29.08.2021: Abschluss-Erklärung zum Fachkongress „150 Jahre § 218 Strafgesetzbuch“ fordert Neuregelung von Abtreibungen

Vom 27. bis 28. August 2021 fand ein vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderter Fachkongress mit dem Titel „150 Jahre § 218 Strafgesetzbuch“ als Online-Veranstaltung statt. In einer gemeinsamen Abschlusserklärung forderten die Teilnehmerinnen wie erwartet eine Streichung des § 218 Strafgesetzbuch.

Zur Begründung heißt es darin u.a.: „Die Fachbeiträge und Diskussionen zeigten: Die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs gefährdet – damals wie heute – die Gesundheit von ungewollt Schwangeren in Deutschland. Sie steht einer angemessenen Gesundheitsversorgung im Wege und verhindert die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Selbstbestimmung gebärfähiger Menschen.“ Die strafrechtliche Regelung sei „eine der Ursachen dafür, dass in vielen Regionen Deutschlands erhebliche Versorgungslücken bestehen.“

Die unterzeichnenden Organisationen wie z.B. der pro familia Bundesverband e.V. kommen zu dem Schluß, es sei „überfällig, dass in Deutschland, über Parteigrenzen hinweg, eine moderne, umfassende gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzes in Angriff genommen wird.“ Diese müsse sich „an den gesundheitlichen Belangen und der Selbstbestimmung von schwangeren Personen in ihren vielfältigen Lebensrealitäten orientieren und internationale Menschenrechtsnormen respektieren.“

Kritik im Vorfeld: SPD-Ministerium finanziert „Aktivistentreffen“ zur Abschaffung des §218

Im Vorfeld hatte der CDU-Bundestagsabgeordnete Marcus Weinberg die Finanzierung des Kongresses durch das Familienministerium kritisiert. „Das von Christine Lambrecht geführte Bundesfrauenministerium finanziert einen Kongress, der das Ziel verfolgt, den Paragrafen 218 abzuschaffen“, erklärte dazu der frauenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg in einer Pressemitteilung vom 20.08.21.

„Stimmen, die das ungeborene Leben im Blick haben, sind nicht eingeladen. Ausgewogenheit sieht anders aus. Die Trennung zwischen einem Kongress für Fachleute aus Medizin, Psychologie und Recht und einem Aktivistinnen-Treffen wird scheinbar aufgehoben.“, kritisierte Weinberg.

Bei der Regelung zum § 218 handele es sich um einen mühsam gefundenen Kompromiss zwischen wichtigen, abzuwägenden Rechtsgütern von Verfassungsrang, der auch gesellschaftlich in der Breite getragen wird. „Eine einseitige Veranstaltung, die diese Abwägung und den Kompromiss in keiner Weise abbildet, wird dem Thema und den verschiedenen Positionen hierzu nicht gerecht. Wir fordern eine dem Thema angemessene, seriöse und umfassende Betrachtung und Einbeziehung gesellschaftlicher Gruppen, wenn dafür Steuergelder eingesetzt werden“, so Weinberg.

Die Abschlusserklärung ist auf der Kongress-Webseite im PDF-Format abrufbar.

Weitere Informationen:

Webseite zum Kongress mit Programm und Hintergrundinfos

PDFAbschlusserklärung zum Fachkongress “150 Jahre § 218 Strafgesetzbuch“
28.08.21 (3 Seiten, PDF-Format>