Hier finden Sie aktuelle und ältere Meldungen zur Präimplantationsdiagnostik (PID) / Gendiagnostik, die den Verlauf der Debatten widerspiegeln.

2024

03.02.24: Neueste Zahlen: Dritter Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der Präimplantationsdiagnostik veröffentlicht

Die Bundesregierung hat am 12.01.24 medial nahezu unbeachtet ihren Dritten Bericht über Erfahrungen mit der Präimplantationsdiagnostik (PID) als Unterrichtung vorgelegt (Drucksache 20/10060). Der Bericht erstreckt sich auf erfasste Daten aus dem Zeitraum 2019 bis 2022.

Mit dem Erfahrungsbericht soll „dem Gesetzgeber eine verlässliche Grundlage für eine Überprüfung der Praxis und für eine verlässliche Einschätzung der Konsequenzen einer Anerkennung der PID zur Verfügung gestellt werden (Bundestagsdrucksache 17/5451, S. 9)“.

» Mehr zum Dritten Erfahrungsbericht der Bundesregierung zur Präimplantationsdiagnostik


2023

22.08.23 IMABE-Interview des Monats: „Beratung vor der Geburt kann Leben retten – wie eine Wiederbelebung“

Schwangere sehen sich nach einem pränatalen Test plötzlich vor der Situation, über Leben und Tod ihres Kindes entscheiden zu müssen. Im Interview mit dem Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) vom 01.08.23 erläutert Holm Schneider, Professor für Kinderheilkunde am Universitätsklinikum Erlangen, was Eltern in solchen Momenten benötigen.

Der Spezialist für angeborene genetische Erkrankungen und Pflegevater eines Kindes mit Behinderung erklärt, warum Kinder mit Down-Syndrom zwar ein Extra-Chromosom haben, aber nicht zwangsläufig krank sind.

Weitere Informationen:

Interview des Monats: „Beratung vor der Geburt kann Leben retten – wie eine Wiederbelebung“
IMABE 01.08.23


24.05.23: Vortrag zum Würdebegriff des Grundgesetzes

Der Ex-Präsident des Bundesverwaltungsgericht Klaus Rennert reflektierte auf der 146. Generalversammlung des Unitas-Verbandes am 20.05.23 in seinem Festvortrag den Würdebegriff des Grundgesetzes. Demnach ist weder die verbrauchende Embryonenforschung noch die Zeugung von Designer-Babies mit der Menschenwürdebegriff des Grundgesetzes vereinbar.

Über die Ausführungen von Rennert berichtete ausführlich die Tagespost in einem Beitrag vom 23.05.23. Bei dem Vortrag ging es um verschiedene ethische Fragen von Lebensanfang bis Lebensende im Lichte von Absatz 1 des deutschen Grundgesetzes.

Weitere Informationen:

„Das Leben als Mensch beginnt nicht erst mit der Geburt“
Die Tagespost 23.05.23


20.05.23: Großbritannien: Erste Kinder mit Erbgut von drei Menschen geboren

GroßbritannienIn Großbritannien sind erstmals Babys zur Welt gekommen, die das Erbgut von drei Menschen in sich tragen. Dies berichtete das Aerzteblatt online am 10.05.23.

Demnach waren die Kinder mit einem speziellen In-Vitro-Verfahren gezeugt worden, bei dem eine sogenannte Mitochondrien-Austauschtherapie (Mitochondrial Replacement Therapy) angewandt wurde, um Defekte der Mitochondrien-DNA der Mutter nicht an das Kind zu vererben. Konkret seien laut Embryology Authority (HFEA) bereits „eine kleine Zahl“ so gezeugter Kinder geboren worden.

Weitere Informationen:

Erste Babys in Großbritannien mit Erbgut von drei Menschen geboren
Aerzteblatt.de 10.05.23


05.05.23: Fachtagung zu Genom-Editing: Eingriffe in das Erbgut von menschlichen Embryonen sollen Tabu bleiben

Im März 2023 gab es das dritte „Summit on Human Genome Editing“ im Londoner Francis-Crick-Institute. Dabei nahmen 400 Wissenschaftler, Bioethiker sowie Patienten- und Interessenvertreter teil. Eingriffe in das Erbgut von menschlichen Embryonen sollen Tabu bleiben, so das Fazit in einem Abschlussdokument.

Über die Fachveranstaltung berichtete ausführlich das österreichische Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 04.05.23.

Weitere Informationen:

Experten zu Genom-Editing: Eingriffe in das Erbgut von menschlichen Embryonen sollen Tabu bleiben
IMABE 04.05.23


23.03.23: BVL-Fachtagung zur Woche für das Leben am 22.04.23

BVL Fachtagung 2023Zum Auftakt der „Woche für das Leben“ veranstaltet der Bundesverband Lebensrecht (BVL) am Samstag, den 22.04.2023 von 12:00 bis 16:30 Uhr in Osnabrück eine Festakademie bzw. Fachtagung zum 80. Geburtstag von Prof. Dr. Manfred Spieker.

Das Thema lautet: „Fortschritt“ ohne Grenzen – Wohin führt die Optimierung des Menschen?

Besetzt ist die Veranstaltung wie immer mit hochkarätigen Fachleuten. Im Anschluss an die Fachtagung gibt es ab 17:00 Uhr einen Ökumenischen Gottesdienst zur offiziellen Eröffnung der Woche für das Leben im Dom.

Weitere Informationen

» Programm und Anmeldung zur BVL-Fachtagung am 22.04.23

» Mehr zur Woche für das Leben 2023


21.03.23: Bundesverband Lebensrecht (BVL) zum Welt-Down-Syndrom-Tag am 21. März

Bundesverband Lebensrecht (BVL)Am 21.03.23 ist Welt-Down-Syndrom-Tag. Aus diesem Anlaß forderte die Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V., Alexandra Linder eine breite, öffentliche Debatte zu nicht-invasiven Bluttests bei Schwangeren auf Trisomien.

» Mehr zur BVL-Mitteilung zum Welt-Down-Syndrom-Tag am 21. März


27.02.23: USA: Kritik an Umfrage zu Gencheck zur vorgeburtlichen Auswahl des „intelligentesten Kindes“

USAEine in Amerika durchgeführte Umfrage zum Thema genetische Optimierung sorgt für Zündstoff. Konkret geht es um den überraschend hohen Zuspruch bei einer Befragung unter 6.800 US-Amerikanern, ein hypothetisches genetisches Screening-Verfahren anzuwenden, um die Bildungschancen für ihr zukünftiges Kind zu erhöhen.

Über die im Fachmagazin Science veröffentlichten Ergebnisse berichtete das Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik IMABE am 15.02.23. Demnach sprechen Kritiker von unsauberer Befragungsmethode und „Science-Fiction-Szenario“. Ethische Fragestellungen seien in der publizierten Umfrage ausgeklammert worden.

Weitere Informationen:

Gencheck soll ‚intelligentestes Kind‘ auswählen
IMABE 15.02.23


2022

21.12.22: Großbritannien startet Forschungsprogramm zur Erbgutanalyse von Neugeborenen

GroßbritannienDie britische Regierung hat ein fragwürdiges großangelegtes Forschungsprogramm angekündigt. Konkret soll dabei das Erbgut von 100.000 Neugeborenen analysiert werden für eine bessere Diagnostik und zur späteren Behandlung von Erbkrankheiten.

