2011

Hier finden Sie alle Meldungen zu den Themen des Lebensrechts aus 2011.

28.12.11 „Ein Skandal, dass nichts geschieht“

Aufforderung an die Politik zum Handeln
von Markus Reder
Der Bischof von Fulda, Heinz Josef Algermissen, sieht im Gebetstag zum Schutz des ungeborenen Lebens eine Chance, das “schreiende Unrecht der Abtreibung” ins Bewusstsein einer immer gleichgültiger werdenden Gesellschaft zu bringen und fordert die Politik zum Handeln auf.
DIE TAGESPOST 27.12.11


29.10.11, ergänzt am 09.12.11: Bundespräsident Christian Wulff unterzeichnet PID-Gesetz

Anlässlich der erfolgten Unterzeichnung des ethisch umstrittenen Präimplantationsdiagnostik-Gesetzes durch Bundespräsident Wulff, das nun am 8. Dezember 2011 in Kraft treten soll, haben Ärzte für das Leben e.V. die folgende Stellungnahme veröffentlicht.

Gesetzliche Zulassung von PID bedeutet Wiedereinstieg in eugenische Selektion
Stellungnahme der Ärzte für das Leben e.V. vom 29.11.11 zum Inkrafttreten des Präimplantationsdiagnostik-Gesetzes am 08.12.11

Ergänzend zum PID-Gesetz die folgenden Texte:

Künstliche Befruchtung
Das sagt der katholische Erwachsenen-Katechismus
Domradio 29.11.11

Embryonenschutz Ade!
Das PID-Zulassungsgesetz (PräimpG) tritt am 8. Dezember in Kraft, obwohl Verordnung und lizensierte Zentren noch nicht bestehen. Damit wird der bisherige Embryonenschutz in Deutschland ausgehebelt.
Die Bundesvorsitzenden der Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr, erklärt in einer Stellungnahme:
Der Embryonenschutz in Deutschland besteht jetzt eigentlich nur noch auf dem Papier.
PRESSEMITTEILUNG Christdemokraten für das Leben (CDL) 07.12.11

PID-Gesetz: „In höchstem Maße fraglich und rechtlich problematisch“
Der Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL), Martin Lohmann, erklärt zum Inkrafttreten des PID-Gesetzes am 8. Dezember: „Es ist in höchstem Maße fraglich und rechtlich problematisch, dass die vom Gesetzgeber beschlossene Selektion menschlichen Lebens mit Hilfe der Präimplantationsdiagnostik (PID) nunmehr in Kraft tritt.
FREIE WELT.NET 08.12.11


31.10.11: Europäischer Gerichtshof lehnt Brüstle-Stammzellenpatentantrag ab

Am 18.10.2011 lehnte der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Antrag von Prof. O. Brüstle, Bonn, auf Patentierung seiner Experimente zu Heilzwecken mittels humaner embryonaler Stammzellen ab. Brüstle hatte die Patentierung menschlicher Embryonen zu deren wirtschaftlicher Verwertung beantragt. Die menschenrechtlich interessante Begründung der Ablehnung ist hier in der Pressemitteilung und dem zugehörigen ausführlichen Urteil nachzulesen:

Zum Themenspecial auf www.stammzellen-debatte.de: Europäischer Gerichtshof lehnt Brüstle-Stammzellen-Patentantrag ab


10.10.11: Längst fällige Bioethikdebatte: Wie viel Mensch im Tier ist „zulässig“? – Hat das Embryonenschutzgesetz eine „Regelungslücke“?

Wieder einmal hinkt die Ethik dem biotechnischen „Fort-Schritt“ hinterher. 2008 hatten britische Forscher Misch-Embryonen geschaffen, die zu über 99% menschlicher, in einem Bruchteil tierischer Genese waren. Um in der Petrischale Stammzellen für Forschungszwecke zu erhalten, die nicht aus der Zerstörung von Menschenembryonen stammten, hatte man den Zellkern einer menschlichen Hautzelle in eine entkernte Rinderzelle eingebracht, die dann mittels eines elektrischen Impulses zu einem zytoplasmatischen Hybrid („Zybrid“) – als künftigem Stammzellspender – heranwuchs.

