Hier finden Sie alle archivierten Meldungen zum Thema Schwangerschaftsabbruch / Abtreibung von 2010 bis 2020, chronologisch absteigend sortiert.

Weitere Meldungen zum Thema Schwangerschaftsabbruch / Abtreibung 2021-2024

2020

17.12.20: Kongress Leben.Würde 2021 vertagt auf 2022

Kongress Leben.Würde 2022Der ursprünglich für den vom 12. bis 14. März 2021 geplante Kongress „Leben. Würde 2021“ auf dem Schönblick in Schwäbisch Gmünd wurde coronabedingt auf den 21.- 23. Oktober 2022 verschoben. Die Corona-Maßnahmen in Deutschland machen es laut Veranstalter unumgänglich. Das Programm wird demnächst entsprechend aktualisiert.

Zum Inhalt: Das Verbot jeglicher Beihilfe zum Suizid ist aufgehoben, das Geschäft mit „Leihmütter“-Babys boomt, 100.000 Kinder werden jedes Jahr allein in Deutschland abgetrieben: Die im Grundgesetz verbriefte Menschenwürde ist nicht bei allen Menschen unantastbar. Der breit aufgestellte, ökumenische Kongress bezieht Position für einen konsequenten und uneingeschränkten Lebensschutz. Ärzte, Biologen, Philosophen, Juristen, Theologen, Politiker, Journalisten und Experten von Lebensrechtsorganisationen geben Orientierung und neue Impulse.

Der Kongress vernetzt Lebensrechtler, informiert über die aktuellen Debatten, zeigt Initiativen zum Handeln auf und gibt in Seminaren konkrete Tipps, wie auch Sie in Ihrem Alltag das Recht auf Leben unterstützen und Lebensschützer sein können.

» Mehr Infos zum Kongress Leben.Würde 2022


15.12.20: Filmkritik: Sieben Tage in einer Abtreibungsklinik

Screenshot Doku 7 Tage AbtreibungsklinikEine SWR-Journalistin filmt den Tod der Ungeborenen, das Leid der Frauen und die Rechtfertigungen des Arztes. „Mehr als 100.000 Frauen erleben das jedes Jahr in Deutschland!“ Mit diesen Worten beginnt Fernseh-Reporterin Luisa Szabo ihre filmische Dokumentation von sieben Tagen Dreharbeit in einer Abtreibungspraxis.

Der sehenswerte Film ist seit 11.11.2020 online auf youtube abrufbar. Die Stiftung Ja zum Leben hat dazu am 07.12.20 eine ausführliche Filmkritik veröffentlicht.

Weitere Infos:

Filmkritik: Sieben Tage in einer Abtreibungsklinik
Stiftung Ja zum Leben, 07.12.2020

7 Tage… In der Abtreibungsklinik
SWR Doku 11.11.2020 auf youtube


09.12.20: Papstbotschaft zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung

International Day of People With Disabilities (UN)Papst Franziskus hat zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember 2020 eine eindringliche Rede gehalten. Darin prangert das Oberhaupt der katholischen Kirche die zunehmende Bedrohung für Menschen mit Behinderung durch die „Wegwerfkultur“ an.

Es sei „wichtig, eine Kultur des Lebens zu fördern, die unermüdlich die Würde jedes Menschen betont, insbesondere zum Schutz von Männern und Frauen mit Behinderung“, so der Papst. Das katholische Nachrichtenportal kath.net dokumentierte die Rede im Wortlaut.

Papst erinnert an unsere Behinderten, bedroht durch die „Wegwerfkultur“
kath.net 03.12.2020

International Day of People With Disabilities (UN)


02.12.20: Resolution: EU-Parlament verurteilt Abtreibungsurteil des polnischen Verfassungsgerichtshofs

EU-FlaggeDas Europäische Parlament hat am 25.11.20 in einer Resolution das kürzlich gefällte Abtreibungsurteil des polnischen Verfassungsgerichtshofs vom 22. Oktober verurteilt. Sie sehen darin einen Rückschlag für die „sexuellen und reproduktiven Rechte“ der Frauen in Polen und betonen die gesetzliche Verpflichtung der EU, diese Rechte zu wahren und zu schützen.

» Mehr zur EU-Resolution zum Abtreibungsurteil des polnischen Verfassungsgerichtshofs


28.11.20: Embryonenschutz, Abtreibung und Sterbehilfe: Grüne verabschieden neues Grundsatzprogramm

Die Grünen haben nach knapp dreijährigem Prozess bei ihrem Online-Bundesparteitag am 22.11.2020 ihr neues Grundsatzprogramm verabschiedet. Darin haben sie auch diverse biopolitische Weichen für sich gestellt, u.a. zu Sterbehilfe, Abtreibung und Embryonenschutz.

» Mehr im ausführlichen Beitrag zum neuen Grundsatzprogramm der Grünen inklusive Kritik der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA)


07.10.20: Videoaufzeichnungen zur BVL-Fachtagung „Lebensbejahende Bindungen“ online

Bundesverband Lebensrecht BVLSeit kurzem sind die Videoaufzeichnungen zur BVL-Fachtagung „Lebensbejahende Bindungen – Grenzen von Autonomie und Selbstbestimmung“ vom 18.09.2020 online abrufbar. Hierauf machte der Bundesverband Lebensrecht aufmerksam.

Die Fachtagung beleuchtete aus verschiedenen wissenschaftlichen Perspektiven, wie die für den Menschen existenziellen Bindungen im vorgeburtlichen Stadium und am Lebensende im Zusammenhang mit Autonomie und Selbstbestimmung zu betrachten sind.

Zu den Videoaufzeichnungen zur BVL-Fachtagung „Lebensbejahende Bindungen – Grenzen von Autonomie und Selbstbestimmung“ vom 18.09.2020


21.09.20: 2,8 Prozent mehr Abtreibungen im 2. Quartal 2020 als im Vorjahresquartal

Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland lag im 2. Quartal 2020 mit rund 25.100 gemeldeten Fällen um 2,8 Prozent höher als im 2. Quartal 2019. Dies teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am 14.09.20 mit.

Demnach sind in diesem Ergebnis im geringen Umfang nachträglich gemeldete Daten aus dem 1. Quartal 2020 enthalten, da aufgrund der Corona-Pandemie nicht alle auskunftspflichtigen Arztpraxen und Krankenhäuser ihre Daten fristgerecht gemeldet hatten. Unter Berücksichtigung dieses Effektes liegt die Zunahme der Zahl der Abtreibungen im 2. Quartal 2020 gegenüber dem 2. Quartal 2019 etwa 0,5 Prozentpunkte niedriger, so Destatis.

» Zum ausführlichen Bericht zu den Abtreibungszahlen für das 2. Quartal 2020


19.09.20: Über 3.000 Teilnehmer beim Marsch für das Leben 2020

Pro-Life-Kundgebung im politischen Zentrum Berlins

Marsch für das Leben 2020 Berlin„Wir lieben das Leben!“ Unter diesem Motto haben unter Corona-Bedingungen über 3.000 Teilnehmer an der alljährlichen Kundgebung beim Marsch für das Leben am 19.09.2020 in Berlin teilgenommen. Viele tausend weitere verfolgten die Veranstaltung im Fernsehen oder im Live-Stream zu Hause. Dies teilte der Veranstalter, der Bundesverband Lebensrecht (BVL) in einer Presseaussendung mit.

Auch die Ärzte für das Leben waren rege eingebunden, sowohl im Vorfeld bei der Organisation als auch beim Marsch.

» Zum Bericht zum Marsch für das Leben und zur BVL-Fachtagung am 18.09.2020


18.09.20: Lesenswerter Beitrag zur Abtreibungsdebatte: Schwache muss man schützen

A. FrankeAm 17.09.20 erschien in der Mittelbayerischen Zeitung von unserem 2. Vorsitzenden, Dr. med. Adam Franke, ein Beitrag zur Abtreibungsdebatte.

Abtreibung: Schwache muss man schützen
Die schleichende Normalisierung der Tötung löst keine Probleme. Viele finden, Kranke, Schwache und Kleine seien weniger wert.
von Dr. med. Adam Franke


14.09.20: Filmtipp: „Unplanned. Was sie sah, änderte alles“

Film: „Unplanned. Was sie sah, änderte alles“Ab sofort ist der Film: „Unplanned. Was sie sah, änderte alles“ auf DVD in deutscher Synchronfassung erhältlich und kommt auch in die Kinos.

Der Film erzählt die wahre Geschichte von Abby Johnson, die in Amerika acht Jahre Leiterin einer Beratungs- und Abtreibungsklinik war und dann zur überzeugten Menschenrechtsaktivistin wurde.

» Mehr Infos zum Film „Unplanned. Was sie sah, änderte alles“


08.09.20: Bundesverband Lebensrecht zu aktuellen Behauptungen in Bezug auf den Marsch für das Leben

Marsch für das Leben 2020Aktuell kursieren Gerüchte und Behauptungen, der Marsch für das Leben sei eine „Anti-Corona“-Demonstration oder werde durch solche und weitere Fremd-Themen oder -Bewegungen unterwandert. Die Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht (BVL), Alexandra Linder veröffentlichte dazu am 08.09.20 die folgende Stellungnahme.

» Zur Stellungnahme von Alexandra Linder vom Bundesverband Lebensrecht


25.08.20: Urteil: Gericht untersagt Abtreibungsgegner Äußerungen über Ärztin Hänel

Das Landgericht Hamburg hat dem Betreiber der Internetseite „Babykaust“ Klaus Günter Annen in einem Urteil zu einer Unterlassungklage untersagt, bei Äußerungen über die Gießener Ärztin Kristina Hänel Schwangerschafts­abbrüche mit dem Holocaust zu vergleichen.

Annen muss zudem eine Entschädigung in Höhe von 6.000 Euro an Hänel zahlen. Dies berichtete u.a. das Deutsche Ärzteblatt online am 24.08.2020.

» Mehr zum Urteil: Gericht untersagt Abtreibungsgegner Äußerungen über Gießener Ärztin Hänel


20.08.20: Konzeptpapier vorgelegt: Bundesregierung will bessere Versorgung bei Abtreibungen

Die Bundesregierung strebt eine bessere Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen an. Dies berichtete die Süddeutsche Zeitung am 18.08.2020 unter Berufung auf ein vorliegendes Konzeptpapier des Bundesgesundheitsministeriums und der Bundesärztekammer, das sich derzeit in der Ressortabstimmung befinde.

Hintergrund sind getroffene Vereinbarungen im Rahmen der letzten Änderungen zum umstrittenen Paragrafen 219a, „die Qualität der medizinischen Versorgung von Frauen“ bei Abtreibungen zu sichern.

Mehr im ausführlichen Artikel auf sueddeutsche.de vom 18.08.2020 und ergänzend im Ärzteblatt vom 19.08.20.


16.08.2020: Erinnerung: Marsch für das Leben am 19. September 2020 in Berlin und BVL-Fachtagung finden statt

Marsch für das Leben 2020Der diesjährige Marsch für das Leben am 19. September 2020 in Berlin findet wie geplant statt. Allerdings ist die Teilnehmerzahl auf 5000 begrenzt und es ist eine Anmeldung beim Bundesverband Lebensrecht (BVL) erforderlich. Auch die BVL-Fachtagung davor am 18.09.20 zum Thema „Lebensbejahende Bindungen – Grenzen von Autonomie und Selbstbestimmung“ findet statt.

Beginn des Marsches am 19.09.20 ist um 13:00 Uhr mit der Kundgebung. Anschließend folgt der gemeinsame Marsch für das Leben durch Berlin. Die Wegstrecke ist maximal 3 km lang und barrierefrei. Im Anschluss findet ein Ökumenischer Gottesdienst statt. Die Veranstaltung endet gegen 17:30 Uhr.

Wer nicht teilnehmen kann, kann erstmals über Live-Stream die Veranstaltung auf einer Leinwand/am Computer mitverfolgen, fast so, als wären Sie dabei.

» Mehr zum Marsch für das Leben 2020 und die BVL-Fachtagung und zur Anmeldung.


07.08.20: Abtreibung: Gesetzeslage zum Schutz von Ärzten für Bundesgesundheitsminister Spahn ausreichend

Bundesgesundheitsminister SpahnDerzeit plant die Bundesregierung keine Gesetzesverschärfungen, um Ärzte, die Abtreibungen vornehmen, und betroffene Frauen stärker als bisher vor Lebens­schützern zu schützen. Die rechtlichen Möglichkeiten seien nach Ansicht von Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) ausreichend, berichtete das Ärzteblatt online am 06.08.2020.

Zuvor hatte die BÄK-Vizepräsidentin Dr. Heidrun Gitter in einem am 25.07.20 veröffentlichten Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt den Gesetzgeber aufgefordert, Ärztinnen und Ärzte besser vor „aggressiven Abtreibungsgegnern“ zu schützen. (Siehe unsere Meldung vom 29.07.20 unten)

Weitere Informationen:

Schwangerschaftsabbrüche: Gesetzeslage zum Schutz von Ärzten für Spahn ausreichend
aerzteblatt.de 06.08.2020


29.07.20: Interview: BÄK-Vizepräsidentin für mehr Schutz für Ärzte, die Abtreibungen durchführen

BÄK-Vizepräsidentin Dr. Heidrun GitterSeit einem Jahr können sich Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser und wei­tere Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche unter Voraussetzung des Paragrafen 218a durchführen, auf eine öffentliche Liste der Bundes­ärzte­kammer (BÄK) aufnehmen lassen. In ihrer Zwischenbilanz im Deutschen Ärzteblatt vom 25.07.20 fordert BÄK-Vizepräsidentin Dr. Heidrun Gitter den Gesetzgeber auf, Ärztinnen und Ärzte besser vor „aggressiven Abtreibungsgegnern“ zu schützen.

„Der Schutz der Ärzte ist eine Forderung, die wir lauter stellen müssen“
Ärzteblatt vom 25.07.20

Siehe ergänzend:

ROUNDUP: Info-Liste mit Ärzten zu Abtreibungen wächst langsam
Handelsblatt.com 28.07.20
Anm.: Darin kommen auch Ärzte für das Leben e.V. zu Wort.


22.07.20: Interview: Impfen – pro und contra unter ethischen Gesichtspunkten

Ampullen zum ImpfenStandpunkt – „Soll ich mein Kind impfen lassen oder nicht?“ – das fragen sich viele Eltern, aber auch Erwachsene, wenn man an einen Impfstoff gegen das Corona-Virus denkt. Die Verantwortung ist doppelt, wenn Eltern wissen, dass für die Herstellung eines Impfstoffes Zellen abgetriebener Embryonen verwendet wurden.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO warnt zwar vor Impfskepsis, doch muss die Frage erlaubt sein, wo die Impfstoffe herkommen und wie sie produziert wurden.

Der Vorsitzende der Ärzte für das Leben, Prof. Dr. med. Paul Cullen, erörtert in einem ausführlichen Radiobeitrag auf Radio horeb vom 19.07.20 die Vor- und Nachteile der Impfung.

Impfen – pro und contra unter ethischen Gesichtspunkten
Interview auf Radio Horeb am 19.07.2020 mit Prof. Paul Cullen, dort als Podcast zum direkt anhören oder als Download


20.07.20: Baden-Württemberg: Debatte um Abtreibungszwang für Ärzte vorläufig beendet

Die Debatte um einen möglichen Zwang für Ärzte zur Durchführung von Abtreibungen in Baden-Württemberg ist vorläufig beendet. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen) wies die grüne Staatssekretärin im baden-württembergischen Ministerium für Soziales und Integration, Bärbl Mielich, indirekt in die Schranken. Sie hatte zuvor erklärt, man prüfe inwieweit man eine Abtreibungsbereitschaft zum Einstellungskritierium für Ärzte und Ärztinnen an Unikliniken machen könne.

