2017

Letzte Änderung am 18.12.17

PM 18.12.17: „Ärzte für das Leben“ befremdet über Ablehnung des Werbeverbots für Abtreibung durch Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery

aefdl-logoDer Verein „Ärzte für das Leben“ ist bestürzt über die Äußerungen des Präsidenten der Bundesärztekammer Frank Ulrich Montgomery zum Werbeverbot für Abtreibung (§219a StGB) im Deutschen Ärzteblatt vom 6. Dezember 2017. „Die Einlassungen des Ärztepräsidenten sind schlicht falsch“, betonte Prof. Paul Cullen, Vorsitzender des Vereins am 18. Dezember 2017 in Münster.

Zur Pressemitteilung


15.12.17: Bundesrats-Initiative zur Aufhebung des strafbewehrten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche gestartet

Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen wollen das strafbewehrte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche abschaffen und haben dazu eine Bundesratsinitiative gestartet. Konkret haben sie einen Gesetzentwurf zur Aufhebung von § 219a StGB in den Bundesrat eingebracht. Er wurde am 15. Dezember 2017 im Plenum vorgestellt und zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Dort sollen sie im Januar 2018 beraten werden.

Mehr dazu inkl. Drucksachen in der Bundesrats-Meldung „Plenum Kompakt“ vom 15.12.17


15.12.17: Bundesrat-Entschließung zu kostenfreien Verhütungsmittel für Einkommensschwache

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass alle Frauen gleichberechtigt Zugang zu Verhütungsmitteln haben. Er hat in der Sitzung am 15.12.17 eine Entschließung gefasst, nach der die Kosten für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen unbürokratisch übernommen werden sollen. So sollen ungewollte Schwangerschaften und Abtreibungen vermieden werden.

Mehr dazu in der Bundesratsmeldung „Plenum kompakt“ vom 15.12.17 zur Entschließung zu kostenfreien Verhütungsmittel für Einkommensschwache


12.12.17: Protestaktionen für die Beibehaltung des §219 StGB vor dem Reichstag

Unter Teilnahme der CDL-Bundesvorsitzenden Mechthild Löhr überreichte der Vorstand des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL) Modelle von Embryonen in der 10. Schwangerschaftswoche an eine Delegation von Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU. Mit dieser Protestaktion will der BVL für die Beibehaltung des Werbeverbotes für Abtreibung (§219a StGB) ein Zeichen setzen.

Mehr dazu in der CDL-Pressemitteilung zur Protestaktion vom 12.12.17


11.12.17: Infos zur aktuellen Debatte um eine Streichung § 219a StGB Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft

Nach dem Urteil des Gießener Amtsgerichts vom 24.11.17 zum Fall einer angeklagten Ärztin, die auf ihrer Webseite unerlaubte Werbung für Abtreibung gemacht hatte, ist in Politik und Medien eine heftige Debatte um eine Streichung bzw. Änderung des § 219a StGB „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ entbrannt.

Im aktuellen Newsletter der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) vom 10.12.17 gibt es einen Überblick zur laufenden Debatte


24.11.17: PM: Ärzte für das Leben e.V. begrüßen Urteil des Gießener Amtsgerichts: „Es ist wichtig, dass für Abtreibung nicht geworben werden darf, sie sind kein Teil des normalen medizinischen Betriebs“

Münster. Der Verein „Ärzte für das Leben“ begrüßt das heutige Urteil des Amtsgerichts in Gießen. „Wir freuen uns, dass das Gericht dem Vorschlag des Staatsanwalts gefolgt ist“ sagte heute Prof. Paul Cullen, erster Vorsitzender des Vereins.

Zur ÄfdL-Pressemitteilung vom 24.11.17


PM 23.11.17: Ärzte für das Leben e.V.: Abtreibung ist keine normale medizinische Leistung sondern die Tötung eines Menschen vor seiner Geburt. In einer humanen Gesellschaft hat eine Werbung für Abtreibung deshalb keinen Platz.

aefdl-logoMünster 23.11.17. Morgen, am 24. November 2017 wird das Amtsgericht in Gießen über einen Fall der unerlaubten Werbung für Abtreibung in einer Praxis für Allgemeinmedizin in dieser Stadt entscheiden. Grundlage des Verfahrens ist § 219a des Strafgesetzbuchs, das außerhalb von anerkannten Beratungsstellen das „Verbreiten von Schriften [des eigenen] Vermögensvorteils wegen“, in dem Abtreibungen angeboten oder Erklärungen darüber bekannt gegeben werden, unter Strafe stellt.

