2016

Hier finden Sie alle Meldungen zu den Themen des Lebensrechts aus 2016.

27.12.16: Arbeitsbündnis „Kein assistierter Suizid in Deutschland!“ reicht Verfassungsbeschwerde gegen § 217 StGB ein

Arbeitsbündnis Kein assistierter Suizid in Deutschland!Das Arbeitsbündnis „Kein assistierter Suizid in Deutschland!“ hat im Dezember 2016 eine Verfassungsbeschwerde gegen den neuen § 217 StGB initiiert und mit Hilfe des renommierten Verfassungsrechtlers Dr. Christoph Partsch aus Berlin eingereicht. Dies teilte das Bündnis am 17.12.16 in einer Presseaussendung mit.

Weiter zur Pressemitteilung des Arbeitsbündnisses vom 17.12.16 (PDF-Format)

Ergänzende Informationen:

Schon ein Dutzend Verfassungs­beschwerden zur Suizidbeihilfe
AERZTEBLATT.DE 19.12.16


18.12.16: Bundesrat billigt Arzneimittelreform mit umstrittener Zulassung fremdnütziger Forschung an Nichteinwilligungsfähigen

Der Bundesrat hat am 16.12.2016 ungeachtet aller Proteste die umfangreiche Reform des Arzneimittelrechts gebilligt. Diese sieht neben Verbesserungen bei der Arzneimittelsicherheit unter anderem auch die umstrittene Möglichkeit vor, fremdnützige Arzneimittelstudien an Demenzkranken vorzunehmen.

Weiter zum Bericht: „Bundesrat billigt Arzneimittelreform mit umstrittener Zulassung fremdnütziger Forschung an Nichteinwilligungsfähigen“


27.10.16:PDF Cullen, Paul: Suizidbeihilfe: Der Arzt als Tötungshelfer?

Prof. CullenAus ETHICA 24 (2016) 3, S. 217 – 231
Interdisziplinäre Zeitschrift für Wissenschaft, Forschung, Lehre und Verhalten

Hier veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung des Resch Verlag, Innsbruck


PM 16.10.16: Suizidbeihilfe für gesunde lebensmüde Ältere: Ärzte für das Leben e.V. bestürzt über niederländischen Gesetzesvorstoß

Logo Ärzte für das Leben e.V.Der Verein „Ärzte für das Leben“ ist zutiefst bestürzt über Meldungen aus den Niederlanden, dass die dortige Regierung Überlegungen anstellt, Suizidbeihilfe bei „älteren“ gesunden Menschen, die des Lebens überdrüssig sind, zu erlauben.
„Besonders beunruhigen“ sagte Prof. Paul Cullen, Vorsitzender des Vereins, „muss der Hinweis in einem Brief von Gesundheitsminsterin Edith Schippers und Justizminister Ard van der Steur an das niederländische Parlament, dass der „Todeshelfer“ einen „medizinischen Hintergrund“ haben soll.“

Weiter zur ÄfdL-Pressemitteilung vom 16.10.16 zur Sterbehilfe-Debatte in den Niederlanden


13.10.16: Klares Signal für die Würde des Menschen: Europarat lehnt Leihmutterschaft ab

council of europeDie parlamentarische Versammlung des Europarats lehnte in ihrer Sitzung am 11.10.16 in Straßburg einen Antrag ab, der die Leihmutterschaft in Europa etablieren wollte. Hierauf machte die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. in einer Presseaussendung vom 12.10.16 aufmerksam.

Weiter zum Beitrag: Europarat lehnt Leihmutterschaft ab


PM 21.09.16: Ärzte für das Leben zur ersten ärztlichen Tötung eines Minderjährigen auf Verlangen in Belgien: „Schwerkranke Kinder und Jugendliche brauchen unsere Hilfe und unseren Beistand. Niemals dürfen wir Ärzte uns dafür hergeben, sie vorsätzlich zu töten.“

aefdl-logoDer Verein „Ärzte für das Leben“ ist über die Nachricht, dass belgische Kollegen ein unheilbar krankes Kind aktiv getötet haben, zutiefst bestürzt.
Wie Prof. Paul Cullen, Vorsitzender des Vereins bereits in der vor wenigen Monaten geführte Debatte um den ärztlich assistierten Suizid in Deutschland mehrfach betont hat, „kann die vorsätzliche Tötung eines schwerkranken Patienten durch seinen Arzt nie die Lösung sein.“

Weiter zur ÄfdL-Pressemitteilung vom 21.09.16


20.09.16: Rückblick / Fazit zum Marsch für das Leben 2016

Banner Marsch für das Leben 2016Unter dem Motto „Jeder Mensch ist gleich wertvoll – kein Kind ist unzumutbar“ fand am 17.09.2016 in Berlin der 12. Marsch für das Leben statt. Dabei gab es bewegende Aufrufe und Bekenntnisse. Nachfolgend die Pressemitteilung des Bundesverband Lebensrecht (BVL) mit einem Rückblick und Fazit zum Marsch für das Leben.

