2014
Hier finden Sie alle Meldungen aus 2014.
21.11.14: Bundessozialgericht: Richtungsweisende Urteile zu Kostenerstattung für Präimplantationsdiagnostik (PID) und künstliche Befruchtung bei unverheirateten Paaren
Am 18.11.14 hat das Bundessozialgericht in Kassel zwei richtungsweisende Urteile im Zusammenhang mit künstlichen Befruchtungen gefällt. Das erste Urteil betrifft die Kostenerstattung durch die Kassen für eine Präimplantationsdiagnostik (PID), das andere Urteil die Kostenerstattung der Krankenkassen für eine künstliche Befruchtung bei unverheirateten Paaren. Beides wurde durch das Gericht abgelehnt.
11.11.14: Ärzte für das Leben e.V.: Beihilfe zum Suizid mit Beruf des Arztes nicht vereinbar
Im Vorfeld der am 13. November im Deutschen Bundestag geplanten „Orientierungsdebatte“ zur gesetzlichen Regelung des ärztlich assistierten Suizids stellt der Verein „Ärzte für das Leben“ erneut klar, dass er jegliche Form einer gesetzlichen Zulassung des ärztlich assistierten Suizids ablehnt.
Mehr in der ÄfdL-Pressemitteilung vom 11.11.14 zur Sterbehilfe-Debatte
Vor dem Hintergrund der anstehenden Debatte gab es im Berliner Tagesspiegel einen bemerkenswerten Artikel eines ALS-Kranken:
Lebenshilfe statt Sterbehilfe
Von Benedict Maria Mülder
Am Donnerstag debattiert der Bundestag über ärztlich assistierten Suizid. Lesen Sie hier das Plädoyer des an ALS erkrankten Benedict Maria Mülder. Er ist gelähmt und kann nur noch mit seinen Augen schreiben.
TAGESSPIEGEL 11.11.14
13.10.14: Bericht vom „Marsch für das Leben“, Berlin am 20.09.2014
Am 20. September fand in Berlin zum zehnten Mal der „Marsch für das Leben“ mit einer Rekordbeteiligung von mehr als 5.000 zumeist jungen Menschen statt. Dieser Schweige-Marsch dient der Wahrung und Verteidigung des Rechts jedes Menschen auf Leben – von der Zeugung bis zu seinem natürlichen Tod – und stand unter dem Motto „Ja zum Leben: Für ein Europa ohne Abtreibung und Euthanasie“. Er begann mit einer einstündigen Kundgebung vor dem Bundeskanzleramt, zog zwei Stunden lang durch die Berliner Innenstadt und endete mit einer gottesdienstlichen Versammlung vor dem Berliner Dom.
Mehr im ausführlichen Bericht vom „Marsch für das Leben“ 2014
26.09.14: Klare Positionen: Deutsche Bischofskonferenz bekräftigt ablehnende Haltung zu Sterbehilfe und Suizidbeihilfe
Die Deutsche Bischofskonferenz hat anlässlich ihrer Herbst-Vollversammlung in Fulda erneut ihre Haltung zur Sterbehilfe bekräftigt. In ihrer Stellungnahme spricht sie sich nachdrücklich gegen alle Formen der aktiven Sterbehilfe und der Beihilfe zur Selbsttötung aus.
21.09.14: Marsch für das Leben endet mit ökumenischem Gottesdienst – Mehr als 5000 Teilnehmer.
Vorsitzender Martin Lohmann: „Die Pro- Life-Bewegung ist im Aufwind – national wie international“.
Nach konservativen polizeilichen Schätzungen nahmen in diesem Jahr mindestens 5.000 Personen am Marsch für das Leben in Berlin teil. Damit stieg die Zahl der Teilnehmer wieder im Vergleich zum Vorjahr (2013: 4.500 Teilnehmer). Der Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht Martin Lohmann freut sich über diese Steigerung: „Die Pro-Life-Bewegung ist im Aufwind – national wie international. Auch und gerade unter jüngeren Menschen wächst die Sensibilität für das Leben. Dies belegen die zahlreichen jugendlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer beim diesjährigen Schweigemarsch – ein eindrucksvolles und friedliches Zeugnis für das Leben!“
Mehr dazu in der Pressemitteilung des BVL zum Marsch für das Leben 2014
und unter www.marsch-fuer-das-leben.de
19.09.14: Ärzte für das Leben protestiert gegen die Entlassung von Prof. Bogdan Chazan
Weckruf! Wir Ärzte für das Leben e.V. bestehen bei unseren beruflichen Entscheidungen auf dem Recht zur Gewissensfreiheit. Anlass zu dieser Betonung ärztlichen Berufsrechts ist die im Juli 2014 erfolgte und journalistisch verbreitete Entlassung von Professor Bogdan Chazan, Direktor am Krankenhaus der Heiligen Familie in Warschau und national wie international angesehener Spezialist für Gynäkologie und Geburtshilfe.
