Neues zur Präimplantationsdiagnostik (PID) / GendiagnostikAefdlTeam162019-10-26T18:20:46+02:00
Hier finden Sie aktuelle und ältere Meldungen zur Präimplantationsdiagnostik (PID) / Gendiagnostik, die den Verlauf der Debatten widerspiegeln.
2019
19.10.19: Nichtinvasive Pränataldiagnostik: Debatte um neuen vorgeburtlichen Bluttest auf Einzelgenerkrankungen
Die Woche ist eine Debatte um einen neuen vorgeburtlichen Bluttest auf Einzelgen-Erkrankungen entbrannt. Konkret geht es um einen neuen Test der Firma Eluthia, der Mukoviszidose, spinale Muskelatrophie, die Sichelzellkrankheit und die a- und ß-Thalassämien beim Embryo in einem frühen Stadium erkennt. Offizielle Markteinführung war am 17. Oktober in Leipzig. Hierüber berichtete u.a. das Deutsche Ärzteblatt ausführlich in diversen Beiträgen. Mehr in den folgenden Artikeln.
20.09.19: G-BA: Nicht-invasiver Test zum Vorliegen von Trisomien als Kassenleistung freigegeben
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19. September 2019 in Berlin die Anwendungsmöglichkeiten und -grenzen nicht-invasiver molekulargenetischer Tests (NIPT) zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abschließend beraten.
Der Beschluss sieht laut Pressemitteilung vor, dass ein NIPT „in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung unter Verwendung einer Versicherteninformation“ eingesetzt werden kann. Ziel ist es, die zur Klärung der Frage des Vorliegens einer Trisomie 13, 18 oder 21 erforderlichen invasiven Untersuchungen – Chorionzottenbiopsie (Biopsie der Plazenta) oder Amniozentese (Fruchtwasseruntersuchung) – und das damit verbundene Risiko einer Fehlgeburt nach Möglichkeit zu vermeiden.
Die Inanspruchnahme eines NIPT zulasten der GKV ist erst möglich, wenn die verpflichtend vorgesehene Versicherteninformation entwickelt und vom G-BA beschlossen wurde. Der Beschluss werde dazu voraussichtlich Ende 2020 gefasst. Voraussetzung ist zudem, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Beschlüsse nicht beanstandet.
» Mehr zum G-BA-Beschluss zur Freigabe nicht-invasiver Tests zum Vorliegen von Trisomien als Kassenleistung
PM 19.09.19: Ärzte für das Leben: Der Trisomie-Test als Kassenleistung ist eine weitere Aushöhlung des Lebensrechts von Menschen mit Behinderung und von uns allen
Nach einer Beratungszeit von drei Jahren hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute bekannt gegeben, dass die Kosten des DNA-Tests auf Trisomie 21 (Down-Syndrom), Trisomie 13 (Patau-Syndrom) und Trisomie 18 (Edwards-Syndrom) ab Ende 2020 von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Laut der Pressemitteilung der Behörde darf der Test „nur in begründeten Einzelfällen bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken durchgeführt werden und muss mit intensiver Beratung und Aufklärung verbunden sein“, Voraussetzungen, die als „sehr eng“ beschrieben werden und die ein „ethisch unvertretbares“ Screening ausschließen sollen. Mit „besonderen Risiken“ ist wahrscheinlich das Alter der Mutter gemeint, mit einer Altersgrenze etwa bei 35 Jahren. Der G-BA begründet seine Entscheidung damit, dass der DNA-Test deutlich weniger gefährlich ist als die Fruchtwasseruntersuchung oder Entnahme einer Gewebeprobe aus dem Mutterkuchen, die sonst zur sicheren Feststellung eines Down-Syndroms benötigt würden.
„Diese Entscheidung kam nicht unerwartet, ist dennoch eine Enttäuschung“, sagte Prof. Paul Cullen, Vorsitzender der Ärzte für das Leben am 19.09.19 in Münster.
» Zur Pressemitteilung der ÄfdL zum G-BA-Beschluss zum Trisomie-Test als Kassenleistung
27.07.19 Einladung zur BVL-Fachtagung: „Kultur des Lebens? Ideal und Wirklichkeit“ am 20.09.19 in Berlin
Einen Tag vor dem diesjährigen Marsch für das Leben in Berlin veranstaltet der Bundesverband Lebensrecht (BVL) am 20.09.19 von 14:30 bis 18:30 Uhr eine Fachtagung zum Thema „Kultur des Lebens? Ideal und Wirklichkeit“. Darin geht es um reproduktionsmedizinische Methoden und die gesamtgesellschaftlichen Folgen.
Der BVL lädt Sie herzlich ein, die neusten bioethischen Entwicklungen zu analysieren und zu diskutieren. Tagungsanmeldung bitte bis zum 18.09.2018
» Mehr zur BVL-Fachtagung mit ausführlichem Programm und Online-Anmeldungsmöglichkeit
08.06.19: Stellungnahme zu Eizellspende, Embryospende, Leihmutterschaft: Nationalakademie Leopoldina und Akademien-Union empfehlen ein zeitgemäßes Fortpflanzungsmedizingesetz
Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften streben eine umfassende Neuregelung zur Fortpflanzungsmedizin in Deutschland an.
In einer am 04.06.19 veröffentlichten Stellungnahme „Fortpflanzungsmedizin in Deutschland – für eine zeitgemäße Gesetzgebung“ sprechen sich die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften deswegen für ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz aus. Bislang gibt es nur das Embryonenschutzgesetz von 1990.
» Mehr zum Vorstoß für ein Fortpflanzungsmedizingesetz
PM 03.06.19: Ärzte für das Leben e.V.: Ärztetag-Forderung zur Kassenfinanzierung von Gentests zur Selektion von Down-Syndrom Kindern widerspricht medizinischem Heilungsauftrag
Münster – Am 31. Mai teilte die Bundesärztekammer mit, der 122. Ärztetag in Münster habe beschlossen, dass „Bluttests zur vorgeburtlichen Feststellung einer Trisomie … als Kassenleistung verankert sein [sollen] … Die Frage über die Entscheidung, ein behindertes Kind zu gebären und zu pflegen, dürfe nicht vom Geldbeutel der werdenden Eltern abhängig gemacht werden.“ Im Konzert mit vielen anderen gleichlautenden Verlautbarungen aus anderen gesellschaftlichen Kreisen wird dieser Beschluss aus der Ärzteschaft maßgeblich dazu beitragen, dass der sogenannte „Praenatest“ auf Down-Syndrom und anderen seltenen Trisomie in Deutschland bald Routine wird, kritisieren Ärzte für das Leben e.V.
Zur ÄfdL-Pressemitteilung zur Ärztetag-Forderung zur Kassenfinanzierung von Gentests zur Selektion von Down-Syndrom Kindern
12.04.19: NIPD-Debatte: Seltsame Bettgenossen
Bei der geplanten Aufnahme der nicht-invasiven vorgeburtlichen Gentestung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen werden die Argumente der Lebensrechtsbewegung von ungewohnter Seite übernommen.
Gastkommentar von Paul Cullen, erschienen auf kath.net, 12.04.19
» Zum Kommentar zur NIPD-Debatte
11.04.19: Deutscher Bundestag: Orientierungsdebatte über vorgeburtliche genetische Bluttests
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich am 11. April 2019 in einer gut zweistündigen Orientierungsdebatte mit dem Thema vorgeburtliche genetische Bluttests, beispielsweise auf Trisomie 21 (Down-Syndrom), befasst. Dabei geht es um die Frage, ob derartige Bluttests künftig als Regelleistung von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden können. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das wichtigste Gremium in der Selbstverwaltung des Gesundheitssystems, hat zu dem Test 2016 ein Methodenbewertungsverfahren eröffnet und prüft diese Möglichkeit nun.
