PM 18.12.17: „Ärzte für das Leben“ befremdet über Ablehnung des Werbeverbots für Abtreibung durch Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery

Der Verein „Ärzte für das Leben“ ist bestürzt über die Äußerungen des Präsidenten der Bundesärztekammer Frank Ulrich Montgomery zum Werbeverbot für Abtreibung (§219a StGB) im Deutschen Ärzteblatt vom 6. Dezember 2017. „Die Einlassungen des Ärztepräsidenten sind schlicht falsch“, betonte Prof. Paul Cullen, Vorsitzender des Vereins am 18. Dezember 2017 in Münster. „Laut Montgomery sei „eine sachliche Information … keine Werbung“. Durch verschiedene rechtliche Instanzen ist jedoch mehrfach bestätigt worden, dass das Anbieten der Abtreibung zum Zwecke des eigenen wirtschaftlichen Vorteils wohl als Werbung einzustufen ist“, sagte Cullen.

„Außerdem sind Abtreibungsärzte keine neutralen Berater, wie dies vom Gesetzgeber gefordert wird. Sie wollen primär ihre Dienstleistung der Tötung ungeborener Kinder anbieten und nicht Frauen helfen, mit einer ungeplanten Schwangerschaft besser zurechtzukommen. Deshalb ist der Arzt, der die Abtreibung vornimmt, vom Gesetzgeber als Berater ausgeschlossen.“ Nach wie vor seien Abtreibungen in Deutschland rechtwidrig, was an sich schon eine Werbung ausschließt, sagte Cullen.

„Wir können nur hoffen, dass Herr Montgomery das mutige Eintreten für das Leben der Schwächsten, das er bei der Diskussion um ärztlich assistierte Suizid im Jahr 2015 gezeigt hat, auch hier wieder an den Tag legt und nicht den Kolleginnen und Kollegen das Wort redet, die das Leben wehrloser Kinder vor ihrer Geburt beenden wollen.“

Über Ärzte für das Leben e.V.

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Ärzte für das Leben e.V.
Prof. Dr. med. Paul Cullen
Am Blütenhain 33
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