Zur ÄfdL-Pressemitteilung zum Urteil über Werbung für Abtreibung


17.11.17: Neue Rubrik Impfstoffe und Abtreibung

Unter Fachinformationen – Schwangerschaftsabbruch/Abtreibung gibt es ab sofort die neue Rubrik „Impfstoffe und Abtreibung“. Darin geht es um die in Deutschland weitgehend unbeachtete seit Jahren laufende Auseinandersetzung in den USA und England um Impfstoffe, für deren Herstellung Zellen abgetriebener Kinder (Foeten) verwendet werden. Hierzu hat unser Mitglied Frau Dr. med. Elisabeth Leutner einen umfassenden Beitrag mit Hinterundinfos veröffentlicht, der auch eine Diskussion dazu in Deutschland anstoßen soll.

Mehr dazu in der Rubrik Impfstoffe und Abtreibung


31.10.17: Bayern: Ethikkommission hat im Freistaat bislang über 155 PID-Anträge in diesem Jahr entschieden

Bayerns Gesundheitsministerin Huml pocht auf klare Regeln für Fortpflanzungsmedizin

Die Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik (PID) hat im laufenden Jahr bislang über 155 Anträge entschieden. 12 Anträge wurden abgelehnt, 143 Anträge wurden zustimmend bewertet. Diese Zahlen gab Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml am 29.10.17 in einer Pressemitteilung bekannt. Demgegenüber hatte im vergangenen Jahr die Bayerische Ethikkommission für PID insgesamt über 128 Anträge entschieden. Es gab 26 ablehnende Entscheidungen. Zustimmend wurden 102 Anträge bewertet.

Mehr zu den Zahlen zu Anträgen zur Präimplantationsdiagniagnostik in Bayern


PM 24.10.17: Fortpflanzungsmedizingesetz der Nationalen Akademie der Wissenschaft „Leopoldina“: Eklatanter Verstoß gegen die Menschenrechte

aefdl-logoAm 18. Oktober 2017 hat die Arbeitsgruppe „Eckpunkte für ein Fortpflanzungsmedizingesetz“ der Nationalen Akademie der Wissenschaft „Leopoldina“ ein Positionspapier veröffentlicht, das ihrer Meinung nach in der kommenden Legislaturperiode aufgegriffen werden sollte. Ärzte für das Leben e.V. kritisierten diesen Vorstoß in einer Pressemitteilung scharf.

Zur ÄfdL-Pressemitteilung vom 24.10.17: Fortpflanzungsmedizingesetz der Nationalen Akademie der Wissenschaft „Leopoldina“: Eklatanter Verstoß gegen die Menschenrechte


20.10.17: Genfer Gelöbnis: Weltärztebund verabschiedet überarbeitete Fassung

Der Weltärztebund (WMA) hat den hippokratischen Eid für Ärzte modernisiert. Die Delegierten einigten sich auf ihrer Generalversammlung in Chicago auf eine überarbeitete Fassung des Genfer Gelöbnisses, das aus dem Jahr 1948 stammt. Dies teilte die Bundesärztekammer am 20.10.17 in einer Presseaussendung mit.

„Die Neufassung hebt nun stärker als zuvor auf die Autonomie des Patienten ab“, sagte Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, stellvertretender Vorsitzender des WMA.

Mehr zum Genfer Gelöbnis: Weltärztebund verabschiedet überarbeitete Fassung


14.10.17: Deutsche Stiftung Patientenschutz zum Welthospiztag: Zu viele Sterbende ohne Begleitung

Welthospiztag 2017Am 14.10.17 wurde der jährliche Welthospiztag begangen. In zahlreichen Veranstaltungen machen an diesem Tag Hospiz- und Palliativeinrichtungen auf die Situation von schwerstkranken und sterbenden Menschen und deren Angehörigen aufmerksam. Vor diesem Hintergrund kritisierte die Deutsche Stiftung Patientenschutz, dass nach wie vor zu viele sterbende Menschen ohne Begleitung sind.

Mehr zum Welthospiztag 2017


07.10.17: Deutscher Hospiz- und Palliativverband (DHPV) veröffentlicht Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung zu „Sterben in Deutschland – Wissen und Einstellungen zum Sterben“

DHPV-Bevölkerungsbefragung SterbenDie Mehrheit der Menschen in Deutschland wünscht sich eine intensivere Auseinandersetzung mit dem Sterben. Das ist eines der zentralen Ergebnisse der Umfrage „Sterben in Deutschland – Wissen und Einstellungen zum Sterben“, die am 06.10.17 veröffentlicht wurde.

