21. Jahrestagung des Vereins „Ärzte für das Leben“

vom 03. bis 04. Juni 2016 im Bonifatiushaus Fulda, Neuenbergerstr. 3-5, 36041 Fulda

Thema: „Wie steht es um den Lebensschutz 23 Jahre nach dem Abtreibungsurteil des Bundesverfassungsgerichts?“

in Kooperation mit der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA)

PDF Programmflyer im PDF-Format

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

1995 wurde auf Druck des Bundesverfassungsgerichts bestimmt, daß eine Abtreibung bis zur 12. Woche nach Empfängnis rechtswidrig ist, aber straffrei bleibt sofern mindestens drei Tage davor eine Beratung erfolgt, die „dem Schutz des ungeborenen Lebens“ dienen soll, und eine „Darlegung … der möglichen praktischen Hilfen, insbesondere solcher, die die Fortsetzung der Schwangerschaft … erleichtern“ beinhaltet. Die Beratungsstellen sind verpflichtet, ihre diesbezügliche Tätigkeit jährlich in einem Bericht auf der Basis von schriftlichen Aufzeichnungen, die bei jedem Beratungsgespräch geführt werden, niederzulegen.

2013 beklagte sich der ehemalige Bundesverfassungsrichter Wolfgang Böckenförde, dass der Gesetzgeber seine Pflicht, Abtreibungen und Lebensschutz in Deutschland verlässlich zu beobachten, nicht ernst genug nehme. „Es fehlt der politische Wille, sich damit auseinanderzusetzen“, sagte er und bemerkte weiter: „Das Bewusstsein für den Schutz des ungeborenen Lebens bleibt nur lebendig, wenn es immer wieder ins Gespräch gebracht wird.“ In diesem Jahr wollen wir uns diese Forderung aufgreifen und uns sowohl mit den medizinischen als auch mit den juristischen Folgen dieser Gesetzgebung mehr als zwanzig Jahre nach seinem Inkrafttreten befassen.

Darüber hinaus wollen wir uns mit einer neuen Form der Genmanipulation befassen, die eine Manipulation der Erbsubstanz mit bisher unbekannter Präzision erlaubt. Vor wenigen Monaten wurde diese Technik in Großbritannien zur Manipulation der menschlichen Keimbahn freigegeben, womit eins der letzten Tabus der Biotechnologie geschliffen wurde.

Auf Ihr Kommen freuen wir uns sehr!

Dr. Claudia Kaminski
Bundesvorsitzende, Aktion Lebensrecht für Alle

Prof. Dr. Paul Cullen
1. Vorsitzender, Ärzte für das Leben e.V.

 

PROGRAMM

Freitag, 3. Juni 2016

ab 16:00 Uhr Anreise

18:00 Uhr Abendessen

19:00 Uhr Willkommensgruß und Einführung in das Thema
Alexandra Maria Linder MA und Prof. Dr. Paul Cullen

19:15 Uhr PDF Das letzte Tabu: Manipulation der menschlichen Keimbahn mittels der CRISPR/cas9-Technologie: Teufelswerk oder Segen für die Menschheit?
Prof. Dr. Paul Cullen

20.45 Uhr PDF Menschenrechte für Ungeborene: Ein Beitrag zum aktuellen Grundrechtediskurs (P-Wort: ALfa)
Prof. Dr. Rupert Maria Scheule, Theologische Fakultät Fulda-Marburg

 

Samstag, 4. Juni 2016

08:00 Uhr Frühstück

09:00 Uhr PDF Gibt es Grenzen in der frühen Entwicklung des Menschen?
Prof. DDr. Dr. h.c. Günter Rager, Fribourg, Schweiz

10:00 Uhr Kaffeepause

10:45 Uhr PDF 23 Jahre nach dem Abtreibungs-Urteil des Bundesverfassungsgerichts – kommt der Gesetzgeber seiner gesetzlichen Pflicht zum Schutz des ungeborenen Lebens nach?
Rainer Beckmann, Lehrbeauftragter für Medizinrecht, Universität Heidelberg; Richter am Amtsgericht Würzburg

12:00 Uhr Mittagessen, anschließend Mittagspause

14:00 Uhr Diskussionsrunde: Was können wir tun, um die Überwachung der Schwangerschaftskonfliktberatung zu verbessern?
Rainer Beckmann, Alexander Maria Linder MA, Prof. Dr. Paul Cullen

16:00 Uhr Mitgliederversammlung, Ärzte für das Leben e.V.
Bundesdelegiertenversammlung, Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.

18:00 Uhr Ende der Veranstaltung

 

Organisatorisches:

ANMELDUNG

Bitte nutzen Sie für Ihre Anmeldung den Abschnitt im Programmflyer und schicken Sie diese an:
Dr. Karl Renner, Sudetenstraße 15, 87616 Marktoberdorf

Alternativ können Sie auch eine E-Mail an k.renner(at)aerzte-fuer-das-leben.de
mit Ihren relevanten Daten und dem Hinweis zur Anmeldung zur ÄfdL-Tagung schicken.

Teilnahmegebühr: 25,- Euro

Für Studierende der Medizin / benachbarter Fächer ist die Teilnahme kostenlos.

Bitte die Teilnahmegebühr unter Angabe des Verwendungszwecks „Teilnahme Jahrestagung 2016“ auf das Konto des Vereins „Ärzte für das Leben“, (…) überweisen (bevorzugte Methode) oder in bar bei der Tagung entrichten. Eine Quittung für Steuerzwecke ist bei der Tagung erhältlich.

Diese Veranstaltung wird von der Ärztekammer Hessen zertifiziert.

In der Rubrik „ÄfdL-Symposien“ finden Sie Berichte zu den vergangenen Symposien 1996 – 2021 zum Runterladen.