Weiter zur BVL-Pressemitteilung vom 19.09.16

Siehe ergänzend: PDF Rede Prof. Paul Cullen, 1.Vorsitzender Ärzte für das Leben e.V. beim Marsch für das Leben, Berlin, 17.09.16


19.09.16: Urteil: Keine Feststellung der Vaterschaft des deutschen Samenspenders für in Kalifornien kryokonservierte Embryonen

Eingang BundesgerichtshofBeschluss vom 24. August 2016 – XII ZB 351/15

Der u.a. für Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich mit der Frage befasst, ob ein deutscher Samenspender als Vater der mit seinem Sperma gezeugten, in einer kalifornischen Fortpflanzungsklinik in flüssigem Stickstoff eingefrorenen Embryonen festgestellt werden kann. Seine Rechtsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof ist erfolglos geblieben. Allerdings ist die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach § 100 Nr. 1 FamFG* gegeben, weil der Antragsteller, der die Feststellung seiner Vaterschaft begehrt, Deutscher ist.
PRESSEMITTEILUNG Bundesgerichtshof 19.09.16

Siehe ergänzend:

BGH: Vaterschaft für Embryonen kann nicht anerkannt werden
AERZTEBLATT.DE 19.09.16


09.09.16: Bundesverband Lebensrecht lädt zum 12. Marsch für das Leben am 17.09.16 ein

Banner Marsch für das leben 2016Anschließender ökumenischer Gottesdienst unter der Leitung von Bischof Dr. Rudolf Voderholzer

Der Bundesverband Lebensrecht (BVL) lädt am Samstag, dem 17. September 2016, zum zwölften Marsch für das Leben nach Berlin ein. Bei dem Schweigemarsch durch die Berliner Innenstadt steht in diesem Jahr das Thema vorgeburtliche Selektion im Fokus.

Weiter zur BVL-Pressemitteilung zum Marsch für das Leben 2016


08.09.16: Tag des alkoholgeschädigten Kindes am 9. September 2016: Aufklärung über die Risiken von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft

Anläßlich des „Tag des alkoholgeschädigten Kindes“ am 09.09.16 stärken Bundesdrogenbeauftragte, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und Verbände der Schwangerenvorsorge gemeinsam die Aufklärung über die Risiken von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft.

Weiter zur Pressemitteilung der BZgA vom 08.09.16


25.08.16 Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit staatlicher Schutzpflicht nicht vereinbar

Es verstößt gegen die Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, dass hilfsbedürftige Menschen, die stationär in einer nicht geschlossenen Einrichtung behandelt werden, sich aber nicht mehr aus eigener Kraft fortbewegen können, nach geltender Rechtslage nicht notfalls auch gegen ihren natürlichen Willen ärztlich behandelt werden dürfen. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit einem am 25.08.16 veröffentlichtem Beschluss entschieden. Der Gesetzgeber habe die festgestellte Schutzlücke unverzüglich zu schließen.

Mehr dazu in der ausführlichen Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. August 2016


18.08.16: Nicht-invasive Pränataldiagnostik bei Risikoschwangerschaften: G-BA beginnt Verfahren zur Methodenbewertung

Öffentliche Plenumssitzung des G-BA, Bildquelle: Gemeinsamer BundesausschussDer Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18.08.16 in Berlin die Einleitung des Bewertungsverfahrens der Nicht-invasiven Pränataldiagnostik (NIPD) zur Bestimmung des Risikos von fetaler Trisomie 13, 18 und 21 mittels molekulargenetischer Tests in den engen Grenzen einer Anwendung bei Risikoschwangerschaften beschlossen. Damit wird das Verfahren eingeleitet, infolge dessen die Untersuchung in den Katalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden kann.

