Hier haben wir aktuelle und vergangene Meldungen zum Thema Schwangerschaftsabbruch / Abtreibung zusammengestellt.

2024

12.03.24: BVL-Fachtagung am 20.04.24: Grenzbereiche des Lebens – zwischen Anspruch und Wirklichkeit

BVL-Fachtagung 2024Am 20. April 2024 veranstaltet der Bundesverband Lebensrecht (BVL) in Köln in Kooperation mit dem Katholischen Bildungswerk Köln eine Fachtagung im Rahmen der „Woche für das Leben“ zum Thema: „Grenzbereiche des Lebens – zwischen Anspruch und Wirklichkeit“.

Es erwarten Sie wie immer hochkarätige Referentinnen und Referenten, spannende, aktuelle Themen und interessante Diskussionen. Eine Anmeldung bis 08.04.24 ist erforderlich, die Veranstaltung wird auch live im Internet übertragen.

» Programm und Anmeldung zur BVL-Fachtagung am 20.04.24: „Grenzbereiche des Lebens – zwischen Anspruch und Wirklichkeit“


07.03.24: BVL: „Für die Grundrechte von Frauen und vorgeburtlichen Kindern ist es ein schwarzer Tag.“

Bundesverband Lebensrecht (BVL)Zum Internationalen Frauentag am 08. März und zur Ergänzung der französischen Verfassung, Art. 34, um eine „garantierte Freiheit“ der Frau auf Abtreibung erklärte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht e.V., in einem Pressestatement vom 07.03.24:

„Zum zweiten Mal in der Geschichte wird Abtreibung als „Recht“ oder „Freiheit“ in eine Verfassung aufgenommen. Das erste Mal war es im kommunistisch-diktatorisch regierten Jugoslawien. Frankreich tritt in unwürdige Fußstapfen.“

» Mehr zum BVL-Statement zur Verfassungsänderung in Frankreich und zum Weltfrauentag am 08.03.24


05.03.24: Frankreich verankert Recht auf Abtreibung in der Verfassung

Flagge FrankreichIn Frankreich wird ein Recht auf Abtreibung in der Verfassung verankert. Bei einer Sitzung beider Parlamentskammern in Versailles am 04.03.24 wurde die dafür nötige Drei-Fünftel-Mehrheit erzielt.

Dies berichtete u.a. das Ärzteblatt online am 05.03.24. Demnach soll die offizielle Zeremonie zur Verfassungsänderung symbolträchtig am Weltfrauentag am 8. März stattfinden.

» Mehr zum verankerten Recht auf Abtreibung in der französischen Verfassung


23.02.24: BVL: „Lebensrecht ist universal und nicht politisch einzuordnen.“

Bundesverband Lebensrecht (BVL)Zu Vorwürfen gegen den Marsch für das Leben in einer ZDF-Recherchesendung der Reihe „Die Spur“ erklärte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht (BVL) in einer Presseaussendung vom 23.02.24:

Der Bundesverband Lebensrecht ist überparteilich und unabhängig, seine Arbeit basiert auf den Menschen- und Grundrechtsgarantien des deutschen Grundgesetzes. Seit 22 Jahren arbeitet der Verband für die Würde des Menschen und seine Grundrechte. So veranstaltet er wissenschaftliche Fachtagungen zu bioethischen Themen und führt in Berlin und seit 2023 auch in Köln den Marsch für das Leben durch.

» Mehr zur BVL-Pressemitteilung: „Lebensrecht ist universal und nicht politisch einzuordnen.“


19.02.24: Ökumenische „Woche für das Leben“ vom 13. – 20. April 2024 zum Thema „Generation Z(ukunft): Gemeinsam. Verschieden. Gut.“

Woche für das Leben 2024Vom 13. bis 20. April 2024 gibt es wieder die ökumenische „Woche für das Leben“. Sie steht diesmal unter dem Motto: „Generation Z(ukunft): Gemeinsam. Verschieden. Gut.“ und stellt mit bundesweiten Aktionen die Lebenswirklichkeiten Jugendlicher und junger Erwachsener mit Behinderungen in den Mittelpunkt.

» Mehr zur Woche für das Leben 2024


14.02.24: Gastbeitrag zur Gesellschaftspolitik

Cornelia K.Ob Gebet vor Abtreibungskliniken oder Kritik am „Aktionsplan Queer“: Der Politik scheint es nicht recht zu sein, wenn Bürger ihre Souveränität in Anspruch nehmen, schreibt Cornelia Kaminski, Bundesvorsitzende der ALfA und Landesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL) in Hessen, in einem Gastbeitrag für die „Tagespost“ am 14.02.24.

Darin geht es u.a. um den in den Deutschen Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf der Bundesfamilienministerin Paus, mit dem Gehsteigberatung vor Abtreibungskliniken verboten werden soll. Außerdem geht es um fragwürdige Pläne der bayerischen Landesregierung für einen „Aktionsplan Queer“, mit dem den Bedürfnissen der LGBTIQ+ Community Rechnung getragen werden sollte. Das Vorhaben ist jedoch etwas mißlungen.

Weitere Informationen:

Gesellschaftspolitik: Missliebige Stimmen werden ausgeblendet
Die Tagespost 14.02.24


04.02.24: Blick zu den Nachbarländern: Abtreibungsdebatte in Frankreich und Polen

Flagge FrankreichIn Frankreich hat die dortige Nationalversammlung mit großer Mehrheit am 30.01.24 für eine Verfassungsänderung gestimmt. Damit soll Abtreibung auf Wunsch von Staatspräsident Emmanuel Macron in die Liste der verfassungsmäßigen Rechte aufgenommen werden. Über die Entwicklung in Deutschland und Frankreich berichtete ausführlich die „Tagespost“ am 31.01.24.

Mehr zur Abtreibungsdebatte in Frankreich und Polen


25.01.24: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zu Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes und zu „Gehsteigbelästigung“

ParagrafDie Bundesregierung hat am 24.01.24 den von Bundesfrauenministerin Lisa Paus vorgelegten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes beschlossen. Mit dem Vorhaben verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Schwangere vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, „wirksamer vor unzulässigen Belästigungen durch Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner zu schützen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Die Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht (BVL), Alexandra Linder, kritisierte in einer Presseaussendung vom selben Tag den Beschluss des Bundeskabinetts in Bezug auf das Einfügen einer sogenannten „Gehsteigbelästigung“ in das SchKG als „juristisch schwammig und faktisch unnötig“

» Mehr zum Bundeskabinettsbeschluss zum Gesetzentwurf zu Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes und zu „Gehsteigbelästigung“ und der BVL-Kritik


23.01.24 PM: Ein Kind kann kein Schaden sein: Ärzte für das Leben e.V. warnen vor den Konsequenzen eines neuen Urteils des Obersten Gerichtshofs in Österreich

Logo Ärzte für das Leben e.V.Kürzlich wurde ein Urteil des Obersten Gerichtshofs in Österreich vom 21. November 2023 bekannt, dass das Konzept eines „Kindes als Schaden“ erheblich stärkt. Ärzte für das Leben e.V. sind über dieses Urteil bestürzt und warnen vor seinen Auswirkungen auf die künftige Rechtsprechung und die medizinische Versorgung auch in Deutschland in diesem Bereich.

Der beklagte Frauenarzt hatte sowohl beim Erst-Trimester-Screening eines weiblichen Kindes in der 8. Lebenswoche als auch bei einer 3-D-Ultraschallunterschung in der 20. Lebenswoche übersehen, dass der linke Arm samt zugehöriger Muskulatur fehlte. Der Defekt, welcher vom Gericht als eine „schwerwiegende Behinderung“ angesehen wurde, fiel erst beim Kaiserschnitt auf. Laut Urteil hat der Arzt die Ultraschalluntersuchung nicht „lege artis“, also nach den Regeln der Kunst, durchgeführt.

» Zur ÄfdL-Pressemitteilung zum „Kind als Schaden“-Urteil


07.01.24: Kleine Anfrage: Bundesregierung ahnungslos über Auswirkungen und mögliche Konsequenzen der Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT)

Die Bundesregierung hat ganz offensichtlich keine Ahnung, welche Folgen die Aufnahme des heftig umstrittenen nicht-invasiven Pränataltest (NIPT) in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen hat. Und daran soll sich offenbar auch nichts ändern. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine „Kleine Anfrage“ der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hervor (Bundestagsdrucksache 20/9677).

Über die Antworten auf die Anfrage und die Bedeutung für die Abtreibungsdebatte berichtete die katholische Tagespost am 03.01.24.

Weitere Informationen:

Pränatale Diagnostik: Blind, blinder, Bundesregierung
Die Tagespost 03.01.24

Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) – Auswirkungen und mögliche Konsequenzen
Kleine Anfrage Fraktion der CDU/CSU
BT-Drucksache 20/9677 vom 08.12.23


PM 03.01.24: Ärzte für das Leben e.V.: Unterstützung der Bundesärztekammer für ein Verbot der Beratung vor Abtreibungszentren basiert auf falschen Annahmen

Logo Ärzte für das Leben e.V.(Berlin, 03.01.24) Die Bundesärztekammer unterstützt vor dem Hintergrund der aktuellen Pläne der Ampel-Koalition ein Verbot der Beratung vor Abtreibungszentren. Ärzte für das Leben e.V. zeigen sich enttäuscht darüber, dass Bundesärztekammer und KBV ein diffamierendes Framing von Menschen, die gegen die Abtreibung friedlich und respektvoll protestieren, übernimmt, und lehnen dieses Verbot entschieden ab.

» Mehr zur PM Ärzte für das Leben e.V.: Unterstützung der Bundesärztekammer für ein Verbot der Beratung vor Abtreibungszentren basiert auf falschen Annahmen


2023

15.12.23 Neueste Abtreibungszahlen für das 3. Quartal 2023

Im 3. Quartal 2023 wurden in Deutschland rund 26.600 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet. Das waren 0,7 Prozent mehr als im 3. Quartal 2022. Diese Zahlen veröffentlichte das Statistische Bundesamt (Destatis) am 14.12.23.

Wie Destatis in einer Presseaussendung mitteilte, flachte der seit dem 1. Quartal 2022 beobachtete Anstieg im Vorjahresvergleich damit ab, allerdings blieb die Zahl der Abtreibungen auf einem hohen Niveau. Im 2. Quartal 2023 hatte es noch 4,5 Prozent mehr Abtreibungen als im Vorjahresquartal gegeben. Die Ursachen für diese Entwicklung seien anhand der Daten nicht bewertbar. Insbesondere liegen keine Erkenntnisse über die persönlichen Entscheidungsgründe für einen Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung vor, so Destatis.

» Mehr zu den Abtreibungszahlen für das 3. Quartal 2023


05.12.23: Österreich: 50 Jahre Fristenregelung bei Abtreibung

ÖsterreichVor 50 Jahren, am 29. November 1973, beschloss das österreichische Parlament, Abtreibungen unter bestimmten Voraussetzungen straffrei zu stellen. In Österreich finden schätzungsweise 30.000 Abtreibungen jährlich statt, offizielle Zahlen dazu fehlen bis heute.

Das österreische Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) beleuchtet ausführlich in einem Beitrag vom 02.12.23 die Hintergründe und Entwicklungen, auch in anderen Ländern.

Weitere Informationen:

Schwangerschaftsabbruch: Nöte von Frauen müssen enttabuisiert und Hilfe angeboten werden
IMABE 02.12.23


23.11.23: Kommissariat der deutschen Bischöfe zur Debatte einer außerstrafrechtlichen Abtreibungsregelung

Vor dem Hintergrund der aktellen Debatte um eine neue Abtreibungsregelung hat das Kommissariat der deutschen Bischöfe (Katholisches Büro Berlin) am 21.11.23 Stellung genommen. In der Stellungnahme geht es um die Frage ob und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen eine Regelung zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs möglich ist.

Wie es in der Pressemitteilung vom selben Tag heißt, haben sich die deutschen Bischöfe mit dem Thema am 20.11.23 in der Sitzung des Ständigen Rates in Würzburg befasst. In der nun nach den Beratungen im Ständigen Rat seitens des Kommissariats der deutschen Bischöfe (Katholisches Büro in Berlin) abgegebenen Stellungnahme wird auf folgende Aspekte hingewiesen, die bei der Debatte aus kirchlicher Sicht zu berücksichtigen sind:

raquo; Mehr zur Stellungnahme des Kommissariat der deutschen Bischöfe zur Debatte einer außerstrafrechtlichen Abtreibungsregelung


05.11.23: Fachtagung Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft (AKF): Kritik an geplanter Neuregelung von Eizellspende und Leihmutterschaft

Am 03.11.23 veranstaltete der Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft (AKF) in Berlin seine Jubiläums-Fachtagung zum 30-jährigen Bestehen. Dabei warnten Mitglieder der AKF vor einer Vermarktung weiblicher Körperfunktionen im Zuge einer Liberalisierung von Leihmutterschaft und Eizellspende.

» Mehr zur AKF-Fachtagung und der Kritik an den Plänen geplanter Neuregelung von Eizellspende und Leihmutterschaft


27.10.23: Anhaltende Kritik an Stellungnahme des Rates der EKD zur Neuregelung der Abtreibung

Debatte um §218 SchwangerschaftsabbruchAm 11.10.23 hat der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) eine umstrittene Stellungnahme zu einer von der Bundesregierung geplanten möglichen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vorgelegt. Die Kritik daran reißt nicht ab.

» Mehr zur anhaltenden Kritik an der Stellungnahme des Rates der EKD zur Neuregelung der Abtreibung


23.10.23: Interview: „Recht auf Leben – Herzenssache einer jungen Ärztin“

K-TV Interview 15.10.23 J. KimDie junge Ärztin Julia Kim brennt für das Leben. Sie ist Vorstandsreferentin der ALfA e.V. und Vorstandsmitglied der Ärzte für das Leben e.V. und spricht im Interview mit K-TV am 15.10.23 über typische Vorwürfe gegenüber dem Recht auf Leben. Im Gespräch thematisiert sie zudem den ärztlich assistierten Suizid: Weil jedes Leben zählt! Das Gespräch ist auf dem youtube-Kanal von K-TV abrufbar.

» Zum Video „Recht auf Leben – Herzenssache einer jungen Ärztin“


17.10.23: Interview: Nein zur Aufnahme der Abtreibung in die ärztliche Grundausbildung

K-TV Interview 11.10.23Am 11.10.23 veröffentlichte K-TV in der Reihe „Orientierung“ ein 20-minütiges Interview von Dr. Claudia Kaminski mit Prof. Paul Cullen, ÄfdL-Vorsitzender, zur aktuellen Debatte um die Aufnahme der Abtreibung in die ärztliche Grundausbildung. Das Gespräch ist auf dem youtube-Kanal von K-TV abrufbar.

» Zum Video „Orientierung – Nein zur Aufnahme der Abtreibung in die ärztliche Grundausbildung“


16.10.23: Stellungnahme: Rat der EKD zu einer möglichen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs

Debatte um §218 SchwangerschaftsabbruchDer Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat sich am 11.10.23 zur Debatte um eine mögliche gesetzliche Neuregelung der Abtreibung geäußert. Darin zeigt sich der Rat offen für eine mögliche Liberalisierung.

» Mehr zur EKD-Stellungnahme zur möglichen Neuregelung der Abtreibung


12.10.23: Bundesverband Lebensrecht zur Neuregelung der Abtreibung außerhalb des Strafgesetzbuches

Bundesverband Lebensrecht (BVL)Zu einer Neuregelung der Abtreibung außerhalb des Strafgesetzbuches wurde der Bundesverband Lebensrecht (BVL) um eine Stellungnahme gebeten. Hierzu erklärte die BVL-Vorsitzende Alexandra Linder am 12.10.23 in einer Pressemitteilung:

In den bisher veröffentlichten Stellungnahmen zeigt sich, neben der Forderung nach Neuregelung der Abtreibung mit weiter erleichtertem Zugang, die Tendenz, ein „abgestuftes“ oder „kontinuierlich zunehmendes“ Lebensrecht, das dem vorgeburtlichen Kind zuzustehen sei, vorzuschlagen.

» Mehr zur BVL-Stellungnahme zur Neuregelung der Abtreibung außerhalb des Strafgesetzbuches


PM 21.09.23: Ärzte für das Leben e.V.: Nein zur Aufnahme der Abtreibung in die ärztliche Grundausbildung

Logo Ärzte für das Leben e.V.Am 13. September 2023 gab die Bundesregierung auf Anfrage der Linksfraktion bekannt, im Rahmen einer Reform der Approbationsordnung für Ärzte den Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog zum verbindlichen Teil des Medizinstudiums zu machen.

Das Bundesfamilienministerium und das Bundesgesundheitsministerium planen dabei, Abtreibung über diesen Katalog nicht nur ins Medizinstudium zu integrieren, sondern zum Gegenstand des klinischen Prüfungsstoffs in allen drei Abschnitten der ärztlichen Prüfung zu machen. Ärzte für das Leben e.V. stellen sich vehement gegen diese Pläne und kritisieren das Vorhaben als unvereinbar mit der ärztlichen Gewissensfreiheit.

» Zur ÄfdL-Pressemitteilung zur geplanten Aufnahme der Abtreibung in die ärztliche Grundausbildung


19.09.23: Weit über 6.000 Lebensrechtler beim Marsch für das Leben in Berlin und Köln

Marsch für das Leben am 16.09.2023 in Berlin und KölnAm Samstag, den 16.09.23 gab es erstmals in zwei Sädten den Marsch für das Leben, in Berlin und Köln. Dabei kamen laut Veranstalter weit über 6000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ganz Deutschland zusammen, um für das Lebensrecht zu demonstrieren.

Bei bestem Wetter begrüßten die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht (BVL), Alexandra Linder, in Berlin und die Kölner Moderatorin Martine die gut gelaunten Lebensrechtler, so der BVL in einer Pressemitteilung vom selben Tag.

» Ausführlicher Bericht zum Marsch für das Leben 2023 in Berlin und Köln


16.09.23: Bericht zur BVL-Fachtagung: Wichtiger Beitrag zur öffentlichen Debatte über assistierten Suizid und Abtreibung

BVL-Fachtagung 15.09.2023Auch in diesem Jahr lieferte die Fachtagung des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL) am 15.09.23 anlässlich des Marsches für das Leben einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Debatte über den assistierten Suizid und den Status des Menschen vor der Geburt.

Dies ist das Fazit des BVL in einer Presseaussendung vom selben Tag in einem kurzen Bericht zur Veranstaltung. Thema war: „MenschSein – von Anfang an bis zum Lebensende“.

» Zum Bericht zur BVL-Fachtagung „MenschSein – von Anfang an bis zum Lebensende“ am 15.09.23


14.09.23: Programm der 28. Jahrestagung von Ärzte für das Leben e.V. vom 24. bis 25.11.23 zum Thema „Jetzt erst recht: Lebensrecht!“ online

28. Jahrestagung des Vereins „Ärzte für das Leben“ zum Thema "Jetzt erst recht: Lebensrecht!" am 24./25.11.2023Vom 24. bis 25. November 2023 findet die 28. Jahrestagung von Ärzte für das Leben e.V. statt. Thema ist diesmal: „Jetzt erst recht: Lebensrecht!“.

Ab sofort ist das Programm online und Interessierte können sich anmelden.

» Zum Programm und Anmeldung zur 28. Jahrestagung von Ärzte für das Leben e.V.


12.09.2: Weiter gestiegene Abtreibungszahlen: 4,5 Prozent mehr Abtreibungen im 2. Quartal 2023 als im Vorjahres-Quartal

Für den Zeitraum April bis Juni 2023 wurden rund 26.700 Abtreibungen in Deutschland gemeldet. Das waren 4,5 Prozent mehr Schwangerschaftsabbrüche im 2. Quartal 2023 als gegenüber dem 2. Quartal 2022. Dies teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) in einer Presseaussendung vom 11.09.23 mit.

Demnach setzte sich der seit dem 1. Quartal 2022 beobachtete Anstieg im Vorjahresvergleich fort. Die Ursachen für diese Entwicklung seien anhand der Daten nicht bewertbar. Insbesondere lägen keine Erkenntnisse über die persönlichen Entscheidungsgründe für einen Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung vor, so Destatis.

» Mehr zu den gestiegenen Abtreibungszahlen für das 2. Quartal 2023


10.09.23 Noch 6 Tage: Breite Unterstützung zum Marsch für das Leben – Bischöfe und Leiter aller Konfessionen senden Grußworte

Marsch für das Leben am 16.09.2023 in Berlin und KölnDer diesjährige Marsch für das Leben, der zum ersten Mal in seiner Geschichte am 16.09.23 in zwei Städten gleichzeitig stattfindet, in Köln und in Berlin, erfährt breite Unterstützung durch zahlreiche Grußworte von Bischöfen und Leiter aller Konfessionen.

Dies teilte der Bundesverband Lebensrecht (BVL) als Veranstalter am 08.09.23 mit.

» Mehr zu den Grußworten zum Marsch für das Leben 2023


06.09.23: Geplante Streichung von § 218 StGB: Unionsabgeordnete warnen vor Spaltung der Gesellschaft

Debatte um §218 SchwangerschaftsabbruchDerzeit prüft die Regierungskoalition, ob Abtreibungen künftig straffrei werden könnten. Hiergegen regt sich nun Protest von Seiten der Union im Bundestag, berichtete „Legal Tribune Online“ am 06.09.23. Demnach warnen Rechts- und Familienpolitiker in einem Brief an die Fraktion vor einer „unverantwortlichen Spaltung“ der Gesellschaft.

Weitere Informationen:

Brandbrief zum Schutz des ungeborenen Lebens
LTO Legal Tribune Online 06.09.23.


25.08.23: Noch 3 Wochen: Marsch für das Leben am 16.09.2023 in Berlin und Köln

Marsch für das Leben am 16.09.2023 in Berlin und KölnIn 3 Wochen ist es soweit: Der alljährliche „Marsch für das Leben“ startet am Samstag, 16.09.23 ab 13:00 Uhr in Berlin am Brandenburger Tor und erstmals auch in Köln am Heumarkt. Davor gibt es am Vormittag gemeinsame Gottesdienste.

Der “Marsch für das Leben“ wird vom Bundesverband Lebensrecht (BVL) organisiert und ist überkonfessionell und überparteilich. Eingeladen sind all diejenigen, die sich für den Schutz des Lebens einsetzen, die ein deutliches Zeichen für den Lebensschutz setzen wollen. Er ist die größte Pro-life-Demonstration in Deutschland.

Einen Tag vorher gibt es am 15.09.23 in Berlin eine BVL-Fachtagung zum Thema „MenschSein – von Anfang an bis zum Lebensende“, mit hochkarätigen Referentinnen und Referenten. Die Fachtagung wird auch live im Internet übertragen.

Weitere Informationen:

» Informationen zum Marsch für das Leben 2023

» Infos und Anmeldung zur BVL-Fachtagung am 15.09.23


22.08.23 IMABE-Interview des Monats: „Beratung vor der Geburt kann Leben retten – wie eine Wiederbelebung“

Schwangere sehen sich nach einem pränatalen Test plötzlich vor der Situation, über Leben und Tod ihres Kindes entscheiden zu müssen. Im Interview mit dem Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) vom 01.08.23 erläutert Holm Schneider, Professor für Kinderheilkunde am Universitätsklinikum Erlangen, was Eltern in solchen Momenten benötigen.

Der Spezialist für angeborene genetische Erkrankungen und Pflegevater eines Kindes mit Behinderung erklärt, warum Kinder mit Down-Syndrom zwar ein Extra-Chromosom haben, aber nicht zwangsläufig krank sind.

Weitere Informationen:

Interview des Monats: „Beratung vor der Geburt kann Leben retten – wie eine Wiederbelebung“
IMABE 01.08.23


05.08.23: BVL-Fachtagung am 15.09.23 in Berlin: MenschSein – von Anfang an bis zum Lebensende

BVL-Fachtagung 15.09.2023Am Freitag, den 15.09.23 veranstaltet der Bundesverband Lebensrecht (BVL) eine Fachtagung zum Thema „MenschSein – von Anfang an bis zum Lebensende“. Die Teilnahme ist auch per Live-Stream möglich.

Die Tagung findet von 13.00-17.00 Uhr statt, wie immer mit hochkarätigen Referentinnen und Referenten. Am nächsten Tag folgt der jährliche Marsch für das Leben in Berlin und diesmal auch parallel in Köln.

Programm

13:00 Uhr Begrüßung (Alexandra Maria Linder M.A., Vorsitzende BVL e.V.)

13:15 Uhr Leben tolerieren – von biologischen Voraussetzungen bis zur Rechtsprechung
Prof. Dr. med. Angela Köninger

14:15 Uhr An der Seite des Lebens – Herausforderungen und Perspektiven der Palliativmedizin
Prof. Dr. med. Stephan Sahm

15:15 Uhr Kaffee

16:00 Uhr Leben am Lebensende? Die Entwicklungen des Euthanasiegeschehens in anderen Ländern
Alex Schadenberg, Executive Director – Euthanasia Prevention Coalition,Ontario (Kanada)
Simultanübersetzung: Cornelia Kaminski

» Weitere Informationen und Anmeldung zur BVL-Fachtagung am 15.09.23


01.08.23: USA: Steigende Nachfrage nach Abtreibungspillen

In den USA boomt die Nachfrage nach Abtreibungspillen, seit dem der Oberste Gerichtshof Mitte 2022 das Grundsatzurteil „Roe v. Wade“ von 1973 gekippt hatte.

Hintergrund für die Entwicklung sind die unterschiedlichen rechtlichen Regelungen in den einzelnen Bundesstaaten zur Abtreibungspille inklusive rechtlicher Grauzonen. Über die Entwicklung berichtete das Ärzteblatt online ausführlich am 28.07.23.

Weitere Informationen:

Versand von Abtreibungspillen in den USA hat Konjunktur
Aerzteblatt.de 28.07.23


22.07.23: IMABE-Studienanalyse zu Abtreibung und psychische Folgen

Kann eine Abtreibung die seelische Gesundheit von ungewollt Schwangeren schützen? Oder gibt es einen Zusammenhang zwischen Abtreibung und psychischen Folgeproblemen bei Frauen? Unter anderem zu diesen kontrovers diskutierten Fragen nimmt die im Juni 2023 publizierte Studie „Schwangerschaftsabbruch und psychische Folgen. Eine qualitative Studienanalyse“ des Instituts für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) Stellung.

