06.05.19: Fakten für das Leben: Bundesverband Lebensrecht informierte bei Fachtagung zur Woche für das Leben 2019
Die Diskussionen um assistierten Suizid oder krankenkassenfinanzierte Bluttests zur vorgeburtlichen Diagnose von Behinderungen zeigen, dass in der Einschätzung dessen, was Menschen im Bereich Lebensanfang und Lebensende tun dürfen, weit auseinandergeht. Ein Grund hierfür liegt, so zeigen Gespräche und Diskussionsrunden, in der mangelnden Kenntnis wissenschaftlicher Fakten. Der Bundesverband Lebensrecht (BVL) hat es sich unter anderem zur Aufgabe gemacht, im Rahmen der Woche für das Leben zu Fachtagungen mit namhaften Referenten einzuladen.
Bei der diesjährigen Fachtagung im Anschluss an den offiziellen Eröffnungsgottesdienst, die unter dem Motto „Lebensanfang – Lebensende: Fakten für das Leben“ stand, legte Prof. Dr. Thomas Sören Hoffman von der Fernuniversität Hagen laut BVL-Pressemitteilung vom 04.05.19, dar, warum menschliches Leben aus seiner Logik heraus immer und untrennbar mit Menschenwürde verbunden sei.
Entscheidungen am Lebensanfang und Lebensende
„Selbstbestimmung im Sinne wahrhafter Autonomie heißt zu allererst, den eigenen Handlungsradius so zu bestimmen, dass Freiheit möglich ist – vernunftgeleitete Freiheit setzt sich Grenzen selbst, weil sich nur innerhalb solcher Grenzen Freiheit erhalten lässt“, führte Prof. Hoffmann weiter aus. Dieses Verständnis von Selbstbestimmung, die ihre Grundlagen bei Kant habe, finde immer weniger Anklang. Stattdessen gelte: „Ich will das, daher ist es so.“ Dieser Selbstbestimmungsgedanke sei eher eine Willkürentscheidung als eine reflektierte, begründete und an bestimmten Normen orientierte Entscheidung.
Im anschließenden Vortrag von Frau Priv. Doz. Dr. med. Angela Köninger, Leitende Oberärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe am Universitätsklinikum Essen, schilderte diese anschaulich, wie gut Mutter und Kind mit medizinischer Unterstützung und Begleitung geholfen werden kann. „Die Situation, dass aufgrund einer gesundheitlichen Gefahr für die Mutter eine Schwangerschaft beendet werden muss, gibt es heute eigentlich nicht mehr“, stellte Köninger klar. „Und auch für das Kind bietet die pränatale Diagnostik viele Möglichkeiten, rechtzeitig einzugreifen, um das Leben des Kindes zu retten.“ Als Beispiele nannte sie Toxoplasmose, unterschiedliche Rhesusfaktoren bei Mutter und Kind oder verschiedene Herzfehler.
Den Abschluss der hochkarätigen Tagung bildete der Vortrag von Prof. Dr. Dr. Armin Schmidtke. Er ist ehemaliger Vorsitzender des Nationalen Suizidpräventionsprogramms und Seniorprofessor der Psychiatrischen Klinik der Universität Würzburg. Schmidtke verdeutlichte, dass die meisten Menschen froh seien, vor einem Suizid bewahrt oder gerettet zu werden. Des weiteren sei ein Sterbewunsch in der Regel nicht wirklich der Wunsch zu sterben, sondern der Wunsch, so nicht weiterleben zu wollen. Die Gesellschaft müsse zukünftig eine Antwort auf die Entwicklung eines „präemptiven“ Suizids, der vorsorglichen Selbsttötung vor Auftreten eines Problems, finden, wenn Menschen zum Beispiel bei genetischer Beratung erführen, dass sie im Alter möglicherweise an Demenz oder Chorea Huntington erkranken könnten.