Ärzte für das Leben e.V. melden sich in bioethischen Debatten immer wieder kritisch zu Wort. Nachfolgend finden Sie unsere bisherigen Pressemitteilungen, chronologisch sortiert von 2010 – 2023.
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Pressemitteilungen 2024
10.10.24: Erster Vorsitzender Prof. Paul Cullen von Ärzte für das Leben e.V. tritt zurück: Zeit für die nächste Generation, eigene Akzente zu setzen
Berlin. Der langjährige 1. Vorsitzende der Ärzte für das Leben e.V. (ÄfdL), Prof. Paul Cullen, wird bei der kommenden Mitgliederversammlung am 23. November in Fulda den Vorsitz des Vereins abgeben.
„Eine neue Generation tritt heran, und so ist der Zeitpunkt für mich gekommen, sowohl mein Amt als erster Vorsitzender des Vereins als auch mein Engagement im Vorstand aufzugeben, um Platz für andere zu machen“, erklärte Cullen am 10.10.24 zu seiner Entscheidung.
05.07.24: Ärzte für das Leben e.V.: Verbot von Gehsteigberatungen ist unnötige Kriminalisierung von Betern und Beratern
Zum vom Deutschen Bundestag beschlossenen Verbot der Beratung von Schwangeren vor Abtreibungseinrichtungen und Beratungsstellen erklärten Priv.-Doz. Dr. Dr. Kai Witzel und Julia Kim, Vorstand der Ärzte für das Leben, heute in Berlin:
Der Beschluss des Bundestags, Gebetswachen vor Beratungsstellen zu verbieten, ist ein massiver Eingriff in die Rechte auf Religions-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die Lebensrechtlern genauso zu gewähren sind wie etwa Umwelt- und Klimaschützern. Das zur Rechtfertigung dieser Grundrechtseinschränkungen angeführte Ziel, damit „Belästigungen“ von ärztlichem Personal in Abtreibungseinrichtungen zu unterbinden, ist eine Fata Morgana.
» Zur ÄfdL-Pressemitteilung zum Verbot von Gehsteigberatungen
PM 09.04.24: Ärzte für das Leben e.V.: Empfehlung der Regierungskommission zur Legalisierung der Abtreibung ein schwarzer Tag für die Menschenrechte in Deutschland
Geht es nach dem Willen der von der Ampelkoalition eingesetzten „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ sollen laut einem SPIEGEL-Bericht vom 08.04.24 unter Berufung auf den noch unveröffentlichten Abschlussbericht Schwangerschaftsabbrüche künftig in den ersten zwölf Wochen grundsätzlich als rechtmäßig gelten. Die bisherige Regelung wonach Abtreibung in Deutschland rechtswidrig und in den ersten 12 Wochen im Rahmen der sogenannten Beratungsregelung lediglich straffrei ist, sei aus aus verschiedenen rechtlichen Gründen „nicht haltbar“. Gleichwohl dürfe es weiter eine Beratungspflicht geben.
Für Ärzte für das Leben e.V. sind die insgesamt abgegebenen Empfehlungen der Regierungskommission zur Legalisierung der Abtreibung ein schwarzer Tag für die Menschenrechte in Deutschland.
PM 23.01.24: Ein Kind kann kein Schaden sein: Ärzte für das Leben e.V. warnen vor den Konsequenzen eines neuen Urteils des Obersten Gerichtshofs in Österreich
Kürzlich wurde ein Urteil des Obersten Gerichtshofs in Österreich vom 21. November 2023 bekannt, dass das Konzept eines „Kindes als Schaden“ erheblich stärkt. Ärzte für das Leben e.V. sind über dieses Urteil bestürzt und warnen vor seinen Auswirkungen auf die künftige Rechtsprechung und die medizinische Versorgung auch in Deutschland in diesem Bereich.
» Zur ÄfdL-Pressemitteilung zum „Kind als Schaden“-Urteil
PM 03.01.24: Ärzte für das Leben e.V.: Unterstützung der Bundesärztekammer für ein Verbot der Beratung vor Abtreibungszentren basiert auf falschen Annahmen
Berlin. Die Bundesärztekammer unterstützt vor dem Hintergrund der aktuellen Pläne der Ampel-Koalition ein Verbot der Beratung vor Abtreibungszentren. Ärzte für das Leben e.V. zeigen sich enttäuscht darüber, dass Bundesärztekammer und KBV ein diffamierendes Framing von Menschen, die gegen die Abtreibung friedlich und respektvoll protestieren, übernimmt, und lehnen dieses Verbot entschieden ab.
Pressemitteilungen 2023
PM 21.09.23: Ärzte für das Leben e.V.: Nein zur Aufnahme der Abtreibung in die ärztliche Grundausbildung
Am 13. September 2023 gab die Bundesregierung auf Anfrage der Linksfraktion bekannt, im Rahmen einer Reform der Approbationsordnung für Ärzte den Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog zum verbindlichen Teil des Medizinstudiums zu machen.
Das Bundesfamilienministerium und das Bundesgesundheitsministerium planen dabei, Abtreibung über diesen Katalog nicht nur ins Medizinstudium zu integrieren, sondern zum Gegenstand des klinischen Prüfungsstoffs in allen drei Abschnitten der ärztlichen Prüfung zu machen. Ärzte für das Leben e.V. stellen sich vehement gegen diese Pläne und kritisieren das Vorhaben als unvereinbar mit der ärztlichen Gewissensfreiheit.
» Zur ÄfdL-Pressemitteilung zur geplanten Aufnahme der Abtreibung in die ärztliche Grundausbildung
PM 04.07.23: Geplante Abstimmung über Gesetz zur Neuregelung der Suizidbeihilfe im Hauruckverfahren ist ein Skandal und ein Zeugnis technokratischer Kälte
Am 6. Juli 2023 wird im Deutschen Bundestag kurz vor der Sommerpause über eine Neuregelung des assistierten Suizids in zweiter und dritter Lesung beraten und abgestimmt. Für die Debatte mit namentlicher Abstimmung waren ursprünglich laut Tagesordnung 105 Minuten vorgesehen bzw. wurde die vorgesehene Zeit nun kurzfristig verlängert auf 180 Minuten.
„Eine gründliche Befassung des Parlaments mit dieser zentralen Frage des gesellschaftlichen Lebens ist in einer solchen Hauruckaktion gar nicht möglich, zumal der fast schrankenlose Gesetzentwurf von Helling-Plahr, Künast und andere erst vor kurzem zusammengestellt worden ist, um gegen den restriktiveren Entwurf von Castellucci et al. bestehen zu können“, sagte Prof. Dr. Paul Cullen, Vorsitzender der Organisation „Ärzte für das Leben“ heute in Münster.
» Mehr zur Pressemitteilung zur Bundestagsabstimmung zur Neuregelung der Suizidbeihilfe am 06.07.23
Pressemitteilungen 2022
PM 24.06.22: Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche (§ 219a StGB) gestrichen: Ärzte für das Leben e.V. kritisieren Debatte und fürchten weitere Normalisierung der Abtreibung
Am 24.06.22 hat der Deutsche Bundestag die ersatzlose Streichung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche (§ 219a Strafgesetzbuch – StGB) beschlossen.