Für die Studie hat das interdisziplinäre Forscherteam 14 relevante Übersichtsarbeiten und Einzelstudien untersucht, die zwischen 2008 und 2018 erschienen sind und sich mit Schwangerschaftsabbruch und psychischen Gesundheitsfolgen befassen. Über die Studienergebnisse berichtete das IMABE ausführlich am 03.07.23.

Weitere Informationen:

IMABE-Studie: Abtreibung hat keinen positiven Effekt auf die Psyche der Frau
Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) 03.07.23


18.07.23: Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union (COMECE) veröffentlicht Stellungnahme zur „ethischen Unhaltbarkeit“ eines EU-Grundrechts auf Abtreibung

EU-Recht SymbolbildIm Rahmen der öffentlichen Debatte über die Aufnahme eines vermeintlichen Rechts auf Abtreibung in die EU-Grundrechtecharta veröffentlichte die Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union (COMECE) am 18.07.23 die von ihrer Ethikkommission erarbeitete Stellungnahme „Die ethische Unhaltbarkeit eines EU-Grundrechts auf Abtreibung“.

Darin bekräftigt die Ethikkommission, dass die Achtung der unveräußerlichen Würde jedes Menschen in jeder Lebensphase – insbesondere in Situationen völliger Verletzlichkeit – ein Grundprinzip unserer demokratischen Gesellschaften ist.

PDFThe Ethical Indefensibility of an EU Fundamental Right to Abortion
Statement of the Commission on Ethics of COMECE 18.06.2023 (1 Seite im PDF-Format)


14.07.23 Interfraktionelle Bundestags-Gruppe Pränataldiagnostik fordert rasches Handeln der Bundesregierung bei nicht-invasiven Pränataltests

Die interfraktionelle Gruppe Pränataldiagnostik des Deutschen Bundestags setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung den Beschluss des Bundesrats vom 16. Juni 2023 zur Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) zügig umsetzt.

» Mehr zur Forderung der Bundestags-Gruppe Pränataldiagnostik zu nicht-invasiven Pränataltests


29.06.23: Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) steigt aus der „Woche für das Leben“ aus

Woche für das LebenSeit 1994 veranstaltet die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) gemeinsam mit der Deutsche Bischofskonferenz die „Woche für das Leben“. Nun steigt die EKD aus dem Projekt aus.

Über die Entscheidung berichtete die Tagespost am 26.06.23 unter Berufung auf den „Weser-Kurier“ und eigenen Recherchen.

Weitere Informationen:

EKD steigt aus der „Woche für das Leben“ aus
Die Tagespost 26.06.23

Offizielle Webseite zur Woche für das Leben


26.06.23: Neueste Zahlen: 6,8 Prozent mehr Abtreibungen im 1. Quartal 2023 als im Vorjahresquartal

Im 1. Quartal 2023 wurden rund 27.600 Abtreibungen in Deutschland gemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) in einer Presseaussendung vom 26.06.23 mitteilte, nahm die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im 1. Quartal 2023 gegenüber dem 1. Quartal 2022 um 6,8 Prozent zu. Damit setzte sich der seit dem 1. Quartal 2022 beobachtete Anstieg fort.

» Mehr zu den Abtreibungszahlen für das 1. Quartal 2023


24.06.23: Bundesverwaltungsgericht: Gebetswachen vor Abtreibungseinrichtungen sind rechtmäßig

ParagrafMahn- und Gebetswachen von Abtreibungsgegnern in der Nähe von Schwangerschaftsberatungsstellen bleiben rechtmäßig. Dies hat der Sechste Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig entschieden. Er bestätigte damit ein Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs.

Das Urteil ist bedeutsam vor dem Hintergrund der Pläne der Ampelregierung, die Bannmeilen um Abtreibungseinrichtungen errichten möchte. Über das richtungsweisende Urteil und seine möglichen Folgen berichtete ausführlich die katholische Tagespost am 23.06.23.

Weitere Informationen:

Bundesverwaltungsgericht gibt Lebensrechtlern Recht: Gebetswachen vor Abtreibungseinrichtungen sind rechtmäßig
Die Tagespost 23.06.23

Willkommen in der wirklichen Welt
Kommentar um „5 vor 12“
Die Tagespost 23.06.23


09.06.23: Entscheidung: Verfassungsbeschwerde gegen Verbot der Werbung für Abtreibungen nach Abschaffung von § 219a StGB erfolglos

Die Gießener Ärztin Kristina Hänel ist mit ihrer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht bezüglich ihrer Verurteilung wegen Verstoß gegen das 2017 geltende Werbeverbot für Abtreibungen gescheitert. Mit ihrem am 07.06.23 veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Dies teilte das Gericht in einer Presseaussendung vom selben Tag mit. In der Pressemitteilung gibt es die ausführliche Begründung zur Entscheidung.

Weitere Informationen:

Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche nach Abschaffung des § 219a StGB erfolglos
Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht vom 07.06.23


07.06.23: Umfrage von ZDF-„frontal“: Mehrheit der Deutschen gegen Abschaffung von Paragraf 218 StGB

Debatte um §218 SchwangerschaftsabbruchEine Mehrheit der deutschen Bevölkerung spricht sich dafür aus, Paragraf 218 des Strafgesetzbuches (StGB) beizubehalten. Dies geht aus einer repräsentativen Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen Ende Mai 2023 im Auftrag des ZDF-Magazins „frontal“ hervor.

Demnach sprechen sich 54 Prozent der Befragten dafür aus, dass ein Schwangerschaftsabbruch weiterhin als Straftat gilt, 36 Prozent plädieren für die Abschaffung des Abtreibungs-Paragrafen. Gerade mal drei Prozent möchten eine Verschärfung, teilte das ZDF in einer Presseaussendung vom 06.06.23 mit. Die Befragung unter 1.257 zufällig ausgewählten Wahlberechtigten ist repräsentativ für die wahlberechtigte Bevölkerung in Deutschland.

» Mehr zur Umfrage zur geplanten Abschaffung von Paragraf 218 StGB


27.05.23: 30.Jahrestag Bundesverfassungsgericht-Urteil zur Abtreibung

ParagrafAm 28.05.1993 fällte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sein richtungsweisendes Urteil zur Abtreibung, § 218 Strafgesetzbuch. In einem Beitrag für die Tagespost beleuchtet Prof. Dr. Manfred Spieker ausführlich die Hintergründe zum Abtreibungsurteil und seine weitreichenden Folgen.

Spieker ist em. Professor für Christliche Sozialwissenschaften und Autor des Buches „Kirche und Abtreibung in Deutschland – Ursachen und Verlauf eines Konflikts“. Der Bundesverband Lebensrecht BVL würdigte ihn zu seinem 80. Geburtstag im Rahmen einer Fachtagung am 22.04.23 zur Woche für das Leben.

Weitere Informationen:

Misslungener Spagat
Die Tagespost 27.05.23

» Bericht zur BVL-Fachtagung zur Eröffnung der Woche für das Leben am 22.04.23


14.05.23: Bundestag: Fachgespräch zum besseren Mutterschutz nach Fehlgeburten

ParagrafEin lesenswerter ZDF-Beitrag vom 10.05.23 beleuchtet das Tabu-Thema Fehlgeburten und die diesbezügliche mangelhafte Mutterschutzregelung. Eine Initiative von Frauen will diese nun ändern. Bislang erhalten betroffene Frauen erst ab der 24. Schwangerschaftswoche Mutterschutz und fallen bei einer früher eintretenden Fehlgeburt durch das Raster.

In dem Beitrag geht es u.a. um eine Anhörung von Expertinnen und Experten im Fachgespräch zum Thema „Sternenkinder“ des Bundestags-Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am selben Tag.

Weitere Informationen:

Trotz Fehlgeburt am nächsten Tag zur Arbeit?
ZDF online 10.05.23

Expertinnen fordern besseren Mutterschutz nach Fehlgeburten
hib Heute im Bundestag 10.05.23


07.05.23: ALfA zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen: Zukunft barrierefrei gestalten geht nur für Menschen, die eine Zukunft haben

Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.Anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung behinderter Menschen am 5. Mai machte die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, darauf aufmerksam, dass in Deutschland Menschen mit Behinderungen zusehends die Zukunft mittels vorgeburtlicher Tests genommen wird.

„Der Europäische Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen steht in diesem Jahr unter dem Motto „Zukunft barrierefrei gestalten“. So begrüßenswert diese Forderung auch ist: Eine Zukunft kann nur dann barrierefrei gestaltet werden, wenn es eine Zukunft gibt. Diese Zukunft wird in Deutschland Menschen mit Behinderungen zusehends genommen“, kritisierte Kaminski.

» Mehr zur Kritik zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen


27.04.23: USA: Streit um ein Verbot der Abtreibungspille

USAIn den USA ist seit geraumer Zeit ein Streit um ein Verbot der Abtreibungspille entbrannt. Nun hat der Oberste Gerichtshof entschieden, die Gerichtsurteile niedrigerer Instanzen zurückzuweisen. Diese hätten die Zulassung der Pille aufgehoben oder den Vertrieb zumindest eingeschränkt.

Dies berichtete „Die Tagespost“ am 22.04.23 und das Ärzteblatt online am 24.04.23. Demnach gibt es jedoch noch keine endgültige Entscheidung, sondern sie wurde damit nur vertagt.

Weitere Informationen:

US-Supreme Court: Abtreibungspille bleibt zunächst verfügbar
Die Tagespost 22.04.23

Mifepriston: Supreme Court hält Zugang aufrecht
Aerzteblatt.de 24.04.23


24.04.23: Bericht zur BVL-Fachtagung zur Eröffnung der Woche für das Leben am 22.04.23

BVL Fachtagung 2023Mit einer hochkarätig besetzten Fachtagung zum Thema „Orientierung am Lebensrecht statt normativer Beliebigkeit“ eröffnete der Bundesverband Lebensrecht am Samstag, den 22.04.23 in Osnabrück die Woche für das Leben.

Die Veranstaltung mit über hundert Teilnehmern wurde gleichzeitig als Festakademie zum 80. Geburtstag von Prof. Dr. Manfred Spieker begangen, berichtete der BVL in einer Pressemitteilung vom 24.04.23.

» Zum Bericht zur BVL-Fachtagung zur Eröffnung der Woche für das Leben am 22.04.23


21.04.23: BVL: „Ein Bundesjustizminister sollte sich vor Hate speech hüten.“

Bundesverband Lebensrecht (BVL)Pressemitteilung des Bundesverband Lebensrecht e.V. (BVL) zur heutigen Äußerung des Bundesjustizministers Marco Buschmann über die Lebensrechtsbewegung

Die heutige Aussage des Bundesjustizministers Marco Buschmann: „Was jetzt die Klimakleber tun, probieren dann möglicherweise als Nächstes die Reichsbürger oder radikale Abtreibungsgegner“, ist aufgrund ihrer Radikalität und Unwahrheit nicht hinnehmbar.

» Mehr zur BVL-Pressemitteilung zur Kritik von Bundesjustizminister Marco Buschmann


05.04.23 München: 3900 Teilnehmer beim „Marsch fürs Leben“

Am 25.03.23 gab es in München zum dritten Mal den „Marsch fürs Leben“. Mit nach Polizeiangaben rund 3900 Teilnehmerinnen und Teilnehmern war die Veranstaltung des Vereins „Stimme der Stillen“ erneut deutlich größer als zuvor. Im Jahr 2021 waren es noch rund 2000.

» Mehr zum Münchener „Marsch fürs Leben“


31.03.23: Neues Gremium: „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ hat sich konstituiert.

ParagrafAm 31.03.23 hat sich die „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ konstituiert. Sie wurde auf Grundlage des Koalitionsvertrages von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, dem Bundesminister für Gesundheit, Prof. Dr. Karl Lauterbach, und dem Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann berufen. Dies teilte das Bundesfamilienministerium in einer Presseaussendung vom selben Tag mit.

» Mehr zur konstituierten „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“


23.03.23: BVL-Fachtagung zur Woche für das Leben am 22.04.23

BVL Fachtagung 2023Zum Auftakt der „Woche für das Leben“ veranstaltet der Bundesverband Lebensrecht (BVL) am Samstag, den 22.04.2023 von 12:00 bis 16:30 Uhr in Osnabrück eine Festakademie bzw. Fachtagung zum 80. Geburtstag von Prof. Dr. Manfred Spieker.

Das Thema lautet: „Fortschritt“ ohne Grenzen – Wohin führt die Optimierung des Menschen?

Besetzt ist die Veranstaltung wie immer mit hochkarätigen Fachleuten. Im Anschluss an die Fachtagung gibt es ab 17:00 Uhr einen Ökumenischen Gottesdienst zur offiziellen Eröffnung der Woche für das Leben im Dom.

Weitere Informationen

» Programm und Anmeldung zur BVL-Fachtagung am 22.04.23

» Mehr zur Woche für das Leben 2023


21.03.23: Bundesverband Lebensrecht (BVL) zum Welt-Down-Syndrom-Tag am 21. März

Bundesverband Lebensrecht (BVL)Am 21.03.23 ist Welt-Down-Syndrom-Tag. Aus diesem Anlaß forderte die Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V., Alexandra Linder eine breite, öffentliche Debatte zu nicht-invasiven Bluttests bei Schwangeren auf Trisomien.

» Mehr zur BVL-Mitteilung zum Welt-Down-Syndrom-Tag am 21. März


18.03.23: Evangelischer Kirchentag schließt Lebensschützer aus

Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.Der Deutsche Evangelische Kirchentag hat drei Lebensrechtsgruppen von der Teilnahme am Kirchentag im Juni in Nürnberg ausgeschlossen. Konkret geht es um die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), die Kooperative Arbeit Leben Ehrfürchtig Bewahren (KALEB) aus Chemnitz und „Hilfe zum Leben“ (Pforzheim).

Dies berichtete das katholische Nachrichtenportal kath.net am 14.03.23. Demnach erfolgte laut Kirchenleitung die Ablehnung der Lebensrechtsgruppen „aufgrund ihres Verhaltens“ bei vergangenen Kirchentagen. Details habe es jedoch nicht gegegeben.

Weitere Informationen:

Unfassbar: Evangelischer Kirchentag schließt Lebensschützer aus
kath.net 14.03.23

ALfA: Das Lebensrecht darf nicht gecancelt werden – Kaminski: Wer Lebensrechtler aus dem öffentlichen Diskurs ausschließt, verstößt gegen Grundrechte
Pressemitteilung ALfA 10.03.23


11.03.23: Schweiz: Vorstoß zu Straffreiheit von Abtreibungen gescheitert

In der Schweiz ist ein parlamentarischer Vorstoß gescheitert, Abtreibungen aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Eine entsprechende Initiative von Léonore Porchet von den Grünen ist im Nationalrat am 07.03.23 mit knapper Mehrheit abgelehnt worden.

Dies berichtete am 07.03.23 das Schweizer Parlament auf seiner Webseite. Mit der Ablenung im Nationalrat ist die Initiative demnach vom Tisch.

Weitere Informationen:

Abbruch einer Schwangerschaft soll eine Strafsache bleiben
Schweizer Parlament 07.03.23


08.03.23: Bundesverband Lebensrecht (BVL) zum Internationalen Frauentag am 08. März

Bundesverband Lebensrecht (BVL)Am 08.03.23 ist Weltrauentag. „Im Rahmen einer sogenannten feministischen Außenpolitik an der Abtreibungsförderung festzuhalten, geht am Bedarf der Frauen vorbei“, kritisierte Alexandra Linder, Vorsitzende vom Bundesverband Lebensrecht in einer Pressemitteilung.

Mehr zur BVL-Mitteilung zum Internationalen Frauentag am 08.03.23


02.03.23: Kommission „reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ steht

Die Mitglieder der Kommission „reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ stehen fest. Dies teilte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am 28.02.23 auf Twitter mit. Das Gremium soll Laut „Tagespost“ Ende März seine Arbeit aufnehmen. Konkrete Arbeitsthemen sind § 218, Eizellspenden und Leihmutterschaft.

Im Vorfeld der geplanten Kommission gab es bereits von verschiedenen Seiten Kritik. So warnte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) mit Blick auf die Arbeitsergebnisse vor „Vorfestlegungen“. Über die Zusammensetzung und die Diskussion um die Kommission berichtete die Tagespost am 01.03.23.

Weitere Informationen:

§218: Kommission steht
DIe Tagespost 01.03.23


17.02.23: Einladung zum Lebensrecht-Forum am 11.03.23 in Kassel

Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen (TCLG)Am Samstag, den 11.03.23 gibt es wieder in Kassel das jährliche Lebensrecht-Forum des offenen Netzwerks „Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen“ (TCLG) – ein Tag für alle Engagierten und Interessierten rund um das Thema Lebensrecht. Das konkrete Thema lautet diesmal „Zeitenwende? – Neue Herausforderungen!“ und beleuchtet u.a. die Debatte um die geplante Streichung des Paragraph 218 StGB.

Neben den Impulsvorträgen ist Gelegenheit zum Kennenlernen, Austauschen und Weitergeben von Anregungen und Informationen. Anmeldungen sind erforderlich und werden erbeten bis 07.03.23

» Weitere Informationen und Anmeldung unter www.tclrg.de


12.02.23: Debatte um Einsetzung einer Kommission zu Paragraph 218 StGB

Debatte um § 218 SchwangerschaftsabbruchSeit geraumer Zeit werden Forderungen nach einer Streichung des Paragraphen 218 StGB laut. Nun soll eine bis Ostern eingesetzte Kommission eine mögliche Streichung der Abtreibungsregelung prüfen und innerhalb eines Jahres ein Ergebnis vorlegen.

Über die diesbezüglichen Pläne von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und die Kritik daran berichtete das RedaktionsNetzwerk Deutschland (rnd) am 11.02.23.

Weitere Informationen:

Debatte um Streichung: Kommission zu Paragraf 218 nimmt Arbeit noch vor Ostern auf
RND 11.02.23


28.01.23: IMABE-Studie: Was macht Abtreibung mit der Psyche?

Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE)Immer wieder wird nicht nur in Fachkreisen kontrovers über die psychischen Folgen einer Abtreibung und das Post-Abortion Syndrom diskutiert. Dazu gibt es eine neue lesenswerte Studie des österreichischen Instituts für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE), die im Frühjahr 2023 erscheint. Wissenschaftler wollen die Debatte damit auf eine sachliche Ebene heben.

Das IMABE berichtete vorab am 23.01.23 über die Studie. Im Kern geht es darin um die Frage: Kann eine Abtreibung die seelische Gesundheit von ungewollt Schwangeren schützen? Oder gibt es einen Zusammenhang zwischen Abtreibung und psychischen Folgeproblemen bei Frauen?

Weitere Informationen:

IMABE-Studie: Was macht Abtreibung mit der Psyche?
Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik 23.01.23


25.01.23: Mehr als 100.000 Teilnehmer beim 50. „March for Life“ in Washington D.C.

USAAm 20.01.23 gab es in den USA in Washington D.C. den 50. „March for Life“ mit mehr als 100.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Es war der erste Marsch seit dem der Oberste Gerichtshof in einem richtungsweisenden Urteil vom 24.06.22 das Recht auf Abtreibung gekippt und das historische „Roe v. Wade“ Urteil aufgehoben hat.

Über den „March for Life“ in den USA berichtete das katholische Nachrichtenportal kath.net ausführlich am 23.01.23.

US-Präsident Joe Biden bekräftigte unterdessen vor dem Hintergrund des 50. Jahrestages des Urteils „Roe v. Wade“, der Kampf für das Recht auf Abtreibung sei „nicht vorbei“.

Weitere Informationen:

„Fürchtet euch nicht! Schwimmt gegen den Strom! Wählt das Leben!“
kath.net 23.01.23

US-Präsident: Kampf für Recht auf Schwangerschaftsabbrüche nicht vorüber
Aerzteblatt.de 23.01.23

Webseite March for Life USA


12.01.23: Debatte um mögliche Streichung von §218: Bayern droht mit Gang vor Bundesverfassungsgericht

Debatte um § 218 SchwangerschaftsabbruchVergangene Woche hat Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) erneut gefordert, den § 218 StGB zu streichen und Abtreibungen zu legalisieren. Die bayerische Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales, Ulrike Scharf (CSU), hat nun der Bundesregierung in Berlin mit dem Gang vor das Bundesverfassungsgericht gedroht für den Fall, dass diese das Abtreibungsverbot aus dem Strafgesetzbuch streicht.

Dies berichtete die Tagespost am 12.01.23 im Kommentar um „5 vor 12“. Dem Kommentar von Stefan Rehder zufolge besteht jedoch Zweifel, ob es sich dabei nicht nur um ein wahltaktisches Manöver handelt. Er kritisierte in dem Zusammenhang ausführlich das unscharfe Profil der CDU und CSU.

Weitere Informationen:

Bayern droht mit Gang nach Karlsruhe
Die Tagespost 12.01.23

Paus dringt auf Neuregelung von Schwangerschafts­abbrüchen außerhalb des Strafrechts
Aerzteblatt.de 05.01.23


2022

31.12.22: Emeritierter Papst Benedikt XVI. gestorben – Ein Verfechter der „Ökologie des Menschen“

Am 31.12.22 verstarb im Alter von 95 Jahren der emeritierte Papst Benedikt XVI. Benedikt XVI. war von 2005 bis 2013 das Oberhaupt der katholischen Kirche, ehe er aus gesundheitliche Gründen zurück trat und damit für eine Sensation sorgte.

Die Christdemokraten für das Leben e.V. (CDL) haben eine Pressemitteilung mit einer ausführlichen Würdigung für sein unermüdliches Wirken für das Menschenrecht auf Leben veröffentlicht.

» Mehr zur Würdigung von Papst Benedikt XVI.
Pressemitteilung Christdemokraten für das Leben CDL 31.12.22

Bidding farewell to Benedict XVI: Thousands pay their respects in St Peter’s
Vaticannews.va 02.01.23

Abschied von Benedikt XVI.: Lange Schlangen vor dem Petersdom
tagesschau.de 02.01.23


28.12.22: Vorstandswechsel beim Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen e.V. (TCLG)

Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen e.V. (TCLG)Das „Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen“ (TCLG) geht mit neuer Leitung ins neue Jahr 2023. Nach 28 Jahren als Vorsitzender gibt Hartmut Steeb (69) aus Stuttgart sein Leitungsamt ab. Nachfolger wird Dr. Michael Kiworr. Steeb war bis 2019 im Hauptamt Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz. Dies teilte das TCLG am 28.12.22 in einer Presseaussendung mit.

» Mehr zum Vorstandswechsel beim Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen e.V. (TCLG)


16.12.22: Steigende Abtreibungszahlen: 16,7 Prozent mehr Abtreibungen im 3. Quartal 2022 als im Vorjahresquartal

Im 3. Quartal 2022 wurden rund 26.500 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet. Dies waren 16,7 Prozent mehr Abtreibungen als im 3. Quartal 2021, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am 15.12.22 mit.

Nach Rückgängen in den Jahren 2021 und 2020 gegenüber 2019 nahm die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in den ersten drei Quartalen 2022 deutlich zu. Ob und wie diese Entwicklung mit dem Verlauf der Corona-Pandemie zusammenhängt, bleibe „anhand der Daten nicht eindeutig bewertbar“, erklärte Destatis. 

» Mehr zu den Abtreibungszahlen für das 3. Quartal 2022


12.12.22: Preisgekrönte TV-Dokumentation über vorgeburtliche Bluttests und die Folgen

BluttestIn Deutschland werden seit 1. Juli 2022 die Kosten für pränatale Bluttests auf Trisomie von den gesetzlichen Kassen übernommen. Eine mit dem Film- und Fernsehpreis des Hartmannbundes gekrönte TV-Dokumentation beleuchtet die Dilemmata vorgeburtlicher Bluttests. Darin geht es u.a. um die Frage, welche Auswirkungen diese Testergebnisse auf schwangere Frauen haben, in welche Dilemmata Paare schlittern und wo ihnen Hilfe versagt bleibt.

Über die Dokumentation berichtete ausführlich das Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 05.12.22 in der Rubrik „Bioethik aktuell“.

Weitere Informationen:

Pränatale Diagnostik: Preisgekrönte TV-Dokumentation zeigt Dilemmata vorgeburtlicher Bluttests auf
IMABE 05.12.22


 

10.12.22: Deutscher Juristinnenbund e.V. fordert Abschaffung des § 218

Debatte um §218 Schwangerschaftsabbruch„Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) setzt sich in seinem Policy Paper für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches (StGB) ein, das sich am reproduktiven Selbstbestimmungsrecht und der körperlichen Integrität schwangerer Personen orientiert.“ Dies teilte der djb am 08.12.22 in einer Presseaussendung mit. In dem Paier fordert der Juristinnenbund zudem die Abschaffung des § 218.

Scharfe Kritik am Positionspapier „Neues Regelungsmodell für den Schwangerschaftsabbruch“ kam von der Vorsitzenden der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski. „Die Stellungnahme des Deutschen Juristinnenbundes ist eine moralische Bankrotterklärung und eine intellektuelle Zumutung. Es gibt kein Recht auf die Tötung eines wehrlosen und unschuldigen Menschen“, erklärte Kaminski in einer Pressemitteilung vom 09.12.22.

» Mehr zum Vorstoß des Deutschen Juristinnenbund e.V. zur Abschaffung des § 218


09.12.22: BVL zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember: „Willkürliches Konzept einer stufenweisen Menschwerdung ist unwissenschaftlich und gefährlich.“

Bundesverband Lebensrecht (BVL)Am 10.12.22 ist der jährliche Tag der Menschenrechte. Der Bundesverband Lebensrecht (BVL) nahm dies zum Anlass, um Tendenzen und Situationen einzuordnen und im Hinblick auf deren Verträglichkeit mit der umfassenden Menschenwürde zurechtzurücken. Der BVL hat dazu am 09.12.22 eine ausführliche Pressemitteilung veröffentlicht.

» Zur BVL-Pressemitteilung zum Tag der Menschenrechte


19.11.22: ZDF-Diskussion „Auf der Couch“: Gibt es ein Recht auf Abtreibung?

