„Der Arzt soll und darf nichts anderes tun, als Leben erhalten, ob es ein Glück oder Unglück sei, ob es Wert habe oder nicht, dies geht ihn nichts an. Und maßt er sich einmal an, diese Rücksicht in sein Geschäft mit aufzunehmen, so sind die Folgen unabsehbar und der Arzt wird der gefährlichste Mensch im Staate.“

nach Hufeland – Direktor des Coll. med. chirurg., erster Arzt der Charite Berlin u.f.w.

 

Unsere Themen:


Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

auf diesen Seiten möchten wir Sie über unsere Arbeit informieren und Sie dazu anregen sich mit den verschiedenen bioethischen Themen zu befassen. Unser Themenkreis umfasst dabei die Embryologie, Schwangerschaft („Spätschwangerschaft“), Grundwissen zu Molekularbiologie, Genetik, Epigenetik, Präimplantationsdiagnostik, Pränataldiagnostik, eugenische Selektion, gefällige Genmanipulation im Sinne von „enhancement“, – adulte Stammzelltherapie gegen Embryonenverbrauch, – Hilfen bei Behinderung – Sterbebegleitung, Palliativmedizin und Hospizarbeit contra assistierten Suizid und Euthanasie („Sterbehilfe“)Hirntod und Organspende – Austausch mit anderen Fachdisziplinen (Philosophie, Soziologie, Jura, Theologie).

Wir sehen es als unsere Aufgabe, die Kultur des Lebens in der medizinischen Praxis und Forschung weiterzutragen und medizinische Übergriffe auf das Menschenleben abzuwehren. Denn: Es entspricht nicht unserer Natur, unserer Natur nach zu leben, es entspricht vielmehr unserer menschlichen Natur, sich mit unserer Natur auseinanderzusetzen.

Mehr dazu ausführlich unter Über uns.

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Kongress Leben. Würde 2025

Lebensrechts-Kongress „Leben. Würde“ vom 09. bis 11. Mai 2025 in Schwäbisch Gmünd

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Neues


2024

18.11.24: Deutscher Bundestag: Fraktionsübergreifender Gesetzentwurf zu Widerspruchslösung bei Organspenden eingebracht

Bild OrganspenderausweisKurz vor dem Ende der aktuellen Legislaturperiode hat eine fraktionsübergreifende Abgeordnetengruppe am 14.11. einen Gesetzentwurf zu Widerspruchslösung bei Organspenden eingebracht. Damit soll noch kurz vor Schluss die Widerspruchsregelung eingeführt werden und jeder automatisch nach festgetelltem Hirntod zum Organspender werden, sofern er oder sie nicht zu Lebzeiten ausdrücklich widerspricht. Ein diesbezüglicher Vorstoß ist bereits 2020 krachend gescheitert im Parlament.

Weitere Informationen:

Vorstoß zur Widerspruchsregelung bei der Organspende
hib – Heute im Bundestag 18.11.24

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz
Deutscher Bundestag, 20. Wahlperiode, Drucksache 20/13804 vom 14.11.2024 (20 Seiten, PDF-Format)


15.11.24: Kurz vor Neuwahlen: Letzter Vorstoß zur Streichung von § 218 StGB

Bundesverband LebensrechtEine Abgeordnetengruppe aus den Fraktionen der SPD und der Grünen hat am 14.11.24 einen Gesetzentwurf zu einer „Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ sowie einen Entschließungsantrag zur Verbesserung der Versorgungslage ungewollt Schwangerer vorgelegt.

Der Bundesverband Lebensrecht (BVL) übte scharfe Kritik an dem Vorstoß kurz vor den angekündigten Neuwahlen.

» Mehr zur BVL-Kritik am Vorstoß zur Streichung von § 218 StGB


12.11.24: IMABE startet Ethikkurse „Young MedEthics“ für junge Menschen in Gesundheitsberufen im DACH-Raum

Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE)Um besser auf ethische Herausforderungen im Berufsalltag vorbereitet zu sein, bietet das Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) mit „Young MedEthics“ erstmals länderübergreifende Ethik-Kurse für junge Menschen in Gesundheitsberufe (U35) an.

Das Fortbildungsprojekt, das speziell auf die junge Generation im Gesundheitsbereich des deutschsprachigen Raums zugeschnitten ist. Der Online-Kurs beginnt am 9. Dezember mit monatlichen Sessions bis Juni 2025. Anmeldungen sind ab sofort möglich.

