10.03.22: Bundeskabinett billigt Aufhebung des Werbeverbot für Abtreibungen

Debatte um Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen § 219a StGBDas Bundeskabinett hat am 09.03.22 den von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) vorgelegten Gesetzentwurf zur Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a Strafgesetzbuch – StGB) beschlossen. Nun muss noch der Deutsche Bundestag und der Bundesrat zustimmen.

Die Regierungsparteien hatten bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass § 219a StGB aufgehoben wird.

„Mit dem heute im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Aufhebung der Vorschrift des § 219a Strafgesetzbuch gehen wir einen wichtigen Schritt für die Selbstbestimmung der Frauen in Deutschland“ , erklärte Buschmann in einer Pressemitteilung.

„Wir wollen, dass Frauen sich über Methoden und mögliche Risiken eines Schwangerschaftsabbruchs bestmöglich informieren können. Für einige Frauen führt der Weg direkt zur Ärztin oder zum Arzt ihres Vertrauens. Andere suchen erst eine Ärztin oder einen Arzt sowie Rat im Internet. Wir möchten, dass den Frauen in Deutschland beide Wege offenstehen“, so Buschmann zur Begründung.

Es sei „ein unhaltbarer Zustand, dass ausgerechnet Ärztinnen und Ärzte, die selbst Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und damit am besten sachlich informieren können, nach der derzeitigen Rechtslage eine Strafverfolgung befürchten müssen, wenn sie Informationen zur Verfügung stellen. Das passt nicht in unsere Zeit.“, so der FDP-Mann.

Sachliche Information von Ärztinnen und Ärzten über einen Schwangerschaftsabbruch sollen daher nicht länger strafbar sein. „Zugleich ist aber auch klar: Gegen anpreisende und anstößige Werbung für Schwangerschaftsabrüche bleiben andere Rechtsnormen in Kraft. Und auch am geltenden Schutz ungeborenen Lebens ändert sich nichts“, betonte der Bundesjustizminister.

Breite Kritik von Lebensrechtsverbänden und Deutscher Bischofskonferenz (DBK) an geplanter Aufhebung vom Werbeverbot für Abtreibungen

Lebensrechtsverbände sehen das anders. Sie übten bereits im Vorfeld ausführliche und wohlbegründete Kritik an dem Gesetzesvorstoß. So hat der Bundesverband Lebensrecht (BVL) bereits 2018 eine Kampagnenseite www.keine-werbung-fuer-abtreibung.de gestartet mit ausführlichen Infos zur Debatte.

Auch die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) und katholische Verbände kritisierten den Vorstoß zur Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen. Sie befürchten eine Aufweichung des Lebensschutzes. Über die Kritik berichtete ausführlich das Nachrichtenportal der Katholischen Kirche in Deutschland, katholisch.de am 10.03.22.

Ergänzende Informationen:

Pressemitteilung Bundesjustizministerium mit weiteren Erläuterungen zum Gesetzentwurf
09.03.22

PDFRegierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch
Regierungsentwurf des Bundesministeriums der Justiz, im Bundeskabinett beschlossen am 09.03.22 (PDF-Format)

Bischöfe und Verbände kritisieren Streichung von Paragraf 219a
katholisch.de 10.03.22

» ÄfdL-Fachinformationen zu Schwangerschaftsabbruch / Abtreibung