2019

Hier finden Sie aktuelle Meldungen für 2019 zu den Themen des Lebensrechts.

20.12.2019: Europäischer Gerichtshof verwirft „One of us“-Klage

One of usDie EU-Kommission ist nicht verpflichtet, sich eine erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative zu eigen zu machen und einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der deren Anliegen Rechnung trägt. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am 19.12.19 entschieden.

Konkret ging es um die bisher erfolgreichste Europäische Bürgerinitiative „One of us“ („Einer von uns“). Die Initiative hatte einen Stopp der Finanzierung der embryonenverbrauchenden Forschung sowie der Förderung von Abtreibungen in Entwicklungsländern mit Steuergeldern der Bürger der Mitgliedsstaaten der Europäischen verlangt. Dafür wurden knapp zwei Millionen Unterschriften gesammelt, wovon in Brüssel mehr als 1,7 Millionen anerkannt wurden.

Mehr dazu in der ausführlichen Pressemitteilung des EuGH sowie in einem Beitrag der „Tagespost“vom 19.12.19.

Europäischer Gerichtshof verwirft „One of us“-Klage
Die Tagespost vom 19.12.19

PDFNach Auffassung des Gerichtshofs hat das Gericht mit der Bestätigung des Beschlussesder Kommission, im Rahmen der Europäischen Bürgerinitiative „Einer von uns“ keinen Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen,keinen Fehler begangen
PRESSEMITTEILUNG Gerichtshof der Europäischen Union vom 19.12.19 zur One of us Klage (PDF-Format)


14.12.19: Urteil: Kristina Hänel wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche erneut zu Geldstrafe verurteilt

Die Ärztin Kristina Hänel ist in einem neuen Berufungsprozess wegen des Vorwurfs der verbotenen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche am 12.12.19 vom Landgericht Gie­ßen er­neut zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Dies berichteten das Ärzteblatt Online und Spiegel Online am selben Tag. Mehr dazu in den folgenden Artikeln.

Hänel wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche erneut zu Geldstrafe verurteilt
AERZTEBLATT.DE 12.12.19

„Es macht keinen Sinn“
Die Medizinerin Kristina Hänel ist erneut zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Richterin machte keinen Hehl daraus, was sie von der bestehenden Gesetzeslage hält.
SPIEGEL Online 12.12.19


04.12.19: Chinesische Experimente: Studie zu gentechnisch veränderten Babys teilweise veröffentlicht

Vor kurzem behauptete der chinesische Forscher He Jiankui, die Gene von Zwillingen so verändert zu haben, dass sie immun gegen HIV sind. Nun veröffentlichte Manuskripte lassen etwas anderes vermuten, berichtete SPIEGEL Online ausführlich am 04.12.19

Studie zu gentechnisch veränderten Babys teilweise veröffentlicht
Spiegel Online 04.12.19


PM 25.11.19: Ärzte für das Leben befremdet über zunehmende Versuche in Teilen der Ärzteschaft, Abtreibung zu normalisieren

Logo Ärzte für das Leben e.V.Entwicklungen der neueren Zeit nähren den Verdacht, dass in Teilen der Ärzteschaft massiv versucht wird, Abtreibung zu normalisieren, in manchen Fällen bis unmittelbar vor der Geburt. „Egal, wie man zu ihrer Freigabe grundsätzlich steht“, sagte Prof. Paul Cullen, Vorsitzender der Organisation „Ärzte für das Leben“, heute in Münster, „es gibt nur wenige Menschen und noch weniger Ärzte, die die Abtreibung als neutrale oder gar als positive Angelegenheit sehen. Vielmehr wird sie meistens als Übel betrachtet, das in manchen Fällen nötig sei, um noch mehr Unbill zu vermeiden.“

» Zur Pressemitteilung: Ärzte für das Leben befremdet über zunehmende Versuche in Teilen der Ärzteschaft, Abtreibung zu normalisieren


22.11.19: Urteil im Prozess um bei Geburt getöteten Zwilling: Bewährungsstrafen für Frauenärzte

Im Prozess um zwei Frauenärzte, die einen hirngeschädigten Zwilling bei der Geburt mit einer Kaliumchloridlösung getötet hatten, hat das Landgericht Berlin am 19.11.19 sein Urteil gefällt. Die Leitende Oberärztin und der ehemalige, inzwischen pensionierte Chefarzt eines Berliner Klinikums wurden wegen Totschlags zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und sechs Monaten bzw. einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Vollstreckung wurde jeweils zur Bewährung ausgesetzt.

Das Urteil in dem umstritten Fall ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Es kann binnen einer Woche mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten werden. Es wird laut Medienberichten damit gerechnet, dass der Fall vor den Bundesgerichtshof (BGH) geht.

Der Bundesverband Lebensrecht kritisierte in einer Pressemitteilung vom 20.11.19 das Urteil und forderte die Politik zu einem konsequentem Schutz der Menschenwürde auf.

» Mehr zum Urteil im Prozeß gegen zwei Frauenärzte in Berlin


20.11.19: Verbot des Erwerbs von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung: Verwaltungsgericht Köln ruft Bundesverfassungsgericht an

Das generelle Verbot des Erwerbs von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung ist nach Überzeugung der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Sie hat daher mit Beschlüssen vom 19.11.19 sechs Klageverfahren ausgesetzt und die einschlägigen Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Dies teilte das Verwaltungsgericht Köln in einer Presseaussendung mit.

» Mehr: Verwaltungsgericht Köln ruft Bundesverfassungsgericht


13.11.19: US-Studie: Assistierter Suizid wird als „kostengünstige“ Option angeboten

Symbolbild SterbehilfeFreigabe von Sterbehilfe übt Druck auf vulnerable Personen aus

Eine aktuelle Studie des US-amerikanischen National Council on Disability (NCD) hat die Auswirkungen der Gesetze zum assistierten Suizid in den USA auf Menschen mit Behinderungen untersucht. Demnach sind die häufigsten Gründe, warum Menschen mit Behinderung Beihilfe zum Suizid beantragen, nicht Schmerzen, sondern stehen in direktem Zusammenhang mit unzureichender Unterstützung und Dienstleistung zur Bewältigung ihres Alltags.

Über die Studie berichtet ausführlich das österreichische „Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik“ (IMABE) in einem Beitrag in der Newsletter-Ausgabe November 2019.


10.11.19: Vertagt: Entscheidung über Organspendereform erst Januar 2020

Dieses Jahr wird es wider Erwarten keine Abstimmung über die Einführung der Widerspruchsregelung bei Organspenden geben. Die Abgeordnetengruppen zweier konkurrierender Gesetzentwürfe haben sich wegen geplanter Änderungsanträge auf eine Verschiebung geeinigt, berichtete das Deutsche Ärzteblatt am 07.11.19 Nun soll die Entscheidung voraussichtlich Mitte Januar fallen. Wann genau ist noch unklar.

Entscheidung über Organspendereform erst im kommenden Jahr
AERZTEBLATT.DE 07.11.19

Zahl der Organspender sinkt weiter
Die erhoffte Trendumkehr bei den Organspenden lässt auf sich warten. Allerdings gibt es starke Unterschiede in den Bundesländern. Rainer Woratschka
TAGESSPIEGEL 07.11.19


07.11.19: Bundesverband Lebensrecht: Gesundheit und Bildung für Frauen und Mädchen weltweit statt Propagierung und Durchführung von Abtreibungen

Bundesverband LebensrechtAm 07.11.19 gab es eine Bundestagsdebatte über Frauen- und Mädchenrechte mit Anträgen verschiedener Fraktionen in Bezug auf „sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte“ (SRGR). In den Anträgen wird von der FDP, der Linken und von Bündnis90/Grünen eine deutliche Aufstockung der Zuschüsse für verschiedene, international im Bereich der SRGR tätige Organisationen gefordert, darunter den Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA), die International Planned Parenthood Federation (IPPF), zu der auch die deutsche Pro Familia gehört, und Marie Stopes International (MSI).

Der Bundesverband lebensrecht (BVL) forderte in einer Presseerklärung die Bundesregierung auf, ausschließlich Organisationen zu unterstützen, die sich um die wichtige Förderung der Gesundheit und Bildung von Frauen und Mädchen weltweit kümmern und nicht um die Propagierung und Durchführung von Abtreibungen.

» Mehr zur BVL Stellungnahme Gesundheit und Bildung für Frauen und Mädchen weltweit statt Propagierung und Durchführung von Abtreibungen


06.11.19: Bedeutende Deklarationen des Weltärztebundes und der abrahamitischen Religionen gegen Euthanasie und assistierten Suizid veröffentlicht

Ende Oktober 2019 bekräftigte der Weltärztebund (World Medical Association, WMA) auf der 70. Generalversammlung in Tiflis, Georgien erneut seinen ablehnenden Standpunkt gegenüber Euthanasie und ärztlich assistiertem Suizid. Vorangegangen waren intensive Beratungsprozesse mit Ärzten und Nicht-Ärzten auf der ganzen Welt.

Neben der Ärzteschaft positionierten sich auch Vertreter der drei abrahamitischen Religionen und unterzeichneten am 28.10.2019 im Vatikan eine gemeinsame Erklärung gegen Euthanasie und assistierten Suizid.

» Mehr zur Veröffentlichung der Deklarationen des Weltärztebundes und der abrahamitischen Religionen gegen Euthanasie und assistierten Suizid


06.11.2019: Gutachter im Prozess gegen Berliner Frauenärzte: Ein Leben für ein Leben

Ein Kind wurde entbunden, der Zwilling danach im Mutterleib getötet: Eine Ärztin und ein Arzt müssen sich deshalb wegen Totschlags vor Gericht verantworten. Nun ordnete ein Gutachter den Fall ein.