Die vom Deutschen Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) in Auftrag gegebene repräsentative Bevölkerungsbefragung wollte unter anderem wissen, wo die Menschen sterben möchten, ob sie sich gut genug über Hospiz- und Palliativangebote informiert fühlen, wie sinnvoll sie eine Patientenverfügung finden und an wen sie sich mit ihren Fragen zur Begleitung am Lebensende wenden würden.

Weiter zu den Ergebnissen der DHPV-Befragung zu „Sterben in Deutschland – Wissen und Einstellungen zum Sterben“ auf www.sterbehilfe-debatte.de


29.09.17: Deutscher Ethikrat: Internationaler politischer Diskurs zu Keimbahninterventionen beim Menschen erforderlich

Der Deutsche Ethikrat legte dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung in einer einstimmig verabschiedeten Ad-hoc-Empfehlung am 29.09.17 eindringlich nahe, in der nun beginnenden neuen Legislaturperiode eine internationale Debatte über Keimbahninterventionen beim Menschen anzustoßen, um dafür möglichst bald global verbindliche Regularien zu schaffen.

Mehr zur Ad-Hoc-Empfehlung des Deutschen Ethikrates zur Keimbahnintermention am menschlichen Embryo


19.09.17: Marsch für das Leben 2017: Tausende junge Teilnehmer in Berlin dabei

Marsch für das Leben 2017 in BerlinRund 7.500 Teilnehmer, gute Stimmung und hochkarätige Rednerinnen und Redner aus dem In- und Ausland auf dem Podium. Das ist das Fazit des Bundesverband Lebensrecht (BVL) zum gelungenen und eindrucksvollen „Marsch für das Leben“ am Samstag, 16.09.2017.

Weiter zum Bericht zum Marsch für das Leben 2017


08.09.17: Statistisches Bundesamt: 2,7 Prozent mehr Schwangerschaftsabbrüche im 2. Quartal 2017

Im zweiten Quartal 2017 wurden rund 25.600 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am 07.09.17 mitteilte, waren das 2,7 Prozent mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres ist die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche um 2,0 Prozent auf 52.200 gegenüber dem ersten Halbjahr 2016 gestiegen.

Mehr zu den aktuellen Zahlen zu Schwangerschaftsabbrüchen 2017 und eine Kritik der CDL-Bundesvorsitzenden Mechthild Löhr


05.09.17: Überarbeitete Informations- und Protestseite zur Biomedizin-Konvention (Bioethik-Konvention) des Europarates freigeschaltet

Logo InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik DeutschlandIm April vor 20 Jahren, 1997, wurde im Europarat das Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin verabschiedet. Mit der Konvention begann in Deutschland und über die Grenzen hinaus eine bis heute anhaltende Debatte über die ethischen Fragen im Umgang von Wissenschaft und Forschung mit dem menschlichen Leben. Deutschland hat bis heute wegen des anhaltenden Protestes gegen die umstrittenen Inhalte nicht unterzeichnet.

Vor diesem Hintergrund wurde Ende August 2017 von der InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland das völlig überarbeitete Infoportal zur Biomedizinkonvention des Europarates (Bioethik-Konvention) unter www.bioethik-konvention.de freigeschaltet. Damit wurde es zeitgemäß technisch und inhaltlich auf den neuesten Stand gebracht. Das Layout ist nun voll responsive. Es bietet einen umfassenden Überlick über alle Konventionstexte und den Protest dazu, sowie ausführliche Erläuterungen zur Problematik.

Zum Infoportal der IG Kritische Bioethik Deutschland zur Biomedizin-Konvention des Europarates.


05.08.17: Einladung zum „Marsch für das Leben“ 2017 in Berlin und zur BVL-Fachtagung „Bioethik und Menschenwürde“

Marsch für das leben 2017Am 16.09.17 veranstaltet der Bundesverband Lebensrecht (BVL) in Berlin den jährlichen „Marsch für das Leben“. Er steht unter dem Motto „Die Schwächsten schützen – Selektion und Abtreibung beenden“.

Mehr dazu auf der Webseite zum Marsch.