Während der offen über Fraktionsgrenzen hinweg geführten Plenardebatte ging es vor allem um ethische Fragestellungen. Denn im Falle des während der Schwangerschaft festgestellten Downsyndroms erfolgt in ca 9 von 10 Fällen eine Abtreibung.
In der kontroversen Debatte machten 38 Abgeordnete in jeweils 3-minütigen Reden teils sehr pesönlich aber auch recht sachlich ihre Standpunkte deutlich. Dabei zeichnete sich eine breite Unterstützung für eine Übernahme nichtinvasiver Pränataldiagnostik in den GKV-Leistungskatalog ab, jedoch begrenzt auf Risikoschwangerschaften.
» Mehr im ausführlichen Bericht zur NIPD-Debatte auf der Webseite des Deutschen Bundestages inkl. Plenarprotokoll
Pränatale Bluttests: Bundestag diskutiert über mehr als nur die Frage der Kassenleistung
AERZTEBLATT.DE 11.04.19
Siehe ergänzend einen sehr lesenswerten Kommentar von Hubert Hüppe, ehemaliger Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen und ehemaliger CDU-Bundestagsabgeordneter:
Kein guter Tag für Menschen mit Down Syndrom
Bei Bundestagsdebatte mussten die zahlreichen Menschen mit Down-Syndrom auf der Besuchertribüne anhören, wie darüber diskutiert wurde, dass via Pränatest fast alle Kinder mit Down-Syndrom getötet werden.
Gastkommentar von Hubert Hüppe
KATH.NET 15.04.19
19.03.19: Bündnis fordert: Vorgeburtliche Bluttests auf Down-Syndrom dürfen nicht zur Regeluntersuchung werden
Vorgeburtliche Bluttests, mit denen das Down-Syndrom und weitere Chromosomen-Veränderungen festgestellt werden können, dürfen nicht zur Regeluntersuchung in der Schwangerschaft werden. Das fordert ein Bündnis aus Bundesvereinigung Lebenshilfe, Deutsches Down-Syndrom InfoCenter, Down-Syndrom Netzwerk Deutschland, KIDS Hamburg (Kompetenz- und Infozentrum Down-Syndrom) sowie downsyndromberlin anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tages am 21. März.
Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen berät aktuell über die Aufnahme dieser Tests in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Auf Grund der ethischen Tragweite soll Mitte April auch eine Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag erfolgen. Hierzu hat die Bundesvereinigung Lebenshilfe eine Kampagne gestartet.
» Mehr zur Debatte um Vorgeburtliche Bluttests auf Down-Syndrom als Kassenleistung
2018
28.12.18: Gestiegene Zahlen: Bayerische Ethikkommission für PID entschied 2018 über 247 Anträge
Die Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik (PID) hat 2018 über deutlich mehr Anträge entschieden als 2017. Konkret entschied die Ethikkommission über 247 Anträge – im Vorjahr waren es 155 Anträge. Das entspricht einer Steigerung um knapp 63 Prozent. 218 Anträge wurden zustimmend bewertet, 29 abgelehnt. Diese Zahlen teilte das Bayerische Gesundheitsministerium am 22.12.18 in einer Presseaussendung mit.
Mehr zu den aktuellen Zahlen der Bayerischen PID-Ethikkommission 2018
PM 28.11.18: Ärzte für das Leben e.V.: Erste gen-editierte Menschen geboren: Kritik der Medien und vieler Wissenschaftler nicht glaubwürdig
Laut diversen Medienberichten wurden in China Zwillingsmädchen geboren, deren Erbsubstanz mittels der sogenannten „Genschere“ angeblich geändert worden war. Da diese Veränderung auch die Keimbahn dieser Kinder erfasst, werden diese Genveränderungen von Ihren Kindern und Kindeskindern geerbt. Es ist die erste solche Manipulation bei geborenen Menschen weltweit.
» Mehr in der ÄfdL-Pressemitteilung zur Geburt der ersten gen-editierten Menschen
22.11.18: Herbsttagung Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen: Inklusion Behinderter muss vor der Geburt eines Menschen beginnen – TCLG fordert ein bedingungsloses Ja zum menschlichen Leben
Am 17.11.18 kam in Kassel das Netzwerk „Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen“ (TCLG) zu seiner Herbsttagung zusammen. Dabei befassten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter anderem auch mit den Schwangeren-Bluttests zur Bestimmung genetischer Merkmale des ungeborenen Kindes.
Der Vorstand des TCLG lehnt diese Schwangeren-Bluttests ab, solange und soweit sie wie eine „Rasterfahndung“ ganz offenbar nur dem Zweck dienen, mögliche Behinderungen eines ungeborenen Kindes aufzuspüren. Die Statistik bestätige, dass eine solche Diagnose im Regelfall zur Tötung des ungeborenen Kindes führe.
» Zum Bericht über die TCLG-Herbsttagung 2018
10.11.18: „Orientierung für eine ethische Urteilsbildung“: EKD veröffentlicht Beitrag zur Debatte um Nicht-invasive Pränataldiagnostik
Die Kammer für Öffentliche Verantwortung der Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) unter dem Vorsitz von Reiner Anselm hat am 02.11.18 den Text „Nichtinvasive Pränataldiagnostik – Ein evangelischer Beitrag zur ethischen Urteilsbildung und zur politischen Gestaltung“ veröffentlicht. In dem 44-seitigen Papier spricht sich die EKD dafür aus, Maßnahmen der Nicht-invasiven Pränataldiagnostik bei Risikoschwangerschaften umfassend in die gesellschaftliche Verantwortung einzubetten.
Dazu plädiert die EKD dafür, diese Form der Pränataldiagnostik künftig in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen. Zugleich soll das Angebot einer umfassenden ethischen und psychosozialen Beratung als Bestandteil der gemeinschaftlich finanzierten Mutterschaftsvorsorge vorgesehen werden. So soll Schwangeren ermöglicht werden, eine eigenständige, abgewogene Entscheidung treffen zu können, unabhängig von finanziellen Erwägungen oder medizinischen Risiken. Die Kosten einer solchen Beratung, die die besondere Verantwortung der Gesellschaft für den Lebensschutz zum Ausdruck bringen soll, seien ebenfalls von der Gesetzlichen Krankenversicherung zu tragen.
» Mehr zum EKD-Text „Nichtinvasive Pränataldiagnostik – Ein evangelischer Beitrag zur ethischen Urteilsbildung und zur politischen Gestaltung“ und der Kritik des Bundesverbandes Lebensrecht.
02.11.18: Kurzfassung der IMEW-Studie „Partizipation in technisch-gesellschaftlichen Innovationsprozessen mit fragmentierter Verantwortung am Beispiel der nicht-invasiven Pränataldiagnostik“ veröffentlicht
Ende Oktober hat das IMEW Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft gemeinnützigeGmbH eine Kurzfassung der Studie: „Partizipation in technisch-gesellschaftlichen Innovationsprozessen mit fragmentierter Verantwortung am Beispiel der nicht-invasiven Pränataldiagnostik“ veröffentlicht. Dies teilte das IMEW in seinem aktuellen Newsletter vom 02.11.18 mit. Die Neuerscheinung enthält wichtige Hinweise für die Debatte, die derzeit um die nicht-invasive Pränataldiagnostik (NIPD) geführt wird.