ZDF-Diskussion Auf der Couch - Gibt es ein Recht auf Abtreibung?In der ZDF-Mediathek gibt es eine sehenswerte 30-minütige Diskussion zum Thema: „Gibt es ein Recht auf Abtreibung?“. In dem Format „Auf der Couch“ diskutieren Cornelia Kaminski, Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) und Dr. Mithu M. Sanyal mit dem Psychologen Dr. Leon Windscheid über das Recht auf Abtreibung.

Beim Format „Auf der Couch“ wird laut Selbstbeschreibung versucht, bei zwei Menschen mit entgegengesetzten Meinungen unter der Leitung des Psychologen Windscheid mithilfe von Interventionen aus der systemischen Familien- und Paartherapie einen Annäherungsversuch zu starten. 

» Zur Videoaufzeichnung in der ZDF-Mediathek: „Auf der Couch: Gibt es ein Recht auf Abtreibung?“


02.11.22: Kommentar zur Abtreibungsdebatte: Fiktion und Wirklichkeit

Flagge Pro Life„Im immer schmutziger geführten Kampf für das „Recht auf Abtreibung“ werden Lebensrechtler als Fundamentalisten und Nazis diffamiert und abqualifiziert.“ Mehr dazu in einem lesenswerten Kommentar von Stefan Rehder in der „Tagespost“ vom 27.10.22.

Fiktion und Wirklichkeit
Die Tagespost 27.10.22


29.10.22: Diskussion um neu berufene umstrittene Ökonomin Mazzucato an die Päpstliche Akademie für das Leben

Die Berufung einer umstrittenen Ökonomin an die „Päpstliche Akademie für das Leben“ im Vatikan sorgt unter Lebensrechtlern für Zündstoff. Konkret verkündete das Presseamt des Heiligen Stuhls am 15.10.22 die Berufung der Wirtschaftswissenschaftlerin Mariana Mazzucato vom „University College London“ in die Akademie, zusammen mit 13 anderen neuen Mitgliedern. Mazzucato ist laut Medienberichten eine öffentliche Befürworterin von Abtreibungen.

» Mehr zur Diskussion um die neu berufene umstrittene Ökonomin Mariana Mazzucato an die Päpstliche Akademie für das Leben


26.10.22: Erfolgreicher Kongress „Leben.Würde“ mit über 450 Teilnehmern auf dem Schönblick

Kongress Leben.Würde 2022Vom 21.-23.10.22 veranstaltete der Bundesverband Lebensrecht (BVL) mit Kooperationspartnern in Schwäbisch Gmünd den Kongress „Leben.Würde“ mit über 450 Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

„Seminare und Referate von herausragender Qualität, Themenvielfalt, rege Beteiligung der Teilnehmer, Präsenz vieler Vereine und Institutionen: Der erste Lebensrechtskongress des Bundesverband Lebensrecht (BVL), gleichzeitig der erste Kongress dieser Art im deutschsprachigen Raum, war ein Erfolg“, teilte der BVL in einer Presseaussendung vom 26.10.22 mit.

» Zum ausführlichen Bericht zum Kongress „Leben.Würde“ 2022 in Schwäbisch Gmünd


13.10.22: Erinnerung: Lebensrechtskongress „Leben.Würde“ vom 21. bis 23. Oktober 2022 in Schwäbisch Gmünd

Kongress Leben.Würde 2022Vom 21. bis 23. Oktober findet in Schwäbisch Gmünd im Haus Schönblick der größte bundesweite Lebensrechtskongress „Leben.Würde“ statt. Veranstalter ist der Bundesverband Lebensrecht (BVL).

Bei dem Kongress gibt es hochkarätige Vorträge und Workshops zu zahlreichen Lebensrechtsthemen. Laut dem Veranstalter soll der Kongress auch dazu dienen, Lebensrechtler besser zu vernetzen und Tipps zu geben, wie Interessierte „in Ihrem Alltag das Recht auf Leben unterstützen und Lebensschützer sein können“.

Zum Inhalt: „Das Verbot jeglicher Beihilfe zum Suizid ist aufgehoben, das Geschäft mit „Leihmütter“-Babys boomt,100.000 Kinder werden jedes Jahr allein in Deutschland abgetrieben: Die im Grundgesetz verbriefte Menschenwürde ist nicht bei allen Menschen unantastbar. Unser breit aufgestellter, ökumenischer Kongress bezieht Position für einen konsequenten und uneingeschränkten Lebensschutz. Ärzte, Biologen, Philosophen, Juristen, Theologen, Politiker, Journalisten und Experten von Lebensrechtsorganisationen geben Orientierung und neue Impulse.“

Laut BVL haben sich bereits mehr als 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer angemeldet. Seien auch Sie dabei!

» Mehr Infos und zur Anmeldung zum Lebensrechts-Kongress 2022


04.10.22: Weltärztebund bekräftigt das Recht auf Gewissenfreiheit

Der Weltärztebund (WMA) hat seine Position beibehalten, wonach Ärzte nicht „zur Teilnahme an Euthanasie oder assistiertem Suizid gezwungen werden sollten“, noch sollten sie verpflichtet werden zu diesem Zweck an andere Ärzte weiterzuleiten.

Über dieses Ergebnis des Expertenmeetings der WMA zum International Code of Medical Ethics berichtete das Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 03.10.22. Demnach wurde die WMA-Stellungnahme ergänzt um den Hinweis, dass Patienten über einen Gewissenskonflikt des Arztes informiert werden müssen. Hintergrund der Entscheidung ist der international wachsende politische Druck auf den Gewissensvorbehalt.

Weitere Informationen:

Ethik: Der Weltärztebund bekräftigt das Recht auf Gewissenfreiheit
IMABE 03.10.22


29.09.22: Kommentar zum „Safe Abortion Day“ am 28.09.22

Am 28.09.22 wurde der jährlich bundesweite Aktionstag „Safe Abortion Day“ begangen. Hierzu veröffentlichte die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski eine kritische Pressemitteilung.

„Der vom „Women’s Global Network for Reproductive Rights“ seit 2011 ausgerufene sogenannte „Safe Abortion Day“ hat zum Ziel, weltweit für eine Entkriminalisierung der vorgeburtlichen Kindstötung einzutreten. Dies, so das Narrativ der internationalen Abtreibungslobby, sei unabdingbar, um die gesundheitlichen Risiken von Abtreibungen für Frauen zu minimieren“, so Kaminski.

» Zum Kommentar zum „Safe Abortion Day“


17.09.22: Bericht zum Marsch für das Leben 2022: Große Pro life-Kundgebung und Demonstration im politischen Zentrum Berlins

Marsch für das Leben am 17.09.22 in BerlinRund 4.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer traten am Samstag, den 17.09.22 beim Marsch für das Leben in Berlin für umfassende Menschenwürde ein. Dies teilte der Veranstalter, der Bundesverband Lebensrecht (BVL) in einer Presseaussendung mit.

Der Marsch für das Leben startete wie jedes Jahr mit einer großen Kundgebung. Die Bühnengäste kamen aus Wissenschaft, Politik, Kunst, Gesellschaft und Kirche. Sie sind beruflich oder ehrenamtlich besonders im Lebensrecht engagiert oder berichten über ihre persönlichen Erlebnisse und Erfahrungen. Die Teilnehmer reisten aus ganz Deutschland und Europa an, um in Berlin ein Zeichen für mehr Lebensschutz zu setzen und für eine humane Zukunft einzutreten.

» Zum ausführlichen Bericht zum Marsch für das Leben am 17.09.2022 in Berlin


14.09.22: Statistik: 11,5 Prozent mehr Schwangerschaftsabbrüche im 2. Quartal 2022 als im Vorjahresquartal

Im 2. Quartal 2022 wurden rund 25.600 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet. Die Zahl der Abtreibungen nahm damit im 2. Quartal 2022 gegenüber dem 2. Quartal 2021 um 11,5 Prozent zu, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am 13.09.22 in einer Presseaussendung mit.

» Mehr zu den Abtreibungszahlen im 2. Quartal 2022


12.09.2022: UN-Resolution fordert Zugang zu „sicherer Abtreibung“

Am 02.09.22 nahm die UN-Generalversammlung eine entsprechende Resolution ohne Abstimmung an. Der Zugang zu „sicherer Abtreibung“ gehöre zur Förderung der Menschenrechte aller Frauen, heißt es in dem UN-Dokument. Dies berichtete die katholische „Tagespost“ am 05.09.22.

UN-Resolution fordert Zugang zu „sicherer Abtreibung“
Die Tagespost 05.09.22


06.09.22: Neue Studie zu pränatalem Bluttest auf Trisomien: Mehr Verunsicherung für Eltern als vermutet

Der seit einigen Jahren verfügbare Bluttest für Schwangere auf die erblichen Erkrankungen Trisomie 21, 18 und 13 des Ungeborenen steht weiter in der Kritik. So entpuppt sich der Test u.a. als ungenau. Eine neue Studie bestätigt nun die Verunsicherung der Eltern durch den Test. Über die Studie berichtete ausführlich das österreichische Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 05.09.22.

Konkret befasst sich die Autorin der Studie mit der Regelung und Finanzierung von pränatalen Screening- und diagnostischen Untersuchungen auf fetale Anomalien in ausgewählten europäischen Ländern (Deutschland, Schweiz, Niederlande, Großbritannien, Norwegen und Italien).

Pränataler Bluttest auf Trisomien: Mehr Verunsicherung für Eltern als vermutet
IMABE 05.09.22


03.09.22: Bundesverband Lebensrecht (BVL) will September zum jährlichen Pro Life-Monat machen

Flagge Pro LifeDer Bundesverband Lebensrecht mit seinen aktuell 16 Mitgliedsvereinen und über 25.000 Mitgliedern plant, den September als jährlichen Pro Life-Monat zu etablieren. Er soll mit Veranstaltungen, Aktionen, Kampagnen für das Lebensrecht und, als Höhepunkt, dem Marsch für das Leben in Berlin gestaltet werden. Dies teilte der BVL am 01.09.22 in einer Presseaussendung mit.

„Alle politischen, gesellschaftlichen und kirchlichen Gremien und Gruppierungen sind eingeladen Flagge zu zeigen – für die Menschenwürde, für das Lebensrecht jedes Menschen von der Zeugung bis zum Tod, ohne Einschränkung, ohne Begrenzung, ohne willkürliche Definition.“ erklärte Alexandra Maria Linder, BVL-Bundesvorsitzende.

Sie erinnerte noch einmal an den Marsch für das Leben am 17. September 2022 um 13 Uhr vor dem Brandenburger Tor (Platz des 18. März). Der TV-Sender EWTN wird die gesamte Veranstaltung live übertragen. Im Vorfeld gibt es verschiedene Radiosendungen auf Radio Horeb, zum Beispiel eine Standpunktsendung am 04.09.2022 um 20 Uhr.

» BVL-Infos zum Marsch für das Leben am 17.09.2022, Berlin


31.08.22: Richtungsweisendes Urteil: Verwaltungsgerichtshof erlaubt Mahnwachen vor Pro-Familia-Niederlassungen

ParagrafDer baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit einem richtungsweisenden Urteil Mahnwachen vor Pro-Familia-Niederlassungen erlaubt.

Konkret hatte der Verwaltungsgerichtshof mit einem am 31.08.22 den Beteiligten bekannt gegebenen Urteil vom 25.08.2022 festgestellt, dass eine versammlungsrechtliche Auflage der Stadt Pforzheim, nach der eine Versammlung von Abtreibungsgegnern während der Beratungszeiten der Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle nur außerhalb direkter Sichtbeziehung zum Gebäudeeingang derselben stattfinden dürfe, rechtswidrig gewesen ist. Dies teilte der VGH in einer Presseaussendung mit. Darin gibt es die ausführlichen Hintergründe zum Fall und die Urteilsbegründung.

Weitere Informationen:

Berufungsverhandlung: Dürfen Christen auf einem Gehsteig beten?
idea 26.08.22

Stadt Pforzheim: Klage der Veranstalterin der Versammlung „40 Days for Life“ gegen eine versammlungsrechtliche Auflage erfolgreich Pressemitteilung baden-württembergischer Verwaltungsgerichtshof 31.08.22


28.08.22: Erinnerung: Einladung zum Marsch für das Leben am 17. September 2022 in Berlin

Marsch für das Leben am 17.09.22 in BerlinAm Samstag, den 17. September 2022 gibt es in Berlin wieder den jährlichen „Marsch für das Leben“. Hierzu lädt der Bundesverband Lebensrecht (BVL) alle Interessierten ein. Beginn ist um 13.00 Uhr, Ende gegen 17.30 Uhr.

Es stehen zahlreiche Werbematerialien zur Veranstaltung bereit. Konkret gibt es Karten, Plakate und weiteres Material als Download oder zum kostenlosen Bestellen. Zudem können Sie sich für Mitfahrgelegenheiten per Bus aus verschiedenen Städten anmelden.

» Informieren Sie sich und ordern Sie Werbematerial zum Marsch für das Leben 2022.


26.08.22: US-Statistik macht deutlich: Hauptgrund für Abtreibung ist „falscher Zeitpunkt“

USAEine staatliche Statistik über Abtreibungen der vergangenen zwei Jahre im US-Bundesstaat Minnesota enthüllt die wesentlichen Gründe für Abbrüche. Sie entkräftet damit als Hauptargumente die oft vorgebrachten Fälle von Vergewaltigung und Inzest.

Darüber berichtet das katholische Nachrichtenportal kath.net am 25.08.22 unter Berufung auf einen Bericht von LifeNews.

US-Statistik macht deutlich: Hauptgrund für Abtreibung ist „falscher Zeitpunkt“
kath.net am 25.08.22


15.08.22: Interview: Auch die Würde der Ungeborenen ist unantastbar

Bundesverband Lebensrecht (BVL)Der Kampf um das Leben spitzt sich immer mehr zu. Beispiele sind die Aufhebung des historischen Urteils „Roe versus Wade“ des Obersten Gerichtsofs in den USA und die damit verbundene Debatte um das Recht auf Abtreibung, die Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen in Deutschland durch die Bundesregierung und ein weitergehender Schritt des EU-Parlaments.

In einem Interview mit “Kirche heute“ nimmt Alexandra Maria Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht (BVL), ausführlich Stellung dazu.

Auch die Würde der Ungeborenen ist unantastbar
Kirche heute 8+9/2022 (Beitrag im PDF-Format)


29.07.22: Deutscher Bundestag: Interfraktionelle Arbeitsgruppe Pränataldiagnostik gegründet

Interfraktionelle Arbeitsgruppe PränataldiagnostikSeit dem 1. Juli 2022 werden vorgeburtliche Bluttests auf Trisomien von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet. Vor diesem Hintergrund hat ein Zusammenschluss von acht Abgeordneten im Deutschen Bundestag eine interfraktionelle Arbeitsgruppe zur Pränataldiagnostik gegründet.

Gründungsmitglieder sind Michael Brand, Hubert Hüppe und Sabine Weiss von der CDU sowie Stephan Pilsinger (CSU), Pascal Kober (FDP), Sören Pellmann von der Linksfraktion, Corinna Rüffer von Bündnis 90/Die Grünen und Dagmar Schmidt (SPD).

„Uns eint die Überzeugung, dass das pränatale Screening auf Trisomie 21, 18 und 13 und andere auf keinen Fall zur Routine in der Schwangerschaft werden darf“, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 28.07.22.

» Mehr zur Interfraktionellen Arbeitsgruppe Pränataldiagnostik


23.07.22: Einladung zum Marsch für das Leben am 17. September 2022 in Berlin

Marsch für das Leben am 17.09.22 in BerlinAm Samstag, den 17. September 2022 gibt es in Berlin wieder den jährlichen „Marsch für das Leben“. Hierzu lädt der Bundesverband Lebensrecht (BVL) alle Interessierten ein. Beginn ist um 13.00 Uhr, Ende gegen 17.30 Uhr.

Es stehen zahlreiche Werbematerialien zur Veranstaltung bereit. Konkret gibt es Karten, Plakate und weiteres Material als Download oder zum kostenlosen Bestellen. Zudem können Sie sich für Mitfahrgelegenheiten per Bus aus verschiedenen Städten anmelden.

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20.07.22: Abtreibungsdebatte: Diskussion über Haltung der ZdK-Präsidentin

Dr. Irme Stetter-Karp, ZdKEnde letzter Woche ist eine Diskussion entbrannt über die Haltung der Präsidentin des Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK), Dr. Irme Stetter-Karp, in der Abtreibungsdebatte. Sie hatte in einem Beitrag für die Beilage „Christ und Welt“ der Wochenzeitung „Die Zeit“ (Ausgabe vom14.07.22) gefordert, „sicherzustellen, dass der medizinische Eingriff eines Schwangerschaftsabbruch flächendeckend ermöglicht wird“. Ferner stehe „eine Reflexion“ darüber an, „wie das Angebot sichergestellt werden kann, – was auch die Schulung von Ärzt*innen in der Ausbildung umfasst.“

Ferner stehe „eine Reflexion“ darüber an, „wie das Angebot sichergestellt werden kann, – was auch die Schulung von Ärzt*innen in der Ausbildung umfasst.“

» Mehr zur Diskussion über die Haltung der ZdK-Präsidentin Dr. Irme Stetter-Karp in der Abtreibungsdebatte


13.07.22: Neue Studie: „Gründe für den Schwangerschaftskonflikt in Deutschland – ein Untersuchungsansatz“

In der Fachzeitschrift Geburtshilfe und Frauenheilkunde, 82 (2022): 689-692 vom Juli 2022 gibt es einen lesenswerten Beitrag zu einer Studie zum Thema „Gründe für den Schwangerschaftskonflikt in Deutschland – ein Untersuchungsansatz“ von Florian M. Dienerowitz, Svetlana Hetjens und Axel W. Bauer.

Es handelt sich um eine Auswertung der Beratungsprotokolle von VitaL, der Beratungsstelle der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), also eben kein ProFamilie oder Donum Vitae, die den Beratungsschein ausstellen.

Der Beitrag ist online abrufbar für registrierte Nutzerinnen und Nutzer beim Georg Thieme Verlag oder dort einzeln zu kaufen.

Gründe für den Schwangerschaftskonflikt in Deutschland – ein Untersuchungsansatz
Dienerowitz FM, Hetjens S, Bauer AW
Geburtshilfe und Frauenheilkunde 82 (2022): 689-692, Juli 2022


11.07.22: Beschluss im EU-Parlament: Abgeordnete für Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in EU-Charta der Grundrechte

EU-FlaggeDas Recht auf Abtreibung sollte in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufgenommen werden. Dies fordern die Abgeordneten des Europaparlaments in einer Entschließung vom 07.07.22 zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA, das Recht auf Abtreibung in den Vereinigten Staaten zu kippen, und zur Notwendigkeit, das Recht auf Abtreibung und die Gesundheit von Frauen in der EU zu schützen.

» Mehr zum Beschluss im EU-Parlament: Abgeordnete für Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in EU-Charta der Grundrechte


09.07.22: Bundesrat billigt Aufhebung des Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 08.07.2022 die ersatzlose Streichung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche in Paragraf 219a Strafgesetzbuch gebilligt. Zuvor hatte der Deutsche Bundestag am 24. Juni 2022 die Aufhebung des Werbeverbots mittels Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen.

Mit der Zustimmung des Bundesrates macht die Länderkammer den Weg frei für die Umsetzung. Das Gesetz geht nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zu. Das ist letztlich nur noch Formsache. Am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt soll es dann in Kraft treten.

Ergänzende Informationen:

Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche wird aufgehoben
Bundesrat kompakt 08.07.22


07.07.22: Bundesfamilienministerin Paus will Abtreibung in Ärzteausbildung aufnehmen

Lisa Paus, BundesfamilienministerinAm 24.06.22 hat der Deutsche Bundestag beschlossen das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche zu streichen. Nach dem Willen von Bundesfamilienministerin Lisa Paus sollen nun die verschiedene Methoden der Abtreibung zur ärztlichen Ausbildung gehören, berichtete der Berliner „Tagesspiegel“. Paus sei darüber bereits mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im Gespräch, hieß es weiter.

Vertreter von Lebensrechtsverbänden wie der Vorsitzende der Ärzte für das Leben e.V., Prof. Paul Cullen und der Gynäkologe Michael Kiworr kritisierten den Vorstoß scharf. Sie warfen Bundesfamilienministerin Paus „ideologische Verblendung“ vor. Abtreibungen sollten „bagatellisiert und normalisiert“ werden, berichtete die katholische „Tagespost“ am 06.07.22.

Weitere Informationen:

Familienministerin will Abtreibung in Ärzteausbildung aufnehmen
SPIEGEL 04.07.22

Unsinniger Systembruch
Die Tagespost 06.07.22


04.07.22: Ab 01.07.22 Bluttests auf Down-Syndrom als Kassenleistung

P. CullenAb 01. Juli 2022 werden vorgeburtliche Bluttests auf Trisomie bei Schwangeren Kassenleistung. Im „Interview des Tages“ mit radio horeb am selben Tag sprach Professor Dr. Paul Cullen, 1. Vorsitzender von Ärzten für das Leben e.V. über die Bedeutung und Folgen der Entscheidung.

Zudem gab es einen kritischen Beitrag zum selben Thema in der katholischen „Tagespost“ vom 04.07.22.

Bluttests auf Down-Syndrom als Kassenleistung
radio horeb 01.07.22

„Ärzte für das Leben“ kritisieren kostenfreie vorgeburtliche Gentests
Wenn nicht-invasive Pränataltests als Teil der normalen vorgeburtlichen Versorgung eingestuft würden, sei dies „ethisch bedenklich“, so der Mediziner Paul Cullen.
Die Tagespost 04.07.22


29.06.22: USA: Oberster Gerichtshof kippt liberales Abtreibungsrecht

USAIn den USA hat der Oberste Gerichtshof in einem richtungsweisenden Urteil vom 24.06.22 das aktuelle Recht auf Schwangerschaftsabbrüche gekippt und das historische „Roe v. Wade“ Urteil aufgehoben.

Der mehrheitlich konservativ besetzte Supreme Court in Washington sprach sich mit 6 zu 3 Stimmen für die Aufhebung aus. Damit dürfte es Medienberichten zufolge in etwa der Hälfte der Bundesstaaten nun zu weitgehenden Einschränkungen von Abtreibungen kommen.

» Mehr zur Entscheidung des Supreme Court zum Abtreibungsrecht in den USA


PM 24.06.22: Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche (§ 219a StGB) gestrichen: Ärzte für das Leben e.V. kritisieren Debatte und fürchten weitere Normalisierung der Abtreibung

Logo Ärzte für das Leben e.V.Am 24.06.22 hat der Deutsche Bundestag die ersatzlose Streichung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche (§ 219a Strafgesetzbuch – StGB) beschlossen.

Ärzte für das Leben e.V. kritisieren in einer Pressemitteilung die vorangegangene Debatte und sind beunruhigt über die weitere Normalisierung der Abtreibung.

» Zur ÄfdL-Pressemitteilung zur Streichung des Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche (§ 219a StGB)


24.06.22: Bundestagsbeschluss: Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche ersatzlos gestrichen

Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche gestrichenAm 24. Juni 2022 hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Linksfraktion die Streichung des Werbeverbotes für Abtreibungen im Strafgesetzbuch (219a StGB) gebilligt. Die Fraktionen von CDU/CSU und AfD stimmten dagegen. Enthaltungen gab es keine. Vor der Abstimmung gab es noch eine letzte rund 70 minütige Debatte in der um die pro und contra Positionen gerungen wurde.

Dem mehrheitlich angenommenen Regierungsgesetzentwurf (Drucksache 20/1635) zufolge wird Paragraf 219a StGB damit ersatzlos gestrichen. Urteile, die aufgrund dieser Norm erlassen worden sind, sollen aufgehoben werden. Zuvor hatte der Bundesrat auf eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf verzichtet.

Von AbtreibungsbefürworterInnen und in den Kommentaren der Leitmedien wurde der Beschluss einhellig beggrüßt bis gar bejubelt, von Lebensrechtsverbänden dagegen scharf kritisiert. Auch Ärzte für das Leben e.V. haben immer wieder kritisch Stellung zur geplanten Abschaffung des Werbeverbots bezogen und den Vorstoß der Ampelkoalition klar abgelehnt. Eine aktuelle Pressemitteilung folgt.

Weitere Informationen:

Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche gestrichen
Mitteilung Deutscher Bundestag mit allen Drucksachen und Video 24.06.22

Ampelkoalition streicht Werbeverbot für Schwangerschafts­abbrüche
Aerzteblatt 24.06.22

Ärztin Kristina Hänel über die Abstimmung: »Dieser Kampf ist vorbei«
SPIEGEL 24.06.22

„Ein Armutszeugnis für den Anspruch, mehr Zukunft zu wagen.“
Pressemitteilung Bundesverband Lebensrecht 24.06.22

Werbeverbot für Abtreibungen fällt: Lebensschutz für die Ungeborenen wird weiter ausgehöhlt
Pressemitteilung Christdemokraten für das Leben e.V. 24.06.22


18.06.22: Deutscher Bundestag: Endabstimmung über Aufhebung des Werbeverbotes für Abtreibungen am 23.06.22

Debatte um Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen § 219a StGBAm Donnerstag, 23. Juni 2022, entscheiden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages abschließend über eine Aufhebung des Verbots der Werbung für Abtreibungen. Unmittelbar vor der 2. und 3. Abstimmung wird es eine ca. 70 minütige Debatte dazu geben. Dies geht aus der Tagesordnung des Bundestages hervor.

Zur Abstimmung stehen dabei diverse Anträge quer durch die Fraktionen. Medienberichten zufolge gilt es als sicher, dass das Werbeverbot für Schwangerschaftsaabrüche mit den Stimmen der Ampelkoalition aufgehoben werden wird. Mehr dazu in einem Beitrag in der katholischen Tagespost vom 15.06.22 von Stefan Rehder.

Die Debatte und die Abstimmung werden live auf der Webseite des Bundestages übertragen. Dort gibt es auch alle zugehörigen Drucksachen.