» Mehr im ausführlichen Bericht zur Debatte in Baden-Württemberg um Abtreibungszwang für Ärzte


10.07.20: Baden-Württemberg: Grüne wollen Uniklinik-Ärzte zu Abtreibungen verpflichten

In Baden-Württemberg ist eine Debatte darüber entbrannt, ob Ärzte an Unikliniken verpflichtet werden können, Abtreibungen vorzunehmen und ob von einem Ja dazu Neueinstellungen abhängig gemacht werden können. Der Anstoß dazu kam von der Staatssekretärin im Landessozialministerium, Bärbl Mielich (Bündnis 90/Die Grünen). Hintergrund ist, dass viele junge Ärzte keine Schwangerschaftsabbrüche mehr durchführen wollen.

Bei Lebensrechtsverbänden wie Ärzte für das Leben e.V., Christdemokraten für das Leben (CDL), und der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), sowie Landespolitikern stießen die Pläne auf scharfe Kritik.

Weitere Informationen:

Grünen-Politikerin über Abtreibung: „Wir haben eine Verantwortung“
Immer weniger Ärzt*innen führen Schwangerschaftsabbrüche durch. Baden-Württembergs Sozialstaatssekretärin Bärbl Mielich, Grüne, will nun handeln.
TAZ 06.07.20

Kritik: „Gewissensfreiheit durch die Hintertür eines faktischen Teilberufsverbots aushebeln“
„Vorstoß der Grünen in Baden-Württemberg, Anstellung von Ärzten an Universitätskliniken von ihrer Bereitschaft abhängig zu machen, Abtreibungen durchzuführen, ist ein Fanal für die ganze Ärzteschaft.“
Gastkommentar des Medizinprofessors Paul Cullen (Ärzte für das Leben e.V.)
KATH.NET 10.07.20

Deutschland: Abtreibung ist keine medizinische Leistung
Baden-Württemberg: Uniklinik-Ärzte zu Abtreibungen verpflichten?
idea 08.07.20

ALfA fordert Gewissensfreiheit für Ärzte – Baden-Württembergische Landesregierung will Ärzte zu Abtreibungen zwingen
PRESSEMITTEILUNG Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) 08.07.20

Die Gewissensfreiheit muss geschützt werden!
Gewissensfreiheit behindere das (zwar postulierte, aber nicht bestehende) „Recht auf Abtreibung“ – „Was bei Wehrdienstverweigerung ganz selbstverständlich galt, wird jetzt zur Bedrohung des Rechtsstaates umdefiniert.“
Gastbeitrag von Susanne Wenzel (Christdemokraten für das Leben CDL)
KATH.NET 09.07.20


09.06.20: Statistisches Bundesamt: 2,0 Prozent weniger Schwangerschaftsabbrüche im 1. Quartal 2020 als im Vorjahresquartal

Im 1. Quartal 2020 wurden rund 26.500 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am 04.06.20 mitteilte, nahm die Zahl der Abtreibungen im 1. Quartal 2020 gegenüber dem 1. Quartal 2019 um 2,0 Prozent ab.

„Aufgrund der Corona-Pandemie haben allerdings nicht alle Auskunftspflichtigen ihre Daten fristgerecht gemeldet. Diese Daten fehlen daher in den nachgewiesenen Ergebnissen des 1. Quartals 2020. Bezogen auf die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche insgesamt liegt die geschätzte Untererfassung bei knapp 1 Prozent. Berücksichtigt man diesen Antwortausfall, beträgt der Rückgang der Schwangerschaftsabbrüche gegenüber dem Vorjahresquartal gut 1 Prozent“, erklärte Destatis zu den aktuellen Zahlen.

» Zur Destatis-Pressemitteilung zu den Abtreibungszahlen im 1. Quartal 2020


19.05.20: Diskussion: Impfstoff aus Zelllinien abgetriebener Föten?

Embryo silhouette in FrauenhandAuf kath.net gibt es ein lesenswertes Interview mit Michael Wee, einem katholischen Bio-Ethiker in Oxford, zum Thema „Impfstoff aus Zelllinien abgetriebener Föten und andere ethische Dilemmas in der jetzigen #Corona-Pandemie“ Darin geht es um die am meisten diskutierte ethischen Dilemmas in dieser jetzigen Corona-Pandemie.

» Zum Beitrag „Impfstoff aus Zelllinien abgetriebener Föten?“ auf Kath.net vom 14.05.20

Beachten Sie in dem Zusammenhang auch unsere umfangreiche Themenrubrik Impfstoffe und Abtreibung


14.05.20 Bundestagsausschuss empfiehlt: Kein Aussetzen der Beratungspflicht

Die Beratungspflicht nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz und dem Paragrafen 218a Strafgesetzbuch bleibt bislang auch während der Corona-Pandemie in Kraft. Der Familienausschuss im Deutschen Bundestag lehnte am 13.05.20 einen umstrittenen Antrag der Linksfraktion (Drucksache 19/18689) auf Aussetzung der Pflichtberatung ab. Dies berichtete die Bundestagspressestelle in ihrem Dienst „hib – Heute im Bundestag“.

Für den Antrag stimmten demnach außer den Linken lediglich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, alle anderen Fraktionen votierten dagegen. Voraussichtlich übernächste Woche soll der Antrag im Bundestag debattiert werden.

Zum Beitrag „Kein Aussetzen der Beratungspflicht“ in hib Heute im Bundestag, 13.05.20


28.04.20, aktualisiert am 09.05.20: 25. Jahrestagung von Ärzte für das Leben e.V. findet am 5. bis 6. Juni in Fulda statt

25. Jahrestagung „Ärzte für das Leben“ zum Thema Selbstbestimmung und bindungslos? Folgen für das Recht auf LebenWie am 28.04.20 mitgeteilt, musste aufgrund der Corona-Pandemie unsere vom 08. bis 09. Mai 2020 geplante 25. Jahrestagung in Kooperation mit der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) leider auf den 5. bis 6. Juni 2020 verschoben werden.

Nun können wir offiziell mitteilen: Die Corona-Beschränkungen in Hessen sind weitgehend aufgehoben. Somit kann unsere Jahrestagung tatsächlich im Juni im Bonifatiushaus in Fulda planmäßig stattfinden.

» Zum Programm und zur Anmeldung zur 25. Jahrestagung „Selbstbestimmung und bindungslos? Folgen für das Recht auf Leben“


29.04.20: Antrag im Deutschen Bundestag: Linksfraktion will Beratung von Schwangeren aussetzen

Die Fraktion „Die Linke“ im Deutschen Bundestag hat mittels Antrag vom 21.04.20 die Bundesregierung aufgefordert, „einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Beratungsregelung nach § 218a Abs. 1 StGB umgehend aussetzt“.

Der in den Bundestag eingebrachte Antrag (Drucksache 19/18689) mit dem Titel „Reproduktive Rechte auch während der Corona-Krise schützen – Beratungspflicht aussetzen und Schwangerschaftsabbrüche sichern“ wurde am 23.04.20 ohne Beratung federführend an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen. Weitere Überweisung ging an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.

Mehr zum Antrag der Linksfraktion zur Aussetzung der Beratung von Schwangeren


24.04.20: BVL: „Jede Woche muss eine Woche für das Leben sein.“

Woche für das Leben 2020Am 25.04.2020 hätte die Ökumenische „Woche für das Leben“ begonnen. Wegen der Corona-Pandemie wurde diese auf nächstes Jahr verschoben. Die Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht (BVL) e.V., Alexandra Linder, erklärte in einer Pressemitteilung vom 24.04.20: „Jede Woche muss eine Woche für das Leben sein.“

» Mehr zur ausgefallenen Woche für das Leben 2020


16.04.20: Interview: „Wir müssen wieder Mut zum Leben machen, das fehlt so in unserem Land“

BabyfüßeSeit 2002 ist Dr. Michael Kiworr Facharzt für Gynäkologie. In seiner Zeit als Arzt wird er nun durch Corona auch mit neuen Herausforderungen konfrontiert.

Im Interview mit dem Online-Magazin f1rstlife vom 15.04.2020 äußert sich Dr. Kiworr u.a. auch zu Forderungen nach einer Lockerung der Abtreibungsregelung.

» Zum Interview im Online-Magazin f1rstlife vom 15.04.2020: „Wir müssen wieder Mut zum Leben machen, das fehlt so in unserem Land“


25.03.20: Coronavirus-Krise: Ärzte fordern Lockerungen bei Abtreibungsregelungen

Vor dem Hintergrund der Coronavirus-Krise fordern AbtreibungsbefürworterInnen eine Lockerung der gesetzlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch. Als Argumente führen sie Medienberichten zufolge unter anderem eine mögliche Zunahme häuslicher sexueller Gewalt mit möglichen unerwünschten Schwangerschaften und geschlossene Grenzen zu Nachbarländern an.

In einer gemeinsamen Erklärung wenden sich die Netzwerke Doctors for Choice und Pro Choice, der Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft und die Deutsche Gesellschaft für Familienplanung Pro Familia daher an die Bundesregierung und Landesregierungen. Der Bundesverband Lebensrecht (BVL) verurteilte den Vorstoß.

» Mehr zum Thema Coronavirus-Krise: Ärzte fordern Lockerungen bei Abtreibungsregelungen


04.03.20: 101.000 Abtreibungen – Zahl der Schwangerschaftsabbrüche 2019 nahezu unverändert

Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland blieb im Jahr 2019 mit rund 101.000 gemeldeten Abtreibungen nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr. In 2018 waren es laut detaillierter Statistik 93 Abtreibungen weniger, d.h minus 0,1 Prozent.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am 03.03.2020 mitteilte, waren knapp drei Viertel, d.h. 72 Prozent der Frauen, die 2019 eine Abtreibung durchführen ließen, zwischen 18 und 34 Jahren alt und rund 18 Prozent zwischen 35 und 39 Jahren. Rund acht Prozent der Frauen waren 40 Jahre und älter, drei Prozent waren jünger als 18 Jahre. Rund 40 Prozent der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.

» Mehr zu den Abtreibungszahlen 2019 und Kritik der ALfA


04.02.20: ÄfdL in Radiobeitrag vom 01.02.20: A closer look at Germany’s abortion law

P. CullenAm 01.02.20 gab es einen interessanten englischsprachigen Radiobeitrag von KCRW Berlin zum Thema §219a. Dabei kam auch Prof. Paul Cullen, Vorsitzender der Ärzte für das Leben e.V. zu Wort. Der 25-minütige Beitrag ist online abrufbar zum Nachhören.

A closer look at Germany’s abortion law
It’s been almost a year since the German parliament voted to amend Paragraph 219a, regarding the advertisement of abortion services, in the country’s criminal code. Host Sylvia Cunningham takes a closer look at what abortion rights activists and opponents are calling for next in 2020.
KCRW Studio Berlin, 01.02.2020


02.02.20: Youtube-Diskussionsbeitrag: „Reizthema Abtreibung – ist neutrale Beratung überhaupt möglich?“

Auf youtube gibt es seit 22.01.20 ein interessantes Video, das sich kritisch mit dem Thema Abtreibung befasst. Es geht um eine überzeugte Christin, die Ärztin werden will, und sich dabei auch mit dem Thema Schwangerschaftsabbruch auseinandersetzen muss. Das 27-minütige Video kann kommentiert werden.

» Zum Youtube-Video „Reizthema Abtreibung – ist neutrale Beratung überhaupt möglich?“


24.01.20: Studie: Mehr Deutsche wollen weniger Abtreibungen

Laut einer aktuellen Studie der der Universität Leipzig sind die Deutschen Schwangerschaftsabbrüchen gegenüber kritischer seit der Wiedervereinigung. Dabei bleibe ein kultureller Unterschied zwischen Ost und West bestehen, berichtet die Ärztezeitung am 22.01.20 über die Studie und den Einstellungswandel.

» Mehr im Beitrag der Ärztezeitung vom 22.01.20: Einstellungswandel: Mehr Deutsche wollen weniger Abtreibungen


2019

20.12.2019: Europäischer Gerichtshof verwirft „One of us“-Klage

One of usDie EU-Kommission ist nicht verpflichtet, sich eine erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative zu eigen zu machen und einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der deren Anliegen Rechnung trägt. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am 19.12.19 entschieden.

Konkret ging es um die bisher erfolgreichste Europäische Bürgerinitiative „One of us“ („Einer von uns“). Die Initiative hatte einen Stopp der Finanzierung der embryonenverbrauchenden Forschung sowie der Förderung von Abtreibungen in Entwicklungsländern mit Steuergeldern der Bürger der Mitgliedsstaaten der Europäischen verlangt. Dafür wurden knapp zwei Millionen Unterschriften gesammelt, wovon in Brüssel mehr als 1,7 Millionen anerkannt wurden.

Mehr dazu in der ausführlichen Pressemitteilung des EuGH sowie in einem Beitrag der „Tagespost“vom 19.12.19.

Europäischer Gerichtshof verwirft „One of us“-Klage
Die Tagespost vom 19.12.19

PDFNach Auffassung des Gerichtshofs hat das Gericht mit der Bestätigung des Beschlussesder Kommission, im Rahmen der Europäischen Bürgerinitiative „Einer von uns“ keinen Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen,keinen Fehler begangen
PRESSEMITTEILUNG Gerichtshof der Europäischen Union vom 19.12.19 zur One of us Klage (PDF-Format)


14.12.19: Urteil: Kristina Hänel wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche erneut zu Geldstrafe verurteilt

Die Ärztin Kristina Hänel ist in einem neuen Berufungsprozess wegen des Vorwurfs der verbotenen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche am 12.12.19 vom Landgericht Gie­ßen er­neut zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Dies berichteten das Ärzteblatt Online und Spiegel Online am selben Tag. Mehr dazu in den folgenden Artikeln.

Hänel wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche erneut zu Geldstrafe verurteilt
AERZTEBLATT.DE 12.12.19

„Es macht keinen Sinn“
Die Medizinerin Kristina Hänel ist erneut zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Richterin machte keinen Hehl daraus, was sie von der bestehenden Gesetzeslage hält.
SPIEGEL Online 12.12.19


25.11.19: PM: Ärzte für das Leben befremdet über zunehmende Versuche in Teilen der Ärzteschaft, Abtreibung zu normalisieren

Logo Ärzte für das Leben e.V.Entwicklungen der neueren Zeit nähren den Verdacht, dass in Teilen der Ärzteschaft massiv versucht wird, Abtreibung zu normalisieren, in manchen Fällen bis unmittelbar vor der Geburt. „Egal, wie man zu ihrer Freigabe grundsätzlich steht“, sagte Prof. Paul Cullen, Vorsitzender der Organisation „Ärzte für das Leben“, heute in Münster, „es gibt nur wenige Menschen und noch weniger Ärzte, die die Abtreibung als neutrale oder gar als positive Angelegenheit sehen. Vielmehr wird sie meistens als Übel betrachtet, das in manchen Fällen nötig sei, um noch mehr Unbill zu vermeiden.“

» Zur Pressemitteilung: Ärzte für das Leben befremdet über zunehmende Versuche in Teilen der Ärzteschaft, Abtreibung zu normalisieren


22.11.19: Urteil im Prozess um bei Geburt getöteten Zwilling: Bewährungsstrafen für Frauenärzte

Im Prozess um zwei Frauenärzte, die einen hirngeschädigten Zwilling bei der Geburt mit einer Kaliumchloridlösung getötet hatten, hat das Landgericht Berlin am 19.11.19 sein Urteil gefällt. Die Leitende Oberärztin und der ehemalige, inzwischen pensionierte Chefarzt eines Berliner Klinikums wurden wegen Totschlags zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und sechs Monaten bzw. einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Vollstreckung wurde jeweils zur Bewährung ausgesetzt.