Einen Tag vorher am 15.09.17 veranstaltet der BVL von 14:30 – 18:00 Uhr in Berlin eine Fachtagung zum Thema „Bioethik und Menschenwürde“. Dort gibt es u.a. einen Vortrag von Prof. Dr. med. Paul Cullen, Vorsitzender der Ärzte für das Leben e.V. zum Thema „Machbarkeit und Entfremdung in der Reproduktionsmedizin“

Ausführliches Programm im PDF-Format

Tagungs-Anmeldung beim BVL


04.08.17: Umstrittenes Genom-Editing an Embryonen

US-Forscher haben den Gendefekt einer hypertrophen Kardiomyopathie, einer relativ häufigen angeborenen Störung, die zum plötzlichen Herztod und zur Herzinsuffizienz führen kann, mit der CRISPR/Cas-Methode korrigiert – und die Embryonen dann im Stadium der Blastozyste zerstört. Dies berichtete das Deutsche Ärzteblatt online am 02.08.17. Mehr dazu in den untenstehenden Artikeln, inkl. Reaktionen.

Hypertrophe Kardiomyopathie: Genom-Editing beseitigt Gendefekt in Embryonen
AERZTEBLATT.DE 02.08.17

CRISPR/Cas: Ärzte warnen vor unkontrollierten Eingriffen in die Keimbahn
AERZTEBLATT.DE 03.08.17

Genom-Editing: Internationale Fachgesellschaften mahnen zur Zurückhaltung
Maryland/Bethesda – Eine internationale Gruppe von elf Fachgesellschaften aus dem Bereich der Genetik spricht sich im American Journal of Human Genetics (2017; doi: 10.1016/j.ajhg.2017.06.012) gegen den vorzeitigen Einsatz des Genom-Editing in der Repro-Medizin aus, fordert aber eine verstärkte Forschung im Laborbereich, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden sollte.
AERZTEBLATT.DE 03.08.17

Pressemeldung der CDL zum Nature-Bericht, dass US-Forscher erstmals genetisch veränderte menschliche Embryonen erzeugen
Stellungnahme von Mechthild Löhr, Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), vom 03.08.17


09.07.17: Sterbehilfe-Debatte.de: Relaunch von Infoportal zu Palliativmedizin und Hospizarbeit contra Sterbehilfe und Suizidbeihilfe

Logo InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik DeutschlandAm 8. Juli 2017 wurde das völlig überarbeitete Infoportal www.Sterbehilfe-Debatte.de von der InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland freigeschaltet. Es bietet umfassende Informationen zum Thema pro menschenwürdige Pflege, Palliativmedizin und Hospizarbeit contra Sterbehilfe und Suizidbeihilfe.

Mehr zum Relaunch des Infoportal www.Sterbehilfe-Debatte.de


30.06.17: Neuer Beitrag: „Pränataldiagnostik auf dem Prüfstand. Eine Streitschrift“

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Lebensrecht 26 (2017) 1/2017, herausgegeben von der Juristen-Vereinigung Lebensrecht e.V., ist ein lesenswerter Beitrag zur Pränataldiagnostik erschienen. Hier bieten wir den vollständigen Beitrag als Download.

PDF-Symbol Pränataldiagnostik auf dem Prüfstand. Eine Streitschrift
Dr. Michael Kiworr, Mannheim / Prof. Dr. Axel W. Bauer, Mannheim / Prof. Dr. Paul Cullen, Münster
Zeitschrift für Lebensrecht 26 (2017) 1/2017, S. 13-19.
(8 Seiten, PDF-Format, 8,8 MB)


06.06.17: Wissenschaft: Einzeln anbieten

Leserbrief von Dr. med. Elisabeth Leutner zum Seite-Eins-Beitrag „Gegen alternative Fakten“ von Michael Schmedt in DÄ 17/2017.
Als „Fake News“ wird die Warnung des britischen Arztes Andrew Wakefield vor der Dreifachimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) bezeichnet, die zu Autismus führen könne.
Deutsches Ärzteblatt 2017; 114(22-23): A-1126 / B-940 / C-920 05.06.17
Anm.: Dort gibt es auch den zugehörigen Artikel zum Brief


02.06.17: Ad-Hoc-Empfehlung veröffentlicht: Ethikrat verneint Anspruch auf staatliche Unterstützung bei Suizid

Der Deutsche Ethikrat empfiehlt in einer am 01.06.17 veröffentlichten Ad-Hoc-Empfehlung, der gebotenen Achtung individueller Entscheidungen über das eigene Lebensende keine staatliche Unterstützungsverpflichtung zur Seite zu stellen. Damit widerspricht der Ethikrat dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.03.17.