Dreieinhalb Jahre danach befasst sich jetzt der Deutsche Ethikrat in Berlin mit dem Problem solcher und ähnlicher Mischwesen: Hybriden, Cybriden und Chimären. Ende September erschien seine Stellungnahme zum Umgang mit „Mensch-Tier-Mischwesen in der Forschung“ auf 98 Seiten.

Weiter zum vollständigen Beitrag zur Ethikrat-Stellungnahme


09.10.11: Brief an den Bundespräsidenten zum PID-Gesetz

In einem persönlichen Brief vom 16.9.2011 i. A. unseres Vereins an Herrn Bundespräsident Wulff hinsichtlich der Zulassung der Präimplantationsdiagnsotik (PID) in der Bundesrepublik wird betont, dass unsere Verfassung lt. Artikel 2 GG den Menschen von seiner Zeugung an bis zu seinem natürlichen Tod schützt, was wiederholte Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts immer neu bestätigten. Das menschliche Lebensrecht besteht ohne Vorbedingungen. An dieses Rechtsprinzip hat sich sowohl die Abtreibungsregelung 1993 zumindest dem Wortlaut nach (die Abtreibung im ersten Trimenon ist als „gesetzwidrig“ benannt) wie auch das strenge Embryonenschutzgesetz von 1991 gehalten.

Weiter zum vollständigen Beitrag zum Brief an den Bundespräsidenten zur PID


28.09.11: Bündnis gegen die Widerspruchs- und Erklärungsregelung bei Organspenden gestartet

Seit längerem wird über eine Neuregelung des Transplantationsgesetzes debattiert, mit der die Zahl der Organspender in Deutschland gesteigert werden soll. Vor diesem Hintergund hat sich nun ein breites „Bündnis gegen die Widerspruchs- und Erklärungsregelung bei Organspenden“ formiert. Das Bündnis ist ein Zusammenschluss von diversen Organisationen, Arbeitsgemeinschaften, Vereinen und Einzelunterstützer, die sich gegen die geplante Änderung des Transplantationsgesetzes aussprechen. Auch die Ärzte für das Leben e.V. haben sich dem Bündnis angeschlossen.
Am 27.09.11 wurde ein „Appell zur Organspendedebatte in Deutschland“ veröffentlicht. Zudem wurde unter www.organspende-widerspruch.de die Bündniswebseite mit zahlreichen Hintergrundinfos zur Organspende-Debatte freigeschaltet.

Neues Bündnis gegen die Widerspruchs- und Erklärungsregelung bei Organspenden – Appell zur Organspende-Debatte in Deutschland
PRESSEMITTEILUNG Bündnis gegen die Widerspruchs- und Erklärungsregelung bei Organspenden 27.09.11

Appell zur Organspende-Debatte in Deutschland
Vom Bündnis gegen die Widerspruchs- und Erklärungsregelung bei Organspenden, veröffentlicht 27.09.11


25.08.11: Leserbrief zum Artikel: „Wem gehören die Embryonen?“ (Die Tagespost DT Nr. 93 vom 06.08.2011, S. 7)

Leserbrief von Dr. med. Maria Overdick-Gulden, veröffentlicht in der Tagespost am 18.08.11.


10.07.11, ergänzt am 25.07.11: Deutscher Bundestag mehrheitlich für Freigabe der Präimplantationsdiagnostik

Mit großer Mehrheit haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages am 07.07.11 in dritter Lesung eine faktisch weitgehende Zulassung der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) beschlossen. Bei den namentlichen Abstimmungen wurde der sogenannte Fraktionszwang aufgehoben, d.h. die Abgeordneten waren nur ihrem Gewissen verpflichtet. Mit dem Beschluss neigt sich nun eine jahrelange erbitterte Debatte dem Ende zu.

