Hier finden Sie Informationen zum Thema embryonale und adulte Stammzellen, iPS-Zellen und Klonen.
Die Gewinnung von menschlichen embryonalen Stammzellen erfolgt aus dem menschlichen Embryo im Stadium der Blastozyste. Der Embryo geht bei der Gewinnung der Stammzellen zugrunde. Dies ist ethisch nicht vertretbar, da hiermit ein Mensch in seinem embryonalen Frühstadium getötet wird.
Die Forschung an bereits etablierten menschlichen embryonalen Stammzelllinien ist ethisch differenzierter zu bewerten. Hier werden keine menschlichen Embryonen „verbraucht“, sofern man sich auf Forschung an bereits bestehenden Zellkulturen beschränkt. Jedoch ist zu berücksichtigen, dass viele Forscher sich ungern auf bereits bestehende Zellkulturen beschränken möchten. Es entsteht der Bedarf nach neuen Zelllinien mit anderen Eigenschaften.
Während die embryonale Stammzellforschung über das Stadium der Grundlagenforschung bisher kaum herausgekommen ist, sind Therapien mit adulten Stammzellen schon lange etabliert. Es erscheint sinnvoll und ethisch geboten, sich in der Stammzellforschung ganz überwiegend auf diesen Bereich zu konzentrieren. Adulte Stammzellen können ohne größere ethische Schwierigkeiten gewonnen werden. Sie besitzen gegenüber embryonalen Stammzellen auch den Vorteil, dass eine Entartung der Zellen bisher nicht beobachtet wurde.
Einführung
Blickpunkt: Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen
I. Naturwissenschaftlich-medizinischer Sachstand
II. Ausgewählte nationale und internationale Gesetze und Regelungen
III. Kernfragen der ethischen Diskussion
IV. Module
Zusammenstellung des Deutschen Referenzzentrums für Ethik in den Biowissenschaften (DRZE)
Stand: Dezember 2020
Rechtliches zur Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen
Gesetz zum Schutz von Embryonen (Embryonenschutzgesetz – ESchG)
Ausfertigungsdatum: 13.12.1990
Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen
Vom 28.06.2002
Deutsches Stammzellengesetz und der Weg zum Stammzellengesetz
Die InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland hat unter www.stammzellendebatte.de die relevanten Texte zum Deutschen Stammzellgesetz und den Weg dorthin bis zur Verabschiedung 2002 zusammengestellt. Außerdem gibt es dort Infos zur Entscheidung des Deutschen Bundestages am 11.04.08 zu einer Änderung der Stichtagsregelung im Stammzellgesetz.
Zur Vereinfachung verweisen wir auf diese Infos.
Genehmigungsverfahren nach dem Stammzellgesetz
Jede Einfuhr und jede Verwendung humaner embryonaler Stammzellen bedarf nach dem Stammzellgesetz (StZG) einer Genehmigung. Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung ist beim Robert Koch-Institut (RKI) zu stellen.
Register nach § 11 Stammzellgesetz (StZG)
Im Interesse der nötigen Transparenz über die importierten humanen embryonalen Stammzellen (hES-Zellen) und ihre Verwendung zu Forschungszwecken sowie eines Überblicks über gleich gelagerte Forschungsvorhaben in Deutschland werden die Angaben über die humanen embryonalen Stammzellen und die Grunddaten der genehmigten Forschungsvorhaben vom Robert Koch Institut (RKI) als zuständiger Behörde gemäß § 11 StZG in einem öffentlich zugänglichen Register geführt.
Mit Stand 20.09.2023 wurden 188 Genehmigungen erteilt
Neues zum Thema Stammzellen und Klonen
2024
15.03.24: Bundesregierung legt zehnten Erfahrungsbericht zum Stammzellgesetz vor
Die Bundesregierung hat am 04.03.2024 ihren zehnten Erfahrungsbericht über die Durchführung des Stammzellgesetzes als Unterrichtung vorgelegt. Demnach wurden im Berichtszeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2021 19 inhaltlich eigenständige Anträge auf Genehmigung der Einfuhr und Verwendung bzw. Genehmigung der Verwendung von hES-Zellen gemäß § 6 StZG an das Robert Koch-Institut (RKI) als zuständige Genehmigungsbehörde gestellt. Bis zum Ende des Berichtszeitraums wurden ingsesamt 22 Genehmigungen erteilt.