Das Urteil in dem umstritten Fall ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Es kann binnen einer Woche mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten werden. Es wird laut Medienberichten damit gerechnet, dass der Fall vor den Bundesgerichtshof (BGH) geht.

Der Bundesverband Lebensrecht kritisierte in einer Pressemitteilung vom 20.11.19 das Urteil und forderte die Politik zu einem konsequentem Schutz der Menschenwürde auf.

» Mehr zum Urteil im Prozeß gegen zwei Frauenärzte in Berlin


07.11.2019: Bundesverband Lebensrecht: Gesundheit und Bildung für Frauen und Mädchen weltweit statt Propagierung und Durchführung von Abtreibungen

Bundesverband LebensrechtAm 07.11.19 gab es eine Bundestagsdebatte über Frauen- und Mädchenrechte mit Anträgen verschiedener Fraktionen in Bezug auf „sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte“ (SRGR). In den Anträgen wird von der FDP, der Linken und von Bündnis90/Grünen eine deutliche Aufstockung der Zuschüsse für verschiedene, international im Bereich der SRGR tätige Organisationen gefordert, darunter den Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA), die International Planned Parenthood Federation (IPPF), zu der auch die deutsche Pro Familia gehört, und Marie Stopes International (MSI).

Der Bundesverband lebensrecht (BVL) forderte in einer Presseerklärung die Bundesregierung auf, ausschließlich Organisationen zu unterstützen, die sich um die wichtige Förderung der Gesundheit und Bildung von Frauen und Mädchen weltweit kümmern und nicht um die Propagierung und Durchführung von Abtreibungen.

» Mehr zur BVL Stellungnahme Gesundheit und Bildung für Frauen und Mädchen weltweit statt Propagierung und Durchführung von Abtreibungen


06.11.2019: Gutachter im Prozess gegen Berliner Frauenärzte: Ein Leben für ein Leben

Ein Kind wurde entbunden, der Zwilling danach im Mutterleib getötet: Eine Ärztin und ein Arzt müssen sich deshalb wegen Totschlags vor Gericht verantworten. Nun ordnete ein Gutachter den Fall ein.

Mehr ausführlich auf Spiegel Online im Artikel „Ein Leben für ein Leben“ am 05.11.19


25.10.19 Prozess um Tod eines Zwillings: War es eine Spätabtreibung oder Totschlag?

Am Berliner Landgericht sind zwei Gynäkologen angeklagt. Der Vorwurf: Sie sollen bei der Entbindung einen schwer erkrankten Zwilling getötet haben. Im Kern geht es um die Frage ob es eine Spätabtrebung oder Totschlag war. Über den Prozess berichteten der Berliner TAGESSPIEGEL am 23.10.19 und Spiegel Online am 22.10.19.

War es eine Spätabtreibung oder Totschlag?
Tagesspiegel 23.10.19

Tod eines Zwillings
Ein Kind wurde entbunden, der Zwilling danach im Mutterleib mit Kaliumchlorid getötet: In Berlin stehen eine Ärztin und ein Arzt wegen Totschlags vor Gericht. Sie sind sich keines Unrechts bewusst.
Spiegel online 22.10.19


22.09.19: 15. Marsch für das Leben mit über 8.000 Teilnehmern und beeindruckender Kundgebung

Marsch für das Leben 2019

Marsch für das Leben 2019, Bild: Bundesverband Lebensrecht

Am 21.09.2019 fand in Berlin der 15. Marsch für das Leben statt. Veranstalter war der Bundesverband Lebensrecht (BVL). Zum „Saturday for life“ begrüßte die BVL-Vorsitzende Alexandra Linder tausende Teilnehmerinnen und Teilnehmer, vom Baby bis zur Großmutter, vor dem Reichstag in Berlin. Denn ohne Weitergabe des Lebens gebe es keine Zukunft.

Der Marsch für das Leben ist in diesem Jahr noch bunter und internationaler geworden und erfährt stetig wachsende Unterstützung, auch im vorpolitischen Raum. Mit über 8.000 Teilnehmern sind laut BVL mehr Menschen als bisher bundesweit angereist. Auch die wachsende Zahl kirchlicher Vertreter setzte ein positives Signal.

» Ausführlicher Bericht zum Marsch für das Leben 2019


21.09.2019: Bericht zur BVL-Fachtagung „Kultur des Lebens? Ideal und Wirklichkeit“

Einladung BVL-Fachtagung 20.09.19Einen Tag vor dem Marsch für das Leben veranstaltete der Bundesverband Lebensrecht (BVL) am 20.09.2019 in Berlin eine Fachtagung zum Thema „Kultur des Lebens? Ideal und Wirklichkeit“.

Die Tagung beschäftigte sich mit den Kindern vor der Geburt. Aus verschiedenen Blickwinkeln wurden bioethische Themen, die auch für Frauen, Eltern und kommende Generationen mit langfristigen und teils unabsehbaren Folgen verbunden sind, vertieft und beleuchtet.

» Zum Bericht zur BVL-Fachtagung „Kultur des Lebens? Ideal und Wirklichkeit“


16.09.19: Fake News über angebliche „Catholics Pro Choice“-Teilnahme am Marsch für das Leben in Berlin

Marsch für das Leben 21.09.2019 BerlinDer Bundesverband Lebensrecht (BVL) tritt beim Marsch für das Leben am 21. September in Berlin wieder für ein Europa ohne Abtreibung und Euthanasie ein. Das schließt jegliche Zustimmung in Richtung Abtreibungsbefürwortung aus.

Der BVL dementiert damit Fake News über eine angebliche „Catholics Pro Choice“-Teilnahme am diesjährigen Marsch für das Leben in Berlin.

» Mehr zu den Fake News über angebliche „Catholics Pro Choice“-Teilnahme am Marsch für das Leben in Berlin


13.09.19: Zahlreiche Grußworte zum Marsch für das Leben 2019

Marsch für das Leben 2017Wie auch in den vorherigen Jahren hat der Marsch für das Leben 2019 am 21. September viele prominente und bekannte Unterstützerinnen und Unterstützer, die ein Grußwort geschrieben haben.

Auf der Webseite des Bundesverband Lebensrecht gibt es u.a. bislang Grußworte von zahlreichen Bischöfen, Kirchenvertretern und Bundestagsabgeordneten.

» Zu den Grußworten zum Marsch für das Leben 2019


27.08.19: Einladung zur BVL-Fachtagung: „Kultur des Lebens? Ideal und Wirklichkeit“ am 20.09.19 in Berlin und Marsch für das Leben am 21.09.19

Einladung BVL-Fachtagung 20.09.19Einen Tag vor dem diesjährigen Marsch für das Leben in Berlin veranstaltet der Bundesverband Lebensrecht (BVL) am 20.09.19 von 14:30 bis 18:30 Uhr eine Fachtagung zum Thema „Kultur des Lebens? Ideal und Wirklichkeit“. Darin geht es um reproduktionsmedizinische Methoden und die gesamtgesellschaftlichen Folgen.

Der BVL lädt Sie herzlich ein, die neusten bioethischen Entwicklungen zu analysieren und zu diskutieren. Tagungsanmeldung bitte bis zum 18.09.2018

» Mehr zur BVL-Fachtagung mit ausführlichem Programm und Online-Anmeldungsmöglichkeit

Marsch für das Leben 2019

Einen Tag nach der Fachtagung gibt es den am 21.09.19 in Berlin jährlichen „Marsch für das Leben“ des Bundesverband Lebensrecht.Ausfühliche Information mit Programmablauf und Mitfahrgelegenheiten finden Sie hier beim BVL.

Was Sie erwartet, sehen Sie im folgenden kurzen Video:


03.08.19: Debatte um Informationen zu Abtreibungen: Kritik an mangelhafter Ärzte-Liste

Ende Februar 2019 stimmten die Abgeordneten des Deutsche Bundestag nach langwierigen Debatten mehrheitlich für eine Neufassung des Paragrafen 219a StGB und eine Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch. Nun bahnt sich ein erneuter Streit an: SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach fordert Nachbesserungen.

Hintergrund sind Medienberichte, wonach die bundesweite Liste mit Ärztinnen und Ärzten, die Abtreibungen durchführen, nur ca 90 Namen enthalten. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sowie die Bundesärztekammer verwiesen darauf, dass sich die Liste noch im Aufbau befinde.

Weitere Informationen:

Schwangerschaftsabbrüche: Liste mit Ärzten online
AERZTEBLATT.DE 29.07.19

Schwangerschaftsabbrüche: Kritik an offizieller Liste mit Praxen
AERZTEBLATT.DE 31.07.19

Schwangerschaftsabbrüche: Weiter Kritik an Liste mit Ärzten
AERZTEBLATT.DE 01.08.19


18.07.19 Auszeichnung für Gesetzesbruch: Preisverleihung „Marburger Leuchtfeuer“ an Kristina Hänel

Am 9. Juli 2019 zeichnete der Marburger Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel mit dem „Marburger Leuchtfeuer für Soziale Bürgerrechte“ aus. Als Begründung für den Preis führte Spies an, dass Frau Hänel ebenso wie die zweite Preisträgerin „ihren Dienst an der Gesundheit richtungsweisend und beispielgebend an moralischen und ethischen Grundsätzen ausrichte“.

Der Preis wurde gemeinsam von der Humanistischen Union und der Stadt Marburg ausgelobt. Die Laudatio auf Hänel hielt die ehemalige Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU). Kritik kam von der Aktion Lebensrecht für Alle e.V.

» Mehr zum „Marburger Leuchtfeuer“-Preis an Kristina Hänel


02.07.19: Lesenswerter Beitrag: Nur nicht vom Kind reden

Marsch für das Leben 21.09.2019 BerlinAm 02.07.19 erschien in der „Tagespost“ ein sehr lesenswerter Beitrag von Professor Manfred Spieker zum Thema „Der Marsch für das Leben und die Strategien seiner Gegner“.

Darin geht es darum, was die Abtreibungslobby von Lebensrechtlern und ihrem Kampf für eine Kultur des Lebens hält und warum die Kirche gut beraten ist, ihn zu unterstützen.

» Zum Tagespost-Beitrag „Nur nicht vom Kind reden“


10.06.19: Veranstaltungshinweis für 15.06.19 (Schweiz) zur Abtreibungspille

In der Schweiz gibt es am Samstag, 15. Juni 2019 von 11-13 Uhr nahe Basel eine Konferenz zum Thema „Das Gegenmittel zur Abtreibungspille“ – Wenn Frauen nach der Einnahme der Abtreibungspille plötzlich umdenkend.

Veranstalter sind die Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) und der Verein Mama

Programm:

11:00 Uhr Referat von Prof. Dr. med. George Delgado, San Diego, Kalifornien/USA.
Das Gegenmittel zur Abtreibungspille. Wenn sich Frauen nach der Einnahme der Abtreibungspille plötzlich anders besinnen.

12:00 Uhr Referat von Rick Smith, Gründer und CEO von «Hope Story», Texas/USA.
Wie Ärzte die Diagnose «Down-Syndrom» den Eltern am besten kommunizieren und wie Erfolgsgeschichten Leben retten können.

PDFProgramm mit Anmeldungshinweis und weiteren Infos im PDF-Format

Bericht „Kind lebt trotz Abtreibung mit der Pille“


02.06.19: Bundeszentrale für Politische Bildung beschäftigt sich intensiv mit Abtreibung

Die 20. Ausgabe der Zeitschrift „Aus Politik und Zeitgeschichte“ vom 10.05.2019 der Bundeszentrale für Politische Bildung enthält acht Artikel zum Thema Abtreibung. Obwohl wir mit dem Inhalt dieser Artikel keinesfalls einverstanden sein können, zeigen sie doch, wie virulent diese Frage heute in Deutschland ist. Das 46-seitige Heft kann hier abgerufen werden:

» Zum Themenheft Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 20/2019) zum Thema Abtreibung


08.05.19: Tagungsbericht: Abtreibung als „natürliches Ende“ einer Schwangerschaft ist auch ein großes Geschäft

Am 20. März 2019 organisierte die 1884 gegründete „Gesellschaft für Geburtshilfe und Gynäkologie in Berlin“ eine „wissenschaftliche Sitzung“ zum Thema Abtreibung. Dort war auch Dr. Adam Franke, 2. Vorsitzender der Ärzte für das Leben e.V.

Sein Augenzeugenbericht der Sitzung gewährt einen seltenen Blick in die Innenwelt derer, die Abtreibungen als Teil ihres normalen ärztlichen Geschäfts betrachten. Der sehr lesenswerte Beitrag wurde am 06.05.19 auf „The European – Das Debatten-Magazin“ veröffentlicht.

» Zum Beitrag „Abtreibung als „natürliches Ende“ einer Schwangerschaft ist auch ein großes Geschäft“ auf The European


06.05.19: Fakten für das Leben: Bundesverband Lebensrecht informierte bei Fachtagung zur Woche für das Leben 2019

Woche für das Leben 2019Die Diskussionen um assistierten Suizid oder krankenkassenfinanzierte Bluttests zur vorgeburtlichen Diagnose von Behinderungen zeigen, dass in der Einschätzung dessen, was Menschen im Bereich Lebensanfang und Lebensende tun dürfen, weit auseinandergeht. Ein Grund hierfür liegt in der mangelnden Kenntnis wissenschaftlicher Fakten, zeigen Gespräche und Diskussionsrunden. Der Bundesverband Lebensrecht (BVL) hat es sich unter anderem zur Aufgabe gemacht, im Rahmen der Woche für das Leben zu Fachtagungen mit namhaften Referenten einzuladen.

Die diesjährige Fachtagung im Anschluss an den offiziellen Eröffnungsgottesdienst, stand unter dem Motto „Lebensanfang – Lebensende: Fakten für das Leben“.

» Zum Bericht zur BVL-Fachtagung zur Woche für das Leben 2019


24.04.19: Debatte um § 219a: Der Faktencheck zum Faktencheck

Am 21.02.19 veröffentlichte SPIEGEL Online unter der Überschrift „Paragraf 219a: Das ist dran an den Aussagen von Abtreibungsgegnern“ einen „Faktencheck“. Darin wurden auch Aussagen der Ärzte für das Leben e.V. „überprüft“.

In der Folge gab es einen Schriftwechsel zwischen Prof. Paul Cullen, 1. Vorsitzender ÄfdL, und Spiegel Online sowie eine ausführliche Replik unter dem Titel „Der Faktencheck zum Faktencheck“ von Prof Cullen. Eine Veröffentlichung der Replik lehnte Spiegel Online ab. Wir veröffentlichen daher hier alle Texte inkl Schriftwechsel, damit sich jeder/jede selbst ein Urteil zur Sache bilden kann.

