2018

Hier finden Sie aktuelle Meldungen für 2018 zu den Themen des Lebensrechts.

28.12.18: Gestiegene Zahlen: Bayerische Ethikkommission für PID entschied 2018 über 247 Anträge

Die Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik (PID) hat 2018 über deutlich mehr Anträge entschieden als 2017. Konkret entschied die Ethikkommission über 247 Anträge – im Vorjahr waren es 155 Anträge. Das entspricht einer Steigerung um knapp 63 Prozent. 218 Anträge wurden zustimmend bewertet, 29 abgelehnt. Diese Zahlen teilte das Bayerische Gesundheitsministerium am 22.12.18 in einer Presseaussendung mit.

Mehr zu den aktuellen Zahlen der Bayerischen PID-Ethikkommission 2018


27.12.18: Bundesärztekammer und Zentrale Ethikkommission veröffentlichen aktualisierte Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Bild BÄK-Hinweise und Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen im ärztlichen AlltagDie Bundesärztekammer (BÄK) und die Zentrale Ethikkommission bei der Bundesärztekammer (ZEKO) haben am 21.12.18. ihre aktualisierten „Hinweise und Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen im ärztlichen Alltag“ veröffentlicht.

Diese sollen Ärzten, aber auch Patienten, eine grundlegende Orientierung im Umgang mit vorsorglichen Willensbekundungen geben und berücksichtigen insbesondere die aktuelle Rechtsprechung. Zudem werden die zugrundeliegenden Rechtsvorschriften verständlich dargestellt.

Mehr zu den aktualisierten Hinweisen und Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen


25.12.18: BGH-Urteil über wirksame Patientenverfügung zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

BGH-EingangDer u.a. für Betreuungssachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich erneut mit den Anforderungen befasst, die eine Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen erfüllen muss.

Konkret darf nun nach dem Urteil eine Frau im Wachkoma, über deren Patientenverfügung jahrelang vor Gericht gestritten wurde, sterben (Az.: XII ZB 107/18). Die BGH-Richter wiesen eine Beschwerde ihres Mannes gegen eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Landshut ab, wie das Gericht am 14.12.18 mitteilte.

Mit dem Urteil setzte sich in letzter Instanz der Sohn der Frau durch. Er war im Gegensatz zum Ehemann der Frau davon überzeugt, dass seine Mutter ein Ende der künstlichen Ernährung und Flüssigkeitszufuhr gewollt hätte.

Der Bundesgerichtshof fällte mit der Entscheidung ein Urteil von grundsäzlicher Bedeutung.

Mehr zum BGH-Urteil zur Wirksamkeit einer Patientenverfügung auf www.sterbehilfe-debatte.de


23.12.18: Paragraf 219a: Welche Informationsdefizite?

Der folgende Beitrag aus den Reihen der ÄfdL erschien als Leserbrief in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, 20.12.18, S. 25 zur Debatte um Paragraf 219a.

Zum Leserbrief „Paragraf 219a: Welche Informationsdefizite?“


20.12.18: Zum Tod von Robert Spaemann

Am 10. Dezember 2018 verstarb nach langer Krankheit im Alter von 91 Jahren der bedeutende Philosoph und Ethiker Prof. Robert Spaemann, geb. 1927 in Berlin. In vielen Veröffentlichungen setzte sich Spaemann für den Schutz des menschlichen Lebens von seinem Beginn bis zum natürlichen Tod ein.

Nachfolgend finden Sie ein paar ausgewählte Nachrufe zum Tod von Prof. Robert Spaemann

Nachruf des Bundesverband Lebensrecht (PDF-Format)

Den Stimmlosen eine Stimme geben. Ad memoriam Robert Spaemann
Von Manfred Spieker
CNA Deutsch 19.12.18

Ein katholischer Intellektueller mit ungeheurer Wirkung
Zum Tod des Philosophen Robert Spaemann
Der Philosoph Robert Spaemann sei einer der entschiedensten Verteidiger der Unteilbarkeit der Menschenwürde gewesen, so sein Schüler Walter Schweidler. Spaemann habe wie kaum ein anderer die Gabe gehabt, sich verständlich und überzeugend auszudrücken, sagte Schweidler im DLF.
Walter Schweidler im Gespräch mit Susanne Fritz
DEUTSCHLANDFUNK 12.12.18

Der Philosoph Robert Spaemann ist tot
„Gott kann ich denken“: Der Philosoph Robert Spaemann beschäftigte sich in seinen Werken immer wieder mit den Themen Glauben und Vernunft. Nun ist er im Alter von 91 Jahren gestorben.
SPIEGEL Online 11.12.18

Einer, der sich der Welt nicht anpasste
Zum Tod von Robert Spaemann
Egal ob Atomkraft oder Tierversuche: Der Philosoph Robert Spaemann war ein rebellischer Konservativer, der nicht an sich halten konnte, wenn die Wunden und Widersprüche der Moderne sichtbar wurden.
Von Matthias Drobinski
SUEDDEUTSCHE 11.12.18


13.12.18, ergänzt am 15.12.18: Bundestags-/Bundesrats-Debatte zu § 219a StGB und lesenswerte Themen-Beiträge

Illustration zur Debatte um §219a Werbeverbot für SchwangerschaftsabbruchIn die Diskussion um eine Aufhebung des Werbeverbot für Abtreibung (§ 219a StGB) kommt wieder Bewegung.

Konkret stand das Thema Abtreibung am 13.12.18 gleich zweimal auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Einmal ging es in einer „Aktuellen Stunde“ um das Thema „Forderung der Jungsozialisten nach Abschaffung des Paragrafen 218 des Strafgesetzbuches – Abtreibung bis zum neunten Monaten“.

Am Abend sollte dann über einen FDP-Antrag mit dem Titel „§ 219a StGB unverzüglich streichen – Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zulassen“ (Durcksache 19/6425) beraten und namentlich abgestimmt werden. Die Abstimung wurde jedoch mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gekippt

Einen Tag später, am 14.12.18 ging es im Bundesrat um einen Antrag der Länder Berlin, Hamburg, Thüringen, Brandenburg und Bremen, die darin für eine Aufhebung von § 219a StGB plädieren. Der Antrag wurde zur Fortsetzung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.

Am Abend des 12.12.18 haben zuvor SPD und CDU/CSU einen Kompromiss beim Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche verkündet. Hierzu soll im Januar nun ein Gesetzesvorschlag folgen.

Schließlich gab es in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung noch ein lesenswertes Streitgespäch zwischen der Abtreibungsärztin Kristina Hänel und dem Vorsitzenden der Ärzte für das Leben e.V., Prof. Dr. med. Paul Cullen.

» Mehr im Themenspecial zur Debatte um ein Werbeverbot für Abtreibung


10.12.18: Jahresbericht 2017/2018 der Kontrollkommissionen zur Prüfung der Transplantationsprogramme veröffentlicht

Bild Jahresbericht 2017/2018 der Prüfungskommission und Überwachungskommission zur Prüfung der TransplantationsprogrammeAm 06.12.18 haben die für die Prüfung der Transplantationszentren in Deutschland zuständigen Kontrollgremien ihren Jahresbericht 2017/2018 vorgelegt. Darin zogen sie eine positive Bilanz ihrer Arbeit.

Bei genauerem Hinsehen gab es aber erneut Schatten vor dem Hintergrund der vorangangenen Transplantationsskandale. Konkret gab es in zwei Universitätskliniken systematische Unregelmäßigkeiten, über die u.a. die Staatsanwaltschaft informiert wurden.

Mehr zum Jahresbericht 2017/2018 zur Prüfung der Transplanationsprogramme auf www.organspende-widerspruch.de


07.12.18: DHPV-Bilanz zu drei Jahren Hospiz- und Palliativgesetz: Meilenstein mit Luft nach oben

Am 8. Dezember 2015 trat das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (HPG) in Kraft. Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) zieht nach drei Jahren nun eine positive Bilanz.

