Das Präsidium des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) hat zur laufenden Organspendedebatte Stellung genommen. Es spricht sich für einen Ausbau der geltenden Entscheidungslösung und gegen die doppelte Widerspruchslösung aus. Die ausführliche Stellungnahme sei allen Abgeordneten des Deutschen Bundestags in einem Brief des ZdK-Präsidenten Prof. Dr. Thomas Sternberg zugegangen. Dies teilte das ZdK am 13.03.19 in einer Presseaussendung mit.
Das ZdK-Präsidium betont in der Stellungnahme, die Entscheidung für eine Organspende verdiene „hohe moralische Anerkennung“. Als „Akt freiwilliger Solidarität“ diene die Organspende den Lebenschancen schwer erkrankter Menschen, die auf ein Spenderorgan warten. Die zu Lebzeiten dokumentierte Organspendebereitschaft und die tatsächlichen Transplantationszahlen sollten daher mit „ethisch angemessenen Maßnahmen“ erhöht werden.
Voraussetzung muss weiterhin eine freiwillige Zustimmung des Organspenders sein
Voraussetzung für die Organentnahme müsse weiterhin eine freiwillige Zustimmung des Spenders sein. Oder, falls keine Einwilligung vorliege, die Zustimmung der Angehörigen. Eine Widerspruchslösung, bei der auf eine ausdrückliche Zustimmung verzichtet werden könnte, sei mit dem Persönlichkeits- und Selbstbestimmungsrecht der sterbenden Patienten nicht vereinbar. Denn bevor es zu der postmortalen Organspende kommen könne, seien Voraussetzungen zu erfüllen, die den Prozess des Sterbens beeinträchtigen, so das Zentralkomitee der Katholiken. Gerade weil der Patientenwille im Prozess des Sterbens unbedingt zu befolgen sei, wie der rechtliche Stellenwert von Patientenverfügungen zeige, sollte dieser explizite Wille auch für die fremdnützige Weiterbehandlung des Patienten zur Vorbereitung einer Organentnahme ausschlaggebend sein.
Da die freiwillige Entscheidung für oder gegen eine Organspende für das ZdK „eine herausragende Bedeutung“ hat, teilen sie gleichwohl das Anliegen, dass die Zahl der zu Lebzeiten dokumentierten Entscheidungen gesteigert werden sollte. Konkret seien dazu verschiedene Wege vorstellbar, wie z.B. eine frühzeitige „ergebnisoffene Beratung“ durch Hausärzte. „Die Entscheidung sollte aber nicht zeitgleich mit der Information fallen, sondern zum Beispiel durch spätere Eintragung in ein Organspenderegister, auf das die Bürgerinnen und Bürger eigenständig zugreifen können“, heißt es in der Stellungnahme.
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ZdK-Stellungnahme „Organspende nicht ohne freiwillige Zustimmung“
Veröffentlicht am 13.03.19