Symbolbild RechtlichesHier finden Sie rechtliche Informationen zu den Themen Suizidbegleitung / Sterbehilfe.

Aktuelle Gesetzeslage:

§ 217 StGB
Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung

(1) Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Als Teilnehmer bleibt straffrei, wer selbst nicht geschäftsmäßig handelt und entweder Angehöriger des in Absatz 1 genannten anderen ist oder diesem nahesteht.

Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung vom 03.12.2015 (BGBl. I S. 2177), in Kraft getreten am 10.12.2015

Zur Debatte um diese Gesetzesänderung:

06.11.15: Geschäftsmäßige Hilfe zum Suizid wird bestraft
Die Sterbehilfe wird in Deutschland neu geregelt. Der Bundestag entschied sich am Freitag, 6. November 2015, für die Annahme eines von den Abgeordneten Michael Brand (CDU/CSU), Kerstin Griese (SPD), Kathrin Vogler (Die Linke) und Dr. Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen) und anderen fraktionsübergreifend initiierten Gesetzentwurfs (18/5373).
MITTEILUNG Deutscher Bundestag 06.11.15
Anm.: Dort gibt es die Drucksachen und das Video zur Debatte sowie die Abstimmungsergebnisse

Ergänzende Basisinformationen zum Gang des Gesetzes auf der Webseite des Bundestages

Vorangegange Debatten bis zur endgültigen Regelung

In den Jahren davor gab es diverse Vorstöße und Debatten zur Regelung der Suizidbeihilfe. Hierzu hat die InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik zahlreiche Themenspecials auf www.sterbehilfe-debatte.de zusammengestellt, die den Gang der Debatten widerspiegeln.

Zurück zur Rubrik Suizidbegleitung / Sterbehilfe