Hier finden Sie chronologisch sortiert aktuelle und vergangene Beiträge zum Thema Sterbehilfe und Suizidbeihilfe.

2024

12.03.24: BVL-Fachtagung am 20.04.24: Grenzbereiche des Lebens – zwischen Anspruch und Wirklichkeit

BVL-Fachtagung 2024Am 20. April 2024 veranstaltet der Bundesverband Lebensrecht (BVL) in Köln in Kooperation mit dem Katholischen Bildungswerk Köln eine Fachtagung im Rahmen der „Woche für das Leben“ zum Thema: „Grenzbereiche des Lebens – zwischen Anspruch und Wirklichkeit“.

Es erwarten Sie wie immer hochkarätige Referentinnen und Referenten, spannende, aktuelle Themen und interessante Diskussionen. Eine Anmeldung bis 08.04.24 ist erforderlich, die Veranstaltung wird auch live im Internet übertragen.

» Programm und Anmeldung zur BVL-Fachtagung am 20.04.24: „Grenzbereiche des Lebens – zwischen Anspruch und Wirklichkeit“


01.03.24: Belgien: Erneut gestiegene Sterbehilfe-Zahlen

Flagge BelgienIn Belgien ist die Zahl der registrierten Fälle von Sterbehilfe im Jahr 2023 erneut gestiegen, konkret auf 3423. Dies bedeutet laut Pressemitteilung der Föderalen Kontroll- und Bewertungskommission Sterbehilfe eine Steigerung um 15 Prozent gegenüber 2022.

Der Anteil der im Jahr 2023 gemeldeten Sterbefälle durch Euthanasie betrug 3,1 Prozent aller Sterbefälle in Belgien. In 2002 waren es noch 2,5 Prozent. In Belgien ist aktive Sterbehilfe seit 2002 erlaubt.

Weitere Informationen:

Zahl der Sterbehilfefälle in Belgien gestiegen
Aerzteblatt.de 27.02.24

PDFEuthanasie – Chiffres de l’année 2023
Pressemitteilung Commission fédérale de contrôle et d’évaluation de l’euthanasie inkl. ausführlichen Tabellen (5 Seiten, PDF-Format)


27.02.24: Endgültig ab 1. Februar: Niederlande erlaubt Sterbehilfe für Kinder unter 12 Jahren

Flagge NiederlandeDie Niederlande haben zum 1. Februar 2024 die Tötung auf Verlangen für Kinder unter 12 Jahren legalisiert. Faktisch entscheiden dabei die Eltern des Kindes über Leben oder Tod. Eine entsprechende Verordnung dazu wurde im Staatsanzeiger veröffentlicht.

Diese Regelung erweitert die bereits bestehende Praxis, die es Eltern erlaubt, die Tötung fehlgebildeter Neugeborener und bei Jugendlichen ab zwölf Jahren zu beantragen. Kritiker betrachten diese Maßnahme als weiteren Tabubruch und sehen sie als Entscheidung gegen die Schwächsten in der Gesellschaft an. Die Zahl derjenigen, die Sterbehilfe beantragen können, wird mit dieser neuen Regelung erweitert, was die „schiefe Ebene“ bei der Sterbehilfe bestätigt.

Weitere Informationen:

Niederlande erlauben ab Februar Sterbehilfe auch für Kinder
Aerzteblatt.de 29.01.24

Niederlande: Tötung auf Verlangen der Eltern darf auch bei unter 12-Jährigen durchgeführt werden
Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMAB) am 19.02.24


16.02.24: Beiträge zum Stand der Debatte um Suizidhilfe-Regelung und Suizidprävention

Symbolbild mit Mann im NebelNach dem Scheitern einer gesetzlichen Neuregelung des assistierten Suizids im Sommer 2023 arbeiten derzeit drei verschiedene Parlamentariergruppen an neuen Vorschlägen bzw. modifizieren bisherige Entwürfe. Über den Stand der Debatte berichtete ausführlich das Deutsche Ärzteblatt am 09.02.24.

» Mehr zum Stand der Debatte um Suizidhilfe-Regelung und Suizidprävention


07.02.24 Studien widerlegen: Legalisierung von assistiertem Suizid führt zu mehr statt weniger Suiziden

Symbolbild SterbehilfeStudien aus verschiedenen Ländern belegen, dass die Legalisierung von assistiertem Suizid nicht zu einer Verringerung, sondern zu einem Anstieg der Gesamtzahl der Suizide führt. In Ländern mit legaler Suizidbeihilfe steigen insbesondere die Fälle von nicht-assistiertem Suizid. Das widerlegt die Annahme, dass die Legalisierung harte Suizide verhindern könnte.

Besonders auffällig ist dieser Trend bei älteren Menschen und in Fällen, wo Personen eher zur „Sterbehilfe“ gedrängt werden, statt notwendige Unterstützung zu erhalten. Über konkrete Zahlen und Entwicklungen in Österreich, Schweiz, Kanada und Australien berichtete ausführlich das Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 12.01.24.

Weitere Informationen:

Suizidassistenz: Wo andere ‚mithelfen‘ dürfen, steigt die Zahl der Selbsttötungen
IMABE 12.01.24


20.01.24: Großes Dunkelfeld in Österreich bei Praxis der Suizidbeihilfe

ÖsterreichZwei Jahre nach der Legalisierung des assistierten Suizids im Januar 2022 wird deutlich, dass das „Sterbeverfügungsgesetz“ zahlreiche Grauzonen eröffnet hat. Sowohl die offiziellen Zahlen des Gesundheitsministeriums werden von Experten angezweifelt als auch die Praxis der Totenbeschau. Darüber berichtete das österreichische Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 12.01.24.

Demnach dürfte die Dunkelziffer der Suizide mit Hilfe Dritter in Österreich viel höher liegen. In dem Beitrag beleuchtet das IMABE ausführlich die aktuelle besorgniserregende Entwicklung in unserem Nachbarland.

Weitere Informationen:

Praxis der Beihilfe zur Selbsttötung: Das Dunkelfeld in Österreich ist groß
IMABE 12.01.24


18.01.24: Bundesärztekammerpräsident warnt: 2024 darf kein verlorenes Jahr für die Suizidprävention in Deutschland werden

Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus ReinhardtDer Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, ruft die Fraktionen im Deutschen Bundestag dazu auf, im Bundeshaushalt 2024 deutlich mehr Mittel für die Suizidprävention in Deutschland vorzusehen.

„Gemeinsam mit vielen Fachexperten der Suizidprävention sieht es die Bundesärztekammer mit großer Sorge, dass die Suizidprävention im Entwurf für den Bundeshaushalt 2024 offenbar nicht ausreichend berücksichtigt ist. Im Gegenteil scheint nicht einmal gewährleistet, dass die bisherigen Akteure und Strukturen vollständig erhalten bleiben“, erklärte Reinhardt in einer Pressemitteilung vom 17.01.24.

» Mehr zu den Forderungen des BÄK-Präsidenten zur Suizidprävention


2023

20.12.23 Suizidalität: Auch die Einsamkeit Trauernder berücksichtigen

Symbolbild mit Mann im NebelAm 13.12.23 hat der Deutsche Bundestag die vom Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) vorgelegte Strategie gegen Einsamkeit beschlossen.

Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) begrüßte in einer Pressemitteilung vom 14.12.23, dass Einsamkeit als komplexe gesamtgesellschaftliche Herausforderung anerkannt wird, vermisst aber den Zusammenhang zwischen Trauer und Einsamkeit sowie Trauer und Suizidalität.

» Mehr zum Zusammenhang von Suizidalität und die Einsamkeit Trauernder


17.12.23 Niederlande erweitert aktive Sterbehilfe auf unheilbar kranke Kinder unter 12 Jahren

NiederlandeNach Belgien weiten nun auch die Niederlande die aktive Sterbehilfe auf unheilbar kranke Kinder unter 12 Jahren aus. Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) verurteilte in einer Pressemitteilung vom 15.12.23 die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe in den Niederlanden auch für Kinder als „Entscheidung gegen die Schwächsten in der Gesellschaft.“

» Mehr zur Ausweitung der aktiven Sterbehilfe in den Niederlande auf unheilbar kranke Kinder unter 12 Jahren


10.12.23: Zum Jahresende: Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft (IMEW) schließt seine Pforten

IMEW2001 wurde im Zuge der bioethischen Debatten das Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft (IMEW) mit Sitz in Berlin gegründet. Mit der Gründung des IMEW wollten die Gesellschafterverbände, Verbände von und für Menschen mit Behinderung, ein wissenschaftlich unabhängiges Ethik-Institut schaffen. Nach langjähriger, erfolgreicher Tätigkeit schließt das IMEW nun zum 31. Dezember 2023.

» Mehr zur Schließung des Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft (IMEW)


02.12.23: Lehren für die Zukunft: Lancet Kommission Studie zur Geschichte der Medizin unter Nazi-Diktatur

Lancet KommissionEine Kommission des Fachjournals Lancet hat die Geschichte der Medizin unter der Nazi-Diktatur neu aufgearbeitet.Dabei geht es um die Frage, wie es dazu kommen kann, dass „Heiler zu Mördern werden“, abscheuliche Experimente durchführen und systematisch mehr als 230.000 Menschen mit Behinderung in der NS-Zeit töten.

Über die Ergbenisse berichtete das Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 01.12.23 sowie das Deutsche Ärzteblatt. In der Studie zieht die Kommission auch Schlüsse für Gegenwart und Zukunft. Demnach müssen Menschen in Gesundheitsberufen in ihrer Bereitschaft gestärkt werden, sich mutig gegen äußeren Druck und Fehlverhalten zu wehren, so das Fazit.

Weitere Informationen:

Nationalsozialismus: Wissen in Ausbildung integrieren
Dtsch Arztebl 2023; 120(48): A-2034 / B-1728

„Verhindern, dass Heiler zu Mördern werden“: Lancet-Kommission fordert mehr Geschichtsbewusstsein
IMABE 01.12.23

The Lancet Commission on medicine, Nazism, and the Holocaust: historical evidence, implications for today, teaching for tomorrow
Published: November 8, 2023


15.11.23 Neueste Zahlen: Suizide in 2022 um fast 10 Prozent gestiegen

Symbolbild mit Mann im NebelDie Zahl der Suizide in Deutschland ist zwischen 2021 und 2022 um knapp 10 Prozent gestiegen. Mit 10.119 Suiziden im Jahr 2022 gegenüber 9.215 Menschen, die sich 2021 das Leben nahmen, liegt die Zahl der durch Suizid Verstorbenen erstmals seit 2015 wieder über 10.000.

» Mehr zur gestiegenen Zahl der Suizide in 2022


09.11.23: Dänemark: Ethikrat gegen Legalisierung aktiver Sterbehilfe

DänemarkEnde September hat der dänische Ethikrat eine Stellungnahme zur Sterbehilfe und Suizdibeihilfe vorgelegt. Darin empfielt das Gremium einhellig mit 16 zu 1 Stimmen der Regierung das geltende Verbot in Dänemark für Tötung auf Verlangen und Beihilfe zur Selbsttötung aufrecht zu erhalten.

Wie das Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 05.11.23 berichtete, kamen die Mitglieder zu dem Schluss, dass es „prinzipiell unmöglich sei, eine angemessene Regelung der Sterbehilfe festzulegen“ und gleichzeitig die Schwächsten der Gesellschaft zu schützen. Der IMABE-Bericht beleuchtet ergänzend auch die Situation in den Niederlanden und Kanada und die aktuellen Sterbehilfe-Zahlen dort.

Weitere Informationen:

Dänemark: Ethikrat rät der Politik davon ab, aktive Sterbehilfe zu legalisieren
IMABE 05.11.23


07.11.23 Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Keine Erlaubnis für den Erwerb eines Betäubungsmittels zum Zweck der Selbsttötung

ParagrafDie im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) vorgesehene Versagung einer Erlaubnis für den Erwerb eines bestimmten Betäubungsmittels zur Selbsttötung ist angesichts der Möglichkeiten, das eigene Leben medizinisch begleitet mit anderen Mitteln zu beenden, mit dem durch das Grundgesetz geschützten Recht auf selbstbestimmtes Sterben vereinbar. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 07.11.23 entschieden.

» Mehr zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Erwerb eines Betäubungsmittels zum Zweck der Selbsttötung


24.10.23: Verbände fordern 20 Millionen Euro für Suizidprävention

Symbolbild mit Mann im NebelIn einem Pressegespräch am 24.10.23 in Kassel haben Fachleute vom Nationalen Suizidpräventionsprogramm (NaSPro), der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention und der Deutschen Akademie für Suizidprävention auf die prekäre Lage vieler Hilfsangebote für suizidgefährdete Menschen hingewiesen. Sie fordern, die Suizidprävention nun endlich wirklich zu fördern und dafür 20 Millionen Euro bereit zu stellen.

» Mehr zur Forderung der Verbände nach mehr Geld für Suizidprävention


14.10.23: Welthospiztag: „Hospiz lässt mich noch mal!“

Welthospiztag 2023: "Hospiz lässt mich noch mal."Am 14. Oktober findet der Welthospiztag 2023 statt. Unter dem Dach des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV) und dem Motto „Hospiz lässt mich noch mal.“ informieren überall in Deutschland Hospiz- und Palliativdienste bzw. -einrichtungen über Hospizarbeit und Palliativversorgung sowie über konkrete Unterstützungsangebote für schwerstkranke Menschen und ihre Angehörigen.

» Mehr zum Welthospiztag 2023


04.10.23: Experten-Thesenpapier veröffentlicht: 12 Thesen zu Suizidprävention und assistiertem Suizid

Ein interdisziplinärer Zusammenschluss von mehr als 30 Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz veröffentlichte Ende August ein gemeinsames Thesenpapier zur aktuellen Debatte um Suizidbeihilfe und Suizidprävention. Hierüber berichtete das Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 02.10.23.

In den „Schloss Hofener Thesen 2023 zu Assistiertem Suizid und Suizidprävention“ fordern die Unterzeichnenden u.a. dazu auf, mit „Fehlinformationen und Mythen“ aufzuräumen und den Stand der Wissenschaft zu berücksichtigen. Zudem sei ein „Innehalten und Nachdenken“ notwendig.

Weitere Informationen:

DACH-Experten stellen klar: „Es ist nicht Aufgabe einer Gesellschaft, den (assistierten) Suizid zu fördern“
IMABE 02.10.23


19.09.23: Weit über 6.000 Lebensrechtler beim Marsch für das Leben in Berlin und Köln

Marsch für das Leben am 16.09.2023 in Berlin und KölnAm Samstag, den 16.09.23 gab es erstmals in zwei Sädten den Marsch für das Leben, in Berlin und Köln. Dabei kamen laut Veranstalter weit über 6000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ganz Deutschland zusammen, um für das Lebensrecht zu demonstrieren.

Bei bestem Wetter begrüßten die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht (BVL), Alexandra Linder, in Berlin und die Kölner Moderatorin Martine die gut gelaunten Lebensrechtler, so der BVL in einer Pressemitteilung vom selben Tag.

» Ausführlicher Bericht zum Marsch für das Leben 2023 in Berlin und Köln


16.09.23: Bericht zur BVL-Fachtagung: Wichtiger Beitrag zur öffentlichen Debatte über assistierten Suizid und Abtreibung

BVL-Fachtagung 15.09.2023Auch in diesem Jahr lieferte die Fachtagung des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL) am 15.09.23 anlässlich des Marsches für das Leben einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Debatte über den assistierten Suizid und den Status des Menschen vor der Geburt.

Dies ist das Fazit des BVL in einer Presseaussendung vom selben Tag in einem kurzen Bericht zur Veranstaltung. Thema war: „MenschSein – von Anfang an bis zum Lebensende“.

» Zum Bericht zur BVL-Fachtagung „MenschSein – von Anfang an bis zum Lebensende“ am 15.09.23


14.09.23: Programm der 28. Jahrestagung von Ärzte für das Leben e.V. vom 24. bis 25.11.23 zum Thema „Jetzt erst recht: Lebensrecht!“ online

28. Jahrestagung des Vereins „Ärzte für das Leben“ zum Thema "Jetzt erst recht: Lebensrecht!" am 24./25.11.2023Vom 24. bis 25. November 2023 findet die 28. Jahrestagung von Ärzte für das Leben e.V. statt. Thema ist diesmal: „Jetzt erst recht: Lebensrecht!“.

Ab sofort ist das Programm online und Interessierte können sich anmelden.

» Zum Programm und Anmeldung zur 28. Jahrestagung von Ärzte für das Leben e.V.


08.09.23: DHPV zum Welttag der Suizdidprävention am 10.09.: Hospizarbeit und Palliativversorgung sind zentrale Aspekte der Suizidprävention

Welttag der Suizidprävention am 10. September„Aktiv werden und Hoffnung schaffen“ – das ist das Motto des diesjährigen Welttages der Suizidprävention, der seit 2003 am 10. September weltweit begangen wird. Aus diesem Anlass fordert der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) erneut flächendeckende sowie dauerhaft und auskömmlich finanzierte Angebote für Menschen, die sich in suizidalen Krisen befinden.

„Jeder Mensch, der sich das Leben nimmt, ist ein Mensch zu viel“, erklärte Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des DHPV, anlässlich des Welttages der Suizidprävention in einer Presseaussendung vom 07.09.23. „Darum ist die Stärkung der Suizidprävention eine drängende, gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dies gilt einmal mehr vor dem Hintergrund der weiterhin gesetzlich nicht regulierten Suizidbeihilfe in Deutschland.“

» Mehr zu den DHPV-Forderungen zum Welttag der Suizdidprävention am 10.09.


25.08.23: Noch 3 Wochen: Marsch für das Leben am 16.09.2023 in Berlin und Köln

Marsch für das Leben am 16.09.2023 in Berlin und KölnIn 3 Wochen ist es soweit: Der alljährliche „Marsch für das Leben“ startet am Samstag, 16.09.23 ab 13:00 Uhr in Berlin am Brandenburger Tor und erstmals auch in Köln am Heumarkt. Davor gibt es am Vormittag gemeinsame Gottesdienste.

Der “Marsch für das Leben“ wird vom Bundesverband Lebensrecht (BVL) organisiert und ist überkonfessionell und überparteilich. Eingeladen sind all diejenigen, die sich für den Schutz des Lebens einsetzen, die ein deutliches Zeichen für den Lebensschutz setzen wollen. Er ist die größte Pro-life-Demonstration in Deutschland.

Einen Tag vorher gibt es am 15.09.23 in Berlin eine BVL-Fachtagung zum Thema „MenschSein – von Anfang an bis zum Lebensende“, mit hochkarätigen Referentinnen und Referenten. Die Fachtagung wird auch live im Internet übertragen.

Weitere Informationen:

» Informationen zum Marsch für das Leben 2023

» Infos und Anmeldung zur BVL-Fachtagung am 15.09.23


18.08.23: DGP-Studie zu den Motiven für den Wunsch nach Suzidbeihilfe

Symbolbild SterbehilfeDie Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) hat eine Studie durchgeführt zu den Motiven für den Wunsch nach einer Suzidbeihilfe. Zudem wollte die DGP die Auswirkungen einer suizidpräventiven Beratung erfassen. Nun liegen die Ergebnisse der Auswertung der telefonischen Anfragen an die Geschäftsstelle der DGP zur Suizidassistenz für den Zeitraum 11/2020 bis 10/2021 vor.

Die bemerkenswerten Studienergbenisse wurden im Deutschen Ärzteblatt Online am 18.08.23 veröffentlicht.

Weitere Informationen:

Beweggründe für den Wunsch nach Suizidassistenz
Eine retrospektive Auswertung telefonischer Anfragen
Dtsch Arztebl 2023; 18. August 2023; DOI: 10.3238/arztebl.m2023.0178; ONLINE first


10.08.23: OVG-Urteil: Keine Erlaubnis zur Einfuhr und Abgabe eines Betäubungsmittels zur Selbsttötung

ParagrafDas Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist nicht verpflichtet, einem Arzt vorläufig eine Erlaubnis zu erteilen unter anderem für die Einfuhr eines bestimmten Betäubungsmittel aus der Schweiz nach Deutschland und die Abgabe dieses Betäubungsmittels an seine Patienten zum Zweck der Selbsttötung. Dies hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster mit einem Eilbeschluss vom 08.08.2023 entschieden. Es hat damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln im Ergebnis bestätigt.

» Mehr zum Oberverwaltungsgerichtsurteil zur Erlaubnis zur Einfuhr und Abgabe eines Betäubungsmittels zur Selbsttötung


05.08.23: BVL-Fachtagung am 15.09.23 in Berlin: MenschSein – von Anfang an bis zum Lebensende

BVL-Fachtagung 15.09.2023Am Freitag, den 15.09.23 veranstaltet der Bundesverband Lebensrecht (BVL) eine Fachtagung zum Thema „MenschSein – von Anfang an bis zum Lebensende“. Die Teilnahme ist auch per Live-Stream möglich.

Die Tagung findet von 13.00-17.00 Uhr statt, wie immer mit hochkarätigen Referentinnen und Referenten. Am nächsten Tag folgt der jährliche Marsch für das Leben in Berlin und diesmal auch parallel in Köln.

Programm

13:00 Uhr Begrüßung (Alexandra Maria Linder M.A., Vorsitzende BVL e.V.)

13:15 Uhr Leben tolerieren – von biologischen Voraussetzungen bis zur Rechtsprechung
Prof. Dr. med. Angela Köninger

14:15 Uhr An der Seite des Lebens – Herausforderungen und Perspektiven der Palliativmedizin
Prof. Dr. med. Stephan Sahm

15:15 Uhr Kaffee

16:00 Uhr Leben am Lebensende? Die Entwicklungen des Euthanasiegeschehens in anderen Ländern
Alex Schadenberg, Executive Director – Euthanasia Prevention Coalition,Ontario (Kanada)
Simultanübersetzung: Cornelia Kaminski

» Weitere Informationen und Anmeldung zur BVL-Fachtagung am 15.09.23


10.07.23 Österreich: Verein will Verbot der Tötung auf Verlangen kippen

ÖsterreichIn Österreich ist die Debatte um die bestehende Suizidregelung neu entflammt. Konkret will die „Österreichische Gesellschaft für ein Humanes Lebensende“ (ÖGHL) erreichen, dass „aktive Sterbehilfe“ in dem Alpenland legalisiert wird. Sie hat dazu einen Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Darüber berichtete das „Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE)“ am 06.07.23.

Demnach wird die Liberalisierungsforderung unter anderem damit begründet, dass dadurch „Leben verlängert“ werden könne. Zudem sei die derzeitige Gesetzeslage zur Beihilfe zum Suizid „zu eng“ gefasst. Nun prüft der Verfassungsgerichtshof den Antrag.

Antrag beim VfGH: Verein will mithilfe von ‚Dignitas‘ das Verbot der Tötung auf Verlangen kippen
Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) 06.07.23


06.07.23: BVL zum Scheitern der Debatte zum assistierten Suizid im Deutschen Bundestag: „Hier hat das Parlament die richtige Entscheidung getroffen!“

Bundesverband Lebensrecht (BVL)Bei der Debatte zum assistierten Suizid am 6. Juli im Deutschen Bundestag wurden überraschenderweise sowohl der Entwurf von Castellucci u.a. als auch der von Helling-Plahr, Künast u.a. klar abgelehnt, wobei die Zustimmung zum restriktiveren Castellucci-Entwurf merklich größer war. Vorausgegangen war eine lebhafte Debatte, die aber in den vorgesehenen 180 Minuten der Komplexität und Wichtigkeit der Materie keinesfalls gerecht sein konnte. Der Bundesverband Lebensrecht (BVL) begrüßt dieses Ergebnis.