Mehr ausführlich auf Spiegel Online im Artikel „Ein Leben für ein Leben“ am 05.11.19


25.10.19 Prozess um Tod eines Zwillings: War es eine Spätabtreibung oder Totschlag?

Am Berliner Landgericht sind zwei Gynäkologen angeklagt. Der Vorwurf: Sie sollen bei der Entbindung einen schwer erkrankten Zwilling getötet haben. Im Kern geht es um die Frage ob es eine Spätabtrebung oder Totschlag war. Über den Prozess berichteten der Berliner TAGESSPIEGEL am 23.10.19 und Spiegel Online am 22.10.19.

War es eine Spätabtreibung oder Totschlag?
Tagesspiegel 23.10.19

Tod eines Zwillings
Ein Kind wurde entbunden, der Zwilling danach im Mutterleib mit Kaliumchlorid getötet: In Berlin stehen eine Ärztin und ein Arzt wegen Totschlags vor Gericht. Sie sind sich keines Unrechts bewusst.
Spiegel online 22.10.19


21.10.19: Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) positioniert sich erstmals zum „freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken (FVET)“

Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) hat sich erstmals zum umstrittenen Thema „Sterbefasten“ bzw. „freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken (FVET)“ positioniert. Der Entschluss zum freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken sei nicht als Suizid zu bewerten, könne aber auch nicht als Therapieverzicht eingeordnet werden. Vielmehr sei der FVET als eigene Handlungskategorie (sui generis) zu betrachten.

Es sei keine strafbare Handlung, die selbstbestimmte Entscheidung eines unerträglich leidenden Palliativpatienten medizinisch zu begleiten, heißt es in einem DGP-Positionspapier vom 11.10.19. Vielmehr würde es den Straftatbestand der Körperverletzung erfüllen, einen Menschen gegen seinen Willen zu ernähren. Das Papier wurde vom Vorstand der Fachgesellschaft gemeinsam mit weiteren Expertinnen und Experten verfasst.

» Mehr zur Position der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) positioniert sich erstmals zum „freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken (FVET)“


19.10.19: Nichtinvasive Pränataldiagnostik: Debatte um neuen vorgeburtlichen Bluttest auf Einzelgenerkrankungen

Die Woche ist eine Debatte um einen neuen vorgeburtlichen Bluttest auf Einzelgen-Erkrankungen entbrannt. Konkret geht es um einen neuen Test der Firma Eluthia, der Mu­koviszidose, spinale Muskelatrophie, die Sichelzellkrank­heit und die a- und ß-Thalassämien beim Embryo in einem frühen Stadium erkennt. Offizielle Markteinführung war am 17. Oktober in Leip­zig. Hierüber berichtete u.a. das Deutsche Ärzteblatt ausführlich in diversen Beiträgen. Mehr in den folgenden Artikeln.


10.10.19: Welthospiztag am 12.10.19: Für ein zukunftsfähiges und bunteres Ehrenamt

Welthospiztag 2019Am 12. Oktober 2019 ist Welthospiztag. Unter dem Motto #buntesehrenamthospiz nutzen zahlreiche Hospizdienste und -einrichtungen diesen Tag, um auf die Situation von schwerstkranken und sterbenden Menschen und deren Angehörigen aufmerksam zu machen, über die Hospizidee und ihre Angebote zu informieren und für das hospizliche Ehrenamt zu werben.

» Mehr zum Welthospiztag am 12.10.19


30.09.19: Bundestags-Anhörung zur Einführung der Widerspruchsregelung: Sachverständige posi­tio­nieren sich zu einer Organspende-Regelung

Illustration zur Debatte um Einführung der Widerspruchslösung bei OrganspendenAm 25. September 2019 haben sich in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages Sachverständige zu zwei vorliegenden Gesetzentwürfen zu einer Neuregelung der Organspende positioniert. Konkret ging es u.a. um die Einführung der Widerspruchsregelung, wonach jeder Organspender werden soll, wer nicht zu Lebzeiten widersprochen hat.

Die Rechts-, Gesundheits- und Sozialexperten äußerten sich zu den konkurrierenden Konzepten einer doppelten Widerspruchslösung sowie der Stärkung der Entscheidungsbereitschaft. Über die Gesetzentwürfe soll demnächst fraktionsübergreifend im Parlament abgestimmt werden.

» Mehr im ausführlichen Bericht zur Sachverständigenanhörung zur Organspende inkl. aller Drucksachen auf der Webseite des Deutschen Bundestages


24.09.19: Deutscher Hospiz- und PalliativVerband (DHPV): Der Mensch ist mehr als nur „potentieller Organspender“

Anläßlich einer Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages zur Organspende plädiert der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) für eine informierte Entscheidung und eine hospizliche Perspektive im Umgang mit lebenslimitierend erkrankten Menschen, die als Organspender in Betracht kommen. Der DHPV spricht sich gegen die geplante Widerspruchsregelung aus und für umfassende Aufklärung.

» Mehr zur Stellungnahme des Deutschen Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) zur Organspende und Widerspruchsregelung


22.09.19: 15. Marsch für das Leben mit über 8.000 Teilnehmern und beeindruckender Kundgebung

Marsch für das Leben 2019

Marsch für das Leben 2019, Bild: Bundesverband Lebensrecht

Am 21.09.2019 fand in Berlin der 15. Marsch für das Leben statt. Veranstalter war der Bundesverband Lebensrecht (BVL). Zum „Saturday for life“ begrüßte die BVL-Vorsitzende Alexandra Linder tausende Teilnehmerinnen und Teilnehmer, vom Baby bis zur Großmutter, vor dem Reichstag in Berlin. Denn ohne Weitergabe des Lebens gebe es keine Zukunft.

Der Marsch für das Leben ist in diesem Jahr noch bunter und internationaler geworden und erfährt stetig wachsende Unterstützung, auch im vorpolitischen Raum. Mit über 8.000 Teilnehmern sind laut BVL mehr Menschen als bisher bundesweit angereist. Auch die wachsende Zahl kirchlicher Vertreter setzte ein positives Signal.

» Ausführlicher Bericht zum Marsch für das Leben 2019


21.09.2019: Bericht zur BVL-Fachtagung „Kultur des Lebens? Ideal und Wirklichkeit“

Einladung BVL-Fachtagung 20.09.19Einen Tag vor dem Marsch für das Leben veranstaltete der Bundesverband Lebensrecht (BVL) am 20.09.2019 in Berlin eine Fachtagung zum Thema „Kultur des Lebens? Ideal und Wirklichkeit“.

Die Tagung beschäftigte sich mit den Kindern vor der Geburt. Aus verschiedenen Blickwinkeln wurden bioethische Themen, die auch für Frauen, Eltern und kommende Generationen mit langfristigen und teils unabsehbaren Folgen verbunden sind, vertieft und beleuchtet.

» Zum Bericht zur BVL-Fachtagung „Kultur des Lebens? Ideal und Wirklichkeit“


20.09.19: G-BA: Nicht-invasiver Test zum Vorliegen von Trisomien als Kassenleistung freigegeben

G-BADer Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19. September 2019 in Berlin die Anwendungsmöglichkeiten und -grenzen nicht-invasiver molekulargenetischer Tests (NIPT) zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abschließend beraten.

Der Beschluss sieht laut Pressemitteilung vor, dass ein NIPT „in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung unter Verwendung einer Versicherteninformation“ eingesetzt werden kann. Ziel ist es, die zur Klärung der Frage des Vorliegens einer Trisomie 13, 18 oder 21 erforderlichen invasiven Untersuchungen – Chorionzottenbiopsie (Biopsie der Plazenta) oder Amniozentese (Fruchtwasseruntersuchung) – und das damit verbundene Risiko einer Fehlgeburt nach Möglichkeit zu vermeiden.

Die Inanspruchnahme eines NIPT zulasten der GKV ist erst möglich, wenn die verpflichtend vorgesehene Versicherteninformation entwickelt und vom G-BA beschlossen wurde. Der Beschluss werde dazu voraussichtlich Ende 2020 gefasst. Voraussetzung ist zudem, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Beschlüsse nicht beanstandet.

» Mehr zum G-BA-Beschluss zur Freigabe nicht-invasiver Tests zum Vorliegen von Trisomien als Kassenleistung


PM 19.09.19: Ärzte für das Leben: Der Trisomie-Test als Kassenleistung ist eine weitere Aushöhlung des Lebensrechts von Menschen mit Behinderung und von uns allen

Logo Ärzte für das Leben e.V.Nach einer Beratungszeit von drei Jahren hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute bekannt gegeben, dass die Kosten des DNA-Tests auf Trisomie 21 (Down-Syndrom), Trisomie 13 (Patau-Syndrom) und Trisomie 18 (Edwards-Syndrom) ab Ende 2020 von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Laut der Pressemitteilung der Behörde darf der Test „nur in begründeten Einzelfällen bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken durchgeführt werden und muss mit intensiver Beratung und Aufklärung verbunden sein“, Voraussetzungen, die als „sehr eng“ beschrieben werden und die ein „ethisch unvertretbares“ Screening ausschließen sollen. Mit „besonderen Risiken“ ist wahrscheinlich das Alter der Mutter gemeint, mit einer Altersgrenze etwa bei 35 Jahren. Der G-BA begründet seine Entscheidung damit, dass der DNA-Test deutlich weniger gefährlich ist als die Fruchtwasseruntersuchung oder Entnahme einer Gewebeprobe aus dem Mutterkuchen, die sonst zur sicheren Feststellung eines Down-Syndroms benötigt würden.

„Diese Entscheidung kam nicht unerwartet, ist dennoch eine Enttäuschung“, sagte Prof. Paul Cullen, Vorsitzender der Ärzte für das Leben am 19.09.19 in Münster.