Mehr im Themenspecial der IG Kritische Bioethik zur G-BA Methodenbewertung der nicht-invasiven Pränataldiagnostik bei Risikoschwangerschaften


23.07.16: Impfstofftabelle Deutschland veröffentlicht

Einige Impfstoffe werden hergestellt unter Verwendung von Virenstämmen u./o. Zell-Linien aus abgetriebenen menschlichen Föten. Um sich einen Überblick zu verschaffen, finden Sie nachfolgend eine Tabelle von Impfstoffen zur aktiven Immunisierung (zur Grundimmunisierung und/oder Auffrischimpfung), wo diese gekennzeichnet sind.
(Stand: 06/2016; trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit übernommen werden)

PDF Impfstoffliste Deutschland (Stand 06/2016)


13.07.16: Leserbrief „NS-„Euthanasie“: Noch nicht überwunden“

Prof. CullenLeserbrief von Prof. Dr. Paul Cullen zum Artikel im Deutschen Ärzteblatt 24/2016: „Damals glaubte man doch den Ärzten“ von Jennifer Meyer-Ueding.

Im Artikel ging es darum, dass zwischen 1941 und 1945 in der „Kinderfachabteilung“ der Landes-Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg 300 bis 350 Kinder und Jugendliche ermordet wurden.
Prof. Cullen warnt vor Parallen in heutigen Debatten über Präimplantationsdiagnostik (PID), nicht-invasive Pränataltests und ärztliche Suizidbeihilfe.

Zum Leserbrief in Deutsches Ärzteblatt 2016; 113(27-28): A-1319 / C-1091 vom 11.07.16
(Dort gibt es auch den zugehörigen Artikel)


26.06.16: Crispr-Cas9 und Co.: Jahrestagung des Deutschen Ethikrates zu Genom-Editierung

Prof. Dr. Peter Dabrock, Vorsitzender des Deutschen Ethikrates, zur Eröffnung der Jahrestagung am 22.06.16 in Berlin, (c) Deutscher Ethikrat, Fotograf: Reiner ZensenAm 22.06.16 veranstaltete der Deutsche Ethikrat seine Jahrestagung zum Thema „Zugriff auf das menschliche Erbgut. Neue Möglichkeiten und ihre ethische Bewertung“. Hierzu waren über 500 Teilnehmer in Berlin zusammengekommen.

Das menschliche Erbgut gezielt zu verändern, ist dank neuer, sogenannter „genomchirurgischer“ Verfahren wie der Crispr-Cas9-Technik in greifbare Nähe gerückt, heißt es in der Pressemitteilung zur Tagung. Fragen, die aus der ethischen Debatte über Gentherapie mittels Virus-Transfer bereits bekannt sind, stellen sich neu: Sollen Eingriffe in die Keimbahn beim menschlichen Embryo verboten bleiben, erlaubt werden, oder sind sie gar geboten? Was gebietet die Verantwortung gegenüber künftigen Generationen? Muss man Sorge haben, dass die Einfachheit der neuen Verfahren zu einer unkritischen Anwendung der Technik verleitet?

Mehr im Themenspecial der IG Kritische Bioethik Deutschland zur Ethikrat-Jahrestagung zum Genom-Editing.


21.06.16: Vorträge und Präsentationen zur 21. Jahrestagung des Vereins „Ärzte für das Leben“ vom 03. bis 04. Juni 2016 in Fulda abrufbar

aefdl-logoVom 03. bis 04. Juni 2016 veranstalteten Ärzte für das Leben e.V. in Fulda ihre 21. Jahrestagung in Koorperation mit der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.. Thema war diesmal: „Wie steht es um den Lebensschutz 23 Jahre nach dem Abtreibungsurteil des Bundesverfassungsgerichts?“.

Ab sofort sind diverse Vorträge und Präsentationen der Tagung online abrufbar, zu finden in der Programmübersicht als PDF-Download. Weitere Ergänzungen folgen demnächst.

Zum ausführlichen Programm und den Präsentationen


07.06.16: Ärzte für das Leben e.V.: Zulassung der Präimplantationsdiagnostik in der Schweiz weiterer Schritt in Richtung einer Normalisierung der Selektion

Am 5. Juni 2016 haben 62 % der Schweizer Wähler für die Einführung der bislang verbotenen Präimplantationsdiagnostik (PID) gestimmt. Ärzte für das Leben e.V. befürchten einen weiteren Schritt in Richtung einer Normalisierung der Selektion.

Zur Pressemitteilung Ärzte für das Leben e.V. vom 07.06.16: Zulassung der Präimplantationsdiagnostik in der Schweiz weiterer Schritt in Richtung einer Normalisierung der Selektion


06.06.16: Ärzte für das Leben e.V.: Herstellung von Mensch-Schwein Mischwesen beunruhigt zutiefst

Logo Ärzte für das Leben e.V.Laut Berichten britischer Medien haben Forscher um Prof. Pablo Ross an der Universität von Kalifornien in Berkeley zum ersten Mal Mensch-Schwein-Mischwesen hergestellt. Ziel ist es, menschliches Gewebe im Schwein für die Transplantationsmedizin heranzuzüchten. Prof. Paul Cullen vom Verein „Ärzte für das Leben“ bezeichnet in einer Pressemitteilung diese Versuche als „zutiefst beunruhigend“.