Ausführliche Hintergrundinfos mit umfangreichem Pressespiegel gibt es in einem Themenspecial der InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland zur Bundestagsentscheidung zur Präimplantationsdiagnsotik.

Was die neue PID-Regelung in der Praxis bedeutet und welche Auswirkungen dies auf andere Gesetze hat, können Sie in den folgenden Beiträgen nachlesen. Weitere Informationen dazu folgen in Kürze.

PID in Deutschland künftig eingeschränkt erlaubt
Die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) ist in Deutschland künftig eingeschränkt erlaubt. Im Bundestag stimmten am Donnerstag in der dritten Lesung 326 Abgeordnete in namentlicher Abstimmung für den Gesetzentwurf (17/5451) einer Parlamentariergruppe um Peter Hintze (CDU/CSU) und Ulrike Flach (FDP), der den Gentest an Embryonen zulassen will, wenn Paare eine Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder bei ihnen mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist.
MITTEILUNG Deutscher Bundestag 08.07.11
Anm.: Dort gibt es auch die Ergebnislisten der namentlichen Abstimmung

Statement von Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, zur heutigen Entscheidung des Bundestags für die begrenzte Zulassung der PID
Berlin. „Der Bundestag hat eine Entscheidung für die begrenzte Zulassung der PID getroffen. Wir Ärzte werden Verantwortung übernehmen, dass dieses Verfahren unter kontrollierten Bedingungen und nur bei vorheriger fachkundiger Beratung angewendet wird.
MITTEILUNG Bundesärztekammer 07.07.2011

Der rechtspolitische PID-Sündenfall
Das Embryonenschutzgesetz wird vom Bundesgerichtshof fragwürdig ausgelegt
Wer schaut eigentlich einmal dem Bundesgerichtshof auf die Finger, wenn es um die Präimplantationsdiagnostik (PID) geht? Denn mit einem Urteil gestern vor einem Jahr hat er den Deutschen Bundestag gezwungen, heute ein Gesetz über die PID zu lesen und zu verabschieden. Und dieses Urteil war alles andere als sattelfest und stringent gewesen. Eigentlich war es ein Skandal.
Von Rainer Beckmann
Veröfentlicht in Die Tagespost vom 07.07.11, hier mit freundlicher Genehmigung des Verfassers.

PID hat auch in Deutschland Zukunft – aber welche?
Oliver Tolmein
Nein, es kam nicht wie es kommen musste; aber es kam, wie es seit geraumer Zeit abzusehen war:
FAZ.NET Blog Biopolitik 08.07.11

Salami-Ethik
Laut dem Memorandum der Bundesärztekammer vom 25. Mai 2011 sind „durchschnittlich sieben Präimplantationsembryonen notwendig, um … wenigstens zwei nicht betroffene Embryonen für eine Übertragung zur Verfügung zu haben.“
AERZTEBLATT.DE Blog 07.07.11

Abgestufter Lebensschutz
Bundestagsvize Thierse kritisiert Zulassung der „Embryonen-Selektion“
DOMRADIO 07.07.11


08.06.11: Deutscher Ärztetag: Richtunsgweisende Beschlüsse zur Präimplantationsdiagnostik, Sterbehilfe und Suizidbeihilfe und Organspende

Beim 114. Deutschen Ärztetag in Kiel vom 31. Mai bis 3. Juni 2011 haben die Delegierten einige biopolitisch richtunsgweisende Beschlüsse gefasst. (Siehe dazu das Beschlussprotokoll und weitere Papiere zum 114. Deutschen Ärztetag.)

Nachfolgend finden Sie die Pressemitteilungen der Bundesärztekammer sowie eine Presseerklärung unseres Vereins zum PID-Beschluss und der Klarstellung zur Tötung auf Verlangen sowie dem medizinisch assistierten Suizid.