Mehr zur Kurzfassung der IMEW-Studie zur nicht-invasiven Pränataldiagnostik
12.10.18: Aktivisten fordern: Keine bundesweite Kassenzulassung und Finanzierung vorgeburtlicher Genselektion durch Bluttests auf Trisomie und Geschlecht
Erneute Protestaktion von CDL und ALfA vor dem Konstanzer Firmensitz von LifeCodexx, Hersteller von Praenatest

Protestaktion von CDL und ALfA vor dem Konstanzer Firmensitz von LifeCodexx am 09.10.18
Mehr als 100 Menschen demonstrierten am 09.10.18 in Konstanz vor dem Gebäude der Firma LifeCodexx, dem Marktführer bei vorgeburtlichen Gentests, gegen die Selektion von Menschen mit genetischen Besonderheiten.
Anlass dieser von der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. und den Christdemokraten für das Leben (CDL) gemeinsam organisierten Kundgebung war die aktuelle Debatte um eine Aufnahme der Bluttests auf Trisomie 21 und andere Normabweichungen in die – von den Krankenkassen finanzierte – Regelversorgung.
Zum ausführlichen Bericht zur Protestaktion gegen vorgeburtliche Gentests
24.05.18: Veranstaltungshinweis: 01. – 03.06.2018, Akademie Bioethik: Reproduktionsmedizin und pränatale Diagnostik – Braucht der Mensch ein Gütesiegel?
Ort: JH Köln Riehl, An der Schanz 14, 50735 Köln
Braucht menschliches Leben ein Gütesiegel?
Ob Haarfarbe, Geschlecht oder Behinderung, durch die moderne Reproduktionsmedizin ist es heute möglich all das und vieles mehr schon vor der Geburt eines Kindes zu erkennen. Auf der achten Akademie Bioethik in Köln möchten wir uns die Frage stellen, wie wir mit diesen Möglichkeiten umgehen sollen, welche ethischen Fragen sie aufwerfen?
Die Akademie Bioethik ist ein jährlich stattfindendes Wochenendseminar und wird von den Jungen Christdemokraten für das Leben, der Jugend für das Leben Deutschland und der Konrad-Adenauer-Stiftung veranstaltet. Es soll jungen Menschen die Möglichkeit geben, sich in einem interdisziplinären Rahmen intensiv mit bioethischen Fragestellungen zu beschäftigen und dabei hochkarätige Referenten aus Wissenschaft und Politik kennenzulernen.
Ausfühliches Programm und Einladungsflyer im PDF-Format
30.04.18: Weltweit erste erfolgreiche Therapieversuche bei Erbkrankheit Ektodermale Dysplasie
Drei Kinder dank vorgeburtlicher Proteinspritze außer Lebensgefahr
Eines von 30.000 Kindern erkrankt an Ektodermaler Dysplasie. Die blassen Kinder mit den spitzen Zähnen fallen durch ihr Äußeres auf: Sie sehen aus wie kleine Vampire. Doch viel schwerer wiegen ihre körperlichen Defizite, allen voran die fehlenden Schweißdrüsen. Betroffene Kinder können nicht schwitzen und drohen an einer Überhitzung zu sterben.
Im Rahmen vorgeburtlicher Heilversuche hat ein Ärzteteam um Prof. Dr. Holm Schneider von der Kinder- und Jugendklinik des Universitätsklinikums Erlangen diese Erbkrankheit durch eine Proteinspritze ins Fruchtwasser der werdenden Mutter korrigiert. Die Ergebnisse der erfolgreichen Heilversuche wurden jetzt im renommierten New England Journal of Medicine veröffentlicht.
Mehr dazu in der Pressemitteilung des Uniklinikums Erlangen vom 26.04.18
14.04.18: Kardinal Marx und Landesbischof Bedford-Strohm eröffnen ökumenische Woche für das Leben 2018 in Trier
Mit einem ökumenischen Gottesdienst im Trierer Dom haben der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, und der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Dr. Heinrich Bedford-Strohm, am 14.04.18 die bundesweite Aktion „Woche für das Leben“ eröffnet.
Die Aktionswoche wird bis zum 21. April 2018 in katholischen und evangelischen Kirchengemeinden begangen und steht unter dem Jahresthema „Kinderwunsch. Wunschkind. Unser Kind!“
Mehr zur Eröffnung der Woche für das Leben 2018
Ergänzung 16.04.18: Harte Zeiten für Embryonen
Es ist nicht gut bestellt um das ungeborene Leben: Medizinisch ist es heute nicht schwer, Embryonen mit Verdacht auf bestimmte Krankheiten auszusortieren. Oder das Erbgut zu manipulieren, Gene ein- und auszuschalten. Auf einer Lebensrecht-Fachtagung wurde deutlich, dass ethische Grenzen dabei immer weiter überschritten werden.
PRO-Medienmagazin 15.04.18
12.04.18: Woche für das Leben 2018: Evangelische und katholische Frauen für eine inklusive Gesellschaft
Anläßlich der ökumenischen „Woche für das Leben“ vom 14.–24. April warnen die Evangelischen Frauen in Deutschland (EFiD), der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) und die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) vor sozialen und gesellschaftlichen Konsequenzen der Pränataldiagnostik.
Angesichts des bereits laufenden Verfahrens des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sprechen sich die Frauenverbände dagegen aus, dass Verfahren nicht-invasiver Pränataldiagnostik (NIPD), wie etwa der „Praena-Test“, in der frühen Schwangerschaft eine kassenärztliche Regelleistung der Schwangerenvorsorge werden.
Mehr zur Position der evangelischen und katholischen Frauenverbände zur nicht-invasiven Pränataldiagnostik
08.03.18: Einladung zur BVL-Fachtagung „Kinder – nur noch qualitätsgeprüft?“ am 14.04.18 in Trier
Anlässlich der Eröffnung der Woche für das Leben 2018 zum Thema „Kinderwunsch. Wunschkind. Designerbaby“ lädt der Bundesverband Lebensrecht (BVL) zu einer begleitenden Fachtagung am Samstag, 14.04.2018, nach Trier ein. Das Thema der Tagung ist „Kinder – nur noch qualitätsgeprüft?“.
Ab sofort ist das Tagungsprogramm online. Eine Anmeldung ist erforderlich und möglichst bis 06.04.18 erbeten.
Zum ausführlichen Programm zur Fachtagung „Kinder – nur noch qualitätsgeprüft?“ (PDF-Format)
Eine Online-Anmeldung ist möglich unter bv-lebensrecht.de
2017
31.10.17: Bayern: Ethikkommission hat im Freistaat bislang über 155 PID-Anträge in diesem Jahr entschieden
Bayerns Gesundheitsministerin Huml pocht auf klare Regeln für Fortpflanzungsmedizin
Die Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik (PID) hat im laufenden Jahr bislang über 155 Anträge entschieden. 12 Anträge wurden abgelehnt, 143 Anträge wurden zustimmend bewertet. Diese Zahlen gab Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml am 29.10.17 in einer Pressemitteilung bekannt. Demgegenüber hatte im vergangenen Jahr die Bayerische Ethikkommission für PID insgesamt über 128 Anträge entschieden. Es gab 26 ablehnende Entscheidungen. Zustimmend wurden 102 Anträge bewertet.
Mehr zu den Zahlen zu Anträgen zur Präimplantationsdiagniagnostik in Bayern
PM 24.10.17: Fortpflanzungsmedizingesetz der Nationalen Akademie der Wissenschaft „Leopoldina“: Eklatanter Verstoß gegen die Menschenrechte
Am 18. Oktober 2017 hat die Arbeitsgruppe „Eckpunkte für ein Fortpflanzungsmedizingesetz“ der Nationalen Akademie der Wissenschaft „Leopoldina“ ein Positionspapier veröffentlicht, das ihrer Meinung nach in der kommenden Legislaturperiode aufgegriffen werden sollte. Ärzte für das Leben e.V. kritisierten diesen Vorstoß in einer Pressemitteilung scharf.