» Zum BVL-Statemenet zur gescheiterten Neuregelegung der Suizidbeihilfe


06.07.23: Gescheitert: Bundestag gegen alle Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Suizidhilfe

Illustration Neuregelung Suizidhilfe gescheitert am 06.07.2023Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am 6. Juli 2023 in zweiter Lesung alle beiden Gesetzentwürfe von fraktionsübergreifenden Gruppen über eine Neuregelung der Suizidhilfe mehrheitlich abgelehnt. Damit ist eine Neuregelung der Suizidbeihilfe vorläufig vom Tisch und es bleibt wie es ist.

Einen gemeinsamen Antrag beider Gruppen mit dem Titel „Suizidprävention stärken“ (Drucksache 20/7630) nahm das Parlament hingegen mit 689 Ja-Stimmen von 693 abgegeben Stimmen an. Es gab dabei eine Nein-Stimme und vier Enthaltungen.

» Mehr zur gescheiterten Neuregelung der Suizidbeihilfe


PM 04.07.23: Geplante Abstimmung über Gesetz zur Neuregelung der Suizidbeihilfe im Hauruckverfahren ist ein Skandal und ein Zeugnis technokratischer Kälte

Am 6. Juli 2023 wird im Deutschen Bundestag kurz vor der Sommerpause über eine Neuregelung des assistierten Suizids in zweiter und dritter Lesung beraten und abgestimmt. Für die Debatte mit namentlicher Abstimmung waren ursprünglich laut Tagesordnung 105 Minuten vorgesehen bzw. wurde die vorgesehene Zeit nun kurzfristig verlängert auf 180 Minuten.

„Eine gründliche Befassung des Parlaments mit dieser zentralen Frage des gesellschaftlichen Lebens ist in einer solchen Hauruckaktion gar nicht möglich, zumal der fast schrankenlose Gesetzentwurf von Helling-Plahr, Künast und andere erst vor kurzem zusammengestellt worden ist, um gegen den restriktiveren Entwurf von Castellucci et al. bestehen zu können“, sagte Prof. Dr. Paul Cullen, Vorsitzender der Organisation „Ärzte für das Leben“ heute in Münster.

» Mehr zur Pressemitteilung zur Bundestagsabstimmung zur Neuregelung der Suizidbeihilfe am 06.07.23


29.06.23: Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) steigt aus der „Woche für das Leben“ aus

Woche für das LebenSeit 1994 veranstaltet die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) gemeinsam mit der Deutsche Bischofskonferenz die „Woche für das Leben“. Nun steigt die EKD aus dem Projekt aus.

Über die Entscheidung berichtete die Tagespost am 26.06.23 unter Berufung auf den „Weser-Kurier“ und eigenen Recherchen.

Weitere Informationen:

EKD steigt aus der „Woche für das Leben“ aus
Die Tagespost 26.06.23

Offizielle Webseite zur Woche für das Leben


14.06.23: BVL: Der assistierte Suizid bietet keine Lösung, sondern verstärkt den Druck

Bundesverband Lebensrecht (BVL)Am 13.06.23 haben zwei interfraktionelle Gruppen eine Zusammenlegung ihrer zwei Gesetzentwürfe zum assistierten Suizid vorgelegt. Der vereinigte Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden. Die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht e.V. (BVL), Alexandra Maria Linder, kritisierte den Entwurf in einer Pressemitteilung vom 14.06.23. Mit dieser Taktik sei die weitgehende Legalisierung der begleiteten Selbsttötung noch wahrscheinlicher.

» Mehr zur BVL-Kritik an den zusammengelegten Gesetzentwürfen zur Suizidbeihilfe


12.06.23: Schweiz: Alle fünf Jahre Verdoppelung von assistierten Suiziden

Flagge SchweizEine Schweizerische Studie untersuchte anhand von 8.738 Fällen, wie sich die Zahlen in einem Land entwickeln, das Beihilfe zum Suizid legalisiert hat. Dabei stand im Fokus die Frage, welche Altersgruppen besonders betroffen sind, und warum mehr Frauen als Männer.

Demnach gab es bei den offiziellen Daten von 20 Jahren im Zeitraum 1999 bis 2018 alle fünf Jahre eine Verdoppelung bei den Suiziden.

Über die Ergebnisse berichtete ausführlich das Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 07.06.23

Weitere Informationen:

Häufung von assistierten Suiziden in der Schweiz: Alle fünf Jahre gibt es eine Verdoppelung
IMABE 07.06.23


18.05.23: Endgültig: Portugal legalisiert aktive Sterbehilfe

Flagge PortugalIn Portugal hat am 12.05.23 das Parlament in Lissabon mit einer Mehrheit von 129 zu 81 Stimmen ein Gesetz zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe gebilligt. Kurz darauf hat auch Präsident Marcelo Rebelo de Sousa seinen bisherigen Widerstand aufgegeben, das Gesetz unterzeichnet und damit den Weg für Sterbehilfe frei gemacht.

Das berichtete u.a. das Aerzteblatt online am 15. und 17.05.23. Mit der Unterzeichnung des Gesetzes geht in Portugal nun eine jahrelange Debatte über Sterbehilfe vorläufig zu Ende. Zuvor waren bereits vier Vorstöße gescheitert, da u.a. der Präsident sein Veto eingelegt hatte. Das neue Gesetz gilt allerdings nur für Portugiesen und Menschen mit einem dauerhaften Wohnsitz in dem Land.

Weitere Informationen:

Portugals Parlament billigt aktive Sterbehilfe
Aerzteblatt.de 15.05.23

Papst kritisiert Sterbehilfe-Gesetz in Portugal
kath.net 15.05.23

Portugals Präsident unterzeichnet Gesetz zur Sterbehilfe
Aerzteblatt.de 17.05.23


09.05.23: Statt gesetzliche Regelung der Suizidbeihilfe: Ethikexperten für verbesserte Suizidprävention und Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung

Symbolbild SterbehilfeIn einem Gastbeitrag vom 08.05.23 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung haben sich vier prominente Ethikexperten gegen eine gesetzliche Regelung der Suizidbeihilfe ausgesprochen.

Hierüber berichtete ausführlich das Deutsche Ärzteblatt online am selben Tag. Demnach fordern sie stattdessen eine verbesserte Suizidprävention und die Palliativ- und Hospizversorgung auszubauen.

Weitere Informationen:

Ethikexperten gegen gesetzliche Regelung zur Suizidbeihilfe
Aerzteblatt.de 08.05.23


29.04.23 Niederlande: Zulassung der Sterbehilfe für Kleinkinder geplant

NiederlandeIn den Niederlande plant die Regierung die Sterbehilfe-Regelung auch auf Kinder, die jünger als zwölf Jahre alt sind, auszuweiten. Dies berichteten das Aerztebatt online am 17.04.23 und das österreichische Institut für Ehe und Familie (IEF) am 28.04.23

Demnach dürfen Minderjährige ab einem Alter von zwölf bereits Sterbehilfe beantragen. Allerdings müssen bis zu ihrem 16. Geburtstag die Eltern dem Antrag zustimmen. Zudem gibt es bereits eine Ausnahmeregelung für Neugeborene unter zwölf Monaten, die unter bestimmten Umständen von Ärzten getötet werden dürfen, sofern ihr Leiden „nach herrschender medizinischer Meinung“ unerträglich ist und keine Aussicht auf Besserung besteht.

Weitere Informationen:

Niederlande wollen aktive Sterbehilfe auf Kleinkinder ausweiten
Aerzteblatt.de 17.04.23

NL / Lebensende: „Sterbehilfe“ für Kleinkinder?
Institut für Ehe und Familie (IEF) 28.04.23


12.04.23 Spanien: Diskussion um „schwarze Listen“ für Ärzte die die Mitwirkung bei Sterbehilfe verweigern

SpanienIn Spanien ist seit Mitte 2021 Sterbehilfe legalisiert. Dabei verpflichtet der Staat Ärztinnen und Ärzte, sich in ein öffentliches Register einzutragen, wenn sie sich weigern, an der Tötung eines Patienten mitzuwirken. Vertreter der Gesundbheitsberufe kritisieren diese Regelung scharf. Eine derartige Liste des Staates diene nur dazu, Ärzte einzuschüchtern anstatt das Recht auf Gewissensfreiheit zu unterstützen.

Über die Entwicklung in Spanien berichtet das österreichische Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 11.04.23.

In dem Beitrag geht es ergänzend auch um die Entwicklung in Frankreich, wo vor dem Hintergrund der dortigen aktuellen Debatte 800.000 Ärzte und Pflegende „Nein zur Euthanasie“ sagen.

Weitere Informationen:

Spanien: 9.000 Ärzte stehen auf staatlicher ’schwarzer Liste‘, weil sie Tötung auf Verlangen ablehnen
IMABE 11.04.23


08.04.23 Portugal: Vierter Anlauf für neues Gesetz zu aktiver Sterbehilfe

Flagge PortugalIn Portugal hat das Parlament am 31.03.23 die inzwischen vierte Fassung eines Euthanasiegesetzes verabschiedet. Dies berichtete die Wochenzeitung „Die Tagespost“ online am 03.04.23.

Demnach waren die drei vorangegangenen Versionen von Staatspräsident Marcelo Rebelo de Sousa beziehungsweise vom Verfassungsgericht abgelehnt worden. Nun soll die vierte Fassung dem Staatspräsidenten vorgelegt werden, der dem Bericht zufolge nach Ostern darüber entscheiden werde.

Weitere Informationen:

Portugal: Neues Gesetz zu aktiver Sterbehilfe verabschiedet
Die Tagespost 03.04.23


10.03.23: Bericht zur Podiumsdiskussion im Bonner Münster zum „Assistierten Suizid“

Symbolbild SterbehilfeAm 06.03.23 gab es in der vollbesetzten Stadtkirche Bonner Münster eine hochkarätig besetzte Podiumsdiskussion zum Thema „Assistierter Suizid – Worum es geht und was auf dem Spiel steht“. Eingeladen hatten hierzu die Katholisch-Theologische Fakultät der Universität Bonn, das katholische Bildungswerk und das Stadtdekanat Bonn.

Stefan Rehder von der katholischen Tagespost berichtete ausführlich in einem Beitrag vom 07.03.23 über die vielbesuchte Veranstaltung.

Weitere Informationen:

Wo Kirche sich von einer anderen Seite zeigt
Die Tagespost 07.03.23

Suizidbeihilfe: Warnung an den Bundestag
Aerzteblatt.de 07.03.23


22.02.23: Interview des Monats: „Es gibt kein Recht auf einen assistierten Suizid“

In Österreich wurden bis Dezember 2022 insgesamt 111 Sterbeverfügungen errichtet. Dadurch entstünden für das medizinische Personal neue Belastungen und Überforderungen, erklärte Dietmar Weixler, Präsident der Österreichischen Palliativgesellschaft (OPG) im „Interview des Monats“ mit dem Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE).

In dem am 15.02.23 veröffentlichten Gespräch sieht Weixler einen langfristigen Konflikt zwischen dem juristischen und medizinischen Verständnis der Autonomie des Menschen.

Weitere Informationen:

Interview des Monats: „Es gibt kein Recht auf einen assistierten Suizid“
IMABE 15.02.23


20.02.23: Kanada: Wie sich die Medizin durch das Angebot der Tötung auf Verlangen verändert

KanadaIn Kanada hat das seit 2016 bestehende Gesetz zum Medical Assistence in Dying (MAiD) das Vertrauen in der Arzt-Patient-Beziehung untergraben und damit das ärztliche Ethos ausgehöhlt. Das Gesundheitspersonal befürchtet, sich an aktive Sterbehilfe zu gewöhnen oder ständig mitwirken zu müssen, berichtete das Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 11.02.23.

In dem Beitrag berichtet das IMABE ausführlich über die Ergebnis einer Studie, die im Fachmagazin Palliative Medicine veröffentlicht wurde. Demnach empfinden alle Beteiligten als besonders belastend die Erfahrung, vorab einen Todeszeitpunkt festlegen zu müssen.

Weitere Informationen:

Tötung auf Verlangen in Kanada: Wie sich die Medizin durch das Angebot verändert
IMABE 11.02.23


04.02.23: Suizidhilfe-Neuregelung: Zwei Parlamentariergruppen wollen ihre Gesetzentwürfe vereinen

Debatte um Neuregelung SuizidhilfeIn die Debatte um eine Neuregelung der Suizidbeihilfe kommt Bewegegung. Konkret wollen zwei Abgeordnetengruppen mit liberalen Vorstellungen ihre Gesetzentwürfe vereinen, um einem restriktiven Gesetzentwurf im Bundestag zu verhindern. Derzeit gibt es insgesamt drei konkurierende Gesetzentwürfe.

Das berichtete das RedaktionsNetzwerk Deutschland am 31.01.23 unter Berufung auf Kreise der beteiligten Abgeordneten.

Weitere Informationen:

Liberale Sterbehilferegelung: Aus zwei Gruppenanträgen im Bundestag soll einer werden
RedaktionsNetzwerk Deutschland 31.01.23

Endstation Karlsruhe
Kommentar von Stefan Rehder
Die Tagespost 03.02.23


24.01.23: Studie zu Organspende nach Sterbehilfe

Illustration Sterbehilfe OrganspendeSeit einigen Jahren wird in verschiedenen Ländern, die die Sterbehilfe legalisiert haben, die Sterbehilfe mit einer anschließenden Organentnahme kombiniert.

Das Onlineportal Bioedge.org berichtete am 24.01.23 über eine im September 2022 veröffentlichte Amerikanische Studie mit Untersuchungen zu konkreten Zahlen dieser umstrittenen Praxis. Demnach ist Kanada weltweit führend bei der Organspende nach Sterbehilfe. Dies, obwohl Kanada erst 2016 die Sterbehilfe legalisiert hat, lange nach Belgien und den Niederlanden.

Weitere Informationen:

Studie: Kanada ist weltweit führend in der Organspende nach Sterbehilfe
Beitrag auf sterbehilfe-debatte.de 24.01.23


15.01.23: Österreich: Palliativgesellschaft stellt erstmals Daten zur Suizidbeihilfe vor

Symbolbild SterbehilfePalliativmediziner wehren sich gegen die vom Gesetzgeber in Österreich zugeschriebene Rolle, über assistierten Suizid aufzuklären, berichtete das Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 15.01.23.

Dem Bericht zufolge sehen sich Palliativmediziner ein Jahr nach Einführung des Sterbeverfügungsgesetzes in Österreich durch Wertekonflikte belastet. In der Praxis zeige sich, dass Selbstbestimmung ein überhöhtes Konstrukt ist. Entscheidungen zur Selbsttötung gingen vielmehr „existentielle Not, Verzweiflung und schlecht behandelte körperliche Leiden“ voraus, so ein Ergebnis der Österreichischen Palliativgesellschaft (OPG).

Beihilfe zur Selbsttötung: Österreichische Palliativgesellschaft stellt erstmals Daten vor
IMABE 15.01.23


13.01.23: Fachpublikation: Suizidforscher hinterfragen fragwürdiges Konstrukt von Autonomie

Symbolbild mit Mann im NebelVor dem Hintergrund der Debatte um die Legalisierung des assistierten Suizids hinterfragt eine Gruppe von schweizerischen, österreichischen und deutschen Psychiatern, Psychologen und Psychotherapeuten kritisch die postulierte freie Verantwortlichkeit von Patienten mit Suizidhilfe-Wünschen.

Über Ihre Erkenntnisse, veröffentlicht im Psychosozial-Verlag erschienen Sonderdruck „Assistierter Suizid und Autonomie – ein Widerspruch?“ (psychosozial 45. Jg. (2022) Heft III (Nr. 169), berichtete das österreichische Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 12.01.23.

In der Fachpublikation vom September 2022 gehen die Expertinnenen und Experten der Frage nach, was Autonomie im Kontext einer Lebenskrise und beim assistierten Suizid bedeutet. Sie kommen laut IMABE zu dem Schluss, dass „das Zulassen des assistierten Suizids auf einem Konstrukt von Autonomie basiert, das den wissenschaftlichen Erkenntnissen zu suizidalen Krisen nicht standhält“.

Psychiater: „Suizide zu unterstützen ist wissenschaftlich und ethisch unhaltbar“
IMABE 12.01.23


2022

31.12.22: Emeritierter Papst Benedikt XVI. gestorben – Ein Verfechter der „Ökologie des Menschen“

Am 31.12.22 verstarb im Alter von 95 Jahren der emeritierte Papst Benedikt XVI. Benedikt XVI. war von 2005 bis 2013 das Oberhaupt der katholischen Kirche, ehe er aus gesundheitliche Gründen zurück trat und damit für eine Sensation sorgte.

Die Christdemokraten für das Leben e.V. (CDL) haben eine Pressemitteilung mit einer ausführlichen Würdigung für sein unermüdliches Wirken für das Menschenrecht auf Leben veröffentlicht.

» Mehr zur Würdigung von Papst Benedikt XVI.
Pressemitteilung Christdemokraten für das Leben CDL 31.12.22

Bidding farewell to Benedict XVI: Thousands pay their respects in St Peter’s
Vaticannews.va 02.01.23

Abschied von Benedikt XVI.: Lange Schlangen vor dem Petersdom
tagesschau.de 02.01.23


28.12.22: Vorstandswechsel beim Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen e.V. (TCLG)

Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen e.V. (TCLG)Das „Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen“ (TCLG) geht mit neuer Leitung ins neue Jahr 2023. Nach 28 Jahren als Vorsitzender gibt Hartmut Steeb (69) aus Stuttgart sein Leitungsamt ab. Nachfolger wird Dr. Michael Kiworr. Steeb war bis 2019 im Hauptamt Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz. Dies teilte das TCLG am 28.12.22 in einer Presseaussendung mit.

» Mehr zum Vorstandswechsel beim Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen e.V. (TCLG)


19.12.22: Meinungsforscher warnen vor versteckten Manipulationen bei Sterbehilfe-Umfragen

Symbolbild SterbehilfeDie Auffassung, wonach jeder das Recht auf Suizidassistenz haben soll, unabhängig von Erkrankung, Lebensalter und Motiv, hat entgegen bisheriger Umfragen nicht die Mehrheit der Bevölkerung hinter sich. Denn wie sehr die Fragestellung die Umfrage-Ergebnisse beeinflusst, zeigt dabei eine aktuelle Studie im Auftrag der Deutschen Akademie für Suizidprävention (DASP).

Über die Studienergebnisse berichtete das österreichische Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 09.12.22.

Weitere Informationen:

Sterbehilfe-Umfragen: Meinungsforscher warnen vor versteckten Manipulationen
IMABE 09.12.22


02.12.22 Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur Arzthaftung bei herausgezögertem Tod

ParagrafSoll ein Mann Schmerzensgeld bekommen von einem Arzt, der das Leiden seines demenzkranken Vaters am Lebensende aus seiner Sicht unnötig verlängert hat? Mit dieser Frage befasste sich nach vorangegangenen Prozessen letztinstanzlich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Im Ergebnis nahmen die Richter die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an, wie aus dem am 29.11.22 veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Über das Urteil berichtete ausführlich das Deutsche Ärzteblatt online am selben Tag.

Weitere Informationen:

Arzthaftung für hinausgezögerten Tod? – Verfassungsklage erfolglos
Aerzteblatt.de 29.11.22

BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 07. April 2022
– 1 BvR 1187/19 -, Rn. 1-23


29.11.22: Kontroverse Debatte: Sachverständigen-Anhörung im Bundestags-Rechtsausschuss zu Suizidhilfe und Suizidprävention

Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zur Suizidhilfe und Suizidprävention am 28.11.2022Am 28.11.2022 debattierten in einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages in Berlin Sachverständige und Abgeordnete fünf Stunden über eine mögliche Neuregelung des assistierten Suizides sowie Sterbebegleitung und Suizidprävention.

» Mehr zur Sachverständigen-Anhörung im Bundestags-Rechtsausschuss zu Suizidhilfe und Suizidprävention


07.11.22: Schweiz: Steigende Zahl der Suizidbeihilfe

Flagge SchweizIn der Schweiz ist die Zahl der Selbsttötungen mithilfe Dritter in zehn Jahren um mehr als 350 Prozent gestiegen. Betroffen sind vor allem ältere Menschen, besonders Frauen. Postiv zu vermelden ist, dass in Zürich private Pflege- und Altenheime nun doch Sterbehilfe-Vereinen den Zutritt verbieten dürfen.

Über diese Entwicklung berichtete ausführlich das österreichische Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 06.11.22. Die IMABE-Direktorin Susanne Kummer kritisierte dabei u.a., dass offiziell assistierte Suizide in der Schweiz nicht in die Suizidrate miteinberechnet werden, was zu einer „Verzerrung der Fakten“ führe.

Weitere Informationen:

2.223 Suizide in der Schweiz: Beihilfe zur Selbsttötung führt zu deutlichem Anstieg der Suizidrate
IMABE 06.11.22


26.10.22: Erfolgreicher Kongress „Leben.Würde“ mit über 450 Teilnehmern auf dem Schönblick

Kongress Leben.Würde 2022Vom 21.-23.10.22 veranstaltete der Bundesverband Lebensrecht (BVL) mit Kooperationspartnern in Schwäbisch Gmünd den Kongress „Leben.Würde“ mit über 450 Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

„Seminare und Referate von herausragender Qualität, Themenvielfalt, rege Beteiligung der Teilnehmer, Präsenz vieler Vereine und Institutionen: Der erste Lebensrechtskongress des Bundesverband Lebensrecht (BVL), gleichzeitig der erste Kongress dieser Art im deutschsprachigen Raum, war ein Erfolg“, teilte der BVL in einer Presseaussendung vom 26.10.22 mit.

» Zum ausführlichen Bericht zum Kongress „Leben.Würde“ 2022 in Schwäbisch Gmünd


22.10.22: Bundesärztekammer im Dialog: Suizidprävention vor Suizidhilfe

Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus ReinhardtIn Deutschland nehmen sich jedes Jahr etwa 10.000 Menschen das Leben. Die Zahl der Suizidversuche liegt um ein Vielfaches höher.

Vor diesem Hintergrund forderte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt zur Eröffnung der Tagung „BÄK im Dialog“ am 13.10.22, Suizidpräventionsangebote in Deutschland auszubauen, zu strukturieren und enger untereinander zu vernetzen. Dies teilte die BÄK in einer Presseaussendung vom 17.10.22 mit.

» Mehr zur Veranstaltung „Bundesärztekammer im Dialog: Suizidprävention vor Suizidhilfe“


04.10.22: Weltärztebund bekräftigt das Recht auf Gewissenfreiheit

Der Weltärztebund (WMA) hat seine Position beibehalten, wonach Ärzte nicht „zur Teilnahme an Euthanasie oder assistiertem Suizid gezwungen werden sollten“, noch sollten sie verpflichtet werden zu diesem Zweck an andere Ärzte weiterzuleiten.

Über dieses Ergebnis des Expertenmeetings der WMA zum International Code of Medical Ethics berichtete das Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 03.10.22. Demnach wurde die WMA-Stellungnahme ergänzt um den Hinweis, dass Patienten über einen Gewissenskonflikt des Arztes informiert werden müssen. Hintergrund der Entscheidung ist der international wachsende politische Druck auf den Gewissensvorbehalt.

Weitere Informationen:

Ethik: Der Weltärztebund bekräftigt das Recht auf Gewissenfreiheit
IMABE 03.1022


24.09.22: Deutscher Ethikrat veröffentlicht Stellungnahme „Suizid – Verantwortung, Prävention und Freiverantwortlichkeit“

Symbolbild mit Mann im NebelAm 22. September 2022 stellte der Deutsche Ethikrat in Berlin seine Stellungnahme „Suizid – Verantwortung, Prävention und Freiverantwortlichkeit“ vor.