Dies berichtete das Ärzteblatt online am 13.12.22. Laut den britischen Gesundheitsbehörden sei dies die größte derartige Studie weltweit.

Großbritannien startet großangelegte Genomsequenzierung
Aerzteblatt.de 13.12.22


12.12.22: Preisgekrönte TV-Dokumentation über vorgeburtliche Bluttests und die Folgen

BluttestIn Deutschland werden seit 1. Juli 2022 die Kosten für pränatale Bluttests auf Trisomie von den gesetzlichen Kassen übernommen. Eine mit dem Film- und Fernsehpreis des Hartmannbundes gekrönte TV-Dokumentation beleuchtet die Dilemmata vorgeburtlicher Bluttests. Darin geht es u.a. um die Frage, welche Auswirkungen diese Testergebnisse auf schwangere Frauen haben, in welche Dilemmata Paare schlittern und wo ihnen Hilfe versagt bleibt.

Über die Dokumentation berichtete ausführlich das Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 05.12.22 in der Rubrik „Bioethik aktuell“.

Weitere Informationen:

Pränatale Diagnostik: Preisgekrönte TV-Dokumentation zeigt Dilemmata vorgeburtlicher Bluttests auf
IMABE 05.12.22


 

13.10.22: Erinnerung: Lebensrechtskongress „Leben.Würde“ vom 21. bis 23. Oktober 2022 in Schwäbisch Gmünd

Kongress Leben.Würde 2022Vom 21. bis 23. Oktober findet in Schwäbisch Gmünd im Haus Schönblick der größte bundesweite Lebensrechtskongress „Leben.Würde“ statt. Veranstalter ist der Bundesverband Lebensrecht (BVL).

Bei dem Kongress gibt es hochkarätige Vorträge und Workshops zu zahlreichen Lebensrechtsthemen. Laut dem Veranstalter soll der Kongress auch dazu dienen, Lebensrechtler besser zu vernetzen und Tipps zu geben, wie Interessierte „in Ihrem Alltag das Recht auf Leben unterstützen und Lebensschützer sein können“.

Zum Inhalt: „Das Verbot jeglicher Beihilfe zum Suizid ist aufgehoben, das Geschäft mit „Leihmütter“-Babys boomt,100.000 Kinder werden jedes Jahr allein in Deutschland abgetrieben: Die im Grundgesetz verbriefte Menschenwürde ist nicht bei allen Menschen unantastbar. Unser breit aufgestellter, ökumenischer Kongress bezieht Position für einen konsequenten und uneingeschränkten Lebensschutz. Ärzte, Biologen, Philosophen, Juristen, Theologen, Politiker, Journalisten und Experten von Lebensrechtsorganisationen geben Orientierung und neue Impulse.“

Laut BVL haben sich bereits mehr als 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer angemeldet. Seien auch Sie dabei!

» Mehr Infos und zur Anmeldung zum Lebensrechts-Kongress 2022


06.09.22: Neue Studie zu pränatalem Bluttest auf Trisomien: Mehr Verunsicherung für Eltern als vermutet

Der seit einigen Jahren verfügbare Bluttest für Schwangere auf die erblichen Erkrankungen Trisomie 21, 18 und 13 des Ungeborenen steht weiter in der Kritik. So entpuppt sich der Test u.a. als ungenau. Eine neue Studie bestätigt nun die Verunsicherung der Eltern durch den Test. Über die Studie berichtete ausführlich das österreichische Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 05.09.22.

Konkret befasst sich die Autorin der Studie mit der Regelung und Finanzierung von pränatalen Screening- und diagnostischen Untersuchungen auf fetale Anomalien in ausgewählten europäischen Ländern (Deutschland, Schweiz, Niederlande, Großbritannien, Norwegen und Italien).

Pränataler Bluttest auf Trisomien: Mehr Verunsicherung für Eltern als vermutet
IMABE 05.09.22


29.07.22: Deutscher Bundestag: Interfraktionelle Arbeitsgruppe Pränataldiagnostik gegründet

Interfraktionelle Arbeitsgruppe PränataldiagnostikSeit dem 1. Juli 2022 werden vorgeburtliche Bluttests auf Trisomien von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet. Vor diesem Hintergrund hat ein Zusammenschluss von acht Abgeordneten im Deutschen Bundestag eine interfraktionelle Arbeitsgruppe zur Pränataldiagnostik gegründet.

Gründungsmitglieder sind Michael Brand, Hubert Hüppe und Sabine Weiss von der CDU sowie Stephan Pilsinger (CSU), Pascal Kober (FDP), Sören Pellmann von der Linksfraktion, Corinna Rüffer von Bündnis 90/Die Grünen und Dagmar Schmidt (SPD).

„Uns eint die Überzeugung, dass das pränatale Screening auf Trisomie 21, 18 und 13 und andere auf keinen Fall zur Routine in der Schwangerschaft werden darf“, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 28.07.22.

» Mehr zur Interfraktionellen Arbeitsgruppe Pränataldiagnostik


23.07.2022: Einladung zum Marsch für das Leben am 17. September 2022 in Berlin

Marsch für das Leben am 17.09.22 in BerlinAm Samstag, den 17. September 2022 gibt es in Berlin wieder den jährlichen „Marsch für das Leben“. Hierzu lädt der Bundesverband Lebensrecht (BVL) alle Interessierten ein. Beginn ist um 13.00 Uhr, Ende gegen 17.30 Uhr.

Es stehen zahlreiche Werbematerialien zur Veranstaltung bereit. Konkret gibt es Karten, Plakate und weiteres Material als Download oder zum kostenlosen Bestellen. Zudem können Sie sich für Mitfahrgelegenheiten per Bus aus verschiedenen Städten anmelden.

» Informieren Sie sich und ordern Sie Werbematerial zum Marsch für das Leben 2022.


04.07.22: Ab 01.07.22 Bluttests auf Down-Syndrom als Kassenleistung

P. CullenAb 01. Juli 2022 werden vorgeburtliche Bluttests auf Trisomie bei Schwangeren Kassenleistung. Im „Interview des Tages“ mit radio horeb am selben Tag sprach Professor Dr. Paul Cullen, 1. Vorsitzender von Ärzten für das Leben e.V. über die Bedeutung und Folgen der Entscheidung.

Zudem gab es einen kritischen Beitrag zum selben Thema in der katholischen „Tagespost“ vom 04.07.22.

Bluttests auf Down-Syndrom als Kassenleistung
radio horeb 01.07.22

„Ärzte für das Leben“ kritisieren kostenfreie vorgeburtliche Gentests
Wenn nicht-invasive Pränataltests als Teil der normalen vorgeburtlichen Versorgung eingestuft würden, sei dies „ethisch bedenklich“, so der Mediziner Paul Cullen.
Die Tagespost 04.07.22


PM: 16.06.22: „Selektion auf Kasse darf nicht zur Routine werden“ – Ärzte für das Leben e.V. rufen zur Umsicht bei der vorgeburtlichen Gentestung auf

Logo Ärzte für das Leben e.V.Am 01. Juli 2022 werden nicht-invasive Pränataltests (NIPT) erstmals in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Mittels dieser Methode kann aus einer Blutprobe der Mutter festgestellt werden, ob ihr noch nicht geborenes Kind eine der drei häufigsten chromosomalen Störungen (Trisomie 21 (Down-Syndrom), Trisomie 13 (Patau-Syndrom), Trisomie 18 (Edward-Syndrom)) aufweist. Auch Störungen der Geschlechterchromosomen sowie das Geschlecht des Kinds werden festgestellt, wobei letzteres den Eltern erst nach der 12. Lebenswoche mitgeteilt werden soll.