Zur ÄfdL-Pressemitteilung vom 24.10.17: Fortpflanzungsmedizingesetz der Nationalen Akademie der Wissenschaft „Leopoldina“: Eklatanter Verstoß gegen die Menschenrechte
04.08.17: Einladung zum „Marsch für das Leben“ 2017 in Berlin und zur BVL-Fachtagung „Bioethik und Menschenwürde“
Am 16.09.17 veranstaltet der Bundesverband Lebensrecht (BVL) in Berlin den jährlichen „Marsch für das Leben“. Er steht unter dem Motto „Die Schwächsten schützen – Selektion und Abtreibung beenden“.
Mehr dazu auf der Webseite zum Marsch.
Einen Tag vorher am 15.09.17 veranstaltet der BVL von 14:30 – 18:00 Uhr in Berlin eine Fachtagung zum Thema „Bioethik und Menschenwürde“. Dort gibt es u.a. einen Vortrag von Prof. Dr. med. Paul Cullen, Vorsitzender der Ärzte für das Leben e.V. zum Thema „Machbarkeit und Entfremdung in der Reproduktionsmedizin“
Ausführliches Programm im PDF-Format
Tagungs-Anmeldung beim BVL
05.05.17: Neue Methoden der Selektion – Rasterfahndung beim Leben vor Geburt
„Politik und Gesellschaft sind aufgerufen, der Ausweitung der ‚neuen Eugenik‘ zu wehren, solange es noch möglich ist“.
Schriftliche Vorlage der Rede von Prof. Paul Cullen, Erster Vorsitzender des Vereins „Ärzte für das Leben“, bei der Fachtagung des Bundesverbands Lebensrecht zur „Woche für das Leben“, Kassel, 29.04.2017: „Kinderwunsch ist menschlich – Selektion nicht“, dokumentiert auf kath.net.
Zum Beitrag „Neue Methoden der Selektion – Rasterfahndung beim Leben vor Geburt“
03.05.17: Woche für das Leben 2017: „Annehmen statt aussondern“ – Resümee der BVL-Fachtagung am 29.04.2017 in Kassel
Die Fachtagung „Kinderwunsch ist menschlich – Selektion nicht“, die der Bundesverband Lebensrecht (BVL) am 29. April im Anschluss an die offizielle Eröffnung der Woche für das Leben 2017 in Kassel veranstaltete, bot Analysen und Antworten auf Fragen, die im vorausgehenden Auftaktgottesdienst von DBK und EKD im Raum standen:
Wie reagiert unsere Gesellschaft darauf, dass moderne Technologien daran arbeiten, möglicherweise behinderte Kinder umfassend aufzuspüren und das Erbgut des Menschen zu manipulieren? Was tun, wenn der „Kinderwunsch“ erst zu „Wunschkindern“ und schließlich zu „Designerbabies“ führt?
Weiter zum Resümee der BVL-Fachtagung am 29.04.2017
29.04.17: Ökumenische Woche für das Leben 2017 bundesweit in Kassel eröffnet
Mit einem ökumenischen Gottesdienst in der Martinskirche in Kassel haben der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, und der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, am Samstag, 29. April 2017, die Woche für das Leben eröffnet. Sie findet bundesweit vom 29. April bis 6. Mai 2017 statt.
Zum Bericht zur Eröffnung der Woche für das Leben 2017
02.04.17: Woche für das Leben: BVL-Fachtagung „Kinderwunsch ist menschlich – Selektion nicht“ am 29.04.17
Anlässlich der Eröffnung der Woche für das Leben 2017, dieses Jahr zum Thema „Kinderwunsch. Wunschkind. Designerbaby“, lädt der Bundesverband Lebensrecht (BVL) zu einer begleitenden Fachtagung am 29.04.17 nach Kassel ein. Thema: „Kinderwunsch ist menschlich – Selektion nicht“
Folgende Beiträge sind vorgesehen:
Prof. Dr. Paul Cullen, Vorsitzender der Ärzte für das Leben:
Neue Methoden der Selektion – Rasterfahndung für das Leben vor der Geburt?
Dr. Susanne van der Velden, Gynäkologin und Kinderwunschexpertin:
Wunschkinder auf natürlichem Weg
Prof. Dr. Ulrich Eibach, Theloge und Klinikseelsorger:
Selbstbestimmung, Zumutbarkeit und neue Eugenik – Vorgeburtliche Diagnostik zwischen Heilauftrag und Selektion
Martin Lohmann, Vorsitzender des Bundesverbands Lebensrecht:
Geschöpf oder Produkt: Was ist der Mensch?
Weitere Informationen und Anmeldung auf der BVL-Webseite
17.02.17: Möglichkeiten und Grenzen vorgeburtlicher genetischer Diagnostik: G-BA bringt Entscheidungshilfe für werdende Eltern auf den Weg
Werdende Eltern sollen künftig besser dabei unterstützt werden, im Rahmen der ärztlichen Schwangerschaftsvorsorge eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, welche Untersuchungen auf genetisch bedingte Erkrankungen für sie in Frage kommen. Mit einer entsprechenden Beauftragung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 16.02.17 in Berlin ein solches Informationsangebot auf den Weg gebracht.
Weitere Informationen zur G-BA Entscheidungshilfe für werdende Eltern
11.02.17 Beitrag zur aktuellen Diskussion: „Vorgeburtliche Diagnostik: Schritte auf dem Weg zur Eugenik“
Im Deutschen Ärzteblatt 114(6) vom 10.02.17 gibt es einen sehr lesenswerten Beitrag zum Thema „Vorgeburtliche Diagnostik: Schritte auf dem Weg zur Eugenik“.
Konkret beleuchten die drei Autoren Michael Kiworr, Axel W. Bauer und Paul Cullen die Praxis der Präimplantatiomnsdiagnostik (PID) seit Inkrafttreten des PID-Gesetzes 2011 sowie die nicht invasive pränatale Diagnostik (NIPD). Hierzu hat im August 2016 der G-BA überraschend ein Verfahren zur Bewertung dieser NIPD eingeleitet, das bei positivem Ausgang zur Übernahme der Kosten des Verfahrens durch die gesetzlichen Krankenkassen führen wird.
Leserinnen und Leser sind vom Ärzteblatt zur Diskussion über den Beitrag aufgefordert.
Vorgeburtliche Diagnostik: Schritte auf dem Weg zur Eugenik
Kiworr, Michael; Bauer, Axel W.; Cullen, Paul
Deutsches Ärzteblatt 2017; 114(6) vom 10.02.17
2016
20.09.16: Rückblick / Fazit zum Marsch für das Leben 2016
Unter dem Motto „Jeder Mensch ist gleich wertvoll – kein Kind ist unzumutbar“ fand am 17.09.2016 in Berlin der 12. Marsch für das Leben statt. Dabei gab es bewegende Aufrufe und Bekenntnisse. Nachfolgend die Pressemitteilung des Bundesverband Lebensrecht (BVL) mit einem Rückblick und Fazit zum Marsch für das Leben.
Weiter zur BVL-Pressemitteilung vom 19.09.16
Siehe ergänzend:
Rede Prof. Paul Cullen, 1.Vorsitzender Ärzte für das Leben e.V. beim Marsch für das Leben, Berlin, 17.09.16
09.09.16: Bundesverband Lebensrecht lädt zum 12. Marsch für das Leben am 17.09.16 ein
Anschließender ökumenischer Gottesdienst unter der Leitung von Bischof Dr. Rudolf Voderholzer
Der Bundesverband Lebensrecht (BVL) lädt am Samstag, dem 17. September 2016, zum zwölften Marsch für das Leben nach Berlin ein. Bei dem Schweigemarsch durch die Berliner Innenstadt steht in diesem Jahr das Thema vorgeburtliche Selektion im Fokus.