Ärztetag für eng begrenzte Zulassung der PID
Kiel. Der Deutsche Ärztetag in Kiel hat sich für eine Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in engen Grenzen und unter kontrollierten Verfahrensvoraussetzungen ausgesprochen. Die Delegierten unterstützen damit ein Memorandum zur PID, das eine gemeinsame Arbeitsgruppe des Vorstandes der Bundesärztekammer (BÄK) und des Wissenschaftlichen Beirats der BÄK erarbeitet hat.
PRESSEMITTEILUNG Bundesärztekammer 01.06.11

Ärztetag: Ärzte dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten
Kiel. „Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“ Der Deutsche Ärztetag in Kiel hat diese Neuformulierung der (Muster-)Berufsordnung (MBO) beschlossen, um Ärztinnen und Ärzten mehr Orientierung im Umgang mit sterbenden Menschen zu geben.
PRESSEMITTEILUNG Bundesärztekammer 01.06.11

Organspende: Ärztetag plädiert für Informations- und Selbstbestimmungslösung mit Erklärungspflicht
In Deutschland warten 12.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Jeden Tag sterben drei Patienten, weil nicht rechtzeitig ein passendes Organ zur Verfügung steht. Um die Zahl der Spenderorgane zu erhöhen, hat sich der 114. Deutsche Ärztetag in Kiel dafür ausgesprochen, die Information der Bevölkerung über die Möglichkeiten der Organspende und der Transplantationsmedizin zu intensivieren.
PRESSEMITTEILUNG Bundesärztekammer 01.06.11

Deutscher Ärztetag: Ärzte für das Leben e.V. begrüßen Klarstellung zur Suizidbeihilfe – Kritik am PID-Beschluss
München. Ärzte für das Leben e.V. begrüßen den Beschluss des Deutschen Ärztetages in Kiel, in der (Muster-)Berufsordnung (MBO) zu verankern, dass die Tötung auf Verlangen sowie der medizinisch assistierte Suizid dem Arztberuf widersprechen.
PRESSEMITTEILUNG Ärzte für das Leben e.V. 06.06.11


28.05.11: Kurswechsel zur Eindeutigkeit

Die Bundesärztekammer bereitet nach der herben Kritik an ihren kürzlich geänderten Grundsätzen zur ärztlichen Sterbebegleitung und dem wachsenden Widerstand diverser Landesärztekammern eine Präzisierung zur Sterbehilfe und Suizidbegleitung in ihrer Muster-Berufsordnung vor. Mehr dazu in den folgenden Beiträgen.

Ethik in der Berufsordnung: Unmissverständlich
Stüwe, Heinz
„Kurswechsel“ – das war der Begriff aus Zeitungsüberschriften zur Jahreswende 2010/2011, der eine heftige Diskussion über die Haltung der verfassten Ärzteschaft zur Sterbebegleitung ausgelöst hat.
Deutsches Ärzteblatt 2011; 108(20) 20.05.11

Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, zur geplanten Novellierung des Paragraphen 16 der (Muster)-Berufsordnung „Beistand für Sterbende“ durch den 114. Deutschen Ärztetag
Bundesärztekammer 10.05.11


21.05.11: Zwei Leserbriefe im Deutschen Ärzteblatt 2011; 108(20) vom 20.05.11 zur Präimplantationsdiagnostik

PID: Ethische Widersprüche
Leserbrief von Prof. Dr. med. Paul Cullen vom 07.03.11 zum Artikel von Gisela Klinkhammer und Dr. Eva-Richter-Kuhlmann im Deutschen Ärzteblatt vom 4. März 2011: „Ethisch weniger problematisch als eine Schwangerschaft auf Probe“
(In einem Entwurf für ein Memorandum erläutert die Bundesärztekammer, unter welchen Voraussetzungen eine PID angeboten werden kann.)

