1. „Ärzte für das Leben“ erinnern anlässlich ihrer 2. Tagung 1997 mit dem Thema:

„Gestern „lebensunwert“ – heute „unzumutbar“ – Wiederholt sich die Geschichte doch?

  • an die Vernichtung „lebensunwerten Lebens“ im Euthanasieprogramm der Aktion T 4 im Dritten Reich als Folge einer sozialdarwinistischen Bewertung des Menschenlebens nach dessen Nützlichkeit für das Gemeinwesen und
     
  • den „Modellcharakter“ dieses Vernichtungsprogrammes für andere Bevölkerungsgruppen im damaligen Machtbereich des Dritten Reiches.
     

2. „Ärzte für das Leben“ sind der Auffassung, daß

  • in der gesetzlichen Regelung der vorgeburtlichen Kindstötung in den letzten Jahren eine erneute Entwertung des menschlichen Lebens in unserer Gesellschaft ihren Niederschlag und
     
  • in der massenweisen Tötung Ungeborener ihre praktische Konsequenz fand;
     
  • der immer härter werdende Verteilungskampf in unserer Gesellschaft sich in einer abwertenden Etikettierung von anderen Gruppen von Mitmenschen äußert und
     
  • zu befürchten steht, daß auch diesen, Schritt für Schritt, das Recht auf Leben aberkannt wird.
     

3. „Ärzte für das Leben“ warnen vor

  • einer erneuten Fremdbewertung und damit Fremdbestimmung des Lebens von Mitmenschen am Anfang und am Ende als „lebensunwert“, „unzumutbar“, „nicht menschenwürdig“ oder nichtpersonales Leben“ und
     
  • der Gefahr der Übernahme solcher Etikettierungen von kranken und alten Mitmenschen für die weitere Ausbreitung der Euthanasie.
     

4. „Ärzte für das Leben“ verweisen auf die mit „Unzumutbarkeit“ begründete,

  • massenhafte rechtswidrige, aber straflose vorgeburtliche Tötung von Kindern in unserem Lande bis zur 14. Schwangerschaftswoche, die allein in das Ermessen der Schwangeren und ihrer Mitwelt gestellt ist und
     
  • die bei kindlicher Erkrankung nicht rechtswidrige, unbegrenzt bis zur Geburt mögliche vorgeburtliche Kindstötung.
     

5. „Ärzte für das Leben“ fordern ihre Mitmenschen auf,

  • sich ihrer Verantwortung für den Schutz menschlichen Lebens wieder bewußt zu werden,
     
  • von den staatlichen Organen deren verfassungsgemäße Schutzpflicht für menschliches Leben, auch für das Ungeborene, einzufordern,
     
  • das unkontrolliert gewordene Töten Ungeborener zu beenden
     
  • auch auf diese Weise, der sich bereits abzeichnenden Praxis der Euthanasie Erwachsener Einhalt zu gebieten.
     

6. „Ärzte für das Leben“ fordern umgehend praktische Maßnahmen gegen die unkontrollierte Tötung im Gefolge der pränatalen Diagnostik. Vor allem

  • müssen die Rechtfertigungsgründe für den Tötungseingriff in Form eines Gutachtens überprüfbar festgehalten werden und
     
  • sich im Hinblick auf die Prognose und eventuelle Therapiemöglichkeiten am Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis orientieren;
     
  • muß für die Indikationsstellung sowie für den evtl. tötenden Eingriff bei kranken Ungeborenen höchste fachliche Kompetenz und Verantwortung des Pränatalmediziners gegeben sein,
     
  • muß die Einhaltung der Meldepflicht in Fällen der früheren kindlichen, jetzt medizinischen Indikation sowie bei den rechtswidrigen,aber straflosen („beratenen“) Schwangerschaftsabbrüchen sorgfältigst überprüft werden.
     

7. „Ärzte für das Leben“ appellieren an jede einzelne Kollegin und jeden Kollegen,sich

  • sorgfältig jeglicher erneuter Fremdbestimmung des Lebens, vor allem an dessen Anfang und Ende, zu enthalten,
     
  • nicht zu willfährigen Gehilfen eines tödlichen Zeitgeistes degradieren zu lassen,
     
  • der ureigensten ärztlichen Aufgabe zu stellen und menschliches Leben zu schützen, trotz oder gerade wegen der bedrückenden Entwicklung in unserem Lande.