» Mehr zum zehnten Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Stammzellgesetz
2023
24.09.23: Neue Ausgabe der Zeitschrift „Imago Hominis“ zum Thema „Autonomie, Körper und Reproduktion“ erschienen
Am 18.09.23 ist die aktuelle Ausgabe 3/2023 der Zeitschrift „Imago Hominis“ des Instituts für medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) zum Thema „Autonomie, Körper und Reproduktion“ erschienen. Darin gibt es auch einen Beitrag von Prof. Paul Cullen, Vorsitzender von Ärzte für das Leben e.V., zu aktuellen Entwicklungen in der Stammzellforschung.
Der Artikel ist komplett online abrufbar. Außerdem gibt es in dem Heft weitere lesenswerte Artikel zum Hauptthema. Die IMABE-Zeitschrift kann auch gedruckt bestellt werden.
Stehen uns bald künstliche Menschen ins Haus? Neues aus der Stammzellforschung
Prof. Paul Cullen
Imago Hominis (2023); 30(3): 156-163
2021
14.09.21: Fortpflanzungsmedizin im Visier
Die Akademien der Wissenschaften schlagen vor, menschliche Embryonen, die bei der Befruchtung im Reagenzglas nicht in die Gebärmutter eingesetzt werden, für die Forschung freizugeben. Hierzu wurde in der „Tagespost“ am 09.09.21 ein lesenswerten Beitrag von Prof. Paul Cullen, Vorsitzender der Ärzte für das Leben e.V., veröffentlicht.
Das Fazit: Die Argumente, mit denen die Akademien der Wissenschaften die Freigabe in vitro erzeugter Embryonen für die Forschung fordern, sind dürftig. Nicht nur Lebensrechtler lehnen sie ab. Vielleicht eröffnet aber gerade dies neue Kooperations-Konstellationen für die Zukunft.
Fortpflanzungsmedizin: Im Visier
DIE TAGESPOST 09.09.21
10.09.21: Erinnerung: BVL-Fachtagung „Der Mensch als Produkt: Reproduktionsmedizin – Fortschritt oder Irrweg?“ am 17.09.2021 in Berlin
Der Bundesverband Lebensrecht (BVL) veranstaltet am 17.09.21, am Vortag des „Marsch für das Leben“ in Berlin eine Fachtagung zum Thema „Der Mensch als Produkt: Reproduktionsmedizin – Fortschritt oder Irrweg?“
Es referieren: Prof. Dr. theol. Peter Schallenberg zum Thema „Zwecklos, aber sinnvoll. Menschsein zwischen Geschenk und Produkt“, Mag. Susanne Kummer zu „Ein Kind um jeden Preis? Ethische Fragen der Reproduktionsmedizin“ sowie Prof. Dr. med. Paul Cullen über „Fortpflanzungsmedizin in Deutschland: Ist die Gesetzgebung noch zeitgemäß?“
Die Fachtagung wird auch live übertragen. Den Link zum Livestream erhalten Sie nach erfolgter Anmeldung. Die virtuelle Teilnahme ist kostenfrei.
» Mehr zum Programm und zur Anmeldung zur BVL-Fachtagung am 17.09.21
24.07.21: Liberalisierung der Embryonenforschung: Neue Richtlinien der International Society for Stem Cell Research
Die International Society for Stem Cell Research (ISSCR, dt. „Internationale Gesellschaft für Stammzellenforschung“) hat ihre Richtlinien überarbeitet. Dabei gab es eine weitgehende Liberalisierung der sogenannten verbrauchenden Embryonenforschung, berichtete das katolische Nachrichtenportal kath.net am 16.07.21.Konkret ist demnach die bisher geltende Regelung, wonach Experimente an menschlichen Embryonen nur innerhalb der ersten 14 Tage nach der Befruchtung zulässig sind, entfallen. Außerdem sollen Mischwesen aus Tier und Mensch für die Stammzellenforschung erzeugt werden.
Das Ärzteblatt berichtete bereits am 26.05.21 über die neuen internationalen Leitlinienänderungen.