» Zur Pressemitteilung der ÄfdL zum G-BA-Beschluss zum Trisomie-Test als Kassenleistung


18.09.19: Suizidassistenz durch Pfarrer und Richter im Zeichen des Zeitgeists

P. Cullen„Interessant und verräterisch ist bereits die Verwendung des Wortes ‚Delikt‘ als Beschreibung für die Suizidassistenz“ – Medizinprof. Nagel hat versehentlich gute Argumente für den Lebensschutz geliefert.

Gastkommentar von Paul Cullen, veröffentlicht am 17.09.19 auf kath.net, zu einem interessanten Interview mit dem Transplantationsmediziner und ehemaligen Ethikrat-Mitglied Eckard Nagel zum Thema Suizidassistenz

» Zum Kommentar von Paul Cullen zum Nagel-Interview


16.09.19: Fake News über angebliche „Catholics Pro Choice“-Teilnahme am Marsch für das Leben in Berlin

Marsch für das Leben 21.09.2019 BerlinDer Bundesverband Lebensrecht (BVL) tritt beim Marsch für das Leben am 21. September in Berlin wieder für ein Europa ohne Abtreibung und Euthanasie ein. Das schließt jegliche Zustimmung in Richtung Abtreibungsbefürwortung aus.

Der BVL dementiert damit Fake News über eine angebliche „Catholics Pro Choice“-Teilnahme am diesjährigen Marsch für das Leben in Berlin.

» Mehr zu den Fake News über angebliche „Catholics Pro Choice“-Teilnahme am Marsch für das Leben in Berlin


13.09.19: Zahlreiche Grußworte zum Marsch für das Leben 2019

Marsch für das Leben 2017Wie auch in den vorherigen Jahren hat der Marsch für das Leben 2019 am 21. September viele prominente und bekannte Unterstützerinnen und Unterstützer, die ein Grußwort geschrieben haben.

Auf der Webseite des Bundesverband Lebensrecht gibt es u.a. bislang Grußworte von zahlreichen Bischöfen, Kirchenvertretern und Bundestagsabgeordneten.

» Zu den Grußworten zum Marsch für das Leben 2019


PM 10.09.19: Welttag der Suizidprävention: Ärzte für das Leben e.V. fordern weiterhin Ächtung des ärztlich assistierten Suizids

Logo Ärzte für das Leben e.V.Münster. Zum Welttag der Suizidprävention am 10. September fordern Ärzte für das Leben e.V. weiterhin die Ächtung des ärztlich assistierten Suizids. Seit 2003 wird alljährlich an diesem Tag an die Tragödie eines Suizids erinnert. Der Verein unterstreicht die Wichtigkeit dieser Initiative der International Association for Suicide Prevention und der Weltgesundheitsorganisation.

Selbsttötung nimmt Platz 20 auf der Liste aller Todesursachen in Deutschland ein. Mit mehr als 9.000 Toten im Jahr sterben mehr Leute durch die eigene Hand als durch Verkehrsunfälle, Drogen, Mord und HIV zusammen.

» Zur ÄfdL-Pressemitteilung zum Welttag der Suizidprävention


09.09.19: DHPV: Kostenfreie Entlastung pflegender Angehöriger durch ambulante Hospizdienste

Am 8. September fand der bundesweite Aktionstag für pflegende Angehörige statt. Er will auf die wichtige Pflegearbeit durch Familienangehörige, Freunde oder Bekannte hinweisen. Darauf machte der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) in einer Presseaussendung aufmerksam.

Der Verband erinnert dabei an die kostenfreie Entlastungsmöglichkeit pflegender Angehöriger durch ambulante Hospizdienste.

» Mehr zur kostenfreien Entlastung pflegender Angehöriger durch ambulante Hospizdienste auf www.sterbehilfe-debatte.de


27.08.19: Einladung zur BVL-Fachtagung: „Kultur des Lebens? Ideal und Wirklichkeit“ am 20.09.19 in Berlin und Marsch für das Leben am 21.09.19

Einladung BVL-Fachtagung 20.09.19Einen Tag vor dem diesjährigen Marsch für das Leben in Berlin veranstaltet der Bundesverband Lebensrecht (BVL) am 20.09.19 von 14:30 bis 18:30 Uhr eine Fachtagung zum Thema „Kultur des Lebens? Ideal und Wirklichkeit“. Darin geht es um reproduktionsmedizinische Methoden und die gesamtgesellschaftlichen Folgen.

Der BVL lädt Sie herzlich ein, die neusten bioethischen Entwicklungen zu analysieren und zu diskutieren. Tagungsanmeldung bitte bis zum 18.09.2018

» Mehr zur BVL-Fachtagung mit ausführlichem Programm und Online-Anmeldungsmöglichkeit

Marsch für das Leben 2019

Einen Tag nach der Fachtagung gibt es am 21.09.19 in Berlin den jährlichen „Marsch für das Leben“ des Bundesverband Lebensrecht. Ausfühliche Information mit Programmablauf und Mitfahrgelegenheiten finden Sie hier beim BVL.

Was Sie erwartet, sehen Sie im folgenden kurzen Video:


23.08.19: Klare Antwort: Bundesregierung plant keine Aufhebung des Eizellspenden-Verbots

Antwort zur EizellenspendeDie Bundesregierung plant keine Abkehr vom Verbot der Eizellspenden. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung vom 15.08.19 auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor.

„Mit dem im Embryonenschutzgesetz (ESchG) verankerten Verbot der Eizellspende hat der Gesetzgeber im Jahr 1991 für Deutschland eine Grundsatzentscheidung getroffen.“, betont die Bundesregierung in der Vorbemerkung der Antwort. Durch das Verbot solle im Interesse des Kindeswohls die Eindeutigkeit der Mutterschaft gewährleistet werden.

» Mehr zur Antwort der Bundesregierung auf die FDP-Anfrage zum Verbot der Eizellspenden


15.08.19: Ex-Bundesgesundheitsminister Schmidt und Gröhe gegen Widerspruchslösung bei Organspende

Illustration zur Debatte um Einführung der Widerspruchslösung bei OrganspendenDie beiden ehemaligen Bundesgesundheitsminister Ulla Schmidt (SPD) und Hermann Gröhe (CDU) haben sich am 15.08.19 gemeinsam gegen die geplante Einführung der Widerspruchslösung bei Organspende ausgesprochen.

Sie stellen sich damit gegen den amtierenden Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, der diese Zwangsregelung zur Steigerung der Organspende einführen will.

» Mehr zum Widerstand der Ex-Bundesgesundheitsminister Schmidt und Gröhe gegen die Widerspruchslösung bei Organspende


02.08.19, ergänzt am 07.08.19: Zur Organzüchtung: Japanischer Forscher erhält erstmals Genehmigung zur Züchtung von Mensch-Tier-Mischwesen bis zur Geburt

Flagge JapanDer Forscher Hiromitsu Nakauchi hat in Japan erstmals die Genehmigung bekommen, Mischwesen aus Tier und Mensch zu erzeugen und bis zur Geburt heranreifen zu lassen. In den meisten anderen Staaten ist das bislang verboten.

Mit derlei Versuchen soll es einmal möglich werden, Organe zu Transplantationszwecken heranzuzüchten. So soll der Mangel an Spenderorganen behoben werden. In Deutschland stieß die Genehmigung auf scharfe Kritik aber auch Zustimmung.

Kurz nach den bekanntgewordenen geplanten Chimären-Experimenten in Japan sorgte ein spanischer Forscher für Aufsehen. Er erforscht mit chinesischen Kollegen spanischen Medienberichten zufolge die Entwicklung menschlicher Stammzellen in Affen-Embryonen. Die Forschungen macht er dazu in China, denn in Spanien wäre sein Projekt verboten. Als langfristiges Ziel wollen auch diese Wissenschaftler in Tierembryonen einzelne menschliche Organe züchten, um diese dann zu entnehmen und Patienten zu transplantieren.

» Mehr zu Chimären als Organlieferanten


05.08.19: Forscher erzeugen Herzkammer im 3D-Drucker

US-Forscher haben mittels eines 3D-Druckers aus Kollagen und Stammzellen eine funktionierende Herzklappe, Herzkammer und weitere Teile des menschlichen Herzens hergestellt. Die Studie wurde im Fachmagazin Science veröffentlicht.

Die künstliche Herzkammer zieht sich sogar regelmäßig zusammen. Die dafür genutzte Technik könnte eines Tages helfen, ganze funktionsfähige Organe zu drucken. Noch gibt es aber einige Einschränkungen. Manche sehen hierin eine Alternative zur Behebung des Organspendermangels.

Mehr in den folgenden Artikeln:

Funktionierender Prototyp: Forscher erzeugen Herzkammer im 3D-Drucker
Seit Jahren versuchen Forscher, künstliche Organe mithilfe von Strukturen aus dem 3D-Drucker zu erzeugen. Nun haben sie eine Herzkammer mit Herzklappe geschaffen, die sich eigenständig zusammenzieht.
SPIEGEL Online 05.08.19

Forscher drucken Modell eines menschlichen Herzens
Von Walter Willems
Mittels 3-D-Print können jede Menge Spenderorgane hergestellt werden. Forscher haben ein neues Verfahren entwickelt.
DIE WELT 06.08.19


03.08.19: Debatte um Informationen zu Abtreibungen: Kritik an mangelhafter Ärzte-Liste

Ende Februar 2019 stimmten die Abgeordneten des Deutsche Bundestag nach langwierigen Debatten mehrheitlich für eine Neufassung des Paragrafen 219a StGB und eine Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch. Nun bahnt sich ein erneuter Streit an: SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach fordert Nachbesserungen.