Ursprünglich war gedacht, diese Testung auf ältere Frauen mit höherem Risiko für ein Kind mit solchen Störungen zu beschränken. Inzwischen aber geht man davon aus, dass allen Schwangeren der Test angeboten wird, was die „falsch-positiv-Rate“ (auffälliges Ergebnis auch bei normalem Chromosomensatz) erheblich erhöhen wird.

Ärzte für das Leben e.V. mahnen Kolleginnen und Kollegen daher zur Umsicht bei der vorgeburtlichen Gentestung.

Zur ÄfdL-Pressemitteilung zum Umgang mit nicht-invasive Pränataltests (NIPT)


18.03.22: BVL-Fachtagung zur „Woche für das Leben“ am 30.04.2022: „Fortschritt“ ohne Grenzen – Wohin führt die Optimierung des Menschen?“

BVL-Fachtagung zur „Woche für das Leben“  am 30.04.2022 : „Fortschritt“ ohne Grenzen – Wohin führt die Optimierung des Menschen?"Im Rahmen der ökumenischen „Woche für das Leben“ veranstaltet der Bundesverband Lebensrecht (BVL) am 30.04.2022 eine Fachtagung zum Thema: „Fortschritt“ ohne Grenzen – Wohin führt die Optimierung des Menschen?“.

Die Veranstaltung findet statt on 13:00 bis 17:00 Uhr, „Alte Börse“ Naschmarkt 2, in 04109 Leipzig und wird online übertragen.

ReferentInnen sind:
– Prof. Sören Hoffmann (Lehrstuhl Philosophie/Ethik Fernuniversität Hagen) zum Thema „Die blasse Brut des Übermenschen“
– Susanne Hartfiel (Sozialwissenschaftlerin/Sozialpädagogin Bremen) zum Thema „Transhumanismus: Neuerfindung des Menschen im 21. Jahrhundert“
– Prof. Dr. med. Paul Cullen (Innere Medizin/Infektiologie Universität Münster) zu „Die Geschichte des Transhumanismus“

» Ausführliches Programm und Anmeldung zur BVL-Fachtagung am 30.04.22: „Fortschritt“ ohne Grenzen – Wohin führt die Optimierung des Menschen?“


20.02.22: Embryonen-Selektion: Gencheck soll „gesündestes Kind“ auswählen

Das österreichische Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik(IMABE) berichtete am 11.02.22 in einem lesenswerten Beitrag über die höchst umstrittene Verwendung des sog. Polygenetischen Risikoscores (PRS) beim Embryoscreening im Rahmen einer künstlichen Befruchtung.

Konkret geht es dabei um einen Screening-Test, der angeben soll, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass das Kind später multifaktorielle Krankheiten wie Diabetes, Bluthochdruck oder Brustkrebs bekommt.

Selektion von Embryonen: Gencheck soll „gesündestes Kind“ auswählen
IMABE 11.02.22


2021

29.10.21: Fortpflanzungsmedizin: Leopoldina und Konrad-Adenauer-Stiftung starten Dialogplattform

Dialogplattform "Fortpflanzungsmedizin diskutieren" von der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und Konrad-Adenauer-StiftungAm 28.10.21 haben die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Konrad-Adenauer-Stiftung eine Dialogplattform zur Fortpflanzungsmedizin gestartet.

Rege Beteiligung ist ausdrücklich erwünscht. Machen Sie mit und bringen Sie Ihre kritische Stimme ein!

» Mehr zur Dialogplattform „Fortpflanzungsmedizin diskutieren“ der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und Konrad-Adenauer-Stiftung


17.09.21: Bericht zur BVL-Fachtagung zum Thema Reproduktionsmedizin

„Großer technischer Aufwand, hohe Belastungen, geringe Baby-Take-Home-Rate“

BVL-Tagung zum Thema Reproduktionsmedizin am 17.09.21 in BerlinDie Fachtagung „Der Mensch als Produkt. Reproduktionsmedizin – Fortschritt oder Irrweg?“ des Bundesverband Lebensrecht e.V. (BVL) am 17.09.21 beschäftigte sich aus theologischer, ethischer und gesetzlicher Perspektive detailliert mit der Reproduktionsmedizin.

Die Online-Fachtagung fand im Vorfeld des Marsches für das Leben am morgigen Samstag, dem 18.09.2021, in Berlin statt.

» Zum Bericht zur BVL-Fachtagung Der Mensch als Produkt. Reproduktionsmedizin – Fortschritt oder Irrweg?“


PM 20.08.21: Ärzte für das Leben e.V. zu G-BA-Beschluss zu NIPT: Kassenfinanzierung nicht-invasiver vorgeburtlicher DNA-Tests ist ein schwerer Schlag für die Menschenrechte in Deutschland

Logo Ärzte für das Leben e.V.Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 19. August 2021 die Versicherteninformation zu nicht-invasiven pränatalen Bluttests (NIPT) verabschiedet und in die Mutterschaftsrichtlinien aufgenommen. Damit ist die Finanzierung vorgeburtlicher Bluttests zur Entdeckung chromosomaler Abweichungen durch die Krankenkassen endgültig beschlossen. Ärzte für das Leben e.V. kritisieren dies als einen schweren Schlag für die Menschenrechte in Deutschland.

» Zur ÄfdL-Pressemitteilung zum G-BA-Beschluss zu NIPT


19.08.21: Endgültig: Versicherteninformation zum vorgeburtlichen Bluttest auf Trisomien beschlossen

G-BADer Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19. August 2021 die Versicherteninformation zum vorgeburtlichen Bluttest auf Trisomien beschlossen. Sie soll als fester Bestandteil der ärztlichen Aufklärung und Beratung von schwangeren Frauen in begründeten Einzelfällen zum Einsatz kommen.

Wie der G-BA in seiner Pressemitteilung zum Beschluss ausführte, sollen die Frauen „möglichst gut informiert gemeinsam mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt darüber entscheiden, ob sie in ihrer individuellen Situation einen nichtinvasiven Pränataltest (NIPT) auf Trisomien 13, 18 oder 21 durchführen wollen.“

Zeitgleich mit der Versicherteninformation wird auch der bereits 2019 gefasste Beschluss des G-BA in Kraft treten. Der Beschluss stuft den Bluttest auf Trisomien künftig in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung als neue Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Voraussichtlich ab Frühjahr 2022 können der Bluttest und die Versicherteninformation eingesetzt werden.

