Hier finden Sie alle Meldungen aus 2012.

2012

29.12.12: PDF Weihnachtsbrief Ärzte für das Leben 2012

Bericht des Vorstandes über vergangene und geplante Aktivitäten von Ärzte für das Leben e.V.


10.12.12: Gemeinsamkeiten neurodegenerativer Erkrankungen durch Prionen

Über „Gemeinsamkeiten“ neurodegenerativer Erkrankungen durch Prionen berichtete N. Siegmund -Schultze in: Deutsches Ärzteblatt 2012; 109 (12); A-585/B-508/ C-504.

Prof. Dr. med. Stanley Prusiner hatte Anfang der 80-er Jahre in Paris sein Forschungsergebnis vorgetragen: „Die Creutzfeld-Jakob-Krankheit…, die familiäre tödliche Insomnie, Kuru oder das erbliche Gerstmann-Sträussler-Scheinker-Syndrom… entstehen, wenn sich Proteine durch Änderung ihrer Sekundärstruktur von normalen in pathogene Eiweißmoleküle umwandeln, in Nachbarproteinen dieselbe Änderung hervorrufen („Replikation“) und sich schließlich zu zellschädigenden Aggregaten zusammenlagern.“ „Prionenkrankheiten sind übertragbar“, auch über Speziesgrenzen hinweg (vgl. über BES-verseuchtes Fleisch, das Prionen enthält). Prusiners Prognose: „Das Spektrum der bislang bekannten Prionenerkrankungen beim Menschen erweitert sich um viele, vielleicht sogar alle neurodegenerativen Erkrankungen des Menschen.“

Siehe ergänzend dazu:

Humane embryonale Stammzelltherapie und neurodegenerative Erkrankungen
Können Parkinson-, Alzheimer-, Lou-Gehrig’s-Erkrankungen wirklich mit humanen embryonalen Stammzell-Therapien geheilt werden? Wissenschaftler versuchen nun einen anderen Weg einzuschlagen.
Von Edith Breburda
KATH.NET 07.12.12


03.12.12: Patenrechtsstreit Brüstle vs. Greenpeace zu Ende: Bundesgerichtshof entscheidet über Patentierung von embryonalen Stammzellen

BundesgerichtshofIm Patentstreit zwischen der Umweltorganisation Greenpeace und dem Stammzellforscher Prof. Dr. Oliver Brüstle hat der für das Patentrecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe am 27.11.12 ein abschließendes Urteil über die Patentierung von Zellen, die aus menschlichen Stammzellen hergestellt werden, gefällt. Der BGH urteilte, dass Zellen, für deren Gewinnung menschliche Embryonen zerstört werden, nicht patentiert werden dürfen. Damit wurde ein vorläufiger Schlussstrich unter einen seit Jahren andauernden Streit zwischen dem Bonner Stammzellforscher Prof. Dr. Oliver Brüstle und der Umweltorganisation Greenpeace gezogen.

Zum Themenspecial auf www.stammzellen-debatte.de: Patenrechtsstreit Brüstle vs. Greenpeace beendet – Bundesgerichtshof entscheidet über Patentierung von embryonalen Stammzellen


30.11.12: (Keine) Erste Bundestags-Beratung am 29.11.12 zu Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung

Screenshot Video BundestagssitzungAm 29.11.12 stand im Plenum des Deutschen Bundestages die Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung auf der Tagesordnung. Beraten wurde bei Aufruf des Tagesordnungspunktes Nr. 40 zu nächtlicher Stunde um 23.55 Uhr faktisch jedoch nicht. Die Abgeordneten einigten sich wie interfraktionell vorgeschlagen einhellig darauf, den Gesetzentwurf an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen und die Reden nur schriftlich zu Protokoll zu geben. Damit war das seit langem umstrittene Thema nach knapp einer Minute vorerst wieder abgehakt.

Mehr im Themenspecial auf www.sterbehilfe-debatte.de: (Keine) Erste Bundestags-Beratung am 29.11.12 zu Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung


23.11.12: Präimplantationsdiagnostik-Debatte: Ärzte für das Leben e.V. fordert Bundesrat zum Einspruch gegen PID-Verordnung auf

aefdl-logoMünster. Der Vorstand der Ärzte für das Leben e.V. (ÄfdL) kritisiert die kürzlich von der Bundesregierung beschlossene Verordnung zur praktischen Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID), die juristisch als eng begrenzte Ausnahme vom Embryonenschutz wenigen Risikopaaren vorbehalten bleiben soll.