Ärzte für das Leben e.V. kritisieren in einer Pressemitteilung die vorangegangene Debatte und sind beunruhigt über die weitere Normalisierung der Abtreibung.
PM: 16.06.22: „Selektion auf Kasse darf nicht zur Routine werden“ – Ärzte für das Leben e.V. rufen zur Umsicht bei der vorgeburtlichen Gentestung auf
Am 01. Juli 2022 werden nicht-invasive Pränataltests (NIPT) erstmals in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Mittels dieser Methode kann aus einer Blutprobe der Mutter festgestellt werden, ob ihr noch nicht geborenes Kind eine der drei häufigsten chromosomalen Störungen (Trisomie 21 (Down-Syndrom), Trisomie 13 (Patau-Syndrom), Trisomie 18 (Edward-Syndrom)) aufweist. Auch Störungen der Geschlechterchromosomen sowie das Geschlecht des Kinds werden festgestellt, wobei letzteres den Eltern erst nach der 12. Lebenswoche mitgeteilt werden soll.
Ursprünglich war gedacht, diese Testung auf ältere Frauen mit höherem Risiko für ein Kind mit solchen Störungen zu beschränken. Inzwischen aber geht man davon aus, dass allen Schwangeren der Test angeboten wird, was die „falsch-positiv-Rate“ (auffälliges Ergebnis auch bei normalem Chromosomensatz) erheblich erhöhen wird.
Ärzte für das Leben e.V. mahnen Kolleginnen und Kollegen daher zur Umsicht bei der vorgeburtlichen Gentestung.
Zur ÄfdL-Pressemitteilung zum Umgang mit nicht-invasiven Pränataltests (NIPT)
PM 21.04.22: Ärzte für das Leben e.V. kritisieren geplante Streichung des Werbeverbots für Abtreibung (§ 219a StGB)
Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Debatte um eine geplante Streichung des Werbeverbots für Abtreibung (§ 219a StGB) bekräftigen Ärzte für das Leben e.V. ihre Kritik an dem Vorhaben der Regierungskoalition. Sie lehnen eine Streichung klar ab.
» Zur ÄfdL-Pressemitteilung zur geplante Streichung des Werbeverbots für Abtreibung (§ 219a StGB)
Pressemitteilungen 2021
PM 20.08.21: Ärzte für das Leben e.V. zu G-BA-Beschluss zu NIPT: Kassenfinanzierung nicht-invasiver vorgeburtlicher DNA-Tests ist ein schwerer Schlag für die Menschenrechte in Deutschland
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 19. August 2021 die Versicherteninformation zu nicht-invasiven pränatalen Bluttests (NIPT) verabschiedet und in die Mutterschaftsrichtlinien aufgenommen. Damit ist die Finanzierung vorgeburtlicher Bluttests zur Entdeckung chromosomaler Abweichungen durch die Krankenkassen endgültig beschlossen. Ärzte für das Leben e.V. kritisieren dies als einen schweren Schlag für die Menschenrechte in Deutschland.
» Zur ÄfdL-Pressemitteilung zum G-BA-Beschluss zu NIPT
PM 24.06.21: Matic-Bericht im EU-Parlament angenommen: Ärzte für das Leben e.V. erwarten weitere Aushöhlung des Lebensrechts in Europa
Am Nachmittag des 24. Juni 2021 wurde der Bericht „Über die Lage im Hinblick auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte in der EU im Zusammenhang mit der Gesundheit von Frauen“ des kroatischen Sozialisten Predrag Fred Matic mit einer klaren Mehrheit von 378 zu 255 Stimmen und 42 Enthaltungen vom Europäischen Parlament angenommen.
Prof. Paul Cullen, Vorsitzender der Ärzte für das Leben e.V. erklärte hierzu heute in Münster: „Die Annahme des Matic-Berichts ist ein großer Rückschlag für die Menschenrechte, das Lebensrecht und die ärztliche Gewissensfreiheit in Europa.“
» Zur ÄfdL-Pressemitteilung zur Annahme des Matic-Bericht im EU-Parlament
PM 06.05.21: ÄfdL zum Ärztetagsbeschluss zur Suizidhilfe: Deutsche Ärzteschaft gibt Opposition zur ärztlich assistierten Selbsttötung auf
Am 5. Mai 2021 folgte der Deutsche Ärztetag dem Wunsch des Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 26.02.2020, und beschloss mit großer Mehrheit, den Satz „Sie [Ärztinnen und Ärzte] dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten“, aus der Musterberufsordnung zu streichen.
Ärzte für das Leben e.V. sehen diese Entwicklung mit Sorge und mahnen zur Wachsamkeit.
» Zur Pressemitteilung zum Ärztetagsbeschluss zur Suizidhilfe
PM 21.04.21: Hilfe zum Leben und Hilfe beim Sterben: Suizidbeihilfe ist keine ärztliche Aufgabe
Am 21. April 2021 berät der Deutsche Bundestag als Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020 über die Bedingungen für den ärztlich und gewerblich assistierten Suizid. Sowohl im Urteil des Bundesverfassungsgerichts als auch in den vorliegenden Gesetzentwürfe spielen Ärzte eine zentrale Rolle, sei es bei der Beurteilung, ob der Suizid-Entschluss wirklich in freier Verantwortung getroffen wurde, sei es bei der Verabreichung des todbringenden Medikaments, das der Sterbewillige nehmen soll.
Vor diesem Hintergrund bekräftigt der Vorsitzende des Vereins Ärzte für das Leben e.V., Prof. Dr. med. Paul Cullen: „Es darf keine Pflicht zur Durchführung und keine Pflicht zur Duldung der Durchführung des assistierten Suizids geben“.
» Zur Presssemitteilung Suizidbeihilfe ist keine ärztliche Aufgabe
PM 15.02.21: Vorstand der „Ärzte für das Leben e.V.“ weist die Verleumdungskampagne gegen seinen 1. Vorsitzenden entschieden zurück
Der Vorstand des Vereins „Ärzte für das Leben“ weist die vom AStA der Universität Münster gestartete Kampagne gegen Herrn Professor Dr. Paul Cullen als inakzeptabel zurück. Der Text, den der AStA (ohne Namensnennung, wer beim AStA schlußendlich für die Angriffe persönlich verantwortlich ist) als offizielles Statement des Studentenausschusses am 19. Januar 2021 veröffentlicht hat, weist alle Merkmale einer Hetzschrift auf.
PM 11.01.21: Ärzte für das Leben e.V. kritisiert Vorstoß für Suizidbeihilfe in kirchlich-diakonischen Einrichtungen
„Ärzte für das Leben e.V.“ kritisiert den Vorstoß von Vertretern der Evangelischen Kirche, den ärztlich-assistierten Suizid in kirchlichen Einrichtungen einzuführen.
