2015

Hier finden Sie alle Meldungen zu den Themen des Lebensrechts aus 2015.

15.12.15: Unterrichtung der Bundesregierung an den Bundestag zur Nutzung der Präimplantationsdiagnostik (PID)

Am 10.12.15 hat die Bundesregierung ihren Bericht über Erfahrungen mit der Nutzung der Präimplantationsdiagnostik (PID) dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Mehr dazu in der Mitteilung „Heute im Bundestag“ vom 15.12.15

PID-Verfahren bisher relativ selten genutzt
Gesundheit/Unterrichtung
Berlin: (hib/PK) Die Nutzung der in Deutschland unter strengen gesetzlichen Auflagen erlaubten Präimplantationsdiagnostik (PID) ist bisher weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Aufgrund der im Ausland gemachten Erfahrungen war von jährlich 200 bis 300 Anträgen auf eine solche molekulargenetische Untersuchung ausgegangen worden, wie aus einer Unterrichtung (18/7020) der Bundesregierung an den Bundestag hervorgeht.
HIB Heute im Bundestag 15.12.15


13.11.15: Sterbehilfe – Man muss sehr genau hinschauen, was hier gerade passiert

Eine sehr glatte, schiefe Ebene: Wer kann nach der Bundestagsentscheidung sicherstellen, dass in jedem Fall die Grenze zwischen Beihilfe zum Suizid und Sterben auf Verlangen nicht überschritten wird?
kath.net-Kommentar von Prof. med. Paul Cullen, 1. Vorsitzender Ärzte für das Leben
KATH.NET 13.11.15


PM 06.11.15: „Ärzte für das Leben“ rufen zur Wachsamkeit auf nach Sterbehilfe-Abstimmung im Bundestag

Logo Ärzte für das Leben e.V.Der Verein „Ärzte für das Leben“ zeigt sich nach der heutigen Abstimmung im Bundestag für den Gesetzesentwurf von Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) besorgt.

„Wie aus den vielen Redebeiträgen im Plenum erneut erkennbar wurde, ist es Intention dieses Entwurfs, dass es Ärzten erlaubt sein soll, Beihilfe zur Selbsttötung zu leisten, sofern diese Tätigkeit nicht auf Wiederholung ausgelegt ist, also geschäftsmäßig wird“, bemerkte Prof. Paul Cullen, Vorsitzender des Vereins.

Zur Pressemitteilung: „Ärzte für das Leben“ rufen zur Wachsamkeit auf nach Sterbehilfe-Abstimmung im Bundestag


06.11.15: Geschäftsmäßige Hilfe zum Suizid wird bestraft

Die Sterbehilfe wird in Deutschland neu geregelt. Der Bundestag entschied sich am Freitag, 6. November 2015, für die Annahme eines von den Abgeordneten Michael Brand (CDU/CSU), Kerstin Griese (SPD), Kathrin Vogler (Die Linke) und Dr. Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen) und anderen fraktionsübergreifend initiierten Gesetzentwurfs (18/5373).
MITTEILUNG Deutscher Bundestag 06.11.15

Anm.: Dort gibt es die Drucksachen und das Video zur Debatte sowie die Abstimmungsergebnisse


05.11.15: Bundestag billigt das Hospizgesetz

Einen Tag vor der entscheidenden Sterbehilfedebatte hat der Bundestag einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland verabschiedet. Die teilweise interfraktionell erarbeitete Vorlage fand am Donnerstag, 5. November 2015, im Parlament eine breite Mehrheit aus Union, SPD und Grünen. Die Linksfraktion enthielt sich der Stimme, sieht das Gesetz aber grundsätzlich auch als sinnvoll an.
MITTEILUNG Deutscher Bundestag 05.11.15

Anm.: Dort gibt es die Drucksachen und das Video zur Debatte


03.11.15: Assistenz im Leben ist ärztlicher Auftrag!

Dr. med. Maria Overdick-GuldenZur aktuellen Debatte um die Suizidbeihilfe
Von Dr. med. Maria Overdick-Gulden, Trier
Leserbrief veröffentlicht in: „Die Tagespost“am 03.11.15, Nr. 131

Weiter zum Beitrag „Assistenz im Leben ist ärztlicher Auftrag!“


26.10.15: „Wir wollen den Weg der Euthanasie nicht beschreiten“

Prof. CullenAm 6. November entscheidet der Bundestag über die gesetzliche Neuregelung der Beihilfe zum Suizid – Zwischenruf eines Arztes.
Von Paul Cullen

Zum Beitrag „Wir wollen den Weg der Euthanasie nicht beschreiten“, erschienen in „Die Tagespost“ am 23.10.15

Siehe ergänzend:

25.10.15: Aktionsaufrufe gegen Suizidbeihilfe

Seit geraumer Zeit gibt es Aktionswebseiten, über die Sie Ihre Bundestagsabgeordneten zur gesetzliche Neuregelung der Beihilfe zum Suizid anschreiben können. Machen Sie mit!


