2010

Hier finden Sie alle Meldungen aus 2010.

16.12.10: Programm 16. Kooperationsseminar 29. April – 01. Mai 2011 abrufbar

Vom 29. April – 01. Mai 2011 findet das 16. Kooperationsseminar der Ärzte für das Leben mit der Hanns-Seidl-Stifung in Kloster Banz statt.
Thema: „Die Frage nach der ‚Selbstbestimmung‘ am Anfang und am Ende des Lebens und die Rolle des Arztes“

Ausführliches Programm und weitere Details…


12.12.10: Beiträge zur PID-Debatte

PID: Bestürzend
Leserbrief von Dr. med. Maria Overdick-Gulden, zum Beitrag: „Bundesgerichtshof zur Präimplantationsdiagnostik: Druck auf die Politik“ von Gisela Klinkhammer (DÄ 28–29/2010)
Veröffentlicht 15.10.10 in: Deutsches Ärzteblatt 2010; 107(41): A-1985 / B-1731 / C-1704
Anm.: Im Leserbrief dort ist auch der zugehörige Artikel abrufbar.

Umfrage und Detailfragen: Die Diskussion um PID dauert an
Die Debatte um die Präimplantationsdiagnostik dauert an: So sind die Befürworter einer begrenzten Zulassung in Detailfragen gespalten. Derweil ergab eine Umfrage, dass zwei von drei Deutschen die PID grundsätzlich bejahen.
DOMRADIO 20.11.10

Katholischer und evangelischer Frauenverband in Deutschland gegen PID
Auch der Augsburger Weihbischof Losinger warnt im ZDF vor der Zulassung der Präimplantationsdiagnostik – CDU-Parteitag votiert knapp für Verbot – Lohmann: ‚Dankbarkeit und Sorge gleichermaßen‘
KATH.NET 17.11.10

Die kleinen Unterschiede: 1.000 Genome-Projekt veröffentlicht Analyse der abgeschlossenen Pilotphase
Kleine genetische Unterschiede zwischen einzelnen Personen helfen zu erklären, warum einige Menschen eher an Krankheiten wie Diabetes oder Krebs erkranken können als andere. Bislang war die Aufdeckung von Krankheitsursachen nur möglich, indem mehrere Millionen genetischer Unterschiede in Tausenden von Patienten abgefragt und gegen die Normalpopulation verglichen wurden.
PRESSEMITTEILUNG Max-Planck-Institut für molekulare Genetik 27.10.10

(Entre nous: Man geht jetzt davon aus, „dass jeder Mensch 250-300 genetische Abweichungen trägt … und etwa 50-100 genetische Variationen, die mit verschiedenen Erbkrankheiten assoziiert sind“)

Kinderheilkunde in der NS-Zeit: Sozialsanitäres Großprojekt – Arzt am „Volkskörper“
Schmuhl, Hans-Walter
Wie konnten Ärzte am Massenmord der „Euthanasie“ teilnehmen und nicht in Widerspruch zum eigenen ärztlichen Selbstverständnis geraten?
Deutsches Ärzteblatt 2010; 107(45) 12.11.10

In diesem Artikel zieht der Autor eine Verbindung zur aktuellen Debatte um die Zulassung von PID. Halten Sie diesen Konnex für angemessen? Dürfen wir Sie um Ihre persönliche Beurteilung hierüber bitten?

Ansprechpartner: Frau Dr. Overdick-Gulden, E-Mail: kydrevoMeilzeichent-online.de

In diesem Zusammenhang verweisen wir auf unseren Titel „Gestern lebensunwert – heute unzumutbar- Wiederholt sich die Geschichte doch?“


17.11.10: Schwangerschaftsabbruch: Hintergründe – Folgen – Heilung

Wie geht es Frauen nach einem Schwangerschaftsabbruch? Wer hilft denjenigen, die unter den Folgen einer Abtreibung leiden? Fragen, die heutzutage kaum gestellt werden. Dieses Tabu hat am vergangenen Wochenende eine Tagung in Eichstätt aufgegriffen, veranstaltet von Referat Netzwerk Leben der Diözese in Zusammenarbeit u.a. mit der Katholischen Universität. Es ging dabei nicht nur darum, die Hintergründe zu erhellen, die zu einem Schwangerschaftsabbruch führen, sondern vor allem um die Frage nach Wegen der Heilung bzw. Verarbeitung der Folgen. Eine hochkarätig besetzte Fachtagung mit Ärzten, Therapeuten und Betroffenen.
Hier finden Sie einen hörenswerten Podcast zur Veranstaltung
BISTUM EICHSTÄTT RADIO K1 10.11.10

Anm.: An der Tagung waren auch die „Ärzte für das Leben“ beteiligt. Siehe dazu das Programm zur Veranstaltung.