Am 26. Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht zum ersten Mal in der deutschen Geschichte ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ in „jeder Phase der menschlichen Existenz“ als Teil der allgemeinen Persönlichkeitsrechte etabliert. Ein Hauptargument im Urteil war, dass die restriktive Haltung der Ärzteschaft den Zugang zum assistierten Suizid in vielen Fällen faktisch unmöglich mache, weshalb es nötig sei, Angebote wie die der Sterbehilfevereine zuzulassen. Nach dem Urteil lässt sich eine Rochade beobachten.
Pressemitteilungen 2020
PM 26.02.20: Ärzte für das Leben e.V. erschüttert über Inhalt und Ton des Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Suizidbeihilfe-Verbot
Ärzte für das Leben e.V. sind erschüttert über Inhalt und Ton des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Freigabe der organisierten Suizidbeihilfe. Sie befürchten ein Ende der Gewissensfreiheit für Ärzte.
» Zur ÄfdL-Pressemitteilung zum Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Suizidbeihilfe
PM 16.01.20: Ärzte für das Leben e.V. erleichtert über klare Ablehnung der Widerspruchsregelung zur Organspende
Ärzte für das Leben e.V. zeigten sich heute erleichtert nach der Entscheidung m Deutschen Bundestag, die sogenannte „doppelte Widerspruchslösung“ von Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) mit überraschend klarer Mehrheit von 379 zu 292 Stimmen abzulehnen.
Zur ÄfdL-Pressemitteilung zur abgelehnten Widerspruchsregelung bei Organspenden
PM 14.01.20: Nein zur Widerspruchsregelung: Ärzte für das Leben e.V. unterstützen Gesetzesinitiative von Annalena Baerbock zur Organspende
Münster. Die Organisation „Ärzte für das Leben e.V.“ ist in Fragen des Lebensrechts mit der Partei Bündnis 90/Die Grünen nicht oft einer Meinung. Dennoch empfiehlt sie den Abgeordneten des Deutschen Bundestags, bei der Abstimmung am 16. Januar 2020 die Gesetzesinitiative der Grünen-Vorsitzenden Annalena Baerbock zur Organspende zu unterstützen und die Widerspruchsregelung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn abzulehnen.
» Zur ÄfdL-Pressemitteilung zur Abstimmung über die Widerspruchsregelung bei Organspenden
Pressemitteilungen 2019
PM 25.11.19: Ärzte für das Leben befremdet über zunehmende Versuche in Teilen der Ärzteschaft, Abtreibung zu normalisieren
Entwicklungen der neueren Zeit nähren den Verdacht, dass in Teilen der Ärzteschaft massiv versucht wird, Abtreibung zu normalisieren, in manchen Fällen bis unmittelbar vor der Geburt. „Egal, wie man zu ihrer Freigabe grundsätzlich steht“, sagte Prof. Paul Cullen, Vorsitzender der Organisation „Ärzte für das Leben“, heute in Münster, „es gibt nur wenige Menschen und noch weniger Ärzte, die die Abtreibung als neutrale oder gar als positive Angelegenheit sehen. Vielmehr wird sie meistens als Übel betrachtet, das in manchen Fällen nötig sei, um noch mehr Unbill zu vermeiden.“
PM 19.09.19: Ärzte für das Leben: Der Trisomie-Test als Kassenleistung ist eine weitere Aushöhlung des Lebensrechts von Menschen mit Behinderung und von uns allen
Nach einer Beratungszeit von drei Jahren hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute bekannt gegeben, dass die Kosten des DNA-Tests auf Trisomie 21 (Down-Syndrom), Trisomie 13 (Patau-Syndrom) und Trisomie 18 (Edwards-Syndrom) ab Ende 2020 von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
» Zur ÄfdL-Pressemitteilung zum G-BA-Beschluss über NIPT als Kassenleistung
PM 10.09.19: Welttag der Suizidprävention: Ärzte für das Leben e.V. fordern weiterhin Ächtung des ärztlich assistierten Suizids
Zum Welttag der Suizidprävention am 10. September fordern Ärzte für das Leben e.V. weiterhin die Ächtung des ärztlich assistierten Suizids. Seit 2003 wird alljährlich an diesem Tag an die Tragödie eines Suizids erinnert. Der Verein unterstreicht die Wichtigkeit dieser Initiative der International Association for Suicide Prevention und der Weltgesundheitsorganisation.
Selbsttötung nimmt Platz 20 auf der Liste aller Todesursachen in Deutschland ein. Mit mehr als 9.000 Toten im Jahr sterben mehr Leute durch die eigene Hand als durch Verkehrsunfälle, Drogen, Mord und HIV zusammen.
» Zur ÄfdL-Pressemitteilung zum Welttag der Suizidprävention
PM 26.06.19: Bundestagsdebatte zur Widerspruchsregelung: Ärzte für das Leben e.V. fordern klare Ablehnung
In einem Brief vom 24.06.19 appellieren Ärzte für das Leben e.V. (ÄfdL) eindringlich an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages einen Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung bei Organspende abzulehnen. Hintergrund ist die Erste Lesung im Plenum am 26.06.19 zu zwei Gesetzentwürfen für eine Neuregelung der Organspende.
Zur ÄfdL-Pressemitteilung zur Bundestagsdebatte über die Widerspruchslösung
PM 03.06.19: Ärzte für das Leben e.V.: Ärztetag-Forderung zur Kassenfinanzierung von Gentests zur Selektion von Down-Syndrom Kindern widerspricht medizinischem Heilungsauftrag
Münster – Am 31. Mai teilte die Bundesärztekammer mit, der 122. Ärztetag in Münster habe beschlossen, dass „Bluttests zur vorgeburtlichen Feststellung einer Trisomie … als Kassenleistung verankert sein [sollen] … Die Frage über die Entscheidung, ein behindertes Kind zu gebären und zu pflegen, dürfe nicht vom Geldbeutel der werdenden Eltern abhängig gemacht werden.“ Im Konzert mit vielen anderen gleichlautenden Verlautbarungen aus anderen gesellschaftlichen Kreisen wird dieser Beschluss aus der Ärzteschaft maßgeblich dazu beitragen, dass der sogenannte „Praenatest“ auf Down-Syndrom und anderen seltenen Trisomie in Deutschland bald Routine wird, kritisieren Ärzte für das Leben e.V.
PM 04.04.19: Ärzte für das Leben e.V. strikt gegen Widerspruchsregelung bei Organspende
Schlechte Konzepte werden durch Penetranz nicht besser: die Widerspruchslösung von Jens Spahn gewinnt durch die Kooptierung von Karl Lauterbach nicht gerade an Glaubwürdigkeit
Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte sprechen sich Ärzte für das Leben e.V. strikt gegen eine Widerspruchsregelung bei Organspende aus.
