PM 10.05.12: Ärzte für das Leben e.V. begrüßt Änderung des Personenstandrechts im Zusammenhang mit sogenannten Sternenkindern

aefdl-logoMünster. Am Mittwoch hat das Bundeskabinett eine Änderung des Personenstandsgesetzes im Zusammenhang mit sogenannten Sternenkindern beschlossen. Demnach soll es künftig auf Antrag möglich sein, Fehlgeburten, die bei der Geburt weniger als 500 Gramm wiegen, namentlich beim Standesamt zu registrieren. Auch sollen Eltern damit die Möglichkeit bekommen, ihre Kinder ordentlich bestatten zu können. Bisher gibt es die rechtliche Regelung, dass Fehlgeburten erst ab einer Gewichtsdimension von 500 Gramm namentlich beim Standesamt auf Antrag registriert werden konnten.

Ärzte für das Leben e.V. begrüßt, dass das Regierungskabinett auf eine breite Bürgerinitiative reagiert und sich für die Erweiterung des Personenstandrechts entscheidet. „Dass Menschenkinder, die mit einem Geburtsgewicht von unter 500 Gramm unter der bisher geltenden Gesetzeslage nicht zu begraben sind, sondern formal dem Kliniksondermüll subsumiert werden können, ist nach dem gegenwärtigen Wissensstand völlig unverständlich und dringend korrekturbedürftig. Mensch-Sein findet seinen Ausdruck nicht im Körpergewicht. Menschenleben beginnt mit der Befruchtung“, erklärte der amtierende Vorsitzende der Ärzte für das Leben e.V., Prof. Dr. med. Paul Cullen in Münster. Wenn (totgeborene) ‚Sternenkinder‘ jetzt als Personen erkannt werden, bedeute dies „die längst überfällige Reformierung der Justiz eines zivilisierten Staates, dem die Kultur des Lebens aufgetragen ist“, so Cullen.

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Ärzte für das Leben e. V.
Dr. med. Dr. theol. h.c. Maria Overdick-Gulden
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