27.09.10, ergänzt am 29.09.10: EU-Debatte um ärztliche Gewissensfreiheit in ethisch umstrittenen Situationen

In unserer Reaktion vom 11.07.10 auf den Bericht des Deutschen Ärzteblatts (22.6.2010) über eine vom Europarat beabsichtigte Einschränkung der ärztlichen Gewissensfreiheit in ethisch umstrittenen Situationen sowie in weiteren Stellungnahmen haben wir unser Berufsbild und die Handlungsprinzipien unseres Vereins dargestellt. Jetzt hat der Angriff auf das ärztliche Berufsethos im McCafferty-Bericht für den Europarat öffentliche Form angenommen:

McCafferty-Bericht für Europarat will Gewissen vergewaltigen
„Europa für Christus“ ruft zum Widerstand gegen Nötigung zur Beteiligung an Abtreibung, Euthanasie oder Selbsttötung auf
MEDRUM 22.09.10

Wir antworten wie folgt: Das gereifte Gewissen fordert vom tätigen Arzt Handlungsfreiheit in Verantwortung für sich und andere. Gewissen ist weder persönlicher noch beruflicher Luxus, sondern die Mitte menschlicher Entscheidung überhaupt, somit auch und gerade der ärztlichen Berufsausübung, wo es um das salus aegroti geht. Die individuelle Autonomie des Arztes in der Wahrnehmung dieser seiner Berufspflicht zu schützen, ist vorrangige Verpflichtung jeglicher Demokratie somit auch des politischen Europa als überstaatlichem politischem Raum. Wer die Tötung von Menschen, sei es bei Abtreibung, reproduktiven Technologien, assistiertem Suizid oder der Tötung auf Verlangen in die Hände des Arztes (oder eines Krankenhauses) zu zwingen versucht, degradiert den Heilberuf zur Dienstleistung. Viel schlimmer noch: er missachtet die Berufsautonomie, stört die zwischenmenschliche Vertrauensbasis, macht das Töten Hilfloser zur medizinischen Berufsaufgabe und öffnet den Weg in die Gesinnungsdiktatur.

Unser Verein reagierte mit folgender e-Post an den Präsidenten der Deutschen Delegation der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Herrn Joachim Hörster:

PDF-Symbol Brief an den Präsidenten der Deutschen Delegation der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zur ärztlichen Gewissensfreiheit
vom 28.09.10

Nachtrag 15.10.10: Am 05.10.10 erreichte uns ein Schreiben von Herrn Van der Bellen aus dem Dialogbüro des Grünen Parlamentsclubs (Österreich). Lesen Sie dazu unsere Antwort vom 06.10.10 auf diesen Brief.

PDF-Symbol Brief von Herrn Van der Bellen aus dem Dialogbüro des Grünen Parlamentsclubs vom 05.10.10 inkl. Antwort der ÄfdL.

Nachtrag 2: Bei der endgültigen Abstimmung im Europarat siegten ärztliche Gewissensfreiheit und Vernunft. So gilt jetzt: „Kein Arzt oder Krankenhaus, die eine Abtreibung oder Sterbehilfe ablehnen, sollen dafür zur Verantwortung gezogen werden.“


16.09.10: Erklärung der Ärzte für das Leben e.V. zum „Marsch für das Leben 2010“

Mitglieder der „Ärzte für das Leben e.V.“ unterstützen mit ihrer Teilnahme am „Marsch für das Leben 2010“ am 18.09.2010 in Berlin das Anliegen des Bundesverbandes Lebensrecht e.V. und geben hierzu die folgende Erklärung ab.