Damit verfolgt der Rat drei zentrale Anliegen: ein angemessenes Bewusstsein für die Vielschichtigkeit von Suizidalität schaffen, die Voraussetzungen freiverantwortlicher Suizidentscheidungen präzisieren und die unterschiedlich gelagerten Verantwortungen verschiedener Akteurinnen und Akteure im Kontext von Suizidentscheidungen und -prävention aufzeigen.

Weitere Informationen:

Ethikrat: Stärkung von Suizidprävention und Selbstbestimmung
Pressemitteilung Deutscher Ethikrat vom 22.09.22
(Dort ist auch die Stellungnahme abrufbar)

Hochgradig problembewusst
Die Stellungnahme des Ethikrats zum Suizid ist der Lektüre wert und gehört von jedem Abgeordneten gelesen. Ein Kommentar.
Die Tagespost, 23.09.22


10.09.22: Suizidprävention ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Welttag der Suizidprävention 2022Anlässlich des Welttages der Suizidprävention, der jährlich am 10. September begangen wird, fordert der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) erneut eine gesetzliche Verankerung der Suizidprävention, um flächendeckende sowie dauerhaft finanzierte Angebote für Menschen, die sich in suizidalen Krisen befinden, sicherzustellen. Dieses Suizidpräventionsgesetz sollte der Regelung der Suizidbeihilfe vorausgehen.

„Bevor eine gesetzlich geregelte oder gar staatlich geförderte Suizidbeihilfe oder bundesweite Beratungsstellen zur Umsetzung der Suizidbeihilfe in Betracht gezogen werden, muss dringend die Suizidprävention gestärkt werden“, erklärte der DHPV-Vorsitzende Professor Winfried Hardinghaus, mit Blick auf die für den Herbst angekündigte 2. und 3. Lesung im Deutschen Bundestag zu gesetzlichen Regelungen zur Beihilfe zum Suizid.

Anlässlich des Welttages der Suizidprävention veröffentlichte das Nationale Suizidpräventionsprogramm (NaSPro) ein Social Spot zur Suizidprävention. Der eindringliche zweieinhalbminütige Videoclip mit dem Titel „Reden kostet nichts – Schweigen schon“ ist ab sofort auf youtube abrufbar.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung des DHPV zum Welttag der Suizidprävention 2022

Video „Reden kostet nichts – Schweigen schon“ auf youtube

Nationales Suizidpräventionsprogramm für Deutschland (NaSPro)


08.09.22: Kanada: Sterbehilfe als kostengünstige Option für Kranke

KanadaWer in Kanada unter den Folgen von Long-COVID oder an einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet, gerät mangels Alternativen in den Sog, aktive Sterbehilfe als letzten Ausweg zu wählen – oder wählen zu müssen.

Darüber berichtete das österreichische Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 06.09.22. Demnach wird Sterbehilfe in Kanada als kostengünstigere Lösung statt soziale Unterstützung oder eine Therapie angeboten. In dem Bericht werden erschreckende Zahlen der Entwicklung seit Einführung der Sterbehilfe 2016 aufgezeigt.

Kanada: Euthanasie auch für Long-COVID-Patienten?
IMABE 06.09.22


28.08.22: Erinnerung: Einladung zum Marsch für das Leben am 17. September 2022 in Berlin

Marsch für das Leben am 17.09.22 in BerlinAm Samstag, den 17. September 2022 gibt es in Berlin wieder den jährlichen „Marsch für das Leben“. Hierzu lädt der Bundesverband Lebensrecht (BVL) alle Interessierten ein. Beginn ist um 13.00 Uhr, Ende gegen 17.30 Uhr.

Es stehen zahlreiche Werbematerialien zur Veranstaltung bereit. Konkret gibt es Karten, Plakate und weiteres Material als Download oder zum kostenlosen Bestellen. Zudem können Sie sich für Mitfahrgelegenheiten per Bus aus verschiedenen Städten anmelden.

» Informieren Sie sich und ordern Sie Werbematerial zum Marsch für das Leben 2022.


20.08.22: Suizidhilfe: Kritik an Suche nach ärztlichen Gutachtern

Symbolbild SterbehilfeEin Sterbehilfe-Verein schaltetet im Deutschen Ärzteblatt eine Anzeige, worin er Ärzte in Deutschland sucht, die sterbewillige Menschen beraten und die für eine Suizidbeihilfe notwendigen Gutachten erstellen.

Die Deutsche Palliativstiftung reagierte mit Bestürzung. Der Verlag wies die Kritik unter Berufung auf die Meinungsfreiheit zurück. Über die Anzeige und die Kritik berichtete das Ärzteblatt online am 16.08.22

Suizidbeihilfe: Suche nach ärztlichen Gutachtern in der Kritik
Aerzteblatt.de 16.08.22


26.07.22: Antrag von Abgeordneten im Bundestag zur Stärkung der Suizidprävention

Der Bundestag ist dabei, die Hilfe zum Suizid gesetzlich neu zu regeln. Zahlreiche Parlamentarier fordern nun, auch die Suizidprävention durch ein Gesetz zu stärken, berichtete das Christiliche Medienmagazin PRO. Christliche Verbände unterstützen zudem den Vorstoß.

Gesetz soll Absicht zum Suizid entgegenwirken
PRO Das christliche Medienmagazin, 25.07.22

Gröhe: Beim Thema Suizid Hand ausstrecken statt Zeigefinger erheben
PRO Das christliche Medienmagazin, 26.07.22


23.07.22: Einladung zum Marsch für das Leben am 17. September 2022 in Berlin

Marsch für das Leben am 17.09.22 in BerlinAm Samstag, den 17. September 2022 gibt es in Berlin wieder den jährlichen „Marsch für das Leben“. Hierzu lädt der Bundesverband Lebensrecht (BVL) alle Interessierten ein. Beginn ist um 13.00 Uhr, Ende gegen 17.30 Uhr.

Es stehen zahlreiche Werbematerialien zur Veranstaltung bereit. Konkret gibt es Karten, Plakate und weiteres Material als Download oder zum kostenlosen Bestellen. Zudem können Sie sich für Mitfahrgelegenheiten per Bus aus verschiedenen Städten anmelden.

» Informieren Sie sich und ordern Sie Werbematerial zum Marsch für das Leben 2022.


19.06.22: Deutscher Bundestag berät am 24.06.22 in 1. Lesung über Reform der Suizidhilfe

Symbolbild SterbehilfeAm Freitag, den 24. Juni 2022 ab 11.40 Uhr beraten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in 1. Lesung über die Reform der Suizidhilfe. Dazu werden dem Parlament mehrere Gesetzentwürfe fraktionsübergreifender Gruppen von Abgeordneten sowie Anträge vorliegen, teilte der Bundestag am 17.06.22 mit. Die Vorlagen sollen im Anschluss an die ca. einstündige Debatte an die mitberatenden Ausschüsse überwiesen werden.

Die Debatte wird live auf der Webseite des Bundestages übertragen. Dort gibt es auch die zugehörigen Drucksachen.

» Zur Mitteilung zur 1. Lesung des Deutschen Bundestages über eine Reform der Suizidhilfe


18.05.2022: Deutscher Bundestag: Sachliche Orientierungs­debatte über Reform der Suizidhilfe

Debatte um Neuregelung SuizidhilfeAm 18. Mai 2022 haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in einer sehr sachlichen Orientierungsdebatte über eine Neuregelung zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung beraten. In gut 90 Minuten legten sie ihre unterschiedlichen Positionen dar. Dazu lag ein fraktionsübergeifender Gesetzentwurf vor.

Hintergrund der Debatte ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom Februar 2020, mit dem das 2015 vom Bundestag beschlossene Verbot der organisierten Suizidhilfe gekippt wurde. Darin wurde auch klargestellt, dass Menschen ein Recht haben, selbstbestimmt zu sterben, auch mit Unterstützung Dritter.

Auf der Webseite des Bundestages gibt es einen ausführlichen Bericht, die Videoaufzeichnung und zugehörige Drucksachen. Alle Reden sind dort im Plenarprotokoll der Bundestags-Sitzung vom 18.05.22 unter Tagesordnungspunkt 3 nachzulesen.

Sachliche Orientierungs­debatte über Reform der Sterbehilfe
Mitteilung Deutscher Bundestag, 18.05.22


13.04.22: Europäischer Menschengerichtshof betont: „Kein Recht auf Beihilfe zum Suizid“

Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in StraßburgDer Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat am 12.04.22 die Verurteilung eines dänischen Arztes wegen Beihilfe zum Suizid bestätigt. Darüber berichtete ausführlich das österreichische Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am selben Tag.

Konkret hatte demnach der Arzt in drei Fällen Patienten in ihren Suizidabsichten unterstützt und bei deren Selbsttötungen mitgeholfen. Dabei könne er sich nicht auf die Meinungsfreiheit berufen, urteilte der EGMR.

Das IMABE gibt in seinem Bericht auch eine Einschätzung zur praktischen Bedeutung des Urteils.

Europäischer Menschengerichtshof betont: „Kein Recht auf Beihilfe zum Suizid“
IMABE 12.04.22


30.03.22: DHPV und DGS fordern gesetzliche Verankerung der Suizidprävention

DHPV und DGS fordern gesetzliche Verankerung derSuizidpräventionSeitdem der im Jahr 2015 mit großer Mehrheit im Deutschen Bundestag beschlossene § 217 StGB vor zwei Jahren durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben wurde, konzentriert sich die öffentliche und politische Diskussion auf die gesetzliche Regulierung der Suizidbeihilfe.

Die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) und der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) fordern stattdessen eine gesetzliche Verankerung der Suizidprävention. Dazu veröffentlichten die Fachverbände am 30.03.22 entsprechende Vorschläge.

» Mehr zu den Forderungen nach einer gesetzliche Verankerung der Suizidprävention


24.03.22: Studie: Wo „Sterbehilfe“ legal ist, steigen die Suizidzahlen

Symbolbild SterbehilfeDas österreische Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) berichtete am 08.03.22 über eine interessante Studie bezüglich gestiegenen Suizidzahlen und gesetzlichen Regelungen zur Suizidhilfe.

Demnach vertreten Befürworter der Beihilfe zum Suizid und Tötung auf Verlangen die These, dass eine Legalisierung der „Sterbehilfe“ dazu führe, „harte“ Suizide zu verhindern. Gespräche und Beratung könnten Lebensjahre retten, indem verfrühte nicht-assistierte Suizide vermieden werden, so das Narrativ. Die These halte den Fakten jedoch nicht stand.

Wo „Sterbehilfe“ legal ist, steigen die Suizidzahlen
IMABE 08.03.22


10.02.22: Spanien: Sieben Organspenden nach Sterbehilfe seit Mitte 2021

SpanienMitte 2021 hat Spanien die Sterbehilfe legalisiert und schon jetzt verwenden Transplantations-Chirurgen Organe von euthanasierten Patienten.

Einem Bericht der spanischen Zeitschrift Redaccíon Médica zufolge haben sieben Patienten ihre Organe gespendet. Und das, obwohl die Regierung noch immer keine nationalen Richtlinien für solche Verfahren herausgegeben hat, berichtete Michael Cook im „BioEdge“-Newsletter am 29.01.22.

» Mehr zum Thema Organspenden nach Sterbehilfe in Spanien auf sterbehilfe-debatte.de


06.02.22: Richtungsweisendes OVG-Urteil: Kein Zugang zu Betäubungsmittel zum Zweck der Selbsttötung

Symbolbild SterbehilfeDer 9. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) hat am 02.02.22 in drei Verfahren richtungsweisende Urteile zur Abgabe von Betäubungsmitteln zum Suizid gefällt.

Demnach ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nicht verpflichtet, schwerkranken Menschen, die den Entschluss zum Suizid gefasst haben, den Erwerb eines bestimmten Betäubungsmittels zu erlauben, teilte das Gericht mit.

» Zur Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) vom 02.02.22 mit ausführlicher Begründung des Urteils


03.02.22: Online-Vortrag am 10.02.22 zum Thema „Die alte Euthanasiediskussion und die neue Sterbehilfedebatte – Tötung auf wessen Verlangen?“

Symbolbild SterbehilfeAm 10. Februar 2022 von 18.30 – 20.00 Uhr gibt es online eine interessante Veranstaltung der Hamburger Fern-Hochschule (HFH) zum Thema „Die alte Euthanasiediskussion und die neue Sterbehilfedebatte – Tötung auf wessen Verlangen?“ mit Dr. Michael Wunder.

In seinem Vortrag im Rahmen einer Ringvorlesung zur Grundrechtsdebatte stellt Dr. Wunder die Euthanasie-Diskussion seit Ende des 19. Jahrhunderts der aktuellen Debatte um Sterbehilfe, um Tötung auf Verlangen und um das Recht auf Suizidbeihilfe gegenüber.

Der Referent von der Evangelischen Stiftung Alsterdorf ist u.a. Autor zahlreicher Beiträge zur Medizin im Nationalsozialismus, Behindertenhilfe, Biomedizin und Bioethik. Er war Mitglied der Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“ in der 14. und 15. Legislaturperiode im Deutschen Bundestag und von 2008 bis 2016 Mitglied des Deutschen Ethikrats.

Die Teilnahme an der Online-Veranstaltung ist kostenlos und nur nach Anmeldung möglich.

» Mehr zum Programm und zur Anmeldung zur Veranstaltung am 10.02.22 bei der HFH


31.01.22: Neuer ZQP-Kurzratgeber über Lebensmüdigkeit bei pflegebedürftigen älteren Menschen

Bild: Cover ZQP-Einblick „Wenn ältere pflegebedürftige Menschen lebensmüde sind“Verlieren Menschen die Freude am Leben und die Kraft dafür, spricht man von Lebensmüdigkeit. Woran Angehörige Lebensmüdigkeit oder sogar Suizidgedanken bei pflegebedürftigen Menschen erkennen und wie sie damit umgehen können, erklärt der neue kostenlose Kurzratgeber „Wenn ältere pflegebedürftige Menschen lebensmüde sind“ aus der Reihe EINBLICK der „Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege“ (ZQP).

Er ist bereits im Oktober 2021 erschienen. Enthalten sind darin Hinweise auf Warnsignale, die auf Suizidgefährdung hindeuten können, 10 Tipps zum Umgang mit Lebensmüdigkeit und Suizidalität bei älteren pflegebedürftigen Menschen sowie Hinweise zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten.

» Mehr zum ZQP-Kurzratgeber über Lebensmüdigkeit bei pflegebedürftigen älteren Menschen


28.01.22: Neuer Anlauf: Fünf Abgeordnete legen Vorschlag für Neuregelung der Suizidbeihilfe vor

Debatte um Neuregelung SuizidhilfeIn die Debatte um die Neuregelung der Suizidhilfe kommt wieder Bewegung. Fünf Abgeordnete aus allen Bundestags-Fraktionen außer der AfD haben einen Vorschlag für die Neuregelung der Suizidbeihilfe erarbeitet, berichtete das Ärzteblatt online am 27.01.22. Demnach sieht der Gesetzentwurf vor, dass die geschäftsmäßige Suizidhilfe grundsätzlich wieder strafbar ist und nur unter „engen Voraussetzungen“ straffrei bleibt.

Verfasser sind Benjamin Strasser (FDP), Prof. Dr. Lars Castellucci (SPD), Ansgar Heveling (CDU/CSU), Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90 / Die Grünen), Stephan Pilsinger (CDU/CSU) und Kathrin Vogler (Die Linke). Ergänzend veröffentlichten die Parlamentarier einen Antrag zur Stärkung der Suizidprävention.

Weiterführende Informationen:

Parlamentarier legen Entwurf zu Regelung der Suizidbehilfe vor
Aerzteblatt.de 27.01.22

PDFEntwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung und zur Sicherstellung der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zur Selbsttötung
(16 Seiten, PDF-Format, veröffentlicht am 27.01.22)

PDFAntrag Suizidprävention stärken und selbstbestimmtes Leben ermöglichen
(4 Seiten, PDF-Format, veröffentlicht am 27.01.22)


10.01.22: Diakonie Wuppertal schafft Grundlagen für Suizidhilfe

Symbolbild SterbehilfeDie Diakonie in Wuppertal ermöglicht in ihren Senioreneinrichtungen unter strengen Auflagen die Suizidhilfe. Sie beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Darüber berichtete ausführlich der WDR am 05.01.22 in einem Interview mit Pfarrer Dr. Martin Hamburger, Direktor der Diakonie Wuppertal. In dem Artikel werden leider Begrifflichkeiten durcheinander geworfen, wie informierte Leserinnen und Leser feststellen werden.

Diakonie Wuppertal schafft Grundlagen für „assistierte Sterbehilfe“
WDR 05.01.22


2021

19.12.21: Österreich: Neuregelung zur Suizidbeihilfe endgültig verabschiedet

ÖsterreichDer österreichische Nationalrat hat am 16.12.21 mit großer Mehrheit das neue „Sterbeverfügungsgesetz“ beschlossen. Damit ist ab 01.01.2022 die Beihilfe zum Suizid unter bestimmten Bedingungen straffrei.

Ein Gesetz zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung wurde dagegen noch nicht beschlossen, berichtete das Österreische Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 17.12.21

Mit der Neuregelung geht vorläufig eine längere Debatte zu Ende. Wie sich das neue Gesetz auswirkt, wird sich im Laufe der Zeit zeigen.

Weitere Informationen:

Neues Gesetz: Österreich erlaubt ab 2022 Unterstützung bei Suiziden
IMABE 17.12.21

Suizidbeihilfe: Neuregelung in Österreich auf der Zielgeraden
ÄfdL-Meldung vom 18.11.21


17.12.21: 75 Jahre Nürnberger Ärzteprozess

Vor 75 Jahren, am 9. Dezember 1946 begann in Nürnberg der Ärzteprozess. Darin ging es um den hunderttausendfachen Mord an Patientinnen und Patienten mit geistigen Beeinträchtigungen („Euthanasie“-Morde) sowie brutale, tödliche Menschenversuche in Konzentrationslagern unter direkter Beteiligung unzähliger Mediziner.

Das Deutsche Ärzteblatt veröffentlichte aus diesem Anlass am 17.12.21 einen lesenswerten Beitrag zum Prozess. Ergänzend gibt es zahlreiche weitere Artikel zum Thema, chronologisch sortiert.

Nürnberger Ärzteprozess: „350 unmittelbare Verbrecher“
Dtsch Arztebl 2021; 118(50): A-2384 / B-1957 vom 17.12.2021


07.12.21: Suizidbeihilfe-Neuregelung in Österreich: Experten kritisieren fehlenden Palliativ-Ausbau

Vor dem Hintergrund der geplanten Neuregelung der Suizidbeihilfe in Österreich haben Experten einen fehlenden Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung kritisiert.

Dies berichtet das österreichische Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 06.12.21. Assistenz zur Selbsttötung werde zu einem Zeitpunkt möglich, zu dem es noch lange keine flächendeckende Palliativversorgung und Schmerzlinderung gibt, so die Kritik. Die Regierung habe zudem die Einwände der 138 Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf praktisch ignoriert.

Suizidbeihilfe: Experten kritisieren fehlenden Palliativ-Ausbau
IMABE 06.12.21


29.11.21: Koalitionsvertrag: Deutscher Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) kritisiert fehlende Sorge um Schwerstkranke und Sterbende

Am 24.11.2021 haben SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ihren Koaltionsvertrag für 2021 bis 2025 vorgelegt. „Mit dem jetzt vorliegenden Koalitionsvertrag versprechen die Regierungsparteien Fortschritt, Freiheit und Gerechtigkeit. Und vergessen dabei die hochaltrigen, schwerstkranken und sterbenden Menschen in unserer Gesellschaft“, kritisierte der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV).

„Leider finden Hospizarbeit und Palliativversorgung mit keinem Wort Erwähnung im Koalitionsvertrag von SPD, FDP und Grünen. Das lässt zum einen befürchten, dass die Verantwortlichen hier keinen Handlungsbedarf sehen, zum anderen zeigt es leider auch die mangelnde Wertschätzung gegenüber Schwerstkranken und Sterbenden“, erklärte Prof. Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des (DHPV) in einer Pressemitteilung am 26.11.21.

» Mehr zur Kritk des DHPV am Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf sterbehilfe-debatte.de.


18.11.21: Suizidbeihilfe: Neuregelung in Österreich auf der Zielgeraden

ÖsterreichIn Österreich haben sich die Koalitionspartner ÖVP und Grüne Ende Oktober auf ein Regelwerk zur Suizidbeihilfe, dem „Sterbeverfügungsgesetz“, geeinigt. Laut dem neuen Gesetz wird die Beihilfe zum Suizid künftig dann straffrei sein, wenn der Suizidwillige sich in der finalen Lebensphase befindet oder unheilbar krank ist. Minderjährige sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Regelung war notwendig geworden, weil der östereischische Verfassungsgerichtshof (VfGH) das bisher geltende absolute Verbot einer „Hilfeleistung zum Selbstmord“ (§ 78 Strafgesetzbuch) am 11. Dezember 2020 mit Wirkung zum 31. Dezember 2021 aufgehoben hatte. Somit hätte es zum 01. januar 2022 keine diesbezügliche Regelung mehr gegeben.

Mittlerweile gab es bis Fristablauf des parlamentarischen Verfahrens am 12.11.21 laut dem IMABE-Institut 137 Stellungnahmen u.a. von Verbänden und heftige Kritik an dem Vorhaben.

» Mehr zur Debatte um eine Neuregelung der Suizidhilfe in Österreich


27.09.21: Nach Bundestagswahl: Deutscher Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) fordert Ausbau der Hospizarbeit und Palliativversorgung im Koalitionsvertrag zu verankern

Symbolbild zum KoalitionsvertragEinen Tag nach der Bundestagswahl 2021 fordert der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV), die Bedürfnisse vulnerabler Menschen im Koalitionsvertrag zu verankern.

„Für eine im Umgang mit hochaltrigen, schwerstkranken sowie suizidgefährdeten Menschen solidarische Gesellschaft müssen in der nächsten Legislaturperiode Hospizarbeit und Palliativversorgung sowie die Suizidprävention weiter ausgebaut werden“, erklärte der DHPV in einer Presseaussendung am 27.09.21.

» Mehr zu den DHPV-Forderungen für den Koalitionsvertrag auf sterbehilfe-debatte.de


15.07.21: Einladung zum Marsch für das Leben am 18. September 2021 in Berlin

Marsch für das Leben 18.09.2021Am 18. September 2021 gibt es in Berlin wieder den jährlichen „Marsch für das Leben“. Hierzu lädt der Bundesverband Lebensrecht (BVL) alle Interessierten ein und bittet um Anmeldung, um die Organisation zu erleichtern.

Zudem stehen zahlreiche Werbematerialien zur Veranstaltung bereit. Konkret gibt es Karten, Plakate und weiteres Material als Download oder zum kostenlosen Bestellen.

» Melden Sie sich jetzt an und ordern Sie Werbematerial zum Marsch für das Leben 2021.


03.07.21: Spanien: Staat verlangt Registrierung von Ärzten, die Sterbehilfe ablehnen

SpanienSpanien ist das vierte Land in Europa nach den Beneluxstaaten, in dem Sterbehilfe erlaubt ist. Nun steht die Gewissensfreiheit im Gesundheitsbereich offenbar zunehmend unter Druck.

Wie das österreichsche Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 01.07.21 berichtete, müssen sich nun alle Ärzte, die sich nicht an einer „Euthanasie“ beteiligen wollen, in einem eigens vom Staat eingerichteten Register eintragen. Die Regierung argumentiere, dass sich nur so die „Versorgung“ entsprechend organisieren lasse.