Ausführliche Informationen:
The ISSCR Releases Updated Guidelines for Stem Cell Research and Clinical Translation
Pressemitteilung ISSCR 26.05.21
Internationale Leitlinie für mehr Freiheit bei Embryonenforschung
Aerzteblatt 26.05.21
Stammzellenforscher wollen Mensch-Tier-Mischwesen erzeugen
kath.net 16.07.21
2020
20.02.20: Verfahren gegen Patente auf menschliche embryonale Stammzellen und Eingriffe in menschliche Keimbahn gestartet
Das „Institut für unabhängige Folgenabschätzung in der Biotechnologie – Testbiotech e.V.“ hat zwei Verfahren gegen erteilte Patente auf menschliche embryonale Stammzellen und Eingriffe in menschliche Keimbahn gestartet.
Damit will das Institut ethische Grundsatzfragen des Patentrechtes insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Menschenwürde klären, teilte Testbiotech in einer Presseaussendung am 20.02.2020 mit.
2019
02.08.19, ergänzt am 07.08.19: Zur Organzüchtung: Japanischer Forscher erhält erstmals Genehmigung zur Züchtung von Mensch-Tier-Mischwesen bis zur Geburt
Der Forscher Hiromitsu Nakauchi hat in Japan erstmals die Genehmigung bekommen, Mischwesen aus Tier und Mensch zu erzeugen und bis zur Geburt heranreifen zu lassen. In den meisten anderen Staaten ist das bislang verboten.
Mit derlei Versuchen soll es einmal möglich werden, Organe zu Transplantationszwecken heranzuzüchten. So soll der Mangel an Spenderorganen behoben werden. In Deutschland stieß die Genehmigung auf scharfe Kritik aber auch Zustimmung.
Kurz nach den bekanntgewordenen geplanten Chimären-Experimenten in Japan sorgte ein spanischer Forscher für Aufsehen. Er erforscht mit chinesischen Kollegen spanischen Medienberichten zufolge die Entwicklung menschlicher Stammzellen in Affen-Embryonen. Die Forschungen macht er dazu in China, denn in Spanien wäre sein Projekt verboten. Als langfristiges Ziel wollen auch diese Wissenschaftler in Tierembryonen einzelne menschliche Organe züchten, um diese dann zu entnehmen und Patienten zu transplantieren.
» Mehr zu Chimären als Organlieferanten
05.08.19: Forscher erzeugen Herzkammer im 3D-Drucker
US-Forscher haben mittels eines 3D-Druckers aus Kollagen und Stammzellen eine funktionierende Herzklappe, Herzkammer und weitere Teile des menschlichen Herzens hergestellt. Die Studie wurde im Fachmagazin Science veröffentlicht.
Die künstliche Herzkammer zieht sich sogar regelmäßig zusammen. Die dafür genutzte Technik könnte eines Tages helfen, ganze funktionsfähige Organe zu drucken. Noch gibt es aber einige Einschränkungen. Manche sehen hierin eine Alternative zur Behebung des Organspendermangels.
Mehr in den folgenden Artikeln:
Funktionierender Prototyp: Forscher erzeugen Herzkammer im 3D-Drucker
Seit Jahren versuchen Forscher, künstliche Organe mithilfe von Strukturen aus dem 3D-Drucker zu erzeugen. Nun haben sie eine Herzkammer mit Herzklappe geschaffen, die sich eigenständig zusammenzieht.
SPIEGEL Online 05.08.19
Forscher drucken Modell eines menschlichen Herzens
Von Walter Willems
Mittels 3-D-Print können jede Menge Spenderorgane hergestellt werden. Forscher haben ein neues Verfahren entwickelt.
DIE WELT 06.08.19
15.09.14: Ethikrat sieht Klärungsbedarf hinsichtlich künstlich erzeugter Keimzellen und Embryonen
Berlin. Nach Einschätzung des Deutschen Ethikrates besteht zum Klonverbot zwar kein dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf, der durch die jüngsten Entwicklungen der Stammzellforschung ausgelöst würde. Allerdings sieht er Klärungsbedarf im Hinblick auf weitreichende ethische und rechtliche Fragen, die sich insbesondere im Zusammenhang mit zwei möglichen Anwendungsbereichen neuer Stammzelltechniken ergeben.
PRESSEMITTEILUNG Deutscher Ethikrat 15.09.14
30.08.13: Forscher züchten gehirnartiges Organgebilde aus embryonalen und induzierten pluripotenten Stammzellen
Österreichischen Forschern ist es erstmals gelungen, aus Stammzellen die frühen Entwicklungsstadien eines menschlichen Gehirns nachzubilden. Die Erkenntnisse der Forscher liefern wichtige Einblicke in die frühe Gehirnentwicklung beim Menschen und erlauben es erstmalig, Erbkrankheiten des Gehirns an einer menschlichen Organkultur zu untersuchen. Die Ergebnisse wurden kürzlich in dem Fachmagazin Nature veröffentlicht.