Weiter zur BVL-Pressemitteilung zum Marsch für das Leben 2016
08.09.16: Tag des alkoholgeschädigten Kindes am 9. September 2016: Aufklärung über die Risiken von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft
Anläßlich des „Tag des alkoholgeschädigten Kindes“ am 09.09.16 stärken Bundesdrogenbeauftragte, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und Verbände der Schwangerenvorsorge gemeinsam die Aufklärung über die Risiken von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft.
Weiter zur Pressemitteilung der BZgA vom 08.09.16
18.08.16: Nicht-invasive Pränataldiagnostik bei Risikoschwangerschaften: G-BA beginnt Verfahren zur Methodenbewertung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18.08.16 in Berlin die Einleitung des Bewertungsverfahrens der Nicht-invasiven Pränataldiagnostik (NIPD) zur Bestimmung des Risikos von fetaler Trisomie 13, 18 und 21 mittels molekulargenetischer Tests in den engen Grenzen einer Anwendung bei Risikoschwangerschaften beschlossen. Damit wird das Verfahren eingeleitet, infolge dessen die Untersuchung in den Katalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden kann.
Mehr im Themenspecial der IG Kritische Bioethik zur G-BA Methodenbewertung der nicht-invasiven Pränataldiagnostik bei Risikoschwangerschaften
07.06.16: Ärzte für das Leben e.V.: Zulassung der Präimplantationsdiagnostik in der Schweiz weiterer Schritt in Richtung einer Normalisierung der Selektion
Am 5. Juni 2016 haben 62 % der Schweizer Wähler für die Einführung der bislang verbotenen Präimplantationsdiagnostik (PID) gestimmt. Ärzte für das Leben e.V. befürchten einen weiteren Schritt in Richtung einer Normalisierung der Selektion.
Zur Pressemitteilung Ärzte für das Leben e.V. vom 07.06.16: Zulassung der Präimplantationsdiagnostik in der Schweiz weiterer Schritt in Richtung einer Normalisierung der Selektion
2015
15.12.15: Unterrichtung der Bundesregierung an den Bundestag zur Nutzung der Präimplantationsdiagnostik (PID)
Am 10.12.15 hat die Bundesregierung ihren Bericht über Erfahrungen mit der Nutzung der Präimplantationsdiagnostik (PID) dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Mehr dazu in der Mitteilung „Heute im Bundestag“ vom 15.12.15
PID-Verfahren bisher relativ selten genutzt
Gesundheit/Unterrichtung
Berlin: (hib/PK) Die Nutzung der in Deutschland unter strengen gesetzlichen Auflagen erlaubten Präimplantationsdiagnostik (PID) ist bisher weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Aufgrund der im Ausland gemachten Erfahrungen war von jährlich 200 bis 300 Anträgen auf eine solche molekulargenetische Untersuchung ausgegangen worden, wie aus einer Unterrichtung (18/7020) der Bundesregierung an den Bundestag hervorgeht.
HIB Heute im Bundestag 15.12.15
29.07.15: Trau‘ keinem Test unter Dreißig
Warum eine Ausweitung des PraenaTests massenhaft falsch-positive Ergebnisse mit sich brächte.
Beitrag zur aktuellen Debatte um vorgeburtliche Bluttests auf Downsyndrom von Prof. med. Paul Cullen, 1. Vorsitzender Ärzte für das Leben
erschienen in „Die Tagespost“ am 29.07.15
Seit 2012 ist es möglich, ungeborene Kinder mit Down-Syndrom anhand einer Untersuchung des mütterlichen Blutes zu identifizieren. In aller Regel werden diese Kinder dann auch abgetrieben und somit getötet – denn eine Therapie für das Down-Syndrom gibt es derzeit nicht. Wir haben es bei diesem Test also nicht mit der Diagnose einer Krankheit, sondern mit Selektion zu tun.
Weiter zum Artikel „Trau‘ keinem Test unter Dreißig“ zum Bluttest auf Downsyndrom
17.07.15: Weiterer Weg für Embryonenselektion frei: Gemeinsame Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik (PID) für sechs Bundesländer nimmt Arbeit auf
Am 15.07.15 wurde in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen der Weg für die praktische Anwendung der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik frei gemacht. Eine gemeinsame PID-Ethikkommission der sechs Bundesländern hat an diesem Tag mit ihrer konstituierenden Sitzung ihre Arbeit aufgenommen.
Die Kommission hat die Aufgabe, Anträge auf Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik zu bewerten. Die Ethikkommission ist gemäß dem von den beteiligten Ländern im letzten Jahr geschlossenen Staatsvertrag bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg angesiedelt. Dies teilte das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg in einer Presseaussendung mit.
Mehr im Themenspecial der InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland zur Einrichtung der Gemeinsamen Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik
2014
21.11.14: Bundessozialgericht: Richtungsweisende Urteile zu Kostenerstattung für Präimplantationsdiagnostik (PID) und künstliche Befruchtung bei unverheirateten Paaren
Am 18.11.14 hat das Bundessozialgericht in Kassel zwei richtungsweisende Urteile im Zusammenhang mit künstlichen Befruchtungen gefällt. Das erste Urteil betrifft die Kostenerstattung durch die Kassen für eine Präimplantationsdiagnostik (PID), das andere Urteil die Kostenerstattung der Krankenkassen für eine künstliche Befruchtung bei unverheirateten Paaren. Beides wurde durch das Gericht abgelehnt.
Mehr dazu in einem Themenspecial der IG Kritische Bioethik zu den Bundessozialgerichts-Urteilen zur Kostenerstattung für Präimplantationsdiagnostik (PID) und künstliche Befruchtung bei unverheirateten Paaren
2012
23.11.12: Präimplantationsdiagnostik-Debatte: Ärzte für das Leben e.V. fordert Bundesrat zum Einspruch gegen PID-Verordnung auf
Münster. Der Vorstand der Ärzte für das Leben e.V. (ÄfdL) kritisiert die kürzlich von der Bundesregierung beschlossene Verordnung zur praktischen Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID), die juristisch als eng begrenzte Ausnahme vom Embryonenschutz wenigen Risikopaaren vorbehalten bleiben soll.
Zur Pressemitteilung Ärzte für das Leben e.V. (ÄfdL) 23.11.12 zur PID-Verordnung
Siehe ergänzend dazu die Empfehlungen des Deutschen Ethikrates zur PID-Verordnung vom 23.11.12 und eine Stellungnahme der Juristenvereinigung Lebensrecht vom 20.11.12.
30.09.12: Leserbriefe zur Sterbehilfedebatte und Pränataldiagnostik
1. Auf den im Blatt der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe – unter „Standpunkt Berufspolitik“ Ausgabe 5 / 2012 vom 27.09.12 – erschienenen Artikel
„Die Diskussion um aktive Sterbehilfe scheitert an der Grenze der ärztlichen Berufs- und Standesethik“ von Martin Steinberg antwortet Prof. Cullen, 1. Vorsitzender der ÄfdL e.V. in einem
Leserbrief vom September 2012.