Mehr in der ÄfdL-Pressemitteilung zur Widerspruchsregelung bei Organspende
PM 29.01.19: Ärzte für das Leben: Referentenentwurf der Bundesregierung zur Reform des §219a StGB (Werbeverbot für Abtreibungen) gefährdet die gesundheitliche Versorgung von ungewollt schwangeren Frauen
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu §219a StGB sieht vor, dass „Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen zukünftig … öffentlich ohne Risiko der Strafverfolgung darüber informieren [dürfen], dass die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.“ Darüber hinaus dürfen diese Ärzte und Einrichtungen „durch Verlinkung in ihrem Internetauftritt auf … Informationsangebote neutraler Stellen“ aufmerksam machen. Mit „Informationsangebote neutraler Stellen“ sind Listen von Ärzten und Einrichtungen gemeint, die Abtreibungen vornehmen einschließlich einer Beschreibung der jeweils verwendeten Methode. Diese sollen von der Bundesärztekammer und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung geführt werden.
„Dieser Entwurf ist nichts anders als eine scheinheilige Mogelpackung, die Werbung für Abtreibung durch die Hintertür erlaubt“, sagte heute Prof. Paul Cullen, Vorsitzender der „Ärzte für das Leben“ in Münster.
Mehr in der ÄfdL-Pressemitteilung zur Reform von §219a StGB
Pressemitteilungen 2018
PM 28.11.18: Ärzte für das Leben e.V.: Erste gen-editierte Menschen geboren: Kritik der Medien und vieler Wissenschaftler nicht glaubwürdig
Laut diversen Medienberichten wurden in China Zwillingsmädchen geboren, deren Erbsubstanz mittels der sogenannten „Genschere“ angeblich geändert worden war. Da diese Veränderung auch die Keimbahn dieser Kinder erfasst, werden diese Genveränderungen von Ihren Kindern und Kindeskindern geerbt. Es ist die erste solche Manipulation bei geborenen Menschen weltweit.
Mehr in der ÄfdL-Pressemitteilung zur Geburt der ersten gen-editierten Menschen
PM 04.09.18: „Doppelte Widerspruchslösung“ von Bundesgesundheitsminister Spahn ist keine Lösung für die Krise der Transplantationsmedizin
Am 31. August hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ein „Gesetz für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende (GZSO)“ als Referentenentwurf vorgestellt. Dieser Entwurf wurde am 3. September von einem Interview auf der ersten Seite der „Bild Zeitung“ flankiert, in dem Herr Spahn sich für eine „doppelte Widerspruchslösung“ ausspricht.
Wie bereits mehrfach erläutert, halten die Ärzte für das Leben e.V. eine wie auch immer geartete Widerspruchslösung für äußerst bedenklich.
Mehr in der ÄfdL-Pressemitteilung zur Widerspruchslösung bei Organspenden
PM 28.06.18: Ärzte für das Leben e.V.: Anhörung im Bundestag unterstreicht die Notwendigkeit zur Beibehaltung des Werbeverbots für Abtreibungen
Die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag am Mittwochabend zum Paragrafen 219a StGB zeigte erneut die Notwendigkeit, das Werbeverbot für Abtreibungen aufrechtzuerhalten.
Wie Dr. Michael Kiworr, der den Verein „Ärzte für das Leben“ in der Anhörung vertrat, bemerkte, ist eine Streichung des Paragrafen weder aus der Perspektive der gesetzlichen Abtreibungsregelung geboten noch mit dem von der Verfassung vorgeschriebenen und deshalb vom Gesetzgeber besonders herausgestellten Schutz des ungeborenen Lebens kompatibel.
PM 21.06.18: Widerspruchsregelung zur Organspende: Ärzte für das Leben e.V. äußern Bedenken
Als Reaktion auf die sinkende Zahl der Organspender in Deutschland werden Stimmen in der Politik und in der Ärzteschaft laut, zuletzt in einem Beschluss des 121. Deutschen Ärztetags am 10. Mai 2018, die eine Widerspruchslösung zur Organtransplantation befürworten. Das heißt, dass bei entsprechenden medizinischen und sonstigen Voraussetzung jeder potentiell als Organspender in Betracht kommt, der vorher nicht ausdrücklich widersprochen hat. Auch die Gesundheitsministerkonferenz der Länder teilte heute mit, sie sei „sich einig, dass es einer breiten Debatte darüber bedarf, ob eine Widerspruchslösung der richtige Weg wäre.“ Ärzte für das Leben e.V. halten eine solche Regelung für äußerst bedenklich.
PM 13.05.18: Werbeverbot für Abtreibungen: Ärzte für das Leben e.V. begrüßen Ärztetag-Beschluss zur vollumfänglichen Beibehaltung
Münster. Bei dem am 11. Mai 2018 zu Ende gegangenen 121. Deutschen Ärztetag haben sich die Delegierten gegen einen Wegfall oder eine Einschränkung des in § 219a StGB kodifizierten Werbeverbots für Abtreibungen ausgesprochen. „Ärzte für das Leben e.V. begrüßen diese unerwartet klare Positionierung unseres Berufsstands zum Werbeverbot für einen ärztlichen Eingriff, der stets die gezielte Tötung eines Kindes vor seiner Geburt zur Folge hat“, sagte Prof. Dr. Paul Cullen, erster Vorsitzender des Vereins.
PM 27.04.18: Ärzte für das Leben e.V. zu § 219a StGB: Ernstes Thema Abtreibung wird von rot-grün-geführten Ländern für parteipolitische Zwecke im Bundesrat missbraucht
Heute hat sich der Bundesrat erneut mit einem Gesetzentwurf der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen zum Werbeverbot für Abtreibung (§ 219a StGB) befasst. Der Gesetzesantrag war bereits am 15. Dezember 2017 im Plenum vorgestellt und zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen worden. Obwohl diese ihre Beratungen noch nicht abgeschlossen haben, hat Berlin darauf gedrängt, den Entwurf trotzdem jetzt zu behandeln.
„Mit diesem Trick wollen eine Reihe rot-grün regierter Länder das ernste Thema Abtreibung missbrauchen, um von Problemen in den eigenen Parteien abzulenken und die mühsam zusammengezimmerte Regierungskoalition unter Druck zu setzen“, sagte Prof. Dr. med. Paul Cullen, erster Vorsitzender des Vereins „Ärzte für das Leben e.V.“ in Münster.
PM 14.03.18: Ärzte für das Leben e.V. erfreut über SPD-Entscheidung ihren Antrag auf Streichung des Werbeverbots für Abtreibung zurückzuziehen
Der Verein Ärzte für das Leben e.V. zeigte sich erfreut über die gestern bekannt gewordene Entscheidung der SPD, ihren Antrag auf Streichung des Werbeverbots für Abtreibung (§ 219a StGB) zurückzuziehen.
Laut diversen Medienberichten unter Berufung auf Unionsfraktionschef Volker Kauder verzichtet die SPD-Bundestagsfraktion auf einen Antrag zur Streichung des Paragrafen 219a StGB. Union und SPD einigten sich demnach stattdessen darauf, dass die Bundesregierung einen eigenen Vorschlag zu Paragraf 219a erarbeiten soll.
