27.09.24: Bundesrat macht Weg frei für Verbot der „Gehsteigbelästigung“ vor Abtreibungseinrichtungen und Beratungsstellen

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27.09.24 eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes gebilligt. Damit sollen Schwangere vor Beratungsstellen und Kliniken oder Arztpraxen, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, besser vor Belästigungen durch Abtreibungsgegner und -gegnerinnen geschützt werden. Dies teilte der Bundesrat in seinem Nachrichtendient „BundesratKOMPAKT“ am selben Tag mit.

Am 05.07.24 hatte zuvor der Deutsche Bundestag mit breiter Mehrheit der Ampelregierung ein Verbot der „Gehsteigbelästigung“ vor Abtreibungseinrichtungen und Beratungsstellen beschlossen. Bei Lebensrechtsverbänden stieß das Vorhaben von Anfang an auf scharfe Kritik. Mit dem Bundesratsbeschluss kann nun das Gesetz ausgefertigt und verkündet werden und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Weitere Informationen:

Meldung BundesratKOMPAKT vom 27.09.24

Verbot von Gehsteigberatungen ist unnötige Kriminalisierung von Betern und Beratern
PM Ärzte für das Leben e.V. 05.07.24

Schutz von Schwangeren vor Belästigungen an Bera­tungsstellen beschlossen
Mitteilung Deutscher Bundestag 05.07.24

Abtreibung: Der übergriffige Staat
Analyse zum Bundestagsbeschluss für ein Verbot der „Gehsteigbelästigung“
Die Tagespost 12.07.24