22.09.15: Marsch für das Leben in Berlin 2015 – Lohmann: „Unser Marsch wächst. Und das ist gut so“

Marsch für das leben 2015 BerlinAm Marsch für das Leben in Berlin am 19.09.15 nahmen in diesem Jahr mehr als 7.000 Personen teil. Damit stieg die Zahl der Teilnehmer wieder im Vergleich zu den Vorjahren (2013: 4.500 Teilnehmer, 2014: 5.000 Teilnehmer).
Organisiert wurde der Marsch, an dem auch „Ärzte für das Leben e. V.“ teilnahmen, vom Bundesverband Lebensrecht (BVL)

Mehr dazu in der Pressemitteilung des BVL vom 20. und 21.09.15

PDF Rede von Prof. Dr. Paul Cullen, erster Vorsitzender der Ärzte für das Leben beim Marsch für das Leben am 19. September 2015 vor dem Bundeskanzleramt in Berlin.

Ausführliche Video-Dokumentation zum Marsch für das Leben 2015 auf Youtube


17.09.15, ergänzt am 21.09.15: Offener Brief gegen ärztliche Beihilfe zum Suizid

In einem offenen Brief appellieren mehr als 350 Ärztinnen und Ärzte an die Ärzteschaft, keine Beihilfe zum Suizid zu leisten. „Vielmehr besteht unsere Aufgabe als Ärzte auch darin, das Leid unserer Patienten zu lindern und ihnen mitmenschlichen Beistand, Zuwendung und Fürsorge entgegen zu bringen“, heißt es darin.

Der offene Brief wurde von Eckhard Piegsa, Kinderarzt in Bremen, und Paul Cullen, Internist und Labormediziner in Münster, initiiert und am 16.09.15 auf aerzteblatt.de veröffentlicht. Der aktuelle Brief ist eine Replik auf einen im Mai in Form einer Anzeige in der „Ärztezeitung“ veröffentlichten offenen Brief deutscher Ärztinnen und Ärzte, die sich darin für Freitodbegleitungen als mit dem ärztlichen Berufsethos vereinbar aussprechen.

Weitere Infos:

Offener Brief gegen ärztliche Beihilfe zum Suizid
AERZTEBLATT.DE 16.09.15

350 Ärzte protestieren in einem offenen Brief gegen ärztlich assistierten Suizid
Jetzt veröffentlicht: „Offene Brief“ auf der Webseite des Deutschen Ärzteblatts
PRESSEMITTEILUNG Prof. Dr. P. Cullen 21.09.15


20.09.15: PDF Assistierter Suizid überschreitet Grenze zur Euthanasie

Am 6.11.2015 soll der Deutsche Bundestag über vier Gesetzentwürfe zum assistierten Suizid abstimmen. Drei der vier Gesetzentwürfe fordern, dass die Beihilfe zur Selbsttötung eines Menschen – auch für Ärzte – rechtlich ausdrücklich zugelassen werden soll. Eine Zustimmung des Bundestages wäre ein beispielloser Wertebruch in der deutschen Nachkriegsgeschichte.
PRESSEMITTEILUNG Arbeitsbündnis „Kein assistierter Suizid in Deutschland!“ 20.09.15


18.08.15: Arbeitsbündnis „Kein assistierter Suizid in Deutschland!“: Der Lebensschutz in Deutschland ist wieder in Gefahr

Arbeitsbündnis Kein assistierter Suizid in Deutschland!Am 15. August 2015 fand das erste Arbeitstreffen des Arbeitsbündnisses „Kein assistierter Suizid in Deutschland!“ in Köln statt. Etwa 50 besorgte Bürgerinnen und Bürger, darunter Ärzte, Juristen, Pädagogen, Betriebswirtschaftler sowie Angehörige anderer Berufsgruppen diskutierten über die vier Gesetzentwürfe zum assistierten Suizid, die am 6. November 2015 im Deutschen Bundestag zur Abstimmung kommen sollen. Alle Teilnehmer waren sich einig, dass kein Gesetz beschlossen werden darf, das den assistierten Suizid ausdrücklich zulässt.