„Das Hospiz- und Palliativgesetz schafft verlässliche Rahmenbedingungen und ist ein bedeutender Meilenstein auf dem Weg zu einer bedarfsgerechten Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen“, erklärte Professor Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des DHPV, in einer Presseaussendung vom 06.12.18.

» Mehr zur DHPV-Bilanz zu drei Jahren Hospiz- und Palliativgesetz auf sterbehilfe-debatte.de


03.12.18: BVL-Kampagnenseite zu § 219a StGB gestartet: „Wir fordern sachliche Auseinandersetzung statt Ideologie.“

Banner BVL-Kampagnenseite zu § 219a StGBDer Bundesverband Lebensrecht (BVL) hat am 22.11.18 offiziell die neue Internetseite www.keine-werbung-fuer-abtreibung.de gestartet. Mit der Informationskampagne unterstützt der BVL den Erhalt des § 219a StGB.

» Mehr zum Start der BVL-Kampagnenseite www.keine-werbung-fuer-abtreibung.de


01.12.18: Deutscher Bundestag debattierte FDP-Antrag zu neuen Ver­fahren in der Gen­therapie

Am 29.11.18 hat der Deutsche Bundestag zu nächtlicher Stunde in erster Lesung einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Technologischen Fortschritt nicht aufhalten – Neue Verfahren in der Gentherapie einsetzen“ (Drucksache 19/5996) debattiert. Darin geht es auch um das Genmanipulationswerkzeug CRISPR/Cas. Die FDP fordert die Bundesregierung unter anderem auf, die Chancen vor den Risiken in der Entwicklung der Humangenetik zu sehen. Dies ist besonders brisant vor dem Hintergrund der aktuellen Meldungen aus China zur Geburt von Zwillingsmädchen, deren Erbgut zuvor genmanipuliert worden sei.

Der Antrag wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen.

» Mehr auf der Webseite des Deutschen Bundestages: „FDP-Antrag zu neuen Ver­fahren in der Gen­therapie erör­tert“ inkl. zugehöriger Dokumente und Reden


29.11.18: Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag zur Organspende und Einführung der Widerspruchslösung

Illustration zur Debatte um Einführung der Widerspruchslösung bei OrganspendenAm 28.11.18 gab es im Deutschen Bundestag eine erste Orientierungsdebatte über mögliche gesetzliche Änderungen zur Steigerung der Organspendezahlen in Deutschland. In der zweieinhalbstündigen ergebnisoffenen Debatte ging es um die Frage, „wie in der Bevölkerung mehr Menschen dazu gebracht werden können, sich nach ihrem Tod als Organspender zur Verfügung zu stellen und damit Leben zu retten.“

Dabei kamen 38 Abgeordnete für jeweils vier Minuten zu Wort. Zuvor wurde der Fraktionszwang aufgehoben. Insgesamt überwog bei den Abgeordneten die Skepsis gegenüber der Einführung der Widerspruchslösung.

» Mehr zur Bundestagsdebatte über Organspende und Widerspruchsregelung auf www.organspende-widerspruch.de


PM 28.11.18: Ärzte für das Leben e.V.: Erste gen-editierte Menschen geboren: Kritik der Medien und vieler Wissenschaftler nicht glaubwürdig

Logo Ärzte für das Leben e.V.Laut diversen Medienberichten wurden in China Zwillingsmädchen geboren, deren Erbsubstanz mittels der sogenannten „Genschere“ angeblich geändert worden war. Da diese Veränderung auch die Keimbahn dieser Kinder erfasst, werden diese Genveränderungen von Ihren Kindern und Kindeskindern geerbt. Es ist die erste solche Manipulation bei geborenen Menschen weltweit.

» Mehr in der ÄfdL-Pressemitteilung zur Geburt der ersten gen-editierten Menschen


27.11.18: Angeblich erste genmanipulierte Zwillinge in China geboren – Deutscher Ethikrat verurteilte die Anwendung von Keimbahneingriffen als ethisch nicht vertretbar

In China sind laut diversen Medienberichten vom 26.11.18 zwei mittels Keimbahneingriffs genetisch veränderte Mädchen geboren worden. Bei den Kindern soll es sich um Zwillinge handeln, die im Embryonalstadium mit der Genschere Crispr/Cas9 behandelt wurden. Ziel des Eingriffs war die Veränderung eines Gens für einen Rezeptor im Immunsystem, die Schutz vor einer HIV-Infektionen verleihen kann.

Der Deutsche Ethikrat verurteilte die Versuche. Ärzte für das Leben e.V. sehen die Kritik der Medien und vieler Wissenschaftler als nicht glaubwürdig.

Mehr zur angeblichen Geburt der ersten genmanipulierten Zwillinge in China


22.11.18: Herbsttagung Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen: Inklusion Behinderter muss vor der Geburt eines Menschen beginnen – TCLG fordert ein bedingungsloses Ja zum menschlichen Leben

Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen (TCLG)Am 17.11.18 kam in Kassel das Netzwerk „Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen“ (TCLG) zu seiner Herbsttagung zusammen. Dabei befassten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter anderem auch mit den Schwangeren-Bluttests zur Bestimmung genetischer Merkmale des ungeborenen Kindes.

Der Vorstand des TCLG lehnt diese Schwangeren-Bluttests ab, solange und soweit sie wie eine „Rasterfahndung“ ganz offenbar nur dem Zweck dienen, mögliche Behinderungen eines ungeborenen Kindes aufzuspüren. Die Statistik bestätige, dass eine solche Diagnose im Regelfall zur Tötung des ungeborenen Kindes führe.

» Zum Bericht über die TCLG-Herbsttagung 2018


17.11.18: Wachsender Widerstand gegen Widerspruchslösung bei Organspenden

Illustration zur Debatte um Einführung der Widerspruchslösung bei OrganspendenIm Deutschen Bundestag gibt es Widerstand gegen die geplante Einführung der Widerspruchslösung. Medienberichten zufolge arbeitet eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten an einen Antrag gegen die geplante Widerspruchsregelung. Nach Einschätzung von einem der Initiatoren des Antrages ist gegenwärtig etwa ein Drittel der Abgeordneten gegen eine Widerspruchslösung, ein Drittel dafür und die Übrigen unentschieden. Mehr dazu in den nachstehenden Berichten.

Organspende: Widerstand gegen Widerspruchslösung
Berlin – Im Bundestag formiert sich Widerstand gegen die Pläne von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bei der Organspende wegen geringer Spenderzahlen eine Widerspruchslösung einzuführen.
AERZTEBLATT.DE 25.10.18

Organspende: Bundestags-Abgeordnete gegen Widerspruchslösung
In der Debatte über die Widerspruchslösung bei der Organspende formiert sich eine weitere Bundestags-Initiative.
Ärzte Zeitung, 25.10.18

Organspende-Diskussion: Fraktionsübergreifender Gegenwind für Jens Spahn
Gegen den Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, alle Bürgerinnen und Bürger zu Organspendern zu machen, es sei denn, sie widersprechen aktiv, formiert sich im Bundestag fraktionsübergreifend Widerstand. Ein Argument: Eine solche Vorgehensweise widerspreche der deutschen Verfassung.
Von Mathias von Lieben
DEUTSCHLANDFUNK 25.10.18


14.11.18: Lesenswerter Beitrag zur Debatte um Widerspruchslösung: „Sterben und sterben lassen“

Am 09.11.18 hat der Jurist Thomas Fischer unter der Überschrift „Sterben und sterben lassen“ auf Spiegel Online einen sehr lesenswerten kritischen Beitrag zur Debatte um die Einführung der Widerspruchslösung bei Organspende veröffentlicht. Fischer war Vorsitzender Richter am 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, ist Autor des Standard-Kommentars zum Strafgesetzbuch und Verfasser zahlreicher Kolumnen, in denen er sich mit Fragen des Strafrechts beschäftigt.