PID: Nichts zu entscheiden
Leserbrief von Dr. Raimund Renner zum selben Artikel von Gisela Klinkhammer und Dr. Eva-Richter-Kuhlmann im Deutschen Ärzteblatt vom 4. März 2011


04.05.11: Jahrestagung: Ärzte für das Leben e. V. warnen vor missverstandener Selbstbestimmung bei Abtreibung und Sterbehilfe

Vom 29. April bis 1. Mai fand das 16. Kooperationsseminar der Ärzte für das Leben e.V. mit der Hanns-Seidel-Stiftung im Bildungszentrum Kloster Banz bei Bad Staffelstein statt. Thema war die Rolle des Arztes in der Frage der „Selbstbestimmung“ am Anfang und Ende des Lebens. Fazit der Tagung: die Rückbesinnung auf eine Kunst verantwortlichen Lebens und Sterbens sowie auf die Freiheit ärztlicher Berufsausübung ist von existenzieller Bedeutung – für den Einzelnen wie für uns alle.
Mehr dazu in der ausführlichen Pressemitteilung.

Jahrestagung: Ärzte für das Leben e. V. warnen vor missverstandener Selbstbestimmung bei Abtreibung und Sterbehilfe
Pressemitteilung Ärzte für das Leben e.V. 04.05.11

Ergänzend finden Sie dazu die Vorträge zum Symposium 2011 und das Programm.


17.04.11, ergänzt am 27.04.11: Debatte zur Regelung der Präimplantationsdiagnsotik (PID)

Am Donnerstag, den 14.04.11 haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in Erster Lesung über drei fraktionsübergreifend erarbeitete Gesetzentwürfe zur Regelung der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) debattiert.
Auf der Webseite des Bundestages finden Sie einen ausführlichen Bericht mit allen zugehörigen Drucksachen.

Gegner und Befürworter der PID werben um Positionen
MITTEILUNG Deutscher Bundestag 14.04.11

PDF Plenarprotokoll der 105. Sitzung im Deutschen Bundestag am 14.04.11
Dort Tagesordnungspunkt 3 zur Präimplantationsdiagnostik (PID) sowie Anlage 3, zu Protokoll gegebene Reden (PDF-Format)

Ergänzend dazu vier Beiträge:

Bemerkenswerte Beiträge zur PID-Debatte bringt „Die Tagespost“ (Naumann-Verlag, Würzburg) in den Ausgaben vom 12. und 16.4.2011.
Frau Overdick-Gulden gibt dazu eine Zusammenfassung dreier Artikel.

PDF „Die Last der Selektion trägt die Frau“
Befürworter der Präimplantationsdiagnostik (PID) heben gerne hervor, die PID sei „menschen-“ und besonders „frauenfreundlich“, weil sie Frauen die Abtreibung eines behinderten Kindes ersparen könne. Der folgende Beitrag zeigt nicht nur, dass diese Behauptung falsch ist, er fragt auch nach den Gründen für eine derartige „Instrumentalisierung der Verletzlichkeit der Frau“.
Von Prof. Dr. med. Christoph von Ritter PhD
LebensForum, Zeitschrift der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Nr. 97, 1/2011, April 2011

Anm.: In der Lebensforum-Ausgabe Nr. 97 finden Sie weitere lesenswerte Artikel zur PID.

Interview Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz „Mit Präimplantationsdiagnostik würde eine Grenze überschritten“
Klinkhammer, Gisela; Jachertz, Norbert
Kurz vor der ersten Lesung im Bundestag nimmt der Freiburger Erzbischof Stellung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) und zu weiteren ethischen Fragen wie der ärztlichen Beihilfe zum Suizid.
Deutsches Ärzteblatt 2011; 108(15) 15.04.11


28.03.11: Endgültiges Programm 16. Kooperations-Seminar Mai 2011 abrufbar

Vom 29. April – 01. Mai 2011 findet das 16. Kooperationsseminar der Ärzte für das Leben mit der Hanns-Seidl-Stifung in Kloster Banz statt.
Thema: „Die Frage nach der ‚Selbstbestimmung‘ am Anfang und am Ende des Lebens und die Rolle des Arztes“