Mehr in der PDF Pressemitteilung des Arbeitsbündnisses vom 16.08.15 auf der Webseite des „Kein assistierter Suizid in Deutschland!“


04.08.15: Glaubenskommission der Deutschen Bischofskonferenz veröffentlicht Handreichung zu Hirntod und Organspende

DBK BannerAm 29.07.15 hat die Glaubenskommission der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) eine „Orientierungshilfe“ zum Thema „Hirntod und Organspende“ veröffentlicht. In dem 28-seitigen Papier kommen die Verfasser ungeachtet jahrelanger Kritik zu dem Schluss, „dass der Hirntod im Sinne des Ganzhirntodes nach unseren heutigen Erkenntnissen das beste und sicherste Kriterium für die Feststellung des Todes eines Menschen darstellt.“
Positiv ist, dass die Kirchenvertreter für eine umfassende Aufklärung und die „enge Zustimmungslösung“ plädieren.

Der Verein Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. (KAO) übte unterdessen in einer Presseerklärung vom 04.08.15 scharfe Kritik an der kirchlichen „Orientierungshilfe“.
„Kritische Aufklärung über Organtransplantation e. V. ist entsetzt, dass die katholische Bischofskonferenz in Deutschland mit der Leugnung, dass die sogenannten „hirntoten Organspender“ Sterbende sind, in überkommen geglaubte Erklärungsmuster zurück fällt“, so der KAO-Vorsitzende Dr. M. Stahnke.

Weitere Informationen:

Scharfe Kritik an DBK-Handreichung „Hirntod und Organspende“
Bremen – Am 29. Juli veröffentlichte die Glaubenskommission der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) eine „Orientierungshilfe“ zu „Hirntod und Organspende“. In einer aktuellen Stellungnahme äußerte der Verein Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. (KAO) scharfe Kritik an den kirchlichen Empfehlungen.
PRESSEMITTEILUNG Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. (KAO) 04.08.15

Handreichung zum Thema Hirntod und Organspende
Glaubenskommission der Deutschen Bischofskonferenz legt Orientierungshilfe vor
PRESSEMITTEILUNG Deutsche Bischofskonferenz 29.07.15

Hirntod und Organspende
Handreichung der Glaubenskommission der Deutschen Bischofskonferenz
28 Seiten, 27.04.15 (Dort zu bestellen oder als Download im PDF-Format)


29.07.15: Trau‘ keinem Test unter Dreißig

Warum eine Ausweitung des PraenaTests massenhaft falsch-positive Ergebnisse mit sich brächte.

Prof. CullenBeitrag zur aktuellen Debatte um vorgeburtliche Bluttests auf Downsyndrom von Prof. med. Paul Cullen, 1. Vorsitzender Ärzte für das Leben
erschienen in „Die Tagespost“ am 29.07.15

Seit 2012 ist es möglich, ungeborene Kinder mit Down-Syndrom anhand einer Untersuchung des mütterlichen Blutes zu identifizieren. In aller Regel werden diese Kinder dann auch abgetrieben und somit getötet – denn eine Therapie für das Down-Syndrom gibt es derzeit nicht. Wir haben es bei diesem Test also nicht mit der Diagnose einer Krankheit, sondern mit Selektion zu tun.

Weiter zum Artikel „Trau‘ keinem Test unter Dreißig“ zum Bluttest auf Downsyndrom


17.07.15: Weiterer Weg für Embryonenselektion frei: Gemeinsame Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik (PID) für sechs Bundesländer nimmt Arbeit auf

Am 15.07.15 wurde in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen der Weg für die praktische Anwendung der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik frei gemacht. Eine gemeinsame PID-Ethikkommission der sechs Bundesländern hat an diesem Tag mit ihrer konstituierenden Sitzung ihre Arbeit aufgenommen.

Die Kommission hat die Aufgabe, Anträge auf Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik zu bewerten. Die Ethikkommission ist gemäß dem von den beteiligten Ländern im letzten Jahr geschlossenen Staatsvertrag bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg angesiedelt. Dies teilte das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg in einer Presseaussendung mit.