Zur Pressemitteilung Ärzte für das Leben e.V. (ÄfdL) 23.11.12 zur PID-Verordnung

Siehe ergänzend dazu die Empfehlungen des Deutschen Ethikrates zur PID-Verordnung vom 23.11.12 und eine Stellungnahme der Juristenvereinigung Lebensrecht vom 20.11.12.


08.10.12: Attention – neuer Dammbruch?

Europäische Union„Einen Kniefall vor der Pharmaindustrie“ befürchtet Stefan Rehder (Die Tagespost vom 27.09.12) bei dem Entwurf der Europäischen Kommission, die derzeit geltenden Richtlinien des Europaparlaments für die „Durchführung von klinischen Prüfungen mit Humanarzneimitteln“ gem. 2001/20/EG durch eine Verordnung zu ersetzen, die nach ihrer Verabschiedung durch das EU-Parlament rechtswirksam und in allen Teilen verbindlich ist, also nicht mehr der einzelstaatlichen Ausgestaltung offen steht. Begründet wird dieser Entwurf durch zu hohe Kosten der derzeit geltenden Richtlinien für die Pharmazeutische Industrie.

Von Seiten des Marburger Bundes, der Bundesärztekammer wie von Lebensrechtsgruppen kommt es zu präzisierter Kritik gegen die beabsichtigten Änderungen: Die Pflicht, ein geplantes Forschungsvorhaben von einer interdisziplinär besetzten Ethikkommission prüfen zu lassen, soll demnach entfallen; ferner sollen die Schutzbestimmungen bei Studien mit Kindern, Jugendlichen und nichteinwilligungsfähigen Personen gesenkt werden. Zudem soll die Nutzen-Risiko-Bewertung künftig nur noch von einem Mitgliedsstaat federführend übernommen werden. Nicht erwünschte Ergebnisse müssten lt. Entwurf nicht mehr veröffentlicht werden. Als „unerwünscht“ gelte dabei jedes nachteilige Vorkommnis, das einem Probanden durch das verabreichte Arzneimittel widerfährt, das nicht unbedingt mit dessen Behandlung in Zusammenhang steht. (Siehe dazu ein ausführliches Themenspecial zum Verordnungsentwurf bei der IG Kritische Bioethik Deutschland)

Fazit: Nicht mehr der Nutzen für die Probanden und Patienten steht dann im Vordergrund der klinischen Prüfung, sondern eindeutig die Industriepolitik. Auf einen solchen Bruch mit der ärztlichen Ethik reagieren ÄfdL mit entschiedenem Protest. (M. Overdick-Gulden)


30.09.12: Leserbriefe zur Sterbehilfedebatte und Pränataldiagnostik

1. Auf den im Blatt der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe – unter „Standpunkt Berufspolitik“ Ausgabe 5 / 2012 vom 27.09.12 – erschienenen Artikel PDF „Die Diskussion um aktive Sterbehilfe scheitert an der Grenze der ärztlichen Berufs- und Standesethik“ von Martin Steinberg antwortet Prof. Cullen, 1. Vorsitzender der ÄfdL e.V. in einem PDF Leserbrief vom September 2012.

2. Von den beiden Vorsitzenden der ÄfdL e.V. wurde im Deutschen Ärzteblatt 2012; 109(39) vom 28.09.12 folgender Brief zur Pränataldiagnostik veröffentlicht:

Pränataldiagnostik: Verwerflich
Leserbrief von Prof. Dr. med. Paul Cullen und Dr. Erwin Grom zu:

Der Test auf Trisomie 21 aus dem Blut von Schwangeren könnte zu einem Paradigmenwechsel in der Pränataldiagnostik führen (DÄ 25/2012: „Paradigmenwechsel“ von Wolfram Henn und Dagmar Schmitz).
Deutsches Ärzteblatt 2012; 109(39): A-1934 / B-1576 / C-1548 vom 28.09.12
Anm.: Dort gibt es auch den Link zum darauf bezogenen Artikel.