Ausführliches Programm und weitere Details…


25.03.11: Deutsche Hospiz- und PalliativStiftung gegründet

Für ein menschenwürdiges Sterben engagieren sich tagtäglich 80.000 Ehrenamtliche und zahlreiche hauptamtliche Mitarbeiter/innen der Hospiz- und Palliativarbeit. Etwa 1000 Hospizvereine und Palliativeinrichtungen sind bislang im Deutschen Hospiz- und PalliativVerband zusammengeschlossen. Dieser Ausdruck des solidarischen Miteinander soll weiter bewusst gemacht werden über die jetzt gegründete Hospiz- und PalliativStiftung. Ihr Schwerpunkt ist der Aufbau und Betrieb der deutschen Hospiz- und PalliativAkademie, die sich als Basis für fundierte Informationsarbeit, für Fortbildung und Qualifizierung aller so Tätigen sowie als Ergänzung zu bestehenden regionalen Akademien versteht.

Ausführliche Informationen bei der Deutschen Hospiz- und PalliativStiftung

Zum Thema interessant:

Der Einsatz von Morphium: Zwischen Pflicht und Strafe
Zenz, Michael
Morphin dient zur Schmerztherapie, nicht zum Sterben. Wenn Morphin dagegen ohne Indikation in der Sterbephase eingesetzt wird, ist es keine Sterbebegleitung, sondern Tötung.
Deutsches Ärzteblatt 2011; 108(12) 25.03.11


23.03.11: Bundesärztekammer legt Forschungsbericht „Medizin und Nationalsozialismus“ vor

BÄK legt Forschungsbericht „Medizin und Nationalsozialismus“ vor
Gedenkstunde in Berlin für die Opfer der während des Nationalsozialismus von Ärzten begangenen Verbrechen
PRESSEMITTEILUNG Bundesärztekammer 23.03.11

Ärzte im Nationalsozialismus
BMG, BÄK und KBV verleihen Forschungspreis für historische Aufarbeitung
Berlin – Bei jungen Ärztinnen und Ärzten Interesse für das Thema Medizin und Nationalsozialismus wecken – das ist eines der Hauptziele des Forschungspreises zur Rolle der Ärzteschaft in der Zeit des Nationalsozialismus.
Gemeinsame PRESSEMITTEILUNG des Bundesministeriums für Gesundheit BMG, der Bundesärztekammer und der KBV, 23.03.2011

Mediziner im Nationalsozialismus: Jeder zweite Arzt war Mitglied in Hitlers Partei
Von Rainer Woratschka
Die Ärzteschaft will die Vergangenheit des eigenen Berufsstandes vor 1945 weiter erforschen lassen – und vor allem auch die Kontinuitäten, die es bis in die Nachkriegszeit hinein gegeben hat.
TAGESSPIEGEL 24.03.11

Kurzkommentar von Dr. Maria Overdick-Gulden:

Der Forderung von Herrn Prof. Hoppe ist nichts hinzuzufügen. So fasste Hippokrates seine berufliche Selbstbestimmung auf. Doch auch wir sind Kinder unserer Zeit mit ihren Trends zu einer „Kultur des Todes“, in welcher die Tötung von Menschen durch Bioexperten mit Spezialkenntnis für die Phase vorgeburtlichen Lebens sowie durch Suizidhelfer zur „Wohltat“ und zur „sozialen Dienstleistung“ umdefiniert werden soll. Wie werden unsere Nachfahren urteilen?


13.03.11 Grundsatzentscheidung beim Europäischen Gerichtshof zur Patentierung humaner embryonaler Stammzellen

In seinem Schlussantrag zu einer Grundsatzentscheidung beim Europäischen Gerichtshof zur Patentierung humaner embryonaler Stammzellen gibt der Generalanwalt Yves Bot eine richtungsweisende Definition des „Embryo“ ab. Mehr dazu in der Pressemitteilung des Gerichtshofes und dem Schlussantrag.