Darum ging es:

Paragraf 219a: Das ist dran an den Aussagen von Abtreibungsgegnern
Kann ein Fötus in der zwölften Woche Schmerzen empfinden? Sind die Folgen von Abtreibungen auf die Psyche der Frau unerforscht? So lauten gängige Argumente von Abtreibungsgegnern. Der Faktencheck.
Von Irene Berres
SPIEGEL Online 21.02.19

Die Antwort der Ärzte für das Leben e.V.:

Ein Faktencheck zum Faktencheck
Von Paul Cullen, Vorsitzender des Vereins „Ärzte für das Leben“
Kurzversion vom 12.03.19

PDFBriefwechsel zwischen Prof. Cullen und Spiegel Online inkl. 6-seitiger Replik „Der Faktencheck zum Faktencheck“ (Kurzversion)
8 Seiten, PDF-Version

PDFBericht der evangelischen Nachrichtenagentur idea am 01.04.19 zur Spiegel-Diskussion über die Replik


02.04.19: Nachruf auf Dr. med. Angelika Pokropp-Hippen, Allgemeinärztin und Psychotherapeutin, Vorstandsmitglied des Vereins „Ärzte für das Leben“

Dr. med Angelika Pokropp-Hippen, 1954 - 2019Wir als „Ärzte für das Leben“ trauern um unsere geschätzte Kollegin und unser Vorstandsmitglied Dr. med. Angelika Pokropp-Hippen aus Münster-Amelsbüren, die am 26. März 2019 nach langem Krebsleiden verstorben ist.

» Zum Nachruf auf Dr. med. Angelika Pokropp-Hippen


23.03.19: Debatte um Abtreibung: Pro und Contra-Beiträge in der Berliner Zeitung

In der Berliner Zeitung vom 18.03.19 gab es drei lesenswerte Beiträge zur Abtreibungsdebatte, u.a. ein Beitrag über Johannes Decker von ÄfdL. Die Artikel können nach vorheriger kostenloser Registrierung kommentiert werden.

Lebensschutz und Selbstbestimmung: Wie die Abtreibungsfrage die Ärzteschaft spaltet
BERLINER ZEITUNG 18.03.19

Abtreibungsdebatte: „Man kann eine Schwangerschaft nicht abschalten, wie es gefällt“
Johannes Decker, Frauenarzt in Kreuzberg und Mitglied des Vereins „Ärzte für das Leben“.
BERLINER ZEITUNG 18.03.19

„Eigentlich müssten alle Frauenärzte Abtreibungen vornehmen“
Gabriele Halder, Frauenärztin in Wilmerdorf. Sie erklärt Medizinstudenten der Charité in Seminaren Abtreibungen.
BERLINER ZEITUNG 18.03.19


19.03.19: Bündnis fordert: Vorgeburtliche Bluttests auf Down-Syndrom dürfen nicht zur Regeluntersuchung werden

Mutter mit Kind mit DownsyndromVorgeburtliche Bluttests, mit denen das Down-Syndrom und weitere Chromosomen-Veränderungen festgestellt werden können, dürfen nicht zur Regeluntersuchung in der Schwangerschaft werden.

Das fordert ein Bündnis aus Bundesvereinigung Lebenshilfe, Deutsches Down-Syndrom InfoCenter, Down-Syndrom Netzwerk Deutschland, KIDS Hamburg (Kompetenz- und Infozentrum Down-Syndrom) sowie downsyndromberlin anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tages am 21. März.

Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen berät aktuell über die Aufnahme dieser Tests in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Auf Grund der ethischen Tragweite soll Mitte April auch eine Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag erfolgen. Hierzu hat die Bundesvereinigung Lebenshilfe eine Kampagne gestartet.

» Mehr zur Debatte um Vorgeburtliche Bluttests auf Down-Syndrom als Kassenleistung


09.03.19: Protest gegen Ehrung für Abtreibungsärzte: Rote Karte für die SPD – rote Rosen für die Mütter

Protest der CDL und ALfA am 08.03.19 gegen SPD-Ehrung für zwei AbtreibungsärzteEhrung von Abtreibungsärzten ist kein Fair Play, sondern unfair, da das Recht auf Leben der ungeborenen Menschen damit negiert wird – Großer Protest von Aktion Lebensrecht für Alle und Christdemokraten für das Leben vor SPD-Zentrale München

Den Weltfrauentag am 8. März 2019 nahm die SPD Ostallgäu zum Anlass, die Abtreibungsärzte Hänel und Stapf mit einem Preis auszuzeichnen – für ihren so wörtlich „Einsatz für die Gleichberechtigung der Frau“. Grund genug für Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA e.V.) und Christdemokraten für das Leben (CDL), spontan eine Kundgebung vor der SPD Zentrale in München gegen diese Preisverleihung zu organisieren.

» Mehr zum Protest gegen SPD-Preisverleihung für zwei Abtreibungsärzte


25.02.19: EU-Verband One of Us gründet europäisches Menschenrechtsforum

One of usMenschenrechte sind auch in Europa keine Selbstverständlichkeit – im Gegenteil: es gibt durchaus Anlass zu der Sorge, dass bestimmte Grundrechte, wie das Recht auf freie Meinungsäußerung, auf Religionsfreiheit oder auf Gewissensfreiheit in Frage gestellt werden.

Aus diesem Grund haben sich der europäische Verband One of Us („Einer von Uns“) und seine 40 Mitgliederorganisationen aus 19 EU-Ländern am 23. Februar 2019 im Palais du Luxembourg in Paris versammelt.

Wie der Bundesverband Lebensrecht in einer Presseaussendung mitteilte, hat das von One of Us an diesem Tag gegründete europäische Menschenrechtsforum im Rahmen einer Konferenz unter Schirmherrschaft von Professor Rémi Brague (Institut de France) seinen Betrieb aufgenommen.

» Mehr zur Auftaktveranstaltung zum europäischen Menschenrechtsforum


22.02.19: Deutscher Bundestag beschließt Änderungen zum Werbeverbot für Abtreibungen §219a StGB

Illustration zur Debatte um § 219a StGB Werbeverbot für SchwangerschaftsabbruchAm 21.02.19 haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages nach recht emotional geführter rund 50-minütigen Debatte in namentlichen Abstimmungungen über den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur „Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ (Drucksache 19/7693) abgestimmt. Zudem gab es weitere Gesetzentwürfe der Opposition sowie je ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und Linken zum Thema kostenlose Abgabe von Verhütungsmitteln.

In der zweiten und dritten Lesung votierten 371 Abgeordnete für den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD, 277 stimmten dagegegen, vier enthielten sich.

Ein Entwurf der Fraktion Die Linke eines „Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche“ (Drucksache 19/93) sowie ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur „Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung von Paragraf 219a StGB“ (Drucksache 19/630) wurden mit großer Mehrheit abgelehnt. Ebenso wurde ein Antrag der FDP-Fraktion, den Paragrafen 219a unverzüglich zu streichen und Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zuzulassen (Drucksache 19/6425) mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, AfD gegen die Stimmen der Linksfraktion, FDP und Grünen zurückgewiesen. Auch die Anträge bezüglich kostenloser Abgabe von Verhütungsmitteln wurden abgelehnt. Grundlage für die Abstimmungen waren Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Gesundheit sowie Recht und Verbraucherschutz.

Mit diesen Bundestagsbeschlüssen dürfte die Debatte über eine Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen vorerst abgeschlossen sein.

» Mehr zur Bundestagsabstimmung am 21.02.19 über ein Werbeverbot für Abtreibungen inklusive aller Drucksachen, Videoaufzeichnung und Plenarprotokoll


19.02.19: Expertenanhörung zum Werbeverbot für Abtreibungen und anstehende endgültige Bundestagsabstimmung

Am 18. Februar 2019 veranstaltete der Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch (Drucksache 19/7693).

Unter der Leitung des Ausschussvorsitzenden Stephan Brandner (AfD) stellten sich acht Rechts- und Sozialwissenschaftler, Juristen und Ärzte zweieinhalb Stunden lang den Fragen der Abgeordneten. Insgesamt sahen die geladenen Sachverständigen den Gesetzentwurf überwiegend kritisch. Es war bereits die zweite Anhörung zum Thema.

» Mehr zur Experten-Anhörung zum Werbeverbot für Abtreibungen auf der Webseite des Bundestages

Am 21.02.19 soll die endgültige Abstimmung im Plenum des Bundestages über die wortgleichen Gesetzentwürfe von CDU/CSU und SPD (19/7834) und der Bundesregierung (19/7693) zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch folgen. Dazu sind drei namentliche Abstimmungen vorgesehen.


13.02.19: Erste Lesung des CDU/CSU-SPD Gesetzentwurfs zum Werbeverbot für Abtreibungen am 15.02.19 im Bundestag

Am Freitag, 15. Februar 2019, wird der Deutsche Bundestag in erster Lesung den von CDU/CSU und SPD vorgelegten Gesetzentwurf zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch (Drucksache 19/7639) erörtern. Hierfür sind 45 Minuten vorgesehen. Anschließend soll das Papier zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen werden. Zudem geht es auch um weitere vorliegende Initiativen der Opposition.

Mehr zur Debatte auf der Webseite des Deutschen Bundestages inkl. aller Dokumente


08.02.19 Kommentar: „Frauengesundheit nach Abtreibung? Ist anscheinend egal!“

P. CullenBefürworter einer liberalen Abtreibungspraxis wollen lieber wissenschaftliche Daten zu den Spätfolgen der Abtreibung nicht erheben als mit den Konsequenzen dieser Daten umgehen zu müssen.
Gastkommentar von Prof. Paul Cullen auf www.kath.net am 08.02.19

Münster (kath.net/pl) Am 1. Februar erschien auf der Webseite der Zeitschrift Focus ein Artikel mit folgender Überschrift: „SPD, Grüne und Linke protestieren. Entsetzen über Abtreibungs-Studie: ‚Es ist Wahnsinn, so etwas zu tun‘.“ Was war passiert, um so viel „Entsetzen“ bei den Parteien des linken Spektrums auszulösen? Es geht um die aktuelle Debatte um das Werbeverbot für Abtreibungen.

» Zum Kommentar zur Debatte um geplante Studie zum Post-Abortion-Syndrom


06.02.19: Debatte um Paragraf 219a: Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf zum Werbeverbot für Abtreibungen

Vergangene Woche haben sich die Ministerien auf einen Gesetzentwurf für eine Reform des Werbeverbots für Abtreibungen geeinigt. Lebensrechtsorganisationen kritisierten das Papier scharf. Am 06.02.19 hat nun das Bundeskabinett den umstrittenen „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ verabschiedet.

Schwangere in Konfliktlagen sollen demnach künftig einfacher an Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch gelangen. Zudem sollen Ärzte und Einrichtungen, die Abtreibungen durchführen, darüber informieren dürfen.

Mehr zum verabschiedeten Gesetzentwurf zum Werbeverbot für Abtreibungen


PM 29.01.19: Ärzte für das Leben: Referentenentwurf der Bundesregierung zur Reform des §219a StGB (Werbeverbot für Abtreibungen) gefährdet die gesundheitliche Versorgung von ungewollt schwangeren Frauen

Logo Ärzte für das Leben e.V.Diese Woche hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zu §219a StGB vorgelegt. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass „Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen zukünftig … öffentlich ohne Risiko der Strafverfolgung darüber informieren [dürfen], dass die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.“

Darüber hinaus dürfen diese Ärzte und Einrichtungen „durch Verlinkung in ihrem Internetauftritt auf … Informationsangebote neutraler Stellen“ aufmerksam machen. Mit „Informationsangebote neutraler Stellen“ sind Listen von Ärzten und Einrichtungen gemeint, die Abtreibungen vornehmen einschließlich einer Beschreibung der jeweils verwendeten Methode. Diese sollen von der Bundesärztekammer und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung geführt werden.

„Dieser Entwurf ist nichts anders als eine scheinheilige Mogelpackung, die Werbung für Abtreibung durch die Hintertür erlaubt“, sagte heute Prof. Paul Cullen, Vorsitzender der „Ärzte für das Leben“ in Münster.

Zur ÄfdL-Pressemitteilung zum Referentenentwurf zur Reform von §219a StGB


23.01.19: Nachruf auf Frau Dr. med. Dr. theol. h.c. Maria-Elisabeth Overdick-Gulden (1931-2019), Dame des Silvesterordens, Internistin, Kämpferin für den Lebensschutz

Dr. med. Dr. theol. h. c. Maria-Elisabeth Overdick-Gulden 1931 - 2019Am 14.01.19 starb im Alter von 87 Jahren Frau Dr. med. Dr. theol. h.c. Maria-Elisabeth Overdick-Gulden.

Sie gehörte zum Urgestein der Lebensrechtsbewegung in Deutschland und war ein leuchtendes Beispiel für uns alle, die wir heute in diesem Feld tätig sind.

Ein Nachruf von Paul Cullen, Erster Vorsitzender des Vereins „Ärzte für das Leben“.

» Zum Nachruf auf Maria-Elisabeth Overdick-Gulden


10.01.19: Tim im Alter von 21 Jahren gestorben

Todesanzeige zu TimTim, der Junge mit Down-Syndrom und Autismus, der seine eigene Abtreibung vor 21 Jahren überlebte, ist am vergangenen Freitag, 04.01.19, überraschend in Quakenbrück gestorben. Dies teilte die Stiftung „Ja zum Leben“ mit.

Wie die Familie am 08.01.19 der Stiftung mitteilte, sind alle Familienmitglieder sehr traurig, da Adoptivkind Tim noch ohne Vorzeichen auf seinen plötzlichen Tod Weihnachten und Silvester mit den anderen Geschwistern gefeiert hatte.

Mehr zum Tod von Tim



2018

23.12.18: Paragraf 219a: Welche Informationsdefizite?

Der folgende Beitrag aus den Reihen der ÄfdL erschien als Leserbrief in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, 20.12.18, S. 25 zur Debatte um Paragraf 219a.

Zum Leserbrief „Paragraf 219a: Welche Informationsdefizite?“


13.12.18, ergänzt am 15.12.18: Bundestags-/Bundesrats-Debatte zu § 219a StGB und lesenswerte Themen-Beiträge

Illustration zur Debatte um §219a Werbeverbot für SchwangerschaftsabbruchIn die Diskussion um eine Aufhebung des Werbeverbot für Abtreibung (§ 219a StGB) kommt wieder Bewegung.

Konkret stand das Thema Abtreibung am 13.12.18 gleich zweimal auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Einmal ging es in einer „Aktuellen Stunde“ um das Thema „Forderung der Jungsozialisten nach Abschaffung des Paragrafen 218 des Strafgesetzbuches – Abtreibung bis zum neunten Monaten“.

Am Abend sollte dann über einen FDP-Antrag mit dem Titel „§ 219a StGB unverzüglich streichen – Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zulassen“ (Durcksache 19/6425) beraten und namentlich abgestimmt werden. Die Abstimung wurde jedoch mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gekippt

Einen Tag später, am 14.12.18 ging es im Bundesrat um einen Antrag der Länder Berlin, Hamburg, Thüringen, Brandenburg und Bremen, die darin für eine Aufhebung von § 219a StGB plädieren. Der Antrag wurde zur Fortsetzung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.

Am Abend des 12.12.18 haben zuvor SPD und CDU/CSU einen Kompromiss beim Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche verkündet. Hierzu soll im Januar nun ein Gesetzesvorschlag folgen.

Schließlich gab es in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung noch ein lesenswertes Streitgespäch zwischen der Abtreibungsärztin Kristina Hänel und dem Vorsitzenden der Ärzte für das Leben e.V., Prof. Dr. med. Paul Cullen.

» Mehr im Themenspecial zur Debatte um ein Werbeverbot für Abtreibung


03.12.18: BVL-Kampagnenseite zu § 219a StGB gestartet: „Wir fordern sachliche Auseinandersetzung statt Ideologie.“

Banner BVL-Kampagnenseite zu § 219a StGBDer Bundesverband Lebensrecht (BVL) hat am 22.11.18 offiziell die neue Internetseite www.keine-werbung-fuer-abtreibung.de gestartet. Mit der Informationskampagne unterstützt der BVL den Erhalt des § 219a StGB.

