09.10.11: Brief an den Herrn Bundespräsidenten zum PID-Gesetz

In einem persönlichen Brief v. 16.9.2011 i. A. unseres Vereins an Herrn Bundespräsident Wulff hinsichtlich der Zulassung der Präimplantationsdiagnsotik (PID) in der Bundesrepublik wird betont, dass unsere Verfassung lt. Artikel 2 GG den Menschen von seiner Zeugung an bis zu seinem natürlichen Tod schützt, was wiederholte Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts immer neu bestätigten. Das menschliche Lebensrecht besteht ohne Vorbedingungen. An dieses Rechtsprinzip hat sich sowohl die Abtreibungsregelung 1993 zumindest dem Wortlaut nach (die Abtreibung im ersten Trimenon ist als „gesetzwidrig“ benannt) wie auch das strenge Embryonenschutzgesetz von 1991 gehalten.

Eine Passage aus dem Brief erklärt unser Anliegen:

„Mit dem Embryonenstatus beginnt unser aller Mensch-Sein. Da mit der Präimplantationsdiagnostik (PID) nach In-Vitro-Fertilisation keine Therapiemaßnahme am Embryo angestrebt, sondern ihm bei der Vermutung einer ererbten bzw. jeweils diagnostizierten Behinderungsanlage die notwendige Lebenshilfe in Form der Embryonen-Implantation verweigert wird, man ihn sterben, zerforschen oder verbrauchen lässt, wird das Grundgesetz verletzt. PID ist ein elektive Tötungsmaßnahme am Menschen – von daher keine naturrechtlich verantwortbare noch ärztlich gebotene Heilmaßnahme. Damit wird frühes Menschenleben zur Disposition gestellt und einer privaten tödlichen Eugenik Einlass gewährt. Der diesbezügliche Parlamentsbeschluss erinnert an internationale eugenischen Tendenzen, wie sie seit über 100 Jahren naturwissenschaftlich unter angeblich humanistischen Aspekten vertreten werden.

Die bitterste Konsequenz solchen Denkens hat unser deutsches Volk in beschämender Weise im Nationalsozialismus miterlebt. Nicht zuletzt nach jenem naturrechtswidrigen Verhalten in der Vergangenheit haben wir allen Grund zu der weiteren Befürchtung, dass eine „beschränkte“ PID-Legalisierung zu einer baldigen Erweiterung von Gentestzulassungen mit Todesfolge für Menschenembryonen führt, da schon jetzt Erleichterungen in dieser Diagnostik – bedauerlicherweise auch mittels Unterstützung durch unser Bundesforschungsministerium – verfügbar wurden.

Daher bitten wir Sie eindringlich, die Unterschrift unter ein derartiges Gesetz zu verweigern und Politik und Gesellschaft zu vertiefter ethischer Reflexion aufzurufen.“

(Dr. med. Dr. theol. h. c. Maria Overdick-Gulden, 54293 Trier)