PDF-Symbol Ausführliche Erklärung der Ärzte für das Leben e.V. zum „Marsch für das Leben 2010“


05.09.10: Stellungnahme zum „Postabortionsyndrom“ und „pro familia“ Saarbrücken

Der Leiter von „pro familia“ Saarbrücken Heinz Krämer hat anlässlich der Aufklärungsaktion des „Durchblick e.V.“, während der mit einem Begleitschreiben Plastikmodelle eines 10 Wochen alten Menschenembryos an Haushalte der Stadt versandt wurden, das bei der begleitenden Kundgebung angesprochene „Postabortionsyndrom“ geleugnet.
(Siehe dazu den Beitrag: pro familia Saarbrücken streitet Post-Abortion-Syndrom ab, in MEDRUM, 21.08.10)

Unser Vorstandsmitglied Frauenarzt Dr. med. Wolfgang Furch, ehemaliger Chefarzt in Bad Nauheim hat diese Einlassung von „pro familia“ als verantwortungslos gegenüber betroffenen Frauen zurückgewiesen.
Lesen Sie dazu seine folgende Stellungnahme!

Beratung von „pro familia“ verantwortungslos gegenüber betroffenen Frauen
Frauenarzt Wolfgang Furch weist Position des Leiters von „pro familia“ (Saarbrücken) entschieden zurück
MEDRUM – Christliches Informationsforum, 27.08.10


18.08.10: Arzt oder Mediziner: Empathie statt Aktionismus

Nolte, Stephan Heinrich
Der Mediziner mag Naturwissenschaftler sein, der Arzt aber ist Kulturwissenschaftler, jedoch nie Wirtschaftswissenschaftler.
Deutsches Ärzteblatt 2010; 107(31-32) 09.08.10


04.08.10: Tagungsankündigung für 5. – 6. November 2010: 4. Interdisziplinäres Gespräch zu Biomedizin und Bioethik zum Thema „Schwangerschaftsabbbruch: Hintergründe – Folgen – Heilung“

Vom 5.-6. November veranstalten der Lehrstuhl für Moraltheologie an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt, die Juristen-Vereinigung Lebensrecht e. V. (Köln), Ärzte für das Leben e.V. (München) und das Netzwerk Leben im Bistum Eichstätt das 4. Interdisziplinäre Gespräch zu Biomedizin und Bioethik. Das Thema lautet: „Schwangerschaftsabbbruch: Hintergründe – Folgen – Heilung“. Das Programm ist ab sofort abrufbar.

Ausführliche Informationen (nicht mehr vorhanden)…


04.08.10: Debatte um Hirntod und Organspende

Im aktuellen „Lebensforum“ Ausgabe 94 – 2/2010 vom Juli 2010, Zeitschrift der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (AlfA), gibt es zwei lesenswerte Artiklel zur Debatte um die Organspende und den Hirntod.

PDF Silber statt Gold
Die Hirntod-Debatte muss weitergehen. Und dies obwohl – wie die Ärztin Maria Overdick-Gulden hier behauptet – längst klar sei,dass Hirntote keine Leichen seien. Die Frage, die nun gestellt werden müsse, laute – so die Autorin weiter -, ob und wie sich Organspenden künftig verantworten lassen. Mit diesem leidenschaftlichen Beitrag setzt „LebensForum“ seine 2007 begonnene Debatte über die These, der Hirntod sei auch der Tod des Menschen, fort – eine These, die auch unter Lebensrechtlern ernstzunehmende Befürworter wie Gegner hat.
Von Dr. med. Dr. theol. hc. Maria Overdick-Gulden
Lebensforum Ausgabe 94 – 2/2010 vom Juli 2010, Zeitschrift der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA)

PDF Her mit den Organen!
Johann Wolfgang von Goethe wollte den Menschen noch „edel“, „hilfreich“ und „gut“. Heute sind nicht wenige der Ansicht,der Mensch müsse bloß „nützlich“ sein, um auch „gut“ zu sein. Zwei Bioethiker fordern jetzt, auch Schwerkranke sollten sich nützlich machen: als Organspender!
Von Stefan Rehder
Lebensforum Ausgabe 94 – 2/2010 vom Juli 2010, Zeitschrift der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA)


14.07.10: ÄfdL e.V. zum Urteil des BGH zur Nichtstrafbarkeit von PID „in einigen Fällen“

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit seinem Urteil vom 6. Juli 2010 den gesetzlichen Embryonenschutz in unserem Land aufgebrochen und damit eine neue Diskussion um die Menschenwürde provoziert: in einigen Fällen von erblichen Erkrankungen soll diese Selektionsmaßnahme vor der Einpflanzung eines in vitro gezeugten Menschenembryo mit dem geltenden Embryonenschutzgesetz vereinbar sein.