» Zum IMABE-Beitrag vom 01.07.21: „Spanien: Staat verlangt Registrierung von Ärzten, die Sterbehilfe ablehnen“


03.06.21: Veranstaltungshinweis: Assistierter Suizid – Interdisziplinäre Gesprächsreihe zu Fragen eines selbstbestimmten Todes

Symbolbild SterbehilfeDie Juristische Fakultät Ruhr-Universität Bochum veranstaltet im Sommersemester 2021 ab 10. Juni vier Gespräche zum Thema Assistierter Suizid. Darin geht es jeweils um juristische (insbesondere verfassungs- und strafrechtliche) Fragen, theologische (insbesondere sozialethische) und pastorale Fragen sowie medizinethische, palliativmedizinische und pflegerische Fragen. In der vierten Veranstaltung am 22. Juli folgt ein Rechtspolitischer Ausblick.

Die Veranstaltungen finden in digitaler Form als zweistündige Zoom-Webinare statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Sie setzt eine einmalige Anmeldung zu allen vier Terminen voraus, die ausschließlich über den Link und das Ausfüllen des Anmeldeformulars möglich ist.

PDFAusführliches Programm und Anmeldung zur Veranstaltung „Assistierter Suizid – Eine interdisziplinäre Gesprächsreihe zu Fragen eines selbstbestimmten Todes“


14.05.21: Schweiz: Pflegeheime sollen verpflichtet werden, Sterbehilfe-Vereine zuzulassen – Steigende Sterbehilfezahlen in den Niederlande 2020

SchweizIm Schweizer Kanton Graubünden sollen Alters- und Pflegeheime gesetzlich verpflichtet werden, innerhalb ihrer Institutionen Sterbehilfe durch externe Organisationen zuzulassen.

Das sieht ein geplanter Gesetzesartikel der kantonalen Regierung vor, berichtete das österreichische Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 04.05.21.

Des Weiteren berichtet das IMABE in dem Beitrag über die steigenden Sterbehilfezahlen in den Niederlande in 2020. Demnach gibt es dort mit 7000 Fällen aktiver Sterbehilfe ein neues Rekordhoch.

Schweiz: Pflegeheime sollen verpflichtet werden, Sterbehilfe-Vereine zuzulassen
IMABE 04.05.21


PM 06.05.21: ÄfdL zum Ärztetagsbeschluss zur Suizidhilfe: Deutsche Ärzteschaft gibt Opposition zur ärztlich assistierten Selbsttötung auf

Logo Ärzte für das Leben e.V.Am 5. Mai 2021 folgte der Deutsche Ärztetag dem Wunsch des Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 26.02.2020, und beschloss mit großer Mehrheit, den Satz „Sie [Ärztinnen und Ärzte] dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten“, aus der Musterberufsordnung zu streichen.

Ärzte für das Leben e.V. sehen diese Entwicklung mit Sorge und mahnen zur Wachsamkeit.

» Zur ÄfdL-Pressemitteilung zum Ärztetagsbeschluss zur Suizidhilfe


05.05.21: 124. Deutscher Ärztetag hat entschieden: Striktes Verbot der Suizidhilfe aus (Muster-)Berufsordnung gestrichen

124. Ärztetag Beschluss vom 05.05.2021 zu SuizidhilfeDer 124. Deutsche Ärztetag hat am 05.05.2021 in Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Februar 2020 zum assistierten Suizid die berufsrechtlichen Regelungen für Ärztinnen und Ärzte zur Suizidhilfe geändert. Paragraf 16 Satz 3 der (Muster-)Berufsordnung wird aufgehoben, teilte die Bundesärztekammer (BÄK) mit. Die Aufhebung wurde mit 200 Ja- zu 8 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen beschlossen.

In der (Muster-)Berufsordnung hieß es bislang: „Sie [Ärztinnen und Ärzte] dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“ Es entspreche ganz überwiegender Auffassung, dass § 16 Satz 3 der (Muster-)Berufsordnung in seiner bisherigen Fassung aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht aufrechterhalten werden könne, begründete das Ärzteparlament seine Entscheidung.

Bei Verbänden wurde der Ärztetagbeschluss zwiespältig aufgenommen.

» Mehr zum Ärztetag-Beschluss: Striktes Verbot der Suizidhilfe aus (Muster-)Berufsordnung gestrichen auf sterbehilfe-debatte.de


24.04.21: BVL-Bundesvorstand für weitere drei Jahre gewählt – Lebensrechtsbewegung wächst stetig

Bundesverband Lebensrecht (BVL)Am 15. April tagte die Mitgliederversammlung des Bundesverbands Lebensrecht (BVL). Dabei wurde Alexandra Linder für eine zweite Amtsperiode als Vorsitzende des Dachverbands der deutschen Lebensrechtsbewegung gewählt. Dies teilte der BVL in einer Presseaussendung am 21.04.2021 mit.

» Mehr zur Wahl des BVL-Bundesvorstand


PM 21.04.21: Hilfe zum Leben und Hilfe beim Sterben: Suizidbeihilfe ist keine ärztliche Aufgabe

Logo Ärzte für das Leben e.V.Am 21. April 2021 berät der Deutsche Bundestag als Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020 über die Bedingungen für den ärztlich und gewerblich assistierten Suizid. Sowohl im Urteil des Bundesverfassungsgerichts als auch in den vorliegenden Gesetzentwürfe spielen Ärzte eine zentrale Rolle, sei es bei der Beurteilung, ob der Suizid-Entschluss wirklich in freier Verantwortung getroffen wurde, sei es bei der Verabreichung des todbringenden Medikaments, das der Sterbewillige nehmen soll.

Vor diesem Hintergrund bekräftigt der Vorsitzende des Vereins Ärzte für das Leben e.V., Prof. Dr. med. Paul Cullen: „Es darf keine Pflicht zur Durchführung und keine Pflicht zur Duldung der Durchführung des assistierten Suizids geben“.

» Zur Presssemitteilung Suizidbeihilfe ist keine ärztliche Aufgabe


19.04.21: Bundestagsdebatte am 21.04.2021 zur Suizidhilfe

Illustration Suizidhilfe-DebatteVoraussichtlich am Mittwoch, den 21.04.2021 diskutieren die Abgeordneten des Deutschen Bundestages von 14.35 – 16.30 Uhr als TOP 4 in einer „Vereinbarten Debatte“ über eine Neuregelung der Suizidhilfe. Für die Aussprache sind rund zwei Stunden vorgesehen.

In einem Themenspecial auf sterbehilfe-debatte.de gibt es eine Übersicht über die vier vorliegenden Diskussions- und Gesetzentwürfe und weitere Infos zur anstehenden Debatte

» Zum Themenspecial zur Bundestagsdebatte am 21.04.2021 zur Suizidhilfe


18.04.21: Ökumenische Woche für das Leben 2021 zum Thema „Leben im Sterben“ in Augsburg eröffnet

Eröffnung der Woche für das Leben am 17.04.21 in AugsburgMit einem ökumenischen Gottesdienst haben die evangelische und katholische Kirche am 17. April 2021 in Augsburg die Woche für das Leben eröffnet. Sie steht unter dem Motto „Leben im Sterben“ und widmet sich den seelsorglichen, ethischen und medizinischen Aspekten einer menschenwürdigen Sterbebegleitung sowie den Möglichkeiten der Hospiz- und Palliativversorgung.

Ergänzend zur Eröffnung gab es online eine thematische Podiumsdiskussion mit hochkarätigen ReferentInnen. Auch der Bundesverband Lebensrecht BVL veranstaltete eine Online-Fachtagung. Thema war „Der moderne Tod. Assistierter Suizid als „gute“ Tat?“.

» Mehr zur Eröffnung der ökumenischen Woche für das Leben 2021 zum Thema „Leben im Sterben“


09.04.2021: Ärztetag stimmt Anfang Mai über ärztlich assistierten Suizid in der Berufsordnung ab

Symbolbild SterbehilfeAuf dem 124. Deutschen Ärztetag vom 4. bis 5. Mai 2021, der ausschließlich online stattfindet, wird unter anderem über die Konsequenzen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum § 217 StGB, der Regelung zur Suizid-Beihilfe, debattiert. Hierauf macht der Bundesverband Lebensrecht e.V. (BVL) in einer Pressemitteilung vom 09.04.21 aufmerksam.

Eine ärztliche, vielleicht sogar verpflichtende Beihilfe zur Selbsttötung widerspricht jeglichem ärztlichen Ethos. Jedoch wird es auf dem Ärztetag auch um eine Änderung des Paragraphen 16 der Berufsordnung gehen, der es Ärzten bisher untersagt, Patienten auf Verlangen zu töten oder Hilfe zur Selbsttötung zu leisten.

Dagegen hat der Weltärztebund bei seiner 70. Generalversammlung 2019 in Tiflis seine Ablehnung der Suizidbeihilfe und der Euthanasie betont: „Die WMA bekräftigt ihr starkes Bekenntnis zu den Grundsätzen der medizinischen Ethik, und dass dem menschlichen Leben größter Respekt entgegengebracht werden muss. Daher stellt sich die WMA entschieden gegen Euthanasie und ärztlich assistierten Suizid.“

» Mehr zum 124. Deutschen Ärztetag vom 4. bis 5. Mai 2021 auf der webseite der Bundesärztekammer


27.03.21: BVL-Fachtagung am 17.04.21 zur Woche für das Leben: Der moderne Tod – Assistierter Suizid als „gute Tat“

BVL-Fachtagung zur Woche für das Leben 2021Im Rahmen der bundesweiten ökumenischen „Woche für das Leben“ vom 17. bis 24. April 2021 veranstaltet der Bundesverband Lebensrecht (BVL) am 17.04.2021 in Augsburg von 13:00 bis 17:00 Uhr eine Fachtagung zum Thema: „Der moderne Tod – Assistierter Suizid als „gute Tat““ mit diversen namhaften ReferentInnen.

» Mehr zur BVL-Fachtagung „Der moderne Tod – Assistierter Suizid als „gute Tat““


19.03.21: Spanien legalisiert aktive Sterbehilfe

SpanienDas spanische Parlament hat am 18.03.21 die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe gebilligt. Dies berichtete u.a. tagesschau.de am selben Tag. Demnach können laut dem neuen Gesetz Menschen mit einer schweren und unheilbaren Krankheit oder chronischen, stark einschränkenden Schmerzen auf ausdrücklichen Wunsch Sterbehilfe erhalten, um „unerträgliches Leid“ zu vermeiden.

Das Gesetz soll schon im Juni in Kraft treten. Damit ist Spanien das vierte Land nach den Niederlanden, Belgien und Luxemburg, in dem aktive Sterbehilfe erlaubt ist. Im Nachbarland Portugal lehnte das Verfassungsgericht kürzlich einen entsprechenden Vorstoß ab, berichtete kath.net am 17.03.21.

Spanien legalisiert aktive Sterbehilfe
tagesschau.de 18.03.21

Portugals Höchstgericht lehnt Gesetz zu aktiver Sterbehilfe ab
kath.net 17.03.21


10.03.21: Bundesregierung zum Sachstand in der Suizidhilfe-Debatte

Antwort Sachstand SterbehilfeDie FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag hat eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zum aktuellen „Sachstand in Sachen Sterbehilfe“ gestellt. Darin erkundigen sich die Abgeordneten u.a. nach der Zahl der Anträge auf den Erwerb eines tödlichen Mittels und den Bescheiden dazu. Des Weiteren fragen sie nach den Plänen der Bundesregierung bezüglich einer Neuregelung der Suizidbeihilfe nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Februar 2020.

Nun liegen die Antworten auf die 10 Fragen seit 12.02.21 vor. Sie wurden kürzlich auf der Bundestagswebseite veröffentlicht. Auf www.sterbehilfe-debatte.de gibt es ein ausführliches Themenspecial vom 09.03.21 zum Sachstand in der Suizidhilfe-Debatte.

» Zum Themenspecial zum Sachstand in der Suizidhilfe-Debatte


20.02.21: Benelux-Staaten: Immer mehr Senioren wählen aktive Sterbehilfe

Flagge BelgienIn Belgien und den Niederlanden sind Tötung auf Verlangen und Beihilfe zum Suizid (EAS=Euthanasie/Assisted Suicide) seit 2002 erlaubt. Die Zahl der Fälle sind seither in beiden Ländern rasant angestiegen.

Über die neuesten Zahlen und Hintergründe zu dieser Entwicklung inkl Kritik von Ethikern berichtete das österreichische Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) in einem lesenswerten Beitrag vom 12.02.2021

» Zum Beitrag: Benelux-Staaten: Immer mehr Senioren wählen aktive Sterbehilfe, IMABE 12.02.21


10.02.21: Eine Erfolgsgeschichte: 20 Jahre Bundesverband Lebensrecht e.V. (BVL)

Bundesverband Lebensrecht BVLAm 10. Februar 2021 feiert der Bundesverband Lebensrecht e.V. (BVL) sein 20-jährige Bestehen. Seit 20 Jahren macht es sich der Bundesverband Lebensrecht zur Aufgabe, die Würde jedes Menschen, unabhängig von Alter, Herkunft oder Zustand, zu wahren und dadurch eine humane Gerechtigkeit zu stärken. Zusammen mit seinen Mitgliedsvereinen setzt er sich auf vielfältige Weise für den Schutz des Lebens, das Recht auf Leben und die Menschenwürde, insbesondere am Anfang und am Ende des Lebens, ein. Auch Ärzte für das Leben e.V. sind darin vertreten.

» Zum Beitrag zum 20-jährigen Bestehen des Bundesverband Lebensrecht (BVL)


01.02.2021: Liga „Ärzte in Ehrfurcht vor dem Leben“ veröffentlicht Erklärung „Hilfe zum Leben statt Hilfe zum Sterben“

Ärzte in Ehrfurcht vor dem Leben - ÄrzteLigaAm 30.01.2021 hat die Liga „Ärzte in Ehrfurcht vor dem Leben“ eine Erklärung „Hilfe zum Leben statt Hilfe zum Sterben“ veröffentlicht.

Hintergrund ist das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 26.02.2020. Demnach ist das 2015 vom Deutschen Bundestag beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig. Im Mai 2021 steht das Thema zudem auf der Agenda des Deutschen Ärztetages, wo die (Muster-)Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte geändert werden soll. Dabei ist zu befürchten, dass das Verbot des ärztlich assistierten Suizids gelockert werden soll. Des weiteren hat das Gesetzgebungsverfahren zum assistierten Suizid begonnen.

In der 5-seitigen Erklärung kritisiert die Liga „Ärzte in Ehrfurcht vor dem Leben“, das BGH-Urteil zum assistierten Suizid untergrabe den Kern ärztlichen Handelns mit seinem Grundsatz nihil nocere und greife tief in elementare Grundlagen unseres menschlichen Zusammenlebens ein. Zudem habe das Bundesverfassungsgericht eine existentielle Thematik auf den Aspekt der Selbstbestimmung reduziert. Die Folgen für die Gesellschaft fänden explizit keine Beachtung. Der Schwerpunkt müsse „auf Suizidprävention und dem Kampf um das Leben jedes einzelnen Menschen liegen“, so die Ärzte-Liga.

» Mehr in der Erklärung der „Ärzte in Ehrfurcht vor dem Leben“ inkl. Unterzeichungsmöglichkeit für Ärztinnen und Ärzte


31.01.21: Zwei Gesetzentwürfe zur Debatte um Neuregelung der Suizidbeihilfe veröffentlicht

Symbolbild SterbehilfeNach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Februar 2020 kommt in die Debatte um eine Neuregelung der Suizidbeihilfe langsam Bewegung. Am 29. Januar 2021 haben die Bundestagsabgeordneten Katrin Helling-Plahr MdB (FDP), Prof. Dr. Karl Lauterbach MdB (SPD) und Dr. Petra Sitte MdB (Die Linke) der Öffentlichkeit in der Bundespressekonferenz einen interfraktionellen Gesetzentwurf zur Regelung der Suizidhilfe vorgestellt.

Zeitgleich legten die Bundestagsabgeordneten Renate Künast und Katja Keul von Bündnis 90/Die Grünen einen „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben“ zur Diskussion vor.

» Mehr im Themenspecial zu den vorgelegten Gesetzentwürfen zur Neuregelung der Suizidbeihilfe auf sterbehilfe-debatte.de


27.01.21: Ständiger Rat der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) veröffentlicht Erklärung zur Suizidbeihilfe

Deutsche BischofskonferenzDer Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) befasste sich auf seiner als Videokonferenz durchgeführten Sitzung am 25./26. Januar 2021 ausführlich mit der Frage des assistierten Suizids und der öffentlichen Diskussion.

Zum Abschluss seiner Beratungen veröffentlichte der Ständige Rat vor dem Hintergrund des Bundesverfassungsgerichts-Urteil vom 26. Februar 2020 eine ausführliche Erklärung unter der Überschrift: „Menschen in den dunklen Momenten ihres Lebens beistehen – Hospiz- und Palliativarbeit fördern, assistierten Suizid verhindern“.

» Mehr zur Erklärung des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz zur Suizidbeihilfe


11.01.21: PM: Ärzte für das Leben e.V. kritisiert Vorstoß für Suizidbeihilfe in kirchlich-diakonischen Einrichtungen

Logo Ärzte für das Leben e.V.„Ärzte für das Leben e.V.“ kritisiert den Vorstoß von Vertretern der Evangelischen Kirche, den ärztlich-assistierten Suizid in kirchlichen Einrichtungen einzuführen

Am 26. Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht zum ersten Mal in der deutschen Geschichte ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ in „jeder Phase der menschlichen Existenz“ als Teil der allgemeinen Persönlichkeitsrechte etabliert. Ein Hauptargument im Urteil war, dass die restriktive Haltung der Ärzteschaft den Zugang zum assistierten Suizid in vielen Fällen faktisch unmöglich mache, weshalb es nötig sei, Angebote wie die der Sterbehilfevereine zuzulassen. Nach dem Urteil lässt sich eine Rochade beobachten.

» Zur Pressemitteilung: Ärzte für das Leben e.V. kritisiert Vorstoß für Suizidbeihilfe in kirchlich-diakonischen Einrichtungen


2020

20.12.20: Ethikrat Online-Veranstaltung zu Phänomenologie der Sterbe- und Selbsttötungswünsche

Symbolbild mit Mann im NebelAm 17.12.20 veranstaltete der Deutsche Ethikrat online eine öffentliche Anhörung zu „Phänomenologie der Sterbe- und Selbsttötungswünsche“.

Wie der Ethikrat zum Hintergrund ausführte, sind Sterbe- und Selbsttötungswünsche eingebettet in das komplexe Phänomen der Suizidalität. Gleichwohl sei eine differenzierte Betrachtung ihres Verhältnisses zueinander nötig. Suizidales Begehren könne zwar als prägnanter Ausdruck eines Sterbewunsches interpretiert werden, nicht jeder Sterbewunsch führe aber zu einer latenten oder manifesten Suizidalität.

Auf dieser Basis diskutierte der Deutsche Ethikrat die – mögliche – Freiheit von Selbsttötungsentscheidungen im Rahmen einer öffentlichen Anhörung.

Weitere Informationen:

Öffentliche Anhörung: Phänomenologie der Sterbe- und Selbsttötungswünsche
Online-Veranstaltung des Deutschen Ethikrates am 17. Dezember 2020, 09:30 Uhr – 13.40 Uhr
Dort gibt es die Live-Aufzeichnung, eine Tagungsmappe und alle Präsentationen


17.12.20: Kongress Leben.Würde 2021 vertagt auf 2022

Kongress Leben.Würde 2022Der ursprünglich für den vom 12. bis 14. März 2021 geplante Kongress „Leben. Würde 2021“ auf dem Schönblick in Schwäbisch Gmünd wurde coronabedingt auf den 21.- 23. Oktober 2022 verschoben. Die Corona-Maßnahmen in Deutschland machen es laut Veranstalter unumgänglich. Das Programm wird demnächst entsprechend aktualisiert.

Zum Inhalt: Das Verbot jeglicher Beihilfe zum Suizid ist aufgehoben, das Geschäft mit „Leihmütter“-Babys boomt, 100.000 Kinder werden jedes Jahr allein in Deutschland abgetrieben: Die im Grundgesetz verbriefte Menschenwürde ist nicht bei allen Menschen unantastbar. Der breit aufgestellte, ökumenische Kongress bezieht Position für einen konsequenten und uneingeschränkten Lebensschutz. Ärzte, Biologen, Philosophen, Juristen, Theologen, Politiker, Journalisten und Experten von Lebensrechtsorganisationen geben Orientierung und neue Impulse.

Der Kongress vernetzt Lebensrechtler, informiert über die aktuellen Debatten, zeigt Initiativen zum Handeln auf und gibt in Seminaren konkrete Tipps, wie auch Sie in Ihrem Alltag das Recht auf Leben unterstützen und Lebensschützer sein können.

» Mehr Infos zum Kongress Leben.Würde 2022


09.12.20: Papstbotschaft zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung

International Day of People With Disabilities (UN)Papst Franziskus hat zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember 2020 eine eindringliche Rede gehalten. Darin prangert das Oberhaupt der katholischen Kirche die zunehmende Bedrohung für Menschen mit Behinderung durch die „Wegwerfkultur“ an.

Es sei „wichtig, eine Kultur des Lebens zu fördern, die unermüdlich die Würde jedes Menschen betont, insbesondere zum Schutz von Männern und Frauen mit Behinderung“, so der Papst. Das katholische Nachrichtenportal kath.net dokumentierte die Rede im Wortlaut.

Papst erinnert an unsere Behinderten, bedroht durch die „Wegwerfkultur“
kath.net 03.12.2020

International Day of People With Disabilities (UN)


28.11.20: Embryonenschutz, Abtreibung und Sterbehilfe: Grüne verabschieden neues Grundsatzprogramm

Die Grünen haben nach knapp dreijährigem Prozess bei ihrem Online-Bundesparteitag am 22.11.2020 ihr neues Grundsatzprogramm verabschiedet. Darin haben sie auch diverse biopolitische Weichen für sich gestellt, u.a. zu Sterbehilfe, Abtreibung und Embryonenschutz.

» Mehr im ausführlichen Beitrag zum neuen Grundsatzprogramm der Grünen inklusive Kritik der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA)


22.11.20: Zur Kostenersparnis: Kanadas Ökonomen favorisieren Sterbehilfe-Ausweitung

Illustration Sterbehilfe-KostenersparnisSpielen ökonomische Interessen bei der Einführung von Pro-Sterbehilfe-Gesetzen eine Rolle? Diese Frage beleuchtet das Österreichische Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am Beispiel Kanadas in einem Beitrag vom 19.11.2020.

„Das Beispiel Kanada zeigt uns auf erschreckende Weise, dass Kostenreduktion durch Sterbehilfe eine offenbar viel größere Rolle spielt als in der Öffentlichkeit wahrgenommen“, sagt die Wiener Bioethikerin Susanne Kummer. Die IMABE-Geschäftsführerin verweist auf einen offiziellen Report mit dem Titel Cost Estimate for Bill C-7 “Medical Assistance in Dying” (20.10.2020).

» Zum Beitrag: Sterbehilfe spart Kosten: Kanadas Ökonomen favorisieren Sterbehilfe-Ausweitung, IMABE 19.11.2020


13.11.20: Sterbehilfe: Studie zu Haltung und Praxis bei medizinischem Personal in Deutschland

Symbolbild SterbehilfeEine Mitte Oktober 2020 veröffentlichte Studie von Prof. Dr. Karl H. Beine, emeritierter Lehrstuhlinhaber für Psychiatrie der Universität Witten/Herdecke, liefert Einblicke zu Haltung und Praxis bei medizinischem Personal in Deutschland bezüglich Sterbehilfe.