Weitere Informationen:

Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbruch
Mitteilung Deutscher Bundestag mit allen Drucksachen und Video 07.06.22

Die Ampel und die „Kultur des Todes“
Die Tagespost vom 15.06.22

» ÄfdL-Fachinformationen zur Abtreibungs-Debatte


10.06.22: Beschluss: EU-Abgeordnete fordern Schutz des Rechts auf sichere und legale Abtreibung

EU-FlaggeDas EU-Parlament hat am 09.06.22 nach einer vorangegangen Plenardebatte tags zuvor eine Resolution angenommen zu „weltweiten Bedrohungen des Rechts auf Abtreibung: die mögliche Aufhebung des Rechts auf Abtreibung in den USA durch den Obersten Gerichtshof“ (Drucksache P9_TA(2022)0243). Die Annahme der Entschließung erfolgte mit 364 Zustimmungen, 154 Ablehnungen und 37 Enthaltungen.

In seiner Entschließung fordert das EU-Parlament u.a. außerdem, „das Recht auf Abtreibung“ in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufzunehmen. Dies hatte zuvor bereits Frankreichs Präsident Emmanuel Macron gefordert.

» Mehr zum Beschluss: EU-Abgeordnete fordern Schutz des Rechts auf sichere und legale Abtreibung


02.06.22: Erfolgreicher Infostand mit Ärztin

Infostand der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) am 28.05.22 auf dem Leiraplatz in der Innenstadt von RheineAm 28.05.2022 gab es auf dem Leiraplatz in der Innenstadt von Rheine einen Infostand der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA). Dieser ist nach Angaben der Veranstalter sehr erfolgreich verlaufen.

Ein halbes Dutzend ehrenamtliche Vereinsvorständler und weitere aktive Lebensrechtler stellten sich ab etwa 10 Uhr vormittags den Fragen und Anliegen vieler Passanten. Eine junge Ärztin von Ärzte für das Leben e.V. und Vita-L-Beraterin stand bereitwillig für fachliche Auskünfte zur Verfügung.

Die meisten Bürgerinnen und Bürger am Infostand bejahten laut den Veranstaltern den Einsatz für das Lebensrecht der ungeborenen Kinder. Das Informationsmaterial fand reges Interesse und wurde reichlich mitgenommen. Die Lebensrechtler luden die Passanten zum alljährlichen „Marsch für das Leben“ nach Berlin am 17.09.2022 ein.


27.05.22: Beschluss: 126. Deutscher Ärztetag unterstützt Streichung des § 219a

Der 126. Deutsche Ärztetag in Bremen hat die von der Bundesregierung angestrebte Streichung des Werbeverbot für Abtreibungen (§ 219a StGB) begrüßt. Dies geht aus dem Beschlussprotokoll des Ärztetages vom 24.–27. Mai 2022 hervor.

In dem Protokoll heißt es: „Der 126. Deutsche Ärztetag 2022 begrüßt die von Bundesjustizminister Marco Buschmann im Namen der Bundesregierung angestrebte Streichung des § 219a StGB. Der vom Bundesjustizminister als unhaltbar beschriebene Rechtszustand, der Ärztinnen und Ärzte für die sachliche medizinische Information über von ihnen angewandte Methoden zum Schwangerschaftsabbruch der Strafverfolgung aussetzt, wird dadurch beendet werden.“ Der 126. Deutsche Ärztetag korrigiere mit dieser Entschließung seine bisherige Beschlusslage.

» Mehr zum Beschluss des 126. Deutschen Ärztetag zur Streichung des § 219a


20.05.22: Bundesrat verzichtet auf Stellungnahme zur geplanten Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen

In der Diskussion um eine geplanten Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen geht es Schlag auf Schlag. Nach der Debatte im Plenum und Rechtsausschuss im Bundestag debattierte nun am 20. Mai 2022 der Bundesrat über die Pläne der Bundesregierung, das Werbeverbot für Abtreibungen abzuschaffen und den entsprechenden Paragraf 219a Strafgesetzbuch gänzlich zu streichen.

Wie der Bundesrat mitteilte, machte die Länderkammer in ihrer Sitzung jedoch keinen Gebrauch von seinem Recht, zu dem Regierungsentwurf Stellung zu nehmen, bevor der Bundestag entscheidet. Der Gesetzentwurf wird nun in zweiter und dritter Lesung im Bundestag verabschiedet, und kommt dann nochmals zur abschließenden Beratung in den Bundesrat.

» Mehr Infos inklusive Videoaufzeichung der Debatte und zugehörige Drucksachen auf der Webseite des Bundesrates im Plenum kompakt vom 20.05.22


19.05.2022: Bundestagsanhörung: Sachverständige mehr­heitlich für Aufhebung von Paragraf 219a

Debatte um Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen § 219a StGBAm 18.04.22 gab es im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages eine zweistündige öffentliche Anhörung zur geplanten Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen. Wie der Bundestag im Anschluss mitteilte, wurde dabei die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der Strafbarkeit von Werbung für Schwangerschaftsabbrüche (§ 219 a StGB) von der Mehrheit der Sachverständigen unterstützt.

Die öffentliche Anhörung wurde nicht live übertragen, sondern zeitversetzt am 19.05.22 um 15:00 Uhr, im Parlamentsfernsehen (Kanal 3) gesendet. Sie steht anschließend als Aufzeichnung in der Mediathek des Deutschen Bundestages zur Verfügung.

Einen ausführlichen Bericht zur Anhörung mit den verschiedenen Positionen, Stellungnahme sowie Drucksachen gibt es auf der Bundestagswebseite.


14.05.22: Deutscher Bundestag debattierte in erster Lesung über geplante Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen

Debatte um Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen § 219a StGBAm 13. Mai 2022 hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung knapp eine Stunde über die von der Bundesregierung geplante Aufhebung des Verbots der Werbung für Abtreibungen debattiert.

Diskussionsgrundlage war ein Gesetzentwurf „zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (Paragraf 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch“ (Drucksache 20/1635). Außerdem diskutierten die Abgeordneten über einen von der CDU/CSU-Fraktion vorgelegten Antrag mit dem Titel „Interessen der Frauen stärken, Schutz des ungeborenen Kindes beibehalten“ (Drucksache 20/1017). Ebenfalls erstmals beraten wurde ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „§ 219a StGB aufheben – Selbstbestimmung, Entscheidungsfreiheit und ausreichende Versorgung sicherstellen“ (Drucksache 20/1736).

Der Gesetzentwurf sowie die Anträge wurden im Anschluss der Debatte an den federführenden Rechtsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Auf der Webseite des Bundestages gibt es einen ausführlichen Bericht, eine Videoaufzeichnung der Debatte sowie die zugehörigen Drucksachen.

Aufhebung des Verbots der Werbung für Schwangerschaftsabbruch
Mitteilung Deutscher Bundestag 13.05.22


07.05.22: Bericht zur BVL-Fachtagung über Transhumanismus

BVL-Fachtagung zur „Woche für das Leben“ am 30.04.2022: „Fortschritt“ ohne Grenzen – Wohin führt die Optimierung des Menschen?"Am 30.04.22 veranstaltete der Bundesverband Lebensrecht (BVL) eine Fachtagung zum Thema Transhumanismus. Die Tagung im Rahmen der „Woche für das Leben“ befasste sich mit der Frage: „„Fortschritt“ ohne Grenzen – Wohin führt die Optimierung des Menschen?“.

In einem ausführlichen Beitrag in der katholischen „Tagespost vom 05.05.22 gibt Stefan Rehder eine Zusammenfassung der Tagung und beleuchtet die Hintergründe.

Auf der BVL-Webseite steht zudem eine Videoaufzeichung zur kompletten Fachtagung bereit. Leider ist der Ton dabei manchmal etwas schlecht verständlich. Hier empfehlen sich Kopfhörer zur Abhilfe.

Weitere Informationen:
Transhumanismus: Die Religion des Teufels
Die Tagespost, 05.05.22

Video zur BVL-Fachtagung vom 30.04.22 zum Transhumanismus


30.04.22: Erinnerung: 27. Jahrestagung von Ärzte für das Leben e.V. vom 20. bis 21.05.22 zum Thema „Alarmstufe rot: Lebensrecht unter der Ampel?“

27. Jahrestagung des Vereins „Ärzte für das Leben“ Thema: „Alarmstufe rot: Lebensrecht unter der Ampel?“Vom 20. bis 21. Mai 2022 findet in Fulda die 27. Jahrestagung von Ärzte für das Leben e.V. in Kooperation mit der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) statt. Thema ist diesmal: „Alarmstufe rot: Lebensrecht unter der Ampel?“.

Seit Februar ist das Programm online und Interessierte können sich anmelden.

» Zum Programm und zur Anmeldung zur 27. Jahrestagung von Ärzte für das Leben e.V.


29.04.22: Veranstaltungshinweis: European Convention One Of Us am 07.05.22 in Brüssel

Convention One of us, 07.05.22Die Europäische Union ist die Heimat von Initiativen, die das Recht auf Leben gefährden. Die Forderung von Frankreis Präsident Macron in seiner Einführungsrede zur französischen EU-Ratspräsidentschaft am 19. Januar 2022, den Schwangerschaftsabbruch in die Charta der Grundrechte aufzunehmen, berührt den Kern der Europäischen Bürgerinitiative One of Us.

Gemeinsam mit seinen Partnern und Mitgliedsverbänden will One of Us die Menschenwürde verteidigen. Mit seinen 1,7 Millionen Unterzeichnern mobilisiert One of Us, um dem Leben im Rahmen der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Konferenz über die Zukunft Europas (COFEU) eine Stimme zu geben.

Am 7. Mai, am Vorabend des Abschlusses der COFEU und inmitten des Europäischen Jahres der Jugend, organisiert One Of Us eine Veranstaltung in Brüssel, um diese Mobilisierung abzuschließen und zu feiern.

Ort: Brussels Marriott hôtel Grand Place (Rue Auguste Orts 3-7/Grand Place, Brüssel, Belgien, 1000)
Zeit: 11.00 bis 13.00 Uhr

Die Veranstaltung wird auch live im Internet übertragen.

» Ausführliche Informationen und Anmeldung auf der Webseite von One Of Us bzw. unter oneofus-citizens.eu

Infos auf Social Media Kanälen zum Live-Stream:
twitter.com/oneofuseu
instagram.com/eu.oneofus/
facebook.com/oneofuseurope/


26.04.22: Zwei Leserbriefe zur Debatte um die Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen

Debatte um Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen § 219a StGBZur aktuellen Debatte um die Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a StGB) gibt es zwei Leserbriefe aus unseren Reihen an die F.A.Z., die wir hier veröffentlichen.

Im Beitrag Nr. I vom 29.03.22 „Das Ende des Lebensrechts?!“ geht es um die Berichterstattung zum Vorhaben der Ampelkoalition das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche zu kippen. Beitrag Nr. II, „Beten gerichtlich erlaubt!“ vom 28.03.22 befasst sich mit einem Urteil zum Thema öffentliches Beten gegenüber einem Haus von „pro familia e.V.“ in Frankfurt am Main.

» Zu den Leserbriefen zur Debatte um die Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen


PM 21.04.22: Ärzte für das Leben e.V. kritisieren geplante Streichung des Werbeverbots für Abtreibung (§ 219a StGB)

Logo Ärzte für das Leben e.V.Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Debatte um eine geplante Streichung des Werbeverbots für Abtreibung (§ 219a StGB) bekräftigen Ärzte für das Leben e.V. ihre Kritik an dem Vorhaben der Regierungskoalition. Sie lehnen eine Streichung klar ab.

» Zur ÄfdL-Pressemitteilung zur geplante Streichung des Werbeverbots für Abtreibung (§ 219a StGB)


10.04.22: Statistik: Zahl der Abtreibungen 2021 mit 94.600 gemeldeten Fällen um 5,4 Prozent gesunken

Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland ist im Jahr 2021 mit rund 94.600 gemeldeten Fällen gegenüber dem Vorjahr um 5,4 Prozent zurückgegangen. Dies teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am 07.04.22 mit.

Demnach war die Zahl der Abtreibungen im ebenfalls von der Corona-Pandemie geprägten Jahr 2020 um 0,9 Prozent zurückgegangen. Anhand der vorliegenden Daten sei jedoch „keine eindeutige Ursache für den stärkeren Rückgang im Jahr 2021 zu erkennen“.

» Mehr zu den Abtreibungszahlen 2021


06.04.22: Medikamentöse Abtreibungen nachträglich abbrechen

P. CullenViele vorgeburtliche Kindstötungen werden heute medikamentös durchgeführt. Doch mithilfe der Einnahme des Hormons Progesteron können sie in einigen Fällen in letzter Sekunde verhindert werden.

Dazu eine Einschätzung von Prof. Paul Cullen, Vorsitzender der Ärzte für das Leben e.V.

» Zum Beitrag: Medikamentöse Abtreibungen nachträglich abbrechen


21.03.22: Rund 2000 Menschen beim 2. Münchner Marsch fürs Leben

2. Münchner Marsch fürs Leben am 19.03. 2022Rund 2000 Menschen demonstrierten am 19.03.22 beim 2. Münchner Marsch fürs Leben für den Lebensschutz, der Würde und Schönheit jeden Lebens, von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod.

Dies berichtete das katholische Nachrichtenportal kath.net am 20.03.22. Organisiert wurde der Marsch in der bayersichen Landeshauptsstadt vom Verein Stimme der Stillen e.V.

Lebensschutz ist jung, fröhlich, bunt und international
kath.net 20.03.22


13.03.22: Ukrainische Leihmütter: Tragische Schicksale zwischen Krieg, Kunden und Körper

Flagge der UkraineLaut einem Bericht des österreischen Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) vom 11.03.22 werden jährlich 2.000 bis 2.500 Kinder von ukrainischen Frauen gegen Bezahlung für Dritte ausgetragen. Davon seien 90 Prozent von ausländischen Paaren bestellt. Für das Schicksal der Leihmütter interessiere sich jedoch kaum jemand, kritisiert die IMABE-Geschäftsführerin Susanne Kummer.

Das IMABE berichtet ausführlich anhand von Fallbeispielen und Hintergrundberichten über die aktuelle Situation von Leihmüttern in der Ukraine.

Ukrainische Leihmütter: Tragische Schicksale zwischen Krieg, Kunden und Körper
IMABE 11.03.22

Ergänzend:

»Bleiben Sie ruhig. Das Leben Ihres Kindes hängt davon ab«
Leihmutterschaft in der umkämpften Ukraine
SPIEGEL 19.03.22


10.03.22: Bundeskabinett billigt Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen

Debatte um Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen § 219a StGBDas Bundeskabinett hat am 09.03.22 den von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) vorgelegten Gesetzentwurf zur Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a Strafgesetzbuch – StGB) beschlossen. Nun muss noch der Deutsche Bundestag und der Bundesrat zustimmen.

» Mehr zum Kabinettsbeschluss zur Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen


08.03.22: BVL zum Internationalen Frauentag: Müttersterblichkeit senken, Frauenverachtung beenden

Bundesverband Lebensrecht (BVL)Am 08.03.22 ist Internationaler Frauentag. Vor diesem Hintergrund mahnt der Bundesverband Lebensrecht (BVL) in einer Pressemitteilung, die Müttersterblichkeit zu senken und die Frauenverachtung zu beenden.

Der BVL fordert konkret Politik und Gesellschaft auf, sich „nicht mit ideologischen, frauenfeindlichen Projekten wie der Werbefreiheit für und Propagierung von Abtreibungen zu befassen, sondern Müttern im Schwangerschaftskonflikt und Frauen weltweit wirklich zu helfen.“

» Mehr zum BVL-Statement zum Internationalen Frauentag am 08.03.22


27.02.22: TCLG-Lebensrecht Forum am 12.03.22 zum Thema: „Mehr Fortschritt wagen“ – aber wohin?

TCLG-Lebensrecht Forum am 12.03.22 zum Thema: „Mehr Fortschritt wagen“ – aber wohin?Am Samstag, den 12.03.22, von 10:30 bis 16:30 Uhr gibt es wieder das Frühjahr-Forum des Treffen Christlicher Lebensrechts-Gruppen (TCLG) in Kassel. Themenschwerpunkt ist diesmal „Mehr Fortschritt wagen“ – aber wohin? Ab sofort können sich alle Interessierten anmelden.

Die Anmeldung ist erforderlich, bitte bis 08.03.2022. Auf der TCLG-Webseite finden Sie das ausführliche Programm und weitere Informationen zum Organsiatorischen.

» Infos und Anmeldung zum TCLG-Lebensrecht Forum am 12.03.22


21.02.22: Programm der 27. Jahrestagung von Ärzte für das Leben e.V. vom 20. bis 21.05.22 zum Thema „Alarmstufe rot: Lebensrecht unter der Ampel?“ online

27. Jahrestagung des Vereins „Ärzte für das Leben“ Thema: „Alarmstufe rot: Lebensrecht unter der Ampel?“Vom 20. bis 21. Mai 2022 findet in Fulda die 27. Jahrestagung von Ärzte für das Leben e.V. in Kooperation mit der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) statt. Thema ist diesmal: „Alarmstufe rot: Lebensrecht unter der Ampel?“.

Ab sofort ist das Programm online und Interessierte können sich anmelden.

» Zum Programm und zur Anmeldung zur 27. Jahrestagung von Ärzte für das Leben e.V.


18.02.22: BVL-Stellungnahme zur Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a StGB)

Bundesverband Lebensrecht (BVL)Vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung geplanten Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a StGB) hat der Bundesverband Lebensrecht (BVL) am 16.02.22 eine umfassende Stellungnahme an das Bundesjustizministerium gesandt.

Darin erläutert der BVL warum er den Gesetzentwurf zur Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch aus zwei Hauptgründen für verfehlt hält. Erstens wegen der Falschinterpretation des Inhalts von § 219a StGB, der eine Reihe von Missständen behauptet, die nicht bestehen. Zweitens hätte die Abschaffung des Paragraphen Auswirkungen auf andere Bereiche der Abtreibungsregelung und würde eine andere gesellschaftliche Haltung gegenüber Abtreibung bewirken.

» Zur BVL-Stellungnahme zur Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a StGB), 16.02.22


25.01.22: EU-Vorstoß aus Frankreich: Von der Transfer- und Staatsschuldenunion zur Abtreibungsunion

EU-FlaggeFrankreich will, dass die EU eine „Abtreibungsunion“ wird. Das kündigte Emmanuel Macron bei der Vorstellung des Arbeitsprogramms der französischen Ratspräsidentschaft am 19. Januar in Straßburg an. Dazu soll die Charta der Grundrechte der EU aktualisiert und um ein „Recht auf Abtreibung“ ergänzt werden, berichtete die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. in einem ausführlichen Beitrag vom 22.01.22

Von der Transfer- und Staatsschuldenunion zur Abtreibungsunion
ALfA 22.01.22


22.01.22: 6,4 Prozent weniger Abtreibungen im 3. Quartal 2021 als im Vorjahresquartal

Im 3. Quartal 2021 wurden rund 22.700 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet. Dies waren 6,4 Prozent weniger als im 3. Quartal 2020, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am 20.01.2022 in einer Presseaussendung mit. Damit ist wie bereits in den ersten beiden Quartalen 2021 erneut ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen.

» Mehr zu den Abtreibungszahlen im 3. Quartal 2021


19.01.22: Bundesjustizministerium legt Referentenentwurf zur Streichung des Abtreibungs-Werbeverbots vor

Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf zur Abschaffung des § 219a StGB, dem Werbeverbot für Abtreibungen, vorgelegt. Damit will die neue Bundesregierung ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umsetzen.

Dies berichtete der SPIEGEL online am 17.01.22 und das Ärzteblatt. Demnach wollen SPD, Grüne und FDP die bisher geltende Regelung wie geplant ersatzlos streichen. Auch die Linken signalisierten erwartungsgemäß ihre Unterstützung.

» Mehr zum Referentenentwurf zur Streichung des Abtreibungs-Werbeverbots


05.01.22: Abtreibung weltweite Todesursache Nr. 1

2021 starben ungefähr 42,6 Millionen Menschen durch die vorzeitige, künstliche Beendigung der Schwangerschaft. Von allen Todesfällen weltweit wurzeln damit 42 Prozent in der Abtreibung.

Über diese Zahlen berichtete das katholische Nachrichtenportal kath.net am 04.01.22 unter Berufung auf Lifesitenews.

Weltweite Todesursache Nr. 1: Abtreibung
kath.net 04.01.22


2021

30.12.21: COVID-19-Impfstoffe und fetale Zelllinien

Symbolbild Covid-19-ImpfstoffePolitik und Gesellschaft diskutieren derzeit vermehrt über eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen. Manche fordern auch eine generelle Impfpflicht. Wie Impfstoffe hergestellt werden, erfährt dagegen wenig Beachtung. Eine Lücke, die hier geschlossen werden soll. Wegen der Brisanz des Themas hat der Autor Professor Dr. med. Paul Cullen seine Quellen offengelegt.

Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Lebensforum IV 2021, Zeitschrift der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) in Kooperation mit Ärzten für das Leben e.V., Dezember 2021

» Zum Beitrag COVID-19-Impfstoffe und fetale Zelllinien


09.12.21: Bundesverband Lebensrecht: Internationale Erfahrungen zu Abtreibung erfordern Umdenken bei Koalitionsvorhaben

Bundesverband Lebensrecht (BVL)Zum Amtsantritt der neuen Bundesregierung forderte die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht e.V. (BVL), Alexandra Linder, in einer Presseaussendung vom 09.12.21 ein Umdenken bei Koalitionsvorhaben in Bezug auf Abtreibungen.

„Wir gratulieren Bundeskanzler Olaf Scholz und seiner Bundesregierung zur Übernahme der Amtsgeschäfte und wünschen für die bevorstehenden Aufgaben gutes Gelingen. Annalena Baerbock möchte sich als Außenministerin weltweit für Menschenrechte einsetzen und auf internationale Kooperation und Gemeinsamkeiten setzen. Das ist ein guter Vorsatz, zum Beispiel in Bezug auf weltweite Abtreibungsregelungen und deren Folgen.“

» Mehr zu den Forderungen des Bundesverband Lebensrecht an die neue Bundesregierung


26.11.21: Ampel-Koalitionsvertrag: „Mehr Fortschritt wagen – mit ethischem Rückschritt?“

Deckblatt Koalitionsvertrag 2021-2025Am 24.11.21 veröffentlichten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ihren Koalitionsvertrag für 2021 bis 2025.

„Öffentlich ungern thematisiert, entlarvt der Koalitionsvertrag beim Thema Abtreibung das Desinteresse an Menschen und an der Realität.“ Zu dieser Einschätzung gelangt die Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V. (BVL), Alexandra Linder. Auch die Christdemokraten für das Leben (CDL) übten scharfe Kritik an dem Programm.

» Mehr zum Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP und Kritik von Lebensrechtsverbänden


15.11.21: EU-Parlament fodert Aufhebung des De-facto-Abtreibungsverbots in Polen

Flagge PolenEin Jahr nach dem Urteil des polnischen Verfassungsgerichts im Oktober 2020 fordern die Abgeordneten des EU-Parlaments in einer Entschließung vom 11.11.21 die polnische Regierung auf, das „De-facto-Abtreibungsverbot“ aufzuheben, das das Leben von Frauen gefährde.

Wie es in der Pressemitteilung des EU-Parlaments heißt, fordern die Abgeordneten die Regierung auf, „den Zugang zu sicheren, legalen und kostenlosen Abtreibungsdiensten für alle Frauen schnell und umfassend zu gewährleisten.“ Die Entschließung wurde mit 373 Ja-Stimmen bei 124 Gegenstimmen und 55 Enthaltungen angenommen.

Mehr dazu inkl. Entschließungstext und Hintergrundinfos in der Pressemitteilung des EU-Parlaments.

Polen: Restriktives Abtreibungsgesetz darf keine weiteren Opfer fordern
Pressemitteilung EU-Parlament 11.11.21

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. November 2021 zum ersten Jahrestag des De-facto-Abtreibungsverbots in Polen


26.10.21: Veranstaltungshinweis: Lebensrecht-Forum am 20.11.21 in Kassel „25 Jahre Neuregelung des § 218 – und nun?“

Lebensrecht-Forum am 20.11.21Das Treffen Christlicher Lebennsrechts-Gruppen (TCLG) veranstaltet am Samstag, 20.11.21 von 10:30 – 16:30 Uhr ein Lebensrecht-Forum, bei dem sich Engagierte und Interessierte kennen lernen, austauschen und weiterbilden können. Neben in der Regel zwei Impulsreferaten ist Gelegenheit zur Weitergabe von Anregungen und Informationen.

Thematischer Schwerpunkt ist diesmal: „25 Jahre Neuregelung des § 218 – und nun?“

Eine Anmeldung ist erforderlich, bitte bis 13.11.2021

» Mehr zum Lebensrecht-Forum „25 Jahre Neuregelung des § 218 – und nun?“ und zur Anmeldung


30.09.21: Statistisches Bundesamt: 8,5 Prozent weniger Abtreibungen im 2. Quartal 2021 als im Vorjahresquartal

Zum zweiten Mal in Folge wurden dem Statistischen Bundesamt (Destatis) in Wiesbaden weniger Abtreibungen gemeldet als in den Vergleichsquartalen des Vorjahres. Konkret waren es im 2. Quartal 2021 rund 22.900 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland.

Wie Destatis am 28. September 2021 in einer Presseaussendung mitteilte, nahm damit die Zahl der Abtreibungen im 2. Quartal 2021 gegenüber dem 2. Quartal 2020 um 8,5 Prozent ab. Damit ist wie bereits im 1. Quartal 2021 erneut ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Im von der Corona-Pandemie geprägten Jahr 2020 nahmen die Zahl der Abtreibungen lediglich um 0,9 Prozent ab. „Anhand der Datenmeldungen beziehungsweise der Datenstruktur ist keine eindeutige Ursache für diesen Rückgang zu erkennen“, erklärte das Statistische Bundesamt zu den Zahlen.

» Mehr zu den aktuellen Quartalszahlen zu Abtreibungen 2021


20.09.21: Starkes Zeichen: 4.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beim 17. Marsch für das Leben in Berlin

Marsch für das Leben am 18.09.21 in BerlinAm 18.09.21 fand der 17. Marsch für das Leben in Berlin statt und setzte ein starkes Zeichen eine Woche vor der Bundestagswahl.