30.09.12: Bericht zur Jahrestagung „Ärzte für das Leben e.V.“ zum Thema „Technische Manipulationen am Lebensanfang: Bedeutung für die Menschenrechte“

aefdl-logoVom 1. bis 3. Juni 2012 fand im Priesterseminar Fulda, Eduard-Schick-Platz 5, die ÄfdL-Jahrestagung statt. Thema war diesmal: „Technische Manipulationen am Lebensanfang: Bedeutung für die Menschenrechte“. Dabei ging es unter anderem um die Herstellung von Tier/Mensch-Mischwesen sowie die Entwicklung und Markteinführung des neuartigen Bluttests zur Früherkennung des Down-Syndroms bei ungeborenen Menschen.

Nachfolgend finden Sie das Programm zur Jahrestagung 2012 sowie einen ausführlichen PDF Tagungsbericht „Angriffe auf die Menschenwürde“ von Dr. med. Erwin Grom.


18.08.12: Juristen fordern Verbot des Bluttests auf Trisomie 21

Köln. In einem Schreiben an die Freiburger Regierungspräsidentin Schäfer hat der Vorsitzende der Juristen-Vereinigung Lebensrecht e. V. (JVL) in Köln, Bernward Büchner, erneut ein Verbot des von der Konstanzer Firma „Livecodexx“ entwickelten Bluttests gefordert.
PRESSEMITTEILUNG Juristen-Vereinigung Lebensrecht e. V. (JVL) 13.08.12

Ärzte für das Leben e.V. teilen diese juristische Beurteilung: der Schutz des menschlichen Lebens hat absoluten Vorrang vor einem wie auch immer begründeten medizinischen Interesse, denn der Mensch ist Selbstzweck, und seine Würde ist in keiner seiner Lebensphasen antastbar.


13.07.12: Rechtsverordnungsentwurf zum Präimplantationsdiagnostik-Gesetz vorgelegt – Kritiker befürchten Ausweitung der Embryonenselektion

Das Bundesgesundheitsministerium hat am 12.07.12 einen Referentenentwurf einer Verordnung zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik (PID) vorgelegt. Die Verordnung soll das Präimplantationsdiagnostik-Gesetz (PräimpG) in die Praxis umsetzen. Das Gesetz hatte der Deutsche Bundestag bereits im Juli 2011 verabschiedet und ist am 8. Dezember in Kraft getreten. Faktisch ist das Gesetz bislang aber mangels Rechtsverordnung und lizensierter PID-Zentren noch nicht anwendbar.

Mehr im Themenspecial auf www.kritische-bioethik.de zum Rechtsverordnungsentwurf zum Präimplantationsdiagnostik-Gesetz


07.07.12: Debatte um neuen Bluttest auf Down-Syndrom: Rechtsgutachten sieht Test als illegal an

Der vom Konstanzer Unternehmen „LifeCodexx“ für Juli angekündigte vorgeburtliche Bluttest auf Down-Syndrom namens „PraenaTest“ ist kein zulässiges Diagnosemittel nach dem Gendiagnostikgesetz. Dies geht aus einem am 5. Juli veröffentlichten Rechtsgutachten von Prof. Klaus Ferdinand Gärditz von der Universität Bonn hervor, das im Auftrag des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen erstellt wurde. Im Gendiagnostikgesetz sind für derartige unzulässige vorgeburtliche Untersuchungen unter anderem mögliche strafrechtliche Folgen vorgesehen.Ärzte für das Leben e.V. sehen sich im Ergebnis des Gutachtens bestätigt. Mehr dazu in der ÄfdL-Pressemitteilung und der Pressemitteilung des Behindertenbeauftragten


04.07.12: Bundesärztekammer lehnt den ärztlich assistierten Suizid ab.

Die Bundesärztekammer hat sich mehrfach gegen den ärztlich assistierten Suizid ausgesprochen. Nachfolgend finden Sie eine kurze Zusammenfassung mit Zitaten.

Zusammenfassung: Bundesärztekammer lehnt den ärztlich assistierten Suizid ab


15.06.12: Sterbehilfe-Debatte: Ärzte für das Leben e.V. fordert generelles Verbot der Suizidbeihilfe

aefdl-logoDerzeit wird über ein Verbot der Förderung der Suizidbeilfe debattiert. Hierzu hat das Bundesjustizminiserium einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ vorgelegt. Ärzte für das Leben e.V. lehnt den derzeitigen Referenten-Entwurf als nicht ausreichend ab. Mehr dazu in unserer Pressemitteilung.