» Mehr zu den G-BA-Versicherteninformationen zu vorgeburtlichen Bluttest auf Trisomien


14.07.21: Einladung zur BVL-Fachtagung „Der Mensch als Produkt: Reproduktionsmedizin – Fortschritt oder Irrweg?“ am 17.09.2021 in Berlin

BVL-Fachtagung „Der Mensch als Produkt: Reproduktionsmedizin – Fortschritt oder Irrweg?“ am17.09.2021 in BerlinDer Bundesverband Lebensrecht (BVL) veranstaltet am 17.09.21, am Vortag des „Marsch für das Leben“ in Berlin eine Fachtagung zum Thema „Der Mensch als Produkt: Reproduktionsmedizin – Fortschritt oder Irrweg?“

Es referieren: Prof. Dr. theol. Peter Schallenberg zum Thema „Zwecklos, aber sinnvoll. Menschsein zwischen Geschenk und Produkt“, Mag. Susanne Kummer zu „Ein Kind um jeden Preis? Ethische Fragen der Reproduktionsmedizin“ sowie Prof. Dr. med. Paul Cullen über „Fortpflanzungsmedizin in Deutschland: Ist die Gesetzgebung noch zeitgemäß?“

Die Fachtagung wird auch live übertragen. Den Link zum Livestream erhalten Sie nach erfolgter Anmeldung. Die virtuelle Teilnahme ist kostenfrei.

» Mehr zum Programm und zur Anmeldung zur BVL-Fachtagung am 17.09.21


04.06.21: Kommentar: Ein Angriff auf das Lebensrecht

P. CullenDie Akademien der Wissenschaften schlagen vor, menschliche Embryonen, die bei der Befruchtung im Reagenzglas nicht in die Gebärmutter eingesetzt werden, für die Forschung freizugeben.

Dazu ein Kommentar von Prof. Paul Cullen.

» Zum Kommentar: Ein Angriff auf das Lebensrecht


27.05.21: Nein zur Kassenzulassung der nicht-invasiven vorgeburtlichen Diagnostik – Offener Brief an Herrn Prof. Dr. Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)

G-BAVor dem Hintergrund der Debatte um nicht-invasive vorgeburtliche Diagnostik als Kassenleistung und einem Stellungnahmeverfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu den Versichterteninformationen haben Ärzte für das Leben e.V. (ÄfdL) am 27.05.21 einen offenen Brief an den Ausschussvorsitzenden versandt.

Darin äußern ÄfdL große Besorgnis über die bevorstehende Krankenkassenzulassung der nicht-invasiven Pränataldiagnostik (NIPT) für die Trisomien 13, 18 und 21. Diese ist aus unserer Sicht mit erheblichen ethischen Problemen behaftet.

Zusammenfassend fordern wir den Gemeinsamen Bundesausschusses eindringlich dazu auf, die NIPT nicht in den Katalog der Kassenleistungen aufzunehmen sondern diese Frage zur weiteren Debatte an den Deutschen Bundestag abzugeben.

PDFOffener Brief an Herrn Prof. Dr. Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA): Nein zur Kassenzulassung der nicht-invasiven vorgeburtlichen Diagnostik

Siehe ergänzend:

01.05.21: Versicherteninformation zum nichtinvasiven Pränataltest (NIPT) auf Trisomien: G-BA leitet breites Stellungnahmeverfahren ein


26.05.21: Leopoldina und Akademienunion sprechen sich erneut für Änderung des Embryonenschutzes in Deutschland aus

Stellungnahme Leopoldina und Akademieunion Neubewertung des Schutzes von In-vitro-Embryonen in Deutschland 2021Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften fordern in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 26.05.21 eine Neubewertung des Embryonenschutzes in Deutschland.

Sie sprechen sich darin dafür aus, die Embryonenforschung „für hochrangige Forschungsziele im Einklang mit internationalen ethischen Standards“ künftig zu ermöglichen und den dafür erforderlichen Rechtsrahmen neu zu diskutieren. Zudem soll Paaren die Embryonenspende für die Forschung erlaubt werden.

» Mehr zur Stellungnahme von Leopoldina und Akademienunion zur Änderung des Embryonenschutzgesetzes


20.05.21: Bundestags-Anhörung am 19.05.21 zu vorgeburtlichen Vaterschaftstests

BabyfüßeAm 19.05.21 gab es eine öffentlichen Anhörung des Bundestags-Ausschusses für Gesundheit zu einem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Änderung des Gendiagnostikgesetzes (19/16950). Die Liberalen wollen damit vorgeburtliche Vaterschaftstests mittels nichtinvasiver Diagnostik ermöglichen. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass nach erfolgter Durchführung kein straffreier Schwangerschaftsabbruch allein aufgrund der Identifikation des Vaters vorgenommen wird.

Bei der Anhörung befürwortete die Mehrzahl der Sachverständigen eine reguläre Zulassung vor­geburtlicher Vaterschafts­tests.

Wie es in dem Antrag zum Hintergrund des Vorstoßes heißt, lässt die gegenwärtige Fassung des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) derartige Vaterschaftstests nicht zu. Eine Ausnahme bestehe einzig dann, wenn nach ärztlicher Erkenntnis an der Schwangeren eine rechtswidrige Tat nach den §§ 176 bis 178 des Strafgesetzbuches begangen worden ist und dringende Gründe für die Annahme sprechen, dass die Schwangerschaft auf der Tat beruht.

» Zum Bericht zur Anhörung beim Bundestagsgesundheitsausschuss zu einer regulären Zulassung vor­geburtlicher Vaterschafts­tests.
(Dort gibt es auch eine Videoaufzeichung und weitere Dokumente)


01.05.21: Versicherteninformation zum nichtinvasiven Pränataltest (NIPT) auf Trisomien: G-BA leitet breites Stellungnahmeverfahren ein

G-BADer Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat sich in seiner Sitzung am 15.04.21 darauf verständigt, zur geplanten Versicherteninformation zu nichtinvasiven Pränataltests (NIPT) auf Trisomien 13, 18 oder 21 ein breit angelegtes Stellungnahmeverfahren durchzuführen.

» Mehr zum G-BA-Stellungnahmeverfahren zu den Versicherteninformationen zum nichtinvasiven Pränataltest (NIPT) auf Trisomien


08.01.21: Beitrag: Lebenswert per Gerichtsentscheid?

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Präimplantationsdiagnostik vom November 2020 höhlt den Embryonenschutz weiter aus.

Gastbeitrag von Prof. Dr. med. Paul Cullen, Vorsitzender Ärzte für das Leben e.V., in: „Die Tagespost“ vom 08.01.2021

» Zum Tagespost-Beitrag „Lebenswert per Gerichtsentscheid?“


2020

07.12.20: Bundesverwaltungsgericht: Chromosomen-Screening ohne Zustimmung der Ethikkommission unzulässig

Genetische Untersuchungen an in vitro erzeugten Embryonen im Blastozystenstadium (ca. 5 Tage nach der Befruchtung) auf numerische Chromosomenaberrationen erfüllen die Voraussetzungen einer Präimplantationsdiagnostik (PID) nach dem Embryonenschutzgesetz (ESchG). Sie dürfen daher nicht ohne zustimmende Bewertung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik vorgenommen werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 02.12.2020 entschieden. Das Gericht hat damit den Embryonenschutz gestärkt.

Mehr in einem ausführlichen Beitrag im Aerzteblatt online vom 02.12.2020.


02.12.20: Resolution: EU-Parlament verurteilt Abtreibungsurteil des polnischen Verfassungsgerichtshofs

EU-FlaggeDas Europäische Parlament hat am 25.11.20 in einer Resolution das kürzlich gefällte Abtreibungsurteil des polnischen Verfassungsgerichtshofs vom 22. Oktober verurteilt. Sie sehen darin einen Rückschlag für die „sexuellen und reproduktiven Rechte“ der Frauen in Polen und betonen die gesetzliche Verpflichtung der EU, diese Rechte zu wahren und zu schützen.