Vor dem Brandenburger Tor, umrahmt von Ständen der Mitgliedsvereine im Bundesverband Lebensrecht, nahmen 4.500 Menschen aller Altersgruppen am Marsch für das Leben teil. Darunter waren Jugendgruppen, Familien, Senioren, Gemeinden, Busgemeinschaften, sowie Gäste aus dem In- und Ausland, berichtete der Veranstalter, der Bundesverband Lebensrecht (BVL), in einer Pressemitteilung vom selben Tag.

» Zum ausführlichen Bericht zum Marsch für das Leben 2021


17.09.2021: Vorstoß gescheitert: Bundesrat lehnt Abschaffung des Abtreibungs-Werbeverbots in § 219a StGB ab

Illustration zur Debatte um § 219a StGB Werbeverbot für SchwangerschaftsabbruchDer Bundesrat hat am 17.09.21 einen Vorstoß zur Abschaffung des Abtreibungs-Werbeverbots in § 219a Strafgesetzbuch abgelehnt. Eine entsprechende Initiative von Berlin, Brandenburg, Hamburg, Thüringen und Bremen fand in der Länderkammer keine absolute Mehrheit. Dies berichtete der Bundesrat in seinem Nachrichtendienst Plenum kompakt.

Die fünf Länder hatten vorgeschlagen, ein Gesetz in den Bundestag einzubringen, um die Strafvorschrift, die zuletzt 2019 nach längerer kontroverser Debatte verändert wurde, gänzlich zu streichen.

Auf der Webseite des Bundesrates gibt es alle Dokumente und Beschlüsse zur Entscheidung. Ein Beitrag in der „Tagespost“ vom 15.09.21 beleuchtet weitere Hintergründe zum Vorstoß inkl. Kritik von Ärzte für das Leben e.V.

Weitere Informationen:

Vorgeschmack auf Rot-Grün-Rot
Die Tagespost 15.09.21

Keine Mehrheit für Abschaffung des Abtreibungs-Werbeverbots
Bundesrat kompakt 17.09.21


15.09.21: 17. Marsch für das Leben und 20 Jahre Bundesverband Lebensrecht

Bundesverband Lebensrecht (BVL)Bereits zum 17. Mal findet am kommenden Samstag, dem 18.09.2021, der Marsch für das Leben in Berlin statt, der 2002 als „1000 Kreuze für das Leben“ begann. Über die Jahre wurde aus dem Bundesverband Lebensrecht eine der wichtigsten Stimmen für das Lebensrecht aller Menschen von der Zeugung bis zum Tod, aktuell mit 15 Mitgliedsvereinen und über 20.000 direkten Mitgliedern. Hierauf macht der BVL in einer Presseaussendung vom 15.09.2021 aufmerksam.

Das traditionelle „Pro Life-Wochenende“ im September wird am Freitag, dem 17.09.2021, mit einer Fachtagung eingeläutet, diesmal zum Thema Reproduktionsmedizin. Die Fachtagung wird auch im Livestream übertragen.

» Mehr zum 17. Marsch für das Leben und 20 Jahre Bundesverband Lebensrecht


12.09.21: Erinnerung: Einladung zum Marsch für das Leben am 18. September 2021 in Berlin

Marsch für das Leben 18.09.2021Am 18. September 2021 gibt es in Berlin wieder den jährlichen „Marsch für das Leben“. Hierzu lädt der Bundesverband Lebensrecht (BVL) alle Interessierten ein und bittet um Anmeldung, um die Organisation zu erleichtern.

» Melden Sie sich jetzt an zum Marsch für das Leben 2021.


29.08.2021: Abschluss-Erklärung zum Fachkongress „150 Jahre § 218 Strafgesetzbuch“ fordert Neuregelung von Abtreibungen

Debatte um §218 SchwangerschaftsabbruchVom 27. bis 28. August 2021 fand ein vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderter Fachkongress mit dem Titel „150 Jahre § 218 Strafgesetzbuch“ als Online-Veranstaltung statt. In einer gemeinsamen Abschlusserklärung forderten die Teilnehmerinnen wie erwartet eine Streichung des § 218 Strafgesetzbuch.

» Zum ausführlichen Beitrag über den Fachkongress zur Abtreibungsregelung


04.08.21: Interessantes Projekt: Einheitliche Flagge für die Lebensschutzbewegung

Flagge Pro LifeÜber 72 Lebensrechtsvereinigungen in den USA und anderen Ländern haben Ende Juli online über eine einheitliche Flagge abgestimmt, die die Anliegen der Bewegung weltweit symbolisieren soll.

Ziel ist es laut einem Bericht des Nachrichtenportals katholisch.de, eine Fahne mit einer ähnlich leichten Wiedererkennbarkeit zu schaffen, wie sie die Regenbogenfahne für die LGBTIQ-Bewegung hat. Doch es regte sich auch interne Kritik über den Umfang der Bedeutung der Flagge, denn sie stellt nur den Lebensschutz am Lebensanfang dar, nicht jedoch am Lebensende.

Ausführliche Hintergründe und Bestellmöglichkeiten der Flagge bietet dazu das „Pro-Life Flag Project“ auf einer eigenen Webseite.

Weitere Informationen:

Abtreibungsgegner haben für einheitliche Flagge abgestimmt
Katholisch.de 30.07.21

Gegenstück zur Regenbogenfahne: Abtreibungsgegner stimmen über einheitliche Flagge ab
Katholisch.de 15.07.21
Anm.: Dort sind die 6 Finalisten-Flaggen zu sehen. Auf der offiziellen Webseite zum Projekt sind diese leider nicht mehr abrufbar.

The Pro-Life Flag
Offizielle Webseite zum Projekt


02.08.21: Warum immer weniger Ärzte Abtreibungen durchführen

Embryo silhouette in FrauenhandIm Deutschlandfunk gab es am 29.07.21 einen lesenswerten Beitrag zur Frage, warum immer weniger Ärztinnen und Ärzte Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.

Beleuchtet werden darin auch politische Debatten seit 1992 bis heute zum Thema Abtreibung.

Warum immer weniger Ärzte Abtreibungen durchführen
Deutschlandfunk 29.07.21


19.07.21: Wahlprogramme: Wie die Parteien zu Abtreibung stehen

Die katholische „Tagespost“ hat im Rahmen einer sechsteiligen Reihe zur kommenden Bundestagswahl 2021 die Wahlprogramme der im Bundestag vertretenen Parteien zu verschiedenen Themenfeldern durchleuchtet. Im Beitrag vom 10.07.21 geht es um die Positionierung der Parteien zum Lebensschutz.

Auffallend sei laut dem Blatt, dass das Thema Lebensschutz allein bei der CDU/CSU gar nicht vorkommt.

Wie die Parteien zu Abtreibung stehen
Die Tagespost 10.07.21


15.07.21: Einladung zum Marsch für das Leben am 18. September 2021 in Berlin

Marsch für das Leben 18.09.2021Am 18. September 2021 gibt es in Berlin wieder den jährlichen „Marsch für das Leben“. Hierzu lädt der Bundesverband Lebensrecht (BVL) alle Interessierten ein und bittet um Anmeldung, um die Organisation zu erleichtern.

Zudem stehen zahlreiche Werbematerialien zur Veranstaltung bereit. Konkret gibt es Karten, Plakate und weiteres Material als Download oder zum kostenlosen Bestellen.

» Melden Sie sich jetzt an und ordern Sie Werbematerial zum Marsch für das Leben 2021.


30.06.21: Online-Stream Film „Unplanned“ am 09.07.21 mit anschließendem Expertengespräch

Film Unplanned online am 09.07.21In Zusammenarbeit mit der jungen Lebensrechtsorganisation „Sundays for Life“ gibt es eine exklusive und kostenlose Online-Ausstrahlung des Films „Unplanned“ am

Freitag, den 9. Juli 2021, um 19:45 Uhr

Nach der Vorstellung haben die Zuschauer die Gelegenheit, in einem Online-Chat Fragen rund um das Thema Abtreibung an Prof. Dr. med. Paul Cullen, Vorsitzender Ärzte für das Leben e.V., zu stellen.

Weitere Informationen und Anmeldung unter: sundaysforlife.org/unplanned


24.06.21: PM: Matic-Bericht im EU-Parlament angenommen: Ärzte für das Leben e.V. erwarten weitere Aushöhlung des Lebensrechts in Europa

Logo Ärzte für das Leben e.V.Am Nachmittag des 24. Juni 2021 wurde der Bericht „Über die Lage im Hinblick auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte in der EU im Zusammenhang mit der Gesundheit von Frauen“ des kroatischen Sozialisten Predrag Fred Matic mit einer klaren Mehrheit von 378 zu 255 Stimmen und 42 Enthaltungen vom Europäischen Parlament angenommen.

Prof. Paul Cullen, Vorsitzender der Ärzte für das Leben e.V. erklärte hierzu heute in Münster: „Die Annahme des Matic-Berichts ist ein großer Rückschlag für die Menschenrechte, das Lebensrecht und die ärztliche Gewissensfreiheit in Europa.“

» Zur ÄfdL-Pressemitteilung zur Annahme des Matic-Bericht im EU-Parlament


24.06.21: Ungeachtet aller Proteste: Matic-Bericht im EU-Parlament angenommen

EU-FlaggeDie Abgeordneten des Europaparlaments haben nach einer Debatte am 23.06.21 den umstrittenen sogenannten Matic-Bericht in einer Abstimmung am 24.06.21 mehrheitlich angenommen.

In der angenommenen Entschließung werden die EU-Länder aufgefordert, die „sexuelle und reproduktive Gesundheit“ und damit verbundene Rechte von Frauen zu schützen und fördern. Dies teilte das EU-Parlament in einer Presseaussendung vom selben Tag mit. Am 23.06.21 hatte der Bundesverband Lebensrecht (BVL) sowie weitere Organisationen in Brüssel im Vorfeld der Debatte gegen den Bericht protestiert.

» Mehr zum Ergbenis der Abstimmung im EU-Parlament am 24.06.2021 über den Matic-Bericht


23.06.21: Stoppt den Matic-Bericht! – Bundesverband Lebensrecht zeigt Präsenz in Brüssel

Bundesverband Lebensrecht (BVL) protestierte am 23.06.2021 in Brüssel gegen den Matic-Bericht

Bundesverband Lebensrecht (BVL) und andere protestierten am 23.06.2021 in Brüssel gegen den Matic-Bericht

Vertreter des Bundesverbands Lebensrecht (BVL) waren am 23.06.2021 in Brüssel, um mit Abgeordneten des EU-Parlaments über den sogenannten Matic-Bericht zu sprechen. Über diesen Bericht, der sich mit den sexuellen und reproduktiven Rechten und sexueller und reproduktiver Gesundheit von Frauen beschäftigt, soll nach einer Debatte morgen abgestimmt werden. Dies teilte der BVL in einer Presseaussendung mit.

Auf der Veranstaltung waren unter anderem auch der internationale Lebensrechtsverband One of Us, die Ärzte für das Leben e.V. und Kaleb e.V. vertreten.

» Mehr zum BVL-Protest am 23.06.21 in Brüssel gegen den Matic-Bericht


17.06.21: Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union (COMECE) gegen Matic-Bericht

Positionspapier Sekretariat der Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union (COMECE) zum Matic-Bericht vom 17.06.2021Das Sekretariat der Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union (COMECE) hat am 17. Juni 2021 ein Positionspapier zum sogenannten „Matic-Bericht“ veröffentlicht.

Der Matic-Bericht ist ein Resolutionsentwurf zur „Situation der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte in der EU im Rahmen der Gesundheit von Frauen“. Er soll am 23.06.21 in der Plenarsitzung des EU-Parlaments debattiert und ein Tag später zur endgültigen Schlussabstimmung vorgelegt werden.

» Mehr zum Positionspapier der Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union (COMECE) zum Matic-Bericht


30.05.2021 Aktionsaufruf an das Europäische Parlament: Stoppt den Matic-Bericht

EU-FlaggeIm Juni wird das Europäische Parlament über eine Vorlage des Frauenausschusses abstimmen, den sogenannten Matic-Bericht. Dieser Bericht enthält unter anderem die Forderung, Abtreibung als normale Leistung der weiblichen Gesundheitsversorgung zu etablieren. Fast in derselben Form wurde der Bericht als „Estrela-Bericht“ schon 2014 dem Plenum vorgelegt und abgelehnt.

Der Matic-Bericht wurde bereits im zuständigen „Ausschuss für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter“ mit 27 gegen sechs Stimmen angenommen, berichtete die Tagespost am 18.05.21.

Der Bundesverband Lebensrecht hat dazu einen Aktionsaufruf gestartet, um diesen Vorstoß noch zu stoppen. Machen Sie mit und schreiben Sie jetzt Ihren EU-Abgeordneten!

Weitere Informationen:

Abtreibung als Menschenrecht?
Die Tagespost 18.05.21

Aktionsaufruf Bundesverband Lebensrecht (BVL) zum Matic-Bericht


10.05.2021 Positionspapier: Grüne bestehen auf flächendeckende Versorgung bei Abtreibungen

GrüneImmer weniger Ärztinnen und Ärzte bieten in Deutschland Abtreibungen an. Die Grünen wollen die Versorgung verbessern und u.a. Schwangerschaftsabbrüche kostenlos anbieten, berichtet das Nachrichtenmagazin der Spiegel am 09.05.21 unter Berufung auf ein verabschiedetes Positionspapier.

Darin positionieren sich die Grünen im Wahljahr noch einmal klar zu den sogenannten „reproduktiven Rechten von Frauen“. Langfristig will die Grünen-Fraktion bekanntlich den § 218 im Strafgesetzbuch abschaffen.

Grüne pochen auf flächendeckende Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen
Spiegel 09.05.21


03.05.21: Zwei Filme zu Abtreibungsmethoden veröffentlicht

Screenshot Animationsfilm Abtreibung mittels AbsaugmethodeDer Lebensrechtsverein sundaysforlife e.V. hat online zwei sehenswerte Animationsfilme zu den Abtreibungsmethoden veröffentlicht, konkret zur Abtreibungspille und zur Absaugmethode (Vakuumaspiration).

Darin erklärt der Gynäkologe Dr. Johannes Decker anschaulich mittels Zeichentrick-Animation, wie ein Schwangerschaftsabbruch mit diesen beiden Methoden abläuft.

» Mehr in unserer Themenrubrik Fachinformationen zum Schwangerschaftsabbruch, Wissenswertes


24.04.21: BVL-Bundesvorstand für weitere drei Jahre gewählt – Lebensrechtsbewegung wächst stetig

Bundesverband Lebensrecht (BVL)Am 15. April tagte die Mitgliederversammlung des Bundesverbands Lebensrecht (BVL). Dabei wurde Alexandra Linder für eine zweite Amtsperiode als Vorsitzende des Dachverbands der deutschen Lebensrechtsbewegung gewählt. Dies teilte der BVL in einer Presseaussendung am 21.04.2021 mit.

» Mehr zur Wahl des BVL-Bundesvorstand


15.04.21: ZDF-Diskussionssendung „13 Fragen: Ist Abtreibung ein Grundrecht?“

Screenshot ZDF-Sendung "13 Fragen: Ist Abtreibung ein Grundrecht?" vom 14.04.21Am 14.04.21 gab es im ZDF eine interessante Diskussionssendung aus der Reihe „13 Fragen“ zum Thema: „Ist Abtreibung ein Grundrecht?“. Darin versucht Moderatorin Salwa Houmsi ihre drei Pro- und drei Contra-Gäste in 13 Fragen aufeinander zu zu bewegen und sich „auf die goldene Mitte“ zu einigen.

Gäste waren u.a. Cornelia Kaminski, Lehrerin und Vorsitzende Aktion Lebensrecht für Alle e.V. und Dr. Michael Kiworr, Gynäkologe, Autor und aktives Mitglied von Ärzte für das Leben e.V.. Die 40-minütige Sendung ist noch bis 14.04.2022 in der ZDF-Mediathek abrufbar.

» Zur ZDF-Sendung „13 Fragen: Ist Abtreibung ein Grundrecht?“


04.04.21: Neuer Anlauf im EU-Parlament für ein „Menschenrecht auf Abtreibung“

EU-FlaggeIn Brüssel unternimmt der Frauenausschuss des EU-Parlaments erneut den Versuch, mittels einer Parlamentsentschließung ein „Menschenrecht auf Abtreibung“ einzuführen. Schon in der Legislaturperiode zwischen 2009 und 2014 gab es einen Versuch unter der Federführung der portugiesischen Abgeordneten Edite Estrela. Dies ist jedoch damals gescheitert.

Über die nun bekanntgewordenen neuen Pläne berichtete ausführlich das Institut für Demographie, Allgemeinwohl und Familie e.V. am 30.03.2021 in seiner Publikation „Brief aus Brüssel“. Demnach gibt es nun einen Berichtsentwurf von Predrag Fred Matic. Der Berichtsentwurf ist die Wiedervorlage des früheren Estrela-Berichts. Einzige substantielle Änderung sei die parlamentsinterne Verfahrensnummer, die nun „2020/2215 (INI)“ lautet.

» Zum Beitrag: „Die große Heuchelei in der Abtreibungsfrage – Vor einer neuen Abstimmung im Parlament“
iDAF 30.03.21


26.03.21: Rund 100.000: Zahl der Abtreibungen im Jahr 2020 leicht zurückgegangen

Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland ist im Jahr 2020 mit rund 100.000 gemeldeten Fällen mit einem Minus von 0,9 Prozent leicht gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Konkret waren es 99.948 Abtreibungen in 2020 gegenüber 100.893 im Jahr 2019.

Der Bundesverband Lebensrecht e.V. (BVL) sieht in den aktuellen Zahlen die Behauptungen, die von einer angeblichen Abtreibungs-Unterversorgung sprechen, als Lügen entlarvt.

» Mehr zu den Abtreibungszahlen für 2020


08.03.21: BVL zum Internationalen Frauentag: Internationale Frauenförderung auf dem Irrweg

Bundesverband Lebensrecht BVLZum Internationalen Frauentag am 08. März fordert die Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V. (BVL), Alexandra Maria Linder M.A., einen Blick über den Tellerrand.

„Ein internationaler Frauentag verlangt es, über den eigenen Tellerrand zu blicken und sich mit wirklichen Problemen von Frauen weltweit zu beschäftigen, nicht mit ideologieverblendetem Schmoren im eigenen Wohlstandssaft. Frauen weltweit fehlt es vor allem an Zugang zu Bildung, an Zugang zu sauberem Trinkwasser, an Respekt und Gleichberechtigung in der Gesellschaft und in der Familie, an selbstbestimmter Berufs- und Heiratswahl und vielem mehr“, so die BVL-Vorsitzende.

» Mehr zum Internationalen Frauentag und der Kritik des Bundesverband Lebensrecht e.V.


06.03.21: Bundestagsdebatte: Linke wollen Abtreibung aus Strafgesetzbuch streichen

Debatte um §218 SchwangerschaftsabbruchDie Bundestagsfraktion „Die Linke“ fordert in einem Antrag vom 21.02.21 die Streichung von §§218ff aus dem Strafgesetzbuch. Zudem sollen die Kosten für Abtreibungen, Verhütung und künstliche Befruchtung die Krankenkassen übernehmen. Am 04.03.21 wurde in erster Lesung abends eine halbe Stunde über den Vorstoß der Linken sehr kontrovers debattiert.

Der Antrag mit dem Titel „Für das Leben – Das Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung sichern, reproduktive Gerechtigkeit ermöglichen“ wurde nach der Beratung in den federführenden Ausschuss für Familie, Frauen, Senioren und Jugend überwiesen.

» Mehr zur Debatte über den Antrag der Linksfraktion zu Abtreibungen auf der Webseite des Deutschen Bundestages, inkl. Dokumenten und Videoaufzeichnung der Sitzung.


27.02.21: Universität Münster stärkt Prof. Cullen den Rücken

P. CullenDer Versuch zweier Studentengruppen an der Universität Münster, dem Mediziner und 1. Vorsitzenden der ÄfdL, Prof. Paul Cullen den Lehrauftrag als „Außerplanmäßigem Professor“ u.a. wegen seiner kritischen Haltung zum Thema Abtreibung aberkennen zu lassen, ist gescheitert. Die Medizinische Fakultät der Universität Münster hat in einer Stellungnahme mit Verweis auf die Meinungsäußerungsfreiheit und die freiheitlich-demokratische Grundordnung die Forderung des „Allgemeinen Studentenausschuss“ (AStA) und der Gruppe „Kritische Mediziner Münster“ zurückgewiesen.

Dies berichtete ausführliche „Die Tagespost“ online am 26.02.21. Der Fall hatte u.a. unter Lebensrechtsorganisationen für Wirbel gesorgt. Sowohl die Christdemokarten für das Leben (CDL) als auch die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) und der Vorstand der Ärzte für das Leben e.V. hatten sich kritisch in die Debatte eingebracht. Studenten starteten eine Petition zu seinem Verbleib.

» Zum Beitrag „Universität Münster stärkt Lebensschützer Cullen den Rücken“, Die Tagespost 26.02.21


PM 15.02.21: Vorstand der „Ärzte für das Leben e.V.“ weist die Verleumdungskampagne gegen seinen 1. Vorsitzenden entschieden zurück

Logo Ärzte für das Leben e.V.Der Vorstand des Vereins „Ärzte für das Leben“ weist die vom AStA der Universität Münster gestartete Kampagne gegen Herrn Professor Dr. Paul Cullen als inakzeptabel zurück. Der Text, den der AStA (ohne Namensnennung, wer beim AStA schlußendlich für die Angriffe persönlich verantwortlich ist) als offizielles Statement des Studentenausschusses am 19. Januar 2021 veröffentlicht hat, weist alle Merkmale einer Hetzschrift auf.

» Zur Presssemitteilung Vorstand der „Ärzte für das Leben e.V.“ weist die Verleumdungskampagne gegen seinen 1. Vorsitzenden entschieden zurück


10.02.21: Eine Erfolgsgeschichte: 20 Jahre Bundesverband Lebensrecht e.V. (BVL)

Bundesverband Lebensrecht BVLAm 10. Februar 2021 feiert der Bundesverband Lebensrecht e.V. (BVL) sein 20-jährige Bestehen. Seit 20 Jahren macht es sich der Bundesverband Lebensrecht zur Aufgabe, die Würde jedes Menschen, unabhängig von Alter, Herkunft oder Zustand, zu wahren und dadurch eine humane Gerechtigkeit zu stärken. Zusammen mit seinen Mitgliedsvereinen setzt er sich auf vielfältige Weise für den Schutz des Lebens, das Recht auf Leben und die Menschenwürde, insbesondere am Anfang und am Ende des Lebens, ein. Auch Ärzte für das Leben e.V. sind darin vertreten.

» Zum Beitrag zum 20-jährigen Bestehen des Bundesverband Lebensrecht (BVL)


06.01.21: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen zwei Berliner Gynäkologen wegen gemeinschaftlichen Totschlags eines lebensfähigen, aber schwer geschädigten Zwillings

BGHDer Bundesgerichtshof (BGH) hat am 04.01.2021 das Urteil gegen zwei Berliner Gynäkologen wegen gemeinschaftlichen Totschlags eines lebensfähigen, aber schwer geschädigten Zwillings bestätigt. Der BGH lässt aber die zur Bewährung ausgesetzten Strafen neu verhandeln. Dies teilte das Gericht in einer Presseaussendung mit und berichtete das Aerzteblatt online.

» Zum Beitrag Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen zwei Berliner Gynäkologen wegen gemeinschaftlichen Totschlags eines lebensfähigen, aber schwer geschädigten Zwillings


02.01.21: Juristischer Beitrag zum Thema „Schwangerschaftskonfliktberatung in digitaler Form?“

Wie sicher bekannt, wird die Schwangerschaftskonfliktberatung, die Voraussetzung für einen straflosen „Schwangerschaftsabbruch“ ist (Scheinberatung), seit Beginn der Corona-Krise auch online oder telefonisch durchgeführt, wobei der Beratungsschein auch per E-Mail oder Post versendet wird. Nach Ende der Pandemie wird diese Praxis vermutlich mit der Begründung beibehalten, sie habe sich bewährt.

In einem aktuellen Beitrag in der Zeitschrift für Lebensrecht (ZfL) Heft 4/2020 der Juristenvereinigung Lebensrecht äußert Bernward Büchner rechtliche Bedenken gegen die online oder telefonisch erfolgende Scheinberatung. Rat und Hilfe könne von Schwangeren selbstverständlich auch auf digitalem Weg gesucht und ihnen gewährt werden.

PDFSchwangerschaftskonfliktberatung in digitaler Form?
Bernward Büchner
Zeitschrift für Lebensrecht (ZfL), Heft 4/2020, S. 531 ff.


2020

17.12.20: Kongress Leben.Würde 2021 vertagt auf 2022

Kongress Leben.Würde 2022Der ursprünglich für den vom 12. bis 14. März 2021 geplante Kongress „Leben. Würde 2021“ auf dem Schönblick in Schwäbisch Gmünd wurde coronabedingt auf den 21.- 23. Oktober 2022 verschoben. Die Corona-Maßnahmen in Deutschland machen es laut Veranstalter unumgänglich. Das Programm wird demnächst entsprechend aktualisiert.

Zum Inhalt: Das Verbot jeglicher Beihilfe zum Suizid ist aufgehoben, das Geschäft mit „Leihmütter“-Babys boomt, 100.000 Kinder werden jedes Jahr allein in Deutschland abgetrieben: Die im Grundgesetz verbriefte Menschenwürde ist nicht bei allen Menschen unantastbar. Der breit aufgestellte, ökumenische Kongress bezieht Position für einen konsequenten und uneingeschränkten Lebensschutz. Ärzte, Biologen, Philosophen, Juristen, Theologen, Politiker, Journalisten und Experten von Lebensrechtsorganisationen geben Orientierung und neue Impulse.

Der Kongress vernetzt Lebensrechtler, informiert über die aktuellen Debatten, zeigt Initiativen zum Handeln auf und gibt in Seminaren konkrete Tipps, wie auch Sie in Ihrem Alltag das Recht auf Leben unterstützen und Lebensschützer sein können.

