04.07.12: Bundesärztekammer lehnt den ärztlich assistierten Suizid ab

Der 115. Deutsche Ärztetag in Nürnberg (22.05. – 25.05.2012) fordert in seiner Entschließung zu TOP 1 ein Verbot jeder Form der organisierten sogenannten Sterbehilfe. Zitat:

„Im Vordergrund solcher Handlungen steht dabei nicht ein Beratungsangebot mit primär lebensbejahenden Perspektiven, sondern die rasche und sichere Abwicklung eines Selbsttötungsentschlusses, um damit Geld zu verdienen. Diesen Angeboten können gerade auch Menschen in einer Phase schwerer Depression zum Opfer fallen, denen die Selbsttötung für den Moment der einfachere Weg erscheint.“

In der Novellierung der (Muster-)Berufsordnung mit Stand vom 29.08.2011 schlägt sich die ärztliche Haltung in § 16 nieder:

„Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“

Die Stellungnahme der Bundesärztekammer vom 31.5.2012 zu einem aktuellen Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung beruft sich auf den mit großer Mehrheit angenommenen Beschluss des Deutschen Ärztetages 2011 in Kiel. Zur Regelung des § 216 in der (Muster-) Berufsordnung (MBO) heißt es dort:

„Die Tötung des Patienten hingegen ist strafbar, auch wenn sie auf Verlangen des Patienten erfolgt. Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe.“

Darauf hatte man sich bereits auf der 40. Sitzung des Vorstands der Bundesärztekammer am 20./21.01.2011 in Berlin zu TOP 5 geeinigt.

In einem Interview mit der Rheinischen Post stellte Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery am 14.03.2012 klar: „Unsere Position ist eindeutig: Als Sterbehelfer stehen wir nicht zur Verfügung.“ (Quellen: Die Berliner Portrait-Informationen vom 22.3.2012 Seite 3; RP Interview vom 14.3.12)

Ergänzende Informationen:

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