2. Von den beiden Vorsitzenden der ÄfdL e.V. wurde im Deutschen Ärzteblatt 2012; 109(39) vom 28.09.12 folgender Brief zur Pränataldiagnostik veröffentlicht:
Pränataldiagnostik: Verwerflich
Leserbrief von Prof. Dr. med. Paul Cullen und Dr. Erwin Grom zu:
Der Test auf Trisomie 21 aus dem Blut von Schwangeren könnte zu einem Paradigmenwechsel in der Pränataldiagnostik führen (DÄ 25/2012: „Paradigmenwechsel“ von Wolfram Henn und Dagmar Schmitz).
Deutsches Ärzteblatt 2012; 109(39): A-1934 / B-1576 / C-1548 vom 28.09.12
Anm.: Dort gibt es auch den Link zum darauf bezogenen Artikel.
Köln. In einem Schreiben an die Freiburger Regierungspräsidentin Schäfer hat der Vorsitzende der Juristen-Vereinigung Lebensrecht e. V. (JVL) in Köln, Bernward Büchner, erneut ein Verbot des von der Konstanzer Firma „Livecodexx“ entwickelten Bluttests gefordert.
PRESSEMITTEILUNG Juristen-Vereinigung Lebensrecht e. V. (JVL) 13.08.12
Ärzte für das Leben e.V. teilen diese juristische Beurteilung: der Schutz des menschlichen Lebens hat absoluten Vorrang vor einem wie auch immer begründeten medizinischen Interesse, denn der Mensch ist Selbstzweck, und seine Würde ist in keiner seiner Lebensphasen antastbar.
13.07.12: Rechtsverordnungsentwurf zum Präimplantationsdiagnostik-Gesetz vorgelegt – Kritiker befürchten Ausweitung der Embryonenselektion
Das Bundesgesundheitsministerium hat am 12.07.12 einen Referentenentwurf einer Verordnung zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik (PID) vorgelegt. Die Verordnung soll das Präimplantationsdiagnostik-Gesetz (PräimpG) in die Praxis umsetzen. Das Gesetz hatte der Deutsche Bundestag bereits im Juli 2011 verabschiedet und ist am 8. Dezember in Kraft getreten. Faktisch ist das Gesetz bislang aber mangels Rechtsverordnung und lizensierter PID-Zentren noch nicht anwendbar.
Mehr im Themenspecial auf www.kritische-bioethik.de zum Rechtsverordnungsentwurf zum Präimplantationsdiagnostik-Gesetz
07.07.12: Debatte um neuen Bluttest auf Down-Syndrom: Rechtsgutachten sieht Test als illegal an
Der vom Konstanzer Unternehmen „LifeCodexx“ für Juli angekündigte vorgeburtliche Bluttest auf Down-Syndrom namens „PraenaTest“ ist kein zulässiges Diagnosemittel nach dem Gendiagnostikgesetz. Dies geht aus einem am 5. Juli veröffentlichten Rechtsgutachten von Prof. Klaus Ferdinand Gärditz von der Universität Bonn hervor, das im Auftrag des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen erstellt wurde. Im Gendiagnostikgesetz sind für derartige unzulässige vorgeburtliche Untersuchungen unter anderem mögliche strafrechtliche Folgen vorgesehen.Ärzte für das Leben e.V. sehen sich im Ergebnis des Gutachtens bestätigt. Mehr dazu in der ÄfdL-Pressemitteilung und der Pressemitteilung des Behindertenbeauftragten
2011
29.10.11, ergänzt am 09.12.11: Bundespräsident Christian Wulff unterzeichnet PID-Gesetz
Anlässlich der erfolgten Unterzeichnung des ethisch umstrittenen Präimplantationsdiagnostik-Gesetzes durch Bundespräsident Wulff, das nun am 8. Dezember 2011 in Kraft treten soll, haben Ärzte für das Leben e.V. die folgende Stellungnahme veröffentlicht.
Gesetzliche Zulassung von PID bedeutet Wiedereinstieg in eugenische Selektion
Stellungnahme der Ärzte für das Leben e.V. vom 29.11.11 zum Inkrafttreten des Präimplantationsdiagnostik-Gesetzes am 08.12.11
Ergänzend zum PID-Gesetz die folgenden Texte:
Künstliche Befruchtung
Das sagt der katholische Erwachsenen-Katechismus
Domradio 29.11.11
Embryonenschutz Ade!
Das PID-Zulassungsgesetz (PräimpG) tritt am 8. Dezember in Kraft, obwohl Verordnung und lizensierte Zentren noch nicht bestehen. Damit wird der bisherige Embryonenschutz in Deutschland ausgehebelt.
Die Bundesvorsitzenden der Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr, erklärt in einer Stellungnahme:
Der Embryonenschutz in Deutschland besteht jetzt eigentlich nur noch auf dem Papier.
PRESSEMITTEILUNG Christdemokraten für das Leben (CDL) 07.12.11
PID-Gesetz: „In höchstem Maße fraglich und rechtlich problematisch“
Der Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL), Martin Lohmann, erklärt zum Inkrafttreten des PID-Gesetzes am 8. Dezember: „Es ist in höchstem Maße fraglich und rechtlich problematisch, dass die vom Gesetzgeber beschlossene Selektion menschlichen Lebens mit Hilfe der Präimplantationsdiagnostik (PID) nunmehr in Kraft tritt.
FREIE WELT.NET 08.12.11
09.10.11: Brief an den Bundespräsidenten zum PID-Gesetz
In einem persönlichen Brief vom 16.9.2011 i. A. unseres Vereins an Herrn Bundespräsident Wulff hinsichtlich der Zulassung der Präimplantationsdiagnsotik (PID) in der Bundesrepublik wird betont, dass unsere Verfassung lt. Artikel 2 GG den Menschen von seiner Zeugung an bis zu seinem natürlichen Tod schützt, was wiederholte Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts immer neu bestätigten. Das menschliche Lebensrecht besteht ohne Vorbedingungen. An dieses Rechtsprinzip hat sich sowohl die Abtreibungsregelung 1993 zumindest dem Wortlaut nach (die Abtreibung im ersten Trimenon ist als „gesetzwidrig“ benannt) wie auch das strenge Embryonenschutzgesetz von 1991 gehalten.
Weiter zum vollständigen Beitrag zum Brief an den Bundespräsidenten zur PID
10.07.11, ergänzt am 25.07.11: Deutscher Bundestag mehrheitlich für Freigabe der Präimplantationsdiagnostik
Mit großer Mehrheit haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages am 07.07.11 in dritter Lesung eine faktisch weitgehende Zulassung der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) beschlossen. Bei den namentlichen Abstimmungen wurde der sogenannte Fraktionszwang aufgehoben, d.h. die Abgeordneten waren nur ihrem Gewissen verpflichtet. Mit dem Beschluss neigt sich nun eine jahrelange erbitterte Debatte dem Ende zu.
Ausführliche Hintergrundinfos mit umfangreichem Pressespiegel gibt es in einem Themenspecial der InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland zur Bundestagsentscheidung zur Präimplantationsdiagnsotik.
Was die neue PID-Regelung in der Praxis bedeutet und welche Auswirkungen dies auf andere Gesetze hat, können Sie in den folgenden Beiträgen nachlesen. Weitere Informationen dazu folgen in Kürze.
PID in Deutschland künftig eingeschränkt erlaubt
Die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) ist in Deutschland künftig eingeschränkt erlaubt. Im Bundestag stimmten am Donnerstag in der dritten Lesung 326 Abgeordnete in namentlicher Abstimmung für den Gesetzentwurf (17/5451) einer Parlamentariergruppe um Peter Hintze (CDU/CSU) und Ulrike Flach (FDP), der den Gentest an Embryonen zulassen will, wenn Paare eine Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder bei ihnen mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist.