Hintergrund sind Medienberichte, wonach die bundesweite Liste mit Ärztinnen und Ärzten, die Abtreibungen durchführen, nur ca 90 Namen enthalten. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sowie die Bundesärztekammer verwiesen darauf, dass sich die Liste noch im Aufbau befinde.

Weitere Informationen:

Schwangerschaftsabbrüche: Liste mit Ärzten online
AERZTEBLATT.DE 29.07.19

Schwangerschaftsabbrüche: Kritik an offizieller Liste mit Praxen
AERZTEBLATT.DE 31.07.19

Schwangerschaftsabbrüche: Weiter Kritik an Liste mit Ärzten
AERZTEBLATT.DE 01.08.19


23.07.19: Luxemburg: Regierung will Tod durch Euthanasie oder assistierten Suizid künftig als natürlichen Tod klassifizieren

LuxemburgDie Regierung von Luxemburg will die „Tötung auf Verlangen“ sowie ärztlich assistierte Suizide künftig als „natürliche Tode“ klassifizieren.

Auf Vorschlag des stellvertretenden Premierministers und Gesundheitsministers Étienne Schneider verabschiedete der Regierungsrat auf seiner Sitzung vom 11. Juli 2019 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes vom 16. März 2009 über Euthanasie und begleitete Suizide und das geänderte Gesetz vom 24. Juli 2014 über die Rechte und Pflichten des Patienten. Dies teilte die Luxemburgische Regierung am 11.07.19 in einer Presseaussendung mit.

» Mehr zur geplanten Gesetzesänderung zur Sterbehilfe in Luxemburg


18.07.19 Auszeichnung für Gesetzesbruch: Preisverleihung „Marburger Leuchtfeuer“ an Kristina Hänel

Am 9. Juli 2019 zeichnete der Marburger Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel mit dem „Marburger Leuchtfeuer für Soziale Bürgerrechte“ aus. Als Begründung für den Preis führte Spies an, dass Frau Hänel ebenso wie die zweite Preisträgerin „ihren Dienst an der Gesundheit richtungsweisend und beispielgebend an moralischen und ethischen Grundsätzen ausrichte“.

Der Preis wurde gemeinsam von der Humanistischen Union und der Stadt Marburg ausgelobt. Die Laudatio auf Hänel hielt die ehemalige Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU). Kritik kam von der Aktion Lebensrecht für Alle e.V.

» Mehr zum „Marburger Leuchtfeuer“-Preis an Kristina Hänel


12.07.19: Frankreich: Wachkomapatient Vincent Lambert nach Behandlungsstopp gestorben

Der bekannte französische Wachkomapatient Vincent Lambert ist am 11.07.19 im Alter von 42 Jahren nach einem Behandlungsstopp gestorben. Wenige Tage zuvor hatte das Französische Berufungsgericht das Einstellen der Ernährung erlaubt.

Vorangegangen war ein jahrelanger Rechts- und Familienstreit um den Umgang mit Lambert, der hohe Wellen schlug und für zahlreiche Proteste sorgte. Im Kern ging es um die Frage nach dem mutmaßlichen Willen des Patienten und seinen Gesundheitszustand.

» Mehr zur Debatte um Tod von Wachkoma-Patient Lambert


06.07.19: „Makel“ und „Dilemma“ – Medizin-Behörde kritisiert Spahns Anti-Sterbehilfe-Weisung

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) steht unter Druck. Es soll sämtliche Anträge auf tödliche Medikamente ablehnen, will aber jeden Einzelfall prüfen. Die Weisung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), Anträge auf Freigabe von Sterbehilfe-Medikamenten pauschal abzulehnen, habe das zuständige BfArM nach eigenen Aussagen in ein „Dilemma“ gebracht. Dies berichtete der Berliner Tagesspiegel am 02.07.19

» Mehr im Artikel des Berliner Tagesspiegel „Makel“ und „Dilemma“


04.07.19: Richtungsweisendes BGH-Urteil: Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

BGH-EingangDas Landgericht Hamburg und das Landgericht Berlin haben jeweils einen angeklagten Arzt von dem Vorwurf freigesprochen, sich in den Jahren 2012 bzw. 2013 durch die Unterstützung von Selbsttötungen sowie das Unterlassen von Maßnahmen zur Rettung der bewusstlosen Suizidentinnen wegen Tötungsdelikten und unterlassener Hilfeleistung strafbar gemacht zu haben.

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Revisionen der Staatsanwaltschaft in zwei Urteilen vom 3. Juli 2019 verworfen und damit die beiden freisprechenden Urteile bestätigt. Die Landgerichtsurteile sind damit rechtskräftig.

» Mehr zum BGH-Urteil zu Freisprüchen in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen


02.07.19: Lesenswerter Beitrag: Nur nicht vom Kind reden

Marsch für das Leben 21.09.2019 BerlinAm 02.07.19 erschien in der „Tagespost“ ein sehr lesenswerter Beitrag von Professor Manfred Spieker zum Thema „Der Marsch für das Leben und die Strategien seiner Gegner“.

Darin geht es darum, was die Abtreibungslobby von Lebensrechtlern und ihrem Kampf für eine Kultur des Lebens hält und warum die Kirche gut beraten ist, ihn zu unterstützen.

» Zum Tagespost-Beitrag „Nur nicht vom Kind reden“


PM 26.06.19: Bundestagsdebatte zur Widerspruchsregelung: Ärzte für das Leben e.V. fordern klare Ablehnung

Logo Ärzte für das Leben e.V.In einem Brief vom 24.06.19 appellieren Ärzte für das Leben e.V. (ÄfdL) eindringlich an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages einen Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung bei Organspende abzulehnen. Hintergrund ist die Erste Lesung im Plenum am 26.06.19 zu zwei Gesetzentwürfen für eine Neuregelung der Organspende.

Zur ÄfdL-Pressemitteilung zur Bundestagsdebatte über die Widerspruchslösung


24.06.19: Bundestags-Debatte am 26.06.19 zur Organspende-Neuregelung – ÄfdL-Brief an die Mitglieder des Deutschen Bundestages zur Widerspruchsregelung

Illustration zur Debatte um Einführung der Widerspruchslösung bei OrganspendenAm Mittwoch, den 26.06.19 debattiert der Deutsche Bundestages in erster Lesung über zwei Gesetzentwürfe für eine Neuregelung der Organspende.

Der erste Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und dem stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Prof. Dr. Karl Lauterbach sieht künftig eine Widerspruchslösung vor. Demnach soll jeder automatisch zum Organspender werden, der dem nicht zu Lebzeiten widersprochen hat.

Als „Alternative“ hat eine interfraktionelle Parlamentariergruppe um die Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Annalena Baerbock, sowie die Vorsitzende der Linkspartei, Katja Kipping, einen Gesetzentwurf vorgelegt, der auf eine bewusste und freiwillige Entscheidung der Menschen und deren ausdrückliche Zustimmung zur Organspende setzt.

Im Anschluss an die geplante zweistündige Debatte im Plenum sollen die Vorlagen zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen werden.

Vor diesem Hintergrund haben Ärzte für das Leben e.V. am 24.06.19 einen Brief an die Abgeordneten des Bundestages geschrieben. Darin lehnen wir die Einführung der Widerspruchslösung entschieden ab.

Zum Äfdl-Brief an die Bundestagsabgeordneten zur geplanten Widerspruchsregelung bei Organspende

» Mehr zur Bundestags-Debatte am 26.06.19 zur geplanten Einführung der Widerspruchslösung auf der Webseite des Bundestages.


17.06.19: EAPC-Atlas 2019 zur europaweiten Palliativversorgung veröffentlicht: Platz 15 von 49 für Deutschland

Cover EAPC-Atlas 2019Im Rahmen des 16. Weltkongress der European Association for Palliative Care (EAPC) in Berlin wurde der aktuelle „Atlas der Palliativversorgung in Europa“, kurz EAPC-Atlas, vorgestellt. Darauf machte die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin in einer Pressemitteilung vom 14.06.19 aufmerksam.

Im europäischen Durchschnitt weist der EAPC-Atlas 0,8 spezialisierte Palliativdienste/Einrichtungen für je 100.000 erwachsene EinwohnerInnen aus. In Deutschland sind es 1,1 Dienste pro 100.000 Menschen. Vor dem Hintergrund dieser Daten und der EAPC-Empfehlung von zwei Diensten pro 100.000 Menschen erreicht Deutschland im Europavergleich deshalb Platz 15 von 49 Ländern hinsichtlich der Palliativversorgung von Erwachsenen.

» Mehr zum EAPC-Atlas 2019 zur europaweiten Palliativversorgung


10.06.19: Veranstaltungshinweis für 15.06.19 (Schweiz) zur Abtreibungspille

In der Schweiz gibt es am Samstag, 15. Juni 2019 von 11-13 Uhr nahe Basel eine Konferenz zum Thema „Das Gegenmittel zur Abtreibungspille“ – Wenn Frauen nach der Einnahme der Abtreibungspille plötzlich umdenkend.

Veranstalter sind die Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) und der Verein Mama

Programm:

11:00 Uhr Referat von Prof. Dr. med. George Delgado, San Diego, Kalifornien/USA.
Das Gegenmittel zur Abtreibungspille. Wenn sich Frauen nach der Einnahme der Abtreibungspille plötzlich anders besinnen.

12:00 Uhr Referat von Rick Smith, Gründer und CEO von «Hope Story», Texas/USA.
Wie Ärzte die Diagnose «Down-Syndrom» den Eltern am besten kommunizieren und wie Erfolgsgeschichten Leben retten können.

