PM 09.07.12: Neuer Bluttest auf Down-Syndrom: Ärzte für das Leben e.V. sehen sich im aktuellen Gutachten zur Rechtmäßigkeit des vorgeburtlichen Tests bestätigt

Dieser Test zielt allein auf die Selektion behinderter Menschen und ist illegal

Münster. Der Verein Ärzte für das Leben e.V. sieht sich im neuen Gutachten zur Rechtmäßigkeit eines für Juli angekündigten Tests zur Feststellung eines Down-Syndroms beim ungeborenen Kind anhand einer Blutuntersuchung der Mutter bestätigt: Dieser Test zielt allein auf die Selektion behinderter Menschen und ist illegal.

Ärzte für das Leben e.V. begrüßt das Rechtsgutachten des Bonner Rechtswissenschaftlers Prof. Klaus Ferdinand Gärditz, das am 5. Juli vom Beauftragen der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, veröffentlicht wurde. Laut dem Gutachten verstößt der Test gegen das Medizinproduktgesetz wegen Gefährdung des ungeborenen Kindes und gegen das Gendiagnostikgesetz aufgrund der Tatsache, dass die Untersuchung keinem Heilzweck dient, da Down Syndrom keine Krankheit und somit weder heilbar noch therapierbar ist.

„Die Bedeutung dieses Gutachtens für die Rechte von Menschen mit Behinderung kann nicht überschätzt werden“ sagte Prof. Dr. Paul Cullen, Vorsitzender der Ärzte für das Leben e.V., „denn dieser Test dient keinen medizinischen Zielen, sondern ist vom Wesen her auf das Aussortieren von Menschen mit Down-Syndrom gerichtet. Bei Zulassung dieses Tests ist eine Weitung der Indikation auf andere Chromosomstörungen bereits geplant, während eine schrittweise Erweiterung etwa auf Einzelgendefekte wie Mukoviszidose oder Muskeldystrophie-Duchenne in wenigen Jahren sehr wahrscheinlich ist.

In diesem Zusammenhang erscheint es zudem dringlich, aufgrund dieses Rechtsgutachtens auch die Rechtmäßigkeit anderer Arten vorgeburtlicher Diagnostik, etwa des sogenannten ‚Triple-Tests‘ auf Down Syndrom oder der Amniocentese und der Chorionzottenbiopsie zu prüfen.“

Kontakt:

Ärzte für das Leben e. V.
Dr. med. Dr. theol. h.c. Maria Overdick-Gulden
Markusberg 24e
54293 Trier

Tel.: 0651 / 8200724
E-Mail: m.overdick-gulden@aerzte-fuer-das-leben.de
Internet: http://www.aerzte-fuer-das-leben.de

Ergänzende Informationen:

Neuer Bluttest auf Down-Syndrom „Praena-Test“ illegal – Rechtsgutachten veröffentlicht
Der vom Konstanzer Unternehmen „LifeCodexx“ für Juli angekündigte vorgeburtliche Bluttest auf Down-Syndrom „PraenaTest“ ist kein zulässiges Diagnosemittel nach dem Gendiagnostikgesetz.
PRESSEMITTEILUNG Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen 05.07.12