In seinem Beitrag übt er ausführlich begründete und scharf pointierte Kritik an dem Vorstoß von Gesundheitsminister Jens Spahn. Mehr unter dem folgenden Link:

Sterben und sterben lassen
Geht es nach Jens Spahn, sollen jedem nach dem Tod Organe entnommen werden dürfen, wenn er nicht zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen hat. Das ist absurd, totalitär-paternalistisch und dazu unehrlich.
Eine Kolumne von Thomas Fischer
SPIEGEL Online 09.11.18


10.11.18: „Orientierung für eine ethische Urteilsbildung“: EKD veröffentlicht Beitrag zur Debatte um Nicht-invasive Pränataldiagnostik

EKD Evangelische Kirche in DeutschlandDie Kammer für Öffentliche Verantwortung der Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) unter dem Vorsitz von Reiner Anselm hat am 02.11.18 den Text „Nichtinvasive Pränataldiagnostik – Ein evangelischer Beitrag zur ethischen Urteilsbildung und zur politischen Gestaltung“ veröffentlicht. In dem 44-seitigen Papier spricht sich die EKD dafür aus, Maßnahmen der Nicht-invasiven Pränataldiagnostik bei Risikoschwangerschaften umfassend in die gesellschaftliche Verantwortung einzubetten.

Dazu plädiert die EKD dafür, diese Form der Pränataldiagnostik künftig in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen. Zugleich soll das Angebot einer umfassenden ethischen und psychosozialen Beratung als Bestandteil der gemeinschaftlich finanzierten Mutterschaftsvorsorge vorgesehen werden. So soll Schwangeren ermöglicht werden, eine eigenständige, abgewogene Entscheidung treffen zu können, unabhängig von finanziellen Erwägungen oder medizinischen Risiken. Die Kosten einer solchen Beratung, die die besondere Verantwortung der Gesellschaft für den Lebensschutz zum Ausdruck bringen soll, seien ebenfalls von der Gesetzlichen Krankenversicherung zu tragen.

» Mehr zum EKD-Text „Nichtinvasive Pränataldiagnostik – Ein evangelischer Beitrag zur ethischen Urteilsbildung und zur politischen Gestaltung“ und der Kritik des Bundesverbandes Lebensrecht.


04.11.18: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende

Das Bundeskabinett hat am 31. Oktober 2018 dem Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO)“ zugestimmt.

Künftig soll es u.a. mehr Zeit und Geld für die Kliniken bei der Organspende geben und die Befugnisse der Transplantationsbeauftragten ausgeweitet werden. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig und soll voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2019 in Kraft treten.

» Mehr zum beschlossenen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende auf www.organspende-widerspruch.de


02.11.18: Kurzfassung der IMEW-Studie „Partizipation in technisch-gesellschaftlichen Innovationsprozessen mit fragmentierter Verantwortung am Beispiel der nicht-invasiven Pränataldiagnostik“ veröffentlicht

Ende Oktober hat das IMEW Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft gemeinnützigeGmbH eine Kurzfassung der Studie: „Partizipation in technisch-gesellschaftlichen Innovationsprozessen mit fragmentierter Verantwortung am Beispiel der nicht-invasiven Pränataldiagnostik“ veröffentlicht. Dies teilte das IMEW in seinem aktuellen Newsletter vom 02.11.18 mit. Die Neuerscheinung enthält wichtige Hinweise für die Debatte, die derzeit um die nicht-invasive Pränataldiagnostik (NIPD) geführt wird.

Mehr zur Kurzfassung der IMEW-Studie zur nicht-invasiven Pränataldiagnostik


29.10.18: Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK) gegen Widerspruchslösung bei Organspenden

Der Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e.V. (VLK) hat sich in einem aktuellen Positionspapier deutlich gegen die Widerspruchslösung bei Organspenden ausgesprochen. Dies teilte der VLK in einer Presseaussendung vom 29.10.18 mit.

Die Widerspruchslösung widerspreche dem Selbstverständnis von freien Bürgern, über so gravierende Entscheidungen selbst bestimmen zu können. Statt dessen stehe zu befürchten, dass sie bei vielen Menschen das restliche Vertrauen in die Transplantationsmedizin zerstöre. Ob die Widerspruchslösung überhaupt zu höherem Organspendeaufkommen führen wird oder sogar gegenteilige Effekte haben könnte, sei eine offene Frage.

Darüber hinaus fürchten die Verbandsvertreter Prof. Dr. Gundolf Gubernatis, Transplantationsbeauftragter des VLK, und VLK-Präsident Prof. Dr. Hans-Fred Weiser langfristig eine Reihe negativer Folgen. Statt über die Widerspruchslösung sollte über „alternative Konzepte mit positiven Anreizen und positiver Motivation für die Organspende“ diskutiert werden.

» Mehr zum Positionspapier des VLK beim Bündnis gegen die Widerpruchs- und Erklärungsregelung bei Organspenden


27.10.18: Niederlande: Weniger Fälle aktiver Sterbehilfe – Gesten können für aktive Sterbehilfe ausreichen

Flagge NiederlandeErstmals seit 15 Jahren ist die Fallzahl aktiver Sterbehilfe in den Niederlanden bezogen auf die ersten neun Monate gesunken, konkret um acht Prozent gegenüber dem gleichen Zeitraum 2017. Gleichwohl waren dies 4.575 Fälle. Dies berichtete das Deutsche Ärzteblatt online am 16.10.18

» Zum Ausführlichen Ärzteblatt-Bericht zu den Sterbehilfe-Zahlen in den Niederlande

Am 27.10.18 berichtete katholisch.de, dass jetzt in den Niederlanden in bestimmten Fällen als Zustimmung auch kleine Gesten ausreichen sollen. Das habe die Staatsanwaltschaft im ostniederländischen Arnheim anhand eines konkreten Falls entschieden.

» Mehr im Bericht auf katholisch.de


25.10.18: Delegation des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag informiert sich über Organspendeverfahren in Spanien und Dänemark

Eine Delegation des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages informiert sich vom 30. Oktober bis zum 1. November 2018 über Organspendeverfahren in zwei anderen Ländern.

Unter der Leitung des Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses, Erwin Rüddel (CDU), reisen die Abgeordneten Hilde Mattheis (SPD), Nicole Westig (FDP), Harald Weinberg (DIE LINKE.) und Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zunächst nach Spanien und dann weiter nach Dänemark, um sich über die in dem jeweiligen Land geltenden Organspendeverfahren zu informieren. Dies teilte die Pressestelle des Deutschen Bundestages am 25.10.18 mit.

Ergänzend gibt es seit kurzem drei lesenswerte Dokumente des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zur Organspende.

» Mehr zur Delegationsreise zu Organspendeverfahren in Spanien und Dänemark und zu den Texten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zur Organspende


20.10.18: Deutscher Bundestag: Aussprache zum Straftatbestand der Werbung für Schwangerschaftsabbruch

Illustration zur Debatte um §219a Werbeverbot für SchwangerschaftsabbruchBündnis 90/Die Grünen, Die Linke und die FDP machen sich für eine Abschaffung beziehungsweise die Einschränkung des Straftatbestands der „Werbung für den Schwangerschaftsabbruch“ stark. Über die drei Gesetzentwürfe der Fraktionen hat der Bundestag am Donnerstag, 18. Oktober 2018, beraten. Dies teilte der Deutsche Bundestag am selben Tag mit.

