04.03.20: 101.000 Abtreibungen: Zahl der Schwangerschaftsabbrüche 2019 nahezu unverändert
Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland blieb im Jahr 2019 mit rund 101.000 gemeldeten Abtreibungen nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr. In 2018 waren es laut detaillierter Statistik 93 Abtreibungen wenige, d.h minus 0,1 Prozent.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am 03.03.2020 mitteilte, waren knapp drei Viertel, d.h. 72 Prozent der Frauen, die 2019 eine Abtreibung durchführen ließen, zwischen 18 und 34 Jahren alt und rund 18 Prozent zwischen 35 und 39 Jahren. Rund acht Prozent der Frauen waren 40 Jahre und älter, drei Prozent waren jünger als 18 Jahre. Rund 40 Prozent der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.
Laut Destatis wurden 96 Prozent der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche nach der sogenannten Beratungsregelung vorgenommen. Indikationen aus medizinischen Gründen und aufgrund von Sexualdelikten waren in vier Prozent der Fälle die Begründung für eine Abtreibung. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche, d.h. 56 Prozent wurden mit der Absaugmethode (Vakuumaspiration) durchgeführt, bei 26 Prozent wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Abtreibungen erfolgten überwiegend ambulant – rund 79 Prozent in gynäkologischen Praxen und 18 Prozent ambulant im Krankenhaus.
Im 4. Quartal 2019 wurden rund 24.300 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet, das waren 1,3 Prozent weniger als im 4. Quartal 2018.
Vergleich mit 2009
Im Vergleich zum Jahr 2009, d.h. vor 10 Jahren, mit 110.700 Abtreibungen sank die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche um 8,9 Prozent beziehungsweise 9.800 Fälle. Am stärksten ging die Zahl in den Altersgruppen 18 bis 19 Jahre zurück mit minus 41,4 Prozent beziehungsweise minus 3.300 Abtreibungen und bei den 20 bis 24 Jahrigen mit minus 26,3 Prozent beziehungsweise minus 7. 000 Abtreibungen.
Ein Grund für diese Entwicklung sei laut Destatis, dass zeitgleich die Zahl der 18- bis 19-jährigen Frauen um 12,6 Prozent und die Zahl der Frauen im Alter von 20 bis 24 Jahren um 9,1 Prozent gesunken ist. Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche je 10.000 Frauen ging bei den 18- bis 19-Jährigen von 86 auf 57 Abtreibungen zurück, bei den 20- bis 24-Jährigen von 111 auf 89 Schwangerschaftsabbrüche. Dabei wurden Abtreibungen von Frauen mit inländischem Wohnsitz berücksichtigt und für das Jahr 2019 Bevölkerungszahlen von 2018 verwendet.
ALfA kritisiert: „Die Abtreibungsstatistik dokumentiert das Versagen des Staats beim Schutz des ungeborenen Lebens.“
Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (AlfA) kritisierte die neuesten Abtreibungszahlen. Sie dokumentierten „das Versagen des Staats beim Schutz des ungeborenen Lebens“, heißt es in einer Pressemitteilung vom 04.03.2020.
Die offizielle Abtreibungsstatistik für 2019 belege auf eindrucksvolle Weise, dass das Beratungsmodell, bei dem schwangere Frauen eine „ergebnisoffene“ Beratung durchlaufen, wenig dazu beitrage, das ungeborene Leben effektiv zu schützen. Mit 115 Abtreibungen auf 10.000 Frauen im gebärfähigen Alter sei Berlin trauriger Spitzenreiter in der Statistik. Hier scheine die Beratung besonders schlecht zu funktionieren.
Auch die Forderung nach einer besseren „Versorgung“ mit Abtreibungseinrichtungen werde durch die Statistik für 2019 widerlegt: Die Abtreibungszahlen bleiben konstant auf dem hohen Niveau von ca. 101.000 pro Jahr. Ganz offensichtlich sei die Versorgungslage gut.
Schlechte Beratung der schwangeren Frauen
„Was dagegen gar nicht gut ist, ist die Beratung der schwangeren Frauen“, so die ALfA. Das ist auch nicht weiter verwunderlich: Einer der führenden Anbieter von Beratungen in Deutschland ist als Bundesverband sowie mit verschiedenen Landesverbänden Mitglied der „German Alliance for Choice“. Diese trat im Februar mit einem Bericht an die Vereinten Nationen heran, in dem es um die Forderung nach Freigabe der Abtreibung geht. Darin heißt es unter anderem: „Es gibt vermehrt Unterrichtsmaterial im Internet von bestimmten Organisationen wie der Aktion Lebensrecht für Alle e.V., das Lehrern umsonst zur Verfügung gestellt wird, um ein sogenanntes „Recht auf Leben des ungeborenen Kindes“ zu bewerben.“
„Dieses Bewerben des Rechts auf Leben des ungeborenen Kindes sollte eigentlich bei der Beratung im Schwangerschaftskonflikt eine Selbstverständlichkeit sein, denn: „Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen“ (§219 StGB)“, heißt es weiter. „Inwieweit die Beratung von Organisationen, die das Lebensrecht des Kindes schlicht negieren, ja sogar selbst Abtreibungseinrichtungen unterhalten, noch dem Schutz des Lebens dienen können, ist fraglich und gehört dringend überprüft“, fordert die AlfA.
„Wer angesichts der Zahlen immer noch davon spricht, die Gesetzeslage in Deutschland sei zu wenig liberal und nicht frauenfreundlich genug, zeigt wenig Menschenfreundlichkeit. Frauen leiden an Abtreibungen und Kinder sterben dabei. Als Gesellschaft sind wir gefordert, dieses Leid weitestgehend einzudämmen: bessere Beratung, mehr Hilfe, mehr Schutz des ungeborenen Lebens sind dringend vonnöten“, so Cornelia Kaminski, Bundesvorsitzende der ALfA.
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Ergänzende Informationen
„Beratungsstellen müssen überprüft werden, ob sie ihrem Auftrag überhaupt nachkommen wollen.“
Kommentar von Alexandra Linder, Vorsitzende des BVL e.V., am 03.03.20
ÄfdL-Fachinformationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch / Abtreibung