Demnach haben 84 Ärzte und 65 Pflegende in Deutschland in den vergangenen zwei Jahren mindestens einmal Patienten auf deren ausdrückliches Verlangen hin oder sogar ohne diese Wunsch getötet. Für die Dauer ihrer Tätigkeit als Arzt bzw. Pflegenden gaben 278 Ärzte und 117 Pflegende an, mindestens einmal das Leben eines Patienten auf diese Weise beendet zu haben. In etwa der Hälfte der Fälle seien die Patienten nicht mehr in der Lage gewesen, sich zu äußern.

Die Angaben zu Sterbehilfe wurden mit deskriptiven Begriffen und zugeordneten Definitionen in einer anonymen Online-Befragung unter 2507 ärztlich tätigen Personen und unter 2683 Pflegenden erhoben. Die Studie ist in der Deutschen Medizinischen Wochenschrift DOI: 10.1055/a-1235-6550 erschienen und kostenlos online abrufbar.

Weitere Informationen:

Sterbehilfe: Befragung beleuchtet Haltung und Praxis bei medizinischem Personal in Deutschland
Pressemitteilung Universität Witten/Herdecke 10.11.20

PDFPraxis der Sterbehilfe durch Ärzte und Pflegekräfte in deutschenKrankenhäusern
Dtsch Med Wochenschr 2020; 145: e123–e129 vom 13.10.20 (7 Seiten, PDF-Format)


16.10.20: Niederlande wollen Sterbehilfe für unter 12-Jährige legalisieren

NiederlandeIn den Niederlanden gibt es einen Vorstoß, Sterbehilfe auch für sterbenskranke Kinder unter 12 Jahren zu legalisieren. Gesundheitsminister Hugo de Jonge habe am 13.10.20 eine entsprechende Regulierung angekündigt, berichtet das Ärzteblatt online.

Bislang dürfen unter bestimmten Umständen schwerkranke Babys bis 12 Monate mit Einwilligung der Eltern getötet werden. Ebenso können Kinder ab 12 Jahren Sterbehilfe in Anspruch nehmen. Die Lücke zwischen einem Jahr und unter 12 Jahren soll nun geschlossen werden.

» Zum Beitrag „Niederlande wollen Sterbehilfe bei Kindern unter zwölf Jahren legalisieren“ auf Aerzteblatt.de am 14.10.20


13.10.20: Vatikan veröffentlicht “Schreiben über die Sorge an Personen in kritischen Phasen und in der Endphase des Lebens“ (Samaritanus bonus)

Flagge VatikanstadtDie Vatikanische Kongregation für die Glaubenslehre hat Mitte Juli 2020 ein “Schreiben über die Sorge an Personen in kritischen Phasen und in der Endphase des Lebens“ (Samaritanus bonus) vorgelegt.

Der Brief wurde offiziell am 22.09.2020 bei einer Pressekonferenz vorgestellt. Er behandelt u.a. das Verbot der Euthanasie und des assistierten Suizids. Diese bleiben demnach ethisch verboten.

» Mehr zum Vatikanischen “Schreiben über die Sorge an Personen in kritischen Phasen und in der Endphase des Lebens“ (Samaritanus bonus)


09.10.20: Welthospiztag 2020: Solidarität bis zuletzt

Welthospiztag 2020Am 10. Oktober 2020 ist Welthospiztag. Unter dem Motto „Solidarität bis zuletzt.“ laden überall in Deutschland Hospizdienste und -einrichtungen zu Veranstaltungen rund um die Hospiz- und Palliativarbeit ein.

Noch immer scheine in der breiten Öffentlichkeit zu wenig bekannt zu sein, dass Hospizarbeit und Palliativversorgung umfassende Möglichkeiten zur Unterstützung eines würdevollen, weitgehend beschwerdefreien, durchaus selbstbestimmten und eher am natürlichen Ablauf ausgerichteten Sterbens bieten. Hierauf macht der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) in einer Presseaussendung vom 06.10.20 aufmerksam.

Damit diese Möglichkeiten in der Öffentlichkeit mehr Gehör finden, informieren anlässlich des Welthospiztags überall in Deutschland Hospizdienste und -einrichtungen über ihre Arbeit.

» Mehr zum Welthospiztag 2020


07.10.20: Videoaufzeichnungen zur BVL-Fachtagung „Lebensbejahende Bindungen“ online

Bundesverband Lebensrecht BVLSeit kurzem sind die Videoaufzeichnungen zur BVL-Fachtagung „Lebensbejahende Bindungen – Grenzen von Autonomie und Selbstbestimmung“ vom 18.09.2020 online abrufbar. Hierauf machte der Bundesverband Lebensrecht aufmerksam.

Die Fachtagung beleuchtete aus verschiedenen wissenschaftlichen Perspektiven, wie die für den Menschen existenziellen Bindungen im vorgeburtlichen Stadium und am Lebensende im Zusammenhang mit Autonomie und Selbstbestimmung zu betrachten sind.

Zu den Videoaufzeichnungen zur BVL-Fachtagung „Lebensbejahende Bindungen – Grenzen von Autonomie und Selbstbestimmung“ vom 18.09.2020


29.09.20: Neuregelung der Suizidbeihilfe auf Agenda des Deutschen Ärztetages im Mai 2021

BÄK-Präsident Dr. med. Klaus ReinhardtDie Bundes­ärzte­kammer (BÄK) denkt über eine Änderung des Berufsrechts bei der ärztlichen Beihilfe zu Selbsttötungen nach.

Das Thema stehe nun auf der Agenda des Deutschen Ärztetages im Mai 2021, berichtet das Deutsche Ärzteblatt online am 28.09.2020 unter Berufung auf ein Interview mit dem BÄK-Präsidenten Klaus Reinhardt im Nachrichtenmagazin SPIEGEL. Mehr im Ärzteblatt-Artikel.

Sterbehilfe auf Agenda des Deutschen Ärztetages
AERZTEBLATT.DE 28.09.20


25.09.20: Euthanasie-Gedenkstätten äußern Sorge über eine mögliche Triage bei intensivmedizinischen Kapazitätsengpässen im Rahmen der Corona-Pandemie

In einer gemeinsamen Stellungnahme haben fünf Euthanasie-Gedenkstätten ihre Sorge über die Diskussionen über die intensivmedizinische Versorgung von Senior*innen sowie Menschen mit Vorerkrankungen oder Behinderungen (Stichwort: Triage) in der Corona-Pandemie geäußert.

In der Stellungnahme vom 13.07.20 erinnern die unterzeichnenden Gedenkstätten an Abwertung, Ausgrenzung und Ermordung von Menschen im Nationalsozialismus. Ein Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt in der Vermittlung der Geschichte dieser (Medizin-)Verbrechen.

» Mehr zur Stellungnahme der Gedenkstätten zur Diskussion um Triage auf der Webseite der Gedenkstätte für die Opfer der Euthanasie-Morde in Brandenburg an der Havel


19.09.20: Über 3.000 Teilnehmer beim Marsch für das Leben 2020

Pro-Life-Kundgebung im politischen Zentrum Berlins

Marsch für das Leben 2020 Berlin„Wir lieben das Leben!“ Unter diesem Motto haben unter Corona-Bedingungen über 3.000 Teilnehmer an der alljährlichen Kundgebung beim Marsch für das Leben am 19.09.2020 in Berlin teilgenommen. Viele tausend weitere verfolgten die Veranstaltung im Fernsehen oder im Live-Stream zu Hause. Dies teilte der Veranstalter, der Bundesverband Lebensrecht (BVL) in einer Presseaussendung mit.

Auch die Ärzte für das Leben waren rege eingebunden, sowohl im Vorfeld bei der Organisation als auch beim Marsch.

» Zum Bericht zum Marsch für das Leben und zur BVL-Fachtagung am 18.09.2020


12.09.20: Deutscher Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) warnt: Suizidpräventive Arbeit in Gefahr

Im Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Suizidbeihilfe außer Kraft gesetzt (§ 217 StGB). Mit seinem Urteil hat es einer Liberalisierung der Suizidhilfe den Weg geebnet, welche in ihrer Radikalität selbst von den Befürwortern nicht erwartet worden war.

Zum Internationalen Tag der Suizidprävention am 10.09.2020 warnte der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) in einer Pressemitteilung, der mit dem Urteil des BVerfG zu erwartende erleichterte Zugang zum assistierten Suizid gefährde die suizidpräventive Arbeit auch im Rahmen der Hospiz- und Palliativarbeit.

» Mehr im Beitrag Deutscher Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) warnt: Suizidpräventive Arbeit in Gefahr


08.09.20: Bundesverband Lebensrecht zu aktuellen Behauptungen in Bezug auf den Marsch für das Leben

Marsch für das Leben 2020Aktuell kursieren Gerüchte und Behauptungen, der Marsch für das Leben sei eine „Anti-Corona“-Demonstration oder werde durch solche und weitere Fremd-Themen oder -Bewegungen unterwandert. Die Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht (BVL), Alexandra Linder veröffentlichte dazu am 08.09.20 die folgende Stellungnahme.

» Zur Stellungnahme von Alexandra Linder vom Bundesverband Lebensrecht


16.08.20: Erinnerung: Marsch für das Leben am 19. September 2020 in Berlin und BVL-Fachtagung finden statt

Marsch für das Leben 2020Der diesjährige Marsch für das Leben am 19. September 2020 in Berlin findet wie geplant statt. Allerdings ist die Teilnehmerzahl auf 5000 begrenzt und es ist eine Anmeldung beim Bundesverband Lebensrecht (BVL) erforderlich. Auch die BVL-Fachtagung davor am 18.09.20 zum Thema „Lebensbejahende Bindungen – Grenzen von Autonomie und Selbstbestimmung“ findet statt.

Beginn des Marsches am 19.09.20 ist um 13:00 Uhr mit der Kundgebung. Anschließend folgt der gemeinsame Marsch für das Leben durch Berlin. Die Wegstrecke ist maximal 3 km lang und barrierefrei. Im Anschluss findet ein Ökumenischer Gottesdienst statt. Die Veranstaltung endet gegen 17:30 Uhr.

Wer nicht teilnehmen kann, kann erstmals über Live-Stream die Veranstaltung auf einer Leinwand/am Computer mitverfolgen, fast so, als wären Sie dabei.

» Mehr zum Marsch für das Leben 2020 und die BVL-Fachtagung und zur Anmeldung.


11.08.20: Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage der FDP-FRaktion zu einer möglichen Neuregelung der Suizidbeihilfe

Die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag hat Mitte Juli eine Kleine Anfrage zur Meinungsbildung und zu weiteren Planungen der Bundesregierung zur Neuregelung der Sterbehilfe gestellt (Drucksache 19/21119). Nun liegt die Antwort der Bundesregierung zu den gestellten 28 Punkten vor.

Die Entwicklung eines legislativen Schutzkonzeptes bedürfe einer sorgfältigen Prüfung aller vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigten Anforderungen im Urteil vom Februar diesen Jahres. Hierzu seien vertiefte Diskussionen im Parlament und innerhalb der Bundesregierung nötig.

» Mehr zur Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage FDP-Fraktion zu einer möglichen Neuregelung der Suizidbeihilfe auf www.sterbehilfe-debatte.de


14.07.20: Bundesapothekerkammer (BAK) gegen Kontrahierungszwang bei Suizidbeihilfe

Der geschäftsführende Vorstand der Bundesapothekerkammer (BAK) hat sich im Juni mit der Suizidassistenz mit Arzneimitteln beschäftigt und seine Position an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) übermittelt. Dies berichtet der Apotheken-Nachrichtendienst Apotheke-Adhoc am 07.07.20. Demnach äußert sich die BAK explizit nicht zu der Frage, ob der Staat die Abgabe eines Mittels zur Selbsttötung regulieren sollte.

Gleichwohl lehne die BAK aber eine eventuelle zukünftige Abgabeverpflichtung oder die Einbindung eines Apothekers im Vorfeld der Entscheidung eines Suizidwilligen ab. Sie vertrete die Auffassung, dass der Staat seine Bemühungen vorrangig darauf richten sollte, die Begleitung der Patienten in der Palliativversorgung zu verbessern.

» Mehr im Bericht auf Apotheke-Adhoc vom 07.07.20: BAK gegen Kontrahierungszwang bei Sterbehilfe


29.06.20: AEM-Stellungnahme: Assistierter Suizid und die Rolle von Medizin und Pflege aus ethischer Sicht

AEM Akademie für Ethik in der MedizinDer Vorstand der Akademie für Ethik in der Medizin (AEM) in Göttingen hat am 29.06.20 eine Stellungnahme veröffentlicht, die die ethischen Rahmenbedingungen für eine Beteiligung von Ärzt*innen und Pflegenden am assistierten Suizid erläutert.

Die AEM reagiert damit auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 26.02.2020, das das Recht auf Selbstbestimmung auch für die Entscheidung über den eigenen Tod betont und den Staat auffordert dafür Sorge zu tragen, dass jeder Mensch auf zumutbare Weise seinem Leben selbstbestimmt ein Ende setzen könne. Hier komme es laut AEM nun darauf an, die Heilberufe in angemessener Weise in die künftigen Regelungen einzubinden.

Hinweis: Viele der Argumente der AEM in dieser Stellungnahme sind im diametralen Gegensatz zu der Position von Ärzte für das Leben e.V. Wir gegeben diese trotzdem weiter, um die Bandbreite der Diskussion darzustellen.

» Mehr zur AEM-Stellungnahme: Assistierter Suizid und die Rolle von Medizin und Pflege aus ethischer Sicht


25.06.20: Neuer Anlauf: Vier Hochschullehrer plädieren in Gesetzesvorschlag für ärztlich assistierten Suizid

Zwei Mediziner und zwei Juristen haben am 22.06.20 in München gemeinsam einen ausformulierten, angeblich verfassungskonformen Gesetzesvorschlag zur Neuregelung des assistierten Suizids vorge­legt. Demnach sollen explizit Ärzte, ­ aber auch Angehörige ­ unter bestimmten Voraus­setzun­gen Sterbewilligen Assistenz beim Suizid leisten dürfen. Eine Verpflichtung dazu für Ärzte soll es jedoch nicht geben. Dies berichtete das Ärzteblatt online am selben Tag.

Der Gesetzesvorschlag stammt aus der Feder des Palliativmediziner Gian Domenico Borasio und Ralf Jox von der Universität Lausanne, dem Tübinger Medizinethiker Urban Wiesing sowie dem Mannheimer Juristen Jochen Taupitz. Das Quartett hatte den Vorschlag schon etwas einmal abgewandelt 2014 gemacht.

Hinweis: Viele der Argumente der 4 Hochschullehrer in diesem Gesetzesvorschlag sind im diametralen Gegensatz zu der Position von Ärzte für das Leben e.V. Wir gegeben diese trotzdem weiter, um die Bandbreite der Diskussion darzustellen.

Weiterführende Informationen:

Wissenschaftler plädieren für ärztlich assistierten Suizid
AERZTEBLATT.DE 22.06.20

Gesetzesvorschlag zur Sterbehilfe: Suizid auf Rezept
Wenn sich ein Mensch freiverantwortlich das Leben nehmen will, sollen nur Ärzte dabei helfen dürfen – so schlägt es der Palliativmediziner Gian Domenico Borasio vor. Hier erklärt er die Hintergründe.
Ein Interview von Beate Lakotta
SPIEGEL 22.06.20
Anm.: Das Interview kann kommentiert werden.


17.06.20: Nach Bundesverfassungsgerichtsurteil zu § 217 StGB: Erstmals assistierte Selbsttötung im Altenheim durch Sterbehilfeverein

Ende Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht den § 217 StGB, das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung, für nichtig erklärt. Nun hat erstmals nach dem Urteil ein Sterbehilfeverein einem Altenheimbewohner in Norddeutschland bei der Selbsttötung assistiert. Dies berichtete der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) in einer Presseaussendung vom 15.06.2020 sowie diverse Medien.

Dieser Fall mache in besorgniserregender Weise klar, wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und das schwebende neue Gesetzesverfahren von Sterbehilfevereinen genutzt werden, um ein regelhaftes Angebot nach ihrem Zuschnitt zu fordern, so der DHPV.

» Zum Themenspecial zur ersten assistierten Selbsttötung im Altenheim durch einen Sterbehilfeverein (auf sterbehilfe-debatte.de)


15.06.20: Bundesgesundheitsminister Spahn will neue Sterbehilferegelung erarbeiten

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Suizidbeihilfe, mit dem ein Verbot gekippt wurde, bereitet Bundesgesundheitsinister Jens Spahn (CDU) seit geraumer Zeit eine gesetzliche Neuregelung vor. Dies berichtete das Ärzteblatt Online am 12.06.20.

» Zum Beitrag auf aerzteblatt.de vom 12.06.20


28.04.20: 25. Jahrestagung von Ärzte für das Leben e.V. auf 5. bis 6. Juni verschoben

25. Jahrestagung „Ärzte für das Leben“ zum Thema Selbstbestimmung und bindungslos? Folgen für das Recht auf LebenAufgrund der Corona-Pandemie muss unsere vom 08. bis 09. Mai 2020 geplante 25. Jahrestagung in Kooperation mit der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) leider verschoben werden. Sie findet nun voraussichtlich vom 5. bis 6. Juni 2020 statt.

Ob der neue Termin einzuhalten sein wird, wissen wir noch nicht. Am 4. Mai werden wir uns mit der ALfA beraten und eine Entscheidung treffen. Danach werden wir Sie an dieser Stelle umgehend über das Ergebnis informieren. Wir bitten um Verständnis und hoffen, bald eine gute Lösung zu finden.

» Zum Programm zur 25. Jahrestagung „Selbstbestimmung und bindungslos? Folgen für das Recht auf Leben“ und zur Anmeldung


24.04.20: BVL: „Jede Woche muss eine Woche für das Leben sein.“

Woche für das Leben 2020Am 25.04.2020 hätte die Ökumenische „Woche für das Leben“ begonnen. Wegen der Corona-Pandemie wurde diese auf nächstes Jahr verschoben. Die Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht (BVL) e.V., Alexandra Linder, erklärte in einer Pressemitteilung vom 24.04.20: „Jede Woche muss eine Woche für das Leben sein.“

» Mehr zur ausgefallenen Woche für das Leben 2020


19.03.20: Studie: Beihilfe zur Selbsttötung ist nach Ansicht schottischer Akademiker wirtschaftlich sinnvoll

Sterbehilfe Kosten Nutzen-StudieEine neue Studie in der Zeitschrift „Clinical Ethics“, veröffentlicht am 10.03.2020, behauptet, dass das Zulassen von assistiertem Sterben sowohl denjenigen, die assistierten Suizid suchen, als auch der Öffentlichkeit erheblich zugute käme.

Über die Studie berichtete ausführlich Michael Cook in einem Beitrag auf „BioEdge.org – bioethics news around the world“ am 15.03.2020

Zwei schottische Akademiker, Dr. David Shaw von den Universitäten Basel und Maastricht und Professor Alec Morton von der Universität Strathclyde, führen demnach in ihrem Artikel „Counting the cost of denying assisted dying“ drei wirtschaftliche Argumente an: die Kosten für unheilbar kranke Patienten mit schlechter Lebensqualität, die Kosten für eine anderswo besser nutzbare Versorgung und den potenziellen Nutzen der Organspende.

» Mehr zur Studie über Kosten-Nutzen-Rechnungen bei Sterbehilfe


14.03.20: Belgien: Sterbehilfe-Zahlen für 2019 veröffentlicht

Flagge BelgienAm 03.03.2020 hat die „Kommission für die Kontrolle und Bewertung der Euthanasie“ in Belgien die neuesten Zahlen zur Sterbehilfe für 2019 veröffentlicht.

Demnach starben dort im vergangenen Jahr 2655 Menschen mittels Sterbehilfe. Die aktuellen Zahlen beziehen sich auf die von der Kommission geprüften Registrierungsunterlagen für die zwischen dem 01. Januar und dem 31. Dezember 2019 durchgeführte Sterbehilfe.

Damit stieg die Zahl der registrierten Euthanasiefälle in Belgien seit 2018 um 12,5 Prozent. In 2018 waren es noch 2357 Fälle aktiver Sterbehilfe, das heißt knapp 300 weniger. Der Anstieg entspricht der Tendenz der letzten Jahre.

» Mehr zu den Sterbehilfe-Zahlen in Belgien für 2019 (auf www.sterbehilfe-debatte.de)


27.02.20: Pressemitteilung Liga „Ärzte in Ehrfurcht vor dem Leben“ zum Bundesverfassungsgericht-Urteil vom 26.02.20 zur Suizidbeihilfe

Ärzte in Ehrfurcht vor dem Leben - ÄrzteLigaDas Bundesverfassungsgericht verkündete am 26.2.2020 ein erschütterndes und beispielloses Urteil zur Suizidbeihilfe, das tief in die elementaren Grundlagen unseres menschlichen Zusammenlebens eingreift. Im Urteil wird ein neues Recht auf Selbsttötung postuliert, das ein Recht auf assistierten Suizid einschließt.

Zur Pressemitteilung der Liga „Ärzte in Ehrfurcht vor dem Leben“ zum Bundesverfassungsgericht-Urteil vom 26.02.20 zur Suizidbeihilfe


26.02.20 PM: Ärzte für das Leben e.V. erschüttert über Inhalt und Ton des Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Suizidbeihilfe-Verbot

Logo Ärzte für das Leben e.V.Ärzte für das Leben e.V. sind erschüttert über Inhalt und Ton des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Freigabe der organisierten Suizidbeihilfe. Sie befürchten ein Ende der Gewissensfreiheit für Ärzte.

» Zur ÄfdL-Pressemitteilung zum Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Suizidbeihilfe


11.02.20: Studie zu Sterbehilfe in den Niederlande: Ältere Menschen äußern Sterbewunsch wegen Einsamkeit und Finanznot

Flagge NiederlandeEine niederländische Studie bringt Sterbehilfe-Befürworter in Bedrängnis, berichtet das österreichische Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 11.02.20.

Demnach gaben laut einer repräsentativen Umfrage rund 10.000 aller über 55-jährigen Niederländer den Wunsch an, dass sie ihr Leben frühzeitig beenden wollen – auch wenn sie an keiner ernsthaften Erkrankung leiden. 56 Prozent der Betroffenen nennen als Grund Einsamkeit, 42 Prozent äußern die Sorge, anderen Menschen zur Last zu fallen, 36 Prozent haben Geldsorgen.

In den Niederlanden läuft eine Debatte darüber, ob künftig auch gesunde Menschen aktive Sterbehilfe erhalten dürfen, wenn sie ihr Leben als „erfüllt“ ansehen und damit abgeschlossen haben.

» Mehr im IMABE-Bericht vom 11.02.20: Studie: Ältere Menschen äußern Sterbewunsch wegen Einsamkeit und Finanznot.


15.01.2020, ergänzt 31.01.2020: Belgien: Erstmals drei Ärzte wegen Sterbehilfe vor Gericht

Flagge BelgienIn Belgien beginnt am 17. Januar 2020 erstmals seit der Legalisierung der Sterbehilfe ein Prozess gegen drei Ärzte wegen mutmaßlichem Fehlverhaltens. Über den Fall berichtete ausführlich das Ärzteblatt online am 15.01.20.

Ergänzung 31.01.2020: Wie das Ärzteblatt Online und Sueddeutsche.de berichten, wurden alle drei Ärzte freigesprochen.

Sterbehilfe: Belgien stellt drei Ärzte vor Gericht
Aerzteblatt Online 15.01.20:

Sterbehilfefall: Drei Ärzte in Belgien freigesprochen
Aerzteblatt Online 31.01.20

Belgien: Gericht spricht Mediziner in Prozess um Sterbehilfe frei
Sterbehilfe für psychisch Kranke führt in Grauzonen, nur zwei Länder gestatten diese überhaupt: Belgien und die Niederlande.
SUEDDEUTSCHE.DE 31.01.20


2019

20.11.19: Verbot des Erwerbs von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung: Verwaltungsgericht Köln ruft Bundesverfassungsgericht an

Das generelle Verbot des Erwerbs von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung ist nach Überzeugung der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Sie hat daher mit Beschlüssen vom 19.11.19 sechs Klageverfahren ausgesetzt und die einschlägigen Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Dies teilte das Verwaltungsgericht Köln in einer Presseaussendung mit.