Zur ÄfdL-Pressemitteilung zur SPD-Entscheidung
PM 13.03.18: Werbeverbot für Abtreibung: Ärzte für das Leben e.V. appellieren an Unions-Fraktion SPD-Antrag zu Streichung von § 219a StGB zu stoppen
In der aktuellen Debatte um § 219a StGB, dem Werbeverbot für Abtreibung, hat der Verein Ärzte für das Leben e.V. einen Brief an die Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion geschickt. Darin fordert der Ärzteverein die Unionsfraktion auf, einen Antrag des Koalitionspartners SPD zur Streichung des § 219a StGB zu stoppen und somit dafür Sorge zu tragen, dass in Deutschland weiterhin nicht für Abtreibungen geworben werden darf.
PM 23.02.18: Bundestagsdebatte zu § 219a StGB: Ärzte für das Leben e.V. erfreut über klare Bekenntnisse zum Lebensrecht des noch nicht geborenen Kindes
Der Verein Ärzte für das Leben e.V. begrüßt die vielen Bekenntnisse zum Schutz des Lebens des noch nicht geborenen Kindes in der Debatte im Deutschen Bundestag am Abend des 22. Februar 2018 zu einem Werbeverbot für Abtreibungen. „Der Versuch insbesondere der SPD, der Linken, und der Grünen, den Fall der Abtreibungsärztin Christina Hänel zu instrumentalisieren, wurde effektiv von den Abgeordneten der CDU/CSU- und AfD-Fraktionen, sowie von der fraktionslosen Abgeordneten Frauke Petry eindrucksvoll entlarvt und konterkariert“, sagte der Vorsitzende des Vereins Prof. Paul Cullen in Münster.
PM 17.01.18: Sterbehilfe-Debatte: Ärzte für das Leben e.V. sehen sich durch Rechtsgutachten zu Bundesverwaltungsgericht-Urteil bestätigt
Ärzte für das Leben e.V. sehen sich durch ein Rechtsgutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Udo Di Fabio bestätigt: Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 2. März 2017, die private Einfuhr von Pentobarbital für Suizidzwecke zu erlauben, seine Kompetenzen maßlos überschritten.
Pressemitteilungen 2017
PM 18.12.17: „Ärzte für das Leben“ befremdet über Ablehnung des Werbeverbots für Abtreibung durch Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery
Der Verein „Ärzte für das Leben“ ist bestürzt über die Äußerungen des Präsidenten der Bundesärztekammer Frank Ulrich Montgomery zum Werbeverbot für Abtreibung (§219a StGB) im Deutschen Ärzteblatt vom 6. Dezember 2017. „Die Einlassungen des Ärztepräsidenten sind schlicht falsch“, betonte Prof. Paul Cullen, Vorsitzender des Vereins am 18. Dezember 2017 in Münster.
PM 24.11.17: Ärzte für das Leben e.V. begrüßen Urteil des Gießener Amtsgerichts: „Es ist wichtig, dass für Abtreibung nicht geworben werden darf, sie sind kein Teil des normalen medizinischen Betriebs“
Münster. Der Verein „Ärzte für das Leben“ begrüßt das heutige Urteil des Amtsgerichts in Gießen. „Wir freuen uns, dass das Gericht dem Vorschlag des Staatsanwalts gefolgt ist“ sagte heute Prof. Paul Cullen, erster Vorsitzender des Vereins.
PM 23.11.17: Ärzte für das Leben e.V.: Abtreibung ist keine normale medizinische Leistung sondern die Tötung eines Menschen vor seiner Geburt. In einer humanen Gesellschaft hat eine Werbung für Abtreibung deshalb keinen Platz.
Münster 23.11.17. Morgen, am 24. November 2017 wird das Amtsgericht in Gießen über einen Fall der unerlaubten Werbung für Abtreibung in einer Praxis für Allgemeinmedizin in dieser Stadt entscheiden.
PM 24.10.17: Fortpflanzungsmedizingesetz der Nationalen Akademie der Wissenschaft „Leopoldina“: Eklatanter Verstoß gegen die Menschenrechte
Am 18. Oktober 2017 hat die Arbeitsgruppe „Eckpunkte für ein Fortpflanzungsmedizingesetz“ der Nationalen Akademie der Wissenschaft „Leopoldina“ ein Positionspapier veröffentlicht, das ihrer Meinung nach in der kommenden Legislaturperiode aufgegriffen werden sollte. Ärzte für das Leben e.V. kritisierten diesen Vorstoß in einer Pressemitteilung scharf.
PM 23.05.17: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur privaten Einfuhr des Hinrichtungsmittels Pentobarbital für Suizidzwecke wird durch haarsträubende Argumente begründet
Münster. Vor wenigen Tagen hat das Bundesverwaltungsgericht die Begründung zu dem umstrittenen Urteil vom 2. März 2017 geliefert, das die private Einfuhr von Pentobarbital für Suizidzwecke erlaubt.
„Diese Begründung ist haarsträubend“, sagte heute Prof. Paul Cullen, Vorsitzender des Vereins „Ärzte für das Leben“ in Münster.
PM 03.03.17: Ärzte für das Leben e.V. entsetzt über Gerichtsurteil zum Erwerb von Betäubungsmittel zur Selbsttötung
Diese Regelung geht selbst über die Situation in der Schweiz hinaus.
Münster. Am 02.03.17 hat das Bundesverwaltungsgericht in Deutschland die private Einfuhr von Pentobarbital für Sterbewillige erlaubt. Zwar wurde in der Pressemeldung des Gerichts dieses Mittel nicht erwähnt, doch aus der Vorgeschichte des Falls wird klar, dass es darum geht. „Diese Meldung entsetzt uns“ sagte heute Prof. Paul Cullen, Vorsitzender des Vereins „Ärzte für das Leben“ in Münster.
PM 08.02.17: Ärzte für das Leben e.V.: „Capio-Kliniken drücken Abtreibungen in der Capio-Elbe-Jeetzel-Klinik in Dannenberg durch: Gewissensfreiheit der Ärzte wird faktisch ausgehöhlt“
Münster. Die mutige Entscheidung des Chefarztes der Geburtshilfe der Capio-Elbe-Jeetzel-Klinik in Dannenberg, Dr. Thomas Ulrich Börner sowie des Klinikchefs Dr. Markus Fröhling, aus Gewissensgründen Abtreibungen nur bei Vergewaltigung oder Lebensgefahr der Mutter durchzuführen, hat nach kaum mehr als 24 Stunden zu einer direkten Intervention der Trägergesellschaft geführt. In einer Pressemitteilung am 07. Februar hat der Geschäftsführer der Capio-Kliniken Martin Reitz seine Entscheidung bekannt gegeben, „Abtreibungen nach dem Beratungsmodell … durch andere Fachärzte und/oder Kooperationsärzte“ in Dannenberg erbringen zu lassen. Ärzte für das Leben kritisierten diese Entscheidung.