Der Vorsitzende der Ärzte für das Leben, Prof. Paul Cullen hat dazu in einem Interview mit der evangelischen Nachrichtenagentur idea kritisch Stellung bezogen.
Mehr im Themenspecial auf www.stammzellen-debatte.de: Forscher züchten gehirnartigen Organgebilde aus embryonalen und induzierten pluripotenten Stammzellen
bzw. im Beitrag auf kath.net vom 30.08.13: Bioethik: Wird der Mensch zum Schöpfer eines Gehirns?
10.12.12: Gemeinsamkeiten neurodegenerativer Erkrankungen durch Prionen
Über „Gemeinsamkeiten“ neurodegenerativer Erkrankungen durch Prionen berichtete N. Siegmund -Schultze in: Deutsches Ärzteblatt 2012; 109 (12); A-585/B-508/ C-504.
Prof. Dr. med. Stanley Prusiner hatte Anfang der 80-er Jahre in Paris sein Forschungsergebnis vorgetragen: „Die Creutzfeld-Jakob-Krankheit…, die familiäre tödliche Insomnie, Kuru oder das erbliche Gerstmann-Sträussler-Scheinker-Syndrom… entstehen, wenn sich Proteine durch Änderung ihrer Sekundärstruktur von normalen in pathogene Eiweißmoleküle umwandeln, in Nachbarproteinen dieselbe Änderung hervorrufen („Replikation“) und sich schließlich zu zellschädigenden Aggregaten zusammenlagern.“ „Prionenkrankheiten sind übertragbar“, auch über Speziesgrenzen hinweg (vgl. über BES-verseuchtes Fleisch, das Prionen enthält). Prusiners Prognose: „Das Spektrum der bislang bekannten Prionenerkrankungen beim Menschen erweitert sich um viele, vielleicht sogar alle neurodegenerativen Erkrankungen des Menschen.“
Siehe ergänzend dazu:
Humane embryonale Stammzelltherapie und neurodegenerative Erkrankungen
Können Parkinson-, Alzheimer-, Lou-Gehrig’s-Erkrankungen wirklich mit humanen embryonalen Stammzell-Therapien geheilt werden? Wissenschaftler versuchen nun einen anderen Weg einzuschlagen.
Von Edith Breburda
KATH.NET 07.12.12
03.12.12: Patenrechtsstreit Brüstle vs. Greenpeace zu Ende: Bundesgerichtshof entscheidet über Patentierung von embryonalen Stammzellen
Im Patentstreit zwischen der Umweltorganisation Greenpeace und dem Stammzellforscher Prof. Dr. Oliver Brüstle hat der für das Patentrecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe am 27.11.12 ein abschließendes Urteil über die Patentierung von Zellen, die aus menschlichen Stammzellen hergestellt werden, gefällt. Der BGH urteilte, dass Zellen, für deren Gewinnung menschliche Embryonen zerstört werden, nicht patentiert werden dürfen. Damit wurde ein vorläufiger Schlussstrich unter einen seit Jahren andauernden Streit zwischen dem Bonner Stammzellforscher Prof. Dr. Oliver Brüstle und der Umweltorganisation Greenpeace gezogen.
31.10.11: Europäischer Gerichtshof lehnt Brüstle-Stammzellenpatentantrag ab
Am 18.10.2011 lehnte der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Antrag von Prof. O. Brüstle, Bonn, auf Patentierung seiner Experimente zu Heilzwecken mittels humaner embryonaler Stammzellen ab. Brüstle hatte die Patentierung menschlicher Embryonen zu deren wirtschaftlicher Verwertung beantragt. Die menschenrechtlich interessante Begründung der Ablehnung ist hier in der Pressemitteilung und dem zugehörigen ausführlichen Urteil nachzulesen:
10.10.11: Längst fällige Bioethikdebatte: Wie viel Mensch im Tier ist „zulässig“? – Hat das Embryonenschutzgesetz eine „Regelungslücke“?
