PM 23.11.12: Präimplantationsdiagnostik-Debatte: Ärzte für das Leben e.V. fordert Bundesrat zum Einspruch gegen PID-Verordnung auf

Münster. Der Vorstand der Ärzte für das Leben e.V. (ÄfdL) kritisiert die kürzlich von der Bundesregierung beschlossene Verordnung zur praktischen Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID), die juristisch als eng begrenzte Ausnahme vom Embryonenschutz wenigen Risikopaaren vorbehalten bleiben soll.

„Der vom Gesetzgeber vorgesehene enge Rahmen wird durch die jetzt vorgesehene Ausweitung von Diagnostikzentren und Ethikkommissionen konterkariert. Humangenetiker und Reproduktionsmediziner als PID-Befürworter sollen in Gutachten bzw. Gegengutachten über unbestimmte Rechtsbegriffe wie „schwerwiegende Erbkrankheit“ oder „hohe Wahrscheinlichkeit“ befinden. So drohen dem Embryonenschutz und dem im Grundgesetz bestätigten Urrecht jedes Menschen auf Leben in unserer Republik weitere Missachtung“, warnen die ÄfdL-Vorsitzenden Prof. Dr. Paul Cullen und Dr. Erwin Grom. „Nun sind die Länder bei der endgültigen Entscheidung im Bundesrat gefordert, dies mit ihrem Einspruch gegen die PID-Verordnung zu verhindern.“

Ärzte für das Leben e.V. haben im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zur Präimplantationsdiagnostik mehrfach klar Stellung gegen eine Zulassung der PID bezogen. Die Stellungnahmen sind auf der Webseite http://www.aerzte-fuer-das-leben.de in der Rubrik „Dokumente“ abrufbar.

Kontakt:

Ärzte für das Leben e. V.
Dr. med. Dr. theol. h.c. Maria Overdick-Gulden
Markusberg 24e
54293 Trier

Tel.: 0651 / 8200724
E-Mail: m.overdick-gulden@aerzte-fuer-das-leben.de
Internet: http://www.aerzte-fuer-das-leben.de

Ergänzende Informationen:

Siehe ergänzend dazu die Empfehlungen des Deutschen Ethikrates zur PID-Verordnung vom 23.11.12 und eine Stellungnahme der Juristenvereinigung Lebensrecht vom 20.11.12.