» Mehr zum Start der BVL-Kampagnenseite www.keine-werbung-fuer-abtreibung.de


20.10.18: Deutscher Bundestag: Aussprache zum Straftatbestand der Werbung für Schwangerschaftsabbruch

Illustration zur Debatte um §219a Werbeverbot für SchwangerschaftsabbruchBündnis 90/Die Grünen, Die Linke und die FDP machen sich für eine Abschaffung beziehungsweise die Einschränkung des Straftatbestands der „Werbung für den Schwangerschaftsabbruch“ stark. Über die drei Gesetzentwürfe der Fraktionen hat der Bundestag am Donnerstag, 18. Oktober 2018, beraten. Dies teilte der Deutsche Bundestag am selben Tag mit.

» Mehr dazu inkl. aller Drucksachen und dem lesenswerten Plenarprotokoll in der Mitteilung des Bundestages zur Aussprache zum Straftatbestand der Werbung für Schwangerschaftsabbruch

Siehe ergänzend:

Werbeverbot für Abtreibungen bleibt Zankapfel in der Koalition
AERZTEBLATT.DE 19.10.18

Paragraf mit Potenzial
Heftiger Streit über verbotene Werbung für Schwangerschaftsabbrüche
Susanne Kailitz
Wird Paragraf 219a zum „Schicksalsparagrafen für die SPD“? Die Linken-Abgeordnete Cornelia Möhring geht davon aus. In der Debatte am vergangenen Freitag über drei Gesetzentwürfe der Fraktionen von Linken, Grünen und FDP (19/93, 19/630, 19/820) zur Streichung beziehungsweise Änderung des Paragrafen, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt, wurde deutlich, dass das Thema das Potenzial hat, die Koalition zu spalten.
Das Parlament Nr. 43-45 / 22.10.2018

Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche: Literaturauswahl 2017 – 2018
Bibliothek-Liste des Deutschen Bundestages (7 Seiten)


24.09.18: Marsch für das Leben 2018 in Berlin: „Ein großes Zeichen für die Zukunft!“

Marsch für das Leben 2018 am 22.09. in BerlinMit laut Presseberichten 5500 Teilnehmern erfuhr der Marsch für das Leben, die größte Pro-Life-Demonstration Deutschlands auch am 22.09.18 wieder riesigen Zuspruch und große Aufmerksamkeit.

Bereits im Vorfeld sandten führende Vertreter von Kirchen, Politik und Verbänden Grußworte, darunter der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU im Bundestag, Volker Kauder, die Deutsche Bischofskonferenz sowie Bischöfe der katholischen und evangelischen Kirche aus der gesamten Republik. Veranstalter war der Bundesverband Lebensrecht (BVL), ein Zusammenschluss von 14 Lebensschutzorganisationen.

Zum Bericht zum Marsch für das Leben 2018


19.09.18: Marsch für das Leben 2018 am 22.09.18 in Berlin: Grußwort von DBK-Vorsitzender Kardinal Marx: Pflicht des Staates zum Schutz menschlichen Lebens

Deutsche BischofskonferenzAm kommenden Samstag, den 22. September 2018, findet erneut der „Marsch für das Leben“ in Berlin statt. Der Bundesverband Lebensrecht e. V. ruft dabei zum Schutz menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod auf.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, erinnert in einem am 19.09.18 veröffentlichten Grußwort an die aktuellen politischen Debatten, in denen die Forderung zur Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibung genannt wird.

Mehr zum Grußwort des Vorsitzenden der Deutschen Bioschofskonferenz zum Marsch für das Leben 2018


18.09.18: Statistisches Bundesamt: 2,7 Prozent weniger Schwangerschaftsabbrüche im 2. Quartal 2018

Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche nahm im zweiten Quartal 2018 gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum um 2,7 Prozent ab. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am 18.09.18 mitteilte, wurden im zweiten Quartal 2018 rund 25.000 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet.

Mehr in der Destatis-Pressemitteilung zur Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im 2. Quartal 2018


20.08.18: Veranstaltungshinweis: „Marsch für das Leben“ in Berlin am 22.09.18 und BVL-Fachtagung am 21.09.18 „Die Macht der Sprache: Lebensrecht und gute Worte“

Marsch für das Leben 2018 am 22.09. in BerlinAm Freitag, 21.09.18 veranstaltet der Bundesverband Lebensrecht (BVL) in Berlin eine Fachtagung zum Thema: „Die Macht der Sprache: Lebensrecht und gute Worte“.

Am Samstag, 22.09.18 startet ab 13 Uhr vor dem Reichstag in Berlin der jährliche Marsch für das Leben. Veranstalter ist ebenfalls der BVL.

Zum Marsch gibt es zahlreiche Mitfahrgelegenheiten sowie davor und danach weitere interessante Veranstaltungen wie das Pro-Life-Wochenende der Jugend für das Leben in Berlin und am Samstagabend ein Forum „Familie ist Zukunft“ zum Thema „§ 219a – und was Frauen wirklich über Abtreibung wissen müssen“.

Ausführliche Informationen zum Programmablauf, den Mitfahrgelegenheiten und den weiteren Veranstaltungen gibt es auf der Webseite zum Marsch für das Leben 2018


16.08.18: Zur Debatte um Werbeverbot für Abtreibungen: Deutschlandfunk-Interview mit Kristina Hänel

Illustration zur Debatte um §219a Werbeverbot für SchwangerschaftsabbruchIm Deutschlandfunk gab es am 14.08.18 ein interessantes und viel zitiertes Interview mit der Ärztin Kristina Hänel, die vor Gericht gegen den § 219a StGB, dem Werbeverbot für Abtreibungen, kämpft. In dem Interview beklagt sie unter anderem einen „Überhang von Websites der Abtreibungsgegner“, vor denen sie Frauen „schützen“ möchte.

Frau Hänel bekräftigte in dem Interview, ihren Fall bis zum Bundesverfassungsgericht zu bringen, um eine Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen zu erreichen. Hänel wurde Ende 2017 zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer der Praxiswebseite über die Durchführung von Abtreibungen informiert hatte. Sie ging dagegen in Berufung. Das Berufungsverfahren beginnt am 06.09.18.

Zum ausführlichen Beitrag beim Deutschlandfunk am 14.08.18 inklusive Interview mit Kristina Hänel im Wortlaut.


13.07.18: Statement von Ärzte für das Leben e.V.: Die Wochenzeitung „Die Zeit“ bezeichnet Abtreibung als „Mord“

Am 1. und 2. Juni 2018 nahm Prof. Paul Cullen, erster Vorsitzender des Vereins „Ärzte für das Leben“, an der Akademie Bioethik in Köln teil, die von den Christdemokraten für das Leben, der Jugend für das Leben und der Konrad Adenauer Stiftung organisiert wurde. Während dieser Zeit wurde er von Frau Milena Hassenkamp, einer Reporterin aus dem Politikresort der Wochenzeitung „Die Zeit“ begleitet. Der Bericht von Frau Hassenkamp, im Wesentlichen ein Porträt von Prof. Paul Cullen, ist am 5. Juli erschienen unter dem Titel „Sein Leben für das Leben: Was sind das für Leute, die gegen Abtreibungen kämpfen. Begegnung mit dem Arzt Paul Cullen, für den jeder Schwangerschaftsabbruch Mord ist.“ Der Begriff „Mord“ wurde mehrfach im Artikeltext wiederholt.

Prof. Cullen hat unmittelbar zunächst bei Frau Hassenkamp und dann bei Giovanni di Lorenzo, dem Chefredakteur der „Zeit“ gegen die Verwendung des Begriffs „Mord“ protestiert. Sowohl Frau Hassenkamp als auch der „Zeit“ Resortleiter Politik Bernd Ulrich, der anstelle von Herrn di Lorenzo geantwortet hat, gaben zu, dass der Begriff „Mord“ weder von Cullen noch von einem anderen Teilnehmer auch nur einmal in den Mund genommen wurde, weigerten sich jedoch, diese Täuschung richtigzustellen.

Zum ausführlichen Statement von Ärzte für das Leben e.V. zum Beitrag „Sein Leben für das Leben“ in der Wochenzeitung „Die Zeit“, Ausgabe 28/2018 vom 05.07.18


PM 28.06.18: Ärzte für das Leben e.V.: Anhörung im Bundestag unterstreicht die Notwendigkeit zur Beibehaltung des Werbeverbots für Abtreibungen

Logo Ärzte für das Leben e.V.Die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag am Mittwochabend zum Paragrafen 219a StGB zeigte erneut die Notwendigkeit, das Werbeverbot für Abtreibungen aufrechtzuerhalten.

Wie Dr. Michael Kiworr, der den Verein „Ärzte für das Leben“ in der Anhörung vertrat, bemerkte, ist eine Streichung des Paragrafen weder aus der Perspektive der gesetzlichen Abtreibungsregelung geboten noch mit dem von der Verfassung vorgeschriebenen und deshalb vom Gesetzgeber besonders herausgestellten Schutz des ungeborenen Lebens kompatibel.

Mehr in der ÄfdL-Pressemitteilung zur Anhörung im Bundestag zur Beibehaltung des Werbeverbots für Abtreibungen


27.06.18: Öffentliche Anhö­rung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zum Werbe­verbot für Schwanger­schafts­abbrü­che

Das Verbot der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche ist nach Auffassung der FDP, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen überholt und sollte abgeschafft werden. Dazu haben die Fraktionen drei Gesetzentwürfe vorgelegt, die am Mittwoch, 27. Juni 2018, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz waren und von den Sachverständigen kontrovers diskutiert wurden.

Mehr zur öffentlichen Anhö­rung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 27.06.18 zum Werbe­verbot für Schwanger­schafts­abbrü­che, inkl. Drucksachen.


14.06.18: Statistisches Bundesamt: 2,2 % mehr Schwangerschaftsabbrüche im 1. Quartal 2018

Im ersten Quartal 2018 wurden rund 27.200 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet. Das waren 2,2 % mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) in einer Presseaussendung vom 13.06.18 mit.

Zur Destatis-Pressemitteilung zu Schwangerschaftsabbrüchen im 1. Quartal 2018


PM 13.05.18: Werbeverbot für Abtreibungen: Ärzte für das Leben e.V. begrüßen Ärztetag-Beschluss zur vollumfänglichen Beibehaltung

Logo Ärzte für das Leben e.V.Münster. Bei dem am 11. Mai 2018 zu Ende gegangenen 121. Deutschen Ärztetag haben sich die Delegierten gegen einen Wegfall oder eine Einschränkung des in § 219a StGB kodifizierten Werbeverbots für Abtreibungen ausgesprochen. „Ärzte für das Leben e.V. begrüßen diese unerwartet klare Positionierung unseres Berufsstands zum Werbeverbot für einen ärztlichen Eingriff, der stets die gezielte Tötung eines Kindes vor seiner Geburt zur Folge hat“, sagte Prof. Dr. Paul Cullen, erster Vorsitzender des Vereins.

Zur vollständigen ÄfdL-Pressemitteilung zum Ärztetag-Beschluss zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche


12.05.18: 121. Deutscher Ärztetag zum Schwangerschaftsabbruch: Werbeverbot beibehalten, Beratungs- und Hilfsangebote stärken

Der 121. Deutsche Ärztetag 2018 spricht sich gegen einen Wegfall oder eine Einschränkung des in § 219a StGB kodifizierten Werbeverbotes für Abtreibungen aus. Stattdessen fordert der 121. Deutsche Ärztetag 2018 eine Stärkung der neutralen Information, der individuellen Beratung und der Hilfeleistung für Frauen in Konfliktsituationen. Dies geht aus dem Beschlussprotokoll des Ärztetages hervor. Der 121. Deutsche Ärztetag fand vom 08. bis 11.05.2018 in Erfurt statt.

Weiter zum Beschluss des 21. Deutscher Ärztetag zum Abtreibungs-Werbeverbot


PM 27.04.18: Ärzte für das Leben e.V. zu § 219a StGB: Ernstes Thema Abtreibung wird von rot-grün-geführten Ländern für parteipolitische Zwecke im Bundesrat missbraucht

aefdl-logoMünster. Heute hat sich der Bundesrat erneut mit einem Gesetzentwurf der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen zum Werbeverbot für Abtreibung (§ 219a StGB) befasst. Der Gesetzesantrag war bereits am 15. Dezember 2017 im Plenum vorgestellt und zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen worden. Obwohl diese ihre Beratungen noch nicht abgeschlossen haben, hat Berlin darauf gedrängt, den Entwurf trotzdem jetzt zu behandeln.

„Mit diesem Trick wollen eine Reihe rot-grün regierter Länder das ernste Thema Abtreibung missbrauchen, um von Problemen in den eigenen Parteien abzulenken und die mühsam zusammengezimmerte Regierungskoalition unter Druck zu setzen“, sagte Prof. Dr. med. Paul Cullen, erster Vorsitzender des Vereins „Ärzte für das Leben e.V.“ in Münster.

Zur ÄfdL-Pressemitteilung vom 27.04.18 zur Bundesrats-Debatte über Werbeverbot für Abtreibung (§ 219a StGB)


23.04.18: Bundesrat debattiert am 27.04.18 über Abschaffung von § 219a StGB, Werbeverbot für Abtreibungen

Der Bundesrat befasst sich am 27. April 2018 als Tagesordnungspunkt 5 mit der Frage, ob Ärzte künftig straffrei über Schwangerschaftsabbrüche in ihren Praxen informieren können. Dies fordern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen in einem Gesetzentwurf zur Abschaffung von § 219a StGB. Er war am 15. Dezember 2017 im Plenum vorgestellt und zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen worden.

Mehr auf der Webseite des Bundesrates unter „Plenum Kompakt“ inkl. Drucksache


19.04.18: Vor 121. Deutschen Ärztetag: Bundesärztekammer-Präsident Montgomery zu Organspende und Werbeverbot für Abtreibungen

Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, Bild (c) BundesärztekammerDer Präsident der Dundesärztekammer, Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, hat im Vorfeld des 21. Deutschen Ärztetag vom 8. bis 11. Mai 2018 in Erfurt bei einer Pressekonferenz eine intensive öffentliche Debatte um das Einwilligungs- oder Widerspruchsverfahren zur Organspende gefordert. Weiters äußerte er sich u.a. zu einem Werbeverbot für Abtreibungen.

Mehr dazu auf Aerzteblatt.de im Beitrag vom 19.04.18

Ergänzend: Ärztepräsident wirbt für Liste mit Abtreibungsärzten, FAZ.NET 19.04.18


17.04.18: Zeitschrift LebensForum Ausgabe 125 vom April 2018 online abrufbar

Titelbild Lebensforum Nr. 125 vom April 2018, Zeitschrift der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.Ab sofort ist Ausgabe 125 (April 2018) der Zeitschrift „LebensForum“ der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. in Kooperation mit Ärzte für das Leben e.V. und Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen e.V. (TCLG) online abrufbar.

Darin geht es als Schwerpunktthema um einen Vorstoß zum Verbot der Leihmutterschaft. Außerdem gibt es ein 8-seitiges Spezial zur Debatte um §219a StGB, dem Werbeverbot für Abtreibungen. Weitere Themen sind u.a. das Klonen, eine historische Rückschau auf den Streit um den Beratungsschein, sowie ein Essay über Menschlichkeit in der Medizin.