PM 30.01.17: Ärzte für das Leben kritisieren Herstellung von Schwein-Schwangerschaften mit Mensch-Schwein-Mischwesen
Münster – „Die Veröffentlichung in „Cell“ am 26.01.17 durch die Gruppe um den spanischen Wissenschaftler Juan Carlos Izpisua Belmonte am Salk Institut in Kalifornien, USA über die erstmalige Implantierung von Mensch-Schwein-Mischwesen in die Gebärmütter von Säuen ist ein weiterer Schritt in Richtung der vollständigen Instrumentalisierung des Menschen“, warnte Prof. Paul Cullen vom Verein „Ärzte für das Leben“.
PM 30.01.17: Ärzte für das Leben zur Euthanasie-Gedenkstunde im Bundestag: „Inklusion statt Selektion für Menschen mit Down Syndrom“
Münster – Am 27. Januar 2017 wurde im Deutschen Bundestag in der Gedenkstunde zum Holocaust erstmals an das Schicksal der ca. 300.000 Opfer des Euthanasie-Programms der Nationalsozialisten erinnert. Der 38-jährige Schauspieler und Synchronsprecher Sebastian Urbanski, welcher das Down Syndrom hat, erinnerte an kranke und behinderte Menschen, die als “Lebensunwerte“ getötet wurden.
Der Verein Ärzte für das Leben e.V. machte vor diesem Hintergrund darauf aufmerksam: So wertvoll und begrüßenswert die wachsende Achtung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der heutigen Gesellschaft ist, so sehr muss es zu bedenken geben, dass in mehr als 95% der Schwangerschaften, bei denen eine vorgeburtliche Diagnostik auf ein hohes Risiko für Down Syndrom hinweist, die betroffenen Kinder durch Abtreibung getötet werden.
Pressemitteilungen 2016
PM 16.10.16: Suizidbeihilfe für gesunde lebensmüde Ältere: Ärzte für das Leben e.V. bestürzt über niederländischen Gesetzesvorstoß
Der Verein „Ärzte für das Leben“ ist zutiefst bestürzt über Meldungen aus den Niederlanden, dass die dortige Regierung Überlegungen anstellt, Suizidbeihilfe bei „älteren“ gesunden Menschen, die des Lebens überdrüssig sind, zu erlauben.
PM 21.09.16: Ärzte für das Leben zur ersten ärztlichen Tötung eines Minderjährigen auf Verlangen in Belgien: „Schwerkranke Kinder und Jugendliche brauchen unsere Hilfe und unseren Beistand. Niemals dürfen wir Ärzte uns dafür hergeben, sie vorsätzlich zu töten.“
Der Verein „Ärzte für das Leben“ ist über die Nachricht, dass belgische Kollegen ein unheilbar krankes Kind aktiv getötet haben, zutiefst bestürzt. Wie Prof. Paul Cullen, Vorsitzender des Vereins bereits in der vor wenigen Monaten geführte Debatte um den ärztlich assistierten Suizid in Deutschland mehrfach betont hat, „kann die vorsätzliche Tötung eines schwerkranken Patienten durch seinen Arzt nie die Lösung sein.
PM 07.06.16: Ärzte für das Leben e.V.: Zulassung der Präimplantationsdiagnostik in der Schweiz weiterer Schritt in Richtung einer Normalisierung der Selektion
Am 5. Juni 2016 haben 62 % der Schweizer Wähler für die Einführung der bislang verbotenen Präimplantationsdiagnostik (PID) gestimmt. Nach einer künstlichen Befruchtung wird diese Selektionsmaßnahme an den erzeugten Embryonen vor deren Einpflanzung in die Gebärmutter durchgeführt, um familiäre Erbkrankheiten oder eine Chromosomenstörung wie das Down-Syndrom auszuschließen. Zudem wird die Erzeugung von zwölf Embryonen statt bisher drei erlaubt, um die Übriggebliebenen für eine eventuelle spätere Einpflanzung über Gefrieren zu erhalten. Andernfalls werden diese „überschüssigen“ Embryonen einfach verworfen. Diese Entscheidung lässt eine Aufweichung der bisherigen strengen Ablehnung der PID in weiten Kreisen der deutschen Ärzteschaft befürchten.
PM 06.06.16: Ärzte für das Leben e.V.: Herstellung von Mensch-Schwein Mischwesen beunruhigt zutiefst
Laut Berichten britischer Medien haben Forscher um Prof. Pablo Ross an der Universität von Kalifornien in Berkeley zum ersten Mal Mensch-Schwein-Mischwesen hergestellt. Ziel ist es, menschliches Gewebe im Schwein für die Transplantationsmedizin heranzuzüchten. Prof. Paul Cullen vom Verein „Ärzte für das Leben“ bezeichnet diese Versuche als zutiefst beunruhigend.
Pressemitteilungen 2015
PM 06.11.15: Ärzte für das Leben e.V. rufen zur Wachsamkeit auf nach Sterbehilfe-Abstimmung im Bundestag
Der Verein „Ärzte für das Leben“ zeigt sich nach der heutigen Abstimmung im Bundestag für den Gesetzesentwurf von Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) besorgt. „Wie aus den vielen Redebeiträgen im Plenum erneut erkennbar wurde, ist es Intention dieses Entwurfs, dass es Ärzten erlaubt sein soll, Beihilfe zur Selbsttötung zu leisten, sofern diese Tätigkeit nicht auf Wiederholung ausgelegt ist, also geschäftsmäßig wird“, bemerkte Prof. Paul Cullen, Vorsitzender des Vereins.
PM 12.03.15: Tarabella-Bericht im Europaparlament angenommen – Ärzte für das Leben e.V. kritisieren EU-Entschließung zu Abtreibung
Münster – Das Europäische Parlament hat sich am 10. März in einer Entschließung unter dem vagen Begriff des „Rechts auf sexuelle und reproduktive Gesundheit“ jeder Frau für ein Recht auf Abtreibung ausgesprochen. Ärzte für das Leben e.V. bedauern die Annahme des sogenannten Tarabella-Berichts, benannt nach dem belgischen Sozialisten Marc Tarabella, durch eine Mehrheit der EU-Parlamentsabgeordneten.
PM 02.02.15: Ärzte für das Leben e.V. zur aktuellen Debatte um Pille danach: Rezeptpflicht für die Pille danach ist ethisch gefordert
Trier – Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um die Entlassung der Pille danach aus der Rezeptpflicht erklärt Ärzte für das Leben e.V.: Die Rezeptpflicht für die Pille danach ist ethisch gefordert.
Der Vorwand, die Bundesregierung werde durch die EU zu einer rezeptfreien Abgabe von Präparaten der „Pille danach“ – derzeit als LNG/PiDaNa und UPA (Ella One) – gedrängt und sei von deren weitgehend positiver Wirkung als „Notfallkontrazeptiva“ überzeugt, ist dringend zu hinterfragen. Aus fachärztlicher Kenntnis hemmen diese Mittel nicht nur den Eisprung, sondern je nach Zyklusphase der betroffenen Frau auch die Einnistung des frühen Embryos und treiben diesen somit ab.
