PM 21.09.16: Ärzte für das Leben zur ersten ärztlichen Tötung eines Minderjährigen auf Verlangen in Belgien: „Schwerkranke Kinder und Jugendliche brauchen unsere Hilfe und unseren Beistand. Niemals dürfen wir Ärzte uns dafür hergeben, sie vorsätzlich zu töten.“

Logo Ärzte für das Leben e.V.Der Verein „Ärzte für das Leben“ ist über die Nachricht, dass belgische Kollegen ein unheilbar krankes Kind aktiv getötet haben, zutiefst bestürzt. Wie Prof. Paul Cullen, Vorsitzender des Vereins bereits in der vor wenigen Monaten geführte Debatte um den ärztlich assistierten Suizid in Deutschland mehrfach betont hat, „kann die vorsätzliche Tötung eines schwerkranken Patienten durch seinen Arzt nie die Lösung sein. Gerade am Lebensende steckt hinter dem gelegentlich geäußerten Wunsch von Menschen, „nicht mehr Leben zu wollen“ meistens der Wunsch, „nicht mehr so leben zu wollen“, für den in der Regel nicht medizinische sondern psychosoziale Gründe ausschlaggebend sind.“

Hierzu ergänzte Dr. Adam Franke, Stellvertretender Vorsitzender des Vereins: „Ein ganz zentraler und in unserer technisierten Medizin leider viel zu wenig beachteter Aspekt des ärztlichen Tuns ist gerade der Beistand, die Unterstützung und die Begleitung auch und gerade in der schweren letzten Lebensphase. Laut Expertenmeinung ist bei kompetenter Behandlung heutzutage zudem nahezu jede Symptomkonstellation einer Therapie zugänglich. In Extremfällen besteht zudem die Möglichkeit der palliativen Sedierung, um krisenhafte Phasen zu überbrücken.“

Besonders erschwerend im vorliegenden Fall ist laut dem Verein die Tatsache, dass schutzbedürftige junge Menschen, die im Auge des belgischen Gesetzgebers noch nicht die Reife besitzen, ein Bankkonto zu eröffnen oder wählen zu gehen, dennoch reif genug sein sollen, ihre eigene Tötung zu verlangen. „Bei der Auseinandersetzung um die ärztliche Suizidbeihilfe haben wir immer wieder auf die Gefahr der „schiefen Ebene“, die in jeder Lockerung des ärztlichen Tötungsverbots steckt, hingewiesen“, sagte Cullen. „Dieser Fall in unserem Nachbarland Belgien bestätigt in allzu deutlicher Weise diese Befürchtungen.“

Über Ärzte für das Leben

„Ärzte für das Leben e.V.“ ist eine seit 1991 bestehende nicht-konfessionelle und unabhängige Gemeinschaft von Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen, die sich für das Leben von der Befruchtung bis zum natürlichen Tod und für die bedrohte Freiheit des Arztberufs einsetzt. Der Verein wird ausschließlich durch Spenden und die Beiträge seiner Mitglieder unterstützt.

Kontakt:

Ärzte für das Leben e. V.
Dr. med. Dr. theol. h.c. Maria Overdick-Gulden
Markusberg 24e
54293 Trier

Tel.: 0651 / 8200724
E-Mail: m.overdick-gulden(at)aerzte-fuer-das-leben.de
Internet: www.aerzte-fuer-das-leben.de

Ergänzende Informationen:

Erstmals Sterbehilfe für todkranken Minderjährigen in Belgien
AERZTEBLATT.DE 19.09.16

Belgien: Vatikan kritisiert Sterbehilfe für Minderjährige
In Belgien ist erstmals ein minderjähriger Patient mit Sterbehilfe gestorben. Der Vatikan verurteilte den Vorgang scharf.
SPIEGEL Online 18.09.16

Sterbehilfe für Jugendliche: Umstrittener letzter Wunsch
In Belgien wurde erstmals einem minderjährigen Patienten Sterbehilfe gewährt – legal. Das provoziert heftigen Widerspruch, doch es gibt auch Befürworter.
von Adelheid Müller-Lissner und Ralf Nestler
TAGESSPIEGEL 19.09.16