Pressemitteilung vom 15.06.12 zur Sterbehilfe-Debatte: Ärzte für das Leben e.V. fordert generelles Verbot der Suizidbeihilfe


29.05.12, ergänzt am 16.06.12: Endabstimmung: Deutscher Bundestag verabschiedet Gesetz zur Entscheidungslösung bei Organspenden und Änderung des Transplantationsgesetzes – Bundesrat erteilt am 15.06.12 Zustimmung

Am 25.05.12 hat der Deutsche Bundestag mit breiter Mehrheit das Gesetz zur Entscheidungslösung bei Organspenden und zur Änderung des Transplantationsgesetzes verabschiedet. Am 15.06.12 erteilte der Bundesrat seine Zustimmung. Damit gibt es einige eingreifende Veränderungen im Vergleich zur bisherigen Regelung, von der nahezu alle Bürgerinnen und Bürger schon bald betroffen sein werden.

Mehr im Themenspecial auf www.organspende-aufklaerung.de: Bundestag verabschiedet Gesetz zur Entscheidungslösung und Änderung des Transplantationsgesetzes


10.05.12: Ärzte für das Leben e.V. begrüßen Änderung des Personenstandrechts im Zusammenhang mit sogenannten Sternenkindern

aefdl-logoAm 09.05.12 hat das Bundeskabinett eine Änderung des Personenstandsgesetzes im Zusammenhang mit sogenannten Sternenkindern beschlossen. Demnach soll es künftig auf Antrag möglich sein, Fehlgeburten, die bei der Geburt weniger als 500 Gramm wiegen, namentlich beim Standesamt zu registrieren. Auch sollen Eltern damit die Möglichkeit bekommen, ihre Kinder ordentlich bestatten zu können. Bisher gibt es die rechtliche Regelung, dass Fehlgeburten erst ab einem Gewicht von 500 Gramm namentlich beim Standesamt auf Antrag registriert werden können.
Ärzte für das Leben e.V. haben dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht.

Ärzte für das Leben e.V. begrüßen Änderung des Personenstandrechts im Zusammenhang mit sogenannten Sternenkindern
PRESSEMITTEILUNG Ärzte für das Leben e.V. 10.05.12


07.04.12: Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts: Kein uneingeschränktes Verbot der Überlassung todbringender Medikamente an Sterbewillige

Die Ärztekammer kann nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin kein uneingeschränktes Verbot der Überlassung todbringender Medikamente an Sterbewillige gegenüber einem Arzt aussprechen. Dieses Urteil fällte die 9. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts am 30.03.12 (AZ: VG 9 K 63.09).

Mehr im Themenspecial auf www.sterbehilfe-debatte.de: Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts: Kein uneingeschränktes Verbot der Überlassung todbringender Medikamente an Sterbewillige


16.03.12: Neuregelung der Organspende – Erste Beratung im Deutschen Bundestag über Gesetzentwurf zur Entscheidungslösung am 22.03.12

Bild GesetzentwurfDer Deutsche Bundestag berät am 22.03.12 in erster Lesung über einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Entscheidungslösung bei Organspenden, zusammen mit einem seit Oktober 2011 vorliegenden weiteren Gesetzentwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes (Drucksache 17/7376), mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt werden soll. Die Beratungen beginnen um 9.00 Uhr. Für die Aussprache, die online auf der Webseite des Bundestages übertragen wird, sind zwei Stunden vorgesehen.
Die InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik hat zum Verlauf der Debatte umfangreiche Hintergrundinformationen in Form von Themenspecials zusammengestellt.

Mehr im Themenspecial auf www.organspende-aufklaerung.de zur Neuregelung der Organspende: Erste Beratung im Deutschen Bundestag über Gesetzentwurf zur Entscheidungslösung am 22.03.12


Neues vom 10.03.12: Leserbrief zu: „Ein irreführender Begriff“, Die Tagespost v. 06.03.12, S. 2

Am 05.03.12 erschien in der „Tagespost“ ein lesenswerter Gastkommentar von Bischof Heinz Josef Algermissen „Hirntod – Ein irreführender Begriff“ zur aktuellen Debatte um die Einführung der Entscheidungslösung bei Organspenden.
Dr. med. Maria Overdick-Gulden hat dazu einen Leserbrief verfasst.

Leserbrief zu: „Ein irreführender Begriff“, Die Tagespost v. 06.03.12, S.2 (inkl. Link zum Artikel)

Siehe zu diesem Thema ergänzend auch den lesenswerten Beitrag PDF Der „Tod“ des Organs Gehirn ist nicht der Tod des Menschen von Rainer Beckmann vom 09.03.12


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