MITTEILUNG Deutscher Bundestag 08.07.11
Anm.: Dort gibt es auch die Ergebnislisten der namentlichen Abstimmung
Statement von Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, zur heutigen Entscheidung des Bundestags für die begrenzte Zulassung der PID
Berlin. „Der Bundestag hat eine Entscheidung für die begrenzte Zulassung der PID getroffen. Wir Ärzte werden Verantwortung übernehmen, dass dieses Verfahren unter kontrollierten Bedingungen und nur bei vorheriger fachkundiger Beratung angewendet wird.
MITTEILUNG Bundesärztekammer 07.07.2011
Der rechtspolitische PID-Sündenfall
Das Embryonenschutzgesetz wird vom Bundesgerichtshof fragwürdig ausgelegt
Wer schaut eigentlich einmal dem Bundesgerichtshof auf die Finger, wenn es um die Präimplantationsdiagnostik (PID) geht? Denn mit einem Urteil gestern vor einem Jahr hat er den Deutschen Bundestag gezwungen, heute ein Gesetz über die PID zu lesen und zu verabschieden. Und dieses Urteil war alles andere als sattelfest und stringent gewesen. Eigentlich war es ein Skandal.
Von Rainer Beckmann
Veröfentlicht in Die Tagespost vom 07.07.11, hier mit freundlicher Genehmigung des Verfassers.
PID hat auch in Deutschland Zukunft – aber welche?
Oliver Tolmein
Nein, es kam nicht wie es kommen musste; aber es kam, wie es seit geraumer Zeit abzusehen war:
FAZ.NET Blog Biopolitik 08.07.11
Salami-Ethik
Laut dem Memorandum der Bundesärztekammer vom 25. Mai 2011 sind „durchschnittlich sieben Präimplantationsembryonen notwendig, um … wenigstens zwei nicht betroffene Embryonen für eine Übertragung zur Verfügung zu haben.“
AERZTEBLATT.DE Blog 07.07.11
Abgestufter Lebensschutz
Bundestagsvize Thierse kritisiert Zulassung der „Embryonen-Selektion“
DOMRADIO 07.07.11
08.06.11: Deutscher Ärztetag: Richtunsgweisende Beschlüsse zur Präimplantationsdiagnostik, Sterbehilfe und Suizidbeihilfe und Organspende
Beim 114. Deutschen Ärztetag in Kiel vom 31. Mai bis 3. Juni 2011 haben die Delegierten einige biopolitisch richtunsgweisende Beschlüsse gefasst. (Siehe dazu das Beschlussprotokoll und weitere Papiere zum 114. Deutschen Ärztetag.)
Nachfolgend finden Sie die Pressemitteilungen der Bundesärztekammer sowie eine Presseerklärung unseres Vereins zum PID-Beschluss und der Klarstellung zur Tötung auf Verlangen sowie dem medizinisch assistierten Suizid.
Ärztetag für eng begrenzte Zulassung der PID
Kiel. Der Deutsche Ärztetag in Kiel hat sich für eine Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in engen Grenzen und unter kontrollierten Verfahrensvoraussetzungen ausgesprochen. Die Delegierten unterstützen damit ein Memorandum zur PID, das eine gemeinsame Arbeitsgruppe des Vorstandes der Bundesärztekammer (BÄK) und des Wissenschaftlichen Beirats der BÄK erarbeitet hat.
PRESSEMITTEILUNG Bundesärztekammer 01.06.11
Deutscher Ärztetag: Ärzte für das Leben e.V. begrüßen Klarstellung zur Suizidbeihilfe – Kritik am PID-Beschluss
München. Ärzte für das Leben e.V. begrüßen den Beschluss des Deutschen Ärztetages in Kiel, in der (Muster-)Berufsordnung (MBO) zu verankern, dass die Tötung auf Verlangen sowie der medizinisch assistierte Suizid dem Arztberuf widersprechen.
PRESSEMITTEILUNG Ärzte für das Leben e.V. 06.06.11
21.05.11: Zwei Leserbriefe im Deutschen Ärzteblatt 2011; 108(20) vom 20.05.11 zur Präimplantationsdiagnostik
PID: Ethische Widersprüche
Leserbrief von Prof. Dr. med. Paul Cullen vom 07.03.11 zum Artikel von Gisela Klinkhammer und Dr. Eva-Richter-Kuhlmann im Deutschen Ärzteblatt vom 4. März 2011: „Ethisch weniger problematisch als eine Schwangerschaft auf Probe“
(In einem Entwurf für ein Memorandum erläutert die Bundesärztekammer, unter welchen Voraussetzungen eine PID angeboten werden kann.)
PID: Nichts zu entscheiden
Leserbrief von Dr. Raimund Renner zum selben Artikel von Gisela Klinkhammer und Dr. Eva-Richter-Kuhlmann im Deutschen Ärzteblatt vom 4. März 2011
17.04.11, ergänzt am 27.04.11: Debatte zur Regelung der Präimplantationsdiagnsotik (PID)
Am Donnerstag, den 14.04.11 haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in Erster Lesung über drei fraktionsübergreifend erarbeitete Gesetzentwürfe zur Regelung der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) debattiert.
Auf der Webseite des Bundestages finden Sie einen ausführlichen Bericht mit allen zugehörigen Drucksachen.
Gegner und Befürworter der PID werben um Positionen
MITTEILUNG Deutscher Bundestag 14.04.11
Plenarprotokoll der 105. Sitzung im Deutschen Bundestag am 14.04.11
Dort Tagesordnungspunkt 3 zur Präimplantationsdiagnostik (PID) sowie Anlage 3, zu Protokoll gegebene Reden (PDF-Format)
Ergänzend dazu vier Beiträge:
Bemerkenswerte Beiträge zur PID-Debatte bringt „Die Tagespost“ (Naumann-Verlag, Würzburg) in den Ausgaben vom 12. und 16.4.2011.
Frau Overdick-Gulden gibt dazu eine Zusammenfassung dreier Artikel.
„Die Last der Selektion trägt die Frau“
Befürworter der Präimplantationsdiagnostik (PID) heben gerne hervor, die PID sei „menschen-“ und besonders „frauenfreundlich“, weil sie Frauen die Abtreibung eines behinderten Kindes ersparen könne. Der folgende Beitrag zeigt nicht nur, dass diese Behauptung falsch ist, er fragt auch nach den Gründen für eine derartige „Instrumentalisierung der Verletzlichkeit der Frau“.
Von Prof. Dr. med. Christoph von Ritter PhD
LebensForum, Zeitschrift der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Nr. 97, 1/2011, April 2011
Anm.: In der Lebensforum-Ausgabe Nr. 97 finden Sie weitere lesenswerte Artikel zur PID.
Interview Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz „Mit Präimplantationsdiagnostik würde eine Grenze überschritten“
Klinkhammer, Gisela; Jachertz, Norbert
Kurz vor der ersten Lesung im Bundestag nimmt der Freiburger Erzbischof Stellung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) und zu weiteren ethischen Fragen wie der ärztlichen Beihilfe zum Suizid.
Deutsches Ärzteblatt 2011; 108(15) 15.04.11
15.02.11: Erklärung der Ärzte für das Leben e.V. zur sog. PID und zur ärztlichen Beihilfe zum Suizid
Der Vorstand der Ärzte für das Leben e. V. hat auf seiner Klausurtagung vom 5./6. 2. 2011 seine grundsätzliche Ablehnung der sog. PID aus dem Jahre 2001 (www.aerzte-fuer-das-leben.de) bekräftigt. Bei der sog. PID handelt es sich ihrem Wesen nach keineswegs um eine sehr frühe Art von Diagnostik im Sinne des ärztlichen Heilungsauftrags. Stattdessen werden menschliche Embryonen/Individuen vor ihrer Einnistung in die Gebärmutter ausgesondert.