Pressemitteilungen 2014
PM 11.11.14: Ärzte für das Leben e.V.: Beihilfe zum Suizid mit Beruf des Arztes nicht vereinbar
Münster – Im Vorfeld der am 13. November im Deutschen Bundestag geplanten „Orientierungsdebatte“ zur gesetzlichen Regelung des ärztlich assistierten Suizids stellt der Verein „Ärzte für das Leben“ erneut klar, dass er jegliche Form einer gesetzlichen Zulassung des ärztlich assistierten Suizids ablehnt.
PM 21.08.14: Sterbehilfe-Debatte: Ärzte für das Leben e.V. gegen jede Form der Suizidbeihilfe
In der derzeitigen Debatte um aktive Sterbehilfe sprechen sich die Ärzte für das Leben (ÄfdL e.V.) nicht nur konsequent gegen jegliche Form kommerzieller oder organisierter Sterbehilfe aus, sondern gegen jedes medizinische Eingreifen in Tötungsabsicht, sei es „verlangt“ oder aus Mitleid begründet.
PM 27.05.14: Ärzte für das Leben: Rezeptpflicht für die „Pille danach“ beibehalten
Die Jahresmitgliederversammlung der Ärzte für das Leben (ÄfdL) e.V. erfolgte in Kooperation mit der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. am 23. bis 24. Mai 2014 in Fulda zum Thema „Die „Pille danach“: Keine Bedenken mehr aus (lebens-)rechtlicher Sicht?“. Ärzte für das Leben e.V. fordern aus berufsethischen und gesundheitspolitischen Gründen weiterhin, die Rezeptpflicht für die „Pille danach“ beizubehalten.
PM 15.01.14: Sterbehilfe und Pille danach: Ärzte für das Leben e.V. begrüßen Akzente der neuen Bundesregierung in Sachen Lebensrecht
In den Debatten um Sterbehilfe bzw. Suizidbeihilfe sowie die Freigabe der sogenannten „Pille danach“ hat die neue Bundesregierung in den letzten Wochen in zwei Fragen des Lebensrechts positive Akzente gesetzt.
Pressemitteilungen 2013
PM: 11.12.13: Ärzte für das Leben e.V. begrüßen Ablehnung des Estrela-Berichts durch das EU-Parlament
Am Tag der Menschenrechte, am 10. Dezember 2013, wurden die humanen Werte menschlicher Selbstbestimmung in ihrer Geltung für den Einflussbereich der Europäischen Union durch parlamentarischen Beschluss weiter bestätigt. Der „Bericht über sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte“ der portugiesischen Sozialistin Estrela, der ein sog. Abtreibungsrecht einzurichten gedachte und gewillt war, in diesem Zusammenhang die Gewissensfreiheit von Ärzten und medizinischem Personal abzuschaffen, ist mehrheitlich durch menschliche Vernunft überwunden und abgewiesen worden. Die Ärzte für das Leben begrüßen diese Entscheidung sehr.
PM 23.05.13: Ärzte für das Leben e.V.: Demographiegipfel blendet wichtigste Ursachen für Überalterungsproblem aus
Vor dem Hintergrund der am 14.05.13 vom Zweiten Demographiegipfel politisch angedachten Lösungen für die fortschreitenden Überalterungsprobleme in Deutschland kritisieren die Ärzte für das Leben e.V., es werde auffällig vermieden, auf eine wesentliche Ursache des bedrückenden Phänomens einzugehen: das Rekordtief der Geburten in unserem Land. “Da aber ist sozialpolitisch zuerst anzusetzen“, erklärte Prof. Dr. Paul Cullen, erster Vorsitzender des Vereins Ärzte für das Leben e.V. mit Blick auf die hohen Abtreibungszahlen von jährlich über 100.000 Schwangerschaftsabbrüchen.
PM 23.04.13: Vor Bundestagsausschuss-Anhörung: Ärztevereine fordern Rezeptpflicht für „Pille danach“ beizubehalten
Kassel / Berlin. Am Mittwoch, 24. April 3013 findet eine öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags zum Thema „Pille danach“ statt. Gegenstand der Anhörung sind Anträge der SPD und der Linksfraktion, die „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Levonorgestrel (LNG) aus der Rezeptpflicht zu entlassen, da es sich hierbei um ein „Notfallkontrazeptivum“ handle. Vor diesem Hintergrund fordern der Verein „Ärzte für das Leben“, der Bund katholischer Ärzte, die deutsche Sektion der Europäischen Pro-Life Ärzte sowie der Verein der „Christen im Gesundheitswesen“ bei einem gemeinsamen Treffen in Kassel am 20. April, die Rezeptpflicht für dieses Pharmazeutikum beizubehalten und die Anträge abzulehnen.
PM 22.03.13: Verhältnis von Patientenverfügung und Organspendeerklärung: Ärzte für das Leben e.V. sehen weiterreichenden Klärungsbedarf
Münster. Die Bundesärztekammer sieht in einem am 19.03.13 vorgelegten Arbeitspapier bei vermutetem Hirntod zwischen der in einer Patientenverfügung festgelegten Therapiebegrenzung und der Bereitschaft zur Organspende keinen Widerspruch. Und dies, obwohl für die Feststellung des Hirntodes bis zur vollendeten Organentnahme umfangreiche intensivmedizinische Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen notwendig sind. ‚Als ethisch nicht vertretbar und rechtlich unzulässig‘ sei aber die ‚Reanimation eines Patienten, der zwar seine Organspendebereitschaft dokumentiert, einer Reanimation in der Patientenverfügung aber widersprochen hat‘, so die Bundesärztekammer. Ärzte für das Leben e.V. sehen weiterreichenden Klärungsbedarf.
PM 15.02.13: Stellungnahme Ärzte für das Leben e.V. zur „Pille danach“-Debatte
Münster. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Debatte um die Wirkungsweise und Abgabe der „Pille danach“ hat der Verein „Ärzte für das Leben e.V.“ kritisch Stellung bezogen. „Die in unserer Kultur geforderte und im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich verankerte Achtung der Würde eines jeden Menschen und des Verbots seiner Tötung wird in der medizinischen Praxis vor allem in sog. Grenzsituationen des Lebens nicht konsequent durchgehalten und immer wieder relativiert“, erklärte der 1. Vorsitzende der Ärzte für das Leben e.V., Prof. Dr. med. Paul Cullen in Münster.
PM 18.01.13: Sterbehilfe-Debatte: Ärzte für das Leben e.V. bekräftigen Forderung nach generellem Verbot der Suizidbeihilfe
Münster. Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um ein Verbot der Suizidbeihilfe haben die Vorsitzenden des Vereins „Ärzte für das Leben e.V.“ (ÄfdL) noch einmal klar Position bezogen und sich gegen den vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ausgesprochen.
