PM 25.11.19: Ärzte für das Leben befremdet über zunehmende Versuche in Teilen der Ärzteschaft, Abtreibung zu normalisieren
Entwicklungen der neueren Zeit nähren den Verdacht, dass in Teilen der Ärzteschaft massiv versucht wird, Abtreibung zu normalisieren, in manchen Fällen bis unmittelbar vor der Geburt. „Egal, wie man zu ihrer Freigabe grundsätzlich steht“, sagte Prof. Paul Cullen, Vorsitzender der Organisation „Ärzte für das Leben“, heute in Münster, „es gibt nur wenige Menschen und noch weniger Ärzte, die die Abtreibung als neutrale oder gar als positive Angelegenheit sehen. Vielmehr wird sie meistens als Übel betrachtet, das in manchen Fällen nötig sei, um noch mehr Unbill zu vermeiden.“
„In letzter Zeit beobachten wir aber“, führte Cullen weiter aus, „dass massiv versucht wird, die Abtreibung in die ganz normale Regelversorgung einzugliedern. So hat die Gruppe ‚Medical Students for Choice‘ an der Berliner Charité, unter Schulterschluss mit der Abtreibungsorganisation Pro Familia und insbesondere der Partei Bündnis 90/Die Grünen sowie mit Unterstützung vieler Medien, eine Abtreibung – also die Tötung eines Menschen vor seiner Geburt – mit der Ausschabung einer Papaya verglichen und dazu eine Art Workshop eingerichtet. Diese ‚Arbeit‘ wurde am 15. November 2019 mit dem mit 15.000 Euro dotierten Margherita-von-Brentano-Preis für Frauen- und Geschlechterstudien sowie Gleichstellung der Berliner Charité ausgezeichnet.
Außerdem hat die Charité auf unverantwortliche Weise die Abtreibung als einzige chirurgische Maßnahme von der Facharztausbildung in das Medizinstudium transferiert. Diese ideologisch getriebene Unterschätzung der Abtreibung ist aufs schärfste abzulehnen. Denn wie bei vielen chirurgischen Maßnahmen besteht die Hauptherausforderung nicht in dem Prozedere als solchem, sondern in der Fähigkeit, unvorhergesehene Komplikationen während und nach der Operation zu erkennen und fachgerecht zu behandeln. Dies erfordert jedoch eine umfassende Erfahrung und Ausbildung, über die Medizinstudenten noch nicht verfügen.“
Auch ein am 19. November 2019 zu Ende gegangener Prozess vor dem Landgericht Berlin zeigt, wie versucht wird, die Grenzen der Spätabtreibung bis zum Infantizid auszuloten. Im vorliegenden Fall wurden der bekannte Berliner Frauenarzt Prof. Dr. Klaus Vetter und eine Oberärztin wegen Totschlags zu 21 bzw. 18 Monaten auf Bewährung verurteilt, weil sie bei einem Kaiserschnitt im Rahmen einer Zwillingsschwangerschaft das erste, gesunde Kind geholt, das zweite Kind aber, welches eine Missbildung aufwies, nach dem Öffnen der Gebärmutter mittels einer Spritze ins Herz getötet haben. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig und kann mittels Revision angefochten werden. Es wird laut Medienberichten damit gerechnet, dass der Fall vor den Bundesgerichtshof (BGH) geht.
Schließlich erschien vor wenigen Monaten, parallel in der Fachzeitschrift „Frauenarzt“ und im Rheinland-Pfälzischen Ärzteblatt, ein höchst polemischer und diffamierender Artikel von Dr. Rüdiger Gasse und Dr. Werner Harlfinger, Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender des Berufsverbands der Frauenärzte in Rheinland-Pfalz, als offizielle Mitteilung des Berufsverbands. In diesem Text ging es darum, diejenigen Menschen, die für das Lebensrecht des noch nicht geborenen Kindes eintreten, unter anderem als Gegner der schwangeren Frau darzustellen, eine vollkommen unbelegte Behauptung, die außerdem in keiner Weise den Tatsachen entspricht.
„Dass diese drei Ereignisse so dicht an dicht kommen, ist kein Zufall“, sagte Cullen. „Vielmehr deuten sie darauf hin, dass es durch einen kleinen Teil innerhalb der Ärzteschaft Bemühungen gibt, die Abtreibung im klaren Widerspruch zum ärztlichen Selbstverständnis und zur hippokratischen Tradition zu normalisieren, ja zu bagatellisieren. Bei einer Abtreibung wird jedoch immer ein unschuldiger Mensch vorsätzlich getötet. So ein Vorgang darf nie und nimmer als Teil der normalen ärztlichen Tätigkeit betrachtet werden.“
Ergänzende Informationen:
Verleihung des Margherita-von-Brentano-Preises 2019
Mitteilung FU Berlin 15.11.2019
22.11.19: Urteil im Prozess um bei Geburt getöteten Zwilling: Bewährungsstrafen für Frauenärzte
Im Prozess um zwei Frauenärzte, die einen hirngeschädigten Zwilling bei der Geburt mit einer Kaliumchloridlösung getötet hatten (siehe unten), hat das Landgericht Berlin am 19.11.19 sein Urteil gefällt.
Die unsäglichen Diskussionen über die Paragrafen 218, 218a und 219a haben sich wieder ausgebreitet
Werner Harlfinger, Rüdiger Gaase
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz 6/2019