» Mehr Infos zum Kongress Leben.Würde 2022


15.12.20: Filmkritik: Sieben Tage in einer Abtreibungsklinik

Screenshot Doku 7 Tage AbtreibungsklinikEine SWR-Journalistin filmt den Tod der Ungeborenen, das Leid der Frauen und die Rechtfertigungen des Arztes. „Mehr als 100.000 Frauen erleben das jedes Jahr in Deutschland!“ Mit diesen Worten beginnt Fernseh-Reporterin Luisa Szabo ihre filmische Dokumentation von sieben Tagen Dreharbeit in einer Abtreibungspraxis.

Der sehenswerte Film ist seit 11.11.2020 online auf youtube abrufbar. Die Stiftung Ja zum Leben hat dazu am 07.12.20 eine ausführliche Filmkritik veröffentlicht.

Weitere Infos:

Filmkritik: Sieben Tage in einer Abtreibungsklinik
Stiftung Ja zum Leben, 07.12.2020

7 Tage… In der Abtreibungsklinik
SWR Doku 11.11.2020 auf youtube


09.12.20: Papstbotschaft zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung

International Day of People With Disabilities (UN)Papst Franziskus hat zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember 2020 eine eindringliche Rede gehalten. Darin prangert das Oberhaupt der katholischen Kirche die zunehmende Bedrohung für Menschen mit Behinderung durch die „Wegwerfkultur“ an.

Es sei „wichtig, eine Kultur des Lebens zu fördern, die unermüdlich die Würde jedes Menschen betont, insbesondere zum Schutz von Männern und Frauen mit Behinderung“, so der Papst. Das katholische Nachrichtenportal kath.net dokumentierte die Rede im Wortlaut.

Papst erinnert an unsere Behinderten, bedroht durch die „Wegwerfkultur“
kath.net 03.12.2020

International Day of People With Disabilities (UN)


02.12.20: Resolution: EU-Parlament verurteilt Abtreibungsurteil des polnischen Verfassungsgerichtshofs

EU-FlaggeDas Europäische Parlament hat am 25.11.20 in einer Resolution das kürzlich gefällte Abtreibungsurteil des polnischen Verfassungsgerichtshofs vom 22. Oktober verurteilt. Sie sehen darin einen Rückschlag für die „sexuellen und reproduktiven Rechte“ der Frauen in Polen und betonen die gesetzliche Verpflichtung der EU, diese Rechte zu wahren und zu schützen.

» Mehr zur EU-Resolution zum Abtreibungsurteil des polnischen Verfassungsgerichtshofs


28.11.20: Embryonenschutz, Abtreibung und Sterbehilfe: Grüne verabschieden neues Grundsatzprogramm

Die Grünen haben nach knapp dreijährigem Prozess bei ihrem Online-Bundesparteitag am 22.11.2020 ihr neues Grundsatzprogramm verabschiedet. Darin haben sie auch diverse biopolitische Weichen für sich gestellt, u.a. zu Sterbehilfe, Abtreibung und Embryonenschutz.

» Mehr im ausführlichen Beitrag zum neuen Grundsatzprogramm der Grünen inklusive Kritik der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA)


07.10.20: Videoaufzeichnungen zur BVL-Fachtagung „Lebensbejahende Bindungen“ online

Bundesverband Lebensrecht BVLSeit kurzem sind die Videoaufzeichnungen zur BVL-Fachtagung „Lebensbejahende Bindungen – Grenzen von Autonomie und Selbstbestimmung“ vom 18.09.2020 online abrufbar. Hierauf machte der Bundesverband Lebensrecht aufmerksam.

Die Fachtagung beleuchtete aus verschiedenen wissenschaftlichen Perspektiven, wie die für den Menschen existenziellen Bindungen im vorgeburtlichen Stadium und am Lebensende im Zusammenhang mit Autonomie und Selbstbestimmung zu betrachten sind.

Zu den Videoaufzeichnungen zur BVL-Fachtagung „Lebensbejahende Bindungen – Grenzen von Autonomie und Selbstbestimmung“ vom 18.09.2020


21.09.20: 2,8 Prozent mehr Abtreibungen im 2. Quartal 2020 als im Vorjahresquartal

Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland lag im 2. Quartal 2020 mit rund 25.100 gemeldeten Fällen um 2,8 Prozent höher als im 2. Quartal 2019. Dies teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am 14.09.20 mit.

Demnach sind in diesem Ergebnis im geringen Umfang nachträglich gemeldete Daten aus dem 1. Quartal 2020 enthalten, da aufgrund der Corona-Pandemie nicht alle auskunftspflichtigen Arztpraxen und Krankenhäuser ihre Daten fristgerecht gemeldet hatten. Unter Berücksichtigung dieses Effektes liegt die Zunahme der Zahl der Abtreibungen im 2. Quartal 2020 gegenüber dem 2. Quartal 2019 etwa 0,5 Prozentpunkte niedriger, so Destatis.

» Zum ausführlichen Bericht zu den Abtreibungszahlen für das 2. Quartal 2020


19.09.20: Über 3.000 Teilnehmer beim Marsch für das Leben 2020

Pro-Life-Kundgebung im politischen Zentrum Berlins

Marsch für das Leben 2020 Berlin„Wir lieben das Leben!“ Unter diesem Motto haben unter Corona-Bedingungen über 3.000 Teilnehmer an der alljährlichen Kundgebung beim Marsch für das Leben am 19.09.2020 in Berlin teilgenommen. Viele tausend weitere verfolgten die Veranstaltung im Fernsehen oder im Live-Stream zu Hause. Dies teilte der Veranstalter, der Bundesverband Lebensrecht (BVL) in einer Presseaussendung mit.

Auch die Ärzte für das Leben waren rege eingebunden, sowohl im Vorfeld bei der Organisation als auch beim Marsch.

» Zum Bericht zum Marsch für das Leben und zur BVL-Fachtagung am 18.09.2020


18.09.20: Lesenswerter Beitrag zur Abtreibungsdebatte: Schwache muss man schützen

A. FrankeAm 17.09.20 erschien in der Mittelbayerischen Zeitung von unserem 2. Vorsitzenden, Dr. med. Adam Franke, ein Beitrag zur Abtreibungsdebatte.

Abtreibung: Schwache muss man schützen
Die schleichende Normalisierung der Tötung löst keine Probleme. Viele finden, Kranke, Schwache und Kleine seien weniger wert.
von Dr. med. Adam Franke


14.09.20: Filmtipp: „Unplanned. Was sie sah, änderte alles“

Film: „Unplanned. Was sie sah, änderte alles“Ab sofort ist der Film: „Unplanned. Was sie sah, änderte alles“ auf DVD in deutscher Synchronfassung erhältlich und kommt auch in die Kinos.

Der Film erzählt die wahre Geschichte von Abby Johnson, die in Amerika acht Jahre Leiterin einer Beratungs- und Abtreibungsklinik war und dann zur überzeugten Menschenrechtsaktivistin wurde.

» Mehr Infos zum Film „Unplanned. Was sie sah, änderte alles“


08.09.20: Bundesverband Lebensrecht zu aktuellen Behauptungen in Bezug auf den Marsch für das Leben

Marsch für das Leben 2020Aktuell kursieren Gerüchte und Behauptungen, der Marsch für das Leben sei eine „Anti-Corona“-Demonstration oder werde durch solche und weitere Fremd-Themen oder -Bewegungen unterwandert. Die Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht (BVL), Alexandra Linder veröffentlichte dazu am 08.09.20 die folgende Stellungnahme.

» Zur Stellungnahme von Alexandra Linder vom Bundesverband Lebensrecht


25.08.20: Urteil: Gericht untersagt Abtreibungsgegner Äußerungen über Ärztin Hänel

Das Landgericht Hamburg hat dem Betreiber der Internetseite „Babykaust“ Klaus Günter Annen in einem Urteil zu einer Unterlassungklage untersagt, bei Äußerungen über die Gießener Ärztin Kristina Hänel Schwangerschafts­abbrüche mit dem Holocaust zu vergleichen.

Annen muss zudem eine Entschädigung in Höhe von 6.000 Euro an Hänel zahlen. Dies berichtete u.a. das Deutsche Ärzteblatt online am 24.08.2020.

» Mehr zum Urteil: Gericht untersagt Abtreibungsgegner Äußerungen über Gießener Ärztin Hänel


20.08.20: Konzeptpapier vorgelegt: Bundesregierung will bessere Versorgung bei Abtreibungen

Die Bundesregierung strebt eine bessere Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen an. Dies berichtete die Süddeutsche Zeitung am 18.08.2020 unter Berufung auf ein vorliegendes Konzeptpapier des Bundesgesundheitsministeriums und der Bundesärztekammer, das sich derzeit in der Ressortabstimmung befinde.

Hintergrund sind getroffene Vereinbarungen im Rahmen der letzten Änderungen zum umstrittenen Paragrafen 219a, „die Qualität der medizinischen Versorgung von Frauen“ bei Abtreibungen zu sichern.

Mehr im ausführlichen Artikel auf sueddeutsche.de vom 18.08.2020 und ergänzend im Ärzteblatt vom 19.08.20.


16.08.2020: Erinnerung: Marsch für das Leben am 19. September 2020 in Berlin und BVL-Fachtagung finden statt

Marsch für das Leben 2020Der diesjährige Marsch für das Leben am 19. September 2020 in Berlin findet wie geplant statt. Allerdings ist die Teilnehmerzahl auf 5000 begrenzt und es ist eine Anmeldung beim Bundesverband Lebensrecht (BVL) erforderlich. Auch die BVL-Fachtagung davor am 18.09.20 zum Thema „Lebensbejahende Bindungen – Grenzen von Autonomie und Selbstbestimmung“ findet statt.

Beginn des Marsches am 19.09.20 ist um 13:00 Uhr mit der Kundgebung. Anschließend folgt der gemeinsame Marsch für das Leben durch Berlin. Die Wegstrecke ist maximal 3 km lang und barrierefrei. Im Anschluss findet ein Ökumenischer Gottesdienst statt. Die Veranstaltung endet gegen 17:30 Uhr.

Wer nicht teilnehmen kann, kann erstmals über Live-Stream die Veranstaltung auf einer Leinwand/am Computer mitverfolgen, fast so, als wären Sie dabei.

» Mehr zum Marsch für das Leben 2020 und die BVL-Fachtagung und zur Anmeldung.


07.08.20: Abtreibung: Gesetzeslage zum Schutz von Ärzten für Bundesgesundheitsminister Spahn ausreichend

Bundesgesundheitsminister SpahnDerzeit plant die Bundesregierung keine Gesetzesverschärfungen, um Ärzte, die Abtreibungen vornehmen, und betroffene Frauen stärker als bisher vor Lebens­schützern zu schützen. Die rechtlichen Möglichkeiten seien nach Ansicht von Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) ausreichend, berichtete das Ärzteblatt online am 06.08.2020.

Zuvor hatte die BÄK-Vizepräsidentin Dr. Heidrun Gitter in einem am 25.07.20 veröffentlichten Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt den Gesetzgeber aufgefordert, Ärztinnen und Ärzte besser vor „aggressiven Abtreibungsgegnern“ zu schützen. (Siehe unsere Meldung vom 29.07.20 unten)

Weitere Informationen:

Schwangerschaftsabbrüche: Gesetzeslage zum Schutz von Ärzten für Spahn ausreichend
aerzteblatt.de 06.08.2020


29.07.20: Interview: BÄK-Vizepräsidentin für mehr Schutz für Ärzte, die Abtreibungen durchführen

BÄK-Vizepräsidentin Dr. Heidrun GitterSeit einem Jahr können sich Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser und wei­tere Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche unter Voraussetzung des Paragrafen 218a durchführen, auf eine öffentliche Liste der Bundes­ärzte­kammer (BÄK) aufnehmen lassen. In ihrer Zwischenbilanz im Deutschen Ärzteblatt vom 25.07.20 fordert BÄK-Vizepräsidentin Dr. Heidrun Gitter den Gesetzgeber auf, Ärztinnen und Ärzte besser vor „aggressiven Abtreibungsgegnern“ zu schützen.

„Der Schutz der Ärzte ist eine Forderung, die wir lauter stellen müssen“
Ärzteblatt vom 25.07.20

Siehe ergänzend:

ROUNDUP: Info-Liste mit Ärzten zu Abtreibungen wächst langsam
Handelsblatt.com 28.07.20
Anm.: Darin kommen auch Ärzte für das Leben e.V. zu Wort.


22.07.20: Interview: Impfen – pro und contra unter ethischen Gesichtspunkten

Ampullen zum ImpfenStandpunkt – „Soll ich mein Kind impfen lassen oder nicht?“ – das fragen sich viele Eltern, aber auch Erwachsene, wenn man an einen Impfstoff gegen das Corona-Virus denkt. Die Verantwortung ist doppelt, wenn Eltern wissen, dass für die Herstellung eines Impfstoffes Zellen abgetriebener Embryonen verwendet wurden.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO warnt zwar vor Impfskepsis, doch muss die Frage erlaubt sein, wo die Impfstoffe herkommen und wie sie produziert wurden.

Der Vorsitzende der Ärzte für das Leben, Prof. Dr. med. Paul Cullen, erörtert in einem ausführlichen Radiobeitrag auf Radio horeb vom 19.07.20 die Vor- und Nachteile der Impfung.

Impfen – pro und contra unter ethischen Gesichtspunkten
Interview auf Radio Horeb am 19.07.2020 mit Prof. Paul Cullen, dort als Podcast zum direkt anhören oder als Download


20.07.20: Baden-Württemberg: Debatte um Abtreibungszwang für Ärzte vorläufig beendet

Die Debatte um einen möglichen Zwang für Ärzte zur Durchführung von Abtreibungen in Baden-Württemberg ist vorläufig beendet. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen) wies die grüne Staatssekretärin im baden-württembergischen Ministerium für Soziales und Integration, Bärbl Mielich, indirekt in die Schranken. Sie hatte zuvor erklärt, man prüfe inwieweit man eine Abtreibungsbereitschaft zum Einstellungskritierium für Ärzte und Ärztinnen an Unikliniken machen könne.

» Mehr im ausführlichen Bericht zur Debatte in Baden-Württemberg um Abtreibungszwang für Ärzte


10.07.20: Baden-Württemberg: Grüne wollen Uniklinik-Ärzte zu Abtreibungen verpflichten

In Baden-Württemberg ist eine Debatte darüber entbrannt, ob Ärzte an Unikliniken verpflichtet werden können, Abtreibungen vorzunehmen und ob von einem Ja dazu Neueinstellungen abhängig gemacht werden können. Der Anstoß dazu kam von der Staatssekretärin im Landessozialministerium, Bärbl Mielich (Bündnis 90/Die Grünen). Hintergrund ist, dass viele junge Ärzte keine Schwangerschaftsabbrüche mehr durchführen wollen.

Bei Lebensrechtsverbänden wie Ärzte für das Leben e.V., Christdemokraten für das Leben (CDL), und der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), sowie Landespolitikern stießen die Pläne auf scharfe Kritik.

Weitere Informationen:

Grünen-Politikerin über Abtreibung: „Wir haben eine Verantwortung“
Immer weniger Ärzt*innen führen Schwangerschaftsabbrüche durch. Baden-Württembergs Sozialstaatssekretärin Bärbl Mielich, Grüne, will nun handeln.
TAZ 06.07.20

Kritik: „Gewissensfreiheit durch die Hintertür eines faktischen Teilberufsverbots aushebeln“
„Vorstoß der Grünen in Baden-Württemberg, Anstellung von Ärzten an Universitätskliniken von ihrer Bereitschaft abhängig zu machen, Abtreibungen durchzuführen, ist ein Fanal für die ganze Ärzteschaft.“
Gastkommentar des Medizinprofessors Paul Cullen (Ärzte für das Leben e.V.)
KATH.NET 10.07.20

Deutschland: Abtreibung ist keine medizinische Leistung
Baden-Württemberg: Uniklinik-Ärzte zu Abtreibungen verpflichten?
idea 08.07.20

ALfA fordert Gewissensfreiheit für Ärzte – Baden-Württembergische Landesregierung will Ärzte zu Abtreibungen zwingen
PRESSEMITTEILUNG Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) 08.07.20

Die Gewissensfreiheit muss geschützt werden!
Gewissensfreiheit behindere das (zwar postulierte, aber nicht bestehende) „Recht auf Abtreibung“ – „Was bei Wehrdienstverweigerung ganz selbstverständlich galt, wird jetzt zur Bedrohung des Rechtsstaates umdefiniert.“
Gastbeitrag von Susanne Wenzel (Christdemokraten für das Leben CDL)
KATH.NET 09.07.20


09.06.20: Statistisches Bundesamt: 2,0 Prozent weniger Schwangerschaftsabbrüche im 1. Quartal 2020 als im Vorjahresquartal

Im 1. Quartal 2020 wurden rund 26.500 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am 04.06.20 mitteilte, nahm die Zahl der Abtreibungen im 1. Quartal 2020 gegenüber dem 1. Quartal 2019 um 2,0 Prozent ab.

„Aufgrund der Corona-Pandemie haben allerdings nicht alle Auskunftspflichtigen ihre Daten fristgerecht gemeldet. Diese Daten fehlen daher in den nachgewiesenen Ergebnissen des 1. Quartals 2020. Bezogen auf die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche insgesamt liegt die geschätzte Untererfassung bei knapp 1 Prozent. Berücksichtigt man diesen Antwortausfall, beträgt der Rückgang der Schwangerschaftsabbrüche gegenüber dem Vorjahresquartal gut 1 Prozent“, erklärte Destatis zu den aktuellen Zahlen.

» Zur Destatis-Pressemitteilung zu den Abtreibungszahlen im 1. Quartal 2020


19.05.20: Diskussion: Impfstoff aus Zelllinien abgetriebener Föten?

Embryo silhouette in FrauenhandAuf kath.net gibt es ein lesenswertes Interview mit Michael Wee, einem katholischen Bio-Ethiker in Oxford, zum Thema „Impfstoff aus Zelllinien abgetriebener Föten und andere ethische Dilemmas in der jetzigen #Corona-Pandemie“ Darin geht es um die am meisten diskutierte ethischen Dilemmas in dieser jetzigen Corona-Pandemie.

» Zum Beitrag „Impfstoff aus Zelllinien abgetriebener Föten?“ auf Kath.net vom 14.05.20

Beachten Sie in dem Zusammenhang auch unsere umfangreiche Themenrubrik Impfstoffe und Abtreibung


14.05.20 Bundestagsausschuss empfiehlt: Kein Aussetzen der Beratungspflicht

Die Beratungspflicht nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz und dem Paragrafen 218a Strafgesetzbuch bleibt bislang auch während der Corona-Pandemie in Kraft. Der Familienausschuss im Deutschen Bundestag lehnte am 13.05.20 einen umstrittenen Antrag der Linksfraktion (Drucksache 19/18689) auf Aussetzung der Pflichtberatung ab. Dies berichtete die Bundestagspressestelle in ihrem Dienst „hib – Heute im Bundestag“.

Für den Antrag stimmten demnach außer den Linken lediglich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, alle anderen Fraktionen votierten dagegen. Voraussichtlich übernächste Woche soll der Antrag im Bundestag debattiert werden.

Zum Beitrag „Kein Aussetzen der Beratungspflicht“ in hib Heute im Bundestag, 13.05.20


28.04.20, aktualisiert am 09.05.20: 25. Jahrestagung von Ärzte für das Leben e.V. findet am 5. bis 6. Juni in Fulda statt

25. Jahrestagung „Ärzte für das Leben“ zum Thema Selbstbestimmung und bindungslos? Folgen für das Recht auf LebenWie am 28.04.20 mitgeteilt, musste aufgrund der Corona-Pandemie unsere vom 08. bis 09. Mai 2020 geplante 25. Jahrestagung in Kooperation mit der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) leider auf den 5. bis 6. Juni 2020 verschoben werden.

Nun können wir offiziell mitteilen: Die Corona-Beschränkungen in Hessen sind weitgehend aufgehoben. Somit kann unsere Jahrestagung tatsächlich im Juni im Bonifatiushaus in Fulda planmäßig stattfinden.

» Zum Programm und zur Anmeldung zur 25. Jahrestagung „Selbstbestimmung und bindungslos? Folgen für das Recht auf Leben“


29.04.20: Antrag im Deutschen Bundestag: Linksfraktion will Beratung von Schwangeren aussetzen

Die Fraktion „Die Linke“ im Deutschen Bundestag hat mittels Antrag vom 21.04.20 die Bundesregierung aufgefordert, „einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Beratungsregelung nach § 218a Abs. 1 StGB umgehend aussetzt“.

Der in den Bundestag eingebrachte Antrag (Drucksache 19/18689) mit dem Titel „Reproduktive Rechte auch während der Corona-Krise schützen – Beratungspflicht aussetzen und Schwangerschaftsabbrüche sichern“ wurde am 23.04.20 ohne Beratung federführend an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen. Weitere Überweisung ging an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.

Mehr zum Antrag der Linksfraktion zur Aussetzung der Beratung von Schwangeren


24.04.20: BVL: „Jede Woche muss eine Woche für das Leben sein.“

Woche für das Leben 2020Am 25.04.2020 hätte die Ökumenische „Woche für das Leben“ begonnen. Wegen der Corona-Pandemie wurde diese auf nächstes Jahr verschoben. Die Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht (BVL) e.V., Alexandra Linder, erklärte in einer Pressemitteilung vom 24.04.20: „Jede Woche muss eine Woche für das Leben sein.“

» Mehr zur ausgefallenen Woche für das Leben 2020


16.04.20: Interview: „Wir müssen wieder Mut zum Leben machen, das fehlt so in unserem Land“

BabyfüßeSeit 2002 ist Dr. Michael Kiworr Facharzt für Gynäkologie. In seiner Zeit als Arzt wird er nun durch Corona auch mit neuen Herausforderungen konfrontiert.

Im Interview mit dem Online-Magazin f1rstlife vom 15.04.2020 äußert sich Dr. Kiworr u.a. auch zu Forderungen nach einer Lockerung der Abtreibungsregelung.

» Zum Interview im Online-Magazin f1rstlife vom 15.04.2020: „Wir müssen wieder Mut zum Leben machen, das fehlt so in unserem Land“


25.03.20: Coronavirus-Krise: Ärzte fordern Lockerungen bei Abtreibungsregelungen

Vor dem Hintergrund der Coronavirus-Krise fordern AbtreibungsbefürworterInnen eine Lockerung der gesetzlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch. Als Argumente führen sie Medienberichten zufolge unter anderem eine mögliche Zunahme häuslicher sexueller Gewalt mit möglichen unerwünschten Schwangerschaften und geschlossene Grenzen zu Nachbarländern an.

In einer gemeinsamen Erklärung wenden sich die Netzwerke Doctors for Choice und Pro Choice, der Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft und die Deutsche Gesellschaft für Familienplanung Pro Familia daher an die Bundesregierung und Landesregierungen. Der Bundesverband Lebensrecht (BVL) verurteilte den Vorstoß.

» Mehr zum Thema Coronavirus-Krise: Ärzte fordern Lockerungen bei Abtreibungsregelungen


04.03.20: 101.000 Abtreibungen – Zahl der Schwangerschaftsabbrüche 2019 nahezu unverändert

Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland blieb im Jahr 2019 mit rund 101.000 gemeldeten Abtreibungen nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr. In 2018 waren es laut detaillierter Statistik 93 Abtreibungen weniger, d.h minus 0,1 Prozent.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am 03.03.2020 mitteilte, waren knapp drei Viertel, d.h. 72 Prozent der Frauen, die 2019 eine Abtreibung durchführen ließen, zwischen 18 und 34 Jahren alt und rund 18 Prozent zwischen 35 und 39 Jahren. Rund acht Prozent der Frauen waren 40 Jahre und älter, drei Prozent waren jünger als 18 Jahre. Rund 40 Prozent der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.

» Mehr zu den Abtreibungszahlen 2019 und Kritik der ALfA


04.02.20: ÄfdL in Radiobeitrag vom 01.02.20: A closer look at Germany’s abortion law

P. CullenAm 01.02.20 gab es einen interessanten englischsprachigen Radiobeitrag von KCRW Berlin zum Thema §219a. Dabei kam auch Prof. Paul Cullen, Vorsitzender der Ärzte für das Leben e.V. zu Wort. Der 25-minütige Beitrag ist online abrufbar zum Nachhören.

A closer look at Germany’s abortion law
It’s been almost a year since the German parliament voted to amend Paragraph 219a, regarding the advertisement of abortion services, in the country’s criminal code. Host Sylvia Cunningham takes a closer look at what abortion rights activists and opponents are calling for next in 2020.
KCRW Studio Berlin, 01.02.2020


02.02.20: Youtube-Diskussionsbeitrag: „Reizthema Abtreibung – ist neutrale Beratung überhaupt möglich?“

Auf youtube gibt es seit 22.01.20 ein interessantes Video, das sich kritisch mit dem Thema Abtreibung befasst. Es geht um eine überzeugte Christin, die Ärztin werden will, und sich dabei auch mit dem Thema Schwangerschaftsabbruch auseinandersetzen muss. Das 27-minütige Video kann kommentiert werden.

» Zum Youtube-Video „Reizthema Abtreibung – ist neutrale Beratung überhaupt möglich?“


24.01.20: Studie: Mehr Deutsche wollen weniger Abtreibungen

Laut einer aktuellen Studie der der Universität Leipzig sind die Deutschen Schwangerschaftsabbrüchen gegenüber kritischer seit der Wiedervereinigung. Dabei bleibe ein kultureller Unterschied zwischen Ost und West bestehen, berichtet die Ärztezeitung am 22.01.20 über die Studie und den Einstellungswandel.

» Mehr im Beitrag der Ärztezeitung vom 22.01.20: Einstellungswandel: Mehr Deutsche wollen weniger Abtreibungen


2019

20.12.2019: Europäischer Gerichtshof verwirft „One of us“-Klage

One of usDie EU-Kommission ist nicht verpflichtet, sich eine erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative zu eigen zu machen und einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der deren Anliegen Rechnung trägt. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am 19.12.19 entschieden.