Hierzu unsere Stellungnahme ÄfdL e.V. zum Urteil des BGH zur Nichtstrafbarkeit von PID „in einigen Fällen“


11.07.10: Kommentar zur Meldung des Ärzteblatts vom 22.6.2010: „Europarats-Ausschuss will Regeln für Gewissensgründe bei Ärzten.“

Ein Ausschuss der Parlamentarischen Versammlung des Europarates will Regeln für Ärzte festschreiben, die eine Behandlung aus Gewissensgründen verweigern, berichtet das Deutsche Ärzteblatt online am 22.06.10.
Hierzu ein Kommentar von Dr. M. Overdick-Gulden.


05.07.10: Kommentar zum BGH-Urteil zur Sterbehilfe vom 25.06.10

Am 25.06.10 hat der Bundesgerichtshof ein richtungsweisendes Urteil zur Sterbehilfe gefällt.
Hierzu ein Kommentar von Dr. M. Overdick-Gulden.


27.06.10: Zur Freiheit des Arztberufs

Bereits für den 112. Deutschen Ärztetag in Mainz im Jahr 2009 stand die Freiheit des Arztberufs im thematischen Mittelpunkt (TOP 3):

PDF-Symbol „Der Beruf des Arztes – ein freier Beruf heute und in Zukunft“
von C. Fuchs.

Am 26.06.2010 erschien beim Zuckschwerdt Verlag München in der Zeitschrift „Münchner Ärztliche Anzeigen“ Heft Nr. 13. zur gleichen Thematik:

PDF-Symbol „Der ärztliche Beruf ist kein Gewerbe – das muß auch so bleiben – Zur Diskussion über die Gewerbesteuerpflicht für die Angehörigen der freien Berufe“, dort S.3f.


18.06.10: Inklusion – Dabei sein! Von Anfang an!

Eine Nachlese zur „Woche für das Leben“ 2010 von Dr. M. Overdick-Gulden.


07.06.10: Zur Diskussion um den ‚ungehinderten Zugang zur Pille danach‘

Klarstellung zur „Pille“ aus ärztlicher Sicht.

Nein, ein Medikament, ein gottgeschenktes Heil-Mittel ist die Pille nicht, auch wenn es im ökumenischen Dunstkreis so verkündet und diese Fehleinschätzung von Vielen als „Frohbotschaft“ interpretiert wurde. Korrekte Naturwissenschaft lehrt Anderes. Der Volksmund urteilt hierin real, ehrlich, wenn nicht „brutal“: „Antibaby-Pille“ nennt er sie! Und ist sie hormonal besonders hoch dosiert, gilt sie ihm sogar als „Notfallpille“! Das in letzterer, – der „Pille danach“- besonders hoch enthaltene Hormon Gestagen hat neben der Eisprunghemmung zusätzlich einen hemmenden Einfluss auf den Aufbau der Gebärmutterschleimhaut, dem von der Natur vorgesehenen „Nest“ für den Menschenkeim; dieser soll sich aufgrund der erwünschten „Antibaby-Wirkung“ eben nicht „einnisten“ können! Bei 4-5% aller Anwendungen geschieht dies auch: er stirbt ab. Für den Arzt oder Apotheker, der beispielsweise 100 x pro Jahr die „Pille danach“ verschreibt oder abgibt, bedeutet dies, dass er an 4- 5 Tötungen frühen Menschenlebens indirekt mitwirkt. Faktum est.

Zur näheren Wirkungsweise s. den Beitrag:

Rezeptfreie Abgabe der „Pille danach“: Ein Schritt in die richtige Richtung?
Marion Stoll, Walter Rella
Imago Hominis (2006); 13(1): 9-11


26.05.10: Vorträge zur ÄfdL-Tagung im Mai 2010 zum Thema „Ärzte müssen am Schutz menschlichen Lebens von Anfang an festhalten“ online

Ab sofort sind diverse Vorträge unserer Tagung in Kloster Banz im Mai 2010 zum Thema „Ärzte müssen am Schutz menschlichen Lebens von Anfang an festhalten“ im PDF-Format abrufbar.

