Schwangerschaftsabbruch / Abtreibung

Zahlen Daten Fakten

Hier finden Sie fundierte Zahlen, Daten und Fakten zum Thema Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch / Abtreibung.

Einleitung

Auf folgenden Seiten informieren wir über die Abtreibungsstatistiken. Als Quelle dienen die aktuellen Veröffentlichungen des statistischen Bundesamtes. Bitte betrachten Sie diese Daten als Mindestzahlen, deren Dunkelziffer weit höher liegt. Der Staat ist jedoch auf eine zuverlässige Statistik angewiesen, um die Effektivität seiner Bemühungen zum Schutz des ungeborenen Lebens einer gesetzlich verordneten Überprüfung zu unterziehen.

Seit 1976 vorgeschriebene Meldepflicht für Schwangerschaftsabbrüche

Die Statistiken des stat. Bundesamtes zu Schwangerschaftsabbrüchen, resultierend aus der seit 1976 vorgeschriebenen Meldepflicht, scheinen nur auf den ersten Blick objektiv und verlässlich. Das Statistische Bundesamt warnte noch bis zum Jahre 2001 vor den eigenen Ergebnissen: „Die Ergebnisse sind hinsichtlich ihrer Größenordnung und Entwicklung mit Vorbehalt zu betrachten, weil verschiedene Indizien darauf hindeuten, dass nicht alle Ärzte… ihrer Meldepflicht nachkommen; ferner muss mit einer gewissen Zahl von illegalen Abbrüchen gerechnet werden“.

Die Zahlen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung lagen in den 80 er Jahren bis zu 50% höher. Dazu müssen noch die Abtreibungen gerechnet werden, die von Privatkassen oder Selbstzahlern finanziert wurden. Auch die Schwangerschaftsabbrüche, die im Ausland durchgeführt oder bei den Krankenkassen unter anderen Begriffen klassifiziert wurden, sind von den amtlichen Statistiken zur Abtreibungen nicht erfasst worden. Je nachdem, welche Datensätze in die offizielle Statistik einfließen, können fallende oder steigende Abtreibungszahlen resultieren. Dieses Problem der statistischen Erfassung und ihrer Zuverlässigkeit führte am 26. Juni 1992 zu einer temporären Abschaffung der Meldepflicht durch den Bundestag. Am 04.08.1992 wurde sie vom Bundesverfassungsgericht wieder angeordnet.

Unvollständige Datensätze zu Abtreibungen / Schwangerschaftsabbrüche

Die Datensätze der folgenden Jahre waren trotzdem weiterhin unvollständig. Den Landesärztekammern fehlten ausreichende Erkenntnisse über abtreibende Ärzte. Die entsprechenden Rückmeldungen der Mediziner konnten in der Praxis kaum überprüft werden, manchmal wurden sie gar nicht erst getätigt oder als andere Behandlung deklariert. Die sichtbar große Diskrepanz zwischen den offiziellen Statistiken und den realen Zahlen führte im Jahre 2001 nicht etwa zur Verbesserung der Zuverlässigkeit der Datenerhebung sondern umgekehrt zum Verzicht des Bundesamtes, auf die oben erwähnte Warnung, die Zahlen wegen Unvollständigkeit mit Vorsicht zu betrachten.

Die Statistiken müssen daher vermutlich um den Faktor 2 multipliziert werden, um der Realität gerecht zu werden.

Das Bundesverfassungsgericht verpflichtete 1993 den Bundestag das Abtreibungsgesetz zu korrigieren oder nachzubessern, wenn sich nach angemessener Beobachtungszeit herausstellt, dass das vom Grundgesetz geforderte Maß an Schutz des ungeborenen Lebens nicht gewährleistet ist. Diese Verpflichtung wurde bis heute von keiner der regierenden Parteien umgesetzt

Seit Freigabe der Abtreibung 1974 in der BRD bzw. 1972 in der DDR sind bis heute mindestens 5,5 Millionen Kinder offiziell getötet worden , in der Realität wohl  > 10 Millionen.

Weitere Zahlen und Daten – Statistisches Bundesamt

Zurück zur Rubrik Schwangerschaftsabbruch / Abtreibung