Hier finden Sie Fachinformationen zur Schwangerschaft, angefangen von der Befruchtung über die Entwicklung des Embryos in allen Stadien bis zur Geburt, sowie zum Thema FertilityCare: Effektive und nebenwirkungsarme Therapiemethode bei unerfülltem Kinderwunsch und zu EVE – Entwicklung einer künstlichen Gebärmutter.
Buch-Rezension: Neun Monate bis zur Geburt
Michael Kiworr ist Frauenarzt und Spezialist für Geburtsmedizin, dazu Theologe. Mit diesem Buch zeigt er in Text und Bild den derzeitigen Erkenntnisstand über die Entwicklung des Menschen von der Zeugung bis zur Geburt auf. Mehr noch, er zeigt, dass diese Entwicklung auch nach der Geburt weitergeht und Teil eines noch größeren Kontinuums ist, das erst mit dem Tod endet. Damit widerlegt das Buch, all jene, die meinen, einzelne Entwicklungsstadien mit Phasen gleichsetzen zu können, in denen der Mensch noch keiner oder schon nicht mehr einer sei.
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Neues zum Thema Schwangerschaft
16.11.22: Jahrbuch 2021 des Deutschen IVF-Registers erschienen mit neuesten Zahlen zur Reproduktionsmedizin
Am 05.11.22 ist das Jahrbuch 2021 des Deutschen IVF-Registers (D·I·R)® erschienen, das detailliert Auskunft über die neusten Zahlen und Fakten zur Reproduktionsmedizin gibt. Hierauf machte das D·I·R® in einer Pressemitteilung vom selben Tag aufmerksam.
Das Jahrbuch enthält Auswertungen zu 128.709 Behandlungszyklen aus 140 Mitgliedszentren für das Jahr 2021 und bietet einen wichtigen Überblick zu den Fortschritten in der Kinderwunschbehandlung. Kontinuierlich werden dazu Behandlungsdaten der Kinderwunschzentren ausgewertet.
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09.11.22: Reproduktionsmedizin: Experten gegen Legalisierung der Eizellspende und Leihmutterschaft
In der Debatte um eine Legalisierung der Eizellspende und der sogenannten Leihmutterschaft stellen sich kritische Stimmen aus der Fachwelt gegen eine weitere Kommerzialisierung der Fruchtbarkeitsmedizin.
Dies berichtete das österreichische Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 05.11.22. Hauptargument seien unerforschte Langzeitfolgen, die Gefahr der Ausbeutung sowie gesundheitliche Risiken für die beteiligten Frauen und Kinder.
Der Beitrag beleuchtet u.a. eine aktuelle diesbezügliche Stellungnahme der Arbeitsgruppe Eizellspende des deutschen Arbeitskreises Frauengesundheit in der Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft sowie weitere Hintergründe zur Debatte.
Weitere Informationen:
Riskante Reproduktionsmedizin: Medizinische Gründe sprechen gegen die Eizellspende
IMABE 05.11.22
17.07.22: Zahl der Totgeburten je 1.000 Geborenen seit 2007 um 24 Prozent gestiegen
Im Jahr 2021 wurden in Deutschland 3.420 Kinder tot geboren. Dies entspricht 4,3 Totgeburten je 1000 Geborenen. Damit ist die Quote nach einem Tiefstand von 3,5 Totgeburten je 1000 Geborenen im Jahr 2007 seit 2010 tendenziell gestiegen, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am 15.07.22 mit. 2020 und 2019 gab es jeweils 4,1 Totgeburten je 1 000 Geborene.
» Mehr zu den aktuellen Zahlen zu Totgeburten in Deutschland 2021
11.11.21: Bundessozialgericht: Keine künstliche Befruchtung bei gleichgeschlechtlichen Paaren zulasten der Krankenkasse
Gleichgeschlechtliche Paare haben keinen Anspruch gegen die gesetzlichen Krankenkassen auf eine Kinderwunschbehandlung. Dies hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) am 10. November 2021 entschieden (Aktenzeichen: B 1 KR 7/21 R).
„Medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft sind nach § 27a Absatz 1 Nummer 4 SGB V nur dann der Krankenbehandlung und damit den Leistungen der Krankenversicherung zuzurechnen, wenn ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden (sogenannte homologe Insemination)“, heißt es in der BSG-Pressemitteilung zum Urteil. Der Gesetzgeber sei von Verfassungs wegen nicht gezwungen, auch eine Kinderwunschbehandlung unter Verwendung von Spendersamen (sogenannte heterologe Insemination) vorzusehen.