Zu den Vorträgen der Tagung 2010…


07.05.10: PDF Grenzen der Prävention „unerwünschter“ Schwangerschaften

Überarbeitete Fassung des Vortrags „Psychodynamik von Schwangerschaftskonflikten“ von Prof. Dr. med. Ingolf Schmid-Tannwald anlässlich des Seminars der Bayerischen Landesärztekammer „Medizinische und ethische Aspekte des Schwangerschaftsabbruchs“ gem. Art. 5 Abs. 5 des BaySchwHEG am 17. April 2010 in München


29.03.10: Leserbriefe zum Thema „Über den Umgang mit menschlichem Leben“

Im Deutschen Ärzteblatt erschien in Heft 10 vom 12. März 2010 von PD Dr. theol Sibylle Rolf, Universität Heidelberg ein Artikel mit der Überschrift „Über den Umgang mit menschlichem Leben“, worin die unterschiedliche ethische Bewertung exemplarisch an den in Großbritannien und in Deutschland geltenden Gesetzesregelungen aufgezeigt wird. Im britischen Denken setzte sich die Debatte zugunsten der Forschung durch, vor allem nach den „im Lauf der 80-er Jahre aufgekommenen Begriff ‚pre-embryo'“, der sich vor dem 14. Tag nach der Kernverschmelzung noch in Zwillinge teilen kann und dessen zentrales Nervensystem noch nicht anfänglich ausgebildet sei.

Das viel verwendete englische „dignity“ bezeichnet im Gegensatz zur „Würde des Menschen“ im Deutschen Grundgesetz keine absolute „menschliche Wesenseigenschaft“. Die Interpretation der „unantastbaren Würde“ blieb auch im GG „offen“. Sie kann „im kantischen oder christlichen Sinn als ‚Mitgift‘, im empiristischen als ‚Leistung‘ oder systemtheoretisch als Ergebnis von gelingender Kommunikation verstanden werden“, so die Autorin. Ist das nach der Kernverschmelzung biologisch festgestelltes Menschenleben Wirklichkeit und als solche zu würdigen – oder ist Menschsein eine Eigenschaft, die von anderen Menschen zuerkannt werden muss? Die Autorin spricht sich für tutioristische Positionen aus.

Hierzu zwei Leserbriefe aus unserem Verein (im PDF-Format).
Der Leserbrief von Dr. Overdick-Gulden wurde im DÄBl No 24 am 18.06.2010 veröffentlicht.


25.03.10: Programm 15. Kooperationsseminar Mai 2010 abrufbar

Vom 14. – 16. Mai 2010 findet das 15. Kooperationsseminar der Ärzte für das Leben mit der Hanns-Seidl-Stifung in Kloster Banz statt.
Thema: „Ärzte müssen am Schutz des menschlichen Lebens von Anfang an festhalten“

Ausführliches Programm und weitere Details…


23.03.10: Zur Diskussion um Organspende und den Hirntod

Die „Reanimation der Hirntoddebatte“ bleibt aktuell. Das Deutsche Ärzteblatt kündigte in der Ausgabe vom 12.02.2010 an, dass noch in diesem Jahr die EU-Richtlinie zur Organtransplantation zu erwarten ist. Unter deutschen Transplantationsmedizinern besteht keine Übereinstimmung mehr mit bisherigen Regelungen: ist die jetzt geltende erweitere Zustimmungslösung nicht eine Form der Fremdbestimmung (Prof. G. Otto, Mainz)? Entschließt man sich zur „Widerspruchslösung“, und wird diese vom Bürger akzeptiert? Auch werde in Gesprächen mit Patienten und Angehörigen „immer wieder die Angst“ deutlich, „ob man wirklich tot sei, wenn man hirntot ist“.

Im „Erasmus Medische Centrum“ in Rotterdam geht es (angeblich) um eine „theoretische Diskussion“, z.B. Nieren vor dem Tod der Spender zu entfernen, um funktionstüchtigere Organe für den Empfänger zu erhalten. Doch bestehe die Gefahr, dass nach dem „massiven“ Eingriff der Explantation der „Spender“ nicht schnell stirbt und noch mehrere Stunden an den verursachten Schmerzen leide. (Notiz in: „20 minuten online“ v. 3.3.10)

Zum Thema „Hirntoddebatte“ s. neue Literatur:

Prof. Dr. Ralf Stoecker: PDF Ein Plädoyer für die Reanimation der Hirntoddebatte in Deutschland
19 Seiten, in: D. Preuß, N. Knoepffler, K.-M. Kodalle (Hg.), Körperteile – Körper teilen, Kritisches Jahrbuch der Philosophie, Beiheft 8/2009, 41,52,
hier veröffentlich mit freundlicher Genehmigung des Verlages Verlag Königshausen & Neumann.

