PM 14.03.18: Ärzte für das Leben e.V. erfreut über SPD-Entscheidung ihren Antrag auf Streichung des Werbeverbots für Abtreibung zurückzuziehen
(Münster 14.03.18) Der Verein Ärzte für das Leben e.V. zeigte sich erfreut über die gestern bekannt gewordene Entscheidung der SPD, ihren Antrag auf Streichung des Werbeverbots für Abtreibung (§ 219a StGB) zurückzuziehen. Laut diversen Medienberichten unter Berufung auf Unionsfraktionschef Volker Kauder verzichtet die SPD-Bundestagsfraktion auf einen Antrag zur Streichung des Paragrafen 219a StGB. Union und SPD einigten sich demnach stattdessen darauf, dass die Bundesregierung einen eigenen Vorschlag zu Paragraf 219a erarbeiten soll.
„Die Ärzte für das Leben sind froh, dass die SPD sich gestern entschieden hat, ihren Antrag auf Streichung von §219a StGB zurückzuziehen“, sagte Prof. Paul Cullen, Vorsitzender von Ärzte für das Leben e.V. in Münster. „Die Äußerung der neuen Bundeskanzlerin, „eine gemeinsame gute Lösung“ zu finden, lässt jedoch aufhorchen“, so Cullen weiter. „Wir können deshalb nur ruhen wenn feststeht, dass jede Veränderung am existierenden Paragraphen ausgeschlossen ist“.
Über Ärzte für das Leben e.V.
Der Verein „Ärzte für das Leben“ fordert eine uneingeschränkte Kultur des Lebens in der medizinischen Praxis und Forschung auf der Grundlage der hippokratischen Tradition. Er finanziert sich ausschließlich über die Beiträge seiner Mitglieder sowie durch Spenden. Mehr unter https://aerzte-fuer-das-leben.de/
Kontakt:
Ärzte für das Leben e.V.
Prof. Dr. med. Paul Cullen
Am Blütenhain 33
48163 Münster
Tel.: 02536-319 5008
E-Mail: p.cullen(at)aerzte-fuer-das-leben.de
Internet: https://aerzte-fuer-das-leben.de/
Ergänzende Informationen:
GroKo vertagt Streit über Paragraf 219a – SPD zieht Antrag zurück
Von Robin Alexander
WELT Online 13.03.2018
SPD-Fraktion für Aufhebung von Paragraf 219a
In der Diskussion um das so genannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche hat die SPD-Fraktion jetzt einen Gesetzentwurf eingebracht mit dem Ziel, den Strafrechtsparagrafen 219a aufzuheben.
MITTEILUNG SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag, 05.03.18