19.01.2022: Bundesjustizministerium legt Referentenentwurf zur Streichung des Abtreibungs-Werbeverbots vor

Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf zur Abschaffung des § 219a StGB, dem Werbeverbot für Abtreibungen, vorgelegt. Damit will die neue Bundesregierung ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umsetzen.

Dies berichtete der SPIEGEL online am 17.01.22 und das Ärzteblatt. Demnach wollen SPD, Grüne und FDP die bisher geltende Regelung wie geplant ersatzlos streichen. Auch die Linken signalisierten erwartungsgemäß ihre Unterstützung.

„Frauen, die einen Abbruch ihrer Schwangerschaft erwägen, befinden sich in einer schmerzhaften Lebenssituation. Sie wollen sich sachlich informieren und suchen Rat zu Methoden, zu Risiken und zu möglichen Komplikationen. Sachliche Information von Ärztinnen und Ärzten über einen Schwangerschaftsabbruch soll daher nicht länger strafbar sein. Anpreisende und grob anstößige Werbung bleibt selbstverständlich verboten – und zwar nach dem Standesrecht der Ärztinnen und Ärzte selbst“, erklärte Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) zur Vorlage des Referentenentwurfs zur Aufhebung des § 219a Strafgesetzbuch laut Mitteilung des Ministeriums (BMJ).

Das BMJ habe den anderen Ressorts am 17.01.22 einen Entwurf übersandt, mit dem die Strafvorschrift der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch aufgehoben werden soll. Mit der Aufhebung solle zum einen erreicht werden, dass betroffene Frauen sich auch mittels von Ärztinnen und Ärzten öffentlich bereitgestellten Informationen umfassend fachlich über einen Schwangerschaftsabbruch informieren können. Zum anderen sollen die informierenden Ärztinnen und Ärzte die benötigte Rechtssicherheit erhalten.

Kritik vom Bundesverband Lebensrecht (BVL)

Scharfe Kritik am erneuten Legalisierungsversuch der Werbung für Abtreibung und zu dem diesbezüglichen Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums kam vom Bundesverband Lebensrecht e.V. (BVL)

„Mit der Abschaffung des § 219a StGB sollen laut Entwurf von Justizminister Dr. Marco Buschmann das nachhaltige Ziel 3 (gesundes Leben für Menschen jeden Alters) und Ziel 5 (alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen) erreicht werden. Kinder vor der Geburt fallen für das Ministerium anscheinend nicht in die Kategorie von Menschen, Frauen oder Mädchen, denn deren gesundes Leben und Selbstbestimmung werden dadurch weiter eingeschränkt oder gleich mit abgeschafft.“ erklärte Alexandra Maria Linder, BVL-Vorsitzende in einer Pressemitteilung vom 18.01.22.

Der Referentenentwurf sei „ein erneuter Versuchsballon für die vollständige Legalisierung der Abtreibung als kostenlose „Gesundheitsversorgung“, wie es im Koalitionsvertrag steht“, und habe im Falle des Erfolgs mit Sicherheit auch im Entwurf verneinte „demographische Folgen“. Es werfe außerdem viele weitere Fragen auf, wenn das Justizministerium als erstes Projekt der neuen Koalition ausgerechnet eine Förderung der Abtreibung angeht, die in den vergangenen Jahren keine Mehrheit fand und „mit Sicherheit nicht das größte rechtliche Problem unseres gegenwärtigen Staates darstellt“.

Weitere Informationen:

Justizministerium macht Tempo bei Abschaffung des Abtreibungsparagrafen 219a
SPIEGEL 17.01.22

Buschmann kündigt Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschafts­abbrüche an
Aerzteblatt.de 17.01.22

§ 219a: Erlaubte Werbung für Abtreibung hat Folgen
Pressemitteilung Bundesverband Lebensrecht (BVL) 18.01.22

» ÄfdL-Fachinformationen zu Schwangerschaftsabbruch / Abtreibung

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