» Mehr dazu inkl. aller Drucksachen und dem lesenswerten Plenarprotokoll in der Mitteilung des Bundestages zur Aussprache zum Straftatbestand der Werbung für Schwangerschaftsabbruch

Siehe ergänzend:

Werbeverbot für Abtreibungen bleibt Zankapfel in der Koalition
AERZTEBLATT.DE 19.10.18

Paragraf mit Potenzial
Heftiger Streit über verbotene Werbung für Schwangerschaftsabbrüche
Susanne Kailitz
Wird Paragraf 219a zum „Schicksalsparagrafen für die SPD“? Die Linken-Abgeordnete Cornelia Möhring geht davon aus. In der Debatte am vergangenen Freitag über drei Gesetzentwürfe der Fraktionen von Linken, Grünen und FDP (19/93, 19/630, 19/820) zur Streichung beziehungsweise Änderung des Paragrafen, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt, wurde deutlich, dass das Thema das Potenzial hat, die Koalition zu spalten.
Das Parlament Nr. 43-45 / 22.10.2018

Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche: Literaturauswahl 2017 – 2018
Bibliothek-Liste des Deutschen Bundestages (7 Seiten)


16.10.18: Zum Welthospiztag: DHPV fordert mehr Fachkräfte und mehr Ehrenamt für Pflege und Zuwendung am Lebensende

Banner zum Welthospiztag 2018Am 13. Oktober war der Welthospiztag 2018. Unter dem Motto „Weil du wichtig bist!“ machte der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) auf die Lebenswirklichkeit von schwerstkranken und sterbenden Menschen aufmerksam.

Für eine bessere Pflege und mehr Zuwendung sind in Zukunft sowohl mehr Pflegefachkräfte als auch mehr ehrenamtliche Hospizbegleiterinnen und -begleiter notwendig, so der DHPV.

» Mehr zum Welthospiztag 2018 und den DHPV-Forderungen


12.10.18: Aktivisten fordern: Keine bundesweite Kassenzulassung und Finanzierung vorgeburtlicher Genselektion durch Bluttests auf Trisomie und Geschlecht

Erneute Protestaktion von CDL und ALfA vor dem Konstanzer Firmensitz von LifeCodexx, Hersteller von Praenatest

Protestaktion von CDL und ALfA vor dem Konstanzer Firmensitz von LifeCodexx

Protestaktion von CDL und ALfA vor dem Konstanzer Firmensitz von LifeCodexx am 09.10.18

Mehr als 100 Menschen demonstrierten am 09.10.18 in Konstanz vor dem Gebäude der Firma LifeCodexx, dem Marktführer bei vorgeburtlichen Gentests, gegen die Selektion von Menschen mit genetischen Besonderheiten.

Anlass dieser von der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. und den Christdemokraten für das Leben (CDL) gemeinsam organisierten Kundgebung war die aktuelle Debatte um eine Aufnahme der Bluttests auf Trisomie 21 und andere Normabweichungen in die – von den Krankenkassen finanzierte – Regelversorgung.

Zum ausführlichen Bericht zur Protestaktion gegen vorgeburtliche Gentests


29.09.18: Forschungsvorausverfügungen: Noch viele offene Fragen

Im Deutschen Bundestag wurde Ende 2016 ein Gesetz verabschiedet, das künftig die gruppennützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen in engen Grenzen erlaubt. Das neue, damals viel kritisierte Gesetz zur Verwendung von Forschungsvorausverfügungen finde unter Wissenschaftlern zwar prinzipiell Anklang, bei der praktischen Umsetzung herrsche jedoch noch Unklarheiten und ethische Bedenken. Ein Artikel im Deutschen Ärzteblatt 2018; 115(39): A-1696 / B-1430 / C-1416 vom 28.09.18 bietet Betrachtungen aus der Demenzforschung und zeigt Probleme auf.

Zum Ärzteblatt-Beitrag Forschungsvorausverfügungen: Noch viele offene Fragen


24.09.18: Marsch für das Leben 2018 in Berlin: „Ein großes Zeichen für die Zukunft!“

Marsch für das Leben 2018 am 22.09. in BerlinMit laut Presseberichten 5500 Teilnehmern erfuhr der Marsch für das Leben, die größte Pro-Life-Demonstration Deutschlands auch am 22.09.18 wieder riesigen Zuspruch und große Aufmerksamkeit.

Bereits im Vorfeld sandten führende Vertreter von Kirchen, Politik und Verbänden Grußworte, darunter der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU im Bundestag, Volker Kauder, die Deutsche Bischofskonferenz sowie Bischöfe der katholischen und evangelischen Kirche aus der gesamten Republik. Veranstalter war der Bundesverband Lebensrecht (BVL), ein Zusammenschluss von 14 Lebensschutzorganisationen.

Zum Bericht zum Marsch für das Leben 2018


19.09.18: Marsch für das Leben 2018 am 22.09.18 in Berlin: Grußwort von DBK-Vorsitzender Kardinal Marx: Pflicht des Staates zum Schutz menschlichen Lebens

Deutsche BischofskonferenzAm kommenden Samstag, den 22. September 2018, findet erneut der „Marsch für das Leben“ in Berlin statt. Der Bundesverband Lebensrecht e. V. ruft dabei zum Schutz menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod auf.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, erinnert in einem am 19.09.18 veröffentlichten Grußwort an die aktuellen politischen Debatten, in denen die Forderung zur Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibung genannt wird.

Mehr zum Grußwort des Vorsitzenden der Deutschen Bioschofskonferenz zum Marsch für das Leben 2018


18.09.18: Statistisches Bundesamt: 2,7 Prozent weniger Schwangerschaftsabbrüche im 2. Quartal 2018

Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche nahm im zweiten Quartal 2018 gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum um 2,7 Prozent ab. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am 18.09.18 mitteilte, wurden im zweiten Quartal 2018 rund 25.000 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet.

Mehr in der Destatis-Pressemitteilung zur Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im 2. Quartal 2018


14.09.18: Organspende-Debatte: Aktionen gegen die geplante Widerspruchsregelung

Logo Bündnis gegen die Widerspruchs- und Erklärungsregelung bei OrganspendenIm Zuge der Organspende-Debatte stellen viele Menschen die Frage, was man gegen die geplante Einführung der Widerspruchslösung tun kann. Das bereits 2011 gebildete „Bündnis gegen die Widerspruchs- und Erklärungsregelung bei Organspenden“, das auch Ärzte für das Leben e.V unterstützen, hat ein paar Anregungen zusammengestellt. Diese sollen den persönlichen Protest so einfach wie möglich machen.

Auf der Bündnis-Webseite www.organspende-widerspruch.de finden Sie unter der Rubrik „Aktionen“ 5 ganz konkrete Tipps wie Sie helfen können, das Vorhaben zu stoppen.

» Zu den Aktionen gegen die geplante Widerspruchsregelung bei Organspenden auf www.organspende-widerspruch.de


12.09.18 Debatte um Widerspruchslösung: Der Leib ist kein Ersatzteillager

P. CullenDie „doppelte Widerspruchslösung“ des Gesundheitsministers Jens Spahn ist keine Lösung für die Krise der Transplantationsmedizin. Von Professor Paul Cullen
Der Beitrag erschien in „Die Tagespost“ am 12.09.18

Zum Beitrag zur Debatte um Widerspruchslösung: Der Leib ist kein Ersatzteillager


PM 04.09.18: „Doppelte Widerspruchslösung“ von Bundesgesundheitsminister Spahn ist keine Lösung für die Krise der Transplantationsmedizin

Logo Ärzte für das Leben e.V.Am 31. August hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ein „Gesetz für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende (GZSO)“ als Referentenentwurf vorgestellt. Dieser Entwurf wurde am 3. September von einem Interview auf der ersten Seite der „Bild Zeitung“ flankiert, in dem Herr Spahn sich für eine „doppelte Widerspruchslösung“ ausspricht.

Wie bereits mehrfach erläutert, halten die Ärzte für das Leben e.V. eine wie auch immer geartete Widerspruchslösung für äußerst bedenklich.

Mehr in der ÄfdL-Pressemitteilung zur Widerspruchslösung bei Organspenden


26.08.18: Medikamentenabgabe für Sterbehilfe: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) lehnt Anträge ab – Bundesgesundheitsministerium unterläuft Bundesverwaltungsgerichts-Urteil

Symbolbild SterbehilfeIm März 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem scharf kritisierten richtunsgweisenden Urteil entschieden, dass der Staat im extremen Einzelfall den Zugang zu einem Betäubungsmittel nicht verwehren darf, das dem Patienten „eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermöglicht.“ Hintergrund war ein diesbezüglicher abgelehnter Antrag an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Seit dem Urteil wurden bis Mai 2018 beim BfArM 104 Anträge auf Erlaubnis zum Erwerb eines Betäubungsmittels zur Selbsttötung gestellt.