» Mehr zum Ethik-Kurs „Young MedEthics“ des IMABE


10.11.24: Reaktionen von Lebensrechtsverbänden zum Ende der Ampel-Koalition

Debatte um §218 SchwangerschaftsabbruchEnde letzter Woche zerbrach die Ampelkoalition. Nun wird es zeitnahe Neuwahlen geben. Deutsche Lebensschutz-Organisationen begrüßen mit Blick auf bioethische Reformprojekte das Ende der aktuellen Bundesregierung.

In einem Beitrag der katholischen „Tagespost“ vom 08.11.24 erklärten u.a. CDL und BVL, warum sie das Ende begrüßen und wie es weitergehen könnte.

Weitere Informationen:

Pro-Life-Verbände: Ampel war „radikal lebensfeindlich“
Die Tagespost 08.11.24

Vertagt: Das Ampel-Aus und die Gesellschaftspolitik
Communio – internationale katholische Zeitschrift 08.11.24


07.11.24: USA: Zehn Volksabstimmungen über Abtreibungsgesetzgebung

USAIn den USA wurde am 06.11.24 Donald Trump mehrheitlich zum neuen Präsidenten gewählt. Parallel zu den Präsidentschaftswahlen fanden in zehn US-Bundesstaaten auch Volksabstimmungen über die Abtreibungsgesetzgebung statt.

Wie die katholische Tagespost am 07.11.24 berichtete, gingen die Abstimmungen mehrheitlich im Sinne der Abtreibungsbefürworter aus. Demnach verwarfen in drei Staaten die Wählerinnen und Wähler Vorschläge, die zu einer Liberalisierung geführt hätten, während in sieben weiteren Bundestaaten das sogenannte „Recht auf Abtreibung“ nun ausgedehnt wird.

Weitere Informationen:

USA: „Recht auf Abtreibung“ im Aufwind
Die Tagespost 07.11.24


03.11.24: Bundestagspräsidentin beruft Mitglieder des Deutschen Ethikrates

Die Präsidentin des Deutschen Bundestages, Bärbel Bas, hat mit Wirkung zum 10.10.24 die Mitglieder des Deutschen Ethikrates für die neue Amtsperiode berufen. Das betrifft sowohl die Nominierten des Bundestages als auch die der Bundesregierung, teilte der Ethrikat in einer Presseaussendung vom 21.10.2024 mit.

Damit kann der Ethikrat nach über einem halben Jahr endlich wieder arbeiten, nachdem es zuvor zu Uneinigkeiten und erheblichen Verzögerungen bei der Wahl der Mitglieder gekommen war.

» Mehr zu den neu berufenen Mitgliedern des Deutschen Ethikrates 2024


28.10.24 Italien: Debatte um Verbot der Leihmutterschaft

ItalienMitte Oktober hat das italienische Parlament ein Gesetz verabschiedet, das die Inanspruchnahme von Leihmutterschaften im Ausland verbietet. In Italien selbst ist die Leihmutterschaft bereits seit 2004 verboten.

Gegen die Ausweitung des Verbots regt sich nun Protest u.a. von Seiten der Ärzteschaft, berichtete das Ärzteblatt Online am 22.10.24.

Weitere Informationen:

Streit in Italien um Leihmutterverbot
Aerzteblatt.de 22.10.24


25.10.24: Behindertenbeauftragte fordern Monitoring der Kassenzulassung von nicht-invasiven Pränataltests (NIPT)

BluttestDie Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen betonen in einem gemeinsamen Positionspapier die dringende Notwendigkeit eines umfassenden und menschenrechtskonformen Monitorings der nicht-invasiven Pränataltests (NIPT). Dies teilten sie in einer gemeinsamen Presseaussendung vom 16.10.24 mit.

Sie unterstützen mit dem Papier den Beschluss des Bundesrats sowie den inhaltsgleichen interfraktionellen Antrag aus der Mitte des Bundestags und konkretisieren die aus ihrer Sicht notwendigen Anforderungen an ein solches Monitoring. Die behindertenbeauftragten begründen dies mit den aus ihrer Sicht hochgradig problematischen Folgewirkungen der gegenwärtigen Situation.

Mehr zu den Forderungen der Behindertenbeauftragten zum Monitoring der Kassenzulassung von nicht-invasiven Pränataltests (NIPT)


23.10.24: „Wann bin ich Mensch?“ – ALfA startet große Kampagne für das Leben

ALfA-Kampagne "Wann bin ich Mensch"Angesichts der Versuche, das Recht auf Leben ungeborener Menschen noch weiter zu beschneiden, hat die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. eine Kampagne zur Bewusstseinsbildung gestartet.