Mehr im Themenspecial der InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland zur Einrichtung der Gemeinsamen Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik


02.07.15: Bundestagsdebatte zum Verbot der Suizidbeihilfe

Sterbebegleitung zwischen Verbot und Liberalisierung
Der Bundestag hat am Donnerstag, 2. Juli 2015, intensiv über eine mögliche Regelung zur Sterbehilfe debattiert. Im Mittelpunkt der möglichen Regelung steht dabei die Frage nach dem assistierten Suizid, das heißt, wer Sterbewilligen unter welchen Umständen helfen darf.
MITTEILUNG Deutscher Bundestag 02.07.15
Anm.: Dort gibt es auch alle Gesetzentwürfe


22.06.15: Sterbehilfe und Arztsein

Prof. CullenKommentar zur aktuellen Sterbehilfe-Debatte von Prof. med. Paul Cullen, 1. Vorsitzender Ärzte für das Leben, erschienen auf kath.net

Münster. Schon mit den Begriffen fangen die Schwierigkeiten an: Bedeutet Sterbehilfe nur Hilfe beim Sterben oder doch eher Hilfe zum Sterben? Schaut man nach Entsprechungen in anderen Sprachen um, zum Beispiel in meiner eigenen Muttersprache Englisch, so werden Übersetzungen vorgeschlagen wie „mercy killing“, „assisted dying“, „assisted suicide“, oder „euthanasia“, die allesamt eher der zweiten Bedeutung des Wortes zuzuordnen sind.

Weiter zum Kommentar „Sterbehilfe und Arztsein“


19.05.15: Einladung zur 20. Jahrestagung des Vereins „Ärzte für das Leben“ vom 19. bis 20. Juni 2015 in Fulda

aefdl-logoVom 19. bis 20. Juni 2015 veranstalten Ärzte für das Leben e.V. in Fulda ihre 20. Jahrestagung in Koorperation mit der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.. Thema ist diesmal: „Ärztlich-assistierter Suizid – eine Absage an das Arzt-Sein?“.

Zum ausführlichen Programm und zur Anmeldung


05.05.15: Bundeskabinett beschließt Hospiz- und Palliativgesetz (HPG)

Das Bundeskabinett hat am 29.04.15 in Berlin den Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland“ (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG) beschlossen. Ziel des neuen Gesetzes ist ein flächendeckendes Angebot an Palliativ- und Hospizleistungen in ganz Deutschland.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht Reformen in der gesetzlichen Krankenversicherung, in der sozialen Pflegeversicherung und im Krankenhauswesen vor. Er enthält Regelungen zur ambulanten Palliativ- und Hospizversorgung der Versicherten in der häuslichen Umgebung und zur stationären Versorgung in Pflegeeinrichtungen, Hospizen und Krankenhäusern. Verbänden geht der Gesetzentwurf jedoch nicht weit genug. Sie fordern Änderungen bzw. Ergänzungen.

Mehr im Themenspecial zum geplanten Hospiz- und Palliativgesetz auf www.sterbehilfe-debatte.de


23.04.15: Appell von Professor Robert Spaemann zur Woche für das Leben

In der Woche für das Leben appelliert Professor Robert Spaemann eindringlich an uns Ärzte:

Sterbehilfe? Euthanasie? ‚Wir müssen JETZT auf die Bremse treten!‘
„Täuschen wir uns nicht: Der Druck auf Menschen, sich töten zu lassen – Menschen, die leben, aber deren Sterben begonnen hat –, wird unvermeidlich. In den Niederlanden hat er längst eingesetzt.“
Von Prof. Robert Spaemann
KATH.NET 20.04.15

Auf der Webseite des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL) gibt es weitere Vorträge aus der BVL-Fachtagung „Du sollst nicht töten … lassen – Grenzen der Selbstbestimmung“ am 18.04.15 in Hamburg, aus der der obige Text stammt.


12.03.15: Tarabella-Bericht im Europaparlament angenommen – Ärzte für das Leben e.V. kritisieren EU-Entschließung zu Abtreibung

aefdl-logoDas Europäische Parlament hat sich am 10. März in einer Entschließung unter dem vagen Begriff des „Rechts auf sexuelle und reproduktive Gesundheit“ jeder Frau für ein Recht auf Abtreibung ausgesprochen. Ärzte für das Leben e.V. bedauern die Annahme des sogenannten Tarabella-Berichts, benannt nach dem belgischen Sozialisten Marc Tarabella, durch eine Mehrheit der EU-Parlamentsabgeordneten.

