11.07.22: Beschluss im EU-Parlament: Abgeordnete für Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in EU-Charta der Grundrechte

EU-FlaggeDas Recht auf Abtreibung sollte in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufgenommen werden. Dies fordern die Abgeordneten des Europaparlaments in einer Entschließung vom 07.07.22 zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA, das Recht auf Abtreibung in den Vereinigten Staaten zu kippen, und zur Notwendigkeit, das Recht auf Abtreibung und die Gesundheit von Frauen in der EU zu schützen.

Die Entschließung wurde mit 324 Ja-Stimmen, 155 Nein-Stimmen und 38 Enthaltungen angenommen. Dies teilte das EU-Parlament am selben Tag in einer Presseaussendung mit. Demnach soll dem Rat sein Vorschlag zur Änderung von Artikel 7 der Charta unterbreitet werden, dem hinzugefügt werden sollte: „Jeder hat das Recht auf sichere und legale Abtreibung“. Die Abgeordneten erwarten, dass der Europäische Rat einen Konvent zur Überarbeitung der EU-Verträge einberuft, wie bereits in ihrer Entschließung vom 9. Juni dargelegt.

Der Bundesverband Lebensrecht (BVL) kritisierte die Entscheidung scharf. „Abtreibung als Bestandteil einer Grundrechtecharta führt Grundrechte ad absurdum“, so die BVL-Vorsitzende Alexandra Linder. Auch die Christdemokraten für das Leben (CDL) sehen in dem Beschluss eine „Pervertierung der EU-Grundrechtecharta“.

Abgeordnete für Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in EU-Charta der Grundrechte
Pressemitteilung EU-Parlament 07.07.22 inkl. zugehöriger Dokumente

„Abtreibung als Bestandteil einer Grundrechtecharta führt Grundrechte ad absurdum.“
Pressemeldung des BVL 07.07.22

CDL kritisiert Resolution des EU-Parlaments: Pervertierung der EU-Grundrechtecharta
Pressemitteilung Christdemokraten für das Leben (CDL) 07.07.22

„Was nützen denn alle Menschenrechte, wenn nicht zuvor das Grundrecht auf Leben geschützt wird?“
„Nein, es gibt kein Recht auf Abtreibung“ – Das Urteil Roe vs Wade und seine Aufhebung bewegt die Welt.
Gastbeitrag von Hartmut Steeb
kath.net 13.07.22

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