Pressemitteilungen 2012
PM 23.11.12: Präimplantationsdiagnostik-Debatte: Ärzte für das Leben e.V. fordert Bundesrat zum Einspruch gegen PID-Verordnung auf
Münster. Der Vorstand der Ärzte für das Leben e.V. (ÄfdL) kritisiert die kürzlich von der Bundesregierung beschlossene Verordnung zur praktischen Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID), die juristisch als eng begrenzte Ausnahme vom Embryonenschutz wenigen Risikopaaren vorbehalten bleiben soll.
PM 09.07.12: Neuer Bluttest auf Down-Syndrom: Ärzte für das Leben e.V. sehen sich im aktuellen Gutachten zur Rechtmäßigkeit des vorgeburtlichen Tests bestätigt
Münster. Der Verein ‚Ärzte für das Leben‘ sieht sich im neuen Gutachten zur Rechtmäßigkeit eines für Juli angekündigten Tests zur Feststellung eines Down-Syndroms beim ungeborenen Kind anhand einer Blutuntersuchung der Mutter bestätigt: Dieser Test zielt allein auf die Selektion behinderter Menschen und ist illegal.
PM 15.06.12: Sterbehilfe-Debatte: Ärzte für das Leben e.V. fordert generelles Verbot der Suizidbeihilfe
Münster. Der Verein ‚Ärzte für das Leben e.V.‘ lehnt den derzeitigen Referenten-Entwurf des Bundesjustizministeriums für ein ‚Gesetz zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung‘ als nicht ausreichend ab. Diese entschiedene Ablehnung ergibt sich nicht nur aus der Tatsache, dass die Bedingung der Gewerbsmäßigkeit sehr leicht zu umgehen ist, sondern vor allem aus der klaren Implikation, dass ein alleiniges Verbot der gewerbsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung die stillschweigende Akzeptanz der nicht-gewerbsmäßigen Suizidbeihilfe bedeutet.
PM 10.05.12: Ärzte für das Leben e.V. begrüßt Änderung des Personenstandrechts im Zusammenhang mit sogenannten Sternenkindern
Münster. Am Mittwoch hat das Bundeskabinett eine Änderung des Personenstandsgesetzes im Zusammenhang mit sogenannten Sternenkindern beschlossen. Demnach soll es künftig auf Antrag möglich sein, Fehlgeburten, die bei der Geburt weniger als 500 Gramm wiegen, namentlich beim Standesamt zu registrieren. Auch sollen Eltern damit die Möglichkeit bekommen, ihre Kinder ordentlich bestatten zu können. Bisher gibt es die rechtliche Regelung, dass Fehlgeburten erst ab einer Gewichtsdimension von 500 Gramm namentlich beim Standesamt auf Antrag registriert werden konnten.
Pressemitteilungen 2011
29.11.11: Stellungnahme der Ärzte für das Leben e.V.: Gesetzliche Zulassung von PID bedeutet Wiedereinstieg in eugenische Selektion
Anlässlich der erfolgten Unterzeichnung des ethisch umstrittenen Präimplantationsdiagnostik-Gesetzes durch Bundespräsident Wulff in der Folge des BGH-Urteils vom 6. Juli 2010, das nun am 8. Dezember 2011 in Kraft treten soll, stellen Ärzte für das Leben e.V. im Sinn hippokratischer Ärzte-Tradition, des jüdisch-christlichen Menschenbildes und der europäischen Aufklärung kritisch fest:
Präimplantationsdiagnostik ist keine Diagnostik, sondern eugenische Selektion. Sie zielt nicht auf Therapie, sondern einzig auf Elektion wahrscheinlich gesunder und die Tötung vermutlich behinderter Menschenembryonen. Sie bedeutet den Wiedereinstieg in Strategien der Exklusion behinderten Menschenlebens aus der menschlichen Gemeinschaft.
Zur Stellungnahme zum Präimplantationsdiagnostik-Gesetz
PM 06.06.11: Deutscher Ärztetag: Ärzte für das Leben e.V. begrüßen Klarstellung zur Suizidbeihilfe – Kritik am PID-Beschluss
München. Ärzte für das Leben e.V. begrüßen den Beschluss des Deutschen Ärztetages in Kiel, in der (Muster-)Berufsordnung (MBO) zu verankern, dass die Tötung auf Verlangen sowie der medizinisch assistierte Suizid dem Arztberuf widersprechen. Ärzte für das Leben e.V. bedauern dagegen den Beschluss des Ärztetages zur (vorerst noch) beschränkten Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID).
PM 04.05.11: Jahrestagung: Ärzte für das Leben e. V. warnen vor missverstandener Selbstbestimmung bei Abtreibung und Sterbehilfe
Bad Staffelstein. Vom 29. April bis 1. Mai 2011 fand das 16. Kooperationsseminar der Ärzte für das Leben e.V. mit der Hanns-Seidel-Stiftung im Bildungszentrum Kloster Banz bei Bad Staffelstein statt. Thema war die Rolle des Arztes in der Frage der „Selbstbestimmung“ am Anfang und Ende des Lebens. Fazit der Tagung: die Rückbesinnung auf eine Kunst verantwortlichen Lebens und Sterbens sowie auf die Freiheit ärztlicher Berufsausübung ist von existenzieller Bedeutung – für den Einzelnen wie für uns alle.
PM 18.02.11: Ärzte für das Leben e.V. kritisieren neue Bundesärztekammer-Grundsätze zur Sterbebegleitung
München. Ärzte für das Leben e.V. sind empört über den am Donnerstag vorgestellten Beschluss der Bundesärztekammer, Ärzten die Assistenz beim Suizid freizustellen und es dem einzelnen Arzt zu überlassen, nicht nur bei Abtreibung am Lebensbeginn des Menschen, sondern künftig auch am Lebensende eines Patienten an Tötungshandlungen mitzuwirken.
Pressemitteilungen 2010
16.09.10: Erklärung der Ärzte für das Leben e.V. zum „Marsch für das Leben 2010“
Mitglieder der „Ärzte für das Leben e.V.“ unterstützen mit ihrer Teilnahme am „Marsch für das Leben 2010“ am 18.09.2010 in Berlin das Anliegen des Bundesverbandes Lebensrecht e.V. und geben hierzu die folgende Erklärung ab.
Ausführliche Erklärung der Ärzte für das Leben e.V. zum „Marsch für das Leben 2010“
14.07.10: ÄfdL e.V. zum Urteil des BGH zur Nichtstrafbarkeit von PID „in einigen Fällen“
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit seinem Urteil vom 6. Juli 2010 den gesetzlichen Embryonenschutz in unserem Land aufgebrochen und damit eine neue Diskussion um die Menschenwürde provoziert: in einigen Fällen von erblichen Erkrankungen soll diese Selektionsmaßnahme vor der Einpflanzung eines in vitro gezeugten Menschenembryo mit dem geltenden Embryonenschutzgesetz vereinbar sein.
Hierzu unsere Stellungnahme ÄfdL e.V. zum Urteil des BGH zur Nichtstrafbarkeit von PID „in einigen Fällen“