24.11.17: PM: Ärzte für das Leben begrüßen Urteil des Gießener Landgerichts: „Es ist wichtig, dass für Abtreibung nicht geworben werden darf, sie sind kein Teil des normalen medizinischen Betriebs“

Münster. Der Verein „Ärzte für das Leben“ begrüßt das heutige Urteil des Landgerichts in Gießen. „Wir freuen uns, dass das Gericht dem Vorschlag des Staatsanwalts gefolgt ist“ sagte heute Prof. Paul Cullen, erster Vorsitzender des Vereins. Bei jeder Abtreibung wird ein wehrloser Mensch vorsätzlich getötet. Eine Werbung für diese weiterhin rechtswidrige Handlung hat in einer humanen Gesellschaft keinen Platz.

Der Verein „Ärzte für das Leben“ fordert eine uneingeschränkte Kultur des Lebens in der medizinischen Praxis und Forschung auf der Grundlage der hippokratischen Tradition. Er finanziert sich ausschließlich über die Beiträge seiner Mitglieder sowie durch Spenden.

Ergänzende Informationen:

Urteil in Gießen: Ärztin wegen Werbung für Abtreibung zu Geldstrafe verurteilt
TAGESSPIEGEL 24.11.17

Kontakt

Ärzte für das Leben e.V.
Prof. Dr. med. Paul Cullen
Am Blütenhain 33
48163 Münster

Tel.: 02536-319 5008
E-Mail: p.cullen@aerzte-fuer-das-leben.de
Internet: www.aerzte-fuer-das-leben.de