Mehr in einem Themenspecial der IG Kritische Bioethik Deutschland zur Ad-Hoc-Empfehlung des Ethikrates


PM 23.05.17: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur privaten Einfuhr des Hinrichtungsmittels Pentobarbital für Suizidzwecke wird durch haarsträubende Argumente begründet

aefdl-logoMünster. Vor wenigen Tagen hat das Bundesverwaltungsgericht die Begründung zu dem umstrittenen Urteil vom 2. März 2017 geliefert, das die private Einfuhr von Pentobarbital für Suizidzwecke erlaubt.
„Diese Begründung ist haarsträubend“, sagte heute Prof. Paul Cullen, Vorsitzender des Vereins „Ärzte für das Leben“ in Münster.

Zur ÄfdL-Pressemitteilung zur Begründung des Bundesverwaltungsgerichtsurteils zur Suizidbeihilfe


21.05.17: BR2-Radiobeitrag „Wir haben abgetrieben!“ vom 19.04.2017

Am 19.04.17 gab es auf BR2 in der Sendung „Notizbuch (Nah dran)“ eine Sendung zum Thema: „Wir haben abgetrieben!“ Darin sprechen drei Frauen über ihre schwere Entscheidung und darüber wie sie heute mit dem Schwangerschaftsabbruch umgehen. Zu Wort kommt auch unsere Expertin Frau Dr. med. Angelika Pokropp-Hippen zum Post-Abortion Syndrom.

Weitere Informationen:

Nah dran: Wir haben abgetrieben – Frauen sprechen über ihre schwere Entscheidung
BR2 Sendung „Notizbuch (Nah dran)“, Transkript der Sendung vom 19.04.17

Sendung „Wir haben abgetrieben!“ vom 19.04.17 zum Nachhören in der ARD-Mediathek
Dauer: 25 Min.


09.05.17: DHPV-Broschüre „Spiritualität in der Hospizarbeit“ veröffentlicht

CoverDer Deutsche Hospiz- und PalliativVerband e.V. (DHPV) hat am 08.05.17 eine lesenswerte Broschüre „Spiritualität in der Hospizarbeit“ veröffentlicht. Die 24-seitige Handreichung ist speziell für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hospiz- und Palliativarbeit und geht den Fragen nach, was Spiritualität sein kann, ob sie jedem Menschen eigen ist und welche Funktion ihr im menschlichen Leben, gerade auch im Sterbeprozess, zukommt.

In der Broschüre wird die Vielfalt spiritueller Vorstellungen, Erfahrungen und religiöser Welten in den Blick genommen und auch Fragen der Interreligiosität bzw. den Umgang mit anderen Kulturen beleuchtet. Des Weiteren geht es darum, wie in der Begleitung ‚Räume‘ geschaffen werden können, in denen sich Spiritualität artikulieren und in denen entdeckt werden kann, was es an Spirituellem im Leben der Begleiteten und in der jeweiligen Biografie gibt. Mit der Broschüre will der Verband „Hemmschwellen senken und Mut machen, sich dem zu stellen, was im eigenen Leben Spiritualität ist, sowie sich einzulassen auf die Spiritualität der zu begleitenden Menschen.“

Zur Broschüre Spiritualität in der Hospizarbeit


05.05.17: Neue Methoden der Selektion – Rasterfahndung beim Leben vor Geburt

Prof. Cullen„Politik und Gesellschaft sind aufgerufen, der Ausweitung der ‚neuen Eugenik‘ zu wehren, solange es noch möglich ist“.
Schriftliche Vorlage der Rede von Prof. Paul Cullen, Erster Vorsitzender des Vereins „Ärzte für das Leben“, bei der Fachtagung des Bundesverbands Lebensrecht zur „Woche für das Leben“, Kassel, 29.04.2017: „Kinderwunsch ist menschlich – Selektion nicht“, dokumentiert auf kath.net.

Zum Beitrag „Neue Methoden der Selektion – Rasterfahndung beim Leben vor Geburt“


03.05.17: Woche für das Leben 2017: „Annehmen statt aussondern“ – Resümee der BVL-Fachtagung am 29.04.2017 in Kassel

BVL-Fachtagung 29.04.2017 zum Thema "Kinderwunsch ist menschlich - Selektion nicht"Die Fachtagung „Kinderwunsch ist menschlich – Selektion nicht“, die der Bundesverband Lebensrecht (BVL) am 29. April im Anschluss an die offizielle Eröffnung der Woche für das Leben 2017 in Kassel veranstaltete, bot Analysen und Antworten auf Fragen, die im vorausgehenden Auftaktgottesdienst von DBK und EKD im Raum standen:

Wie reagiert unsere Gesellschaft darauf, dass moderne Technologien daran arbeiten, möglicherweise behinderte Kinder umfassend aufzuspüren und das Erbgut des Menschen zu manipulieren? Was tun, wenn der „Kinderwunsch“ erst zu „Wunschkindern“ und schließlich zu „Designerbabies“ führt?