Das Institut hat nun die ersten Anträge abgelehnt. Zudem habe das Bundesgesundheitsministerium (BMG) schon sehr früh entschieden, sich über das Urteil hinwegzusetzen. Dies berichtete der Berliner Tagesspiegel am 19.08.18. unter Berufung auf interne Vermerke und Mails des BMG, die nach einer Informationsklage zugänglich gemacht wurden.

» Mehr zu den erfolglosen Anträgen auf Medikamentenabgabe für Sterbehilfe und der Linie des Bundesgesundheitsministeriums auf sterbehilfe-debatte.de


20.08.18: Veranstaltungshinweis: „Marsch für das Leben“ in Berlin am 22.09.18 und BVL-Fachtagung am 21.09.18 „Die Macht der Sprache: Lebensrecht und gute Worte“

Marsch für das Leben 2018 am 22.09. in BerlinAm Freitag, 21.09.18 veranstaltet der Bundesverband Lebensrecht (BVL) in Berlin eine Fachtagung zum Thema: „Die Macht der Sprache: Lebensrecht und gute Worte“.

Am Samstag, 22.09.18 startet ab 13 Uhr vor dem Reichstag in Berlin der jährliche Marsch für das Leben. Veranstalter ist ebenfalls der BVL.

Zum Marsch gibt es zahlreiche Mitfahrgelegenheiten sowie davor und danach weitere interessante Veranstaltungen wie das Pro-Life-Wochenende der Jugend für das Leben in Berlin und am Samstagabend ein Forum „Familie ist Zukunft“ zum Thema „§ 219a – und was Frauen wirklich über Abtreibung wissen müssen“.

Ausführliche Informationen zum Programmablauf, den Mitfahrgelegenheiten und den weiteren Veranstaltungen gibt es auf der Webseite zum Marsch für das Leben 2018


16.08.18: Zur Debatte um Werbeverbot für Abtreibungen: Deutschlandfunk-Interview mit Kristina Hänel

Illustration zur Debatte um §219a Werbeverbot für SchwangerschaftsabbruchIm Deutschlandfunk gab es am 14.08.18 ein interessantes und viel zitiertes Interview mit der Ärztin Kristina Hänel, die vor Gericht gegen den § 219a StGB, dem Werbeverbot für Abtreibungen, kämpft. In dem Interview beklagt sie unter anderem einen „Überhang von Websites der Abtreibungsgegner“, vor denen sie Frauen „schützen“ möchte.

Frau Hänel bekräftigte in dem Interview, ihren Fall bis zum Bundesverfassungsgericht zu bringen, um eine Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen zu erreichen. Hänel wurde Ende 2017 zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer der Praxiswebseite über die Durchführung von Abtreibungen informiert hatte. Sie ging dagegen in Berufung. Das Berufungsverfahren beginnt am 06.09.18.

Zum ausführlichen Beitrag beim Deutschlandfunk am 14.08.18 inklusive Interview mit Kristina Hänel im Wortlaut.


13.08.18: Kommentar zur Kinder-Euthanasie in Belgien

Symbolbild SterbehilfeBelgien genehmigt Euthanasie bei Kindern unter zwölf Jahren und wird darin von den deutschen Medien bestärkt. Prof. Paul Cullen, 1. Vorsitzender der Ärzte für das Leben e.V. hat dazu am 13.08.18 einen Gastkommentar auf kath.net veröffentlicht.

Zum Beitrag: „Es geht weiter“ auf kath.net

Siehe ergänzend:

28.07.18: Steigende Sterbehilfe-Zahlen in Belgien 2016/2017


09.08.18: Debatte um Einführung der Widerspruchslösung bei Organspenden: Lesenswerter Beitrag zu Gründen für sinkende Organspendezahlen

Bild OrganspenderausweisIm Berliner Tagesspiegel vom 07.08.18 beleuchtet Michael de Ridder in einem lesenswerten Essay vor dem Hintergrund der Debatte um die Einführung einer Widerspruchslösung bei Organspenden die Hintergründe zu den sinkenden Organspendezahlen.

Sein Fazit: Eine Ursache ist die unredliche Aufklärung. Ebenso würden kulturelle und religiöse Ängste unterschätzt. Und auch das Hirntodkriterium spielt eine wesentliche Rolle.

Zum Beitrag Geringe Organspenderzahlen: Warum die Deutschen kein Herz haben im Tagesspiegel vom 07.08.18


06.08.18: Folgen der Pille danach ignorieren, Apotheker kritisieren: fragwürdige Preisverleihung

Von Prof. Dr. Paul Cullen

Im Masterstudiengang Public Health an der Hochschule (bis Juni 2006 Fachhochschule) Fulda haben zwei Studentinnen für ihre Masterarbeit zur Vergabepraxis der „Pille danach“ einen Preis erhalten, der nach einer Eugenikerin der ersten Stunde, Henriette Fürth, benannt wurde. Frau Fürth hat sich schon 1929 in ihrem Buch „Die Regelung der Nachkommenschaft als eugenisches Problem“ für die Sterilisation sogenannter „erbkranker“ Menschen stark gemacht. Der Fachbereich Public Health wird von Daphne Hahn geleitet, bis 2017 Bundesvorsitzende von pro familia. Pro Familia setzt sich seit Jahren für ein „Menschenrecht auf Abtreibung“ ein. Eine wissenschaftlich korrekte Masterarbeit zur „Pille danach“ aus diesem Umfeld war kaum zu erwarten.

Zum Beitrag „Folgen der Pille danach ignorieren, Apotheker kritisieren: fragwürdige Preisverleihung“


28.07.18: Steigende Sterbehilfe-Zahlen in Belgien 2016/2017

Flagge BelgienIn Belgien ist die Zahl der Fälle aktiver Sterbehilfe weiter gesteiegen. Dies geht aus dem Bericht der Federalen Kontroll- und Evaluationskommission Sterbehilfe (FCEE) hervor. Der Bericht wurde am 17.07.18 veröffentlicht und umfasst den Zeitraum der gemeldeten und geprüften Fälle zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 31. Dezember 2017.

Demnach hatten 2016 noch 2.028 Menschen aktive Sterbehilfe in Anspruch genommen, im Jahr 2017 waren es bereits 2.309 Menschen. Dies entspricht einer Steigerung um 13 Prozent.

Mehr im ausführlichen Bericht zu den Sterbehilfe-Zahlen in Belgien 2016/2017 auf www.sterbehilfe-debatte.de


19.07.18: Zeitschrift LebensForum Ausgabe 126 vom Juni 2018 online abrufbar

Titelbild Lebensforum Nr. 126 vom Juni 2018, Zeitschrift der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.Seit kurzem ist Ausgabe 126 (Juni 2018) der Zeitschrift „LebensForum“ der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. in Kooperation mit Ärzte für das Leben e.V. und Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen e.V. (TCLG) online abrufbar.

Schwerpunktthema ist ein Vorstoß zur Einführung der Widerspruchsregelung bei Organspenden, wonach jeder Organspender werden soll, der nicht zu Lebzeiten ausdrücklich widerprochen hat. Außerdem gibt es einen Beitrag zur ärztlichen Gewissensfreiheit, die Thema einer Kooperations-Fachtagung der ALfA und der Ärzte für das Leben e.V. war.

Weitere Themen sind u.a. das Drama um Alfie Evans, eine erfolgreiche Therapie im Mutterleib, Natürliche Familienplanung, die Probleme des „Social egg freezing“ sowie die anstehende Pro-Life-Tour der Jugend für das Leben. Ergänzt wird das Heft durch Buchbesprechungen und bioethische Kurzmeldungen.

