18. Jahrestagung des Vereins „Ärzte für das Leben“
vom 7. bis 8. Juni 2013 im Bonifatiushaus Fulda, Neuenbergerstr. 3-5, 36041 Fulda
Thema: „Hirntod in der Transplantationsmedizin: reichen die Standards noch?“
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Sterben ist kein diskretes Ereignis, sondern ein Prozess, der sich je nach Ursache über einen Zeitraum von Minuten bis Tagen oder gar Wochen vollzieht. Er endet mit dem Tod, einem Zustand, in dem die Funktionen und die Integrität des Körpers zu Ende gegangen sind und der Organismus sich aufzulösen beginnt.
Bis etwa Mitte des letzten Jahrhunderts war die Feststellung des Todeszeitpunktes hauptsächlich von juristischem oder forensischem Interesse. Nach dem Tod hat man nämlich nicht mehr mit einer Person, sondern mit einer Leiche – nach deutschem Recht einer „nicht verkehrsfähigen Sache“ – zu tun.
Mit der Entwicklung der Transplantationsmedizin änderte sich dies grundlegend. Da die Qualität eines zu transplantierenden Organs maßgeblich von seiner Vitalität abhängt, muss dieses entnommen werden, bevor der Auflösungsprozess einsetzt.
Als Ausweg wurden im Jahr 1968 an der Harvard Medical School Kriterien entwickelt, mittels derer nicht der Tod des gesamten Menschen, sondern lediglich der Tod des Gehirns festgestellt werden sollte. Man ging davon aus, dass auf den Hirntod unweigerlich der Zusammenbruch der körperlichen Integrität folge. Außerdem ließ man sich von der Vorstellung leiten, dass die Persönlichkeit im Gehirn lokalisiert sei, so dass mit dem Absterben des Gehirns auch diese erloschen sei. Die Harvard- Kriterien fanden breite Akzeptanz und bilden bis heute die Grundlage zur Feststellung des Hirn-Tods. Dieser wird seither mit dem Tod des betreffenden Menschen gleichgesetzt.
Dadurch hat die Transplantationsmedizin immer mehr Patienten zu neuem Leben in oft erstaunlicher Qualität verholfen. Dennoch mehren sich die Zweifel, ob die Harvard-(Hirntod)-Kriterien vor dem Hintergrund neuerer neurophysiologischer Daten noch zeitgemäß sind. Dazu kommt die tiefergehende Frage, ob der Hirntod tatsächlich mit dem Tod des Menschen gleichzusetzen ist. Denn einem (noch) lebenden Menschen – und mag er auch todkrank sein – zwecks Transplantation ein Organ zu entnehmen, und damit den Tod dieses Menschen herbeizuführen, ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern eine Straftat.
Aus diesem Anlass widmet sich unsere Tagung der Frage des Hirntods und seiner Bedeutung für die medizinische Ethik und für den Schutz menschlichen Lebens.
Wir bedanken uns bei den Vortragenden und freuen uns auf eine rege Teilnahme von Ärzten und Medizinstudierenden. Angehörige anderer medizinischer Berufe sind ebenfalls herzlich willkommen.
Wir freuen uns sehr, Sie in Fulda begrüßen zu dürfen!
Prof. Dr. Paul Cullen
1. Vorsitzender, Ärzte für das Leben e.V.
PROGRAMM
Freitag, 7. Juni 2013
12:00 Uhr Vorstandssitzung Ärzte für das Leben e.V.
18:00 Uhr Abendessen
19:00 Uhr Willkommensgruß und Einführung in das Thema
Prof. Dr. Paul Cullen
19:15 Uhr Keynote-Vortrag mit Diskussion: „Wie tot sind Hirntote? Das Transplantationsgesetz und seine ethischen Fallstricke“ (174 kb)
Prof. Dr. Axel Bauer, Heidelberg
Samstag, 8. Juni 2013
09:00 Uhr „Diagnostik des Hirntods aus neurologischer Sicht“
Prof. Dr. R.W.C. Janzen, Frankfurt am Main
10:00 Uhr „Hirntod und Transplantationsmedizin in der Praxis“
Prof. Reinhard Brunkhorst, Hannover, Präsident der Dt. Gesellschaft f. Nephrologie
11:00 Uhr Kaffeepause
11:15 Uhr „Erfahrung mit der Betreuung von hirntoten Patienten“
Dr. Paolo Bavastro, Stuttgart
12:15 Uhr Mittagessen, anschließend Mittagspause
14:00 Uhr „Juristische Aspekte der Hirntod-Definition“ (2,0 Mb)
Rainer Beckmann, Richter am Amtsgericht Würzburg
15:00 bis Zusammenfassung und Diskussion
Prof. Dr. Paul Cullen
15:30 Uhr Kaffeepause
16:00 Uhr Mitgliederversammlung und Vorstandswahl, Ärzte für das Leben
18:00 Uhr Abendessen
Ab 19:00 Uhr Abreise oder zur freien Verfügung
Organisatorisches:
ANMELDUNG
Bitte nutzen Sie für Ihre Anmeldung unser Anmeldeformular im PDF-Format oder den Abschnitt im Programmflyer und schicken Sie diese an:
Dr. Karl Renner, Sudetenstraße 15, 87616 Marktoberdorf
Teilnahmegebühr: 25,- Euro
Für Studierende der Medizin / benachbarter Fächer ist die Teilnahme kostenlos.
Bitte die Teilnahmegebühr unter Angabe des Verwendungszwecks „Teilnahme Jahrestagung 2013“ auf das Konto des Vereins „Ärzte für das Leben“, (…) überweisen (bevorzugte Methode) oder in bar bei der Tagung entrichten. Eine Quittung für Steuerzwecke ist bei der Tagung erhältlich.
Diese Veranstaltung wird von der Ärztekammer Hessen zertifiziert.
Bitte beachten: Durch die Teilnahmegebühr werden die Verpflegungskosten im Bonifatiushaus nicht gedeckt. Teilnehmer, die in Fulda übernachten wollen, müssen dieses selber organisieren. Informationsmaterial hierzu ist von Dr. Renner unter k.renner(at)aerzte-fuer-das-leben.de erhältlich.
In der Rubrik „ÄfdL-Symposien“ finden Sie Berichte zu den vergangenen Symposien 1996 – 2021.