„Nachdem in der vergangenen Woche ein Gesetzentwurf von 26 Organisationen vorgelegt wurde, der Abtreibungen eines ungeborenen Kindes auch im zweiten Drittel der Schwangerschaft rechtmäßig und krankenkassenfinanziert machen möchte, ist es Zeit, daran zu erinnern, wer hier tatsächlich betroffen ist“, erklärte die ALfA-Bundesvorsitzende, Cornelia Kaminski, in einer Pressemitteilung vom 21.10.24

» Mehr zur ALfA-Kampagne für das Leben


20.10.24: Programm der 29. Jahrestagung von Ärzte für das Leben e.V. vom 22. bis 23.11.24 zum Thema „Ärztliche Gewissensfreiheit in Gefahr“ online

29. Jahrestagung 22.-23.11.24 zum Thema "Ärztliche Gewissensfreiheit in Gefahr"Vom 22. bis 23. November 2024 findet die 29. Jahrestagung von Ärzte für das Leben e.V. statt. Thema ist diesmal: „Ärztliche Gewissensfreiheit in Gefahr“.

Ab sofort ist das Programm online und Interessierte können sich anmelden.

» Zum Programm und Anmeldung zur 29. Jahrestagung von Ärzte für das Leben e.V.


18.10.24: BVL-Stellungnahme: „Die Frau trägt das vollständige Risiko und die volle Verantwortung.“

Bundesverband Lebensrecht (BVL)Zum gestern erschienenen Entwurf zur Neuregelung der Abtreibung erklärte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht (BVL), in einer Pressemitteilung vom 18.10.24:

„Der Entwurf, den 26 Organisationen vorgelegt haben und der wirkt wie bestellt, soll und will die Politik unter Druck setzen. Denn wahrscheinlich ist diese Legislaturperiode die einzige Chance, dafür eine Mehrheit zu finden. Wenig beachtet wird die Tatsache, dass der Entwurf die legalisierte Abtreibung bis zur 22. Woche post conceptionem fordert, was rechnerisch der 24. Schwangerschaftswoche (post menstruationem) entspricht.

» Mehr zur BVL-Stellung zum Gesetzentwurf


17.10.24: 26 Organisationen legen Gesetzentwurf zur außerstrafrechtlichen Abtreibungsregelung vor

Debatte um §218 SchwangerschaftsabbruchEine Gruppe von 26 zivilgesellschaftlichen Organisationen hat am 17.10.24 einen Gesetzentwurf zur außerstrafrechtlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs vorgestellt. Das Papier ist federführend von drei Mitgliedern der von der Bundesregierung eingesetzten „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ erarbeitet worden und will Abtreibungen bis zum Ende der 22. Schwangerschaftswoche legalisieren.

Die Verbände fordern in einem Brief zum Gesetzentwurf eine Neuregelung noch in dieser Legislaturperiode.

» Mehr zum Gesetzentwurf von 26 Organisationen zur außerstrafrechtlichen Abtreibungsregelung


15.10.24: FDP-Pläne: Herz-Kreislauf-Tod statt nur Hirntod als Organentnahmekriterium

Bild OrganspenderausweisDie FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag plant einen neuen Vorstoß um die Organspenderzahlen zu steigern. Wie die „WELT“ am 15.10.24 unter Berufung auf ein exklusiv vorliegendes Positionspapier berichtete, soll nach dem Willen der Liberalen künftig auch eine Organspende nach dem Herz-Kreislauf-Tod möglich werden statt wie bisher nur nach festgestelltem Hirntod. Dies allerdings nur, wenn der potentielle Organspender das möchte.

» Mehr zu den Organspende-Plänen der FDP-Bundestagsfraktion


12.10.24: Veranstaltungshinweis: Kongress 2025 „Leben. Würde“ – Lebensrecht ist Zukunft

Kongress Leben. Würde 2025Mit über 450 Teilnehmern war der erste Kongress 2022 ein voller Erfolg, im kommenden Jahr folgt die Fortsetzung: Der Kongress steht erneut unter dem Titel „Leben.Würde“ und findet vom 9. bis zum 11. Mai 2025 im Christlichen Gästezentrum „Schönblick“ in Schwäbisch Gmünd statt.

Veranstalter sind der Bundesverband Lebensrecht (BVL/Berlin), der „Schönblick“ und die Evangelische Nachrichtenagentur IDEA (Wetzlar). Thematisch widmet sich der Kongress der Würde des Menschen in allen Lebensphasen und setzt auf das bewährte Konzept aus Plenarvorträgen, Fachseminaren und Vernetzungsmöglichkeiten.