PDFProgramm mit Anmeldungshinweis und weiteren Infos im PDF-Format

Bericht „Kind lebt trotz Abtreibung mit der Pille“


08.06.19: Stellungnahme zu Eizellspende, Embryospende, Leihmutterschaft: Nationalakademie Leopoldina und Akademien-Union empfehlen ein zeitgemäßes Fortpflanzungsmedizingesetz

Stellungnahme "Fortpflanzungsmedizin in Deutschland – für eine zeitgemäße Gesetzgebung"Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften streben eine umfassende Neuregelung zur Fortpflanzungsmedizin in Deutschland an.

In einer am 04.06.19 veröffentlichten Stellungnahme „Fortpflanzungsmedizin in Deutschland – für eine zeitgemäße Gesetzgebung“ sprechen sich die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften deswegen für ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz aus. Bislang gibt es nur das Embryonenschutzgesetz von 1990.

» Mehr zum Vorstoß für ein Fortpflanzungsmedizingesetz


PM 03.06.19: Ärzte für das Leben e.V.: Ärztetag-Forderung zur Kassenfinanzierung von Gentests zur Selektion von Down-Syndrom Kindern widerspricht medizinischem Heilungsauftrag

Logo Ärzte für das Leben e.V.Münster – Am 31. Mai teilte die Bundesärztekammer mit, der 122. Ärztetag in Münster habe beschlossen, dass „Bluttests zur vorgeburtlichen Feststellung einer Trisomie … als Kassenleistung verankert sein [sollen] … Die Frage über die Entscheidung, ein behindertes Kind zu gebären und zu pflegen, dürfe nicht vom Geldbeutel der werdenden Eltern abhängig gemacht werden.“ Im Konzert mit vielen anderen gleichlautenden Verlautbarungen aus anderen gesellschaftlichen Kreisen wird dieser Beschluss aus der Ärzteschaft maßgeblich dazu beitragen, dass der sogenannte „Praenatest“ auf Down-Syndrom und anderen seltenen Trisomie in Deutschland bald Routine wird, kritisieren Ärzte für das Leben e.V.

Zur ÄfdL-Pressemitteilung zur Ärztetag-Forderung zur Kassenfinanzierung von Gentests zur Selektion von Down-Syndrom Kindern


02.06.19: PAL-LIFE – Weißbuch zur weltweiten Förderung der Palliativversorgung veröffentlicht

Päpstliche Akademie für das Leben wirbt für bessere Sterbebegleitung

PAL-LIFE – Weißbuch zur weltweiten Förderung der PalliativversorgungDie Päpstliche Akademie für das Leben mit Sitz in Vatikanstadt hat am 23.05.19 in Berlin das „PAL-LIFE – Weißbuch zur weltweiten Förderung der Palliativversorgung“ vorgestellt. Darin werden die wichtigsten Empfehlungen für alle gesellschaftlichen Gruppen vorgestellt, damit Palliativversorgung weiter entwickelt werden kann.

Das 118-seitige Weißbuch wurde von der Gruppe PAL-LIFE mit Expertinnen und Experten der Palliativversorgung aus der ganzen Welt erarbeitet. Die Expertengruppe wurde von Papst Franziskus ins Leben gerufen und von der Deutschen PalliativStiftung mit initiiert. Dies teilte die Deutsche Bischofskonferenz in einer Presseaussendung mit.

Das Buch versteht sich auch als starkes Signal gegen die Debatte um Suizidbeihilfe.

» Mehr zum PAL-LIFE – Weißbuch zur weltweiten Förderung der Palliativversorgung auf www.sterbehilfe-debatte.de


01.06.19: Bundeszentrale für Politische Bildung beschäftigt sich intensiv mit Abtreibung

Die 20. Ausgabe der Zeitschrift „Aus Politik und Zeitgeschichte“ vom 10.05.2019 der Bundeszentrale für Politische Bildung enthält acht Artikel zum Thema Abtreibung. Obwohl wir mit dem Inhalt dieser Artikel keinesfalls einverstanden sein können, zeigen sie doch, wie virulent diese Frage heute in Deutschland ist. Das 46-seitige Heft kann hier abgerufen werden:

» Zum Themenheft Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 20/2019) zum Thema Abtreibung


30.05.19: Tag der Organspende 2019: Organspende-Kritiker fordern umfassende Aufklärung über Hirntod und Stop der geplanten Widerspruchsregelung

Tag der Organspende 2019Anläßlich des „Tag der Organspende“ 2019 fordert der Verein Kritische Aufklärung über Organtransplantation (KAO) e.V. von den Verantwortlichen, die Pläne aufzugeben, eine Widerspruchsregelung in Deutschland einzuführen. Nur wer für sich selbst nach umfassender neutraler Aufklärung einer Organentnahme zugestimmt hat, darf nach Ansicht von KAO als Organspender in Frage kommen, heißt es in ihrer Pressemitteilung vom 29.05.19.

In der Mitteilung berichtet KAO auch ausführlich von einem Kongress der John Paul II Akademie vom 20. bis 21. Mai 2019 in Rom mit führenden Hirntod-Kritikern. Thema war: „Brain Death, A Medicolegal Construct: Scientific & Philosophical Evidence“

» Mehr zur Kritik zum Tag der Organspende und der Tagung zum Hirntod auf organspende-aufklaerung.de


20.05.19: Mensch 2.0: Vorsitzender der Ärzte für das Leben e.V. warnt vor Transhumanismus

P. CullenDer Vorsitzende der Ärzte für das Leben, Professor Dr. med. Paul Cullen, hat eindringlich vor dem Transhumanismus gewarnt. Auf Einladung der „Christdemokraten für das Leben“ (CDL) und der „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA) sprach Cullen am 17.05.19 vor knapp 200 Zuhörern im VHS-Forum im Kanzler-Palais gegenüber der Stadtkirche von Fulda.

Der Vortrag mit anschließender Diskussion stand unter dem Titel „Mensch 2.0 – Homo Perfectus? Von Retortenbabys, Mischwesen und Cyborgs“. Hierüber berichtete die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. in ihrem Newsletter vom 20.05.19.

» Zum ausführlichen Bericht


15.05.19: BfArM: Noch keine Erlaubnis zum Erwerb eines tödlich wirkenden Betäubungsmittels zu Suizidzwecken erteilt

Symbolbild SterbehilfeDas Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat nach wie vor noch keine Erlaubnis zum Erwerb eines tödlich wirkenden Betäubungsmittels zum Zweck der Selbsttötung erteilt. Dies teilte die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion am 02.05.19 mit (Drucksache 19/9847).

Demnach seien 91 Anträge abgelehnt worden, wobei die Verfahrensdauer zwischen vier und 18 Monaten gelegen habe. In sieben Fällen stehe eine Entscheidung noch aus.

» Mehr zur Antwort der Bundesregierung zur Anfrage Erlaubnis zum Erwerb eines tödlich wirkenden Betäubungsmittels zu Suizidzwecken auf sterbehilfe-debatte.de


10.05.19: Erinnerung: 24. Jahrestagung des Vereins „Ärzte für das Leben“ vom 17. bis 19. Mai in Fulda

24. Jahrestagung „Ärzte für das Leben“Vom 17. bis 19. Mai 2019 findet in Fulda die 24. Jahrestagung des Vereins „Ärzte für das Leben“ in Kooperation mit der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) statt.

Thema ist diesmal: „Transhumanismus und Biomedizin – neue Herausforderungen für den Lebensschutz“. Seit geraumer Zeit ist das Programm online und Interessierte können sich anmelden.

» Zum Programm zur 24. Jahrestagung und zur Anmeldung


08.05.19: Tagungsbericht: Abtreibung als „natürliches Ende“ einer Schwangerschaft ist auch ein großes Geschäft

Am 20. März 2019 organisierte die 1884 gegründete „Gesellschaft für Geburtshilfe und Gynäkologie in Berlin“ eine „wissenschaftliche Sitzung“ zum Thema Abtreibung. Dort war auch Dr. Adam Franke, 2. Vorsitzender der Ärzte für das Leben e.V.

Sein Augenzeugenbericht der Sitzung gewährt einen seltenen Blick in die Innenwelt derer, die Abtreibungen als Teil ihres normalen ärztlichen Geschäfts betrachten. Der sehr lesenswerte Beitrag wurde am 06.05.19 auf „The European – Das Debatten-Magazin“ veröffentlicht.

» Zum Beitrag „Abtreibung als „natürliches Ende“ einer Schwangerschaft ist auch ein großes Geschäft“ auf The European


06.05.19: Fakten für das Leben: Bundesverband Lebensrecht informierte bei Fachtagung zur Woche für das Leben 2019

Woche für das Leben 2019Die Diskussionen um assistierten Suizid oder krankenkassenfinanzierte Bluttests zur vorgeburtlichen Diagnose von Behinderungen zeigen, dass in der Einschätzung dessen, was Menschen im Bereich Lebensanfang und Lebensende tun dürfen, weit auseinandergeht. Ein Grund hierfür liegt in der mangelnden Kenntnis wissenschaftlicher Fakten, zeigen Gespräche und Diskussionsrunden. Der Bundesverband Lebensrecht (BVL) hat es sich unter anderem zur Aufgabe gemacht, im Rahmen der Woche für das Leben zu Fachtagungen mit namhaften Referenten einzuladen.

Die diesjährige Fachtagung im Anschluss an den offiziellen Eröffnungsgottesdienst, stand unter dem Motto „Lebensanfang – Lebensende: Fakten für das Leben“.

» Zum Bericht zur BVL-Fachtagung zur Woche für das Leben 2019


04.05.19: „Woche für das Leben” 2019 zum Thema „Leben schützen. Menschen begleiten. Suizide verhindern.“ eröffnet

Woche für das Leben 2019Mit einem ökumenischen Gottesdienst in der Marktkirche in Hannover haben der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Dr. Heinrich Bedford-Strohm und der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, am 4. Mai 2019 die bundesweite Aktion Woche für das Leben eröffnet. Sie wird bis zum 11. Mai in katholischen und evangelischen Kirchengemeinden begangen.