» Mehr zur EU-Resolution zum Abtreibungsurteil des polnischen Verfassungsgerichtshofs


28.11.20: Embryonenschutz, Abtreibung und Sterbehilfe: Grüne verabschieden neues Grundsatzprogramm

Die Grünen haben nach knapp dreijährigem Prozess bei ihrem Online-Bundesparteitag am 22.11.2020 ihr neues Grundsatzprogramm verabschiedet. Darin haben sie auch diverse biopolitische Weichen für sich gestellt, u.a. zu Sterbehilfe, Abtreibung und Embryonenschutz.

» Mehr im ausführlichen Beitrag zum neuen Grundsatzprogramm der Grünen inklusive Kritik der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA)


01.11.20: Analyse und Wertung aus der Perspektive des Lebensrechts zur Leopoldina-Stellungnahme „Fortpflanzungsmedizin in Deutschland – für eine zeitgemäße Gesetzgebung“

Im März 2019 hat die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina unter Federführung des Mannheimer Medizinrechtlers Jochen Taupitz eine ausführliche Stellungnahme (124 Seiten, 438 Fußnoten, 408 Literaturstellen) zur Fortpflanzungsmedizin veröffentlicht. Im Kern besteht sie aus einem wissenschaftlich gerahmten Plädoyer für eine Aushöhlung des Embryonenschutzgesetzes und eine radikale Liberalisierung der Reproduktionsmedizin in Deutschland.

In der aktuellen Ausgabe 03/2020 der Zeitschrift für Lebensrecht, herausgegeben von der Juristen-Vereinigung Lebensrecht e.V., gibt es nun eine ausführliche Analyse und Wertung aus der Perspektive des Lebensrechts zur Leopoldina-Stellungnahme. Verfasser des kritischen Papiers sind Paul Cullen, Michael Kiworr und Axel W. Bauer.

PDFDie Stellungnahme der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina „Fortpflanzungsmedizin in Deutschland – für eine zeitgemäße Gesetzgebung“. Eine Analyse und Wertung aus der Perspektive des Lebensrechts
Paul Cullen, Michael Kiworr, Axel W. Bauer
Auszug aus der Zeitschrift für Lebensrecht Ausgabe 03/2020 der Juristen-Vereinigung Lebensrecht e.V. vom Oktober 2020 (12 Seiten, PDF-Format)


07.10.20: Videoaufzeichnungen zur BVL-Fachtagung „Lebensbejahende Bindungen“ online

Bundesverband Lebensrecht BVLSeit kurzem sind die Videoaufzeichnungen zur BVL-Fachtagung „Lebensbejahende Bindungen – Grenzen von Autonomie und Selbstbestimmung“ vom 18.09.2020 online abrufbar. Hierauf machte der Bundesverband Lebensrecht aufmerksam.

Die Fachtagung beleuchtete aus verschiedenen wissenschaftlichen Perspektiven, wie die für den Menschen existenziellen Bindungen im vorgeburtlichen Stadium und am Lebensende im Zusammenhang mit Autonomie und Selbstbestimmung zu betrachten sind.

Zu den Videoaufzeichnungen zur BVL-Fachtagung „Lebensbejahende Bindungen – Grenzen von Autonomie und Selbstbestimmung“ vom 18.09.2020


06.10.20: Diskussionsbeitrag zum Ärzteblatt-Thema „Das Dilemma der Reproduktionsmedizin“

Am 11. September 2020 erschien im Deutschen Ärzteblatt 117(37): A-1666 / B-1428 ein Beitrag zum Thema „Embryonenschutzgesetz: Das Dilemma der Reproduktionsmedizin“ sowie „Reproduktionsmedizin: Junges Fachgebiet, alte Gesetze“ von Dr. med. Eva Richter-Kuhlmann.

Hierzu gibt es aus den Reihen der Ärzte für das Leben e.V. einen Diskussionsbeitrag vom 18.09.20, den wir auf unserer Seite im Wortlaut veröffentlichen.

Der Beitrag erschien in gekürzter Form als Leserbrief unter der Überschrift „Reproduktionsmedizin: Naturalistischer Fehlschluss“ in Dtsch Arztebl 2020; 117(40): A-1873 / B-1593 vom 02.10.2020

» Zum Diskussionsbeitrag zum Ärzteblatt-Thema „Das Dilemma der Reproduktionsmedizin“


11.06.20 Vatikan: Ergebnisse der internationalen Ethik-Konferenz zur Pränataldiagnostik 2019 als E-Book

Cover Yes to lifeIm Mai 2019 gab es im Vatikan eine dreitägige internationale Pränataldiagnostik-Konferenz unter dem Titel „Yes to Life! Taking care of the precious gift of life in all its frailty“. Die Ergebnisse der Tagung hat der Vatikan am 29.05.20 als E-Book veröffentlicht.

Interessierte können das 290 Seiten umfassende Werk ab sofort kostenlos auf der Webseite des Dikasterium für die Laien, die Familie und das Leben (Dicastery for Laity Familiy and Life) herunterladen.

Zum E-Book „Yes to Life! Taking care of the precious gift of life in all its frailty“ auf Englisch


23.05.20: Pränatal­diagnostiker kritisieren Versicherten­information zum NIPT-Bluttest

Nach Ansicht des Berufsverbandes niedergelassener Pränatalmediziner (BVNP) haben die vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen(IQWiG) erstellten Versicherteninformation zu nichtinvasiven pränatalen Testverfahren (NIPT) gravierende wissenschaftlich-fachliche und inhaltliche Mängel. Dies berichtete das Ärzteblatt Online am 19.05.20.

Demnach fordert der Verband zusammen mit anderen im „Runden Tisch zur Patienteninformation des IQWiG Vorbe­richts P17-01“ vertretenen medizinischen Fachverbänden und sozialen Organisa­tionen eine grundlegende Überprüfung und Überarbeitung der vorgesehe­nen Versicherteninformation. Diese befindet sich gerade im Stellungnahmeverfahren.

Pränatal­diagnostiker kritisieren Versicherten­information zum NIPT-Bluttest
Aerzteblatt.de 19.05.20


23.01.20: NIPT als Kassenleistung: Pränataldiagnostiker sehen gravierende Mängel in G-BA Beschluss

Der Berufsverband niedergelassener Pränatalmediziner (BVNP) hat den Beschluss des Gemeinsamen Bundes­aus­schuss (G-BA) zur Änderung der Mutter­schafts­richtlinien kritisiert. Dabei geht es um sogenannte „nicht-invasive pränatale Test (NIPT)“ für Schwangere mit entsprechenden Risiken als Kassenleistung für die drei Chromosomenanomalien Trisomie 21, 18 und 13.

Die praktische Aussagekraft des Bluttests in dieser Form sei deutlich geringer als darin kommuniziert. Die Pränataldiagnostiker fordern, dass neben den Bluttests weiterhin eine ergänzende differenzierte Ultraschalluntersuchung bei der Schwangerenvorsorge stattfinden sollte.