Wieder einmal hinkt die Ethik dem biotechnischen „Fort-Schritt“ hinterher. 2008 hatten britische Forscher Misch-Embryonen geschaffen, die zu über 99% menschlicher, in einem Bruchteil tierischer Genese waren. Um in der Petrischale Stammzellen für Forschungszwecke zu erhalten, die nicht aus der Zerstörung von Menschenembryonen stammten, hatte man den Zellkern einer menschlichen Hautzelle in eine entkernte Rinderzelle eingebracht, die dann mittels eines elektrischen Impulses zu einem zytoplasmatischen Hybrid („Zybrid“) – als künftigem Stammzellspender – heranwuchs.
Dreieinhalb Jahre danach befasst sich jetzt der Deutsche Ethikrat in Berlin mit dem Problem solcher und ähnlicher Mischwesen: Hybriden, Cybriden und Chimären. Ende September erschien seine Stellungnahme zum Umgang mit „Mensch-Tier-Mischwesen in der Forschung“ auf 98 Seiten.
Weiter zum vollständigen Beitrag zur Ethikrat-Stellungnahme
25.08.11: Leserbrief zum Artikel: „Wem gehören die Embryonen?“ (Die Tagespost DT Nr. 93 vom 06.08.2011, S. 7)
Leserbrief von Dr. med. Maria Overdick-Gulden, veröffentlicht in der Tagespost am 18.08.11.
13.03.11 Grundsatzentscheidung beim Europäischen Gerichtshof zur Patentierung humaner embryonaler Stammzellen
In seinem Schlussantrag zu einer Grundsatzentscheidung beim Europäischen Gerichtshof zur Patentierung humaner embryonaler Stammzellen gibt der Generalanwalt Yves Bot eine richtungsweisende Definition des „Embryo“ ab. Mehr dazu in der Pressemitteilung des Gerichtshofes und dem Schlussantrag.
Nach Ansicht von Generalanwalt Yves Bot sind Zellen, die die Fähigkeit in sich tragen, sich zu einem vollständigen Menschen zu entwickeln (totipotente Zellen) rechtlich als menschliche Embryonen zu bewerten und müssen daher von der Patentierung ausgeschlossen werden
Ein Verfahren, das andere embryonale Stammzellen (sogenannte pluripotente Zellen) verwendet, darf ebenfalls nicht patentiert werden, wenn es die vorherige Zerstörung oder Schädigung des Embryos erfordert
PRESSEMITTEILUNG Nr. 18/11 Gerichtshof der Europäischen Union, 10.03.11 (PDF-Format)
Schlussanträge des Generalanwalts Yves Bot vom 10. März 2011
Rechtssache C-34/10 Oliver Brüstle gegen Greenpeace e. V.
29.03.10: Leserbriefe zum Thema „Über den Umgang mit menschlichem Leben“
Im Deutschen Ärzteblatt erschien in Heft 10 vom 12. März 2010 von PD Dr. theol Sibylle Rolf, Universität Heidelberg ein Artikel mit der Überschrift „Über den Umgang mit menschlichem Leben“, worin die unterschiedliche ethische Bewertung exemplarisch an den in Großbritannien und in Deutschland geltenden Gesetzesregelungen aufgezeigt wird. Im britischen Denken setzte sich die Debatte zugunsten der Forschung durch, vor allem nach den „im Lauf der 80-er Jahre aufgekommenen Begriff ‚pre-embryo'“, der sich vor dem 14. Tag nach der Kernverschmelzung noch in Zwillinge teilen kann und dessen zentrales Nervensystem noch nicht anfänglich ausgebildet sei.
Das viel verwendete englische „dignity“ bezeichnet im Gegensatz zur „Würde des Menschen“ im Deutschen Grundgesetz keine absolute „menschliche Wesenseigenschaft“. Die Interpretation der „unantastbaren Würde“ blieb auch im GG „offen“. Sie kann „im kantischen oder christlichen Sinn als ‚Mitgift‘, im empiristischen als ‚Leistung‘ oder systemtheoretisch als Ergebnis von gelingender Kommunikation verstanden werden“, so die Autorin. Ist das nach der Kernverschmelzung biologisch festgestelltes Menschenleben Wirklichkeit und als solche zu würdigen – oder ist Menschsein eine Eigenschaft, die von anderen Menschen zuerkannt werden muss? Die Autorin spricht sich für tutioristische Positionen aus.
Hierzu zwei Leserbriefe aus unserem Verein (im PDF-Format).
Der Leserbrief von Dr. Overdick-Gulden wurde im DÄBl No 24 am 18.06.2010 veröffentlicht.