Die Woche für das Leben widmet sich in diesem Jahr unter dem Titel „Leben schützen. Menschen begleiten. Suizide verhindern.“ der Suizidprävention und stellt die vielfältigen Beratungsangebote beider Kirchen für suizidgefährdete Menschen und ihre Angehörigen, insbesondere die Telefonseelsorge, in den Mittelpunkt.

» Mehr zur Eröffnung der Woche für das Leben 2019


24.04.19: Debatte um § 219a: Der Faktencheck zum Faktencheck

Am 21.02.19 veröffentlichte SPIEGEL Online unter der Überschrift „Paragraf 219a: Das ist dran an den Aussagen von Abtreibungsgegnern“ einen „Faktencheck“. Darin wurden auch Aussagen der Ärzte für das Leben e.V. „überprüft“.

In der Folge gab es einen Schriftwechsel zwischen Prof. Paul Cullen, 1. Vorsitzender ÄfdL, und Spiegel Online sowie eine ausführliche Replik unter dem Titel „Der Faktencheck zum Faktencheck“ von Prof Cullen. Eine Veröffentlichung der Replik lehnte Spiegel Online ab. Wir veröffentlichen daher hier alle Texte inkl Schriftwechsel, damit sich jeder/jede selbst ein Urteil zur Sache bilden kann.

Darum ging es:

Paragraf 219a: Das ist dran an den Aussagen von Abtreibungsgegnern
Kann ein Fötus in der zwölften Woche Schmerzen empfinden? Sind die Folgen von Abtreibungen auf die Psyche der Frau unerforscht? So lauten gängige Argumente von Abtreibungsgegnern. Der Faktencheck.
Von Irene Berres
SPIEGEL Online 21.02.19

Die Antwort der Ärzte für das Leben e.V.:

Ein Faktencheck zum Faktencheck
Von Paul Cullen, Vorsitzender des Vereins „Ärzte für das Leben“
Kurzversion vom 12.03.19

PDFBriefwechsel zwischen Prof. Cullen und Spiegel Online inkl. 6-seitiger Replik „Der Faktencheck zum Faktencheck“ (Kurzversion)
8 Seiten, PDF-Version

PDFBericht der evangelischen Nachrichtenagentur idea am 01.04.19 zur Spiegel-Diskussion über die Replik


18.04.19: Fachtagung des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL) anlässlich der Eröffnung der Woche für das Leben 2019 zum Thema „Lebensanfang – Lebensende: Fakten für das Leben“ am 4. Mai 2019 Hannover

Woche für das Leben 2019Am 4. Mai 2019 veranstaltet der Bundesverband Lebensrecht (BVL) in Hannover anlässlich der Eröffnung der Woche für das Leben 2019 eine Fachtagung zum Thema „Lebensanfang – Lebensende: Fakten für das Leben“

Mit Beiträgen von:

  • Prof. Dr. phil. Thomas Sören Hoffmann – Fernuniversität Hagen/Institut für Philosophie Schwerpunkte Ethik und Philosophie der Neuzeit: Autonomie leben: Über die Grenzen menschlicher Selbstbestimmung.
     
  • PD. Dr. med. Angela Köninger – Universitätsklinikum Essen/Leitende Oberärztin Spezialgebiet Geburtshilfe und Perinatalmedizin: Lebensanfang zur Disposition? Beratung in Pränataler Diagnostik.
     
  • Prof. Dr. phil. Dr. med. habil. Armin Schmidtke – Seniorprofessor der Psychiatrischen Klinik der Universität Würzburg, ehem. Vorsitzender des Nationalen Suizidpräventionsprogramms (NasPro): Autonomie und Selbstbestimmung: Wie dem Suizid begegnen?

» Weitere Informationen und Anmeldung beim BVL

» Infos zur Woche für das Leben 2019


16.04.19: Bundesverfassungsgericht verhandelt über Suizidbeihilfe-Verbot (§ 217 StGB)

Symbolbild SterbehilfeDer Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am 16./17.04.19 in Karlsruhe über sechs Verfassungsbeschwerden gegen ein Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung, § 217 StGB.

Geklagt haben u.a. zwei Sterbehilfe-Vereine mit Sitz in Deutschland und der Schweiz, Schwerkranke, die mittels Beihilfe eines solchen Vereins Suizid begehen wollen, sowie mehrere Ärzte.

» Mehr zur Verhandlung des Bundesverfassungsgericht über ein Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung auf www.sterbehilfe-debatte.de


12.04.19: NIPD-Debatte: Seltsame Bettgenossen

P. CullenBei der geplanten Aufnahme der nicht-invasiven vorgeburtlichen Gentestung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen werden die Argumente der Lebensrechtsbewegung von ungewohnter Seite übernommen.

Gastkommentar von Paul Cullen, erschienen auf kath.net, 12.04.19

» Zum Kommentar zur NIPD-Debatte


11.04.19: Deutscher Bundestag: Orientierungsdebatte über vorgeburtliche genetische Bluttests

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich am 11. April 2019 in einer gut zweistündigen Orientierungsdebatte mit dem Thema vorgeburtliche genetische Bluttests, beispielsweise auf Trisomie 21 (Down-Syndrom), befasst. Dabei geht es um die Frage, ob derartige Bluttests künftig als Regelleistung von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden können. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das wichtigste Gremium in der Selbstverwaltung des Gesundheitssystems, hat zu dem Test 2016 ein Methodenbewertungsverfahren eröffnet und prüft diese Möglichkeit nun.

Während der offen über Fraktionsgrenzen hinweg geführten Plenardebatte ging es vor allem um ethische Fragestellungen. Denn im Falle des während der Schwangerschaft festgestellten Downsyndroms erfolgt in ca 9 von 10 Fällen eine Abtreibung.

In der kontroversen Debatte machten 38 Abgeordnete in jeweils 3-minütigen Reden teils sehr pesönlich aber auch recht sachlich ihre Standpunkte deutlich. Dabei zeichnete sich eine breite Unterstützung für eine Übernahme nichtinvasiver Pränataldiagnostik in den GKV-Leistungskatalog ab, jedoch begrenzt auf Risikoschwangerschaften.

» Mehr im ausführlichen Bericht zur NIPD-Debatte auf der Webseite des Deutschen Bundestages inkl. Plenarprotokoll

Pränatale Bluttests: Bundestag diskutiert über mehr als nur die Frage der Kassenleistung
AERZTEBLATT.DE 11.04.19

Siehe ergänzend einen sehr lesenswerten Kommentar von Hubert Hüppe, ehemaliger Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen und ehemaliger CDU-Bundestagsabgeordneter:

Kein guter Tag für Menschen mit Down Syndrom
Bei Bundestagsdebatte mussten die zahlreichen Menschen mit Down-Syndrom auf der Besuchertribüne anhören, wie darüber diskutiert wurde, dass via Pränatest fast alle Kinder mit Down-Syndrom getötet werden.
Gastkommentar von Hubert Hüppe
KATH.NET 15.04.19


05.04.19: Aktualisierte Liste zu Impfstoffen und Abtreibung abrufbar

In Deutschland weitgehend unbeachtet läuft in den USA und England seit Jahren eine Auseinandersetzung um Impfstoffe, für deren Herstellung Zellen abgetriebener Kinder (Foeten) verwendet werden. Hierzu haben wir umfangreiche Fachinformationen von Frau Dr. med. Leutner bereitgestellt. Dazu gibt es nun eine aktualisierte Impfstoffliste Deutschland (Stand 02/2019) inkl. Kennzeichnung von Impfstoffen, die mit Hilfe humaner fetaler Zellen hergestellt werden.

» Zu den Fachinformationen Impfstoffe und Abtreibung, Impfstoffliste Deutschland und Kennzeichnung von Impfstoffen


PM 04.04.19: Ärzte für das Leben e.V. strikt gegen Widerspruchsregelung bei Organspende

Logo Ärzte für das Leben e.V.Schlechte Konzepte werden durch Penetranz nicht besser: die Widerspruchslösung von Jens Spahn gewinnt durch die Kooptierung von Karl Lauterbach nicht gerade an Glaubwürdigkeit

Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte sprechen sich Ärzte für das Leben e.V. strikt gegen eine Widerspruchsregelung bei Organspende aus.

» Zur ÄfdL-Pressemitteilung zur Widerspruchsregelung bei Organspende


03.04.19: Programm der 24. Jahrestagung des Vereins „Ärzte für das Leben“ vom 17. bis 19. Mai in Fulda online

24. Jahrestagung „Ärzte für das Leben“Vom 17. bis 19. Mai 2019 findet in Fulda die 24. Jahrestagung des Vereins „Ärzte für das Leben“ in Kooperation mit der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) statt.

Thema ist diesmal: „Transhumanismus und Biomedizin – neue Herausforderungen für den Lebensschutz“.

Ab sofort ist das Programm online und Interessierte können sich anmelden.

» Zum Programm zur 24. Jahrestagung und zur Anmeldung


02.04.19: Nachruf auf Dr. med. Angelika Pokropp-Hippen, Allgemeinärztin und Psychotherapeutin, Vorstandsmitglied des Vereins „Ärzte für das Leben“

Dr. med Angelika Pokropp-Hippen, 1954 - 2019Wir als „Ärzte für das Leben“ trauern um unsere geschätzte Kollegin und unser Vorstandsmitglied Dr. med. Angelika Pokropp-Hippen aus Münster-Amelsbüren, die am 26. März 2019 nach langem Krebsleiden verstorben ist.