PDF Download der Zeitschrift LebensForum Ausgabe 125 im PDF-Format


04.04.18: Beitrag auf Deutschlandfunk Nova: Debatte um §219a: Die Argumente der Abtreibungsgegner

Die Debatte um das Thema Abtreibung und den Paragraphen 219a wird sehr emotional geführt. Ilka Knigge hat sich die Argumente von Abtreibungsgegnern angehört. Dort kommen auch Alexandra Linder vom BVL und Paul Cullen, Vorsitzender der ÄfdL zu Wort.

Zum Beitrag auf Deutschlandfunk Nova vom 04.04.18: Debatte um §219a: Die Argumente der Abtreibungsgegner

Sendungs-Podcast im MP3-Format


PM 14.03.18: Ärzte für das Leben e.V. erfreut über SPD-Entscheidung ihren Antrag auf Streichung des Werbeverbots für Abtreibung zurückzuziehen

Illustration zur Debatte um §219a Werbeverbot für SchwangerschaftsabbruchDer Verein Ärzte für das Leben e.V. zeigte sich erfreut über die gestern bekannt gewordene Entscheidung der SPD, ihren Antrag auf Streichung des Werbeverbots für Abtreibung (§ 219a StGB) zurückzuziehen.

Laut diversen Medienberichten unter Berufung auf Unionsfraktionschef Volker Kauder verzichtet die SPD-Bundestagsfraktion auf einen Antrag zur Streichung des Paragrafen 219a StGB. Union und SPD einigten sich demnach stattdessen darauf, dass die Bundesregierung einen eigenen Vorschlag zu Paragraf 219a erarbeiten soll.

Zur ÄfdL-Pressemitteilung zur SPD-Entscheidung


13.03.18: Brief der Ärzte für das Leben e.V. an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum SPD-Antrag zur Streichung des §219a StGB (Werbeverbot für Abtreibung)

aefdl-logoVorige Woche hat die SPD einen Antrag zur Streichung des § 219a StGB (Werbeverbot für Abtreibung) eingebracht und will ihn mit Hilfe von Stimmen der Opposition durchsetzen. Dies überrascht, denn auf dem vor kurzem gehaltenen Parteitag hat der Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion versichert, dass die Union den Erhalt des Werbeverbots für Abtreibung unbedingt verteidigen will.

Ärzte für das Leben e.V. hat daher am 13.03.18 einen Brief an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion geschrieben.

Zum ausführlichen ÄfdL-Brief an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum SPD-Antrag zur Streichung des §219a StGB


08.03.18: Einladung zur BVL-Fachtagung „Kinder – nur noch qualitätsgeprüft?“ am 14.04.18 in Trier

Plakat zur Woche für das Leben 2018Anlässlich der Eröffnung der Woche für das Leben 2018 zum Thema „Kinderwunsch. Wunschkind. Designerbaby“ lädt der Bundesverband Lebensrecht (BVL) zu einer begleitenden Fachtagung am Samstag, 14.04.2018, nach Trier ein. Das Thema der Tagung ist „Kinder – nur noch qualitätsgeprüft?“.

Ab sofort ist das Tagungsprogramm online. Eine Anmeldung ist erforderlich und möglichst bis 06.04.18 erbeten.

PDF Zum ausführlichen Programm zur Fachtagung „Kinder – nur noch qualitätsgeprüft?“ (PDF-Format)

Eine Online-Anmeldung ist möglich unter bv-lebensrecht.de


07.03.18: Statistisches Bundesamt: 2,5 Prozent mehr Schwangerschaftsabbrüche 2017

Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche nahm 2017 gegenüber dem Vorjahr um 2,5 Prozent zu. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am 06.03.18 mitteilt, wurden 2017 konkret rund 101.200 Abtreibungen in Deutschland gemeldet.

Mehr zu den aktuellen Abtreibungszahlen 2017


PM 23.02.18: Bundestagsdebatte zu § 219a StGB: Ärzte für das Leben e.V. erfreut über klare Bekenntnisse zum Lebensrecht des noch nicht geborenen Kindes

aefdl-logoDer Verein Ärzte für das Leben e.V. begrüßt die vielen Bekenntnisse zum Schutz des Lebens des noch nicht geborenen Kindes in der Debatte im Deutschen Bundestag am Abend des 22. Februar 2018 zu einem Werbeverbot für Abtreibungen.

„Der Versuch insbesondere der SPD, der Linken, und der Grünen, den Fall der Abtreibungsärztin Christina Hänel zu instrumentalisieren, wurde effektiv von den Abgeordneten der CDU/CSU- und AfD-Fraktionen, sowie von der fraktionslosen Abgeordneten Frauke Petry eindrucksvoll entlarvt und konterkariert“, sagte der Vorsitzende des Vereins Prof. Paul Cullen in Münster.

Zur ÄfdL-Pressemitteilung


21.02.18: Deutscher Bundestag debattiert am 22.02.18 erstmals über Reform des Werbungsverbots für Abtreibungen

Illustration zur Debatte um §219a Werbeverbot für SchwangerschaftsabbruchAm Donnerstag, den 22.02.18 wird der Deutsche Bundestag in erster Lesung über eine angestrebte Reform des § 219a Strafgesetzbuchs bezüglich eines Werbungsverbots für Schwangerschaftsabbrüche beraten.

Hierzu liegen nun drei Gesetzentwürfe vor. Darin fordern Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und die FDP eine Streichung bzw. Aufweichung der bisherigen Regelung.

Mehr zur Bundestags-Debatte über Reform des § 219a StGB, Werbungsverbot für Abtreibungen


17.02.18: Programm der 23. Jahrestagung des Vereins „Ärzte für das Leben“ vom 27. bis 29. April 2018 in Fulda online

aefdl-logoVom 27. bis 29. April 2018 findet in Fulda die 23. Jahrestagung des Vereins „Ärzte für das Leben“ in Kooperation mit der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) statt.

Thema ist diesmal: „Lebensentscheidungen in der Medizin: Ein Fall für das Gewissen?“. Ab sofort ist das Programm online und Interessierte können sich anmelden.

Zum Programm zur 23. Jahrestagung und zur Anmeldung


16.02.18: Christdemokraten für das Leben (CDL): § 219a StGB muss bleiben

CDL fordert: Wir brauchen nicht mehr Werbung für Abtreibung, sondern mehr politischen Einsatz für das Lebensrecht.

Zu der nächsten Woche beginnenden Parlamentsdebatte über die Streichung des § 219a StGB hat die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben, Mechthild Löhr, eine lesenswerte ausführliche Stellungnahme abgegeben.

Zur Stellungnahme der CDL zur zur Debatte um § 219a StGB


29.01.18, ergänzt am 04.02.18: Leserbriefe im Deutschen Ärzteblatt zur Debatte um § 219a StGB und Beitrag im Debattenmagazin „The European“

Illustration zur Debatte um §219a Werbeverbot für SchwangerschaftsabbruchZur Debatte um eine Änderung des § 219a StGB, Werbung für Schwangerschaftsabbrüche, sind zwei interessante Leserbriefe und ein Beitrag erschienen.

Ansturm auf § 219 a: Anatomie eines Medienskandals
§ 219a StGB soll verhindern, dass Abtreibung in der Öffentlichkeit als etwas Normales dargestellt und kommerzialisiert wird. Nicht umsonst ist die Abtreibung in Deutschland nach wie vor gesetzlich verboten und nur unter bestimmten Umständen straffrei.
Von Paul Cullen
THE EUROPEAN 02.02.18

§ 219 a STGB: Keine normale Dienstleistung
Dtsch Arztebl 2018; 115(4): A-148 / B-128 / C-128 vom 26. Januar 2018
Leserbrief von Cullen, Paul
zu: Der Fall der Gießener Allgemeinärztin Kristina Hänel, die zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil sie gegen den § 219 a StGB verstoßen hat, setzt einiges in Bewegung: Das Gesetz aus der Nazizeit kommt auf den Prüfstand (DÄ 51-52/2017: „Unterstützung aus der Politik“ von Petra Bühring).

Paragraf 219 a: Nicht ausgewogen
Dtsch Arztebl 2018; 115(1-2): A-32 / B-29 / C-29 vom 8. Januar 2018
Leserbrief von Kiworr, Michael
Zur Randnotiz „Verbotene Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche von Thorsten Maybaum in DÄ 47/2017:



2017

PM 18.12.17: „Ärzte für das Leben“ befremdet über Ablehnung des Werbeverbots für Abtreibung durch Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery

aefdl-logoDer Verein „Ärzte für das Leben“ ist bestürzt über die Äußerungen des Präsidenten der Bundesärztekammer Frank Ulrich Montgomery zum Werbeverbot für Abtreibung (§219a StGB) im Deutschen Ärzteblatt vom 6. Dezember 2017. „Die Einlassungen des Ärztepräsidenten sind schlicht falsch“, betonte Prof. Paul Cullen, Vorsitzender des Vereins am 18. Dezember 2017 in Münster.

Zur Pressemitteilung


15.12.17: Bundesrats-Initiative zur Aufhebung des strafbewehrten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche gestartet

Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen wollen das strafbewehrte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche abschaffen und haben dazu eine Bundesratsinitiative gestartet. Konkret haben sie einen Gesetzentwurf zur Aufhebung von § 219a StGB in den Bundesrat eingebracht. Er wurde am 15. Dezember 2017 im Plenum vorgestellt und zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Dort sollen sie im Januar 2018 beraten werden.

Mehr dazu inkl. Drucksachen in der Bundesrats-Meldung „Plenum Kompakt“ vom 15.12.17


15.12.17: Bundesrat-Entschließung zu kostenfreien Verhütungsmittel für Einkommensschwache

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass alle Frauen gleichberechtigt Zugang zu Verhütungsmitteln haben. Er hat in der Sitzung am 15.12.17 eine Entschließung gefasst, nach der die Kosten für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen unbürokratisch übernommen werden sollen. So sollen ungewollte Schwangerschaften und Abtreibungen vermieden werden.

Mehr dazu in der Bundesratsmeldung „Plenum kompakt“ vom 15.12.17 zur Entschließung zu kostenfreien Verhütungsmittel für Einkommensschwache


12.12.17: Protestaktionen für die Beibehaltung des §219 StGB vor dem Reichstag

Illustration zur Debatte um §219a Werbeverbot für SchwangerschaftsabbruchUnter Teilnahme der CDL-Bundesvorsitzenden Mechthild Löhr überreichte der Vorstand des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL) Modelle von Embryonen in der 10. Schwangerschaftswoche an eine Delegation von Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU. Mit dieser Protestaktion will der BVL für die Beibehaltung des Werbeverbotes für Abtreibung (§219a StGB) ein Zeichen setzen.

Mehr dazu in der CDL-Pressemitteilung zur Protestaktion vom 12.12.17


11.12.17: Infos zur aktuellen Debatte um eine Streichung § 219a StGB Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft

Nach dem Urteil des Gießener Amtsgerichts vom 24.11.17 zum Fall einer angeklagten Ärztin, die auf ihrer Webseite unerlaubte Werbung für Abtreibung gemacht hatte, ist in Politik und Medien eine heftige Debatte um eine Streichung bzw. Änderung des § 219a StGB „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ entbrannt.

Im aktuellen Newsletter der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) vom 10.12.17 gibt es einen Überblick zur laufenden Debatte


24.11.17: PM: Ärzte für das Leben e.V. begrüßen Urteil des Gießener Amtsgerichts: „Es ist wichtig, dass für Abtreibung nicht geworben werden darf, sie sind kein Teil des normalen medizinischen Betriebs“

Münster. Der Verein „Ärzte für das Leben“ begrüßt das heutige Urteil des Amtsgerichts in Gießen. „Wir freuen uns, dass das Gericht dem Vorschlag des Staatsanwalts gefolgt ist“ sagte heute Prof. Paul Cullen, erster Vorsitzender des Vereins.

Zur ÄfdL-Pressemitteilung vom 24.11.17


PM 23.11.17: Ärzte für das Leben e.V.: Abtreibung ist keine normale medizinische Leistung sondern die Tötung eines Menschen vor seiner Geburt. In einer humanen Gesellschaft hat eine Werbung für Abtreibung deshalb keinen Platz.

aefdl-logoMünster 23.11.17. Morgen, am 24. November 2017 wird das Amtsgericht in Gießen über einen Fall der unerlaubten Werbung für Abtreibung in einer Praxis für Allgemeinmedizin in dieser Stadt entscheiden. Grundlage des Verfahrens ist § 219a des Strafgesetzbuchs, das außerhalb von anerkannten Beratungsstellen das „Verbreiten von Schriften [des eigenen] Vermögensvorteils wegen“, in dem Abtreibungen angeboten oder Erklärungen darüber bekannt gegeben werden, unter Strafe stellt.

Zur ÄfdL-Pressemitteilung zum Urteil über Werbung für Abtreibung


17.11.17: Neue Rubrik Impfstoffe und Abtreibung

Unter Fachinformationen – Schwangerschaftsabbruch/Abtreibung gibt es ab sofort die neue Rubrik „Impfstoffe und Abtreibung“. Darin geht es um die in Deutschland weitgehend unbeachtete, seit Jahren laufende Auseinandersetzung in den USA und England um Impfstoffe, für deren Herstellung Zellen abgetriebener Kinder (Foeten) verwendet werden. Hierzu hat unser Mitglied Frau Dr. med. Elisabeth Leutner einen umfassenden Beitrag mit Hinterundinfos veröffentlicht, der auch eine Diskussion dazu in Deutschland anstoßen soll.

Mehr dazu in der Rubrik Impfstoffe und Abtreibung


19.09.17: Marsch für das Leben 2017: Tausende junge Teilnehmer in Berlin dabei

Marsch für das Leben 2017 in BerlinRund 7.500 Teilnehmer, gute Stimmung und hochkarätige Rednerinnen und Redner aus dem In- und Ausland auf dem Podium. Das ist das Fazit des Bundesverband Lebensrecht (BVL) zum gelungenen und eindrucksvollen „Marsch für das Leben“ am Samstag, 16.09.2017.

Weiter zum Bericht zum Marsch für das Leben 2017


08.09.17: Statistisches Bundesamt: 2,7 Prozent mehr Schwangerschaftsabbrüche im 2. Quartal 2017

Im zweiten Quartal 2017 wurden rund 25.600 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am 07.09.17 mitteilte, waren das 2,7 Prozent mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres ist die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche um 2,0 Prozent auf 52.200 gegenüber dem ersten Halbjahr 2016 gestiegen.

Mehr zu den aktuellen Zahlen zu Schwangerschaftsabbrüchen 2017 und eine Kritik der CDL-Bundesvorsitzenden Mechthild Löhr


04.08.17: Einladung zum „Marsch für das Leben“ 2017 in Berlin und zur BVL-Fachtagung „Bioethik und Menschenwürde“

Marsch für das leben 2017Am 16.09.17 veranstaltet der Bundesverband Lebensrecht (BVL) in Berlin den jährlichen „Marsch für das Leben“. Er steht unter dem Motto „Die Schwächsten schützen – Selektion und Abtreibung beenden“.

Mehr dazu auf der Webseite zum Marsch.

