06.07.24: BVL: „Ziel ist die Etablierung der Abtreibung als ,normale Gesundheitsversorgung‘.“
Zur Bundestagsentscheidung in Bezug auf die Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes erklärte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht (BVL) in einer Prressemitteilung vom 05.07.24:
„Wie zu erwarten, entschied der Bundestag heute mit der Koalitionsmehrheit, eine Bannmeile von 100 Metern um Beratungs- und Abtreibungseinrichtungen zu ziehen. In der Debatte wurden gebetsmühlenartig Unwahrheiten und Schockvorstellungen verbreitet, über ein angebliches „Spießrutenlaufen“, über „abscheuliche Fotos“ oder „blutige Föten“, mit denen „sogenannte Lebensschützer“ und „Antifeministen“ sich vor schwangere Frauen werfen und sie „anpöbeln“ würden.
Frauen seien laut Koalitionsabgeordneten wegen ihrer Situation angeblich nicht in der Lage, selbst berechtigte Strafanzeigen zu stellen, weshalb es keine Anzeigen gebe. Erstaunlicherweise gibt es aber auch keine Strafanzeigen seitens der Einrichtungen, die sich in keiner Notlage befinden, worüber jedoch nicht gesprochen wurde. Der Vorwurf, nur nicht-konfessionelle Beratungsstellen – im Klartext geht es praktisch ausschließlich um Pro Familia-Stellen – würden „bedrängt“, sollte auf einen religiös motivierten Aspekt verweisen, was aber sachlich falsch ist.
Pro Familia ist die einzige Beratungsorganisation, die öffentlich massiv für legalisierte Abtreibung eintritt und mit Abtreibung in vier medizinischen Zentren selbst Geld verdient. Dieser Interessen- und finanzielle Konflikt ist einer seriösen Beratung gemäß § 219 hinderlich und weckt begründete Zweifel an der Beratungsqualität. Das ist der wahre Grund für die Konzentration auf Hilfe für Schwangere und Gebet vor diesen Stellen.
Die eigentliche Motivation, die hinter diesem Vorhaben ebenso steht wie hinter der bereits durchgesetzten Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a), wurde von einigen Oppositionsabgeordneten klar geäußert und ist keinesfalls, „an der Seite der Frauen“ zu stehen, wie aus der Koalition behauptet: Ziel ist die Etablierung der Abtreibung als „normale Gesundheitsversorgung“. Die 381 Abgeordneten, die die Gesetzesänderung zum Schwangerschaftskonfliktgesetz ins Ziel geführt haben, müssen sich fragen lassen, an wessen Seite sie wirklich stehen. Die der betroffenen Frauen ist es jedenfalls nicht.
Für Frauen im Schwangerschaftskonflikt wird es keine Verbesserung ihrer Lage geben. Denn ihr wirklicher Spießrutenlauf findet vor dem Gang in die Beratungs- oder Abtreibungseinrichtung statt – insbesondere durch Männer, die sie weiterhin ungestraft unter Abtreibungsdruck setzen dürfen. Unterstützt durch Ideologen, denen die betroffenen Frauen und Kinder im Grunde vollkommen egal sind.“
Weitere Informationen:
Schutz von Schwangeren vor Belästigungen an Beratungsstellen beschlossen
Mitteilung deutscher Bundestag 05.07.24
» ÄfdL-Fachinformationen Schwangerschaftsabbruch / Abtreibung