16. Kooperationsseminar der Ärzte für das Leben e.V. mit der Hanns-Seidel-Stiftung
29. April – 01. Mai 2011 im Bildungszentrum Kloster Banz, Bad Staffelstein
Die Frage nach der ‚Selbstbestimmung‘ am Anfang und am Ende des Lebens und die Rolle des Arztes
Lebewesen können Einwirkungen ihrer Umgebung bewerten und sich aus mehreren Verhaltensalternativen für eine entscheiden. Sie sind Subjekte und verfügen über Selbstbestimmung (Autonomie).
Die Fristenregelung mit Beratungspflicht sollte am Beginn individuellen menschlichen Lebens das Recht der schwangeren Frau auf Selbstbestimmung stärken, hat jedoch zu mehr Fremdbestimmung geführt. Wiederholt sich nun diese Entwicklung am Ende des Lebens?
Was bedeutet die Patientenverfügung und die berufsrechtliche Freigabe des ärztlich assistierten Suizids für das Selbstbestimmungsrecht des Arztes?
Die Rückbesinnung auf eine Kunst des Lebens und des Sterbens sowie die Freiheit des Arztberufes ist von existenzieller Bedeutung – für den Einzelfall wie für uns alle.
Siehe zu dieser Veranstaltung auch unsere Pressemitteilung vom 04.05.11: Jahrestagung: Ärzte für das Leben e. V. warnen vor missverstandener Selbstbestimmung bei Abtreibung und Sterbehilfe.
Programm:
Programm Symposium 2011 im PDF-Format
Freitag, den 29. April 2011:
Anreise bis 17.30 Uhr und Entrichtung der Tagungsgebühr von Euro 70. – für Unterkunft, Verpflegung, Hallenbad und Sauna (Studenten, „Zivis“, Wehrpflichtige 50% Ermäßigung gegen Vorlage entspr. Nachweise); Wissenschaftliche Tagung: frei
18.00 Uhr: Gemeinsames Abendessen
19.00 Uhr: Begrüßung und Eröffnung des 16. Kooperationsseminars
19.15 – 20.00 Uhr: Lebensfragen des Volkes – Die Mitverantwortung der Ärzte
Dr. jur. Wolfgang Philipp, Mannheim
Anm: Der hier abrufbare Text ist nur ein Auszug aus dem gesamten Vortrag. Mehr dazu in der Einleitung. Der gesamte Text kann Interessenten auf Anfrage zugänglich gemacht werden.
Samstag, den 30. April 2011:
09.00 – 10.30 Uhr: Vorsitz: Dr. med. Wolfgang Furch, Bad Nauheim
Selbstbestimmung am Anfang des Lebens? (1,3 Mb)
Prof. Dr. med. Ingolf Schmid-Tannwald, München
10.30 – 11.00 Uhr Pause
11.00 – 12. 00 Uhr Gruppenarbeit in drei Gruppen:
Medienarbeit, Mitgliederwerbung, Themenschwerpunkte
12.00 Uhr Mittagessen
15.00 – 15.45 Uhr Vorsitz: Dr. med. Dr. theol.h.c. Maria Overdick-Gulden
Selbstbestimmung am Ende des Lebens:
Tötung auf Verlangen – assistierter Suizid – Patientenverfügungen
Rainer Beckmann, Würzburg
15.45 – 16.15 Uhr Pause
16.15 – 17.00 Uhr Fortsetzung
17.00 – 18.00 Uhr Fortsetzung
18.00 Uhr Abendessen
19.00 Uhr Mitgliederversammlung
Sonntag, den 1. Mai 2011:
09.00 – 10.15 Uhr Gottesdienst in der Barockkirche Banz
10.15 – 10.30 Uhr Pause
10.30 – 11.45 Uhr Vorsitz: Prof. Dr. med. Paul Cullen, Münster
Melencolia § I – ein Programm für das Leben und das Sterben (16,8 Mb)
Dr. med. E. Th. Mayer, München
12.00 Uhr Ende des Seminars. Mittagessen und Abreise.
Referenten:
- Rainer Beckmann, Richter am AG Würzburg – Betreuungsgericht -, stellv. Vorsitzender der Juristen-Vereinigung Lebensrecht e.V.
- Dr. med. Ernst Theodor Mayer
- Dr. jur. Wolfgang Philipp, Rechtsanwalt
- Prof. Dr. med. Ingolf Schmid-Tannwald, Vorsitzender der Ärzte für das Leben e.V., (Seminarleitung)
Anmeldung: In erster Linie für die Mitglieder der „Ärzte für das Leben e.V.“ und grundsätzlich nur für die gesamte Seminardauer möglich, wofür um Verständnis gebeten wird!
Bitte direkt und schriftlich anmelden bei:
Prof. Ingolf Schmid-Tannwald
Vorsitzender der Ärzte für das Leben: www.aerzte-fuer-das-leben.de
Tel.: 089/ 59 57 44
E-Mail: i.schmid-tannwald(at)aerzte-fuer-das-leben.de
Als Fortbildungsveranstaltung wird die Teilnahme mit 7 Punkten zertifiziert.