» Zum Beitrag „NIPT als Kassenleistung: Pränataldiagnostiker sehen gravierende Mängel in G-BA Beschluss“


2019

19.10.19: Nichtinvasive Pränataldiagnostik: Debatte um neuen vorgeburtlichen Bluttest auf Einzelgenerkrankungen

Die Woche ist eine Debatte um einen neuen vorgeburtlichen Bluttest auf Einzelgen-Erkrankungen entbrannt. Konkret geht es um einen neuen Test der Firma Eluthia, der Mu­koviszidose, spinale Muskelatrophie, die Sichelzellkrank­heit und die a- und ß-Thalassämien beim Embryo in einem frühen Stadium erkennt. Offizielle Markteinführung war am 17. Oktober in Leip­zig. Hierüber berichtete u.a. das Deutsche Ärzteblatt ausführlich in diversen Beiträgen. Mehr in den folgenden Artikeln.


20.09.19: G-BA: Nicht-invasiver Test zum Vorliegen von Trisomien als Kassenleistung freigegeben

G-BADer Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19. September 2019 in Berlin die Anwendungsmöglichkeiten und -grenzen nicht-invasiver molekulargenetischer Tests (NIPT) zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abschließend beraten.

Der Beschluss sieht laut Pressemitteilung vor, dass ein NIPT „in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung unter Verwendung einer Versicherteninformation“ eingesetzt werden kann. Ziel ist es, die zur Klärung der Frage des Vorliegens einer Trisomie 13, 18 oder 21 erforderlichen invasiven Untersuchungen – Chorionzottenbiopsie (Biopsie der Plazenta) oder Amniozentese (Fruchtwasseruntersuchung) – und das damit verbundene Risiko einer Fehlgeburt nach Möglichkeit zu vermeiden.

Die Inanspruchnahme eines NIPT zulasten der GKV ist erst möglich, wenn die verpflichtend vorgesehene Versicherteninformation entwickelt und vom G-BA beschlossen wurde. Der Beschluss werde dazu voraussichtlich Ende 2020 gefasst. Voraussetzung ist zudem, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Beschlüsse nicht beanstandet.

» Mehr zum G-BA-Beschluss zur Freigabe nicht-invasiver Tests zum Vorliegen von Trisomien als Kassenleistung


PM 19.09.19: Ärzte für das Leben: Der Trisomie-Test als Kassenleistung ist eine weitere Aushöhlung des Lebensrechts von Menschen mit Behinderung und von uns allen

Logo Ärzte für das Leben e.V.Nach einer Beratungszeit von drei Jahren hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute bekannt gegeben, dass die Kosten des DNA-Tests auf Trisomie 21 (Down-Syndrom), Trisomie 13 (Patau-Syndrom) und Trisomie 18 (Edwards-Syndrom) ab Ende 2020 von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Laut der Pressemitteilung der Behörde darf der Test „nur in begründeten Einzelfällen bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken durchgeführt werden und muss mit intensiver Beratung und Aufklärung verbunden sein“, Voraussetzungen, die als „sehr eng“ beschrieben werden und die ein „ethisch unvertretbares“ Screening ausschließen sollen. Mit „besonderen Risiken“ ist wahrscheinlich das Alter der Mutter gemeint, mit einer Altersgrenze etwa bei 35 Jahren. Der G-BA begründet seine Entscheidung damit, dass der DNA-Test deutlich weniger gefährlich ist als die Fruchtwasseruntersuchung oder Entnahme einer Gewebeprobe aus dem Mutterkuchen, die sonst zur sicheren Feststellung eines Down-Syndroms benötigt würden.

„Diese Entscheidung kam nicht unerwartet, ist dennoch eine Enttäuschung“, sagte Prof. Paul Cullen, Vorsitzender der Ärzte für das Leben am 19.09.19 in Münster.

» Zur Pressemitteilung der ÄfdL zum G-BA-Beschluss zum Trisomie-Test als Kassenleistung


27.07.19 Einladung zur BVL-Fachtagung: „Kultur des Lebens? Ideal und Wirklichkeit“ am 20.09.19 in Berlin

Einladung BVL-Fachtagung 20.09.19Einen Tag vor dem diesjährigen Marsch für das Leben in Berlin veranstaltet der Bundesverband Lebensrecht (BVL) am 20.09.19 von 14:30 bis 18:30 Uhr eine Fachtagung zum Thema „Kultur des Lebens? Ideal und Wirklichkeit“. Darin geht es um reproduktionsmedizinische Methoden und die gesamtgesellschaftlichen Folgen.

Der BVL lädt Sie herzlich ein, die neusten bioethischen Entwicklungen zu analysieren und zu diskutieren. Tagungsanmeldung bitte bis zum 18.09.2018

» Mehr zur BVL-Fachtagung mit ausführlichem Programm und Online-Anmeldungsmöglichkeit


08.06.19: Stellungnahme zu Eizellspende, Embryospende, Leihmutterschaft: Nationalakademie Leopoldina und Akademien-Union empfehlen ein zeitgemäßes Fortpflanzungsmedizingesetz

Stellungnahme "Fortpflanzungsmedizin in Deutschland – für eine zeitgemäße Gesetzgebung"Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften streben eine umfassende Neuregelung zur Fortpflanzungsmedizin in Deutschland an.

In einer am 04.06.19 veröffentlichten Stellungnahme „Fortpflanzungsmedizin in Deutschland – für eine zeitgemäße Gesetzgebung“ sprechen sich die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften deswegen für ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz aus. Bislang gibt es nur das Embryonenschutzgesetz von 1990.

» Mehr zum Vorstoß für ein Fortpflanzungsmedizingesetz


PM 03.06.19: Ärzte für das Leben e.V.: Ärztetag-Forderung zur Kassenfinanzierung von Gentests zur Selektion von Down-Syndrom Kindern widerspricht medizinischem Heilungsauftrag

Logo Ärzte für das Leben e.V.Münster – Am 31. Mai teilte die Bundesärztekammer mit, der 122. Ärztetag in Münster habe beschlossen, dass „Bluttests zur vorgeburtlichen Feststellung einer Trisomie … als Kassenleistung verankert sein [sollen] … Die Frage über die Entscheidung, ein behindertes Kind zu gebären und zu pflegen, dürfe nicht vom Geldbeutel der werdenden Eltern abhängig gemacht werden.“ Im Konzert mit vielen anderen gleichlautenden Verlautbarungen aus anderen gesellschaftlichen Kreisen wird dieser Beschluss aus der Ärzteschaft maßgeblich dazu beitragen, dass der sogenannte „Praenatest“ auf Down-Syndrom und anderen seltenen Trisomie in Deutschland bald Routine wird, kritisieren Ärzte für das Leben e.V.

Zur ÄfdL-Pressemitteilung zur Ärztetag-Forderung zur Kassenfinanzierung von Gentests zur Selektion von Down-Syndrom Kindern


12.04.19: NIPD-Debatte: Seltsame Bettgenossen

P. CullenBei der geplanten Aufnahme der nicht-invasiven vorgeburtlichen Gentestung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen werden die Argumente der Lebensrechtsbewegung von ungewohnter Seite übernommen.

Gastkommentar von Paul Cullen, erschienen auf kath.net, 12.04.19

» Zum Kommentar zur NIPD-Debatte


11.04.19: Deutscher Bundestag: Orientierungsdebatte über vorgeburtliche genetische Bluttests

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich am 11. April 2019 in einer gut zweistündigen Orientierungsdebatte mit dem Thema vorgeburtliche genetische Bluttests, beispielsweise auf Trisomie 21 (Down-Syndrom), befasst. Dabei geht es um die Frage, ob derartige Bluttests künftig als Regelleistung von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden können. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das wichtigste Gremium in der Selbstverwaltung des Gesundheitssystems, hat zu dem Test 2016 ein Methodenbewertungsverfahren eröffnet und prüft diese Möglichkeit nun.