Zur Pressemitteilung vom 06.06.16: Ärzte für das Leben e.V.: Herstellung von Mensch-Schwein Mischwesen beunruhigt zutiefst


04.06.16: Informationsbroschüre mit Aufklärung über medizinische Sachverhalte der verschiedenen, heute üblichen Methoden der Abtreibung

von Dr. Inge Fourier, Frauenärztin und Prof. Dr. med. Paul Cullen, Facharzt für Innere Medizin und Laboratoriumsmedizin, Klinischer Chemiker
Skript einer Online-Fortbildung in Form eines Skype-Vortrages für Medizinstudenten in Giessen am 25. April 2015

PDF Download Informationsbroschüre mit Aufklärung über medizinische Sachverhalte der verschiedenen, heute üblichen Methoden der Abtreibung
9 Seiten, online veröffentlicht am 04.06.16


21.04.16: Einladung zur 21. Jahrestagung des Vereins „Ärzte für das Leben“ vom 03. bis 04. Juni 2016 in Fulda

aefdl-logoVom 03. bis 04. Juni 2016 veranstalten Ärzte für das Leben e.V. in Fulda ihre 21. Jahrestagung in Koorperation mit der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V..
Thema ist diesmal: „Wie steht es um den Lebensschutz 23 Jahre nach dem Abtreibungsurteil des Bundesverfassungsgerichts?“.

Zum ausführlichen Programm und zur Anmeldung


23.03.16: Deutscher Ethikrat empfiehlt gesetzliche Regelung der Spende und Adoption überzähliger Embryonen

Screenshot Titelbild Ethikrat-Stellungnahme vom 22.03.16 zu Embryospende, Embryoadoption und elterliche VerantwortungAm 22.03.16 veröffentlichte der Deutsche Ethikrat seine Stellungnahme mit Empfehlungen zur gesetzlichen Regelung der Embryospende, Embryoadoption und Übernahme elterlicher Verantwortung. Mehr dazu in der Pressemitteiling des Ethikrates.

Deutscher Ethikrat empfiehlt gesetzliche Regelung der Spende und Adoption überzähliger Embryonen
PRESSEMITTEILUNG Deutscher Ethikrat 22.03.16


19.03.16: Weltgipfeltreffen der Nationalen Ethikräte in Berlin

Am 17. und 18. März 2016 kamen in Berlin auf Einladung des Deutschen Ethikrates rund 200 Vertreter Nationaler Ethik/Bioethik-Kommissionen aus ca. 100 Ländern, Mitglieder internationaler Organisationen wie der Weltgesundheitsorganisation WHO, UNESCO und der Rat für Internationale Organisationen der medizinischen Wissenschaft (CIOMS) sowie Regierungsvertreter zum 11. Global Summit zusammen. Die Veranstaltung stand unter dem Motto „Globale Gesundheit – Globale Ethik – Globale Gerechtigkeit“.

Auf dem Programm der Tagung standen die Themen neue Technologien (Big Data und Genome-Editing), Epidemien und globale Solidarität, ethischer Pluralismus, Biopolitik und Biorecht sowie die Verbesserung gesellschaftlicher Bewusstseinsbildung in bioethischen Fragestellungen. Grundlage dieser Diskussionen waren Hintergrundpapiere, die im Vorfeld der Konferenz von Experten erarbeitet worden waren.

Mehr dazu in der Pressemitteilung des Ethikrates: Weltgipfeltreffen der Nationalen Ethikräte in Berlin


15.03.16: Konferenz des Europäischen Zentrums für Recht und Gerechtigkeit (ECLJ) zu Gewissensfreiheit von Ärzten, Hebammen und Apothekern

Anlässlich einer Konferenz des Europäischen Zentrums für Recht und Gerechtigkeit (ECLJ) am Sitz der Vereinten Nationen in Genf hat der UN-Sonderberichterstatter für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Professor Heiner Bielefeldt, sich für das Recht des medizinischen Personals ausgesprochen, aus Gewissensgründen die Beteiligung an Abtreibung oder Sterbehilfe abzulehnen. Mehr dazu in einem ausführlichen Bericht der Nachrichtenagentur ZENIT.org

Für Gewissensfreiheit von Ärzten, Hebammen und Apothekern
Konferenz des Europäischen Zentrums für Recht und Gerechtigkeit (ECLJ) in Genf
ZENIT.ORG 14.03.16


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