Nach Ansicht von Generalanwalt Yves Bot sind Zellen, die die Fähigkeit in sich tragen, sich zu einem vollständigen Menschen zu entwickeln (totipotente Zellen) rechtlich als menschliche Embryonen zu bewerten und müssen daher von der Patentierung ausgeschlossen werden
Ein Verfahren, das andere embryonale Stammzellen (sogenannte pluripotente Zellen) verwendet, darf ebenfalls nicht patentiert werden, wenn es die vorherige Zerstörung oder Schädigung des Embryos erfordert
PRESSEMITTEILUNG Nr. 18/11 Gerichtshof der Europäischen Union, 10.03.11 (PDF-Format)

Schlussanträge des Generalanwalts Yves Bot vom 10. März 2011
Rechtssache C-34/10 Oliver Brüstle gegen Greenpeace e. V.


18.02.11: Überarbeitete Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung

Am 17.02.11 hat die Bundesärztekammer ihre überarbeiteten „Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung“ vorgestellt. Nachfolgend finden Sie die Pressemitteilung der BÄK, die Stellungnahme sowie unsere Presseerklärung dazu.

Mitwirkung an der Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe
BÄK stellt überarbeitete Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung vor
PRESSEMITTEILUNG Bundesärztekammer 17.02.11

PDF Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung
Veröffentlicht am 17.02.11

Ärzte für das Leben e.V. kritisieren neue Bundesärztekammer-Grundsätze zur Sterbebegleitung
(München). Ärzte für das Leben e. V. sind empört über den am Donnerstag vorgestellten Beschluss der Bundesärztekammer, Ärzten die Assistenz beim Suizid freizustellen und es dem einzelnen Arzt zu überlassen, nicht nur bei Abtreibung am Lebensbeginn des Menschen, sondern künftig auch am Lebensende eines Patienten an Tötungshandlungen mitzuwirken.
PRESSEMITTEILUNG Ärzte für das Leben e.V. 18.02.11


15.02.11: Erklärung der Ärzte für das Leben e.V. zur sog. PID und zur ärztlichen Beihilfe zum Suizid

Der Vorstand der Ärzte für das Leben e. V. hat auf seiner Klausurtagung vom 5./6. 2. 2011 seine grundsätzliche Ablehnung der sog. PID aus dem Jahre 2001 (www.aerzte-fuer-das-leben.de) bekräftigt. Bei der sog. PID handelt es sich ihrem Wesen nach keineswegs um eine sehr frühe Art von Diagnostik im Sinne des ärztlichen Heilungsauftrags. Stattdessen werden menschliche Embryonen/Individuen vor ihrer Einnistung in die Gebärmutter ausgesondert.

Die jüngst bekannt gewordenen Instrumentalisierung wissenschaftlicher Spitzenorganisationen (z.B. Leopoldina – Nationale Akademie der Technikwissenschaften und der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften) zur Durchsetzung dieses Selektionsverfahrens aus politischem Interesse wird missbilligt.

Der Vorstand hat ferner seine Empörung über den Beschluss der Bundesärztekammer zum Ausdruck gebracht, ärztliches Handeln durch Beihilfe zu Suizidhandlungen herabzuwürdigen und Ärzten damit auch am Lebensende von Patienten Tötungshandlungen aufzubürden, die dem ärztlichen Ethos widersprechen und mit einer 2000-jährigen hippokratischen Tradition brechen.

Prof. Dr. med. Ingolf Schmid-Tannwald
1. Vorsitzender

Prof. Dr. med. Paul Cullen
2. Vorsitzender

Dr. med. Karl Renner
Geschäftsführer


08.01.11, ergänzt 18.02.11: Zur Diskussion um die Präimplantationsdiagnostik PID

PDF Präimplantationsdiagnostik (PID): Ist die PID ethisch vertretbar und rechtlich zu billigen, um den Wunsch nach gesunden Kindern zu erfüllen?
Von Prof. Dr. Ulrich Eibach / Bonn
Februar 2011, 14 Seiten

Strikt dagegen
Der erste parteiübergreifende Gesetzentwurf für ein PID-Verbot
DOMRADIO 08.02.11

Der Preis für die Empfängnis eines Kindes
Philosoph Spaemann zur PID
DOMRADIO 27.01.11

PDF Zur Diskussion um PID
von Prof. Dr. med. Josef Wisser, Klinik für Geburtshilfe, UniversitätsSpital Zürich
Veröffentlicht 20.11.10 auf diesen Seiten.