Vera Kalitzkus: Dein Tod, mein Leben – warum wir Organspenden richtig finden und trotzdem davor zurückschrecken, als TB erschienen bei Suhrkamp 2009

Sabine Müller: Revival der Hirntoddebatte: Funktionelle Bildgebung für die Hirntoddiagnostik, – veröffentlicht bei Springer, published online: 29.01.2010.

mehr zum Inhalt im kostenfreien Abstract unter dem Link

Fazit der Autorin: „Wünschenswert wäre eine offenen Debatte über den Hirntod unter Einschluss der Öffentlichkeit, insbesondere über die Frage, ob es legitim ist, aus Hirntoten, die noch Integration somatischer Funktionen zeigen, lebensnotwendige Organe zu explantieren, und wenn ja, unter welchen Bedingungen.“ Der Übergang zur Tötung auf Verlangen wäre dann präformiert.


23.01.10: Zur Diskussion um Organspende und den Hirntod

Organspende von doch nicht ganz Toten? Wie weit eine ‚Ethik des Heilens‘ sich legitimieren will, zeigt eine aktuelle medizinische Debatte in USA:

Die Lebenden und die Toten
Die Transplantationsmedizin beginnt sich von der „Tote-Spender-Regel“ zu verabschieden
Linus S. Geisler
Die „Tote-Spender-Regel“ (Dead Donor Rule), die seit rund 40 Jahren in der Transplantationsmedizin akzeptiert ist, formuliert zwei ethische Normen, die die Praxis der Organentnahme betreffen: Lebenswichtige Organe dürfen nur von toten Patienten entnommen werden; lebende Patienten dürfen nicht für oder durch eine Organentnahme getötet werden. Derzeit gibt es Bestrebungen, das Konzept des Hirntodes oder des Herztodes auszuhöhlen und die Entnahme lebenswichtiger Organe zur Organspende bereits bei Lebenden zu legitimieren. Linus S. Geisler warnt vor einem fundamentalen Tabubruch.
UNIVERSITAS, 65. Jahrgang, Nr. 763, Ausgabe Januar 2010, S. 4-13

Die Frage, ob es sich beim Hirntod tatsächlich um den Tod des Menschen handelt, wird innerhalb der medialen Öffentlichkeit weiterhin kontrovers diskutiert. Wir geben Hinweise.

PDF „Hirntod“ und „Organspende“
Anders als die Frage, ob es sich bei dem Embryo im Mutterleib um einen Menschen handelt, wird die Frage, ob der Hirntod tatsächlich der Tod des Menschen sei, selbst unter Lebensrechtlern heftig diskutiert. Prinzipiell sind drei Antworten denkbar: Der Hirntod ist der Tod des Menschen (Mehrheitsmeinung). Der Hirntod ist nicht der Tod des Menschen (Minderheitenmeinung), und alternativ: Die Frage ist nicht entscheidbar.
Von Dr. med. Dr. theol. h. c. Maria Overdick-Gulden
LebensForum Ausgabe 89 – 1/2009 vom März 2009, Zeitschrift der „Aktion Lebensrecht für Alle“ ALfA e.V.


06.01.10: Neue Informationsbroschüre für Schwangere mit auffälligem pränataldiagnostischem Befund

Gemäß der neuen Gesetzesregelung hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) eine Informationsbroschüre für Schwangere mit auffälligem pränataldiagnostischem Befund erstellt. Sie soll werdenden Eltern helfen, sich auf das Leben mit einem (möglicher Weise) behinderten Kind – nicht zuletzt aufgrund wertvoller Lebenserfahrung anderer – einzustellen. Die Broschüre kann online bestellt oder auf der Webseite der BzGA runtergeladen werden:

BZgA Informationsmaterial für Schwangere nach einem auffälligen Befund in der Pränataldiagnostik (Download- und Bestellmöglichkeit)


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