Weitere Informationen und Anmeldung:

„Leben. Würde“: Lebensrecht ist Zukunft
Pressemitteilung BVL 11.10.24


10.10.24 PM: Erster Vorsitzender Prof. Paul Cullen von Ärzte für das Leben e.V. tritt zurück: Zeit für die nächste Generation, eigene Akzente zu setzen

P. CullenBerlin. Der langjährige 1. Vorsitzende der Ärzte für das Leben e.V. (ÄfdL), Prof. Paul Cullen, wird bei der kommenden Mitgliederversammlung am 23. November in Fulda den Vorsitz des Vereins abgeben.

„Eine neue Generation tritt heran, und so ist der Zeitpunkt für mich gekommen, sowohl mein Amt als erster Vorsitzender des Vereins als auch mein Engagement im Vorstand aufzugeben, um Platz für andere zu machen“, erklärte Cullen am 10.10.24 zu seiner Entscheidung.

» Zur ÄfdL-Pressemitteilung zum Rücktritt von Prof. Paul Cullen als 1. Vorsitzender der Ärzte für das Leben e.V.


07.10.24: DHPV zeichnet „Charta der Vielfalt“ zum Welthospiztag 2024 am 12. Oktober

Welthospiztag 2024Am 12. Oktober ist der Welthospiztag 2024. Im Vorfeld hat der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) die „Charta der Vielfalt“ unterzeichnet.

Mit dem Motto „Hospiz für Vielfalt“ und entsprechendem Material unterstützt er außerdem Hunderte von Diensten und Einrichtungen, die rund um den Welthospiztag überall in Deutschland über hospizliche und palliative Unterstützungsangebote für schwerstkranke Menschen sowie ihre Angehörigen informieren. Dies teilte der DHPV in einer Presseaussendung vom 06.10.24 mit.

» Zur DHPV-Pressemitteilung zum Welthospiztag 2024


04.10.24: Studie: Häufigere Gesundheitsschäden bei Leihmüttern und Kindern nach Eizellspende

Offenbar sind Leihmütter und Kinder nach Eizellspende häufiger mit gesundheitlichen Komplikationen konfrontiert als das bei Schwangerschaften aus natürlicher Zeugung der Fall ist. Das ist das Ergebnis einer aktuellen kanadischen Studie, über die das österreichische Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 02.10.24 berichtete.

In dem IMABE-Beitrag geht es außerdem um ein Gerichtsurteil zum Fall einer britische Leihmutter, deren homosexuellen Bestell-Eltern ihr den Kontakt zu ihrem Sohn verbieten wollten, mit der Begründung, sie seien eine „mutterlose Familie“.

» Zum IMABE-Beitrag „Das riskante Geschäft mit Kindern: Leihmütter und Babys müssen mit Gesundheitsschäden rechnen“ vom 02.10.24


02.10.24: Deutscher Bundestag: Öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Antrag „Kassenzulassung des nichtinvasiven Pränataltests“

BluttestAm Mittwoch, 09.10.24 veranstaltet der Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages von 15.00 bis 16.30 Uhr eine Öffentliche Anhörung zum Antrag „Kassenzulassung des nichtinvasiven Pränataltests – Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums (Bundestagsdrucksache 20/10515)“. Dies teilte die Pressestelle des Bundestages am 02.10.24 mit.

Die Anhörung wird live im Internet auf der Webseite des Deutschen Bundestages übertragen und ist danach online abrufbar, ebenso alle zugehörigen Drucksachen.

Weitere Informationen:

Anhörung zum Antrag „Kassenzulassung des nichtinvasiven Pränataltests“
Mitteilung Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages mit Sachverständigenliste und Stellungnahmen


27.09.24: Bundesrat macht Weg frei für Verbot der „Gehsteigbelästigung“ vor Abtreibungseinrichtungen und Beratungsstellen

ParagrafDer Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27.09.24 eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes gebilligt. Damit sollen Schwangere vor Beratungsstellen und Kliniken oder Arztpraxen, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, besser vor Belästigungen durch Abtreibungsgegner und -gegnerinnen geschützt werden. Dies teilte der Bundesrat in seinem Nachrichtendient „BundesratKOMPAKT“ am selben Tag mit.

» Mehr zum Bundesratsbeschluss für ein Verbot der „Gehsteigbelästigung“ vor Abtreibungseinrichtungen und Beratungsstellen


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