» Zum Nachruf auf Dr. med. Angelika Pokropp-Hippen


01.04.19: Fraktionsübergreifende Eckpunkte für eine verbindliche Entscheidungslösung und Gesetzentwurf zur Widerspruchslösung bei Organspenden vorgelegt

Illustration Gesetzentwurf zur Widerspruchsregelung bei OrganspendenAm 28.03.19 berichteten Spiegel Online sowie am 30.03.19 Bild am Sonntag über einen gemeinsamen Gesetzentwurf von Bundesgesundheistminister Jens Spahn und dem SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach zur Widerspruchslösung. Der Entwurf wurde nun am 01.04.19 offiziell vorgestellt.

Vor diesem Hintergrund haben am 31.03.19 Abgeordnete um Stephan Pilsinger (CSU), Ulla Schmidt (SPD) und Annalena Baerbock (Bündnis 90 /Die Grünen) ebenfalls Eckpunkte für eine Neuregelung der Organspende vorgestellt. Sie lehenn die Widerspruchregelung vehemt ab und streben zusammen mit weiteren Abgeordneten von Linken, FDP und CDU fraktionsübergreifend eine verbindliche Entscheidungslösung an.

» Mehr zum Eckpunktepapier für eine verbindliche Entscheidungslösung und Gesetzentwurf zur Widerspruchslösung bei Organspenden auf www.organspende-aufklaerung.de


23.03.19: Debatte um Abtreibung: Pro und Contra-Beiträge in der Berliner Zeitung

In der Berliner Zeitung vom 18.03.19 gab es drei lesenswerte Beiträge zur Abtreibungsdebatte, u.a. ein Beitrag über Johannes Decker von ÄfdL. Die Artikel können nach vorheriger kostenloser Registrierung kommentiert werden.

Lebensschutz und Selbstbestimmung: Wie die Abtreibungsfrage die Ärzteschaft spaltet
BERLINER ZEITUNG 18.03.19

Abtreibungsdebatte: „Man kann eine Schwangerschaft nicht abschalten, wie es gefällt“
Johannes Decker, Frauenarzt in Kreuzberg und Mitglied des Vereins „Ärzte für das Leben“.
BERLINER ZEITUNG 18.03.19

„Eigentlich müssten alle Frauenärzte Abtreibungen vornehmen“
Gabriele Halder, Frauenärztin in Wilmerdorf. Sie erklärt Medizinstudenten der Charité in Seminaren Abtreibungen.
BERLINER ZEITUNG 18.03.19


19.03.19: Bündnis fordert: Vorgeburtliche Bluttests auf Down-Syndrom dürfen nicht zur Regeluntersuchung werden

Mutter mit Kind mit DownsyndromVorgeburtliche Bluttests, mit denen das Down-Syndrom und weitere Chromosomen-Veränderungen festgestellt werden können, dürfen nicht zur Regeluntersuchung in der Schwangerschaft werden.

Das fordert ein Bündnis aus Bundesvereinigung Lebenshilfe, Deutsches Down-Syndrom InfoCenter, Down-Syndrom Netzwerk Deutschland, KIDS Hamburg (Kompetenz- und Infozentrum Down-Syndrom) sowie downsyndromberlin anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tages am 21. März.

Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen berät aktuell über die Aufnahme dieser Tests in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Auf Grund der ethischen Tragweite soll Mitte April auch eine Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag erfolgen. Hierzu hat die Bundesvereinigung Lebenshilfe eine Kampagne gestartet.

» Mehr zur Debatte um Vorgeburtliche Bluttests auf Down-Syndrom als Kassenleistung


15.03.19: ZdK-Stellungnahme zur Widerspruchslösung: Organspende nicht ohne freiwillige Zustimmung

ZdK Zentralkomitee der deutschen KatholikenDas Präsidium des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) hat zur laufenden Organspendedebatte Stellung genommen. Es spricht sich für einen Ausbau der geltenden Entscheidungslösung und gegen die doppelte Widerspruchslösung aus.

Die ausführliche Stellungnahme sei allen Abgeordneten des Deutschen Bundestags in einem Brief des ZdK-Präsidenten Prof. Dr. Thomas Sternberg zugegangen, teilte das ZdK am 13.03.19 in einer Presseaussendung mit.

» Mehr zur Stellungnahme des ZDK zur Organspende-Debatte


09.03.19: Protest gegen Ehrung für Abtreibungsärzte: Rote Karte für die SPD – rote Rosen für die Mütter

Protest der CDL und ALfA am 08.03.19 gegen SPD-Ehrung für zwei AbtreibungsärzteEhrung von Abtreibungsärzten ist kein Fair Play, sondern unfair, da das Recht auf Leben der ungeborenen Menschen damit negiert wird – Großer Protest von Aktion Lebensrecht für Alle und Christdemokraten für das Leben vor SPD-Zentrale München

Den Weltfrauentag am 8. März 2019 nahm die SPD Ostallgäu zum Anlass, die Abtreibungsärzte Hänel und Stapf mit einem Preis auszuzeichnen – für ihren so wörtlich „Einsatz für die Gleichberechtigung der Frau“. Grund genug für Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA e.V.) und Christdemokraten für das Leben (CDL), spontan eine Kundgebung vor der SPD Zentrale in München gegen diese Preisverleihung zu organisieren.

» Mehr zum Protest gegen SPD-Preisverleihung für zwei Abtreibungsärzte


04.03.19: Infoportal www.organspende-aufklaerung.de zu Organspende, Transplantation und Hirntod in neuem Design

Screenshot organspende-aufklaerung.deAm 28.02.19 wurde das völlig überarbeitete Infoportal der InteressenGemeinschaft kritische Bioethik Deutschland zum Thema Organspende, Transplantation, Hirntod und Lebendspende unter organspende-aufklaerung.de freigeschaltet.

Es wurde dabei technisch auf den neuesten Stand gebracht und zeitgemäß auf responsives Design umgestellt. Das heißt, die Darstellung passt sich automatisch allen Endgeräten an, egal ob Smartphone, Tablet oder klassischem Desktop-Rechner.

Konkret gibt es dort übersichtlich thematisch sortiert alles rund um Organspende und Hirntod-(Kritik), zu Organspende-Entscheidung und Aufklärung, zur Debatte um die Entscheidungslösung und geplanten Widerspruchsregelung sowie die Transplantationsskandale 2012/2013 und die Folgen. Weitere Themen sind Lebendspende, Organhandel und die Gewebespende.

» Mehr unter www.organspende-aufklaerung.de


25.02.19: EU-Verband One of Us gründet europäisches Menschenrechtsforum

One of usMenschenrechte sind auch in Europa keine Selbstverständlichkeit – im Gegenteil: es gibt durchaus Anlass zu der Sorge, dass bestimmte Grundrechte, wie das Recht auf freie Meinungsäußerung, auf Religionsfreiheit oder auf Gewissensfreiheit in Frage gestellt werden.

Aus diesem Grund haben sich der europäische Verband One of Us („Einer von Uns“) und seine 40 Mitgliederorganisationen aus 19 EU-Ländern am 23. Februar 2019 im Palais du Luxembourg in Paris versammelt.

Wie der Bundesverband Lebensrecht in einer Presseaussendung mitteilte, hat das von One of Us an diesem Tag gegründete europäische Menschenrechtsforum im Rahmen einer Konferenz unter Schirmherrschaft von Professor Rémi Brague (Institut de France) seinen Betrieb aufgenommen.

» Mehr zur Auftaktveranstaltung zum europäischen Menschenrechtsforum


22.02.19: Deutscher Bundestag beschließt Änderungen zum Werbeverbot für Abtreibungen §219a StGB

Illustration zur Debatte um § 219a StGB Werbeverbot für SchwangerschaftsabbruchAm 21.02.19 haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages nach recht emotional geführter rund 50-minütigen Debatte in namentlichen Abstimmungungen über den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur „Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ (Drucksache 19/7693) abgestimmt. Zudem gab es weitere Gesetzentwürfe der Opposition sowie je ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und Linken zum Thema kostenlose Abgabe von Verhütungsmitteln.

In der zweiten und dritten Lesung votierten 371 Abgeordnete für den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD, 277 stimmten dagegegen, vier enthielten sich.

Ein Entwurf der Fraktion Die Linke eines „Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche“ (Drucksache 19/93) sowie ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur „Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung von Paragraf 219a StGB“ (Drucksache 19/630) wurden mit großer Mehrheit abgelehnt. Ebenso wurde ein Antrag der FDP-Fraktion, den Paragrafen 219a unverzüglich zu streichen und Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zuzulassen (Drucksache 19/6425) mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, AfD gegen die Stimmen der Linksfraktion, FDP und Grünen zurückgewiesen. Auch die Anträge bezüglich kostenloser Abgabe von Verhütungsmitteln wurden abgelehnt. Grundlage für die Abstimmungen waren Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Gesundheit sowie Recht und Verbraucherschutz.

Mit diesen Bundestagsbeschlüssen dürfte die Debatte über eine Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen vorerst abgeschlossen sein.

» Mehr zur Bundestagsabstimmung am 21.02.19 über ein Werbeverbot für Abtreibungen inklusive aller Drucksachen, Videoaufzeichnung und Plenarprotokoll


20.02.19: Expertenanhörung im Bundestags-Gesundheitsausschuss zu Fragen zur Sterbe­hilfe

Am 20. Februar 2019 hat sich der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages in einer Expertenanhörung mit Fragen der Sterbehilfe befasst. Dabei ging es um einen Antrag der FDP-Fraktion und die Frage, ob eine Behörde schwer kranken und sterbenswilligen Menschen den Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel verwehren darf.

Gesundheits- und Rechtsexperten, die sich in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen äußerten, vertraten hierzu unterschiedliche Auffassungen.