» Mehr: Verwaltungsgericht Köln ruft Bundesverfassungsgericht


13.11.19: US-Studie: Assistierter Suizid wird als „kostengünstige“ Option angeboten

Symbolbild SterbehilfeFreigabe von Sterbehilfe übt Druck auf vulnerable Personen aus

Eine aktuelle Studie des US-amerikanischen National Council on Disability (NCD) hat die Auswirkungen der Gesetze zum assistierten Suizid in den USA auf Menschen mit Behinderungen untersucht. Demnach sind die häufigsten Gründe, warum Menschen mit Behinderung Beihilfe zum Suizid beantragen, nicht Schmerzen, sondern stehen in direktem Zusammenhang mit unzureichender Unterstützung und Dienstleistung zur Bewältigung ihres Alltags.

Über die Studie berichtet ausführlich das österreichische „Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik“ (IMABE) in einem Beitrag in der Newsletter-Ausgabe November 2019.


06.11.19: Bedeutende Deklarationen des Weltärztebundes und der abrahamitischen Religionen gegen Euthanasie und assistierten Suizid veröffentlicht

Ende Oktober 2019 bekräftigte der Weltärztebund (World Medical Association, WMA) auf der 70. Generalversammlung in Tiflis, Georgien erneut seinen ablehnenden Standpunkt gegenüber Euthanasie und ärztlich assistiertem Suizid. Vorangegangen waren intensive Beratungsprozesse mit Ärzten und Nicht-Ärzten auf der ganzen Welt.

Neben der Ärzteschaft positionierten sich auch Vertreter der drei abrahamitischen Religionen und unterzeichneten am 28.10.2019 im Vatikan eine gemeinsame Erklärung gegen Euthanasie und assistierten Suizid.

» Mehr zur Veröffentlichung der Deklarationen des Weltärztebundes und der abrahamitischen Religionen gegen Euthanasie und assistierten Suizid


21.10.19: Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) positioniert sich erstmals zum „freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken (FVET)“

Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) hat sich erstmals zum umstrittenen Thema „Sterbefasten“ bzw. „freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken (FVET)“ positioniert. Der Entschluss zum freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken sei nicht als Suizid zu bewerten, könne aber auch nicht als Therapieverzicht eingeordnet werden. Vielmehr sei der FVET als eigene Handlungskategorie (sui generis) zu betrachten.

Es sei keine strafbare Handlung, die selbstbestimmte Entscheidung eines unerträglich leidenden Palliativpatienten medizinisch zu begleiten, heißt es in einem DGP-Positionspapier vom 11.10.19. Vielmehr würde es den Straftatbestand der Körperverletzung erfüllen, einen Menschen gegen seinen Willen zu ernähren. Das Papier wurde vom Vorstand der Fachgesellschaft gemeinsam mit weiteren Expertinnen und Experten verfasst.

» Mehr zur Position der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) positioniert sich erstmals zum „freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken (FVET)“


18.09.19: Suizidassistenz durch Pfarrer und Richter im Zeichen des Zeitgeists

P. Cullen„Interessant und verräterisch ist bereits die Verwendung des Wortes ‚Delikt‘ als Beschreibung für die Suizidassistenz“ – Medizinprof. Nagel hat versehentlich gute Argumente für den Lebensschutz geliefert.

Gastkommentar von Paul Cullen, veröffentlicht am 17.09.19 auf kath.net, zu einem interessanten Interview mit dem Transplantationsmediziner und ehemaligen Ethikrat-Mitglied Eckard Nagel zum Thema Suizidassistenz

» Zum Kommentar von Paul Cullen zum Nagel-Interview


16.09.19: Fake News über angebliche „Catholics Pro Choice“-Teilnahme am Marsch für das Leben in Berlin

Marsch für das Leben 21.09.2019 BerlinDer Bundesverband Lebensrecht (BVL) tritt beim Marsch für das Leben am 21. September in Berlin wieder für ein Europa ohne Abtreibung und Euthanasie ein. Das schließt jegliche Zustimmung in Richtung Abtreibungsbefürwortung aus.

Der BVL dementiert damit Fake News über eine angebliche „Catholics Pro Choice“-Teilnahme am diesjährigen Marsch für das Leben in Berlin.

» Mehr zu den Fake News über angebliche „Catholics Pro Choice“-Teilnahme am Marsch für das Leben in Berlin


13.09.19: Zahlreiche Grußworte zum Marsch für das Leben 2019

Marsch für das Leben 2017Wie auch in den vorherigen Jahren hat der Marsch für das Leben 2019 am 21. September viele prominente und bekannte Unterstützerinnen und Unterstützer, die ein Grußwort geschrieben haben.

Auf der Webseite des Bundesverband Lebensrecht gibt es u.a. bislang Grußworte von zahlreichen Bischöfen, Kirchenvertretern und Bundestagsabgeordneten.

» Zu den Grußworten zum Marsch für das Leben 2019


PM 10.09.19: Welttag der Suizidprävention: Ärzte für das Leben e.V. fordern weiterhin Ächtung des ärztlich assistierten Suizids

Logo Ärzte für das Leben e.V.Münster. Zum Welttag der Suizidprävention am 10. September fordern Ärzte für das Leben e.V. weiterhin die Ächtung des ärztlich assistierten Suizids. Seit 2003 wird alljährlich an diesem Tag an die Tragödie eines Suizids erinnert. Der Verein unterstreicht die Wichtigkeit dieser Initiative der International Association for Suicide Prevention und der Weltgesundheitsorganisation.

Selbsttötung nimmt Platz 20 auf der Liste aller Todesursachen in Deutschland ein. Mit mehr als 9.000 Toten im Jahr sterben mehr Leute durch die eigene Hand als durch Verkehrsunfälle, Drogen, Mord und HIV zusammen.

» Zur ÄfdL-Pressemitteilung zum Welttag der Suizidprävention


23.07.19: Luxemburg: Regierung will Tod durch Euthanasie oder assistierten Suizid künftig als natürlichen Tod klassifizieren

LuxemburgDie Regierung von Luxemburg will die „Tötung auf Verlangen“ sowie ärztlich assistierte Suizide künftig als „natürliche Tode“ klassifizieren.

Auf Vorschlag des stellvertretenden Premierministers und Gesundheitsministers Étienne Schneider verabschiedete der Regierungsrat auf seiner Sitzung vom 11. Juli 2019 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes vom 16. März 2009 über Euthanasie und begleitete Suizide und das geänderte Gesetz vom 24. Juli 2014 über die Rechte und Pflichten des Patienten. Dies teilte die Luxemburgische Regierung am 11.07.19 in einer Presseaussendung mit.

» Mehr zur geplanten Gesetzesänderung zur Sterbehilfe in Luxemburg


12.07.19: Frankreich: Wachkomapatient Vincent Lambert nach Behandlungsstopp gestorben

Der bekannte französische Wachkomapatient Vincent Lambert ist am 11.07.19 im Alter von 42 Jahren nach einem Behandlungsstopp gestorben. Wenige Tage zuvor hatte das Französische Berufungsgericht das Einstellen der Ernährung erlaubt.

Vorangegangen war ein jahrelanger Rechts- und Familienstreit um den Umgang mit Lambert, der hohe Wellen schlug und für zahlreiche Proteste sorgte. Im Kern ging es um die Frage nach dem mutmaßlichen Willen des Patienten und seinen Gesundheitszustand.

» Mehr zur Debatte um Tod von Wachkoma-Patient Lambert


06.07.19: „Makel“ und „Dilemma“ – Medizin-Behörde kritisiert Spahns Anti-Sterbehilfe-Weisung

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) steht unter Druck. Es soll sämtliche Anträge auf tödliche Medikamente ablehnen, will aber jeden Einzelfall prüfen. Die Weisung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), Anträge auf Freigabe von Sterbehilfe-Medikamenten pauschal abzulehnen, habe das zuständige BfArM nach eigenen Aussagen in ein „Dilemma“ gebracht. Dies berichtete der Berliner Tagesspiegel am 02.07.19

» Mehr im Artikel des Berliner Tagesspiegel „Makel“ und „Dilemma“


04.07.19: Richtungsweisendes BGH-Urteil: Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

BGH-EingangDas Landgericht Hamburg und das Landgericht Berlin haben jeweils einen angeklagten Arzt von dem Vorwurf freigesprochen, sich in den Jahren 2012 bzw. 2013 durch die Unterstützung von Selbsttötungen sowie das Unterlassen von Maßnahmen zur Rettung der bewusstlosen Suizidentinnen wegen Tötungsdelikten und unterlassener Hilfeleistung strafbar gemacht zu haben.

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Revisionen der Staatsanwaltschaft in zwei Urteilen vom 3. Juli 2019 verworfen und damit die beiden freisprechenden Urteile bestätigt. Die Landgerichtsurteile sind damit rechtskräftig.

» Mehr zum BGH-Urteil zu Freisprüchen in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen


15.05.19: BfArM: Noch keine Erlaubnis zum Erwerb eines tödlich wirkenden Betäubungsmittels zu Suizidzwecken erteilt

Symbolbild SterbehilfeDas Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat nach wie vor noch keine Erlaubnis zum Erwerb eines tödlich wirkenden Betäubungsmittels zum Zweck der Selbsttötung erteilt. Dies teilte die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion am 02.05.19 mit (Drucksache 19/9847).

Demnach seien 91 Anträge abgelehnt worden, wobei die Verfahrensdauer zwischen vier und 18 Monaten gelegen habe. In sieben Fällen stehe eine Entscheidung noch aus.

» Mehr zur Antwort der Bundesregierung zur Anfrage Erlaubnis zum Erwerb eines tödlich wirkenden Betäubungsmittels zu Suizidzwecken auf sterbehilfe-debatte.de


06.05.19: Fakten für das Leben: Bundesverband Lebensrecht informierte bei Fachtagung zur Woche für das Leben 2019

Woche für das Leben 2019Die Diskussionen um assistierten Suizid oder krankenkassenfinanzierte Bluttests zur vorgeburtlichen Diagnose von Behinderungen zeigen, dass in der Einschätzung dessen, was Menschen im Bereich Lebensanfang und Lebensende tun dürfen, weit auseinandergeht. Ein Grund hierfür liegt in der mangelnden Kenntnis wissenschaftlicher Fakten, zeigen Gespräche und Diskussionsrunden. Der Bundesverband Lebensrecht (BVL) hat es sich unter anderem zur Aufgabe gemacht, im Rahmen der Woche für das Leben zu Fachtagungen mit namhaften Referenten einzuladen.

Die diesjährige Fachtagung im Anschluss an den offiziellen Eröffnungsgottesdienst, stand unter dem Motto „Lebensanfang – Lebensende: Fakten für das Leben“.

» Zum Bericht zur BVL-Fachtagung zur Woche für das Leben 2019


04.05.19: „Woche für das Leben” 2019 zum Thema „Leben schützen. Menschen begleiten. Suizide verhindern.“ eröffnet

Woche für das Leben 2019Mit einem ökumenischen Gottesdienst in der Marktkirche in Hannover haben der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Dr. Heinrich Bedford-Strohm und der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, am 4. Mai 2019 die bundesweite Aktion Woche für das Leben eröffnet. Sie wird bis zum 11. Mai in katholischen und evangelischen Kirchengemeinden begangen.

Die Woche für das Leben widmet sich in diesem Jahr unter dem Titel „Leben schützen. Menschen begleiten. Suizide verhindern.“ der Suizidprävention und stellt die vielfältigen Beratungsangebote beider Kirchen für suizidgefährdete Menschen und ihre Angehörigen, insbesondere die Telefonseelsorge, in den Mittelpunkt.

» Mehr zur Eröffnung der Woche für das Leben 2019


18.04.19: Fachtagung des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL) anlässlich der Eröffnung der Woche für das Leben 2019 zum Thema „Lebensanfang – Lebensende: Fakten für das Leben“ am 4. Mai 2019 Hannover

Woche für das Leben 2019Am 4. Mai 2019 veranstaltet der Bundesverband Lebensrecht (BVL) in Hannover anlässlich der Eröffnung der Woche für das Leben 2019 eine Fachtagung zum Thema „Lebensanfang – Lebensende: Fakten für das Leben“

Mit Beiträgen von:

  • Prof. Dr. phil. Thomas Sören Hoffmann – Fernuniversität Hagen/Institut für Philosophie Schwerpunkte Ethik und Philosophie der Neuzeit: Autonomie leben: Über die Grenzen menschlicher Selbstbestimmung.
     
  • PD. Dr. med. Angela Köninger – Universitätsklinikum Essen/Leitende Oberärztin Spezialgebiet Geburtshilfe und Perinatalmedizin: Lebensanfang zur Disposition? Beratung in Pränataler Diagnostik.
     
  • Prof. Dr. phil. Dr. med. habil. Armin Schmidtke – Seniorprofessor der Psychiatrischen Klinik der Universität Würzburg, ehem. Vorsitzender des Nationalen Suizidpräventionsprogramms (NasPro): Autonomie und Selbstbestimmung: Wie dem Suizid begegnen?

» Weitere Informationen und Anmeldung beim BVL

» Infos zur Woche für das Leben 2019


16.04.19: Bundesverfassungsgericht verhandelt über Suizidbeihilfe-Verbot (§ 217 StGB)

Symbolbild SterbehilfeDer Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am 16./17.04.19 in Karlsruhe über sechs Verfassungsbeschwerden gegen ein Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung, § 217 StGB.

Geklagt haben u.a. zwei Sterbehilfe-Vereine mit Sitz in Deutschland und der Schweiz, Schwerkranke, die mittels Beihilfe eines solchen Vereins Suizid begehen wollen, sowie mehrere Ärzte.

» Mehr zur Verhandlung des Bundesverfassungsgericht über ein Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung auf www.sterbehilfe-debatte.de


20.02.19: Expertenanhörung im Bundestags-Gesundheitsausschuss zu Fragen zur Sterbe­hilfe

Am 20. Februar 2019 hat sich der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages in einer Expertenanhörung mit Fragen der Sterbehilfe befasst. Dabei ging es um einen Antrag der FDP-Fraktion und die Frage, ob eine Behörde schwer kranken und sterbenswilligen Menschen den Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel verwehren darf.

Gesundheits- und Rechtsexperten, die sich in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen äußerten, vertraten hierzu unterschiedliche Auffassungen.

» Mehr zur Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss zu Fragen zur Sterbe­hilfe auf der Bundestagswebseite


22.01.19: Kanada: Ärzte informieren über aktive Sterbehilfe vor Palliativangeboten

Flagge KanadaIn Kanada, wo die Tötung auf Verlangen und Beihilfe zum Suizid seit knapp drei Jahren erlaubt sind, informieren Ärzte über aktive Sterbehilfe vor Palliativangeboten.

Dies ergab eine Studie eines Teams von kanadischen Bioethikern, die im November 2018 veröffentlicht wurde, berichtete das „Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik“ (IMABE) in seinem Newsletter vom 21.01.19. Zahlreiche Patienten hatten demnach zum Zeitpunkt des Antrags auf Sterbehilfe noch keine angemessene palliative Versorgung.

Weiterer brisanter Vorstoß in Kanada: Ein Expertengremium befürwortet in einer Stellungnahme für die kanadische Regierung, aktive Sterbehilfe auch für ältere Minderjährige und Menschen mit psychischen Erkrankungen zu öffnen sowie die Möglichkeit zu bieten, Vorausverfügungen über eine Tötungswunsch erstellen zu können, die eine aktuelle Zustimmung im Fall von Euthanasie ersetzen.

» Mehr zur Studie über Sterbehilfe in Kanada im Bericht des IMABE-Instituts vom Januar 2019


2018

27.12.18: Bundesärztekammer und Zentrale Ethikkommission veröffentlichen aktualisierte Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Bild BÄK-Hinweise und Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen im ärztlichen AlltagDie Bundesärztekammer (BÄK) und die Zentrale Ethikkommission bei der Bundesärztekammer (ZEKO) haben am 21.12.18. ihre aktualisierten „Hinweise und Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen im ärztlichen Alltag“ veröffentlicht.

Diese sollen Ärzten, aber auch Patienten, eine grundlegende Orientierung im Umgang mit vorsorglichen Willensbekundungen geben und berücksichtigen insbesondere die aktuelle Rechtsprechung. Zudem werden die zugrundeliegenden Rechtsvorschriften verständlich dargestellt.

Mehr zu den aktualisierten Hinweisen und Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen


25.12.18: BGH-Urteil über wirksame Patientenverfügung zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

BGH-EingangDer u.a. für Betreuungssachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich erneut mit den Anforderungen befasst, die eine Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen erfüllen muss.

Konkret darf nun nach dem Urteil eine Frau im Wachkoma, über deren Patientenverfügung jahrelang vor Gericht gestritten wurde, sterben (Az.: XII ZB 107/18). Die BGH-Richter wiesen eine Beschwerde ihres Mannes gegen eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Landshut ab, wie das Gericht am 14.12.18 mitteilte.

Mit dem Urteil setzte sich in letzter Instanz der Sohn der Frau durch. Er war im Gegensatz zum Ehemann der Frau davon überzeugt, dass seine Mutter ein Ende der künstlichen Ernährung und Flüssigkeitszufuhr gewollt hätte.

Der Bundesgerichtshof fällte mit der Entscheidung ein Urteil von grundsäzlicher Bedeutung.

Mehr zum BGH-Urteil zur Wirksamkeit einer Patientenverfügung auf www.sterbehilfe-debatte.de


27.10.18: Niederlande: Weniger Fälle aktiver Sterbehilfe – Gesten können für aktive Sterbehilfe ausreichen

Flagge NiederlandeErstmals seit 15 Jahren ist die Fallzahl aktiver Sterbehilfe in den Niederlanden bezogen auf die ersten neun Monate gesunken, konkret um acht Prozent gegenüber dem gleichen Zeitraum 2017. Gleichwohl waren dies 4.575 Fälle. Dies berichtete das Deutsche Ärzteblatt online am 16.10.18

» Zum Ausführlichen Ärzteblatt-Bericht zu den Sterbehilfe-Zahlen in den Niederlande

Am 27.10.18 berichtete katholisch.de, dass jetzt in den Niederlanden in bestimmten Fällen als Zustimmung auch kleine Gesten ausreichen sollen. Das habe die Staatsanwaltschaft im ostniederländischen Arnheim anhand eines konkreten Falls entschieden.

» Mehr im Bericht auf katholisch.de


26.08.18: Medikamentenabgabe für Sterbehilfe: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) lehnt Anträge ab – Bundesgesundheitsministerium unterläuft Bundesverwaltungsgerichts-Urteil

Symbolbild SterbehilfeIm März 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem scharf kritisierten richtunsgweisenden Urteil entschieden, dass der Staat im extremen Einzelfall den Zugang zu einem Betäubungsmittel nicht verwehren darf, das dem Patienten „eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermöglicht.“ Hintergrund war ein diesbezüglicher abgelehnter Antrag an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Seit dem Urteil wurden bis Mai 2018 beim BfArM 104 Anträge auf Erlaubnis zum Erwerb eines Betäubungsmittels zur Selbsttötung gestellt.

Das Institut hat nun die ersten Anträge abgelehnt. Zudem habe das Bundesgesundheitsministerium (BMG) schon sehr früh entschieden, sich über das Urteil hinwegzusetzen. Dies berichtete der Berliner Tagesspiegel am 19.08.18. unter Berufung auf interne Vermerke und Mails des BMG, die nach einer Informationsklage zugänglich gemacht wurden.

» Mehr zu den erfolglosen Anträgen auf Medikamentenabgabe für Sterbehilfe und der Linie des Bundesgesundheitsministeriums auf sterbehilfe-debatte.de


13.08.18: Kommentar zur Kinder-Euthanasie in Belgien

Symbolbild SterbehilfeBelgien genehmigt Euthanasie bei Kindern unter zwölf Jahren und wird darin von den deutschen Medien bestärkt. Prof. Paul Cullen, 1. Vorsitzender der Ärzte für das Leben e.V. hat dazu am 13.08.18 einen Gastkommentar auf kath.net veröffentlicht.

Zum Beitrag: „Es geht weiter“ auf kath.net


28.07.18: Steigende Sterbehilfe-Zahlen in Belgien 2016/2017

Flagge BelgienIn Belgien ist die Zahl der Fälle aktiver Sterbehilfe weiter gesteiegen. Dies geht aus dem Bericht der Federalen Kontroll- und Evaluationskommission Sterbehilfe (FCEE) hervor. Der Bericht wurde am 17.07.18 veröffentlicht und umfasst den Zeitraum der gemeldeten und geprüften Fälle zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 31. Dezember 2017.

Demnach hatten 2016 noch 2.028 Menschen aktive Sterbehilfe in Anspruch genommen, im Jahr 2017 waren es bereits 2.309 Menschen. Dies entspricht einer Steigerung um 13 Prozent.

Mehr im ausführlichen Bericht zu den Sterbehilfe-Zahlen in Belgien 2016/2017 auf www.sterbehilfe-debatte.de


17.05.18: Nach Gerichtsurteil: Bislang 104 Anträge auf Erlaubnis zum Erwerb eines Betäubungsmittels zur Selbsttötung gestellt

Symbolbild SterbehilfeAm 25.04.18 hat die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Thema war: „Rechtmäßigkeit des Erwerbs von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung und strafrechtliche Bewertung der Sterbehilfe“. Seit 11.05.18 liegt die Antwort der Bundesregierung vor (Drucksache 19/2090).

Demnach sind seit dem 2. März 2017 beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 104 Anträge auf Erlaubnis zum Erwerb eines Betäubungsmittels zur Selbsttötung gestellt worden. Bisher sei keine solche Erlaubnis erteilt oder versagt worden. Von den insgesamt 104 Antragstellerinnen und Antragsteller seien zwischenzeitlich 20 verstorben, so die Bundesregierung.

Mehr zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zur Rechtmäßigkeit des Erwerbs von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung auf www.sterbehilfe-debatte.de


PM 17.01.18: Sterbehilfe-Debatte: Ärzte für das Leben e.V. sehen sich durch Rechtsgutachten zu Bundesverwaltungsgericht-Urteil bestätigt

aefdl-logoÄrzte für das Leben e.V. sehen sich durch ein Rechtsgutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Udo Di Fabio bestätigt: Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 2. März 2017, die private Einfuhr von Pentobarbital für Suizidzwecke zu erlauben, seine Kompetenzen maßlos überschritten.

Zur Pressemitteilung vom 17.01.18: Sterbehilfe-Debatte: Ärzte für das Leben e.V. sehen sich durch Rechtsgutachten zu Bundesverwaltungsgericht-Urteil bestätigt


2017

07.10.17: Deutscher Hospiz- und Palliativverband (DHPV) veröffentlicht Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung zu „Sterben in Deutschland – Wissen und Einstellungen zum Sterben“

DHPV-Bevölkerungsbefragung SterbenDie Mehrheit der Menschen in Deutschland wünscht sich eine intensivere Auseinandersetzung mit dem Sterben. Das ist eines der zentralen Ergebnisse der Umfrage „Sterben in Deutschland – Wissen und Einstellungen zum Sterben“, die am 06.10.17 veröffentlicht wurde.

Die vom Deutschen Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) in Auftrag gegebene repräsentative Bevölkerungsbefragung wollte unter anderem wissen, wo die Menschen sterben möchten, ob sie sich gut genug über Hospiz- und Palliativangebote informiert fühlen, wie sinnvoll sie eine Patientenverfügung finden und an wen sie sich mit ihren Fragen zur Begleitung am Lebensende wenden würden.