08.11.21: Neue Studie: Eizellenspende erhöht Gesundheitsrisiken für Mütter und Kinder
Frauen, die nach Eizellenspende im Rahmen einer In-vitro-Fertilisation (IVF) schwanger werden, müssen mit hohen Komplikationsraten rechnen. Zudem entstehen für Ungeborene im Zuge einer Eizellspenden-Schwangerschaft erhebliche gesundheitliche Risiken.
Dies berichtete ausführlich das österreichische Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 05.11.21 unter Berufung auf eine im Oktober veröffentlichte Studie von drei deutschen Geburtskliniken. Hintergrund ist eine aktuelle Debatte über eine mögliche Legalisierung der Eizellspende in Deutschland.
Reproduktion: Eizellenspende erhöht Gesundheitsrisiken für Mütter und Kinder
IMABE 05.11.21
29.10.21: Fortpflanzungsmedizin: Leopoldina und Konrad-Adenauer-Stiftung starten Dialogplattform
Am 28.10.21 haben die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Konrad-Adenauer-Stiftung eine Dialogplattform zur Fortpflanzungsmedizin gestartet.
Rege Beteiligung ist ausdrücklich erwünscht. Machen Sie mit und bringen Sie Ihre kritische Stimme ein!
21.01.21: Öffentliche Sitzung des Bundestags-Gesundheitsausschusses zum Embryonenschutzgesetz am 27.01.21
Am 27. Januar 2021 um 15.30 Uhr veranstaltet der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages eine Öffentliche Sitzung zum Embryonenschutzgesetz. Diskutiert wird der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Embryonenschutzgesetzes – Kinderwünsche erfüllen, Eizellspenden legalisieren“ der FDP-Fraktion vom 05.03.2020 (BT-Drucksache 19/17633). Dies teilte der Bundestag in einer Presseaussendung vom 21.01.21 mit.
Die Anhörung findet aufgrund der aktuellen Situation ohne Publikum statt. Die Sitzung wird zeitversetzt am 28.01.21 um 13.30 Uhr im Internet unter www.bundestag.de übertragen. Am Folgetag ist sie unter www.bundestag.de/mediathek abrufbar.
Weitere Informationen:
25.07.20: Kinderwunschbehandlung: Regierung will doch keine bundesweite Förderung
Die Bundesregierung will, anders als im Koalitionsvertrag vereinbart, doch keine bundesweiten Zuschüsse für Kinderwunschbehandlungen einführen. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor, berichtet das Aerzteblatt online am 24.07.20.
Aktuell können Paare mit unerfülltem Kinderwunsch nur in den Bundesländern staatliche Gelder beantragen, die sich an der Bundes-Förderkooperative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ beteiligen und in diesem Rahmen selber eine finanzielle Förderung anbieten, heißt es zum Hintergrund der Anfrage.
Weitere Informarmationen:
Kinderwunschbehandlung: Regierung bricht Versprechen bundesweiter Förderung
Aerzteblatt.de 24.07.20
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Abgeordneten zu Unerfüllten Kinderwünschen und Kinderwunschbehandlungen
Deutscher Bundestag, Drucksache 19/20905, 08.07.20
23.08.19: Klare Antwort: Bundesregierung plant keine Aufhebung des Eizellspenden-Verbots
Die Bundesregierung plant keine Abkehr vom Verbot der Eizellspenden. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung vom 15.08.19 auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor.
„Mit dem im Embryonenschutzgesetz (ESchG) verankerten Verbot der Eizellspende hat der Gesetzgeber im Jahr 1991 für Deutschland eine Grundsatzentscheidung getroffen.“, betont die Bundesregierung in der Vorbemerkung der Antwort. Durch das Verbot solle im Interesse des Kindeswohls die Eindeutigkeit der Mutterschaft gewährleistet werden.
» Mehr zur Antwort der Bundesregierung auf die FDP-Anfrage zum Verbot der Eizellspenden
25.06.18: Experten befürworten bei Sachverständigenanhörung FDP-Antrag zur Hilfe bei unerfülltem Kinderwunsch
Ein Antrag der FDP-Bundestagsfraktion zur „Reform der Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur assistierten Reproduktion“ (Drucksache 19/585) stößt bei Experten in weiten Teilen mehrheitlich auf Zustimmung. Dies wurde in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag am 25.06.18 deutlich. Die Sachverständigen sprachen sich laut Bundestags-Bericht überwiegend dafür aus, dass entweder der Staat oder die gesetzlichen Kassen einen höheren Anteil der Kosten für eine künstliche Befruchtung übernehmen sollen.