Während der offen über Fraktionsgrenzen hinweg geführten Plenardebatte ging es vor allem um ethische Fragestellungen. Denn im Falle des während der Schwangerschaft festgestellten Downsyndroms erfolgt in ca 9 von 10 Fällen eine Abtreibung.

In der kontroversen Debatte machten 38 Abgeordnete in jeweils 3-minütigen Reden teils sehr pesönlich aber auch recht sachlich ihre Standpunkte deutlich. Dabei zeichnete sich eine breite Unterstützung für eine Übernahme nichtinvasiver Pränataldiagnostik in den GKV-Leistungskatalog ab, jedoch begrenzt auf Risikoschwangerschaften.

» Mehr im ausführlichen Bericht zur NIPD-Debatte auf der Webseite des Deutschen Bundestages inkl. Plenarprotokoll

Pränatale Bluttests: Bundestag diskutiert über mehr als nur die Frage der Kassenleistung
AERZTEBLATT.DE 11.04.19

Siehe ergänzend einen sehr lesenswerten Kommentar von Hubert Hüppe, ehemaliger Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen und ehemaliger CDU-Bundestagsabgeordneter:

Kein guter Tag für Menschen mit Down Syndrom
Bei Bundestagsdebatte mussten die zahlreichen Menschen mit Down-Syndrom auf der Besuchertribüne anhören, wie darüber diskutiert wurde, dass via Pränatest fast alle Kinder mit Down-Syndrom getötet werden.
Gastkommentar von Hubert Hüppe
KATH.NET 15.04.19


19.03.19: Bündnis fordert: Vorgeburtliche Bluttests auf Down-Syndrom dürfen nicht zur Regeluntersuchung werden

Mutter mit Kind mit DownsyndromVorgeburtliche Bluttests, mit denen das Down-Syndrom und weitere Chromosomen-Veränderungen festgestellt werden können, dürfen nicht zur Regeluntersuchung in der Schwangerschaft werden. Das fordert ein Bündnis aus Bundesvereinigung Lebenshilfe, Deutsches Down-Syndrom InfoCenter, Down-Syndrom Netzwerk Deutschland, KIDS Hamburg (Kompetenz- und Infozentrum Down-Syndrom) sowie downsyndromberlin anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tages am 21. März.

Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen berät aktuell über die Aufnahme dieser Tests in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Auf Grund der ethischen Tragweite soll Mitte April auch eine Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag erfolgen. Hierzu hat die Bundesvereinigung Lebenshilfe eine Kampagne gestartet.

» Mehr zur Debatte um Vorgeburtliche Bluttests auf Down-Syndrom als Kassenleistung


2018

28.12.18: Gestiegene Zahlen: Bayerische Ethikkommission für PID entschied 2018 über 247 Anträge

Die Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik (PID) hat 2018 über deutlich mehr Anträge entschieden als 2017. Konkret entschied die Ethikkommission über 247 Anträge – im Vorjahr waren es 155 Anträge. Das entspricht einer Steigerung um knapp 63 Prozent. 218 Anträge wurden zustimmend bewertet, 29 abgelehnt. Diese Zahlen teilte das Bayerische Gesundheitsministerium am 22.12.18 in einer Presseaussendung mit.

Mehr zu den aktuellen Zahlen der Bayerischen PID-Ethikkommission 2018


PM 28.11.18: Ärzte für das Leben e.V.: Erste gen-editierte Menschen geboren: Kritik der Medien und vieler Wissenschaftler nicht glaubwürdig

Logo Ärzte für das Leben e.V.Laut diversen Medienberichten wurden in China Zwillingsmädchen geboren, deren Erbsubstanz mittels der sogenannten „Genschere“ angeblich geändert worden war. Da diese Veränderung auch die Keimbahn dieser Kinder erfasst, werden diese Genveränderungen von Ihren Kindern und Kindeskindern geerbt. Es ist die erste solche Manipulation bei geborenen Menschen weltweit.

» Mehr in der ÄfdL-Pressemitteilung zur Geburt der ersten gen-editierten Menschen


22.11.18: Herbsttagung Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen: Inklusion Behinderter muss vor der Geburt eines Menschen beginnen – TCLG fordert ein bedingungsloses Ja zum menschlichen Leben

Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen (TCLG)Am 17.11.18 kam in Kassel das Netzwerk „Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen“ (TCLG) zu seiner Herbsttagung zusammen. Dabei befassten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter anderem auch mit den Schwangeren-Bluttests zur Bestimmung genetischer Merkmale des ungeborenen Kindes.

Der Vorstand des TCLG lehnt diese Schwangeren-Bluttests ab, solange und soweit sie wie eine „Rasterfahndung“ ganz offenbar nur dem Zweck dienen, mögliche Behinderungen eines ungeborenen Kindes aufzuspüren. Die Statistik bestätige, dass eine solche Diagnose im Regelfall zur Tötung des ungeborenen Kindes führe.

» Zum Bericht über die TCLG-Herbsttagung 2018


10.11.18: „Orientierung für eine ethische Urteilsbildung“: EKD veröffentlicht Beitrag zur Debatte um Nicht-invasive Pränataldiagnostik

EKD Evangelische Kirche in DeutschlandDie Kammer für Öffentliche Verantwortung der Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) unter dem Vorsitz von Reiner Anselm hat am 02.11.18 den Text „Nichtinvasive Pränataldiagnostik – Ein evangelischer Beitrag zur ethischen Urteilsbildung und zur politischen Gestaltung“ veröffentlicht. In dem 44-seitigen Papier spricht sich die EKD dafür aus, Maßnahmen der Nicht-invasiven Pränataldiagnostik bei Risikoschwangerschaften umfassend in die gesellschaftliche Verantwortung einzubetten.

Dazu plädiert die EKD dafür, diese Form der Pränataldiagnostik künftig in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen. Zugleich soll das Angebot einer umfassenden ethischen und psychosozialen Beratung als Bestandteil der gemeinschaftlich finanzierten Mutterschaftsvorsorge vorgesehen werden. So soll Schwangeren ermöglicht werden, eine eigenständige, abgewogene Entscheidung treffen zu können, unabhängig von finanziellen Erwägungen oder medizinischen Risiken. Die Kosten einer solchen Beratung, die die besondere Verantwortung der Gesellschaft für den Lebensschutz zum Ausdruck bringen soll, seien ebenfalls von der Gesetzlichen Krankenversicherung zu tragen.

» Mehr zum EKD-Text „Nichtinvasive Pränataldiagnostik – Ein evangelischer Beitrag zur ethischen Urteilsbildung und zur politischen Gestaltung“ und der Kritik des Bundesverbandes Lebensrecht.