Weiter zu den Ergebnissen der DHPV-Befragung zu „Sterben in Deutschland – Wissen und Einstellungen zum Sterben“ auf www.sterbehilfe-debatte.de


09.07.17: Sterbehilfe-Debatte.de: Relaunch von Infoportal zu Palliativmedizin und Hospizarbeit contra Sterbehilfe und Suizidbeihilfe

Logo InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik DeutschlandAm 8. Juli 2017 wurde das völlig überarbeitete Infoportal www.Sterbehilfe-Debatte.de von der InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland freigeschaltet. Es bietet umfassende Informationen zum Thema pro menschenwürdige Pflege, Palliativmedizin und Hospizarbeit contra Sterbehilfe und Suizidbeihilfe.

Mehr zum Relaunch des Infoportal www.Sterbehilfe-Debatte.de


02.06.17: Ad-Hoc-Empfehlung veröffentlicht: Ethikrat verneint Anspruch auf staatliche Unterstützung bei Suizid

Der Deutsche Ethikrat empfiehlt in einer am 01.06.17 veröffentlichten Ad-Hoc-Empfehlung, der gebotenen Achtung individueller Entscheidungen über das eigene Lebensende keine staatliche Unterstützungsverpflichtung zur Seite zu stellen. Damit widerspricht der Ethikrat dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.03.17.

Weiter zur Pressemitteilung des Ethikrates zur Ad-Hoc-Empfehlung


PM 23.05.17: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur privaten Einfuhr des Hinrichtungsmittels Pentobarbital für Suizidzwecke wird durch haarsträubende Argumente begründet

aefdl-logoMünster. Vor wenigen Tagen hat das Bundesverwaltungsgericht die Begründung zu dem umstrittenen Urteil vom 2. März 2017 geliefert, das die private Einfuhr von Pentobarbital für Suizidzwecke erlaubt.
„Diese Begründung ist haarsträubend“, sagte heute Prof. Paul Cullen, Vorsitzender des Vereins „Ärzte für das Leben“ in Münster.

Zur ÄfdL-Pressemitteilung zur Begründung des Bundesverwaltungsgerichtsurteils zur Suizidbeihilfe


03.03.17: Ärzte für das Leben e.V. entsetzt über Gerichtsurteil zum Erwerb von Betäubungsmittel zur Selbsttötung

aefdl-logoDas allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG umfasst auch das Recht eines schwer und unheilbar kranken Patienten, zu entscheiden, wie und zu welchem Zeitpunkt sein Leben beendet werden soll, vorausgesetzt, er kann seinen Willen frei bilden und entsprechend handeln. Daraus kann sich im extremen Einzelfall ergeben, dass der Staat den Zugang zu einem Betäubungsmittel nicht verwehren darf, das dem Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermöglicht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 02.03.17 entschieden. Ärzte für das Leben e.V. zeigten sich in einer Pressemitteilung vom 03.03.17 bestürzt über das Urteil.

Ärzte für das Leben e.V. entsetzt über Gerichtsurteil zum Erwerb von Betäubungsmittel zur Selbsttötung
Münster – Diese Regelung geht selbst über die Situation in der Schweiz hinaus.
PRESSEMITTEILUNG Ärzte für das Leben e.V. 03.03.17

Siehe ergänzend:

Zugang zu einem Betäubungsmittel, das eine schmerzlose Selbsttötung ermöglicht, darf in extremen Ausnahmesituationen nicht verwehrt werden
PRESSEMITTEILUNG Bundesverwaltungsgericht 02.03.17

Themenspecial der InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik auf www.sterbehilfe-debatte.de zum Gerichtsurteil mit umfangreicher Presseschau.


01.02.17: Ärzte für das Leben zur Euthanasie-Gedenkstunde im Bundestag: „Inklusion statt Selektion für Menschen mit Down Syndrom“

aefdl-logoMünster 31.01.17. Am 27. Januar 2017 wurde im Deutschen Bundestag in der Gedenkstunde zum Holocaust erstmals an das Schicksal der ca. 300.000 Opfer des Euthanasie-Programms der Nationalsozialisten erinnert. Der 38-jährige Schauspieler und Synchronsprecher Sebastian Urbanski, welcher das Down Syndrom hat, erinnerte an kranke und behinderte Menschen, die als “Lebensunwerte“ getötet wurden.

Der Verein Ärzte für das Leben e.V. machte vor diesem Hintergrund darauf aufmerksam: So wertvoll und begrüßenswert die wachsende Achtung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der heutigen Gesellschaft ist, so sehr muss es zu bedenken geben, dass in mehr als 95% der Schwangerschaften, bei denen eine vorgeburtliche Diagnostik auf ein hohes Risiko für Down Syndrom hinweist, die betroffenen Kinder durch Abtreibung getötet werden. In Deutschland kann sogar bei Hinweis auf Down Syndrom eine Abtreibung bis unmittelbar vor der Geburt vorgenommen werden.

Weiter zur ÄfdL-Pressemitteilung zur Euthanasie-Gedenkstunde im Bundestag

Ergänzende Informationen:

Bundestag erinnert an die Opfer der „Euthanasie“ im NS-Staat
MITTEILUNG Deutscher Bundestag vom 27.01.17 mit allen Reden und Videos zur Veranstaltung


2016

27.12.16: Arbeitsbündnis „Kein assistierter Suizid in Deutschland!“ reicht Verfassungsbeschwerde gegen § 217 StGB ein

Arbeitsbündnis Kein assistierter Suizid in Deutschland!Das Arbeitsbündnis „Kein assistierter Suizid in Deutschland!“ hat im Dezember 2016 eine Verfassungsbeschwerde gegen den neuen § 217 StGB initiiert und mit Hilfe des renommierten Verfassungsrechtlers Dr. Christoph Partsch aus Berlin eingereicht. Dies teilte das Bündnis am 17.12.16 in einer Presseaussendung mit.

Weiter zur Pressemitteilung des Arbeitsbündnisses vom 17.12.16 (PDF-Format)

Ergänzende Informationen:

Schon ein Dutzend Verfassungs­beschwerden zur Suizidbeihilfe
AERZTEBLATT.DE 19.12.16


27.10.16:PDF Cullen, Paul: Suizidbeihilfe: Der Arzt als Tötungshelfer?

Prof. CullenAus ETHICA 24 (2016) 3, S. 217 – 231
Interdisziplinäre Zeitschrift für Wissenschaft, Forschung, Lehre und Verhalten

Hier veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung des Resch Verlag, Innsbruck


PM 16.10.16: Suizidbeihilfe für gesunde lebensmüde Ältere: Ärzte für das Leben e.V. bestürzt über niederländischen Gesetzesvorstoß

Logo Ärzte für das Leben e.V.Der Verein „Ärzte für das Leben“ ist zutiefst bestürzt über Meldungen aus den Niederlanden, dass die dortige Regierung Überlegungen anstellt, Suizidbeihilfe bei „älteren“ gesunden Menschen, die des Lebens überdrüssig sind, zu erlauben.
„Besonders beunruhigen“ sagte Prof. Paul Cullen, Vorsitzender des Vereins, „muss der Hinweis in einem Brief von Gesundheitsminsterin Edith Schippers und Justizminister Ard van der Steur an das niederländische Parlament, dass der „Todeshelfer“ einen „medizinischen Hintergrund“ haben soll.“

Weiter zur ÄfdL-Pressemitteilung vom 16.10.16 zur Sterbehilfe-Debatte in den Niederlanden


PM 21.09.16: Ärzte für das Leben zur ersten ärztlichen Tötung eines Minderjährigen auf Verlangen in Belgien: „Schwerkranke Kinder und Jugendliche brauchen unsere Hilfe und unseren Beistand. Niemals dürfen wir Ärzte uns dafür hergeben, sie vorsätzlich zu töten.“

aefdl-logoDer Verein „Ärzte für das Leben“ ist über die Nachricht, dass belgische Kollegen ein unheilbar krankes Kind aktiv getötet haben, zutiefst bestürzt.
Wie Prof. Paul Cullen, Vorsitzender des Vereins bereits in der vor wenigen Monaten geführte Debatte um den ärztlich assistierten Suizid in Deutschland mehrfach betont hat, „kann die vorsätzliche Tötung eines schwerkranken Patienten durch seinen Arzt nie die Lösung sein.“

Weiter zur ÄfdL-Pressemitteilung vom 21.09.16


20.09.16: Rückblick / Fazit zum Marsch für das Leben 2016

Banner Marsch für das Leben 2016Unter dem Motto „Jeder Mensch ist gleich wertvoll – kein Kind ist unzumutbar“ fand am 17.09.2016 in Berlin der 12. Marsch für das Leben statt. Dabei gab es bewegende Aufrufe und Bekenntnisse. Nachfolgend die Pressemitteilung des Bundesverband Lebensrecht (BVL) mit einem Rückblick und Fazit zum Marsch für das Leben.

Weiter zur BVL-Pressemitteilung vom 19.09.16

Siehe ergänzend: PDF Rede Prof. Paul Cullen, 1.Vorsitzender Ärzte für das Leben e.V. beim Marsch für das Leben, Berlin, 17.09.16


25.08.16 Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit staatlicher Schutzpflicht nicht vereinbar

Es verstößt gegen die Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, dass hilfsbedürftige Menschen, die stationär in einer nicht geschlossenen Einrichtung behandelt werden, sich aber nicht mehr aus eigener Kraft fortbewegen können, nach geltender Rechtslage nicht notfalls auch gegen ihren natürlichen Willen ärztlich behandelt werden dürfen. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit einem am 25.08.16 veröffentlichtem Beschluss entschieden. Der Gesetzgeber habe die festgestellte Schutzlücke unverzüglich zu schließen.

Mehr dazu in der ausführlichen Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. August 2016


13.07.16: Leserbrief „NS-„Euthanasie“: Noch nicht überwunden“

Prof. CullenLeserbrief von Prof. Dr. Paul Cullen zum Artikel im Deutschen Ärzteblatt 24/2016: „Damals glaubte man doch den Ärzten“ von Jennifer Meyer-Ueding.

Im Artikel ging es darum, dass zwischen 1941 und 1945 in der „Kinderfachabteilung“ der Landes-Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg 300 bis 350 Kinder und Jugendliche ermordet wurden.
Prof. Cullen warnt vor Parallen in heutigen Debatten über Präimplantationsdiagnostik (PID), nicht-invasive Pränataltests und ärztliche Suizidbeihilfe.

Zum Leserbrief in Deutsches Ärzteblatt 2016; 113(27-28): A-1319 / C-1091 vom 11.07.16
(Dort gibt es auch den zugehörigen Artikel)


15.03.16: Konferenz des Europäischen Zentrums für Recht und Gerechtigkeit (ECLJ) zu Gewissensfreiheit von Ärzten, Hebammen und Apothekern

Anlässlich einer Konferenz des Europäischen Zentrums für Recht und Gerechtigkeit (ECLJ) am Sitz der Vereinten Nationen in Genf hat der UN-Sonderberichterstatter für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Professor Heiner Bielefeldt, sich für das Recht des medizinischen Personals ausgesprochen, aus Gewissensgründen die Beteiligung an Abtreibung oder Sterbehilfe abzulehnen. Mehr dazu in einem ausführlichen Bericht der Nachrichtenagentur ZENIT.org

Für Gewissensfreiheit von Ärzten, Hebammen und Apothekern
Konferenz des Europäischen Zentrums für Recht und Gerechtigkeit (ECLJ) in Genf
ZENIT.ORG 14.03.16


2015

13.11.15: Sterbehilfe – Man muss sehr genau hinschauen, was hier gerade passiert

Eine sehr glatte, schiefe Ebene: Wer kann nach der Bundestagsentscheidung sicherstellen, dass in jedem Fall die Grenze zwischen Beihilfe zum Suizid und Sterben auf Verlangen nicht überschritten wird?
kath.net-Kommentar von Prof. med. Paul Cullen, 1. Vorsitzender Ärzte für das Leben
KATH.NET 13.11.15


PM 06.11.15: „Ärzte für das Leben“ rufen zur Wachsamkeit auf nach Sterbehilfe-Abstimmung im Bundestag

Logo Ärzte für das Leben e.V.Der Verein „Ärzte für das Leben“ zeigt sich nach der heutigen Abstimmung im Bundestag für den Gesetzesentwurf von Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) besorgt.

„Wie aus den vielen Redebeiträgen im Plenum erneut erkennbar wurde, ist es Intention dieses Entwurfs, dass es Ärzten erlaubt sein soll, Beihilfe zur Selbsttötung zu leisten, sofern diese Tätigkeit nicht auf Wiederholung ausgelegt ist, also geschäftsmäßig wird“, bemerkte Prof. Paul Cullen, Vorsitzender des Vereins.

Zur Pressemitteilung: „Ärzte für das Leben“ rufen zur Wachsamkeit auf nach Sterbehilfe-Abstimmung im Bundestag


06.11.15: Geschäftsmäßige Hilfe zum Suizid wird bestraft

Die Sterbehilfe wird in Deutschland neu geregelt. Der Bundestag entschied sich am Freitag, 6. November 2015, für die Annahme eines von den Abgeordneten Michael Brand (CDU/CSU), Kerstin Griese (SPD), Kathrin Vogler (Die Linke) und Dr. Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen) und anderen fraktionsübergreifend initiierten Gesetzentwurfs (18/5373).
MITTEILUNG Deutscher Bundestag 06.11.15

Anm.: Dort gibt es die Drucksachen und das Video zur Debatte sowie die Abstimmungsergebnisse


03.11.15: Assistenz im Leben ist ärztlicher Auftrag!

Dr. med. Maria Overdick-GuldenZur aktuellen Debatte um die Suizidbeihilfe
Von Dr. med. Maria Overdick-Gulden, Trier
Leserbrief veröffentlicht in: „Die Tagespost“am 03.11.15, Nr. 131

Weiter zum Beitrag „Assistenz im Leben ist ärztlicher Auftrag!“


26.10.15: „Wir wollen den Weg der Euthanasie nicht beschreiten“

Prof. CullenAm 6. November entscheidet der Bundestag über die gesetzliche Neuregelung der Beihilfe zum Suizid – Zwischenruf eines Arztes.
Von Paul Cullen

Zum Beitrag „Wir wollen den Weg der Euthanasie nicht beschreiten“, erschienen in „Die Tagespost“ am 23.10.15

Siehe ergänzend:

25.10.15: Aktionsaufrufe gegen Suizidbeihilfe

Seit geraumer Zeit gibt es Aktionswebseiten, über die Sie Ihre Bundestagsabgeordneten zur gesetzliche Neuregelung der Beihilfe zum Suizid anschreiben können. Machen Sie mit!


22.09.15: Marsch für das Leben in Berlin 2015 – Lohmann: „Unser Marsch wächst. Und das ist gut so“

Marsch für das leben 2015 BerlinAm Marsch für das Leben in Berlin am 19.09.15 nahmen in diesem Jahr mehr als 7.000 Personen teil. Damit stieg die Zahl der Teilnehmer wieder im Vergleich zu den Vorjahren (2013: 4.500 Teilnehmer, 2014: 5.000 Teilnehmer).
Organisiert wurde der Marsch, an dem auch „Ärzte für das Leben e. V.“ teilnahmen, vom Bundesverband Lebensrecht (BVL)

Mehr dazu in der Pressemitteilung des BVL vom 20. und 21.09.15

PDF Rede von Prof. Dr. Paul Cullen, erster Vorsitzender der Ärzte für das Leben beim Marsch für das Leben am 19. September 2015 vor dem Bundeskanzleramt in Berlin.

Ausführliche Video-Dokumentation zum Marsch für das Leben 2015 auf Youtube


17.09.15, ergänzt am 21.09.15: Offener Brief gegen ärztliche Beihilfe zum Suizid

In einem offenen Brief appellieren mehr als 350 Ärztinnen und Ärzte an die Ärzteschaft, keine Beihilfe zum Suizid zu leisten. „Vielmehr besteht unsere Aufgabe als Ärzte auch darin, das Leid unserer Patienten zu lindern und ihnen mitmenschlichen Beistand, Zuwendung und Fürsorge entgegen zu bringen“, heißt es darin.

Der offene Brief wurde von Eckhard Piegsa, Kinderarzt in Bremen, und Paul Cullen, Internist und Labormediziner in Münster, initiiert und am 16.09.15 auf aerzteblatt.de veröffentlicht. Der aktuelle Brief ist eine Replik auf einen im Mai in Form einer Anzeige in der „Ärztezeitung“ veröffentlichten offenen Brief deutscher Ärztinnen und Ärzte, die sich darin für Freitodbegleitungen als mit dem ärztlichen Berufsethos vereinbar aussprechen.

Weitere Infos:

Offener Brief gegen ärztliche Beihilfe zum Suizid
AERZTEBLATT.DE 16.09.15

350 Ärzte protestieren in einem offenen Brief gegen ärztlich assistierten Suizid
Jetzt veröffentlicht: „Offene Brief“ auf der Webseite des Deutschen Ärzteblatts
PRESSEMITTEILUNG Prof. Dr. P. Cullen 21.09.15


20.09.15: PDF Assistierter Suizid überschreitet Grenze zur Euthanasie

Am 6.11.2015 soll der Deutsche Bundestag über vier Gesetzentwürfe zum assistierten Suizid abstimmen. Drei der vier Gesetzentwürfe fordern, dass die Beihilfe zur Selbsttötung eines Menschen – auch für Ärzte – rechtlich ausdrücklich zugelassen werden soll. Eine Zustimmung des Bundestages wäre ein beispielloser Wertebruch in der deutschen Nachkriegsgeschichte.
PRESSEMITTEILUNG Arbeitsbündnis „Kein assistierter Suizid in Deutschland!“ 20.09.15


18.08.15: Arbeitsbündnis „Kein assistierter Suizid in Deutschland!“: Der Lebensschutz in Deutschland ist wieder in Gefahr

Arbeitsbündnis Kein assistierter Suizid in Deutschland!Am 15. August 2015 fand das erste Arbeitstreffen des Arbeitsbündnisses „Kein assistierter Suizid in Deutschland!“ in Köln statt. Etwa 50 besorgte Bürgerinnen und Bürger, darunter Ärzte, Juristen, Pädagogen, Betriebswirtschaftler sowie Angehörige anderer Berufsgruppen diskutierten über die vier Gesetzentwürfe zum assistierten Suizid, die am 6. November 2015 im Deutschen Bundestag zur Abstimmung kommen sollen. Alle Teilnehmer waren sich einig, dass kein Gesetz beschlossen werden darf, das den assistierten Suizid ausdrücklich zulässt.

Mehr in der PDF Pressemitteilung des Arbeitsbündnisses vom 16.08.15 auf der Webseite des „Kein assistierter Suizid in Deutschland!“


02.07.15: Bundestagsdebatte zum Verbot der Suizidbeihilfe

Sterbebegleitung zwischen Verbot und Liberalisierung
Der Bundestag hat am Donnerstag, 2. Juli 2015, intensiv über eine mögliche Regelung zur Sterbehilfe debattiert. Im Mittelpunkt der möglichen Regelung steht dabei die Frage nach dem assistierten Suizid, das heißt, wer Sterbewilligen unter welchen Umständen helfen darf.
MITTEILUNG Deutscher Bundestag 02.07.15
Anm.: Dort gibt es auch alle Gesetzentwürfe


22.06.15: Sterbehilfe und Arztsein

Prof. CullenKommentar zur aktuellen Sterbehilfe-Debatte von Prof. med. Paul Cullen, 1. Vorsitzender Ärzte für das Leben, erschienen auf kath.net

Münster. Schon mit den Begriffen fangen die Schwierigkeiten an: Bedeutet Sterbehilfe nur Hilfe beim Sterben oder doch eher Hilfe zum Sterben? Schaut man nach Entsprechungen in anderen Sprachen um, zum Beispiel in meiner eigenen Muttersprache Englisch, so werden Übersetzungen vorgeschlagen wie „mercy killing“, „assisted dying“, „assisted suicide“, oder „euthanasia“, die allesamt eher der zweiten Bedeutung des Wortes zuzuordnen sind.

Weiter zum Kommentar „Sterbehilfe und Arztsein“


19.05.15: Einladung zur 20. Jahrestagung des Vereins „Ärzte für das Leben“ vom 19. bis 20. Juni 2015 in Fulda

aefdl-logoVom 19. bis 20. Juni 2015 veranstalten Ärzte für das Leben e.V. in Fulda ihre 20. Jahrestagung in Koorperation mit der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.. Thema ist diesmal: „Ärztlich-assistierter Suizid – eine Absage an das Arzt-Sein?“.

Zum ausführlichen Programm und zur Anmeldung


23.04.15: Appell von Professor Robert Spaemann zur Woche für das Leben

In der Woche für das Leben appelliert Professor Robert Spaemann eindringlich an uns Ärzte:

Sterbehilfe? Euthanasie? ‚Wir müssen JETZT auf die Bremse treten!‘
„Täuschen wir uns nicht: Der Druck auf Menschen, sich töten zu lassen – Menschen, die leben, aber deren Sterben begonnen hat –, wird unvermeidlich. In den Niederlanden hat er längst eingesetzt.“
Von Prof. Robert Spaemann
KATH.NET 20.04.15

Auf der Webseite des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL) gibt es weitere Vorträge aus der BVL-Fachtagung „Du sollst nicht töten … lassen – Grenzen der Selbstbestimmung“ am 18.04.15 in Hamburg, aus der der obige Text stammt.


2014

11.11.14: Ärzte für das Leben e.V.: Beihilfe zum Suizid mit Beruf des Arztes nicht vereinbar

aefdl-logo Im Vorfeld der am 13. November im Deutschen Bundestag geplanten „Orientierungsdebatte“ zur gesetzlichen Regelung des ärztlich assistierten Suizids stellt der Verein „Ärzte für das Leben“ erneut klar, dass er jegliche Form einer gesetzlichen Zulassung des ärztlich assistierten Suizids ablehnt.

Mehr in der ÄfdL-Pressemitteilung vom 11.11.14 zur Sterbehilfe-Debatte

Vor dem Hintergrund der anstehenden Debatte gab es im Berliner Tagesspiegel einen bemerkenswerten Artikel eines ALS-Kranken:

Lebenshilfe statt Sterbehilfe
Von Benedict Maria Mülder
Am Donnerstag debattiert der Bundestag über ärztlich assistierten Suizid. Lesen Sie hier das Plädoyer des an ALS erkrankten Benedict Maria Mülder. Er ist gelähmt und kann nur noch mit seinen Augen schreiben.
TAGESSPIEGEL 11.11.14


13.10.14: Bericht vom „Marsch für das Leben“, Berlin am 20.09.2014

Bild Marsch für das Leben 2014Am 20. September fand in Berlin zum zehnten Mal der „Marsch für das Leben“ mit einer Rekordbeteiligung von mehr als 5.000 zumeist jungen Menschen statt. Dieser Schweige-Marsch dient der Wahrung und Verteidigung des Rechts jedes Menschen auf Leben – von der Zeugung bis zu seinem natürlichen Tod – und stand unter dem Motto „Ja zum Leben: Für ein Europa ohne Abtreibung und Euthanasie“. Er begann mit einer einstündigen Kundgebung vor dem Bundeskanzleramt, zog zwei Stunden lang durch die Berliner Innenstadt und endete mit einer gottesdienstlichen Versammlung vor dem Berliner Dom.