PDF Download der Zeitschrift LebensForum Ausgabe 126 im PDF-Format


13.07.18: Statement von Ärzte für das Leben e.V.: Die Wochenzeitung „Die Zeit“ bezeichnet Abtreibung als „Mord“

Am 1. und 2. Juni 2018 nahm Prof. Paul Cullen, erster Vorsitzender des Vereins „Ärzte für das Leben“, an der Akademie Bioethik in Köln teil, die von den Christdemokraten für das Leben, der Jugend für das Leben und der Konrad Adenauer Stiftung organisiert wurde. Während dieser Zeit wurde er von Frau Milena Hassenkamp, einer Reporterin aus dem Politikresort der Wochenzeitung „Die Zeit“ begleitet. Der Bericht von Frau Hassenkamp, im Wesentlichen ein Porträt von Prof. Paul Cullen, ist am 5. Juli erschienen unter dem Titel „Sein Leben für das Leben: Was sind das für Leute, die gegen Abtreibungen kämpfen. Begegnung mit dem Arzt Paul Cullen, für den jeder Schwangerschaftsabbruch Mord ist.“ Der Begriff „Mord“ wurde mehrfach im Artikeltext wiederholt.

Prof. Cullen hat unmittelbar zunächst bei Frau Hassenkamp und dann bei Giovanni di Lorenzo, dem Chefredakteur der „Zeit“ gegen die Verwendung des Begriffs „Mord“ protestiert. Sowohl Frau Hassenkamp als auch der „Zeit“ Resortleiter Politik Bernd Ulrich, der anstelle von Herrn di Lorenzo geantwortet hat, gaben zu, dass der Begriff „Mord“ weder von Cullen noch von einem anderen Teilnehmer auch nur einmal in den Mund genommen wurde, weigerten sich jedoch, diese Täuschung richtigzustellen.

Zum ausführlichen Statement von Ärzte für das Leben e.V. zum Beitrag „Sein Leben für das Leben“ in der Wochenzeitung „Die Zeit“ Ausgabe 28/2018 vom 05.07.18


PM 28.06.18: Ärzte für das Leben e.V.: Anhörung im Bundestag unterstreicht die Notwendigkeit zur Beibehaltung des Werbeverbots für Abtreibungen

Logo Ärzte für das Leben e.V.Die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag am Mittwochabend zum Paragrafen 219a StGB zeigte erneut die Notwendigkeit, das Werbeverbot für Abtreibungen aufrechtzuerhalten.

Wie Dr. Michael Kiworr, der den Verein „Ärzte für das Leben“ in der Anhörung vertrat, bemerkte, ist eine Streichung des Paragrafen weder aus der Perspektive der gesetzlichen Abtreibungsregelung geboten noch mit dem von der Verfassung vorgeschriebenen und deshalb vom Gesetzgeber besonders herausgestellten Schutz des ungeborenen Lebens kompatibel.

Mehr in der ÄfdL-Pressemitteilung zur Anhörung im Bundestag zur Beibehaltung des Werbeverbots für Abtreibungen


27.06.18: Öffentliche Anhö­rung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zum Werbe­verbot für Schwanger­schafts­abbrü­che

Das Verbot der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche ist nach Auffassung der FDP, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen überholt und sollte abgeschafft werden. Dazu haben die Fraktionen drei Gesetzentwürfe vorgelegt, die am Mittwoch, 27. Juni 2018, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz waren und von den Sachverständigen kontrovers diskutiert wurden.

Mehr zur öffentlichen Anhö­rung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 27.06.18 zum Werbe­verbot für Schwanger­schafts­abbrü­che, inkl. Drucksachen.


25.06.18: Experten befürworten bei Sachverständigenanhörung FDP-Antrag zur Hilfe bei unerfülltem Kinderwunsch

Ein Antrag der FDP-Bundestagsfraktion zur „Reform der Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur assistierten Reproduktion“ (Drucksache 19/585) stößt bei Experten in weiten Teilen mehrheitlich auf Zustimmung. Dies wurde in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag am 25.06.18 deutlich. Die Sachverständigen sprachen sich laut Bundestags-Bericht überwiegend dafür aus, dass entweder der Staat oder die gesetzlichen Kassen einen höheren Anteil der Kosten für eine künstliche Befruchtung übernehmen sollen.

Mehr zur Sachverständigen-Anhörung im Bericht auf der Webseite des Deutschen Bundestages


PM 21.06.18: Widerspruchsregelung zur Organspende: Ärzte für das Leben e.V. äußern Bedenken

Logo Ärzte für das Leben e.V.Als Reaktion auf die sinkende Zahl der Organspender in Deutschland werden Stimmen in der Politik und in der Ärzteschaft laut, zuletzt in einem Beschluss des 121. Deutschen Ärztetags am 10. Mai 2018, die eine Widerspruchslösung zur Organtransplantation befürworten. Das heißt, dass bei entsprechenden medizinischen und sonstigen Voraussetzung jeder potentiell als Organspender in Betracht kommt, der vorher nicht ausdrücklich widersprochen hat. Auch die Gesundheitsministerkonferenz der Länder teilte heute mit, sie sei „sich einig, dass es einer breiten Debatte darüber bedarf, ob eine Widerspruchslösung der richtige Weg wäre.“ Ärzte für das Leben e.V. halten eine solche Regelung für äußerst bedenklich.

Mehr in der Pressemitteilung: Ärzte für das Leben e.V. äußern Bedenken gegen Widerspruchsregelung zur Organspende


14.06.18: Statistisches Bundesamt: 2,2 % mehr Schwangerschaftsabbrüche im 1. Quartal 2018

Im ersten Quartal 2018 wurden rund 27.200 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet. Das waren 2,2 % mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) in einer Presseaussendung vom 13.06.18 mit.

Zur Destatis-Pressemitteilung zu Schwangerschaftsabbrüchen im 1. Quartal 2018


01.06.18: Assistierte Reproduktion: Bundesärztekammer (BÄK) veröffentlicht neue Richtlinie

Bild Bundesärztekammer Richtlinie Assistierte ReproduktionDie Bundesärztekammer (BÄK) hat am 01.06.18 die „Richtlinie zur Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen im Rahmen der assistierten Reproduktion“ veröffentlicht. Mit der vom Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut erstellten Neufassung wird die bisherige „(Muster-)Richtlinie zur Durchführung der assistierten Reproduktion“ gegenstandlos.

„Mit dieser Richtlinie übernimmt die Ärzteschaft weiter Verantwortung für die medizinisch-wissenschaftlichen Belange der Reproduktionsmedizin und schafft transparente, bundeseinheitliche Regelungen für Ärzte und Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch“, erklärte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery in einer Presseaussendung.

Die Richtlinie verzichte ganz bewusst auf eine Interpretation von rechtlich nicht eindeutig geregelten, häufig gesellschaftspolitischen Fragen in diesem Bereich.

» Mehr zur neuen Richtlinie der Bundesärztekammer zur assistierten Reproduktion


24.05.18: Veranstaltungshinweis: 01. – 03.06.2018, Akademie Bioethik: Reproduktionsmedizin und pränatale Diagnostik – Braucht der Mensch ein Gütesiegel?

Ort: JH Köln Riehl, An der Schanz 14, 50735 Köln

Braucht menschliches Leben ein Gütesiegel?
Ob Haarfarbe, Geschlecht oder Behinderung, durch die moderne Reproduktionsmedizin ist es heute möglich all das und vieles mehr schon vor der Geburt eines Kindes zu erkennen. Auf der achten Akademie Bioethik in Köln möchten wir uns die Frage stellen, wie wir mit diesen Möglichkeiten umgehen sollen, welche ethischen Fragen sie aufwerfen?