Mehr zur Sachverständigen-Anhörung im Bericht auf der Webseite des Deutschen Bundestages
01.06.18: Assistierte Reproduktion: Bundesärztekammer (BÄK) veröffentlicht neue Richtlinie
Die Bundesärztekammer (BÄK) hat am 01.06.18 die „Richtlinie zur Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen im Rahmen der assistierten Reproduktion“ veröffentlicht. Mit der vom Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut erstellten Neufassung wird die bisherige „(Muster-)Richtlinie zur Durchführung der assistierten Reproduktion“ gegenstandlos.
„Mit dieser Richtlinie übernimmt die Ärzteschaft weiter Verantwortung für die medizinisch-wissenschaftlichen Belange der Reproduktionsmedizin und schafft transparente, bundeseinheitliche Regelungen für Ärzte und Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch“, erklärte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery in einer Presseaussendung.
Die Richtlinie verzichte ganz bewusst auf eine Interpretation von rechtlich nicht eindeutig geregelten, häufig gesellschaftspolitischen Fragen in diesem Bereich.
» Mehr zur neuen Richtlinie der Bundesärztekammer zur assistierten Reproduktion
PM 24.10.17: Fortpflanzungsmedizingesetz der Nationalen Akademie der Wissenschaft „Leopoldina“: Eklatanter Verstoß gegen die Menschenrechte
Am 18. Oktober 2017 hat die Arbeitsgruppe „Eckpunkte für ein Fortpflanzungsmedizingesetz“ der Nationalen Akademie der Wissenschaft „Leopoldina“ ein Positionspapier veröffentlicht, das ihrer Meinung nach in der kommenden Legislaturperiode aufgegriffen werden sollte. Ärzte für das Leben e.V. kritisierten diesen Vorstoß in einer Pressemitteilung scharf.
13.10.16: Klares Signal für die Würde des Menschen: Europarat lehnt Leihmutterschaft ab
Die parlamentarische Versammlung des Europarats lehnte in ihrer Sitzung am 11.10.16 in Straßburg einen Antrag ab, der die Leihmutterschaft in Europa etablieren wollte. Hierauf machte die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. in einer Presseaussendung vom 12.10.16 aufmerksam.
Weiter zum Beitrag: Europarat lehnt Leihmutterschaft ab
19.09.16: Urteil: Keine Feststellung der Vaterschaft des deutschen Samenspenders für in Kalifornien kryokonservierte Embryonen
Beschluss vom 24. August 2016 – XII ZB 351/15
Der u.a. für Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich mit der Frage befasst, ob ein deutscher Samenspender als Vater der mit seinem Sperma gezeugten, in einer kalifornischen Fortpflanzungsklinik in flüssigem Stickstoff eingefrorenen Embryonen festgestellt werden kann. Seine Rechtsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof ist erfolglos geblieben. Allerdings ist die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach § 100 Nr. 1 FamFG* gegeben, weil der Antragsteller, der die Feststellung seiner Vaterschaft begehrt, Deutscher ist.
PRESSEMITTEILUNG Bundesgerichtshof 19.09.16
Siehe ergänzend:
BGH: Vaterschaft für Embryonen kann nicht anerkannt werden
AERZTEBLATT.DE 19.09.16
08.09.16: Tag des alkoholgeschädigten Kindes am 9. September 2016: Aufklärung über die Risiken von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft
Anläßlich des „Tag des alkoholgeschädigten Kindes“ am 09.09.16 stärken Bundesdrogenbeauftragte, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und Verbände der Schwangerenvorsorge gemeinsam die Aufklärung über die Risiken von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft.
Weiter zur Pressemitteilung der BZgA vom 08.09.16
23.03.16: Deutscher Ethikrat empfiehlt gesetzliche Regelung der Spende und Adoption überzähliger Embryonen
Am 22.03.16 veröffentlichte der Deutsche Ethikrat seine Stellungnahme mit Empfehlungen zur gesetzlichen Regelung der Embryospende, Embryoadoption und Übernahme elterlicher Verantwortung. Mehr dazu in der Pressemitteiling des Ethikrates.
Deutscher Ethikrat empfiehlt gesetzliche Regelung der Spende und Adoption überzähliger Embryonen
PRESSEMITTEILUNG Deutscher Ethikrat 22.03.16