Konkret ging es um die bisher erfolgreichste Europäische Bürgerinitiative „One of us“ („Einer von uns“). Die Initiative hatte einen Stopp der Finanzierung der embryonenverbrauchenden Forschung sowie der Förderung von Abtreibungen in Entwicklungsländern mit Steuergeldern der Bürger der Mitgliedsstaaten der Europäischen verlangt. Dafür wurden knapp zwei Millionen Unterschriften gesammelt, wovon in Brüssel mehr als 1,7 Millionen anerkannt wurden.

Mehr dazu in der ausführlichen Pressemitteilung des EuGH sowie in einem Beitrag der „Tagespost“vom 19.12.19.

Europäischer Gerichtshof verwirft „One of us“-Klage
Die Tagespost vom 19.12.19

PDFNach Auffassung des Gerichtshofs hat das Gericht mit der Bestätigung des Beschlussesder Kommission, im Rahmen der Europäischen Bürgerinitiative „Einer von uns“ keinen Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen,keinen Fehler begangen
PRESSEMITTEILUNG Gerichtshof der Europäischen Union vom 19.12.19 zur One of us Klage (PDF-Format)


14.12.19: Urteil: Kristina Hänel wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche erneut zu Geldstrafe verurteilt

Die Ärztin Kristina Hänel ist in einem neuen Berufungsprozess wegen des Vorwurfs der verbotenen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche am 12.12.19 vom Landgericht Gie­ßen er­neut zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Dies berichteten das Ärzteblatt Online und Spiegel Online am selben Tag. Mehr dazu in den folgenden Artikeln.

Hänel wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche erneut zu Geldstrafe verurteilt
AERZTEBLATT.DE 12.12.19

„Es macht keinen Sinn“
Die Medizinerin Kristina Hänel ist erneut zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Richterin machte keinen Hehl daraus, was sie von der bestehenden Gesetzeslage hält.
SPIEGEL Online 12.12.19


25.11.19: PM: Ärzte für das Leben befremdet über zunehmende Versuche in Teilen der Ärzteschaft, Abtreibung zu normalisieren

Logo Ärzte für das Leben e.V.Entwicklungen der neueren Zeit nähren den Verdacht, dass in Teilen der Ärzteschaft massiv versucht wird, Abtreibung zu normalisieren, in manchen Fällen bis unmittelbar vor der Geburt. „Egal, wie man zu ihrer Freigabe grundsätzlich steht“, sagte Prof. Paul Cullen, Vorsitzender der Organisation „Ärzte für das Leben“, heute in Münster, „es gibt nur wenige Menschen und noch weniger Ärzte, die die Abtreibung als neutrale oder gar als positive Angelegenheit sehen. Vielmehr wird sie meistens als Übel betrachtet, das in manchen Fällen nötig sei, um noch mehr Unbill zu vermeiden.“

» Zur Pressemitteilung: Ärzte für das Leben befremdet über zunehmende Versuche in Teilen der Ärzteschaft, Abtreibung zu normalisieren


22.11.19: Urteil im Prozess um bei Geburt getöteten Zwilling: Bewährungsstrafen für Frauenärzte

Im Prozess um zwei Frauenärzte, die einen hirngeschädigten Zwilling bei der Geburt mit einer Kaliumchloridlösung getötet hatten, hat das Landgericht Berlin am 19.11.19 sein Urteil gefällt. Die Leitende Oberärztin und der ehemalige, inzwischen pensionierte Chefarzt eines Berliner Klinikums wurden wegen Totschlags zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und sechs Monaten bzw. einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Vollstreckung wurde jeweils zur Bewährung ausgesetzt.

Das Urteil in dem umstritten Fall ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Es kann binnen einer Woche mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten werden. Es wird laut Medienberichten damit gerechnet, dass der Fall vor den Bundesgerichtshof (BGH) geht.

Der Bundesverband Lebensrecht kritisierte in einer Pressemitteilung vom 20.11.19 das Urteil und forderte die Politik zu einem konsequentem Schutz der Menschenwürde auf.

» Mehr zum Urteil im Prozeß gegen zwei Frauenärzte in Berlin


07.11.2019: Bundesverband Lebensrecht: Gesundheit und Bildung für Frauen und Mädchen weltweit statt Propagierung und Durchführung von Abtreibungen

Bundesverband LebensrechtAm 07.11.19 gab es eine Bundestagsdebatte über Frauen- und Mädchenrechte mit Anträgen verschiedener Fraktionen in Bezug auf „sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte“ (SRGR). In den Anträgen wird von der FDP, der Linken und von Bündnis90/Grünen eine deutliche Aufstockung der Zuschüsse für verschiedene, international im Bereich der SRGR tätige Organisationen gefordert, darunter den Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA), die International Planned Parenthood Federation (IPPF), zu der auch die deutsche Pro Familia gehört, und Marie Stopes International (MSI).

Der Bundesverband lebensrecht (BVL) forderte in einer Presseerklärung die Bundesregierung auf, ausschließlich Organisationen zu unterstützen, die sich um die wichtige Förderung der Gesundheit und Bildung von Frauen und Mädchen weltweit kümmern und nicht um die Propagierung und Durchführung von Abtreibungen.

» Mehr zur BVL Stellungnahme Gesundheit und Bildung für Frauen und Mädchen weltweit statt Propagierung und Durchführung von Abtreibungen


06.11.2019: Gutachter im Prozess gegen Berliner Frauenärzte: Ein Leben für ein Leben

Ein Kind wurde entbunden, der Zwilling danach im Mutterleib getötet: Eine Ärztin und ein Arzt müssen sich deshalb wegen Totschlags vor Gericht verantworten. Nun ordnete ein Gutachter den Fall ein.

Mehr ausführlich auf Spiegel Online im Artikel „Ein Leben für ein Leben“ am 05.11.19


25.10.19 Prozess um Tod eines Zwillings: War es eine Spätabtreibung oder Totschlag?

Am Berliner Landgericht sind zwei Gynäkologen angeklagt. Der Vorwurf: Sie sollen bei der Entbindung einen schwer erkrankten Zwilling getötet haben. Im Kern geht es um die Frage ob es eine Spätabtrebung oder Totschlag war. Über den Prozess berichteten der Berliner TAGESSPIEGEL am 23.10.19 und Spiegel Online am 22.10.19.

War es eine Spätabtreibung oder Totschlag?
Tagesspiegel 23.10.19

Tod eines Zwillings
Ein Kind wurde entbunden, der Zwilling danach im Mutterleib mit Kaliumchlorid getötet: In Berlin stehen eine Ärztin und ein Arzt wegen Totschlags vor Gericht. Sie sind sich keines Unrechts bewusst.
Spiegel online 22.10.19


22.09.19: 15. Marsch für das Leben mit über 8.000 Teilnehmern und beeindruckender Kundgebung

Marsch für das Leben 2019

Marsch für das Leben 2019, Bild: Bundesverband Lebensrecht

Am 21.09.2019 fand in Berlin der 15. Marsch für das Leben statt. Veranstalter war der Bundesverband Lebensrecht (BVL). Zum „Saturday for life“ begrüßte die BVL-Vorsitzende Alexandra Linder tausende Teilnehmerinnen und Teilnehmer, vom Baby bis zur Großmutter, vor dem Reichstag in Berlin. Denn ohne Weitergabe des Lebens gebe es keine Zukunft.

Der Marsch für das Leben ist in diesem Jahr noch bunter und internationaler geworden und erfährt stetig wachsende Unterstützung, auch im vorpolitischen Raum. Mit über 8.000 Teilnehmern sind laut BVL mehr Menschen als bisher bundesweit angereist. Auch die wachsende Zahl kirchlicher Vertreter setzte ein positives Signal.

» Ausführlicher Bericht zum Marsch für das Leben 2019


21.09.2019: Bericht zur BVL-Fachtagung „Kultur des Lebens? Ideal und Wirklichkeit“

Einladung BVL-Fachtagung 20.09.19Einen Tag vor dem Marsch für das Leben veranstaltete der Bundesverband Lebensrecht (BVL) am 20.09.2019 in Berlin eine Fachtagung zum Thema „Kultur des Lebens? Ideal und Wirklichkeit“.

Die Tagung beschäftigte sich mit den Kindern vor der Geburt. Aus verschiedenen Blickwinkeln wurden bioethische Themen, die auch für Frauen, Eltern und kommende Generationen mit langfristigen und teils unabsehbaren Folgen verbunden sind, vertieft und beleuchtet.

» Zum Bericht zur BVL-Fachtagung „Kultur des Lebens? Ideal und Wirklichkeit“


16.09.19: Fake News über angebliche „Catholics Pro Choice“-Teilnahme am Marsch für das Leben in Berlin

Marsch für das Leben 21.09.2019 BerlinDer Bundesverband Lebensrecht (BVL) tritt beim Marsch für das Leben am 21. September in Berlin wieder für ein Europa ohne Abtreibung und Euthanasie ein. Das schließt jegliche Zustimmung in Richtung Abtreibungsbefürwortung aus.

Der BVL dementiert damit Fake News über eine angebliche „Catholics Pro Choice“-Teilnahme am diesjährigen Marsch für das Leben in Berlin.

» Mehr zu den Fake News über angebliche „Catholics Pro Choice“-Teilnahme am Marsch für das Leben in Berlin


13.09.19: Zahlreiche Grußworte zum Marsch für das Leben 2019

Marsch für das Leben 2017Wie auch in den vorherigen Jahren hat der Marsch für das Leben 2019 am 21. September viele prominente und bekannte Unterstützerinnen und Unterstützer, die ein Grußwort geschrieben haben.

Auf der Webseite des Bundesverband Lebensrecht gibt es u.a. bislang Grußworte von zahlreichen Bischöfen, Kirchenvertretern und Bundestagsabgeordneten.

» Zu den Grußworten zum Marsch für das Leben 2019


27.08.19: Einladung zur BVL-Fachtagung: „Kultur des Lebens? Ideal und Wirklichkeit“ am 20.09.19 in Berlin und Marsch für das Leben am 21.09.19

Einladung BVL-Fachtagung 20.09.19Einen Tag vor dem diesjährigen Marsch für das Leben in Berlin veranstaltet der Bundesverband Lebensrecht (BVL) am 20.09.19 von 14:30 bis 18:30 Uhr eine Fachtagung zum Thema „Kultur des Lebens? Ideal und Wirklichkeit“. Darin geht es um reproduktionsmedizinische Methoden und die gesamtgesellschaftlichen Folgen.

Der BVL lädt Sie herzlich ein, die neusten bioethischen Entwicklungen zu analysieren und zu diskutieren. Tagungsanmeldung bitte bis zum 18.09.2018

» Mehr zur BVL-Fachtagung mit ausführlichem Programm und Online-Anmeldungsmöglichkeit

Marsch für das Leben 2019

Einen Tag nach der Fachtagung gibt es den am 21.09.19 in Berlin jährlichen „Marsch für das Leben“ des Bundesverband Lebensrecht.Ausfühliche Information mit Programmablauf und Mitfahrgelegenheiten finden Sie hier beim BVL.

Was Sie erwartet, sehen Sie im folgenden kurzen Video:


03.08.19: Debatte um Informationen zu Abtreibungen: Kritik an mangelhafter Ärzte-Liste

Ende Februar 2019 stimmten die Abgeordneten des Deutsche Bundestag nach langwierigen Debatten mehrheitlich für eine Neufassung des Paragrafen 219a StGB und eine Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch. Nun bahnt sich ein erneuter Streit an: SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach fordert Nachbesserungen.

Hintergrund sind Medienberichte, wonach die bundesweite Liste mit Ärztinnen und Ärzten, die Abtreibungen durchführen, nur ca 90 Namen enthalten. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sowie die Bundesärztekammer verwiesen darauf, dass sich die Liste noch im Aufbau befinde.

Weitere Informationen:

Schwangerschaftsabbrüche: Liste mit Ärzten online
AERZTEBLATT.DE 29.07.19

Schwangerschaftsabbrüche: Kritik an offizieller Liste mit Praxen
AERZTEBLATT.DE 31.07.19

Schwangerschaftsabbrüche: Weiter Kritik an Liste mit Ärzten
AERZTEBLATT.DE 01.08.19


18.07.19 Auszeichnung für Gesetzesbruch: Preisverleihung „Marburger Leuchtfeuer“ an Kristina Hänel

Am 9. Juli 2019 zeichnete der Marburger Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel mit dem „Marburger Leuchtfeuer für Soziale Bürgerrechte“ aus. Als Begründung für den Preis führte Spies an, dass Frau Hänel ebenso wie die zweite Preisträgerin „ihren Dienst an der Gesundheit richtungsweisend und beispielgebend an moralischen und ethischen Grundsätzen ausrichte“.

Der Preis wurde gemeinsam von der Humanistischen Union und der Stadt Marburg ausgelobt. Die Laudatio auf Hänel hielt die ehemalige Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU). Kritik kam von der Aktion Lebensrecht für Alle e.V.

» Mehr zum „Marburger Leuchtfeuer“-Preis an Kristina Hänel


02.07.19: Lesenswerter Beitrag: Nur nicht vom Kind reden

Marsch für das Leben 21.09.2019 BerlinAm 02.07.19 erschien in der „Tagespost“ ein sehr lesenswerter Beitrag von Professor Manfred Spieker zum Thema „Der Marsch für das Leben und die Strategien seiner Gegner“.

Darin geht es darum, was die Abtreibungslobby von Lebensrechtlern und ihrem Kampf für eine Kultur des Lebens hält und warum die Kirche gut beraten ist, ihn zu unterstützen.

» Zum Tagespost-Beitrag „Nur nicht vom Kind reden“


10.06.19: Veranstaltungshinweis für 15.06.19 (Schweiz) zur Abtreibungspille

In der Schweiz gibt es am Samstag, 15. Juni 2019 von 11-13 Uhr nahe Basel eine Konferenz zum Thema „Das Gegenmittel zur Abtreibungspille“ – Wenn Frauen nach der Einnahme der Abtreibungspille plötzlich umdenkend.

Veranstalter sind die Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) und der Verein Mama

Programm:

11:00 Uhr Referat von Prof. Dr. med. George Delgado, San Diego, Kalifornien/USA.
Das Gegenmittel zur Abtreibungspille. Wenn sich Frauen nach der Einnahme der Abtreibungspille plötzlich anders besinnen.

12:00 Uhr Referat von Rick Smith, Gründer und CEO von «Hope Story», Texas/USA.
Wie Ärzte die Diagnose «Down-Syndrom» den Eltern am besten kommunizieren und wie Erfolgsgeschichten Leben retten können.

PDFProgramm mit Anmeldungshinweis und weiteren Infos im PDF-Format

Bericht „Kind lebt trotz Abtreibung mit der Pille“


02.06.19: Bundeszentrale für Politische Bildung beschäftigt sich intensiv mit Abtreibung

Die 20. Ausgabe der Zeitschrift „Aus Politik und Zeitgeschichte“ vom 10.05.2019 der Bundeszentrale für Politische Bildung enthält acht Artikel zum Thema Abtreibung. Obwohl wir mit dem Inhalt dieser Artikel keinesfalls einverstanden sein können, zeigen sie doch, wie virulent diese Frage heute in Deutschland ist. Das 46-seitige Heft kann hier abgerufen werden:

» Zum Themenheft Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 20/2019) zum Thema Abtreibung


08.05.19: Tagungsbericht: Abtreibung als „natürliches Ende“ einer Schwangerschaft ist auch ein großes Geschäft

Am 20. März 2019 organisierte die 1884 gegründete „Gesellschaft für Geburtshilfe und Gynäkologie in Berlin“ eine „wissenschaftliche Sitzung“ zum Thema Abtreibung. Dort war auch Dr. Adam Franke, 2. Vorsitzender der Ärzte für das Leben e.V.

Sein Augenzeugenbericht der Sitzung gewährt einen seltenen Blick in die Innenwelt derer, die Abtreibungen als Teil ihres normalen ärztlichen Geschäfts betrachten. Der sehr lesenswerte Beitrag wurde am 06.05.19 auf „The European – Das Debatten-Magazin“ veröffentlicht.

» Zum Beitrag „Abtreibung als „natürliches Ende“ einer Schwangerschaft ist auch ein großes Geschäft“ auf The European


06.05.19: Fakten für das Leben: Bundesverband Lebensrecht informierte bei Fachtagung zur Woche für das Leben 2019

Woche für das Leben 2019Die Diskussionen um assistierten Suizid oder krankenkassenfinanzierte Bluttests zur vorgeburtlichen Diagnose von Behinderungen zeigen, dass in der Einschätzung dessen, was Menschen im Bereich Lebensanfang und Lebensende tun dürfen, weit auseinandergeht. Ein Grund hierfür liegt in der mangelnden Kenntnis wissenschaftlicher Fakten, zeigen Gespräche und Diskussionsrunden. Der Bundesverband Lebensrecht (BVL) hat es sich unter anderem zur Aufgabe gemacht, im Rahmen der Woche für das Leben zu Fachtagungen mit namhaften Referenten einzuladen.

Die diesjährige Fachtagung im Anschluss an den offiziellen Eröffnungsgottesdienst, stand unter dem Motto „Lebensanfang – Lebensende: Fakten für das Leben“.

» Zum Bericht zur BVL-Fachtagung zur Woche für das Leben 2019


24.04.19: Debatte um § 219a: Der Faktencheck zum Faktencheck

Am 21.02.19 veröffentlichte SPIEGEL Online unter der Überschrift „Paragraf 219a: Das ist dran an den Aussagen von Abtreibungsgegnern“ einen „Faktencheck“. Darin wurden auch Aussagen der Ärzte für das Leben e.V. „überprüft“.

In der Folge gab es einen Schriftwechsel zwischen Prof. Paul Cullen, 1. Vorsitzender ÄfdL, und Spiegel Online sowie eine ausführliche Replik unter dem Titel „Der Faktencheck zum Faktencheck“ von Prof Cullen. Eine Veröffentlichung der Replik lehnte Spiegel Online ab. Wir veröffentlichen daher hier alle Texte inkl Schriftwechsel, damit sich jeder/jede selbst ein Urteil zur Sache bilden kann.

Darum ging es:

Paragraf 219a: Das ist dran an den Aussagen von Abtreibungsgegnern
Kann ein Fötus in der zwölften Woche Schmerzen empfinden? Sind die Folgen von Abtreibungen auf die Psyche der Frau unerforscht? So lauten gängige Argumente von Abtreibungsgegnern. Der Faktencheck.
Von Irene Berres
SPIEGEL Online 21.02.19

Die Antwort der Ärzte für das Leben e.V.:

Ein Faktencheck zum Faktencheck
Von Paul Cullen, Vorsitzender des Vereins „Ärzte für das Leben“
Kurzversion vom 12.03.19

PDFBriefwechsel zwischen Prof. Cullen und Spiegel Online inkl. 6-seitiger Replik „Der Faktencheck zum Faktencheck“ (Kurzversion)
8 Seiten, PDF-Version

PDFBericht der evangelischen Nachrichtenagentur idea am 01.04.19 zur Spiegel-Diskussion über die Replik


02.04.19: Nachruf auf Dr. med. Angelika Pokropp-Hippen, Allgemeinärztin und Psychotherapeutin, Vorstandsmitglied des Vereins „Ärzte für das Leben“

Dr. med Angelika Pokropp-Hippen, 1954 - 2019Wir als „Ärzte für das Leben“ trauern um unsere geschätzte Kollegin und unser Vorstandsmitglied Dr. med. Angelika Pokropp-Hippen aus Münster-Amelsbüren, die am 26. März 2019 nach langem Krebsleiden verstorben ist.

» Zum Nachruf auf Dr. med. Angelika Pokropp-Hippen


23.03.19: Debatte um Abtreibung: Pro und Contra-Beiträge in der Berliner Zeitung

In der Berliner Zeitung vom 18.03.19 gab es drei lesenswerte Beiträge zur Abtreibungsdebatte, u.a. ein Beitrag über Johannes Decker von ÄfdL. Die Artikel können nach vorheriger kostenloser Registrierung kommentiert werden.

Lebensschutz und Selbstbestimmung: Wie die Abtreibungsfrage die Ärzteschaft spaltet
BERLINER ZEITUNG 18.03.19

Abtreibungsdebatte: „Man kann eine Schwangerschaft nicht abschalten, wie es gefällt“
Johannes Decker, Frauenarzt in Kreuzberg und Mitglied des Vereins „Ärzte für das Leben“.
BERLINER ZEITUNG 18.03.19

„Eigentlich müssten alle Frauenärzte Abtreibungen vornehmen“
Gabriele Halder, Frauenärztin in Wilmerdorf. Sie erklärt Medizinstudenten der Charité in Seminaren Abtreibungen.
BERLINER ZEITUNG 18.03.19


19.03.19: Bündnis fordert: Vorgeburtliche Bluttests auf Down-Syndrom dürfen nicht zur Regeluntersuchung werden

Mutter mit Kind mit DownsyndromVorgeburtliche Bluttests, mit denen das Down-Syndrom und weitere Chromosomen-Veränderungen festgestellt werden können, dürfen nicht zur Regeluntersuchung in der Schwangerschaft werden.

Das fordert ein Bündnis aus Bundesvereinigung Lebenshilfe, Deutsches Down-Syndrom InfoCenter, Down-Syndrom Netzwerk Deutschland, KIDS Hamburg (Kompetenz- und Infozentrum Down-Syndrom) sowie downsyndromberlin anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tages am 21. März.

Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen berät aktuell über die Aufnahme dieser Tests in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Auf Grund der ethischen Tragweite soll Mitte April auch eine Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag erfolgen. Hierzu hat die Bundesvereinigung Lebenshilfe eine Kampagne gestartet.

» Mehr zur Debatte um Vorgeburtliche Bluttests auf Down-Syndrom als Kassenleistung


09.03.19: Protest gegen Ehrung für Abtreibungsärzte: Rote Karte für die SPD – rote Rosen für die Mütter

Protest der CDL und ALfA am 08.03.19 gegen SPD-Ehrung für zwei AbtreibungsärzteEhrung von Abtreibungsärzten ist kein Fair Play, sondern unfair, da das Recht auf Leben der ungeborenen Menschen damit negiert wird – Großer Protest von Aktion Lebensrecht für Alle und Christdemokraten für das Leben vor SPD-Zentrale München

Den Weltfrauentag am 8. März 2019 nahm die SPD Ostallgäu zum Anlass, die Abtreibungsärzte Hänel und Stapf mit einem Preis auszuzeichnen – für ihren so wörtlich „Einsatz für die Gleichberechtigung der Frau“. Grund genug für Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA e.V.) und Christdemokraten für das Leben (CDL), spontan eine Kundgebung vor der SPD Zentrale in München gegen diese Preisverleihung zu organisieren.

» Mehr zum Protest gegen SPD-Preisverleihung für zwei Abtreibungsärzte


25.02.19: EU-Verband One of Us gründet europäisches Menschenrechtsforum

One of usMenschenrechte sind auch in Europa keine Selbstverständlichkeit – im Gegenteil: es gibt durchaus Anlass zu der Sorge, dass bestimmte Grundrechte, wie das Recht auf freie Meinungsäußerung, auf Religionsfreiheit oder auf Gewissensfreiheit in Frage gestellt werden.

Aus diesem Grund haben sich der europäische Verband One of Us („Einer von Uns“) und seine 40 Mitgliederorganisationen aus 19 EU-Ländern am 23. Februar 2019 im Palais du Luxembourg in Paris versammelt.

Wie der Bundesverband Lebensrecht in einer Presseaussendung mitteilte, hat das von One of Us an diesem Tag gegründete europäische Menschenrechtsforum im Rahmen einer Konferenz unter Schirmherrschaft von Professor Rémi Brague (Institut de France) seinen Betrieb aufgenommen.

» Mehr zur Auftaktveranstaltung zum europäischen Menschenrechtsforum


22.02.19: Deutscher Bundestag beschließt Änderungen zum Werbeverbot für Abtreibungen §219a StGB

Illustration zur Debatte um § 219a StGB Werbeverbot für SchwangerschaftsabbruchAm 21.02.19 haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages nach recht emotional geführter rund 50-minütigen Debatte in namentlichen Abstimmungungen über den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur „Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ (Drucksache 19/7693) abgestimmt. Zudem gab es weitere Gesetzentwürfe der Opposition sowie je ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und Linken zum Thema kostenlose Abgabe von Verhütungsmitteln.

In der zweiten und dritten Lesung votierten 371 Abgeordnete für den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD, 277 stimmten dagegegen, vier enthielten sich.

Ein Entwurf der Fraktion Die Linke eines „Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche“ (Drucksache 19/93) sowie ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur „Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung von Paragraf 219a StGB“ (Drucksache 19/630) wurden mit großer Mehrheit abgelehnt. Ebenso wurde ein Antrag der FDP-Fraktion, den Paragrafen 219a unverzüglich zu streichen und Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zuzulassen (Drucksache 19/6425) mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, AfD gegen die Stimmen der Linksfraktion, FDP und Grünen zurückgewiesen. Auch die Anträge bezüglich kostenloser Abgabe von Verhütungsmitteln wurden abgelehnt. Grundlage für die Abstimmungen waren Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Gesundheit sowie Recht und Verbraucherschutz.

Mit diesen Bundestagsbeschlüssen dürfte die Debatte über eine Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen vorerst abgeschlossen sein.

» Mehr zur Bundestagsabstimmung am 21.02.19 über ein Werbeverbot für Abtreibungen inklusive aller Drucksachen, Videoaufzeichnung und Plenarprotokoll


19.02.19: Expertenanhörung zum Werbeverbot für Abtreibungen und anstehende endgültige Bundestagsabstimmung

Am 18. Februar 2019 veranstaltete der Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch (Drucksache 19/7693).

Unter der Leitung des Ausschussvorsitzenden Stephan Brandner (AfD) stellten sich acht Rechts- und Sozialwissenschaftler, Juristen und Ärzte zweieinhalb Stunden lang den Fragen der Abgeordneten. Insgesamt sahen die geladenen Sachverständigen den Gesetzentwurf überwiegend kritisch. Es war bereits die zweite Anhörung zum Thema.

» Mehr zur Experten-Anhörung zum Werbeverbot für Abtreibungen auf der Webseite des Bundestages

Am 21.02.19 soll die endgültige Abstimmung im Plenum des Bundestages über die wortgleichen Gesetzentwürfe von CDU/CSU und SPD (19/7834) und der Bundesregierung (19/7693) zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch folgen. Dazu sind drei namentliche Abstimmungen vorgesehen.