Die Akademie Bioethik ist ein jährlich stattfindendes Wochenendseminar und wird von den Jungen Christdemokraten für das Leben, der Jugend für das Leben Deutschland und der Konrad-Adenauer-Stiftung veranstaltet. Es soll jungen Menschen die Möglichkeit geben, sich in einem interdisziplinären Rahmen intensiv mit bioethischen Fragestellungen zu beschäftigen und dabei hochkarätige Referenten aus Wissenschaft und Politik kennenzulernen.

Ausfühliches Programm und Einladungsflyer im PDF-Format


17.05.18: Nach Gerichtsurteil: Bislang 104 Anträge auf Erlaubnis zum Erwerb eines Betäubungsmittels zur Selbsttötung gestellt

Symbolbild SterbehilfeAm 25.04.18 hat die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Thema war: „Rechtmäßigkeit des Erwerbs von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung und strafrechtliche Bewertung der Sterbehilfe“. Seit 11.05.18 liegt die Antwort der Bundesregierung vor (Drucksache 19/2090).

Demnach sind seit dem 2. März 2017 beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 104 Anträge auf Erlaubnis zum Erwerb eines Betäubungsmittels zur Selbsttötung gestellt worden. Bisher sei keine solche Erlaubnis erteilt oder versagt worden. Von den insgesamt 104 Antragstellerinnen und Antragsteller seien zwischenzeitlich 20 verstorben, so die Bundesregierung.

Mehr zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zur Rechtmäßigkeit des Erwerbs von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung auf www.sterbehilfe-debatte.de


PM 13.05.18: Werbeverbot für Abtreibungen: Ärzte für das Leben e.V. begrüßen Ärztetag-Beschluss zur vollumfänglichen Beibehaltung

Logo Ärzte für das Leben e.V.Münster. Bei dem am 11. Mai 2018 zu Ende gegangenen 121. Deutschen Ärztetag haben sich die Delegierten gegen einen Wegfall oder eine Einschränkung des in § 219a StGB kodifizierten Werbeverbots für Abtreibungen ausgesprochen. „Ärzte für das Leben e.V. begrüßen diese unerwartet klare Positionierung unseres Berufsstands zum Werbeverbot für einen ärztlichen Eingriff, der stets die gezielte Tötung eines Kindes vor seiner Geburt zur Folge hat“, sagte Prof. Dr. Paul Cullen, erster Vorsitzender des Vereins.

Zur vollständigen ÄfdL-Pressemitteilung zum Ärztetag-Beschluss zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche


12.05.18: 121. Deutscher Ärztetag zum Schwangerschaftsabbruch: Werbeverbot beibehalten, Beratungs- und Hilfsangebote stärken

Der 121. Deutsche Ärztetag 2018 spricht sich gegen einen Wegfall oder eine Einschränkung des in § 219a StGB kodifizierten Werbeverbotes für Abtreibungen aus. Stattdessen fordert der 121. Deutsche Ärztetag 2018 eine Stärkung der neutralen Information, der individuellen Beratung und der Hilfeleistung für Frauen in Konfliktsituationen. Dies geht aus dem Beschlussprotokoll des Ärztetages hervor. Der 121. Deutsche Ärztetag fand vom 08. bis 11.05.2018 in Erfurt statt.

Weiter zum Beschluss des 21. Deutscher Ärztetag zum Abtreibungs-Werbeverbot


10.05.18: Deutscher Ärztetag fordert Einführung der Widerspruchslösung zur Organspende

Der 121. Deutsche Ärztetag 2018 hat sich für die Einführung der Widerspruchslösung zur Organspende ausgesprochen und den Gesetzgeber aufgefordert, das Transplantationsgesetz (TPG) entsprechend zu ändern. Es könne von jeder Bürgerin und jedem Bürger nach der gesetzlich in § 2 Abs. 1 TPG geregelten Aufklärung durch die Krankenkassen erwartet werden, dass sie sich mit der Problematik auseinandersetzen und im Falle einer tatsächlichen Ablehnung ihr NEIN zur Organspende formulieren, heißt es in der Entschließung vom 10.05.18.

Mehr zum Ärztetag-Beschluss zur Einführung der Widerspruchslösung zur Organspende


30.04.18: Weltweit erste erfolgreiche Therapieversuche bei Erbkrankheit Ektodermale Dysplasie

Drei Kinder dank vorgeburtlicher Proteinspritze außer Lebensgefahr

Prof. Dr. Holm Schneider und PD Dr. Florian Faschingbauer, Uniklinikum ErlangenEines von 30.000 Kindern erkrankt an Ektodermaler Dysplasie. Die blassen Kinder mit den spitzen Zähnen fallen durch ihr Äußeres auf: Sie sehen aus wie kleine Vampire. Doch viel schwerer wiegen ihre körperlichen Defizite, allen voran die fehlenden Schweißdrüsen. Betroffene Kinder können nicht schwitzen und drohen an einer Überhitzung zu sterben.

Im Rahmen vorgeburtlicher Heilversuche hat ein Ärzteteam um Prof. Dr. Holm Schneider von der Kinder- und Jugendklinik des Universitätsklinikums Erlangen diese Erbkrankheit durch eine Proteinspritze ins Fruchtwasser der werdenden Mutter korrigiert. Die Ergebnisse der erfolgreichen Heilversuche wurden jetzt im renommierten New England Journal of Medicine veröffentlicht.

Mehr dazu in der Pressemitteilung des Uniklinikums Erlangen vom 26.04.18


PM 27.04.18: Ärzte für das Leben e.V. zu § 219a StGB: Ernstes Thema Abtreibung wird von rot-grün-geführten Ländern für parteipolitische Zwecke im Bundesrat missbraucht

aefdl-logoMünster. Heute hat sich der Bundesrat erneut mit einem Gesetzentwurf der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen zum Werbeverbot für Abtreibung (§ 219a StGB) befasst. Der Gesetzesantrag war bereits am 15. Dezember 2017 im Plenum vorgestellt und zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen worden. Obwohl diese ihre Beratungen noch nicht abgeschlossen haben, hat Berlin darauf gedrängt, den Entwurf trotzdem jetzt zu behandeln.

„Mit diesem Trick wollen eine Reihe rot-grün regierter Länder das ernste Thema Abtreibung missbrauchen, um von Problemen in den eigenen Parteien abzulenken und die mühsam zusammengezimmerte Regierungskoalition unter Druck zu setzen“, sagte Prof. Dr. med. Paul Cullen, erster Vorsitzender des Vereins „Ärzte für das Leben e.V.“ in Münster.

Zur ÄfdL-Pressemitteilung vom 27.04.18 zur Bundesrats-Debatte über Werbeverbot für Abtreibung (§ 219a StGB)


23.04.18: Bundesrat debattiert am 27.04.18 über Abschaffung von § 219a StGB, Werbeverbot für Abtreibungen

Der Bundesrat befasst sich am 27. April 2018 als Tagesordnungspunkt 5 mit der Frage, ob Ärzte künftig straffrei über Schwangerschaftsabbrüche in ihren Praxen informieren können. Dies fordern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen in einem Gesetzentwurf zur Abschaffung von § 219a StGB. Er war am 15. Dezember 2017 im Plenum vorgestellt und zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen worden.

Mehr auf der Webseite des Bundesrates unter „Plenum Kompakt“ inkl. Drucksache


19.04.18: Vor 121. Deutschen Ärztetag: Bundesärztekammer-Präsident Montgomery zu Organspende und Werbeverbot für Abtreibungen

Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, Bild (c) BundesärztekammerDer Präsident der Dundesärztekammer, Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, hat im Vorfeld des 21. Deutschen Ärztetag vom 8. bis 11. Mai 2018 in Erfurt bei einer Pressekonferenz eine intensive öffentliche Debatte um das Einwilligungs- oder Widerspruchsverfahren zur Organspende gefordert. Weiters äußerte er sich u.a. zu einem Werbeverbot für Abtreibungen.

