PM 04.05.11: Jahrestagung: Ärzte für das Leben e. V. warnen vor missverstandener Selbstbestimmung bei Abtreibung und Sterbehilfe

Bad Staffelstein. Vom 29. April bis 1. Mai 2011 fand das 16. Kooperationsseminar der Ärzte für das Leben e.V. mit der Hanns-Seidel-Stiftung im Bildungszentrum Kloster Banz bei Bad Staffelstein statt. Thema war die Rolle des Arztes in der Frage der „Selbstbestimmung“ am Anfang und Ende des Lebens. Fazit der Tagung: die Rückbesinnung auf eine Kunst verantwortlichen Lebens und Sterbens sowie auf die Freiheit ärztlicher Berufsausübung ist von existenzieller Bedeutung – für den Einzelnen wie für uns alle.

In Zusammenhang mit dem Tagungsthema kritisierte der Frauenarzt und 1. Vorsitzende der Ärzte für das Leben, Prof. Dr. med. Ingolf Schmid-Tannwald in seinem Referat „Selbstbestimmung am Anfang des Lebens?“ das weitgehend unreflektierte hohe Maß an Fremdbestimmung, dem Frauen heute in Zusammenhang mit der Beratungsregelung bei Schwangerschaftskonflikten nach Paragraph 218 ausgesetzt werden. „Die Schwangerschaft als ganzheitliches biologisch vermitteltes Handlungsresultat der Frau und ihres Partners wird erst Wochen später der Mitwelt zur Disposition gestellt. Dies setzt schwangere Frauen einem hohen Maß an Fremdbestimmung aus und kann eine Revision ihrer ursprünglich autonomen Entscheidung erzwingen“, so Prof. Schmid-Tannwald. Er machte deutlich, dass die statistisch geführten Schwangerschaftsabbrüche keineswegs nur unerwünschte Schwangerschaften betrafen oder durch eine bessere Verhütung hätten verhindert werden können.

Bezüglich der gesundheitlichen Folgen und seelischen Verletzungen reagierten Frauen nach Schwangerschaftsabbrüchen sehr unterschiedlich. „Frauen erleben und verarbeiten die Abtreibung und die damit verbundene Auslöschung des Zeugnischarakters der Schwangerschaft sehr individuell – auch in Abhängigkeit vom weiteren Lebensweg“, betonte er. Aus diesem Grund könne sich gegebenenfalls eine posttraumatische Gesundheitsstörung (PTSD), d.h. in diesem Fall als Postabortionsyndrom, entwickeln.

In einem weiteren Beitrag erläuterte Rainer Beckmann, Richter am Amtsgericht Würzburg und stellvertretender Vorsitzender der Juristenvereinigung Lebensrecht, das Thema „Selbstbestimmung am Ende des Lebens“ im Rahmen von Patientenverfügung, assistiertem Suizid und Tötung auf Verlangen. Hintergrund ist die jüngste Änderung der Grundsätze der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung, wonach die Beihilfe des Arztes bei der Selbsttötung nicht mehr gegen das Standesrecht verstößt. Mit Blick auf diesbezüglich geplante Änderungen des Berufsrechts beim 114. Deutschen Ärztetag Anfang Juni 2011 warnen Ärzte für das Leben in diesem Zusammenhang davor, dass Ärzte als Suizidgehilfen zu fremdbestimmten Tötungshandlungen missbraucht werden könnten, so wie dies bereits am Anfang des Lebens bei Schwangerschaftsabbrüchen erfolgt ist. Vor solchem und weiterreichendem Missbrauch können Ärzte einzig und allein durch Beibehaltung des bislang geltenden Berufsrechts geschützt werden.

Das Programm der Tagung und die Vorträge sind demnächst abrufbar unter www.aerzte-fuer-das-leben.de

Kontakt:

Ärzte für das Leben e. V.
Dr. med. Dr. theol. h.c. Maria Overdick-Gulden
Markusberg 24e
54293 Trier

Tel.: 0651 / 8200724
E-Mail: m.overdick-gulden(at)aerzte-fuer-das-leben.de
Internet: http://www.aerzte-fuer-das-leben.de