Weiter zum Resümee der BVL-Fachtagung am 29.04.2017


29.04.17: Ökumenische Woche für das Leben 2017 bundesweit in Kassel eröffnet

Woche für das Leben 2017Mit einem ökumenischen Gottesdienst in der Martinskirche in Kassel haben der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, und der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, am Samstag, 29. April 2017, die Woche für das Leben eröffnet. Sie findet bundesweit vom 29. April bis 6. Mai 2017 statt.

Zum Bericht zur Eröffnung der Woche für das Leben 2017


08.04.17: Relaunch der Webseite Ärzte für das Leben e.V.

aefdl-logoAm 08.04.17 wurde unsere neu gestaltete und überarbeitete Webseite freigeschaltet. Nach über 8 Jahren war der Schritt überfällig. Die Seite ist nun zeitgemäß auch für mobile Endgeräte verfügbar.

Im Kern wurden alle Inhalte neu und übersichtlich nach Themen sortiert, konkret in einer Aufteilung unter Fachinformationen. Damit richten wir uns speziell an medizinisches und ärztliches Fachpublikum. Zudem gibt es einen eigenen Pressebereich mit unseren sämtlichen Pressemitteilungen.

Noch fehlende Inhalte in einzelnen Rubriken werden in den nächsten Tagen schrittweise ergänzt. Wir wünschen viel Spaß beim Stöbern auf unseren neuen Seiten.


02.04.17: Woche für das Leben: BVL-Fachtagung „Kinderwunsch ist menschlich – Selektion nicht“ am 29.04.17

BVL-Fachtagung 29.04.2017 zum Thema "Kinderwunsch ist menschlich - Selektion nicht"Anlässlich der Eröffnung der Woche für das Leben 2017, dieses Jahr zum Thema „Kinderwunsch. Wunschkind. Designerbaby“, lädt der Bundesverband Lebensrecht (BVL) zu einer begleitenden Fachtagung am 29.04.17 nach Kassel ein. Thema: „Kinderwunsch ist menschlich – Selektion nicht“

Folgende Beiträge sind vorgesehen:

Prof. Dr. Paul Cullen, Vorsitzender der Ärzte für das Leben:
Neue Methoden der Selektion – Rasterfahndung für das Leben vor der Geburt?

Dr. Susanne van der Velden, Gynäkologin und Kinderwunschexpertin:
Wunschkinder auf natürlichem Weg

Prof. Dr. Ulrich Eibach, Theloge und Klinikseelsorger:
Selbstbestimmung, Zumutbarkeit und neue Eugenik – Vorgeburtliche Diagnostik zwischen Heilauftrag und Selektion

Martin Lohmann, Vorsitzender des Bundesverbands Lebensrecht:
Geschöpf oder Produkt: Was ist der Mensch?

Weitere Informationen und Anmeldung auf der BVL-Webseite


17.03.2017: Hirntod und Transplantationsmedizin: Sterben als soziales Konstrukt?

Am 15. Dezember 2016 hielt Prof. Axel W. Bauer an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg einen bemerkenswerten Vortrag zum Thema „Hirntod und Transplantationsmedizin: Sterben als soziales Konstrukt?“. Der Vortrag wurde am 14.03. und 16.03.17 in zwei Teilen auf kath.net veröffentlicht.

Zum Vortragstext „Hirntod und Transplantationsmedizin: Sterben als soziales Konstrukt?“


15.03.17: Euthanasie: Damals und heute

Leserbrief von Ulf Runne zum Editorial „NS-Verbrechen: Lebensunwert darf es nicht geben“ von Michael Schmedt in DÄ 05/2017.
Deutsches Ärzteblatt 2017; 114(10): A-480 / B-416 / C-406 10.03.17
Anmerkung: Dort gibt es auch den Link zum darauf bezogenen Artikel.