Mehr dazu auf Aerzteblatt.de im Beitrag vom 19.04.18

Ergänzend: Ärztepräsident wirbt für Liste mit Abtreibungsärzten, FAZ.NET 19.04.18


17.04.18: Zeitschrift LebensForum Ausgabe 125 vom April 2018 online abrufbar

Titelbild Lebensforum Nr. 125 vom April 2018, Zeitschrift der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.Ab sofort ist Ausgabe 125 (April 2018) der Zeitschrift „LebensForum“ der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. in Kooperation mit Ärzte für das Leben e.V. und Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen e.V. (TCLG) online abrufbar.

Darin geht es als Schwerpunktthema um einen Vorstoß zum Verbot der Leihmutterschaft. Außerdem gibt es ein Spezial zur Debatte um §219a StGB, dem Werbeverbot für Abtreibungen. Weitere Themen sind u.a. das Klonen, eine historische Rückschau auf den Streit um den Beratungsschein, sowie ein Essay über Menschlichkeit in der Medizin.

PDF Download der Zeitschrift LebensForum Ausgabe 125 im PDF-Format


14.04.18: Kardinal Marx und Landesbischof Bedford-Strohm eröffnen ökumenische Woche für das Leben 2018 in Trier

Plakat zur Woche für das Leben 2018Mit einem ökumenischen Gottesdienst im Trierer Dom haben der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, und der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Dr. Heinrich Bedford-Strohm, am 14.04.18 die bundesweite Aktion „Woche für das Leben“ eröffnet.

Die Aktionswoche wird bis zum 21. April 2018 in katholischen und evangelischen Kirchengemeinden begangen und steht unter dem Jahresthema „Kinderwunsch. Wunschkind. Unser Kind!“

Mehr zur Eröffnung der Woche für das Leben 2018

Ergänzung 16.04.18: Harte Zeiten für Embryonen
Es ist nicht gut bestellt um das ungeborene Leben: Medizinisch ist es heute nicht schwer, Embryonen mit Verdacht auf bestimmte Krankheiten auszusortieren. Oder das Erbgut zu manipulieren, Gene ein- und auszuschalten. Auf einer Lebensrecht-Fachtagung wurde deutlich, dass ethische Grenzen dabei immer weiter überschritten werden.
PRO-Medienmagazin 15.04.18


12.04.18: Woche für das Leben 2018: Evangelische und katholische Frauen für eine inklusive Gesellschaft

Plakat zur Woche für das Leben 2018Anläßlich der ökumenischen „Woche für das Leben“ vom 14.–24. April warnen die Evangelischen Frauen in Deutschland (EFiD), der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) und die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) vor sozialen und gesellschaftlichen Konsequenzen der Pränataldiagnostik.

Angesichts des bereits laufenden Verfahrens des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sprechen sich die Frauenverbände dagegen aus, dass Verfahren nicht-invasiver Pränataldiagnostik (NIPD), wie etwa der „Praena-Test“, in der frühen Schwangerschaft eine kassenärztliche Regelleistung der Schwangerenvorsorge werden.

Mehr zur Position der evangelischen und katholischen Frauenverbände zur nicht-invasiven Pränataldiagnostik


04.04.18: Beitrag auf Deutschlandfunk Nova: Debatte um §219a: Die Argumente der Abtreibungsgegner

Die Debatte um das Thema Abtreibung und den Paragraphen 219a wird sehr emotional geführt. Ilka Knigge hat sich die Argumente von Abtreibungsgegnern angehört. Dort kommen auch Alexandra Linder vom BVL und Paul Cullen, Vorsitzender der ÄfdL zu Wort.

Zum Beitrag auf Deutschlandfunk Nova vom 04.04.18: Debatte um §219a: Die Argumente der Abtreibungsgegner

Sendungs-Podcast im MP3-Format


26.03.18: Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP) veröffentlicht Leitfäden zur palliativen Begleitung von Menschen mit geistiger Beeinträchtigung

Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP) hat am 21.02.18 zwei Leitfäden zur palliativen Begleitung von Menschen mit geistiger Beeinträchtigung veröffentlicht.

„Für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung und ihre Familien bestehen erhebliche Barrieren im Zugang zur Hospiz- und Palliativversorgung.“, erklärte Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) in einer Pressemitteilung. Deshalb habe sich die DGP die Verbesserung der Information bezüglich der besonderen Bedarfe sowohl der Betroffenen als auch ihrer Familie zum Ziel gesetzt und zwei barrierefreie Leitfäden für Angehörige und für Mitarbeitende in Wohnformen der Eingliederungshilfe veröffentlicht. Die Leitfäden sind auf der DGP-Webseite online abrufbar.

Mehr dazu in der DGP-Pressemitteilung vom 21.02.18 zur Veröffentlichung der Leitfäden zur palliativen Begleitung von Menschen mit geistiger Beeinträchtigung


18.03.18: Deutscher Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) zu Koalitionsvertrag: Wichtige Neuerungen für Menschen am Lebensende und ihre Angehörigen

Am 12.03.18 haben CDU/CSU und SPD den Koalitionsvertrag unterzeichnet. Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) begrüßte die darin geplanten Maßnahmen für schwerstkranke und sterbende sowie hochaltrige Menschen als „wichtige Schritte hin zu einer Gesellschaft, die mit Menschen am Lebensende solidarisch und fürsorglich umgeht“.

Mehr zum Thema Palliativ-und Hospizversorgung im Koalitionsvertrag


PM 14.03.18: Ärzte für das Leben e.V. erfreut über SPD-Entscheidung ihren Antrag auf Streichung des Werbeverbots für Abtreibung zurückzuziehen

Illustration zur Debatte um §219a Werbeverbot für SchwangerschaftsabbruchDer Verein Ärzte für das Leben e.V. zeigte sich erfreut über die gestern bekannt gewordene Entscheidung der SPD, ihren Antrag auf Streichung des Werbeverbots für Abtreibung (§ 219a StGB) zurückzuziehen.

Laut diversen Medienberichten unter Berufung auf Unionsfraktionschef Volker Kauder verzichtet die SPD-Bundestagsfraktion auf einen Antrag zur Streichung des Paragrafen 219a StGB. Union und SPD einigten sich demnach stattdessen darauf, dass die Bundesregierung einen eigenen Vorschlag zu Paragraf 219a erarbeiten soll.

Zur ÄfdL-Pressemitteilung zur SPD-Entscheidung


13.03.18: Brief der Ärzte für das Leben e.V. an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum SPD-Antrag zur Streichung des §219a StGB (Werbeverbot für Abtreibung)

aefdl-logoVorige Woche hat die SPD einen Antrag zur Streichung des § 219a StGB (Werbeverbot für Abtreibung) eingebracht und will ihn mit Hilfe von Stimmen der Opposition durchsetzen. Dies überrascht, denn auf dem vor kurzem gehaltenen Parteitag hat der Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion versichert, dass die Union den Erhalt des Werbeverbots für Abtreibung unbedingt verteidigen will.

Ärzte für das Leben e.V. hat daher am 13.03.18 einen Brief an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion geschrieben.

Zum ausführlichen ÄfdL-Brief an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum SPD-Antrag zur Streichung des §219a StGB


08.03.18: Einladung zur BVL-Fachtagung „Kinder – nur noch qualitätsgeprüft?“ am 14.04.18 in Trier

Plakat zur Woche für das Leben 2018Anlässlich der Eröffnung der Woche für das Leben 2018 zum Thema „Kinderwunsch. Wunschkind. Designerbaby“ lädt der Bundesverband Lebensrecht (BVL) zu einer begleitenden Fachtagung am Samstag, 14.04.2018, nach Trier ein. Das Thema der Tagung ist „Kinder – nur noch qualitätsgeprüft?“.

Ab sofort ist das Tagungsprogramm online. Eine Anmeldung ist erforderlich und möglichst bis 06.04.18 erbeten.

PDF Zum ausführlichen Programm zur Fachtagung „Kinder – nur noch qualitätsgeprüft?“ (PDF-Format)

Eine Online-Anmeldung ist möglich unter bv-lebensrecht.de