Mehr im ausführlichen Bericht vom „Marsch für das Leben“ 2014


26.09.14: Klare Positionen: Deutsche Bischofskonferenz bekräftigt ablehnende Haltung zu Sterbehilfe und Suizidbeihilfe

Banner DBKDie Deutsche Bischofskonferenz hat anlässlich ihrer Herbst-Vollversammlung in Fulda erneut ihre Haltung zur Sterbehilfe bekräftigt. In ihrer Stellungnahme spricht sie sich nachdrücklich gegen alle Formen der aktiven Sterbehilfe und der Beihilfe zur Selbsttötung aus.

Mehr im Themenspecial zur Stellungnahme der Deutschen Bischofskonferenz zu Sterbehilfe und Suizidbeihilfe auf www.sterbehilfe-debatte.de


21.09.14: Marsch für das Leben endet mit ökumenischem Gottesdienst – Mehr als 5000 Teilnehmer.

Banner Marsch für das Leben 2014Vorsitzender Martin Lohmann: „Die Pro- Life-Bewegung ist im Aufwind – national wie international“.

Nach konservativen polizeilichen Schätzungen nahmen in diesem Jahr mindestens 5.000 Personen am Marsch für das Leben in Berlin teil. Damit stieg die Zahl der Teilnehmer wieder im Vergleich zum Vorjahr (2013: 4.500 Teilnehmer). Der Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht Martin Lohmann freut sich über diese Steigerung: „Die Pro-Life-Bewegung ist im Aufwind – national wie international. Auch und gerade unter jüngeren Menschen wächst die Sensibilität für das Leben. Dies belegen die zahlreichen jugendlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer beim diesjährigen Schweigemarsch – ein eindrucksvolles und friedliches Zeugnis für das Leben!“

Mehr dazu in der Pressemitteilung des BVL zum Marsch für das Leben 2014
und unter www.marsch-fuer-das-leben.de


21.08.14: Sterbehilfe-Debatte: Ärzte für das Leben e.V. gegen jede Form der Suizidbeihilfe

aefdl-logoMünster. In der derzeitigen Debatte um aktive Sterbehilfe sprechen sich die Ärzte für das Leben (ÄfdL e.V.) nicht nur konsequent gegen jegliche Form kommerzieller oder organisierter Sterbehilfe aus, sondern gegen jedes medizinische Eingreifen in Tötungsabsicht, sei es „verlangt“ oder aus Mitleid begründet.

Mehr dazu in unserer Pressemitteilung: Ärzte für das Leben e.V. gegen jede Form der Suizidbeihilfe


17.08.14: Aufruf zur Teilnahme am „Marsch für das Leben“ 2014

Banner Marsch für das Leben 2014Am Samstag, 20. September 2014, startet um 13.00 Uhr vor dem Bundeskanzler-Amt in Berlin der diesjährige „Marsch für das Leben“. Die Veranstaltung des Bundesverband Lebensrecht (BVL) steht unter dem Motto:
„JA zum Leben – für ein Europa ohne Abtreibung und Euthanasie“.

Nachfolgend finden Sie einen Aufruf zur Teilnahme von Prof. Dr. med. Ulf Runne.

PDF Aufruf zur Teilnahme am „Marsch für das Leben“ 2014
von Prof. Dr. med. Ulf Runne

www.marsch-fuer-das-leben.de
Infowebseite des BVL zum „Marsch für das Leben“ mit organisatorischen Details und Rückblick auf vergangene Veranstaltungen.

 


15.01.14: Pressemitteilung zur Debatte um Sterbehilfe und Pille danach: Ärzte für das Leben e.V. begrüßen Akzente der neuen Bundesregierung in Sachen Lebensrecht

aefdl-logoIn den Debatten um Sterbehilfe bzw. Suizidbeihilfe sowie die Freigabe der sogenannten „Pille danach“ hat die neue Bundesregierung in den letzten Wochen in zwei Fragen des Lebensrechts positive Akzente gesetzt. Ärzte für das Leben e.V. haben dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht.

Sterbehilfe und Pille danach: Ärzte für das Leben e.V. begrüßen Akzente der neuen Bundesregierung in Sachen Lebensrecht
PRESSEMITTEILUNG Ärzte für das Leben e.V. 15.01.14


2013

18.01.13: Sterbehilfe-Debatte: Ärzte für das Leben e.V. bekräftigen Forderung nach generellem Verbot der Suizidbeihilfe

aefdl-logoMünster. Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um ein Verbot der Suizidbeihilfe haben die Vorsitzenden des Vereins „Ärzte für das Leben e.V.“ (ÄfdL) noch einmal klar Position bezogen und sich gegen den vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ausgesprochen.

Zur Pressemitteilunhg Ärzte für das Leben e.V. 18.01.13 zur Debatte um Suizidbeihilfe


2012

30.11.12: (Keine) Erste Bundestags-Beratung am 29.11.12 zu Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung

Screenshot Video BundestagssitzungAm 29.11.12 stand im Plenum des Deutschen Bundestages die Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung auf der Tagesordnung. Beraten wurde bei Aufruf des Tagesordnungspunktes Nr. 40 zu nächtlicher Stunde um 23.55 Uhr faktisch jedoch nicht. Die Abgeordneten einigten sich wie interfraktionell vorgeschlagen einhellig darauf, den Gesetzentwurf an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen und die Reden nur schriftlich zu Protokoll zu geben. Damit war das seit langem umstrittene Thema nach knapp einer Minute vorerst wieder abgehakt.

Mehr im Themenspecial auf www.sterbehilfe-debatte.de: (Keine) Erste Bundestags-Beratung am 29.11.12 zu Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung


30.09.12: Leserbriefe zur Sterbehilfedebatte und Pränataldiagnostik

1. Auf den im Blatt der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe – unter „Standpunkt Berufspolitik“ Ausgabe 5 / 2012 vom 27.09.12 – erschienenen Artikel PDF „Die Diskussion um aktive Sterbehilfe scheitert an der Grenze der ärztlichen Berufs- und Standesethik“ von Martin Steinberg antwortet Prof. Cullen, 1. Vorsitzender der ÄfdL e.V. in einem PDF Leserbrief vom September 2012.

2. Von den beiden Vorsitzenden der ÄfdL e.V. wurde im Deutschen Ärzteblatt 2012; 109(39) vom 28.09.12 folgender Brief zur Pränataldiagnostik veröffentlicht:

Pränataldiagnostik: Verwerflich
Leserbrief von Prof. Dr. med. Paul Cullen und Dr. Erwin Grom zu:

Der Test auf Trisomie 21 aus dem Blut von Schwangeren könnte zu einem Paradigmenwechsel in der Pränataldiagnostik führen (DÄ 25/2012: „Paradigmenwechsel“ von Wolfram Henn und Dagmar Schmitz).
Deutsches Ärzteblatt 2012; 109(39): A-1934 / B-1576 / C-1548 vom 28.09.12
Anm.: Dort gibt es auch den Link zum darauf bezogenen Artikel.


04.07.12: Bundesärztekammer lehnt den ärztlich assistierten Suizid ab.

Die Bundesärztekammer hat sich mehrfach gegen den ärztlich assistierten Suizid ausgesprochen. Nachfolgend finden Sie eine kurze Zusammenfassung mit Zitaten.

Zusammenfassung: Bundesärztekammer lehnt den ärztlich assistierten Suizid ab


15.06.12: Sterbehilfe-Debatte: Ärzte für das Leben e.V. fordert generelles Verbot der Suizidbeihilfe

aefdl-logoDerzeit wird über ein Verbot der Förderung der Suizidbeilfe debattiert. Hierzu hat das Bundesjustizminiserium einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ vorgelegt. Ärzte für das Leben e.V. lehnt den derzeitigen Referenten-Entwurf als nicht ausreichend ab. Mehr dazu in unserer Pressemitteilung.

Pressemitteilung vom 15.06.12 zur Sterbehilfe-Debatte: Ärzte für das Leben e.V. fordert generelles Verbot der Suizidbeihilfe


07.04.12: Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts: Kein uneingeschränktes Verbot der Überlassung todbringender Medikamente an Sterbewillige

Die Ärztekammer kann nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin kein uneingeschränktes Verbot der Überlassung todbringender Medikamente an Sterbewillige gegenüber einem Arzt aussprechen. Dieses Urteil fällte die 9. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts am 30.03.12 (AZ: VG 9 K 63.09).

Mehr im Themenspecial auf www.sterbehilfe-debatte.de: Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts: Kein uneingeschränktes Verbot der Überlassung todbringender Medikamente an Sterbewillige


2011

08.06.11: Deutscher Ärztetag: Richtunsgweisende Beschlüsse zur Präimplantationsdiagnostik, Sterbehilfe und Suizidbeihilfe und Organspende

Beim 114. Deutschen Ärztetag in Kiel vom 31. Mai bis 3. Juni 2011 haben die Delegierten einige biopolitisch richtunsgweisende Beschlüsse gefasst. (Siehe dazu das Beschlussprotokoll und weitere Papiere zum 114. Deutschen Ärztetag.)

Nachfolgend finden Sie die Pressemitteilungen der Bundesärztekammer sowie eine Presseerklärung unseres Vereins zum PID-Beschluss und der Klarstellung zur Tötung auf Verlangen sowie dem medizinisch assistierten Suizid.

Ärztetag: Ärzte dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten
Kiel. „Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“ Der Deutsche Ärztetag in Kiel hat diese Neuformulierung der (Muster-)Berufsordnung (MBO) beschlossen, um Ärztinnen und Ärzten mehr Orientierung im Umgang mit sterbenden Menschen zu geben.
PRESSEMITTEILUNG Bundesärztekammer 01.06.11

Organspende: Ärztetag plädiert für Informations- und Selbstbestimmungslösung mit Erklärungspflicht
In Deutschland warten 12.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Jeden Tag sterben drei Patienten, weil nicht rechtzeitig ein passendes Organ zur Verfügung steht. Um die Zahl der Spenderorgane zu erhöhen, hat sich der 114. Deutsche Ärztetag in Kiel dafür ausgesprochen, die Information der Bevölkerung über die Möglichkeiten der Organspende und der Transplantationsmedizin zu intensivieren.
PRESSEMITTEILUNG Bundesärztekammer 01.06.11

Deutscher Ärztetag: Ärzte für das Leben e.V. begrüßen Klarstellung zur Suizidbeihilfe – Kritik am PID-Beschluss
München. Ärzte für das Leben e.V. begrüßen den Beschluss des Deutschen Ärztetages in Kiel, in der (Muster-)Berufsordnung (MBO) zu verankern, dass die Tötung auf Verlangen sowie der medizinisch assistierte Suizid dem Arztberuf widersprechen.
PRESSEMITTEILUNG Ärzte für das Leben e.V. 06.06.11


28.05.11: Kurswechsel zur Eindeutigkeit

Die Bundesärztekammer bereitet nach der herben Kritik an ihren kürzlich geänderten Grundsätzen zur ärztlichen Sterbebegleitung und dem wachsenden Widerstand diverser Landesärztekammern eine Präzisierung zur Sterbehilfe und Suizidbegleitung in ihrer Muster-Berufsordnung vor. Mehr dazu in den folgenden Beiträgen.

Ethik in der Berufsordnung: Unmissverständlich
Stüwe, Heinz
„Kurswechsel“ – das war der Begriff aus Zeitungsüberschriften zur Jahreswende 2010/2011, der eine heftige Diskussion über die Haltung der verfassten Ärzteschaft zur Sterbebegleitung ausgelöst hat.
Deutsches Ärzteblatt 2011; 108(20) 20.05.11

Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, zur geplanten Novellierung des Paragraphen 16 der (Muster)-Berufsordnung „Beistand für Sterbende“ durch den 114. Deutschen Ärztetag
Bundesärztekammer 10.05.11


04.05.11: Jahrestagung: Ärzte für das Leben e. V. warnen vor missverstandener Selbstbestimmung bei Abtreibung und Sterbehilfe

Vom 29. April bis 1. Mai fand das 16. Kooperationsseminar der Ärzte für das Leben e.V. mit der Hanns-Seidel-Stiftung im Bildungszentrum Kloster Banz bei Bad Staffelstein statt. Thema war die Rolle des Arztes in der Frage der „Selbstbestimmung“ am Anfang und Ende des Lebens. Fazit der Tagung: die Rückbesinnung auf eine Kunst verantwortlichen Lebens und Sterbens sowie auf die Freiheit ärztlicher Berufsausübung ist von existenzieller Bedeutung – für den Einzelnen wie für uns alle.
Mehr dazu in der ausführlichen Pressemitteilung.

Jahrestagung: Ärzte für das Leben e. V. warnen vor missverstandener Selbstbestimmung bei Abtreibung und Sterbehilfe
Pressemitteilung Ärzte für das Leben e.V. 04.05.11

Ergänzend finden Sie dazu die Vorträge zum Symposium 2011 und das Programm.


28.03.11: Endgültiges Programm 16. Kooperations-Seminar Mai 2011 abrufbar

Vom 29. April – 01. Mai 2011 findet das 16. Kooperationsseminar der Ärzte für das Leben mit der Hanns-Seidl-Stifung in Kloster Banz statt.
Thema: „Die Frage nach der ‚Selbstbestimmung‘ am Anfang und am Ende des Lebens und die Rolle des Arztes“

Ausführliches Programm und weitere Details…


23.03.11: Bundesärztekammer legt Forschungsbericht „Medizin und Nationalsozialismus“ vor

BÄK legt Forschungsbericht „Medizin und Nationalsozialismus“ vor
Gedenkstunde in Berlin für die Opfer der während des Nationalsozialismus von Ärzten begangenen Verbrechen
PRESSEMITTEILUNG Bundesärztekammer 23.03.11

Ärzte im Nationalsozialismus
BMG, BÄK und KBV verleihen Forschungspreis für historische Aufarbeitung
Berlin – Bei jungen Ärztinnen und Ärzten Interesse für das Thema Medizin und Nationalsozialismus wecken – das ist eines der Hauptziele des Forschungspreises zur Rolle der Ärzteschaft in der Zeit des Nationalsozialismus.
Gemeinsame PRESSEMITTEILUNG des Bundesministeriums für Gesundheit BMG, der Bundesärztekammer und der KBV, 23.03.2011

Mediziner im Nationalsozialismus: Jeder zweite Arzt war Mitglied in Hitlers Partei
Von Rainer Woratschka
Die Ärzteschaft will die Vergangenheit des eigenen Berufsstandes vor 1945 weiter erforschen lassen – und vor allem auch die Kontinuitäten, die es bis in die Nachkriegszeit hinein gegeben hat.
TAGESSPIEGEL 24.03.11

Kurzkommentar von Dr. Maria Overdick-Gulden:

Der Forderung von Herrn Prof. Hoppe ist nichts hinzuzufügen. So fasste Hippokrates seine berufliche Selbstbestimmung auf. Doch auch wir sind Kinder unserer Zeit mit ihren Trends zu einer „Kultur des Todes“, in welcher die Tötung von Menschen durch Bioexperten mit Spezialkenntnis für die Phase vorgeburtlichen Lebens sowie durch Suizidhelfer zur „Wohltat“ und zur „sozialen Dienstleistung“ umdefiniert werden soll. Wie werden unsere Nachfahren urteilen?


18.02.11: Überarbeitete Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung

Am 17.02.11 hat die Bundesärztekammer ihre überarbeiteten „Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung“ vorgestellt. Nachfolgend finden Sie die Pressemitteilung der BÄK, die Stellungnahme sowie unsere Presseerklärung dazu.

Mitwirkung an der Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe
BÄK stellt überarbeitete Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung vor
PRESSEMITTEILUNG Bundesärztekammer 17.02.11

PDF Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung
Veröffentlicht am 17.02.11

Ärzte für das Leben e.V. kritisieren neue Bundesärztekammer-Grundsätze zur Sterbebegleitung
(München). Ärzte für das Leben e. V. sind empört über den am Donnerstag vorgestellten Beschluss der Bundesärztekammer, Ärzten die Assistenz beim Suizid freizustellen und es dem einzelnen Arzt zu überlassen, nicht nur bei Abtreibung am Lebensbeginn des Menschen, sondern künftig auch am Lebensende eines Patienten an Tötungshandlungen mitzuwirken.
PRESSEMITTEILUNG Ärzte für das Leben e.V. 18.02.11


15.02.11: Erklärung der Ärzte für das Leben e.V. zur sog. PID und zur ärztlichen Beihilfe zum Suizid

Der Vorstand der Ärzte für das Leben e. V. hat auf seiner Klausurtagung vom 5./6. 2. 2011 seine grundsätzliche Ablehnung der sog. PID aus dem Jahre 2001 (www.aerzte-fuer-das-leben.de) bekräftigt. Bei der sog. PID handelt es sich ihrem Wesen nach keineswegs um eine sehr frühe Art von Diagnostik im Sinne des ärztlichen Heilungsauftrags. Stattdessen werden menschliche Embryonen/Individuen vor ihrer Einnistung in die Gebärmutter ausgesondert.

Die jüngst bekannt gewordenen Instrumentalisierung wissenschaftlicher Spitzenorganisationen (z.B. Leopoldina – Nationale Akademie der Technikwissenschaften und der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften) zur Durchsetzung dieses Selektionsverfahrens aus politischem Interesse wird missbilligt.

Der Vorstand hat ferner seine Empörung über den Beschluss der Bundesärztekammer zum Ausdruck gebracht, ärztliches Handeln durch Beihilfe zu Suizidhandlungen herabzuwürdigen und Ärzten damit auch am Lebensende von Patienten Tötungshandlungen aufzubürden, die dem ärztlichen Ethos widersprechen und mit einer 2000-jährigen hippokratischen Tradition brechen.

Prof. Dr. med. Ingolf Schmid-Tannwald
1. Vorsitzender

Prof. Dr. med. Paul Cullen
2. Vorsitzender

Dr. med. Karl Renner
Geschäftsführer


09.01.11: Debatte um den „ärztlich assistierten Suizid“: Der Arzt – nicht mehr dem Leben verpflichtet?

Man traut seinen Augen nicht: Professor Hoppe, der noch amtierende Bundesärztekammerpräsident scheint sich dem Zeitgeist zu beugen; es fragt sich, ob aus Sinneswandel heraus oder aus Resignation. Nach dem bisher geltenden beruflichen Standesrecht war es dem Arzt untersagt, Suizidbeihilfe zu leisten. Dieses Verbot der ärztlichen Beihilfe bei der freiverantwortlichen Selbsttötung von Schwerkranken soll gelockert werden, so vom 28.12.2010
Hoppe in einem Interview mit „Welt Online“

Der Chef des Marburger Bundes Rudolf Henke widerspricht umgehend. Siehe dazu den Beitrag: Dürfen Ärzte beim Suizid helfen?, WELT Online 31.12.10

Scharfen Protest gegen solche Lockerungen des Berufsrechts erheben die Palliativmediziner Prof. Christoph Student und der Jurist Thomas Klie.
Siehe dazu den Artikel: Schweizer Verhältnisse? Professoren warnen vor Lockerung der Suizidbeihilfe vom 04.01.11

Professor Dr. med. Axel W. Bauer spricht vom „Konkurs des ärztlichen Ethos“. Er warnt in einem Beitrag der „Tagespost“ vom 04.01.2011 (S. 2) sowohl bei einer „begrenzten“ Zulassung der PID in „spezialisierten Zentren“ wie auch bei der medizinischen Assistenz beim Suizid vor der heute obligatorischen Einschaltung des „geradezu unvermeidlichen Feigenblatts einer ‚Ethikkommission'“. Solches Handeln noch „hippokratisch“ zu nennen, wäre Etikettenschwindel.


2010

16.12.10: Programm 16. Kooperationsseminar 29. April – 01. Mai 2011 abrufbar

Vom 29. April – 01. Mai 2011 findet das 16. Kooperationsseminar der Ärzte für das Leben mit der Hanns-Seidl-Stifung in Kloster Banz statt.
Thema: „Die Frage nach der ‚Selbstbestimmung‘ am Anfang und am Ende des Lebens und die Rolle des Arztes“

Ausführliches Programm und weitere Details…


27.09.10, ergänzt am 29.09.10: EU-Debatte um ärztliche Gewissensfreiheit in ethisch umstrittenen Situationen

In unserer Reaktion vom 11.07.10 auf den Bericht des Deutschen Ärzteblatts (22.6.2010) über eine vom Europarat beabsichtigte Einschränkung der ärztlichen Gewissensfreiheit in ethisch umstrittenen Situationen sowie in weiteren Stellungnahmen haben wir unser Berufsbild und die Handlungsprinzipien unseres Vereins dargestellt. Jetzt hat der Angriff auf das ärztliche Berufsethos im McCafferty-Bericht für den Europarat öffentliche Form angenommen:

McCafferty-Bericht für Europarat will Gewissen vergewaltigen
„Europa für Christus“ ruft zum Widerstand gegen Nötigung zur Beteiligung an Abtreibung, Euthanasie oder Selbsttötung auf
MEDRUM 22.09.10

Wir antworten wie folgt: Das gereifte Gewissen fordert vom tätigen Arzt Handlungsfreiheit in Verantwortung für sich und andere. Gewissen ist weder persönlicher noch beruflicher Luxus, sondern die Mitte menschlicher Entscheidung überhaupt, somit auch und gerade der ärztlichen Berufsausübung, wo es um das salus aegroti geht. Die individuelle Autonomie des Arztes in der Wahrnehmung dieser seiner Berufspflicht zu schützen, ist vorrangige Verpflichtung jeglicher Demokratie somit auch des politischen Europa als überstaatlichem politischem Raum. Wer die Tötung von Menschen, sei es bei Abtreibung, reproduktiven Technologien, assistiertem Suizid oder der Tötung auf Verlangen in die Hände des Arztes (oder eines Krankenhauses) zu zwingen versucht, degradiert den Heilberuf zur Dienstleistung. Viel schlimmer noch: er missachtet die Berufsautonomie, stört die zwischenmenschliche Vertrauensbasis, macht das Töten Hilfloser zur medizinischen Berufsaufgabe und öffnet den Weg in die Gesinnungsdiktatur.

Unser Verein reagierte mit folgender e-Post an den Präsidenten der Deutschen Delegation der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Herrn Joachim Hörster:

PDF-Symbol Brief an den Präsidenten der Deutschen Delegation der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zur ärztlichen Gewissensfreiheit
vom 28.09.10

Nachtrag 15.10.10: Am 05.10.10 erreichte uns ein Schreiben von Herrn Van der Bellen aus dem Dialogbüro des Grünen Parlamentsclubs (Österreich). Lesen Sie dazu unsere Antwort vom 06.10.10 auf diesen Brief.

PDF-Symbol Brief von Herrn Van der Bellen aus dem Dialogbüro des Grünen Parlamentsclubs vom 05.10.10 inkl. Antwort der ÄfdL.

Nachtrag 2: Bei der endgültigen Abstimmung im Europarat siegten ärztliche Gewissensfreiheit und Vernunft. So gilt jetzt: „Kein Arzt oder Krankenhaus, die eine Abtreibung oder Sterbehilfe ablehnen, sollen dafür zur Verantwortung gezogen werden.“


16.09.10: Erklärung der Ärzte für das Leben e.V. zum „Marsch für das Leben 2010“

Mitglieder der „Ärzte für das Leben e.V.“ unterstützen mit ihrer Teilnahme am „Marsch für das Leben 2010“ am 18.09.2010 in Berlin das Anliegen des Bundesverbandes Lebensrecht e.V. und geben hierzu die folgende Erklärung ab.

PDF-Symbol Ausführliche Erklärung der Ärzte für das Leben e.V. zum „Marsch für das Leben 2010“


05.07.10: Kommentar zum BGH-Urteil zur Sterbehilfe vom 25.06.10

Am 25.06.10 hat der Bundesgerichtshof ein richtungsweisendes Urteil zur Sterbehilfe gefällt.
Hierzu ein Kommentar von Dr. M. Overdick-Gulden.