03.03.17: Ärzte für das Leben e.V. entsetzt über Gerichtsurteil zum Erwerb von Betäubungsmittel zur Selbsttötung

aefdl-logoDas allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG umfasst auch das Recht eines schwer und unheilbar kranken Patienten, zu entscheiden, wie und zu welchem Zeitpunkt sein Leben beendet werden soll, vorausgesetzt, er kann seinen Willen frei bilden und entsprechend handeln. Daraus kann sich im extremen Einzelfall ergeben, dass der Staat den Zugang zu einem Betäubungsmittel nicht verwehren darf, das dem Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermöglicht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 02.03.17 entschieden. Ärzte für das Leben e.V. zeigten sich in einer Pressemitteilung vom 03.03.17 bestürzt über das Urteil.

Ärzte für das Leben e.V. entsetzt über Gerichtsurteil zum Erwerb von Betäubungsmittel zur Selbsttötung
Münster – Diese Regelung geht selbst über die Situation in der Schweiz hinaus.
PRESSEMITTEILUNG Ärzte für das Leben e.V. 03.03.17

Siehe ergänzend:

Zugang zu einem Betäubungsmittel, das eine schmerzlose Selbsttötung ermöglicht, darf in extremen Ausnahmesituationen nicht verwehrt werden
PRESSEMITTEILUNG Bundesverwaltungsgericht 02.03.17

Themenspecial der InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik auf www.sterbehilfe-debatte.de zum Gerichtsurteil mit umfangreicher Presseschau.


21.02.17: Einladung zur 22. Jahrestagung des Vereins „Ärzte für das Leben“ vom 19. bis 21. Mai 2017 in Fulda

aefdl-logoVom 19. bis 21. Mai 2017 veranstalten Ärzte für das Leben e.V. in Fulda ihre 22. Jahrestagung in Koorperation mit der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. im Rahmen des ALfA-Jubiläums: „40 Jahre für das Leben“. Thema ist diesmal: „Folgen der Abtreibung für Betroffene und Angehörige“.

Zum ausführlichen Programm und zur Anmeldung


17.02.17: Möglichkeiten und Grenzen vorgeburtlicher genetischer Diagnostik: G-BA bringt Entscheidungshilfe für werdende Eltern auf den Weg

G-BAWerdende Eltern sollen künftig besser dabei unterstützt werden, im Rahmen der ärztlichen Schwangerschaftsvorsorge eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, welche Untersuchungen auf genetisch bedingte Erkrankungen für sie in Frage kommen. Mit einer entsprechenden Beauftragung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 16.02.17 in Berlin ein solches Informationsangebot auf den Weg gebracht.

Weitere Informationen zur G-BA Entscheidungshilfe für werdende Eltern


11.02.17 Beitrag zur aktuellen Diskussion: „Vorgeburtliche Diagnostik: Schritte auf dem Weg zur Eugenik“

Screenshot des ArtikelsIm Deutschen Ärzteblatt 114(6) vom 10.02.17 gibt es einen sehr lesenswerten Beitrag zum Thema „Vorgeburtliche Diagnostik: Schritte auf dem Weg zur Eugenik“.

Konkret beleuchten die drei Autoren Michael Kiworr, Axel W. Bauer und Paul Cullen die Praxis der Präimplantatiomnsdiagnostik (PID) seit Inkrafttreten des PID-Gesetzes 2011 sowie die nicht invasive pränatale Diagnostik (NIPD). Hierzu hat im August 2016 der G-BA überraschend ein Verfahren zur Bewertung dieser NIPD eingeleitet, das bei positivem Ausgang zur Übernahme der Kosten des Verfahrens durch die gesetzlichen Krankenkassen führen wird.

Leserinnen und Leser sind vom Ärzteblatt zur Diskussion über den Beitrag aufgefordert.

Vorgeburtliche Diagnostik: Schritte auf dem Weg zur Eugenik
Kiworr, Michael; Bauer, Axel W.; Cullen, Paul
Deutsches Ärzteblatt 2017; 114(6) vom 10.02.17


08.02.17: Ärzte für das Leben e.V.: „Capio-Kliniken drücken Abtreibungen in der Capio-Elbe-Jeetzel-Klinik in Dannenberg durch: Gewissensfreiheit der Ärzte wird faktisch ausgehöhlt“

aefdl-logoMünster. Die mutige Entscheidung des Chefarztes der Geburtshilfe der Capio-Elbe-Jeetzel-Klinik in Dannenberg, Dr. Thomas Ulrich Börner sowie des Klinikchefs Dr. Markus Fröhling, aus Gewissensgründen Abtreibungen nur bei Vergewaltigung oder Lebensgefahr der Mutter durchzuführen, hat nach kaum mehr als 24 Stunden zu einer direkten Intervention der Trägergesellschaft geführt. In einer Pressemitteilung am 07. Februar hat der Geschäftsführer der Capio-Kliniken Martin Reitz seine Entscheidung bekannt gegeben, „Abtreibungen nach dem Beratungsmodell … durch andere Fachärzte und/oder Kooperationsärzte“ in Dannenberg erbringen zu lassen. Ärzte für das Leben e.V. kritisierten diese Entscheidung scharf.