Siehe dazu ergänzend auch:

PDF Chaos in the embryo
David H Ledbetter
The chromosomes of human embryos seem to be more unstable than previously thought. An analysis of embryos derived from in vitro fertilization reveals high rates of structural abnormalities (pages 577–583).
Nature Medicine 15, 490 – 491 (2009), doi:10.1038/nm0509-490

Die kleinen Unterschiede: 1.000 Genome-Projekt veröffentlicht Analyse der abgeschlossenen Pilotphase
Kleine genetische Unterschiede zwischen einzelnen Personen helfen zu erklären, warum einige Menschen eher an Krankheiten wie Diabetes oder Krebs erkranken können als andere. Bislang war die Aufdeckung von Krankheitsursachen nur möglich, indem mehrere Millionen genetischer Unterschiede in Tausenden von Patienten abgefragt und gegen die Normalpopulation verglichen wurden.
PRESSEMITTEILUNG Max-Planck-Institut für molekulare Genetik 27.10.10

(Entre nous: Man geht jetzt davon aus, „dass jeder Mensch 250-300 genetische Abweichungen trägt … und etwa 50-100 genetische Variationen, die mit verschiedenen Erbkrankheiten assoziiert sind“)

PDF Präimplantationsdiagnostik – die stille Selektion
von Prof. Dr. med. Paul Cullen, 2. Vorsitzender des Vereins ÄfdL e.V.
Facharzt für Innere Medizin und Laboratoriumsmedizin, Klinischer Chemiker
Veröffentlicht 08.01.11 auf diesen Seiten.

Siehe dazu: Stellungnahme der ÄfdL e.V. zur PID von 2001

Zur Debatte über die Regelung der Präimplantationsdiagnostik haben wir einige weitere neue Beitrage zusammengestellt.

Weiter zu den Beiträgen zur PID-Debatte…


09.01.11: Debatte um den „ärztlich assistierten Suizid“: Der Arzt – nicht mehr dem Leben verpflichtet?

Man traut seinen Augen nicht: Professor Hoppe, der noch amtierende Bundesärztekammerpräsident scheint sich dem Zeitgeist zu beugen; es fragt sich, ob aus Sinneswandel heraus oder aus Resignation. Nach dem bisher geltenden beruflichen Standesrecht war es dem Arzt untersagt, Suizidbeihilfe zu leisten. Dieses Verbot der ärztlichen Beihilfe bei der freiverantwortlichen Selbsttötung von Schwerkranken soll gelockert werden, so
Hoppe in einem Interview mit „Welt Online“ vom 28.12.2010
Der Chef des Marburger Bundes Rudolf Henke widerspricht umgehend. Siehe dazu den Beitrag: Dürfen Ärzte beim Suizid helfen?, WELT Online 31.12.10

Scharfen Protest gegen solche Lockerungen des Berufsrechts erheben die Palliativmediziner Prof. Christoph Student und der Jurist Thomas Klie.
Siehe dazu den Artikel: Schweizer Verhältnisse? Professoren warnen vor Lockerung der Suizidbeihilfe vom 04.01.11

Professor Dr. med. Axel W. Bauer spricht vom „Konkurs des ärztlichen Ethos“. Er warnt in einem Beitrag der „Tagespost“ vom 04.01.2011 (S. 2) sowohl bei einer „begrenzten“ Zulassung der PID in „spezialisierten Zentren“ wie auch bei der medizinischen Assistenz beim Suizid vor der heute obligatorischen Einschaltung des „geradezu unvermeidlichen Feigenblatts einer ‚Ethikkommission'“. Solches Handeln noch „hippokratisch“ zu nennen, wäre Etikettenschwindel.


Weitere Meldungen:

Alle Meldungen weiterer Jahre finden Sie im Archiv.