02.11.18: Kurzfassung der IMEW-Studie „Partizipation in technisch-gesellschaftlichen Innovationsprozessen mit fragmentierter Verantwortung am Beispiel der nicht-invasiven Pränataldiagnostik“ veröffentlicht

Ende Oktober hat das IMEW Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft gemeinnützigeGmbH eine Kurzfassung der Studie: „Partizipation in technisch-gesellschaftlichen Innovationsprozessen mit fragmentierter Verantwortung am Beispiel der nicht-invasiven Pränataldiagnostik“ veröffentlicht. Dies teilte das IMEW in seinem aktuellen Newsletter vom 02.11.18 mit. Die Neuerscheinung enthält wichtige Hinweise für die Debatte, die derzeit um die nicht-invasive Pränataldiagnostik (NIPD) geführt wird.

Mehr zur Kurzfassung der IMEW-Studie zur nicht-invasiven Pränataldiagnostik


12.10.18: Aktivisten fordern: Keine bundesweite Kassenzulassung und Finanzierung vorgeburtlicher Genselektion durch Bluttests auf Trisomie und Geschlecht

Erneute Protestaktion von CDL und ALfA vor dem Konstanzer Firmensitz von LifeCodexx, Hersteller von Praenatest

Protestaktion von CDL und ALfA vor dem Konstanzer Firmensitz von LifeCodexx

Protestaktion von CDL und ALfA vor dem Konstanzer Firmensitz von LifeCodexx am 09.10.18

Mehr als 100 Menschen demonstrierten am 09.10.18 in Konstanz vor dem Gebäude der Firma LifeCodexx, dem Marktführer bei vorgeburtlichen Gentests, gegen die Selektion von Menschen mit genetischen Besonderheiten.

Anlass dieser von der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. und den Christdemokraten für das Leben (CDL) gemeinsam organisierten Kundgebung war die aktuelle Debatte um eine Aufnahme der Bluttests auf Trisomie 21 und andere Normabweichungen in die – von den Krankenkassen finanzierte – Regelversorgung.

Zum ausführlichen Bericht zur Protestaktion gegen vorgeburtliche Gentests


24.05.18: Veranstaltungshinweis: 01. – 03.06.2018, Akademie Bioethik: Reproduktionsmedizin und pränatale Diagnostik – Braucht der Mensch ein Gütesiegel?

Ort: JH Köln Riehl, An der Schanz 14, 50735 Köln

Braucht menschliches Leben ein Gütesiegel?
Ob Haarfarbe, Geschlecht oder Behinderung, durch die moderne Reproduktionsmedizin ist es heute möglich all das und vieles mehr schon vor der Geburt eines Kindes zu erkennen. Auf der achten Akademie Bioethik in Köln möchten wir uns die Frage stellen, wie wir mit diesen Möglichkeiten umgehen sollen, welche ethischen Fragen sie aufwerfen?

Die Akademie Bioethik ist ein jährlich stattfindendes Wochenendseminar und wird von den Jungen Christdemokraten für das Leben, der Jugend für das Leben Deutschland und der Konrad-Adenauer-Stiftung veranstaltet. Es soll jungen Menschen die Möglichkeit geben, sich in einem interdisziplinären Rahmen intensiv mit bioethischen Fragestellungen zu beschäftigen und dabei hochkarätige Referenten aus Wissenschaft und Politik kennenzulernen.

Ausfühliches Programm und Einladungsflyer im PDF-Format


30.04.18: Weltweit erste erfolgreiche Therapieversuche bei Erbkrankheit Ektodermale Dysplasie

Drei Kinder dank vorgeburtlicher Proteinspritze außer Lebensgefahr

Prof. Dr. Holm Schneider und PD Dr. Florian Faschingbauer, Uniklinikum ErlangenEines von 30.000 Kindern erkrankt an Ektodermaler Dysplasie. Die blassen Kinder mit den spitzen Zähnen fallen durch ihr Äußeres auf: Sie sehen aus wie kleine Vampire. Doch viel schwerer wiegen ihre körperlichen Defizite, allen voran die fehlenden Schweißdrüsen. Betroffene Kinder können nicht schwitzen und drohen an einer Überhitzung zu sterben.

Im Rahmen vorgeburtlicher Heilversuche hat ein Ärzteteam um Prof. Dr. Holm Schneider von der Kinder- und Jugendklinik des Universitätsklinikums Erlangen diese Erbkrankheit durch eine Proteinspritze ins Fruchtwasser der werdenden Mutter korrigiert. Die Ergebnisse der erfolgreichen Heilversuche wurden jetzt im renommierten New England Journal of Medicine veröffentlicht.

Mehr dazu in der Pressemitteilung des Uniklinikums Erlangen vom 26.04.18


14.04.18: Kardinal Marx und Landesbischof Bedford-Strohm eröffnen ökumenische Woche für das Leben 2018 in Trier

Plakat zur Woche für das Leben 2018Mit einem ökumenischen Gottesdienst im Trierer Dom haben der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, und der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Dr. Heinrich Bedford-Strohm, am 14.04.18 die bundesweite Aktion „Woche für das Leben“ eröffnet.

Die Aktionswoche wird bis zum 21. April 2018 in katholischen und evangelischen Kirchengemeinden begangen und steht unter dem Jahresthema „Kinderwunsch. Wunschkind. Unser Kind!“

Mehr zur Eröffnung der Woche für das Leben 2018

Ergänzung 16.04.18: Harte Zeiten für Embryonen
Es ist nicht gut bestellt um das ungeborene Leben: Medizinisch ist es heute nicht schwer, Embryonen mit Verdacht auf bestimmte Krankheiten auszusortieren. Oder das Erbgut zu manipulieren, Gene ein- und auszuschalten. Auf einer Lebensrecht-Fachtagung wurde deutlich, dass ethische Grenzen dabei immer weiter überschritten werden.
PRO-Medienmagazin 15.04.18


12.04.18: Woche für das Leben 2018: Evangelische und katholische Frauen für eine inklusive Gesellschaft

Plakat zur Woche für das Leben 2018Anläßlich der ökumenischen „Woche für das Leben“ vom 14.–24. April warnen die Evangelischen Frauen in Deutschland (EFiD), der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) und die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) vor sozialen und gesellschaftlichen Konsequenzen der Pränataldiagnostik.

Angesichts des bereits laufenden Verfahrens des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sprechen sich die Frauenverbände dagegen aus, dass Verfahren nicht-invasiver Pränataldiagnostik (NIPD), wie etwa der „Praena-Test“, in der frühen Schwangerschaft eine kassenärztliche Regelleistung der Schwangerenvorsorge werden.

Mehr zur Position der evangelischen und katholischen Frauenverbände zur nicht-invasiven Pränataldiagnostik


08.03.18: Einladung zur BVL-Fachtagung „Kinder – nur noch qualitätsgeprüft?“ am 14.04.18 in Trier

Plakat zur Woche für das Leben 2018Anlässlich der Eröffnung der Woche für das Leben 2018 zum Thema „Kinderwunsch. Wunschkind. Designerbaby“ lädt der Bundesverband Lebensrecht (BVL) zu einer begleitenden Fachtagung am Samstag, 14.04.2018, nach Trier ein. Das Thema der Tagung ist „Kinder – nur noch qualitätsgeprüft?“.

Ab sofort ist das Tagungsprogramm online. Eine Anmeldung ist erforderlich und möglichst bis 06.04.18 erbeten.

PDF Zum ausführlichen Programm zur Fachtagung „Kinder – nur noch qualitätsgeprüft?“ (PDF-Format)

Eine Online-Anmeldung ist möglich unter bv-lebensrecht.de