Für kaum ein bioethisches Thema wird soviel Werbung gemacht wie für die Organspende. Umstritten ist dabei der Hirntod als Kriterium für die Organentnahme. Nach Ansicht der Kritiker ist der Hirntod nicht der Tod des Menschen sondern ein unumkehrbarer Prozess im Sterben, der Begleitung bedarf. Zudem ist die Hirntodfeststellung nicht so sicher wie vielfach behauptet.
Hier finden Sie Fachinformationen zum umstrittenen Hirntod und Organtransplantation / Organspende.
Rechtliche Regelungen
- Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (Transplantationsgesetz – TPG)
- Bundesärztekammer-Richtlinien zur Transplantationsmedizin
- Ständige Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer
Nach dem TPG trägt die Bundesärztekammer gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft eine unmittelbare strukturelle Verantwortung für den Bereich der Organspende und Transplantation. Zudem konkretisiert die Bundesärztekammer im gesetzlichen Auftrag die Einzelkriterien für die Allokation postmortal gespendeter Organe. Für diese Angelegenheiten der Organtransplantation hat die Bundesärztekammer eine Ständige Kommission eingerichtet.
Grundlegendes zu Hirntod und Organspende und Widerspruchslösung
12.09.18 Debatte um Widerspruchslösung: Der Leib ist kein Ersatzteillager
Die „doppelte Widerspruchslösung“ des Gesundheitsministers Jens Spahn ist keine Lösung für die Krise der Transplantationsmedizin. Von Professor Paul Cullen
Der Beitrag erschien in „Die Tagespost“ am 12.09.18
17.03.2017: Hirntod und Transplantationsmedizin: Sterben als soziales Konstrukt?
Am 15. Dezember 2016 hielt Prof. Axel W. Bauer an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg einen bemerkenswerten Vortrag zum Thema „Hirntod und Transplantationsmedizin: Sterben als soziales Konstrukt?“. Der Vortrag wurde am 14.03. und 16.03.17 in zwei Teilen auf kath.net veröffentlicht.
Zum Vortragstext „Hirntod und Transplantationsmedizin: Sterben als soziales Konstrukt?“
Zwei Vorträge bei der Bundesdelegiertenversammlung der Aktion Lebensrecht für Alle e. V. (ALfA) gemeinsam mit der 18. Jahrestagung der Ärzte für das Leben im Bonifatiushaus Fulda am 7. Juni 2013:
„Wie tot sind Hirntote? Das Transplantationsgesetz und seine ethischen Fallstricke“ (174 kb)
Prof. Dr. Axel Bauer, Heidelberg
Vortrag bei der Bundesdelegiertenversammlung der Aktion Lebensrecht für Alle e. V. (ALfA) gemeinsam mit der 18. Jahrestagung der Ärzte für das Leben im Bonifatiushaus Fulda am 7. Juni 2013
„Juristische Aspekte der Hirntod-Definition“ (2,0 Mb)
Rainer Beckmann, Richter am Amtsgericht Würzburg
Der „Tod“ des Organs Gehirn ist nicht der Tod des Menschen
von Rainer Beckmann vom 09.03.12
04.08.10: Debatte um Hirntod und Organspende
Im „Lebensforum“ Ausgabe 94 – 2/2010 vom Juli 2010, Zeitschrift der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (AlfA), gibt es zwei lesenswerte Artiklel zur Debatte um die Organspende und den Hirntod.
Silber statt Gold
Die Hirntod-Debatte muss weitergehen. Und dies obwohl – wie die Ärztin Maria Overdick-Gulden hier behauptet – längst klar sei,dass Hirntote keine Leichen seien. Die Frage, die nun gestellt werden müsse, laute – so die Autorin weiter -, ob und wie sich Organspenden künftig verantworten lassen. Mit diesem leidenschaftlichen Beitrag setzt „LebensForum“ seine 2007 begonnene Debatte über die These, der Hirntod sei auch der Tod des Menschen, fort – eine These, die auch unter Lebensrechtlern ernstzunehmende Befürworter wie Gegner hat.
Von Dr. med. Dr. theol. hc. Maria Overdick-Gulden
Lebensforum Ausgabe 94 – 2/2010 vom Juli 2010, Zeitschrift der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA)
Her mit den Organen!
Johann Wolfgang von Goethe wollte den Menschen noch „edel“, „hilfreich“ und „gut“. Heute sind nicht wenige der Ansicht, der Mensch müsse bloß „nützlich“ sein, um auch „gut“ zu sein. Zwei Bioethiker fordern jetzt, auch Schwerkranke sollten sich nützlich machen: als Organspender!
Von Stefan Rehder
Lebensforum Ausgabe 94 – 2/2010 vom Juli 2010, Zeitschrift der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA)
23.01.10: Zur Diskussion um Organspende und den Hirntod
Organspende von doch nicht ganz Toten? Wie weit eine ‚Ethik des Heilens‘ sich legitimieren will, zeigt eine aktuelle medizinische Debatte in USA:
Die Lebenden und die Toten
Die Transplantationsmedizin beginnt sich von der „Tote-Spender-Regel“ zu verabschieden
Linus S. Geisler
Die „Tote-Spender-Regel“ (Dead Donor Rule), die seit rund 40 Jahren in der Transplantationsmedizin akzeptiert ist, formuliert zwei ethische Normen, die die Praxis der Organentnahme betreffen: Lebenswichtige Organe dürfen nur von toten Patienten entnommen werden; lebende Patienten dürfen nicht für oder durch eine Organentnahme getötet werden. Derzeit gibt es Bestrebungen, das Konzept des Hirntodes oder des Herztodes auszuhöhlen und die Entnahme lebenswichtiger Organe zur Organspende bereits bei Lebenden zu legitimieren. Linus S. Geisler warnt vor einem fundamentalen Tabubruch.
UNIVERSITAS, 65. Jahrgang, Nr. 763, Ausgabe Januar 2010, S. 4-13
Die Frage, ob es sich beim Hirntod tatsächlich um den Tod des Menschen handelt, wird innerhalb der medialen Öffentlichkeit weiterhin kontrovers diskutiert. Wir geben Hinweise.
„Hirntod“ und „Organspende“
Anders als die Frage, ob es sich bei dem Embryo im Mutterleib um einen Menschen handelt, wird die Frage, ob der Hirntod tatsächlich der Tod des Menschen sei, selbst unter Lebensrechtlern heftig diskutiert. Prinzipiell sind drei Antworten denkbar: Der Hirntod ist der Tod des Menschen (Mehrheitsmeinung). Der Hirntod ist nicht der Tod des Menschen (Minderheitenmeinung), und alternativ: Die Frage ist nicht entscheidbar.
Von Dr. med. Dr. theol. h. c. Maria Overdick-Gulden
LebensForum Ausgabe 89 – 1/2009 vom März 2009, Zeitschrift der „Aktion Lebensrecht für Alle“ ALfA e.V.
Aktuelle Meldungen zum Thema Hirntod und Organtransplantation
Eine Auswahl an Meldungen zum Thema in Ergänzung zu den grundlegenden Texten finden Sie unter Neues zur Organspende, Transplantation und Hirntod.
Weiterführende Informationen
Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. (KAO)
Eine Initiative, gegründet von Eltern, die ihre verunglückten Kinder zur Organspende freigegeben haben, ohne die Hintergründe zu diesem Zeitpunkt genau genug zu kennen und ihre entscheidung bitter bereut haben.