13.02.19: Erste Lesung des CDU/CSU-SPD Gesetzentwurfs zum Werbeverbot für Abtreibungen am 15.02.19 im Bundestag

Am Freitag, 15. Februar 2019, wird der Deutsche Bundestag in erster Lesung den von CDU/CSU und SPD vorgelegten Gesetzentwurf zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch (Drucksache 19/7639) erörtern. Hierfür sind 45 Minuten vorgesehen. Anschließend soll das Papier zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen werden. Zudem geht es auch um weitere vorliegende Initiativen der Opposition.

Mehr zur Debatte auf der Webseite des Deutschen Bundestages inkl. aller Dokumente


08.02.19 Kommentar: „Frauengesundheit nach Abtreibung? Ist anscheinend egal!“

P. CullenBefürworter einer liberalen Abtreibungspraxis wollen lieber wissenschaftliche Daten zu den Spätfolgen der Abtreibung nicht erheben als mit den Konsequenzen dieser Daten umgehen zu müssen.
Gastkommentar von Prof. Paul Cullen auf www.kath.net am 08.02.19

Münster (kath.net/pl) Am 1. Februar erschien auf der Webseite der Zeitschrift Focus ein Artikel mit folgender Überschrift: „SPD, Grüne und Linke protestieren. Entsetzen über Abtreibungs-Studie: ‚Es ist Wahnsinn, so etwas zu tun‘.“ Was war passiert, um so viel „Entsetzen“ bei den Parteien des linken Spektrums auszulösen? Es geht um die aktuelle Debatte um das Werbeverbot für Abtreibungen.

» Zum Kommentar zur Debatte um geplante Studie zum Post-Abortion-Syndrom


06.02.19: Debatte um Paragraf 219a: Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf zum Werbeverbot für Abtreibungen

Vergangene Woche haben sich die Ministerien auf einen Gesetzentwurf für eine Reform des Werbeverbots für Abtreibungen geeinigt. Lebensrechtsorganisationen kritisierten das Papier scharf. Am 06.02.19 hat nun das Bundeskabinett den umstrittenen „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ verabschiedet.

Schwangere in Konfliktlagen sollen demnach künftig einfacher an Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch gelangen. Zudem sollen Ärzte und Einrichtungen, die Abtreibungen durchführen, darüber informieren dürfen.

Mehr zum verabschiedeten Gesetzentwurf zum Werbeverbot für Abtreibungen


PM 29.01.19: Ärzte für das Leben: Referentenentwurf der Bundesregierung zur Reform des §219a StGB (Werbeverbot für Abtreibungen) gefährdet die gesundheitliche Versorgung von ungewollt schwangeren Frauen

Logo Ärzte für das Leben e.V.Diese Woche hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zu §219a StGB vorgelegt. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass „Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen zukünftig … öffentlich ohne Risiko der Strafverfolgung darüber informieren [dürfen], dass die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.“

Darüber hinaus dürfen diese Ärzte und Einrichtungen „durch Verlinkung in ihrem Internetauftritt auf … Informationsangebote neutraler Stellen“ aufmerksam machen. Mit „Informationsangebote neutraler Stellen“ sind Listen von Ärzten und Einrichtungen gemeint, die Abtreibungen vornehmen einschließlich einer Beschreibung der jeweils verwendeten Methode. Diese sollen von der Bundesärztekammer und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung geführt werden.

„Dieser Entwurf ist nichts anders als eine scheinheilige Mogelpackung, die Werbung für Abtreibung durch die Hintertür erlaubt“, sagte heute Prof. Paul Cullen, Vorsitzender der „Ärzte für das Leben“ in Münster.

Zur ÄfdL-Pressemitteilung zum Referentenentwurf zur Reform von §219a StGB


23.01.19: Nachruf auf Frau Dr. med. Dr. theol. h.c. Maria-Elisabeth Overdick-Gulden (1931-2019), Dame des Silvesterordens, Internistin, Kämpferin für den Lebensschutz

Dr. med. Dr. theol. h. c. Maria-Elisabeth Overdick-Gulden 1931 - 2019Am 14.01.19 starb im Alter von 87 Jahren Frau Dr. med. Dr. theol. h.c. Maria-Elisabeth Overdick-Gulden.

Sie gehörte zum Urgestein der Lebensrechtsbewegung in Deutschland und war ein leuchtendes Beispiel für uns alle, die wir heute in diesem Feld tätig sind.

Ein Nachruf von Paul Cullen, Erster Vorsitzender des Vereins „Ärzte für das Leben“.

» Zum Nachruf auf Maria-Elisabeth Overdick-Gulden


10.01.19: Tim im Alter von 21 Jahren gestorben

Todesanzeige zu TimTim, der Junge mit Down-Syndrom und Autismus, der seine eigene Abtreibung vor 21 Jahren überlebte, ist am vergangenen Freitag, 04.01.19, überraschend in Quakenbrück gestorben. Dies teilte die Stiftung „Ja zum Leben“ mit.

Wie die Familie am 08.01.19 der Stiftung mitteilte, sind alle Familienmitglieder sehr traurig, da Adoptivkind Tim noch ohne Vorzeichen auf seinen plötzlichen Tod Weihnachten und Silvester mit den anderen Geschwistern gefeiert hatte.

Mehr zum Tod von Tim



2018

23.12.18: Paragraf 219a: Welche Informationsdefizite?

Der folgende Beitrag aus den Reihen der ÄfdL erschien als Leserbrief in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, 20.12.18, S. 25 zur Debatte um Paragraf 219a.

Zum Leserbrief „Paragraf 219a: Welche Informationsdefizite?“


13.12.18, ergänzt am 15.12.18: Bundestags-/Bundesrats-Debatte zu § 219a StGB und lesenswerte Themen-Beiträge

Illustration zur Debatte um §219a Werbeverbot für SchwangerschaftsabbruchIn die Diskussion um eine Aufhebung des Werbeverbot für Abtreibung (§ 219a StGB) kommt wieder Bewegung.

Konkret stand das Thema Abtreibung am 13.12.18 gleich zweimal auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Einmal ging es in einer „Aktuellen Stunde“ um das Thema „Forderung der Jungsozialisten nach Abschaffung des Paragrafen 218 des Strafgesetzbuches – Abtreibung bis zum neunten Monaten“.

Am Abend sollte dann über einen FDP-Antrag mit dem Titel „§ 219a StGB unverzüglich streichen – Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zulassen“ (Durcksache 19/6425) beraten und namentlich abgestimmt werden. Die Abstimung wurde jedoch mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gekippt

Einen Tag später, am 14.12.18 ging es im Bundesrat um einen Antrag der Länder Berlin, Hamburg, Thüringen, Brandenburg und Bremen, die darin für eine Aufhebung von § 219a StGB plädieren. Der Antrag wurde zur Fortsetzung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.

Am Abend des 12.12.18 haben zuvor SPD und CDU/CSU einen Kompromiss beim Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche verkündet. Hierzu soll im Januar nun ein Gesetzesvorschlag folgen.

Schließlich gab es in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung noch ein lesenswertes Streitgespäch zwischen der Abtreibungsärztin Kristina Hänel und dem Vorsitzenden der Ärzte für das Leben e.V., Prof. Dr. med. Paul Cullen.

» Mehr im Themenspecial zur Debatte um ein Werbeverbot für Abtreibung


03.12.18: BVL-Kampagnenseite zu § 219a StGB gestartet: „Wir fordern sachliche Auseinandersetzung statt Ideologie.“

Banner BVL-Kampagnenseite zu § 219a StGBDer Bundesverband Lebensrecht (BVL) hat am 22.11.18 offiziell die neue Internetseite www.keine-werbung-fuer-abtreibung.de gestartet. Mit der Informationskampagne unterstützt der BVL den Erhalt des § 219a StGB.

» Mehr zum Start der BVL-Kampagnenseite www.keine-werbung-fuer-abtreibung.de


20.10.18: Deutscher Bundestag: Aussprache zum Straftatbestand der Werbung für Schwangerschaftsabbruch

Illustration zur Debatte um §219a Werbeverbot für SchwangerschaftsabbruchBündnis 90/Die Grünen, Die Linke und die FDP machen sich für eine Abschaffung beziehungsweise die Einschränkung des Straftatbestands der „Werbung für den Schwangerschaftsabbruch“ stark. Über die drei Gesetzentwürfe der Fraktionen hat der Bundestag am Donnerstag, 18. Oktober 2018, beraten. Dies teilte der Deutsche Bundestag am selben Tag mit.

» Mehr dazu inkl. aller Drucksachen und dem lesenswerten Plenarprotokoll in der Mitteilung des Bundestages zur Aussprache zum Straftatbestand der Werbung für Schwangerschaftsabbruch

Siehe ergänzend:

Werbeverbot für Abtreibungen bleibt Zankapfel in der Koalition
AERZTEBLATT.DE 19.10.18

Paragraf mit Potenzial
Heftiger Streit über verbotene Werbung für Schwangerschaftsabbrüche
Susanne Kailitz
Wird Paragraf 219a zum „Schicksalsparagrafen für die SPD“? Die Linken-Abgeordnete Cornelia Möhring geht davon aus. In der Debatte am vergangenen Freitag über drei Gesetzentwürfe der Fraktionen von Linken, Grünen und FDP (19/93, 19/630, 19/820) zur Streichung beziehungsweise Änderung des Paragrafen, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt, wurde deutlich, dass das Thema das Potenzial hat, die Koalition zu spalten.
Das Parlament Nr. 43-45 / 22.10.2018

Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche: Literaturauswahl 2017 – 2018
Bibliothek-Liste des Deutschen Bundestages (7 Seiten)


24.09.18: Marsch für das Leben 2018 in Berlin: „Ein großes Zeichen für die Zukunft!“

Marsch für das Leben 2018 am 22.09. in BerlinMit laut Presseberichten 5500 Teilnehmern erfuhr der Marsch für das Leben, die größte Pro-Life-Demonstration Deutschlands auch am 22.09.18 wieder riesigen Zuspruch und große Aufmerksamkeit.

Bereits im Vorfeld sandten führende Vertreter von Kirchen, Politik und Verbänden Grußworte, darunter der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU im Bundestag, Volker Kauder, die Deutsche Bischofskonferenz sowie Bischöfe der katholischen und evangelischen Kirche aus der gesamten Republik. Veranstalter war der Bundesverband Lebensrecht (BVL), ein Zusammenschluss von 14 Lebensschutzorganisationen.

Zum Bericht zum Marsch für das Leben 2018


19.09.18: Marsch für das Leben 2018 am 22.09.18 in Berlin: Grußwort von DBK-Vorsitzender Kardinal Marx: Pflicht des Staates zum Schutz menschlichen Lebens

Deutsche BischofskonferenzAm kommenden Samstag, den 22. September 2018, findet erneut der „Marsch für das Leben“ in Berlin statt. Der Bundesverband Lebensrecht e. V. ruft dabei zum Schutz menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod auf.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, erinnert in einem am 19.09.18 veröffentlichten Grußwort an die aktuellen politischen Debatten, in denen die Forderung zur Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibung genannt wird.

Mehr zum Grußwort des Vorsitzenden der Deutschen Bioschofskonferenz zum Marsch für das Leben 2018


18.09.18: Statistisches Bundesamt: 2,7 Prozent weniger Schwangerschaftsabbrüche im 2. Quartal 2018

Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche nahm im zweiten Quartal 2018 gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum um 2,7 Prozent ab. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am 18.09.18 mitteilte, wurden im zweiten Quartal 2018 rund 25.000 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet.

Mehr in der Destatis-Pressemitteilung zur Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im 2. Quartal 2018


20.08.18: Veranstaltungshinweis: „Marsch für das Leben“ in Berlin am 22.09.18 und BVL-Fachtagung am 21.09.18 „Die Macht der Sprache: Lebensrecht und gute Worte“

Marsch für das Leben 2018 am 22.09. in BerlinAm Freitag, 21.09.18 veranstaltet der Bundesverband Lebensrecht (BVL) in Berlin eine Fachtagung zum Thema: „Die Macht der Sprache: Lebensrecht und gute Worte“.

Am Samstag, 22.09.18 startet ab 13 Uhr vor dem Reichstag in Berlin der jährliche Marsch für das Leben. Veranstalter ist ebenfalls der BVL.

Zum Marsch gibt es zahlreiche Mitfahrgelegenheiten sowie davor und danach weitere interessante Veranstaltungen wie das Pro-Life-Wochenende der Jugend für das Leben in Berlin und am Samstagabend ein Forum „Familie ist Zukunft“ zum Thema „§ 219a – und was Frauen wirklich über Abtreibung wissen müssen“.

Ausführliche Informationen zum Programmablauf, den Mitfahrgelegenheiten und den weiteren Veranstaltungen gibt es auf der Webseite zum Marsch für das Leben 2018


16.08.18: Zur Debatte um Werbeverbot für Abtreibungen: Deutschlandfunk-Interview mit Kristina Hänel

Illustration zur Debatte um §219a Werbeverbot für SchwangerschaftsabbruchIm Deutschlandfunk gab es am 14.08.18 ein interessantes und viel zitiertes Interview mit der Ärztin Kristina Hänel, die vor Gericht gegen den § 219a StGB, dem Werbeverbot für Abtreibungen, kämpft. In dem Interview beklagt sie unter anderem einen „Überhang von Websites der Abtreibungsgegner“, vor denen sie Frauen „schützen“ möchte.

Frau Hänel bekräftigte in dem Interview, ihren Fall bis zum Bundesverfassungsgericht zu bringen, um eine Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen zu erreichen. Hänel wurde Ende 2017 zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer der Praxiswebseite über die Durchführung von Abtreibungen informiert hatte. Sie ging dagegen in Berufung. Das Berufungsverfahren beginnt am 06.09.18.

Zum ausführlichen Beitrag beim Deutschlandfunk am 14.08.18 inklusive Interview mit Kristina Hänel im Wortlaut.


13.07.18: Statement von Ärzte für das Leben e.V.: Die Wochenzeitung „Die Zeit“ bezeichnet Abtreibung als „Mord“

Am 1. und 2. Juni 2018 nahm Prof. Paul Cullen, erster Vorsitzender des Vereins „Ärzte für das Leben“, an der Akademie Bioethik in Köln teil, die von den Christdemokraten für das Leben, der Jugend für das Leben und der Konrad Adenauer Stiftung organisiert wurde. Während dieser Zeit wurde er von Frau Milena Hassenkamp, einer Reporterin aus dem Politikresort der Wochenzeitung „Die Zeit“ begleitet. Der Bericht von Frau Hassenkamp, im Wesentlichen ein Porträt von Prof. Paul Cullen, ist am 5. Juli erschienen unter dem Titel „Sein Leben für das Leben: Was sind das für Leute, die gegen Abtreibungen kämpfen. Begegnung mit dem Arzt Paul Cullen, für den jeder Schwangerschaftsabbruch Mord ist.“ Der Begriff „Mord“ wurde mehrfach im Artikeltext wiederholt.

Prof. Cullen hat unmittelbar zunächst bei Frau Hassenkamp und dann bei Giovanni di Lorenzo, dem Chefredakteur der „Zeit“ gegen die Verwendung des Begriffs „Mord“ protestiert. Sowohl Frau Hassenkamp als auch der „Zeit“ Resortleiter Politik Bernd Ulrich, der anstelle von Herrn di Lorenzo geantwortet hat, gaben zu, dass der Begriff „Mord“ weder von Cullen noch von einem anderen Teilnehmer auch nur einmal in den Mund genommen wurde, weigerten sich jedoch, diese Täuschung richtigzustellen.

Zum ausführlichen Statement von Ärzte für das Leben e.V. zum Beitrag „Sein Leben für das Leben“ in der Wochenzeitung „Die Zeit“, Ausgabe 28/2018 vom 05.07.18


PM 28.06.18: Ärzte für das Leben e.V.: Anhörung im Bundestag unterstreicht die Notwendigkeit zur Beibehaltung des Werbeverbots für Abtreibungen

Logo Ärzte für das Leben e.V.Die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag am Mittwochabend zum Paragrafen 219a StGB zeigte erneut die Notwendigkeit, das Werbeverbot für Abtreibungen aufrechtzuerhalten.

Wie Dr. Michael Kiworr, der den Verein „Ärzte für das Leben“ in der Anhörung vertrat, bemerkte, ist eine Streichung des Paragrafen weder aus der Perspektive der gesetzlichen Abtreibungsregelung geboten noch mit dem von der Verfassung vorgeschriebenen und deshalb vom Gesetzgeber besonders herausgestellten Schutz des ungeborenen Lebens kompatibel.

Mehr in der ÄfdL-Pressemitteilung zur Anhörung im Bundestag zur Beibehaltung des Werbeverbots für Abtreibungen


27.06.18: Öffentliche Anhö­rung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zum Werbe­verbot für Schwanger­schafts­abbrü­che

Das Verbot der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche ist nach Auffassung der FDP, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen überholt und sollte abgeschafft werden. Dazu haben die Fraktionen drei Gesetzentwürfe vorgelegt, die am Mittwoch, 27. Juni 2018, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz waren und von den Sachverständigen kontrovers diskutiert wurden.

Mehr zur öffentlichen Anhö­rung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 27.06.18 zum Werbe­verbot für Schwanger­schafts­abbrü­che, inkl. Drucksachen.


14.06.18: Statistisches Bundesamt: 2,2 % mehr Schwangerschaftsabbrüche im 1. Quartal 2018

Im ersten Quartal 2018 wurden rund 27.200 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet. Das waren 2,2 % mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) in einer Presseaussendung vom 13.06.18 mit.

Zur Destatis-Pressemitteilung zu Schwangerschaftsabbrüchen im 1. Quartal 2018


PM 13.05.18: Werbeverbot für Abtreibungen: Ärzte für das Leben e.V. begrüßen Ärztetag-Beschluss zur vollumfänglichen Beibehaltung

Logo Ärzte für das Leben e.V.Münster. Bei dem am 11. Mai 2018 zu Ende gegangenen 121. Deutschen Ärztetag haben sich die Delegierten gegen einen Wegfall oder eine Einschränkung des in § 219a StGB kodifizierten Werbeverbots für Abtreibungen ausgesprochen. „Ärzte für das Leben e.V. begrüßen diese unerwartet klare Positionierung unseres Berufsstands zum Werbeverbot für einen ärztlichen Eingriff, der stets die gezielte Tötung eines Kindes vor seiner Geburt zur Folge hat“, sagte Prof. Dr. Paul Cullen, erster Vorsitzender des Vereins.

Zur vollständigen ÄfdL-Pressemitteilung zum Ärztetag-Beschluss zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche


12.05.18: 121. Deutscher Ärztetag zum Schwangerschaftsabbruch: Werbeverbot beibehalten, Beratungs- und Hilfsangebote stärken

Der 121. Deutsche Ärztetag 2018 spricht sich gegen einen Wegfall oder eine Einschränkung des in § 219a StGB kodifizierten Werbeverbotes für Abtreibungen aus. Stattdessen fordert der 121. Deutsche Ärztetag 2018 eine Stärkung der neutralen Information, der individuellen Beratung und der Hilfeleistung für Frauen in Konfliktsituationen. Dies geht aus dem Beschlussprotokoll des Ärztetages hervor. Der 121. Deutsche Ärztetag fand vom 08. bis 11.05.2018 in Erfurt statt.

Weiter zum Beschluss des 21. Deutscher Ärztetag zum Abtreibungs-Werbeverbot


PM 27.04.18: Ärzte für das Leben e.V. zu § 219a StGB: Ernstes Thema Abtreibung wird von rot-grün-geführten Ländern für parteipolitische Zwecke im Bundesrat missbraucht

aefdl-logoMünster. Heute hat sich der Bundesrat erneut mit einem Gesetzentwurf der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen zum Werbeverbot für Abtreibung (§ 219a StGB) befasst. Der Gesetzesantrag war bereits am 15. Dezember 2017 im Plenum vorgestellt und zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen worden. Obwohl diese ihre Beratungen noch nicht abgeschlossen haben, hat Berlin darauf gedrängt, den Entwurf trotzdem jetzt zu behandeln.

„Mit diesem Trick wollen eine Reihe rot-grün regierter Länder das ernste Thema Abtreibung missbrauchen, um von Problemen in den eigenen Parteien abzulenken und die mühsam zusammengezimmerte Regierungskoalition unter Druck zu setzen“, sagte Prof. Dr. med. Paul Cullen, erster Vorsitzender des Vereins „Ärzte für das Leben e.V.“ in Münster.

Zur ÄfdL-Pressemitteilung vom 27.04.18 zur Bundesrats-Debatte über Werbeverbot für Abtreibung (§ 219a StGB)


23.04.18: Bundesrat debattiert am 27.04.18 über Abschaffung von § 219a StGB, Werbeverbot für Abtreibungen

Der Bundesrat befasst sich am 27. April 2018 als Tagesordnungspunkt 5 mit der Frage, ob Ärzte künftig straffrei über Schwangerschaftsabbrüche in ihren Praxen informieren können. Dies fordern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen in einem Gesetzentwurf zur Abschaffung von § 219a StGB. Er war am 15. Dezember 2017 im Plenum vorgestellt und zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen worden.

Mehr auf der Webseite des Bundesrates unter „Plenum Kompakt“ inkl. Drucksache


19.04.18: Vor 121. Deutschen Ärztetag: Bundesärztekammer-Präsident Montgomery zu Organspende und Werbeverbot für Abtreibungen

Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, Bild (c) BundesärztekammerDer Präsident der Dundesärztekammer, Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, hat im Vorfeld des 21. Deutschen Ärztetag vom 8. bis 11. Mai 2018 in Erfurt bei einer Pressekonferenz eine intensive öffentliche Debatte um das Einwilligungs- oder Widerspruchsverfahren zur Organspende gefordert. Weiters äußerte er sich u.a. zu einem Werbeverbot für Abtreibungen.

Mehr dazu auf Aerzteblatt.de im Beitrag vom 19.04.18

Ergänzend: Ärztepräsident wirbt für Liste mit Abtreibungsärzten, FAZ.NET 19.04.18


17.04.18: Zeitschrift LebensForum Ausgabe 125 vom April 2018 online abrufbar

Titelbild Lebensforum Nr. 125 vom April 2018, Zeitschrift der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.Ab sofort ist Ausgabe 125 (April 2018) der Zeitschrift „LebensForum“ der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. in Kooperation mit Ärzte für das Leben e.V. und Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen e.V. (TCLG) online abrufbar.

Darin geht es als Schwerpunktthema um einen Vorstoß zum Verbot der Leihmutterschaft. Außerdem gibt es ein 8-seitiges Spezial zur Debatte um §219a StGB, dem Werbeverbot für Abtreibungen. Weitere Themen sind u.a. das Klonen, eine historische Rückschau auf den Streit um den Beratungsschein, sowie ein Essay über Menschlichkeit in der Medizin.

PDF Download der Zeitschrift LebensForum Ausgabe 125 im PDF-Format


04.04.18: Beitrag auf Deutschlandfunk Nova: Debatte um §219a: Die Argumente der Abtreibungsgegner

Die Debatte um das Thema Abtreibung und den Paragraphen 219a wird sehr emotional geführt. Ilka Knigge hat sich die Argumente von Abtreibungsgegnern angehört. Dort kommen auch Alexandra Linder vom BVL und Paul Cullen, Vorsitzender der ÄfdL zu Wort.

Zum Beitrag auf Deutschlandfunk Nova vom 04.04.18: Debatte um §219a: Die Argumente der Abtreibungsgegner

Sendungs-Podcast im MP3-Format


PM 14.03.18: Ärzte für das Leben e.V. erfreut über SPD-Entscheidung ihren Antrag auf Streichung des Werbeverbots für Abtreibung zurückzuziehen

Illustration zur Debatte um §219a Werbeverbot für SchwangerschaftsabbruchDer Verein Ärzte für das Leben e.V. zeigte sich erfreut über die gestern bekannt gewordene Entscheidung der SPD, ihren Antrag auf Streichung des Werbeverbots für Abtreibung (§ 219a StGB) zurückzuziehen.

Laut diversen Medienberichten unter Berufung auf Unionsfraktionschef Volker Kauder verzichtet die SPD-Bundestagsfraktion auf einen Antrag zur Streichung des Paragrafen 219a StGB. Union und SPD einigten sich demnach stattdessen darauf, dass die Bundesregierung einen eigenen Vorschlag zu Paragraf 219a erarbeiten soll.

Zur ÄfdL-Pressemitteilung zur SPD-Entscheidung


13.03.18: Brief der Ärzte für das Leben e.V. an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum SPD-Antrag zur Streichung des §219a StGB (Werbeverbot für Abtreibung)

aefdl-logoVorige Woche hat die SPD einen Antrag zur Streichung des § 219a StGB (Werbeverbot für Abtreibung) eingebracht und will ihn mit Hilfe von Stimmen der Opposition durchsetzen. Dies überrascht, denn auf dem vor kurzem gehaltenen Parteitag hat der Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion versichert, dass die Union den Erhalt des Werbeverbots für Abtreibung unbedingt verteidigen will.

Ärzte für das Leben e.V. hat daher am 13.03.18 einen Brief an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion geschrieben.

Zum ausführlichen ÄfdL-Brief an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum SPD-Antrag zur Streichung des §219a StGB


08.03.18: Einladung zur BVL-Fachtagung „Kinder – nur noch qualitätsgeprüft?“ am 14.04.18 in Trier

Plakat zur Woche für das Leben 2018Anlässlich der Eröffnung der Woche für das Leben 2018 zum Thema „Kinderwunsch. Wunschkind. Designerbaby“ lädt der Bundesverband Lebensrecht (BVL) zu einer begleitenden Fachtagung am Samstag, 14.04.2018, nach Trier ein. Das Thema der Tagung ist „Kinder – nur noch qualitätsgeprüft?“.

Ab sofort ist das Tagungsprogramm online. Eine Anmeldung ist erforderlich und möglichst bis 06.04.18 erbeten.

PDF Zum ausführlichen Programm zur Fachtagung „Kinder – nur noch qualitätsgeprüft?“ (PDF-Format)

Eine Online-Anmeldung ist möglich unter bv-lebensrecht.de