Nachfolgend der Text des Genfer Gelöbnis:
„Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen.
Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben. Die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit meiner Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein.
Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod des Patienten hinaus wahren.
Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre und die edle Überlieferung des ärztlichen Berufes aufrechterhalten und bei der Ausübung meiner ärztlichen Pflichten keinen Unterschied machen weder nach Religion, Nationalität, Rasse noch nach Parteizugehörigkeit oder sozialer Stellung.
Ich werde jedem Menschenleben von der Empfängnis an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden.
Ich werde meinen Lehrern und Kollegen die schuldige Achtung erweisen.
Dies alles verspreche ich feierlich auf meine Ehre.“
Hinweis: Der Weltärztebund hat das Genfer Gelöbnis überarbeitet und die Neufassung am 14. Oktober 2017 verabschiedet. Mehr dazu im Beitrag im Deutschen Ärzteblatt.
Weltärztebund: Revision des ärztlichen Gelöbnisses
Das Genfer Gelöbnis fasst die ethischen Prinzipien ärztlichen Handelns zusammen.
In der modernisierten Fassung wird jetzt erstmals die Patientenautonomie anerkannt.
Zudem fordert sie, dass Schüler und Lehrer sich gegenseitig respektieren.
Deutsches Ärzteblatt | Jg. 114 | Heft 44 | 3. November 2017