Mehr dazu in unserer Pressemitteilung vom 12.03.15: Ärzte für das Leben e.V. kritisieren EU-Entschließung zu Abtreibung

Ergänzende Informationen:

BVL-Vorsitzender Martin Lohmann: „Europa zerstört Menschenrechte!“
Die Volksvertreter der Europäer die Tötung noch nicht geborener Kinder „perfiderweise zum Menschenrecht“ erklärt.
PRESSEMITTEILUNG Bundesverband Lebensrecht e.V. 11.03.15

EU-Parlament verabschiedet umstrittenen Gleichstellungsbericht
Bei der Abstimmung am Dienstag in Straßburg votierten 441 für und 205 gegen die Vorlage des belgischen sozialistischen Abgeordneten Marc Tarabella.
KATH.NET 10.03.15

Menschenrecht auf Abtreibung?
EU-Abgeordnete stimmen über Gleichstellungsbericht ab
DOMRADIO 10.03.15

Noch ein weiter Weg bis zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern
Die Politik muss sich ändern, um die Gleichstellung von Männern und Frauen zu verwirklichen. Das fordern die Abgeordneten in einer Entschließung, die am Dienstag mit 441 Stimmen bei 205 Gegenstimmen und 52 Enthaltungen angenommen wurde.
PRESSEMITTEILUNG Europäisches Parlament 10.03.15


06.03.15: Bundesrat stimmt rezeptfreier Abgabe der „Pille danach“ mit Auflagen zu

Beratung in der ApothekeDer Bundesrat hat den Weg für die rezeptfreie Abgabe der sogenannten „Pille danach“ freigemacht. Die Länderkammer stimmte in seiner Plenarsitzung am 06.03.15 einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zu, allerdings unter Auflagen. Dies teilte der Bundesrat in seinem Pressedienst „Plenum kompakt“ mit. Die entsprechende Verordnung dazu tritt zum 15.03.15 Inkraft.

Mehr dazu im Bericht des Bundesrates vom 06.03.15 zur Pille danach

Siehe dazu ergänzend:

„Pille danach” nicht mehr verschreibungspflichtig auf AERZTEBLATT.DE 06.03.15

Meldeverfahren und „Pille danach“ vereinfacht
Für Frauen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr ist die „Pille danach“ künftig rezeptfrei. Das ist eine der Neuerungen, die sich aus dem am Donnerstag, 26. Februar 2015, mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommenen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (18/3699) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales beschlossenen Fassung (18/4114) ergeben.
MITTEILUNG Deutscher Bundestag 26.02.15


26.02.15: Deutscher Ethikrat veröffentlicht Stellungnahme zum Thema Hirntod und Entscheidung zur Organspende

Bild Screenshot Stellungnahme Deutscher Ethikrat "Hirntod und Entscheidung zur Organspende" vom 24.02.15Am 24.02.15 hat der Deutsche Ethikrat seine 189-seitige Stellungnahme „Hirntod und Entscheidung zur Organspende“ vorgelegt. Darin befasst sich das Beratungsgremium ausführlich mit der Kontroverse um den Hirntod und fordert Verbesserungen bei der Information und Kommunikation rund um die Organspende. Außerdem fordert er eine gesetzliche Regelung zu organprotektiven Maßnahmen bei potentiellen Organspendern.

Mehr dazu in der ausführlichen Presseerklärung des Ethikrates, einem besonders lesenswerten Artikel in der „Welt“: Sind hirntote Organspender wirklich schon tot? und in der aktuellen Presseschau auf www.organspende-aufklaerung.de.

PDF Ethikrat-Stellungnahme Hirntod und Entscheidung zur Organspende
189 Seiten, veröffentlicht am 24.02.15


02.02.15: Ärzte für das Leben e.V. zur aktuellen Debatte um Pille danach: Rezeptpflicht für die Pille danach ist ethisch gefordert

aefdl-logo Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um die Entlassung der Pille danach aus der Rezeptpflicht erklärt Ärzte für das Leben e.V.: Die Rezeptpflicht für die Pille danach ist ethisch gefordert.
Der Vorwand, die Bundesregierung werde durch die EU zu einer rezeptfreien Abgabe von Präparaten der „Pille danach“ – derzeit als LNG/PiDaNa und UPA (Ella One) – gedrängt und sei von deren weitgehend positiver Wirkung als „Notfallkontrazeptiva“ überzeugt, ist dringend zu hinterfragen.

Mehr dazu in unserer Pressemitteilung zur aktuellen Debatte um Pille danach: Rezeptpflicht für die Pille danach ist ethisch gefordert

Ergänzend verweisen wir auf ein umfangreiches Themenspecial der InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland zur Debatte um die Freigabe der „Pille danach“.


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