PM 23.02.18: Bundestagsdebatte zu § 219a StGB: Ärzte für das Leben e.V. erfreut über klare Bekenntnisse zum Lebensrecht des noch nicht geborenen Kindes

Der Verein Ärzte für das Leben e.V. begrüßt die vielen Bekenntnisse zum Schutz des Lebens des noch nicht geborenen Kindes in der Debatte im Deutschen Bundestag am Abend des 22. Februar 2018 zu einem Werbeverbot für Abtreibungen. „Der Versuch insbesondere der SPD, der Linken, und der Grünen, den Fall der Abtreibungsärztin Christina Hänel zu instrumentalisieren, wurde effektiv von den Abgeordneten der CDU/CSU- und AfD-Fraktionen, sowie von der fraktionslosen Abgeordneten Frauke Petry eindrucksvoll entlarvt und konterkariert“, sagte der Vorsitzende des Vereins Prof. Paul Cullen in Münster. „Während Johannes Fechner von der SPD wahrheitswidrig von „legalen Schwangerschaftsabbrüchen“ sprach, brachte die CSU-Abgeordnete Dr. Silke Launert die Sache am besten auf dem Punkt: „Werbung von Tabak wollen wir verbieten, aber die für den Schwangerschaftsabbruch wollen wir zulassen. Das verstehe wer will.““

„Die auffallende Ähnlichkeit zwischen den Beiträgen der Befürworter einer Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibung spricht eine klare Sprache“, sagte Cullen. „Hier wird wieder klar, dass es sich hier um eine gut und lang vorbereitete Kampagne handelt, und nicht um eine Reaktion auf einen Einzelfall Ende vergangenen Jahres. Geradezu zynisch muteten die vielen Versuche an, Werbung als bloße Information umzuetikettieren, zumal gerade dieser Punkt mehrfach durch die Gerichte geklärt worden ist. Auffallend war auch die Lautstärke und Vehemenz mit der seitens der Befürworter einer Abschaffung des Werbeverbots versucht wurde, Hinweise auf das Lebensrecht des schutzlosen Kindes durch teilweise höhnische Zwischenrufe zu stören. Eine demokratische Debatte sieht anders aus“, so Cullen weiter.

Besonders loben möchten die Ärzte für das Leben die Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker von der CDU/CSU-Fraktion, die den Mut hatte, von „Abtreibung“ und nicht wie alle anderen euphemistisch vom „Schwangerschaftsabbruch“ zu sprechen. Denn es darf nie ausgeblendet werden, dass bei jeder Abtreibung nicht nur eine Schwangerschaft beendet, sondern ein Kind vor seiner Geburt absichtlich getötet wird. Für einen solchen Akt darf in einer humanen Gesellschaft nie geworben werden.

Ergänzende Informationen:

Kontroverse um Werbeverbot für Schwangerschaftsabbruch
Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und die FDP machen sich für eine Abschaffung beziehungsweise Einschränkung des Straftatbestands der „Werbung für den Schwangerschaftsabbruch“ stark. Die drei Gesetzentwürfe, welche die Fraktionen zu diesem Zweck vorgelegt haben, hat der Bundestag am Donnerstag, 22. Februar 2018, in erster 45-minütiger Lesung debattiert und anschließend zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.
Infos Deutscher Bundestag 22.02.18, mit allen Drucksachen und Reden

Über Ärzte für das Leben e.V.

Der Verein „Ärzte für das Leben“ fordert eine uneingeschränkte Kultur des Lebens in der medizinischen Praxis und Forschung auf der Grundlage der hippokratischen Tradition. Er finanziert sich ausschließlich über die Beiträge seiner Mitglieder sowie durch Spenden. Mehr unter https://aerzte-fuer-das-leben.de/

Kontakt:

Ärzte für das Leben e.V.
Prof. Dr. med. Paul Cullen
Am Blütenhain 33
48163 Münster

Tel.: 02536-319 5008
E-Mail: p.cullen(at)aerzte-fuer-das-leben.de
Internet: www.aerzte-fuer-das-leben.de

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