PM 28.06.18: Ärzte für das Leben e.V.: Anhörung im Bundestag unterstreicht die Notwendigkeit zur Beibehaltung des Werbeverbots für Abtreibungen

Die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag am Mittwochabend zum Paragrafen 219a StGB zeigte erneut die Notwendigkeit, das Werbeverbot für Abtreibungen aufrechtzuerhalten. Wie Dr. Michael Kiworr, der den Verein „Ärzte für das Leben“ in der Anhörung vertrat, bemerkte, ist eine Streichung des Paragrafen weder aus der Perspektive der gesetzlichen Abtreibungsregelung geboten noch mit dem von der Verfassung vorgeschriebenen und deshalb vom Gesetzgeber besonders herausgestellten Schutz des ungeborenen Lebens kompatibel.

Von den Befürwortern einer Abschaffung des Werbeverbots wurden in der Anhörung keine neuen Argumente vorgetragen, sondern lediglich erneut die unzutreffende Behauptung aufgestellt, es bestehe einen objektiven Mangel an Information darüber, wo in Deutschland abgetrieben werden kann. Auch wurde von ihnen eine „Bedrohungssituation“ postuliert, in der Ärzte sich aus der „Versorgung zum Schwangerschaftsabbruch“ wegen „moralische[r] oder rechtliche[r] Sanktionen“ zurückziehen. Dieser Faktenresistenz der Vortragenden wurde gespiegelt von der Demokratieresistenz einiger geistesverwandter Abtreibungsaktivistinnen, die vom Besucherraum aus versucht haben, die Anhörung massiv zu stören.

„Für ein Informationsdefizit gibt es nicht den geringsten Hinweis“, sagte Prof. Dr. Paul Cullen, Vorsitzender von „Ärzte für das Leben“ in Münster. „Vielmehr ist es doch so, wie Dr. Kiworr in der Anhörung zu Protokoll gab, dass Ärzte, die aus Gewissensgründen keine Abtreibungen durchführen, unter hohem Druck stehen. Der Streit an der Capio-Elbe-Jeetzel-Klinik in Lüchow-Dannenberg Anfang 2017, im Zuge dessen der Vertrag des Chefarztes der Gynäkologie nicht fortgeführt und der Klinikleiter entlassen wurde, ist nur ein Beispiel von vielen solcher Diskriminierungen“, ergänzte Cullen.

„Nach einer seit einigen Jahren abnehmenden Tendenz nehmen die Abtreibungen in Deutschland in den letzten beiden Quartalen wieder zu. Auch die Freigabe der „Pille danach“ ohne Rezept hat hieran nichts geändert“, sagte Cullen, und schlussfolgerte: „Was wir brauchen ist eine Kultur des Lebens von Anfang an, nicht Werbung für eine Maßnahme, die dieser Kultur diametral entgegengesetzt ist.“

Ergänzende Informationen:

Expertenstreit über Wer­bungsverbot für Schwan­gerschaftsabbruch
Mitteilung Deutscher Bundestag 27.06.18 mit Stellungnahmen der Sachverständigen und Drucksachen

Über Ärzte für das Leben e.V.

Der Verein „Ärzte für das Leben“ fordert eine uneingeschränkte Kultur des Lebens in der medizinischen Praxis und Forschung auf der Grundlage der hippokratischen Tradition. Er finanziert sich ausschließlich über die Beiträge seiner Mitglieder sowie durch Spenden.

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Ärzte für das Leben e.V.,
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