Einen Tag vorher am 15.09.17 veranstaltet der BVL von 14:30 – 18:00 Uhr in Berlin eine Fachtagung zum Thema „Bioethik und Menschenwürde“. Dort gibt es u.a. einen Vortrag von Prof. Dr. med. Paul Cullen, Vorsitzender der Ärzte für das Leben e.V. zum Thema „Machbarkeit und Entfremdung in der Reproduktionsmedizin“

Ausführliches Programm im PDF-Format

Tagungs-Anmeldung beim BVL


21.05.17: BR2-Radiobeitrag „Wir haben abgetrieben!“ vom 19.04.2017

Am 19.04.17 gab es auf BR2 in der Sendung „Notizbuch (Nah dran)“ eine Sendung zum Thema: „Wir haben abgetrieben!“ Darin sprechen drei Frauen über ihre schwere Entscheidung und darüber wie sie heute mit dem Schwangerschaftsabbruch umgehen. Zu Wort kommt auch unsere Expertin Frau Dr. med. Angelika Pokropp-Hippen zum Post-Abortion Syndrom.

Weitere Informationen:

Nah dran: Wir haben abgetrieben – Frauen sprechen über ihre schwere Entscheidung
BR2 Sendung „Notizbuch (Nah dran)“, Transkript der Sendung vom 19.04.17

Sendung „Wir haben abgetrieben!“ vom 19.04.17 zum Nachhören in der ARD-Mediathek
Dauer: 25 Min.


15.03.17: Euthanasie: Damals und heute

Leserbrief von Ulf Runne zum Editorial „NS-Verbrechen: Lebensunwert darf es nicht geben“ von Michael Schmedt in DÄ 05/2017.
Deutsches Ärzteblatt 2017; 114(10): A-480 / B-416 / C-406 10.03.17
Anmerkung: Dort gibt es auch den Link zum darauf bezogenen Artikel.


21.02.17: Einladung zur 22. Jahrestagung des Vereins „Ärzte für das Leben“ vom 19. bis 21. Mai 2017 in Fulda

aefdl-logoVom 19. bis 21. Mai 2017 veranstalten Ärzte für das Leben e.V. in Fulda ihre 22. Jahrestagung in Koorperation mit der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. im Rahmen des ALfA-Jubiläums: „40 Jahre für das Leben“. Thema ist diesmal: „Folgen der Abtreibung für Betroffene und Angehörige“.

Zum ausführlichen Programm und zur Anmeldung


08.02.17: Ärzte für das Leben e.V.: „Capio-Kliniken drücken Abtreibungen in der Capio-Elbe-Jeetzel-Klinik in Dannenberg durch: Gewissensfreiheit der Ärzte wird faktisch ausgehöhlt“

Logo Ärzte für das Leben e.V.Münster. Die mutige Entscheidung des Chefarztes der Geburtshilfe der Capio-Elbe-Jeetzel-Klinik in Dannenberg, Dr. Thomas Ulrich Börner sowie des Klinikchefs Dr. Markus Fröhling, aus Gewissensgründen Abtreibungen nur bei Vergewaltigung oder Lebensgefahr der Mutter durchzuführen, hat nach kaum mehr als 24 Stunden zu einer direkten Intervention der Trägergesellschaft geführt. In einer Pressemitteilung am 07. Februar hat der Geschäftsführer der Capio-Kliniken Martin Reitz seine Entscheidung bekannt gegeben, „Abtreibungen nach dem Beratungsmodell … durch andere Fachärzte und/oder Kooperationsärzte“ in Dannenberg erbringen zu lassen. Ärzte für das Leben e.V. kritisierten diese Entscheidung scharf.

Weiter zur ÄfdL-Pressemitteilung vom 08.02.17 zu Abtreibungen in der Capio-Elbe-Jeetzel-Klinik


2016

20.09.16: Rückblick / Fazit zum Marsch für das Leben 2016

Banner Marsch für das Leben 2016Unter dem Motto „Jeder Mensch ist gleich wertvoll – kein Kind ist unzumutbar“ fand am 17.09.2016 in Berlin der 12. Marsch für das Leben statt. Dabei gab es bewegende Aufrufe und Bekenntnisse. Nachfolgend die Pressemitteilung des Bundesverband Lebensrecht (BVL) mit einem Rückblick und Fazit zum Marsch für das Leben.

Weiter zur BVL-Pressemitteilung vom 19.09.16

Siehe ergänzend: PDF Rede Prof. Paul Cullen, 1.Vorsitzender Ärzte für das Leben e.V. beim Marsch für das Leben, Berlin, 17.09.16


08.09.16: Tag des alkoholgeschädigten Kindes am 9. September 2016: Aufklärung über die Risiken von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft

Anläßlich des „Tag des alkoholgeschädigten Kindes“ am 09.09.16 stärken Bundesdrogenbeauftragte, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und Verbände der Schwangerenvorsorge gemeinsam die Aufklärung über die Risiken von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft.

Weiter zur Pressemitteilung der BZgA vom 08.09.16


23.07.16: Impfstofftabelle Deutschland veröffentlicht

Einige Impfstoffe werden hergestellt unter Verwendung von Virenstämmen u./o. Zell-Linien aus abgetriebenen menschlichen Föten. Um sich einen Überblick zu verschaffen, finden Sie nachfolgend eine Tabelle von Impfstoffen zur aktiven Immunisierung (zur Grundimmunisierung und/oder Auffrischimpfung), wo diese gekennzeichnet sind.
(Stand: 06/2016; trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit übernommen werden)

PDF Impfstoffliste Deutschland (Stand 06/2016)


21.06.16: Vorträge und Präsentationen zur 21. Jahrestagung des Vereins „Ärzte für das Leben“ vom 03. bis 04. Juni 2016 in Fulda abrufbar

aefdl-logoVom 03. bis 04. Juni 2016 veranstalteten Ärzte für das Leben e.V. in Fulda ihre 21. Jahrestagung in Koorperation mit der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.. Thema war diesmal: „Wie steht es um den Lebensschutz 23 Jahre nach dem Abtreibungsurteil des Bundesverfassungsgerichts?“.

Ab sofort sind diverse Vorträge und Präsentationen der Tagung online abrufbar, zu finden in der Programmübersicht als PDF-Download. Weitere Ergänzungen folgen demnächst.

Zum ausführlichen Programm und den Präsentationen


04.06.16: Informationsbroschüre mit Aufklärung über medizinische Sachverhalte der verschiedenen, heute üblichen Methoden der Abtreibung

von Dr. Inge Fourier, Frauenärztin und Prof. Dr. med. Paul Cullen, Facharzt für Innere Medizin und Laboratoriumsmedizin, Klinischer Chemiker
Skript einer Online-Fortbildung in Form eines Skype-Vortrages für Medizinstudenten in Giessen am 25. April 2015

PDF Download Informationsbroschüre mit Aufklärung über medizinische Sachverhalte der verschiedenen, heute üblichen Methoden der Abtreibung
9 Seiten, online veröffentlicht am 04.06.16


21.04.16: Einladung zur 21. Jahrestagung des Vereins „Ärzte für das Leben“ vom 03. bis 04. Juni 2016 in Fulda

aefdl-logoVom 03. bis 04. Juni 2016 veranstalten Ärzte für das Leben e.V. in Fulda ihre 21. Jahrestagung in Koorperation mit der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V..
Thema ist diesmal: „Wie steht es um den Lebensschutz 23 Jahre nach dem Abtreibungsurteil des Bundesverfassungsgerichts?“.

Zum ausführlichen Programm und zur Anmeldung


15.03.16: Konferenz des Europäischen Zentrums für Recht und Gerechtigkeit (ECLJ) zu Gewissensfreiheit von Ärzten, Hebammen und Apothekern

Anlässlich einer Konferenz des Europäischen Zentrums für Recht und Gerechtigkeit (ECLJ) am Sitz der Vereinten Nationen in Genf hat der UN-Sonderberichterstatter für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Professor Heiner Bielefeldt, sich für das Recht des medizinischen Personals ausgesprochen, aus Gewissensgründen die Beteiligung an Abtreibung oder Sterbehilfe abzulehnen. Mehr dazu in einem ausführlichen Bericht der Nachrichtenagentur ZENIT.org

Für Gewissensfreiheit von Ärzten, Hebammen und Apothekern
Konferenz des Europäischen Zentrums für Recht und Gerechtigkeit (ECLJ) in Genf
ZENIT.ORG 14.03.16


2015

12.03.15: Tarabella-Bericht im Europaparlament angenommen – Ärzte für das Leben e.V. kritisieren EU-Entschließung zu Abtreibung

aefdl-logoDas Europäische Parlament hat sich am 10. März in einer Entschließung unter dem vagen Begriff des „Rechts auf sexuelle und reproduktive Gesundheit“ jeder Frau für ein Recht auf Abtreibung ausgesprochen. Ärzte für das Leben e.V. bedauern die Annahme des sogenannten Tarabella-Berichts, benannt nach dem belgischen Sozialisten Marc Tarabella, durch eine Mehrheit der EU-Parlamentsabgeordneten.

Mehr dazu in unserer Pressemitteilung vom 12.03.15: Ärzte für das Leben e.V. kritisieren EU-Entschließung zu Abtreibung

Ergänzende Informationen:

BVL-Vorsitzender Martin Lohmann: „Europa zerstört Menschenrechte!“
Die Volksvertreter der Europäer die Tötung noch nicht geborener Kinder „perfiderweise zum Menschenrecht“ erklärt.
PRESSEMITTEILUNG Bundesverband Lebensrecht e.V. 11.03.15

EU-Parlament verabschiedet umstrittenen Gleichstellungsbericht
Bei der Abstimmung am Dienstag in Straßburg votierten 441 für und 205 gegen die Vorlage des belgischen sozialistischen Abgeordneten Marc Tarabella.
KATH.NET 10.03.15

Menschenrecht auf Abtreibung?
EU-Abgeordnete stimmen über Gleichstellungsbericht ab
DOMRADIO 10.03.15

Noch ein weiter Weg bis zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern
Die Politik muss sich ändern, um die Gleichstellung von Männern und Frauen zu verwirklichen. Das fordern die Abgeordneten in einer Entschließung, die am Dienstag mit 441 Stimmen bei 205 Gegenstimmen und 52 Enthaltungen angenommen wurde.
PRESSEMITTEILUNG Europäisches Parlament 10.03.15


2014

13.10.14: Bericht vom „Marsch für das Leben“, Berlin am 20.09.2014

Bild Marsch für das Leben 2014Am 20. September fand in Berlin zum zehnten Mal der „Marsch für das Leben“ mit einer Rekordbeteiligung von mehr als 5.000 zumeist jungen Menschen statt. Dieser Schweige-Marsch dient der Wahrung und Verteidigung des Rechts jedes Menschen auf Leben – von der Zeugung bis zu seinem natürlichen Tod – und stand unter dem Motto „Ja zum Leben: Für ein Europa ohne Abtreibung und Euthanasie“. Er begann mit einer einstündigen Kundgebung vor dem Bundeskanzleramt, zog zwei Stunden lang durch die Berliner Innenstadt und endete mit einer gottesdienstlichen Versammlung vor dem Berliner Dom.

Mehr im ausführlichen Bericht vom „Marsch für das Leben“ 2014


21.09.14: Marsch für das Leben endet mit ökumenischem Gottesdienst – Mehr als 5000 Teilnehmer.

Banner Marsch für das Leben 2014Vorsitzender Martin Lohmann: „Die Pro- Life-Bewegung ist im Aufwind – national wie international“.

Nach konservativen polizeilichen Schätzungen nahmen in diesem Jahr mindestens 5.000 Personen am Marsch für das Leben in Berlin teil. Damit stieg die Zahl der Teilnehmer wieder im Vergleich zum Vorjahr (2013: 4.500 Teilnehmer). Der Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht Martin Lohmann freut sich über diese Steigerung: „Die Pro-Life-Bewegung ist im Aufwind – national wie international. Auch und gerade unter jüngeren Menschen wächst die Sensibilität für das Leben. Dies belegen die zahlreichen jugendlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer beim diesjährigen Schweigemarsch – ein eindrucksvolles und friedliches Zeugnis für das Leben!“

Mehr dazu in der Pressemitteilung des BVL zum Marsch für das Leben 2014
und unter www.marsch-fuer-das-leben.de


19.09.14: Ärzte für das Leben protestiert gegen die Entlassung von Prof. Bogdan Chazan

aefdl-logoWeckruf! Wir Ärzte für das Leben e.V. bestehen bei unseren beruflichen Entscheidungen auf dem Recht zur Gewissensfreiheit. Anlass zu dieser Betonung ärztlichen Berufsrechts ist die im Juli 2014 erfolgte und journalistisch verbreitete Entlassung von Professor Bogdan Chazan, Direktor am Krankenhaus der Heiligen Familie in Warschau und national wie international angesehener Spezialist für Gynäkologie und Geburtshilfe.

Unter Berufung auf sein ärztliches Gewissen und die polnische Verfassung gem. Artikel 53 hatte er die Abtreibung eines durch ivF erzeugten und mittlerweile schwerkranken Kindes in der 24. Schwangerschaftswoche sowie die persönliche Überweisung der Mutter an einen Fachkollegen abgelehnt. Daraufhin sprach die Warschauer Bürgermeisterin die Kündigung von Professor Chazan mit der Begründung aus, dass die Bezugnahme auf das in der Verfassung festgeschriebene Recht auf Gewissensfreiheit in solchem Fall nicht zulässig sei.

„Lassen wir es nicht zu, dass Rechte, die für jeden Menschen grundsätzlich sind, verneint und missachtet werden. Wir dürfen keine Angst haben, couragiert zu unseren Überzeugungen zu stehen“, so Prof. Chazan nach seiner Entlassung.


17.08.14: Aufruf zur Teilnahme am „Marsch für das Leben“ 2014

Banner Marsch für das Leben 2014Am Samstag, 20. September 2014, startet um 13.00 Uhr vor dem Bundeskanzler-Amt in Berlin der diesjährige „Marsch für das Leben“. Die Veranstaltung des Bundesverband Lebensrecht (BVL) steht unter dem Motto:
„JA zum Leben – für ein Europa ohne Abtreibung und Euthanasie“.

Nachfolgend finden Sie einen Aufruf zur Teilnahme von Prof. Dr. med. Ulf Runne.

PDF Aufruf zur Teilnahme am „Marsch für das Leben“ 2014
von Prof. Dr. med. Ulf Runne

www.marsch-fuer-das-leben.de
Infowebseite des BVL zum „Marsch für das Leben“ mit organisatorischen Details und Rückblick auf vergangene Veranstaltungen.


2013

11.12.13: Ärzte für das Leben e.V. begrüßen Ablehnung des Estrela-Berichts durch das EU-Parlament

aefdl-logoAm Tag der Menschenrechte, am 10. Dezember 2013, wurden die humanen Werte menschlicher Selbstbestimmung in ihrer Geltung für den Einflussbereich der Europäischen Union durch parlamentarischen Beschluss weiter bestätigt. Der „Bericht über sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte“ der portugiesischen Sozialistin Estrela, der ein sog. Abtreibungsrecht einzurichten gedachte und gewillt war, in diesem Zusammenhang die Gewissensfreiheit von Ärzten und medizinischem Personal abzuschaffen, ist mehrheitlich durch menschliche Vernunft überwunden und abgewiesen worden. Die Ärzte für das Leben begrüßen diese Entscheidung sehr.

Mehr dazu in unserer Pressemitteilung zur Ablehnung des Estrela-Berichts vom 11.12.13.

Siehe ergänzend zur Debatte das Themenspecial der IG Kritische Bioethik Deutschland zum Estrela-Bericht.


