PM 27.05.14: Ärzte für das Leben: Rezeptpflicht für die „Pille danach“ beibehalten

aefdl-logoDie Jahresmitgliederversammlung der Ärzte für das Leben (ÄfdL) e.V. erfolgte in Kooperation mit der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. am 23. bis 24. Mai 2014 in Fulda zum Thema „Die „Pille danach“: Keine Bedenken mehr aus (lebens-)rechtlicher Sicht?“. Ärzte für das Leben e.V. fordern aus berufsethischen und gesundheitspolitischen Gründen weiterhin, die Rezeptpflicht für die „Pille danach“ beizubehalten.

Die von den Referenten vorgetragenen Fakten zur Wirkungsweise der „Pille danach“ aus klinischer, pharmazeutischer und rechtlicher Sicht sprechen dringend für ein Festhalten an der bisherigen Rezeptpflicht für die Pharmaka Levonorgestrel (Handelsname „PiDaNa“) und Ulipristalacetat (Handelsname „ellaOne“). Beide Präparate greifen gravierend in den Hormonhaushalt betroffener Frauen ein und können starke Nebenwirkungen an deren Gesundheitszustand (z.B. Thrombosen) auslösen. Mehrheitlich handelt es sich nicht um die „Notfallindikation“ einer Vergewaltigung, sondern um die Sorge vor unerwünschter Schwangerschaft.

Behauptete Unbedenklichkeiten, die man angesichts der Komplexität der Materie aus Fachstudien an nur kleinen Fallzahlen schließen zu können glaubt, sind bei der erforderlichen hochdosierten Hormonbehandlung (bis zu zehnfacher Hormondosis der herkömmlichen Pille) zu widerlegen. Vielmehr ist im Einzelfall ärztliche Beratung indiziert, da sowohl der Eintritt einer Schwangerschaft nach Genitalverkehr wie auch die Wirkungsweise dieser Präparate von der jeweiligen Zyklusphase abhängig sind. Mittels Vaginalsonographie lassen sich der jeweilige Zustand von Eireifung und Endometrium (Gebärmutterschleimhaut) ermitteln und ergebnisabhängig viele Hormonbehandlungen vermeiden.

Aus lebensrechtlicher Sicht ist zu bedenken, dass die Existenz einer schon befruchteten Eizelle, die nach dem Aufklärer I. Kant bereits „Erdenbürger“ ist und nach geltendem Embryonenschutzgesetz Lebensrecht beansprucht, durch pharmakologische Behinderung der Eileiterbeweglichkeit sowie des Aufbaus der Uterusschleimhaut i. S. einer Nidationshemmung vernichtet wird. Solche für die UPA-Pille in anderem klinischen Zusammenhang erkannten Einwirkungen zu verschweigen, widerspricht der Informations- und Fürsorgepflicht des Arztes und dem Wohl der betroffenen Frau.

Kontakt:

Ärzte für das Leben e. V.
Dr. med. Dr. theol. h.c. Maria Overdick-Gulden
Markusberg 24e
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E-Mail: m.overdick-gulden@aerzte-fuer-das-leben.de
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