Unsere Positionen

Positionen der Ärzte für das Leben e.V. zum Thema Schwangerschaftsabbruch / Abtreibung

Die moderne Formulierung des hippokratischen Eides im „Genfer Gelöbnis“ von 1948 forderte unter dem Eindruck des Mißbrauches der Medizin von jedem Arzt „die äußerste Achtung vor dem menschlichen Leben von der Empfängnis bis zu seinem natürlichen Tod“. Davon rückte, zunächst im Verborgenen und dann in aller Öffentlichkeit, eine Minderheit von Medizinern ab. Sie wurde aber nicht etwa aus der verfaßten Ärzteschaft ausgeschlossen, sondern zunehmend geduldet, ja sogar unter einem falsch verstandenen Kollegialitätsgebot verteidigt. Der Anspruch auf Kollegialität setzt aber das gemeinsame Ziel der Lebens-Erhaltung voraus.

Inzwischen hat ein großer Teil der verfaßten Ärzteschaft, der ärztlichen Berufsorganisationen sowie der Dekane, Lehrstuhlinhaber und Lehrer der Medizinischen Fakultäten in den Europäischen Ländern, unter dem Druck der Regierungen, Parlamente sowie der Massenmedien, durch ihr offenes oder stillschweigendes Einverständnis, den 2400 Jahre alten hippokratischen Grundsatz, „niemals absichtlich zu schaden oder gar zu töten“, aufgegeben. Für die offiziellen Ärztekammern und Gremien sind die Gelöbnisse und damit ihre Berufsordnungen zur Makulatur geworden.

Eine tötende und Leben verhindernde Ärzteschaft bedeutet aber eine tödliche Gefahr für alle Wehrlosen. Approbierte Mediziner, die töten, sich zum Töten hergeben oder vom Töten leben, sehen wir mit Hufeland als „die gefährlichsten Menschen im Staate“ an.

Getreu der hippokratischen Tradition werden wir das Leben jedes Menschen von der Empfängnis an bis zum natürlichem Tod als unantastbar achten und schützen. In diesem Sinne werden wir einer Schwangeren niemals ein abtreibendes Mittel geben. Wir werden entschieden Widerstand leisten gegen alle verfassungs- und berufsordnungswidrigen „Gesetze“, die das Recht auf Leben sowie die Menschenwürde verletzen und den Arzt zum Gesundheits- und Tötungsfunktionär degradieren. Wir verwahren uns dagegen, dass der ausschließliche Heilungsauftrag der Ärzte zum Tötungsauftrag pervertiert wird und sie Handlangerdienste für die politischen Entscheidungsträger ohne moralische Berechtigung leisten und an der Massentötung ungeborener Kinder mithelfen sollen.

  • „Ärzte für das Leben“ sind der Auffassung, daß in der gesetzlichen Regelung der vorgeburtlichen Kindstötung in den letzten Jahren eine erneute Entwertung des menschlichen Lebens in unserer Gesellschaft ihren Niederschlag und in der massenweisen Tötung Ungeborener ihre praktische Konsequenz fand; der immer härter werdende Verteilungskampf in unserer Gesellschaft sich in einer abwertenden Etikettierung von anderen Gruppen von Mitmenschen äußert und zu befürchten steht, daß auch diesen, Schritt für Schritt, das Recht auf Leben aberkannt wird.
     
  • „Ärzte für das Leben“ warnen vor einer erneuten Fremdbewertung und damit Fremdbestimmung des Lebens von Mitmenschen am Anfang und am Ende als „lebensunwert“, „unzumutbar“, „nicht menschenwürdig“ oder nichtpersonales Leben“ und verweisen auf die mit „Unzumutbarkeit“ begründete, massenhafte rechtswidrige, aber straflose vorgeburtliche Tötung von Kindern in unserem Lande bis zur 14. Schwangerschaftswoche, die allein in das Ermessen der Schwangeren und ihrer Mitwelt gestellt ist und die bei kindlicher Erkrankung nicht rechtswidrige, unbegrenzt bis zur Geburt mögliche vorgeburtliche Kindstötung.
     
  • „Ärzte für das Leben“ fordern ihre Mitmenschen auf, sich ihrer Verantwortung für den Schutz menschlichen Lebens wieder bewußt zu werden, von den staatlichen Organen deren verfassungsgemäße Schutzpflicht für menschliches Leben, auch für das Ungeborene, einzufordern, das unkontrolliert gewordene Töten Ungeborener zu beenden auch auf diese Weise, der sich bereits abzeichnenden Praxis der Euthanasie Erwachsener Einhalt zu gebieten.
     
  • „Ärzte für das Leben“ fordern umgehend praktische Maßnahmen gegen die unkontrollierte Tötung im Gefolge der pränatalen Diagnostik. Vor allem müssen die Rechtfertigungsgründe für den Tötungseingriff in Form eines Gutachtens überprüfbar festgehalten werden und sich im Hinblick auf die Prognose und eventuelle Therapiemöglichkeiten am Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis orientieren; es muß für die Indikationsstellung sowie für den evtl. tötenden Eingriff bei kranken Ungeborenen höchste fachliche Kompetenz und Verantwortung des Pränatalmediziners gegeben sein, es muß die Einhaltung der Meldepflicht in Fällen der früheren kindlichen, jetzt medizinischen Indikation sowie bei den rechtswidrigen, aber straflosen („beratenen“) Schwangerschaftsabbrüchen sorgfältigst überprüft werden.
     
  • „Ärzte für das Leben“ appellieren an jede einzelne Kollegin und jeden Kollegen, sich sorgfältig jeglicher erneuter Fremdbestimmung des Lebens, vor allem an dessen Anfang und Ende, zu enthalten, nicht zu willfährigen Gehilfen eines tödlichen Zeitgeistes degradieren zu lassen, der ureigensten ärztlichen Aufgabe zu stellen und menschliches Leben zu schützen, trotz oder gerade wegen der bedrückenden Entwicklung in unserem Lande.