Unter Berufung auf sein ärztliches Gewissen und die polnische Verfassung gem. Artikel 53 hatte er die Abtreibung eines durch ivF erzeugten und mittlerweile schwerkranken Kindes in der 24. Schwangerschaftswoche sowie die persönliche Überweisung der Mutter an einen Fachkollegen abgelehnt. Daraufhin sprach die Warschauer Bürgermeisterin die Kündigung von Professor Chazan mit der Begründung aus, dass die Bezugnahme auf das in der Verfassung festgeschriebene Recht auf Gewissensfreiheit in solchem Fall nicht zulässig sei.
„Lassen wir es nicht zu, dass Rechte, die für jeden Menschen grundsätzlich sind, verneint und missachtet werden. Wir dürfen keine Angst haben, couragiert zu unseren Überzeugungen zu stehen“, so Prof. Chazan nach seiner Entlassung.
21.08.14: Sterbehilfe-Debatte: Ärzte für das Leben e.V. gegen jede Form der Suizidbeihilfe
Münster. In der derzeitigen Debatte um aktive Sterbehilfe sprechen sich die Ärzte für das Leben (ÄfdL e.V.) nicht nur konsequent gegen jegliche Form kommerzieller oder organisierter Sterbehilfe aus, sondern gegen jedes medizinische Eingreifen in Tötungsabsicht, sei es „verlangt“ oder aus Mitleid begründet.
Mehr dazu in unserer Pressemitteilung: Ärzte für das Leben e.V. gegen jede Form der Suizidbeihilfe
17.08.14: Aufruf zur Teilnahme am „Marsch für das Leben“ 2014
Am Samstag, 20. September 2014, startet um 13.00 Uhr vor dem Bundeskanzler-Amt in Berlin der diesjährige „Marsch für das Leben“. Die Veranstaltung des Bundesverband Lebensrecht (BVL) steht unter dem Motto:
„JA zum Leben – für ein Europa ohne Abtreibung und Euthanasie“.
Nachfolgend finden Sie einen Aufruf zur Teilnahme von Prof. Dr. med. Ulf Runne.
Aufruf zur Teilnahme am „Marsch für das Leben“ 2014
von Prof. Dr. med. Ulf Runne
www.marsch-fuer-das-leben.de
Infowebseite des BVL zum „Marsch für das Leben“ mit organisatorischen Details und Rückblick auf vergangene Veranstaltungen.
27.05.14: Pressemitteilung: Rezeptpflicht für die „Pille danach“ beibehalten
Fulda (27.05.14). Die Jahresmitgliederversammlung der Ärzte für das Leben (ÄfdL) e.V. erfolgte in Kooperation mit der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. am 23. bis 24. Mai 2014 in Fulda zum Thema „Die „Pille danach“: Keine Bedenken mehr aus (lebens-)rechtlicher Sicht?“. Ärzte für das Leben e.V. fordern aus berufsethischen und gesundheitspolitischen Gründen weiterhin, die Rezeptpflicht für die „Pille danach“ beizubehalten.
Zur Pressemitteilung der ÄfdL vom 27.05.14: Rezeptpflicht für die „Pille danach“ beibehalten
27.03.14: Einladung zur 19. Jahrestagung des Vereins „Ärzte für das Leben“ vom 23. bis 24. Mai 2014 in Fulda
Vom 23. bis 24. Mai 2014 veranstalten Ärzte für das Leben e.V. in Fulda ihre 19. Jahrestagung in Koorperation mit der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Thema ist diesmal: „Die „Pille danach“: Notfallkontrazeptivum oder Abtreibungsmittel?“.
Ausgehend vom „Kölner-Fall“ des vergangenen Jahres wollen wir den medizinischen, juristischen und gesellschaftlichen Umgang mit der „Pille danach“ unter die Lupe nehmen.
Zum ausführlichen Programm und zur Anmeldung
15.01.14: Pressemitteilung zur Debatte um Sterbehilfe und Pille danach: Ärzte für das Leben e.V. begrüßen Akzente der neuen Bundesregierung in Sachen Lebensrecht
In den Debatten um Sterbehilfe bzw. Suizidbeihilfe sowie die Freigabe der sogenannten „Pille danach“ hat die neue Bundesregierung in den letzten Wochen in zwei Fragen des Lebensrechts positive Akzente gesetzt. Ärzte für das Leben e.V. haben dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Sterbehilfe und Pille danach: Ärzte für das Leben e.V. begrüßen Akzente der neuen Bundesregierung in Sachen Lebensrecht
PRESSEMITTEILUNG Ärzte für das Leben e.V. 15.01.14
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