Die jüngst bekannt gewordenen Instrumentalisierung wissenschaftlicher Spitzenorganisationen (z.B. Leopoldina – Nationale Akademie der Technikwissenschaften und der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften) zur Durchsetzung dieses Selektionsverfahrens aus politischem Interesse wird missbilligt.
Der Vorstand hat ferner seine Empörung über den Beschluss der Bundesärztekammer zum Ausdruck gebracht, ärztliches Handeln durch Beihilfe zu Suizidhandlungen herabzuwürdigen und Ärzten damit auch am Lebensende von Patienten Tötungshandlungen aufzubürden, die dem ärztlichen Ethos widersprechen und mit einer 2000-jährigen hippokratischen Tradition brechen.
Prof. Dr. med. Ingolf Schmid-Tannwald
1. Vorsitzender
Prof. Dr. med. Paul Cullen
2. Vorsitzender
|
Dr. med. Karl Renner
Geschäftsführer
|
08.01.11, ergänzt 18.02.11: Zur Diskussion um die Präimplantationsdiagnostik PID
Präimplantationsdiagnostik (PID): Ist die PID ethisch vertretbar und rechtlich zu billigen, um den Wunsch nach gesunden Kindern zu erfüllen?
Von Prof. Dr. Ulrich Eibach / Bonn
Februar 2011, 14 Seiten
Strikt dagegen
Der erste parteiübergreifende Gesetzentwurf für ein PID-Verbot
DOMRADIO 08.02.11
Der Preis für die Empfängnis eines Kindes
Philosoph Spaemann zur PID
DOMRADIO 27.01.11
Zur Diskussion um PID
von Prof. Dr. med. Josef Wisser, Klinik für Geburtshilfe, UniversitätsSpital Zürich
Veröffentlicht 20.11.10 auf diesen Seiten.
Siehe dazu ergänzend auch:
Chaos in the embryo
David H Ledbetter
The chromosomes of human embryos seem to be more unstable than previously thought. An analysis of embryos derived from in vitro fertilization reveals high rates of structural abnormalities (pages 577–583).
Nature Medicine 15, 490 – 491 (2009), doi:10.1038/nm0509-490
Die kleinen Unterschiede: 1.000 Genome-Projekt veröffentlicht Analyse der abgeschlossenen Pilotphase
Kleine genetische Unterschiede zwischen einzelnen Personen helfen zu erklären, warum einige Menschen eher an Krankheiten wie Diabetes oder Krebs erkranken können als andere. Bislang war die Aufdeckung von Krankheitsursachen nur möglich, indem mehrere Millionen genetischer Unterschiede in Tausenden von Patienten abgefragt und gegen die Normalpopulation verglichen wurden.
PRESSEMITTEILUNG Max-Planck-Institut für molekulare Genetik 27.10.10
(Entre nous: Man geht jetzt davon aus, „dass jeder Mensch 250-300 genetische Abweichungen trägt … und etwa 50-100 genetische Variationen, die mit verschiedenen Erbkrankheiten assoziiert sind“)
Präimplantationsdiagnostik – die stille Selektion
von Prof. Dr. med. Paul Cullen, 2. Vorsitzender des Vereins ÄfdL e.V.
Facharzt für Innere Medizin und Laboratoriumsmedizin, Klinischer Chemiker
Veröffentlicht 08.01.11 auf diesen Seiten.
Siehe dazu: Stellungnahme der ÄfdL e.V. zur PID von 2001
Zur Debatte über die Regelung der Präimplantationsdiagnostik haben wir einige weitere neue Beitrage zusammengestellt.
Weiter zu den Beiträgen zur PID-Debatte…
2010
12.12.10: Beiträge zur PID-Debatte
PID: Bestürzend
Leserbrief von Dr. med. Maria Overdick-Gulden, zum Beitrag: „Bundesgerichtshof zur Präimplantationsdiagnostik: Druck auf die Politik“ von Gisela Klinkhammer (DÄ 28–29/2010)
Veröffentlicht 15.10.10 in: Deutsches Ärzteblatt 2010; 107(41): A-1985 / B-1731 / C-1704
Anm.: Im Leserbrief dort ist auch der zugehörige Artikel abrufbar.
Umfrage und Detailfragen: Die Diskussion um PID dauert an
Die Debatte um die Präimplantationsdiagnostik dauert an: So sind die Befürworter einer begrenzten Zulassung in Detailfragen gespalten. Derweil ergab eine Umfrage, dass zwei von drei Deutschen die PID grundsätzlich bejahen.
DOMRADIO 20.11.10
Katholischer und evangelischer Frauenverband in Deutschland gegen PID
Auch der Augsburger Weihbischof Losinger warnt im ZDF vor der Zulassung der Präimplantationsdiagnostik – CDU-Parteitag votiert knapp für Verbot – Lohmann: ‚Dankbarkeit und Sorge gleichermaßen‘
KATH.NET 17.11.10
Die kleinen Unterschiede: 1.000 Genome-Projekt veröffentlicht Analyse der abgeschlossenen Pilotphase
Kleine genetische Unterschiede zwischen einzelnen Personen helfen zu erklären, warum einige Menschen eher an Krankheiten wie Diabetes oder Krebs erkranken können als andere. Bislang war die Aufdeckung von Krankheitsursachen nur möglich, indem mehrere Millionen genetischer Unterschiede in Tausenden von Patienten abgefragt und gegen die Normalpopulation verglichen wurden.
PRESSEMITTEILUNG Max-Planck-Institut für molekulare Genetik 27.10.10
(Entre nous: Man geht jetzt davon aus, „dass jeder Mensch 250-300 genetische Abweichungen trägt … und etwa 50-100 genetische Variationen, die mit verschiedenen Erbkrankheiten assoziiert sind“)
Kinderheilkunde in der NS-Zeit: Sozialsanitäres Großprojekt – Arzt am „Volkskörper“
Schmuhl, Hans-Walter
Wie konnten Ärzte am Massenmord der „Euthanasie“ teilnehmen und nicht in Widerspruch zum eigenen ärztlichen Selbstverständnis geraten?
Deutsches Ärzteblatt 2010; 107(45) 12.11.10
In diesem Artikel zieht der Autor eine Verbindung zur aktuellen Debatte um die Zulassung von PID. Halten Sie diesen Konnex für angemessen? Dürfen wir Sie um Ihre persönliche Beurteilung hierüber bitten?
Ansprechpartner: Frau Dr. Overdick-Gulden, E-Mail: kydrevo(at)t-online.de
In diesem Zusammenhang verweisen wir auf unseren Titel „Gestern lebensunwert – heute unzumutbar- Wiederholt sich die Geschichte doch?“
14.07.10: ÄfdL e.V. zum Urteil des BGH zur Nichtstrafbarkeit von PID „in einigen Fällen“
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit seinem Urteil vom 6. Juli 2010 den gesetzlichen Embryonenschutz in unserem Land aufgebrochen und damit eine neue Diskussion um die Menschenwürde provoziert: in einigen Fällen von erblichen Erkrankungen soll diese Selektionsmaßnahme vor der Einpflanzung eines in vitro gezeugten Menschenembryo mit dem geltenden Embryonenschutzgesetz vereinbar sein.
Hierzu unsere Stellungnahme ÄfdL e.V. zum Urteil des BGH zur Nichtstrafbarkeit von PID „in einigen Fällen“
18.06.10: Inklusion – Dabei sein! Von Anfang an!
Eine Nachlese zur „Woche für das Leben“ 2010 von Dr. M. Overdick-Gulden.