29.06.24: Richtungsweisendes Urteil: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) weist Klage gegen Suizidbeihilfeverbot in Ungarn ab
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßbourg hat Mitte Juni in einem richtungsweisenden Urteil die Klage eines ungarischen ALS-Patienten gegen das Verbot von Suizidbeihilfe abgewiesen. Der Mann argumentierte, das Verbot verstoße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, insbesondere gegen das Recht auf Achtung des Privatlebens.
Die Straßburger Richter stellten jedoch klar, dass die Mitgliedstaaten das Recht haben, ihre Bürger vor den Gefahren der Sterbehilfe zu schützen, auch durch strafrechtliche Verbote. Der EGMR betonte die Bedeutung einer qualitativen Palliativversorgung als Mittel, ein würdevolles Lebensende zu sichern, anstatt assistierten Suizid oder Tötung auf Verlangen zu legalisieren. Das Urteil unterstreicht, dass es kein Menschenrecht auf Suizidbeihilfe gibt und strafrechtliche Verbote vor lebensgefährdenden Handlungen schützen sollen.
Über den Fall und seine Bedeutung berichtete ausführlich das österreichische Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 24.06.24
Weitere Informationen:
EGMR-Urteil bestätigt: Staaten dürfen Bürger vor einer vorzeitigen Lebensbeendigung schützen
IMABE 24.06.24
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