25.11.13: TCLG-Resolution: Es kann kein „Recht auf Tötung von ungeborenen Kindern“ geben

Europäische UnionDerzeit steht im Europäischen Parlament der umstrittene „Bericht über sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte“ (sogenannter „Estrela-Bericht“) des Ausschusses „Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter“ (FEMM) des EU-Parlaments zur Debatte. Mittels einer Entschließung soll Abtreibung europaweit legalisiert werden. Ebenso wird darin eine „missbräuchliche Inanspruchnahme“ des Menschenrechts der Gewissensfreiheit angeprangert. Gemeint sind damit unter anderem Ärzte, die sich aus Gewissensgründen nicht an Abtreibungen beteiligen wollen.

Der Vorstoß ist zunächst am 22.10.13 in der Parlamentsabstimmung gescheitert und wurde in den Ausschuss zurückverwiesen. Nun soll der Estrela-Bericht am 26.11.13 nahezu unverändert erneut im FEMM-Ausschuss beraten und noch vor Weihnachten im Parlament durchgepeitscht werden. Vor diesem Hintergrund wendet sich das Herbstforum des Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen (TCLG) in Kassel in einer einstimmig am 16.11.13 beschlossenen Resolution entschieden gegen den vorliegenden Bericht. Nachfolgend die TCLG-Resolution und Zusatzinfos.


03.11.13: Unterschriftensammlung für Europäische Bürgerinitiative „One of Us“ abgeschlossen – Ziel erreicht

Logo EU-Bürgerinitiative One of usAm 8. Januar 2013 wurde offiziell die Sammlung von Unterschriften für die Europäische Bürgerinitiative „One of Us“ gestartet. Dabei geht es um den rechtlichen „Schutz der Würde, des Rechts auf Leben, und der Unversehrtheit jeder menschlichen Person vom Zeitpunkt der Empfängnis an in jenen Kompetenzbereichen der EU, für die ein solcher Rechtsschutz von Bedeutung sein könnte.“ Auch wir unterstützen die Initiative.

Die Aktion wurde zum 31.10.13 erfolgreich abgeschlossen. Bis zum Stichtag wurden europaweit über 1,7 Millionen statt der notwendigen eine Million Unterschriften gesammelt. Damit muss sich nun die EU-Kommission mit dem Anliegen befassen.

Mehr bei der EU-Bürgerinitiative „One of Us“


23.05.13: Ärzte für das Leben e.V.: Demografiegipfel blendet wichtigste Ursachen für Überalterungsproblem aus

aefdl-logoVor dem Hintergrund der am 14.5.2013 vom Zweiten Demografiegipfel politisch angedachten Lösungen für die fortschreitenden Überalterungsprobleme in Deutschland kritisieren die Ärzte für das Leben e.V. in einer Pressemitteilung vom 23.05.13, es werde auffällig vermieden, auf eine wesentliche Ursache des bedrückenden Phänomens einzugehen: das Rekordtief der Geburten in unserem Land. “Da aber ist sozialpolitisch zuerst anzusetzen“, erklärte Prof. Dr. Paul Cullen, erster Vorsitzender des Vereins Ärzte für das Leben e.V. mit Blick auf die hohen Abtreibungszahlen von jährlich über 100.000 Schwangerschaftsabbrüchen.

Zur Pressemitteilung vom 23.05.13: Ärzte für das Leben e.V.: Demographiegipfel blendet wichtigste Ursachen für Überalterungsproblem aus


2012

10.05.12: Ärzte für das Leben e.V. begrüßen Änderung des Personenstandrechts im Zusammenhang mit sogenannten Sternenkindern

aefdl-logoAm 09.05.12 hat das Bundeskabinett eine Änderung des Personenstandsgesetzes im Zusammenhang mit sogenannten Sternenkindern beschlossen. Demnach soll es künftig auf Antrag möglich sein, Fehlgeburten, die bei der Geburt weniger als 500 Gramm wiegen, namentlich beim Standesamt zu registrieren. Auch sollen Eltern damit die Möglichkeit bekommen, ihre Kinder ordentlich bestatten zu können. Bisher gibt es die rechtliche Regelung, dass Fehlgeburten erst ab einem Gewicht von 500 Gramm namentlich beim Standesamt auf Antrag registriert werden können.
Ärzte für das Leben e.V. haben dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht.

Ärzte für das Leben e.V. begrüßen Änderung des Personenstandrechts im Zusammenhang mit sogenannten Sternenkindern
PRESSEMITTEILUNG Ärzte für das Leben e.V. 10.05.12


2011

28.12.11 „Ein Skandal, dass nichts geschieht“

Aufforderung an die Politik zum Handeln
von Markus Reder
Der Bischof von Fulda, Heinz Josef Algermissen, sieht im Gebetstag zum Schutz des ungeborenen Lebens eine Chance, das “schreiende Unrecht der Abtreibung” ins Bewusstsein einer immer gleichgültiger werdenden Gesellschaft zu bringen und fordert die Politik zum Handeln auf.
DIE TAGESPOST 27.12.11


04.05.11: Jahrestagung: Ärzte für das Leben e. V. warnen vor missverstandener Selbstbestimmung bei Abtreibung und Sterbehilfe

Vom 29. April bis 1. Mai fand das 16. Kooperationsseminar der Ärzte für das Leben e.V. mit der Hanns-Seidel-Stiftung im Bildungszentrum Kloster Banz bei Bad Staffelstein statt. Thema war die Rolle des Arztes in der Frage der „Selbstbestimmung“ am Anfang und Ende des Lebens. Fazit der Tagung: die Rückbesinnung auf eine Kunst verantwortlichen Lebens und Sterbens sowie auf die Freiheit ärztlicher Berufsausübung ist von existenzieller Bedeutung – für den Einzelnen wie für uns alle.
Mehr dazu in der ausführlichen Pressemitteilung.

Jahrestagung: Ärzte für das Leben e. V. warnen vor missverstandener Selbstbestimmung bei Abtreibung und Sterbehilfe
Pressemitteilung Ärzte für das Leben e.V. 04.05.11

Ergänzend finden Sie dazu die Vorträge zum Symposium 2011 und das Programm.


28.03.11: Endgültiges Programm 16. Kooperations-Seminar Mai 2011 abrufbar

Vom 29. April – 01. Mai 2011 findet das 16. Kooperationsseminar der Ärzte für das Leben mit der Hanns-Seidl-Stifung in Kloster Banz statt.
Thema: „Die Frage nach der ‚Selbstbestimmung‘ am Anfang und am Ende des Lebens und die Rolle des Arztes“

Ausführliches Programm und weitere Details…


2010

16.12.10: Programm 16. Kooperationsseminar 29. April – 01. Mai 2011 abrufbar

Vom 29. April – 01. Mai 2011 findet das 16. Kooperationsseminar der Ärzte für das Leben mit der Hanns-Seidl-Stifung in Kloster Banz statt.
Thema: „Die Frage nach der ‚Selbstbestimmung‘ am Anfang und am Ende des Lebens und die Rolle des Arztes“

Ausführliches Programm und weitere Details…


17.11.10: Schwangerschaftsabbruch: Hintergründe – Folgen – Heilung

Wie geht es Frauen nach einem Schwangerschaftsabbruch? Wer hilft denjenigen, die unter den Folgen einer Abtreibung leiden? Fragen, die heutzutage kaum gestellt werden. Dieses Tabu hat am vergangenen Wochenende eine Tagung in Eichstätt aufgegriffen, veranstaltet von Referat Netzwerk Leben der Diözese in Zusammenarbeit u.a. mit der Katholischen Universität. Es ging dabei nicht nur darum, die Hintergründe zu erhellen, die zu einem Schwangerschaftsabbruch führen, sondern vor allem um die Frage nach Wegen der Heilung bzw. Verarbeitung der Folgen. Eine hochkarätig besetzte Fachtagung mit Ärzten, Therapeuten und Betroffenen.
Hier finden Sie einen hörenswerten Podcast zur Veranstaltung
BISTUM EICHSTÄTT RADIO K1 10.11.10

Anm.: An der Tagung waren auch die „Ärzte für das Leben“ beteiligt. Siehe dazu das Programm zur Veranstaltung.


27.09.10, ergänzt am 29.09.10: EU-Debatte um ärztliche Gewissensfreiheit in ethisch umstrittenen Situationen

In unserer Reaktion vom 11.07.10 auf den Bericht des Deutschen Ärzteblatts (22.6.2010) über eine vom Europarat beabsichtigte Einschränkung der ärztlichen Gewissensfreiheit in ethisch umstrittenen Situationen sowie in weiteren Stellungnahmen haben wir unser Berufsbild und die Handlungsprinzipien unseres Vereins dargestellt. Jetzt hat der Angriff auf das ärztliche Berufsethos im McCafferty-Bericht für den Europarat öffentliche Form angenommen:

McCafferty-Bericht für Europarat will Gewissen vergewaltigen
„Europa für Christus“ ruft zum Widerstand gegen Nötigung zur Beteiligung an Abtreibung, Euthanasie oder Selbsttötung auf
MEDRUM 22.09.10

Wir antworten wie folgt: Das gereifte Gewissen fordert vom tätigen Arzt Handlungsfreiheit in Verantwortung für sich und andere. Gewissen ist weder persönlicher noch beruflicher Luxus, sondern die Mitte menschlicher Entscheidung überhaupt, somit auch und gerade der ärztlichen Berufsausübung, wo es um das salus aegroti geht. Die individuelle Autonomie des Arztes in der Wahrnehmung dieser seiner Berufspflicht zu schützen, ist vorrangige Verpflichtung jeglicher Demokratie somit auch des politischen Europa als überstaatlichem politischem Raum. Wer die Tötung von Menschen, sei es bei Abtreibung, reproduktiven Technologien, assistiertem Suizid oder der Tötung auf Verlangen in die Hände des Arztes (oder eines Krankenhauses) zu zwingen versucht, degradiert den Heilberuf zur Dienstleistung. Viel schlimmer noch: er missachtet die Berufsautonomie, stört die zwischenmenschliche Vertrauensbasis, macht das Töten Hilfloser zur medizinischen Berufsaufgabe und öffnet den Weg in die Gesinnungsdiktatur.

Unser Verein reagierte mit folgender e-Post an den Präsidenten der Deutschen Delegation der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Herrn Joachim Hörster:

PDF-Symbol Brief an den Präsidenten der Deutschen Delegation der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zur ärztlichen Gewissensfreiheit
vom 28.09.10

Nachtrag 15.10.10: Am 05.10.10 erreichte uns ein Schreiben von Herrn Van der Bellen aus dem Dialogbüro des Grünen Parlamentsclubs (Österreich). Lesen Sie dazu unsere Antwort vom 06.10.10 auf diesen Brief.

PDF-Symbol Brief von Herrn Van der Bellen aus dem Dialogbüro des Grünen Parlamentsclubs vom 05.10.10 inkl. Antwort der ÄfdL.

Nachtrag 2: Bei der endgültigen Abstimmung im Europarat siegten ärztliche Gewissensfreiheit und Vernunft. So gilt jetzt: „Kein Arzt oder Krankenhaus, die eine Abtreibung oder Sterbehilfe ablehnen, sollen dafür zur Verantwortung gezogen werden.“


16.09.10: Erklärung der Ärzte für das Leben e.V. zum „Marsch für das Leben 2010“

Mitglieder der „Ärzte für das Leben e.V.“ unterstützen mit ihrer Teilnahme am „Marsch für das Leben 2010“ am 18.09.2010 in Berlin das Anliegen des Bundesverbandes Lebensrecht e.V. und geben hierzu die folgende Erklärung ab.

PDF-Symbol Ausführliche Erklärung der Ärzte für das Leben e.V. zum „Marsch für das Leben 2010“


04.08.10: Tagungsankündigung für 5. – 6. November 2010: 4. Interdisziplinäres Gespräch zu Biomedizin und Bioethik zum Thema „Schwangerschaftsabbbruch: Hintergründe – Folgen – Heilung“

Vom 5.-6. November veranstalten der Lehrstuhl für Moraltheologie an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt, die Juristen-Vereinigung Lebensrecht e. V. (Köln), Ärzte für das Leben e.V. (München) und das Netzwerk Leben im Bistum Eichstätt das 4. Interdisziplinäre Gespräch zu Biomedizin und Bioethik. Das Thema lautet: „Schwangerschaftsabbbruch: Hintergründe – Folgen – Heilung“. Das Programm ist ab sofort abrufbar.

Ausführliche Informationen (nicht mehr vorhanden)…


11.07.10: Kommentar zur Meldung des Ärzteblatts vom 22.6.2010: „Europarats-Ausschuss will Regeln für Gewissensgründe bei Ärzten.“

Ein Ausschuss der Parlamentarischen Versammlung des Europarates will Regeln für Ärzte festschreiben, die eine Behandlung aus Gewissensgründen verweigern, berichtet das Deutsche Ärzteblatt online am 22.06.10.
Hierzu ein Kommentar von Dr. M. Overdick-Gulden.


27.06.10: Zur Freiheit des Arztberufs

Bereits für den 112. Deutschen Ärztetag in Mainz im Jahr 2009 stand die Freiheit des Arztberufs im thematischen Mittelpunkt (TOP 3):

PDF-Symbol „Der Beruf des Arztes – ein freier Beruf heute und in Zukunft“
von C. Fuchs.

Am 26.06.2010 erschien beim Zuckschwerdt Verlag München in der Zeitschrift „Münchner Ärztliche Anzeigen“ Heft Nr. 13. zur gleichen Thematik:

PDF-Symbol „Der ärztliche Beruf ist kein Gewerbe – das muß auch so bleiben – Zur Diskussion über die Gewerbesteuerpflicht für die Angehörigen der freien Berufe“, dort S.3f.


26.05.10: Vorträge zur ÄfdL-Tagung im Mai 2010 zum Thema „Ärzte müssen am Schutz menschlichen Lebens von Anfang an festhalten“ online

Ab sofort sind diverse Vorträge unserer Tagung in Kloster Banz im Mai 2010 zum Thema „Ärzte müssen am Schutz menschlichen Lebens von Anfang an festhalten“ im PDF-Format abrufbar.

Zu den Vorträgen der Tagung 2010…


07.05.10: PDF Grenzen der Prävention „unerwünschter“ Schwangerschaften

Überarbeitete Fassung des Vortrags „Psychodynamik von Schwangerschaftskonflikten“ von Prof. Dr. med. Ingolf Schmid-Tannwald anlässlich des Seminars der Bayerischen Landesärztekammer „Medizinische und ethische Aspekte des Schwangerschaftsabbruchs“ gem. Art. 5 Abs. 5 des BaySchwHEG am 17. April 2010 in München


25.03.10: Programm 15. Kooperationsseminar Mai 2010 abrufbar

Vom 14. – 16. Mai 2010 findet das 15. Kooperationsseminar der Ärzte für das Leben mit der Hanns-Seidl-Stifung in Kloster Banz statt.
Thema: „Ärzte müssen am Schutz des menschlichen Lebens von Anfang an festhalten“

Ausführliches Programm und weitere Details…


06.01.10: Neue Informationsbroschüre für Schwangere mit auffälligem pränataldiagnostischem Befund

Gemäß der neuen Gesetzesregelung hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) eine Informationsbroschüre für Schwangere mit auffälligem pränataldiagnostischem Befund erstellt. Sie soll werdenden Eltern helfen, sich auf das Leben mit einem (möglicher Weise) behinderten Kind – nicht zuletzt aufgrund wertvoller Lebenserfahrung anderer – einzustellen. Die Broschüre kann online bestellt oder auf der Webseite der BzGA runtergeladen werden:

BZgA Informationsmaterial für Schwangere nach einem auffälligen Befund in der Pränataldiagnostik (Download- und Bestellmöglichkeit)


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