Weiter zur ÄfdL-Pressemitteilung vom 08.02.17 zu Abtreibungen in der Capio-Elbe-Jeetzel-Klinik


01.02.17: Ärzte für das Leben zur Euthanasie-Gedenkstunde im Bundestag: „Inklusion statt Selektion für Menschen mit Down Syndrom“

aefdl-logoMünster 31.01.17. Am 27. Januar 2017 wurde im Deutschen Bundestag in der Gedenkstunde zum Holocaust erstmals an das Schicksal der ca. 300.000 Opfer des Euthanasie-Programms der Nationalsozialisten erinnert. Der 38-jährige Schauspieler und Synchronsprecher Sebastian Urbanski, welcher das Down Syndrom hat, erinnerte an kranke und behinderte Menschen, die als “Lebensunwerte“ getötet wurden.

Der Verein Ärzte für das Leben e.V. machte vor diesem Hintergrund darauf aufmerksam: So wertvoll und begrüßenswert die wachsende Achtung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der heutigen Gesellschaft ist, so sehr muss es zu bedenken geben, dass in mehr als 95% der Schwangerschaften, bei denen eine vorgeburtliche Diagnostik auf ein hohes Risiko für Down Syndrom hinweist, die betroffenen Kinder durch Abtreibung getötet werden. In Deutschland kann sogar bei Hinweis auf Down Syndrom eine Abtreibung bis unmittelbar vor der Geburt vorgenommen werden.

Weiter zur ÄfdL-Pressemitteilung zur Euthanasie-Gedenkstunde im Bundestag

Ergänzende Informationen:

Bundestag erinnert an die Opfer der „Euthanasie“ im NS-Staat
MITTEILUNG Deutscher Bundestag vom 27.01.17 mit allen Reden und Videos zur Veranstaltung


30.01.17: Ärzte für das Leben kritisieren Herstellung von Schwein-Schwangerschaften mit Mensch-Schwein-Mischwesen

aefdl-logo„Die Veröffentlichung in „Cell“ am 26.01.17 durch die Gruppe um den spanischen Wissenschaftler Juan Carlos Izpisua Belmonte am Salk Institut in Kalifornien, USA über die erstmalige Implantierung von Mensch-Schwein-Mischwesen in die Gebärmütter von Säuen ist ein weiterer Schritt in Richtung der vollständigen Instrumentalisierung des Menschen“, warnte Prof. Paul Cullen vom Verein „Ärzte für das Leben“. „Solche Versuche sind ein klarer Verstoß gegen die Menschenwürde“, sagte Cullen, „die nicht nur die individuelle Würde der jeweiligen Person sondern, wie das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, auch „die Würde des Menschen als Gattungswesen“ bedeutet.“

Zur Pressemitteilung „Ärzte für das Leben kritisieren Herstellung von Schwein-Schwangerschaften mit Mensch-Schwein-Mischwesen“

Ergänzende Informationen:

Forscher bilden chimäre Embryonen mit menschlichen Anteilen
Palo Alto/La Jolla – Zwei Forschergruppen sind dem Ziel, menschliche Organe in Tieren zu züchten, um sie zu wissenschaftlichen Zwecken oder zur Transplantation zu verwenden, einen Schritt näher gekommen.
AERZTEBLATT.DE 27.01.17


26.01.17 Richtungsweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: Leihmutterschaft ist Menschenhandel und begründet keine Familie

Europäischer Gerichtshof für MenschenrechteDas Große Kammergericht stellt klar: elterliche Bande müssen nicht anerkannt werden, wenn eine biologische Verbindung zwischen Eltern und Kind nicht vorliegt. Das Argument des Kindesrechts kann nicht missbraucht werden, um nachträglich die verbotene Prozedur der Leihmutterschaft zu legitimieren. Kein Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention begründet ein „Recht auf ein Kind“ für Erwachsene.
Dies teilte die „Föderation der katholischen Familienverbände in Europa – FAFCE“ in einer Presseaussendung am 25.01.17 mit.

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