» Mehr zur Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss zu Fragen zur Sterbe­hilfe auf der Bundestagswebseite


19.02.19: Expertenanhörung zum Werbeverbot für Abtreibungen und anstehende endgültige Bundestagsabstimmung

Am 18. Februar 2019 veranstaltete der Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch (Drucksache 19/7693).

Unter der Leitung des Ausschussvorsitzenden Stephan Brandner (AfD) stellten sich acht Rechts- und Sozialwissenschaftler, Juristen und Ärzte zweieinhalb Stunden lang den Fragen der Abgeordneten. Insgesamt sahen die geladenen Sachverständigen den Gesetzentwurf überwiegend kritisch. Es war bereits die zweite Anhörung zum Thema.

» Mehr zur Experten-Anhörung zum Werbeverbot für Abtreibungen auf der Webseite des Bundestages

Am 21.02.19 soll die endgültige Abstimmung im Plenum des Bundestages über die wortgleichen Gesetzentwürfe von CDU/CSU und SPD (19/7834) und der Bundesregierung (19/7693) zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch folgen. Dazu sind drei namentliche Abstimmungen vorgesehen.


15.02.19: Deutscher Bundestag beschließt Änderung des Transplantationsgesetzes

Screenshot Videoaufzeichnung Bundestagsdebatte am 14.02.19 zur Änderung des TransplantationsgesetzesAm 14. Februar 2019 hat der Deutsche Bundestag eine neuerliche Änderung des Transplantationsgesetzes beschlossen.

Die Abgeordneten debattierten zuvor in Zweiter und Dritter Lesung den „Entwurf der Bundesregierung eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende“.

Nach knapp 45 minütiger Debatte mit 12 Rednerinnen und Rednern wurde der Entwurf der Bundesregierung in geänderter Ausschussfassung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion der AfD angenommen. Die Erste Beratung im Plenum des Bundestages fand bereits am 17.01.19 statt, gefolgt von einer Sachverständigenanhörung am 30.01.19.

» Zum ausführlichen Bericht über die Änderung des Transplantationsgesetzes auf www.organspende-widerspruch.de


13.02.19: Erste Lesung des CDU/CSU-SPD Gesetzentwurfs zum Werbeverbot für Abtreibungen am 15.02.19 im Bundestag

Am Freitag, 15. Februar 2019, wird der Deutsche Bundestag in erster Lesung den von CDU/CSU und SPD vorgelegten Gesetzentwurf zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch (Drucksache 19/7639) erörtern. Hierfür sind 45 Minuten vorgesehen. Anschließend soll das Papier zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen werden. Zudem geht es auch um weitere vorliegende Initiativen der Opposition.

Mehr zur Debatte auf der Webseite des Deutschen Bundestages inkl. aller Dokumente


08.02.19 Kommentar: „Frauengesundheit nach Abtreibung? Ist anscheinend egal!“

P. CullenBefürworter einer liberalen Abtreibungspraxis wollen lieber wissenschaftliche Daten zu den Spätfolgen der Abtreibung nicht erheben als mit den Konsequenzen dieser Daten umgehen zu müssen.
Gastkommentar von Prof. Paul Cullen auf www.kath.net am 08.02.19

Münster (kath.net/pl) Am 1. Februar erschien auf der Webseite der Zeitschrift Focus ein Artikel mit folgender Überschrift: „SPD, Grüne und Linke protestieren. Entsetzen über Abtreibungs-Studie: ‚Es ist Wahnsinn, so etwas zu tun‘.“ Was war passiert, um so viel „Entsetzen“ bei den Parteien des linken Spektrums auszulösen? Es geht um die aktuelle Debatte um das Werbeverbot für Abtreibungen.

» Zum Kommentar zur Debatte um geplante Studie zum Post-Abortion-Syndrom


06.02.19: Debatte um Paragraf 219a: Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf zum Werbeverbot für Abtreibungen

Vergangene Woche haben sich die Ministerien auf einen Gesetzentwurf für eine Reform des Werbeverbots für Abtreibungen geeinigt. Lebensrechtsorganisationen kritisierten das Papier scharf. Am 06.02.19 hat nun das Bundeskabinett den umstrittenen „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ verabschiedet.

Schwangere in Konfliktlagen sollen demnach künftig einfacher an Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch gelangen. Zudem sollen Ärzte und Einrichtungen, die Abtreibungen durchführen, darüber informieren dürfen.

Mehr zum verabschiedeten Gesetzentwurf zum Werbeverbot für Abtreibungen


PM 29.01.19: Ärzte für das Leben: Referentenentwurf der Bundesregierung zur Reform des §219a StGB (Werbeverbot für Abtreibungen) gefährdet die gesundheitliche Versorgung von ungewollt schwangeren Frauen

Logo Ärzte für das Leben e.V.Diese Woche hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zu §219a StGB vorgelegt. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass „Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen zukünftig … öffentlich ohne Risiko der Strafverfolgung darüber informieren [dürfen], dass die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.“

Darüber hinaus dürfen diese Ärzte und Einrichtungen „durch Verlinkung in ihrem Internetauftritt auf … Informationsangebote neutraler Stellen“ aufmerksam machen. Mit „Informationsangebote neutraler Stellen“ sind Listen von Ärzten und Einrichtungen gemeint, die Abtreibungen vornehmen einschließlich einer Beschreibung der jeweils verwendeten Methode. Diese sollen von der Bundesärztekammer und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung geführt werden.

„Dieser Entwurf ist nichts anders als eine scheinheilige Mogelpackung, die Werbung für Abtreibung durch die Hintertür erlaubt“, sagte heute Prof. Paul Cullen, Vorsitzender der „Ärzte für das Leben“ in Münster.

Zur ÄfdL-Pressemitteilung zum Referentenentwurf zur Reform von §219a StGB


23.01.19: Nachruf auf Frau Dr. med. Dr. theol. h.c. Maria-Elisabeth Overdick-Gulden (1931-2019), Dame des Silvesterordens, Internistin, Kämpferin für den Lebensschutz

Dr. med. Dr. theol. h. c. Maria-Elisabeth Overdick-Gulden 1931 - 2019Am 14.01.19 starb im Alter von 87 Jahren Frau Dr. med. Dr. theol. h.c. Maria-Elisabeth Overdick-Gulden.

Sie gehörte zum Urgestein der Lebensrechtsbewegung in Deutschland und war ein leuchtendes Beispiel für uns alle, die wir heute in diesem Feld tätig sind.

Ein Nachruf von Paul Cullen, Erster Vorsitzender des Vereins „Ärzte für das Leben“

» Zum Nachruf auf Maria-Elisabeth Overdick-Gulden


22.01.19: Kanada: Ärzte informieren über aktive Sterbehilfe vor Palliativangeboten

Flagge KanadaIn Kanada, wo die Tötung auf Verlangen und Beihilfe zum Suizid seit knapp drei Jahren erlaubt sind, informieren Ärzte über aktive Sterbehilfe vor Palliativangeboten.

Dies ergab eine Studie eines Teams von kanadischen Bioethikern, die im November 2018 veröffentlicht wurde, berichtete das „Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik“ (IMABE) in seinem Newsletter vom 21.01.19. Zahlreiche Patienten hatten demnach zum Zeitpunkt des Antrags auf Sterbehilfe noch keine angemessene palliative Versorgung.

Weiterer brisanter Vorstoß in Kanada: Ein Expertengremium befürwortet in einer Stellungnahme für die kanadische Regierung, aktive Sterbehilfe auch für ältere Minderjährige und Menschen mit psychischen Erkrankungen zu öffnen sowie die Möglichkeit zu bieten, Vorausverfügungen über eine Tötungswunsch erstellen zu können, die eine aktuelle Zustimmung im Fall von Euthanasie ersetzen.

» Mehr zur Studie über Sterbehilfe in Kanada im Bericht des IMABE-Instituts vom Januar 2019


16.01.19: Ganz ohne Widerspruchsregelung und Gesetzesänderung: Knapp 20 Prozent mehr Organspender in 2018

Die Zahl der Organspender 2018 ist erstmals seit dem Jahr 2010 wieder deutlich gestiegen. Dies teilte die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) am 11.01.19 mit.

Bundesweit wurden im vergangenen Jahr demnach 955 Menschen nach festgestelltem Hirntod Organe entnommen. Im Vergleich zum Vorjahr, wo 797 hirntoten Patienten Organe entnommen wurden, bedeutet das eine Steigerung von knapp 20 Prozent.

Mehr zur gestiegenen Zahl der Organspender 2018 auf www.organspende-aufklaerung.de


12.01.19: Diverse kritische Beiträge zur geplanten Widerspruchsregelung

Vor dem Hintergrund der Debatte um die Einführung der Widerspruchsregelung bei Organspenden sind in den letzten Monaten in verschiedenen Medien ein paar kritische Beiträge dazu erschienen. Sie liefern Argumente, die oft zu kurz bzw. gar nicht mehr zur Sprache kommen.

Zur Artikelsammlung zur Debatte um die Widerspruchsregelung


10.01.19: Tim im Alter von 21 Jahren gestorben

Todesanzeige zu TimTim, der Junge mit Down-Syndrom und Autismus, der seine eigene Abtreibung vor 21 Jahren überlebte, ist am vergangenen Freitag, 04.01.19, überraschend in Quakenbrück gestorben. Dies teilte die Stiftung „Ja zum Leben“ mit.

Wie die Familie am 08.01.19 der Stiftung mitteilte, sind alle Familienmitglieder sehr traurig, da Adoptivkind Tim noch ohne Vorzeichen auf seinen plötzlichen Tod Weihnachten und Silvester mit den anderen Geschwistern gefeiert hatte.

Mehr zum Tod von Tim


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